Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in Ergänzung zu dem, was Herr Kollege Hofmann schon zu Recht ausgeführt hat, gerne noch einmal zu den Ausführungen von Ihnen, Herr Wörner, einige Anmerkungen machen.
Zunächst zur Rechtslage. Ich habe einmal in meiner Ausbildung gelernt: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Ich empfehle Ihnen, Herr Wörner, dass Sie, bevor Sie hier im Hohen Haus Defizite anmahnen, sich erst einmal die bayerischen Gesetze anschauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute morgen in der Regierungserklärung und in der Aussprache darüber auch über die Frage der Regelungsdichte gesprochen. Das, was schon geregelt ist, brauchen wir nicht ein zweites oder drittes Mal irgendwo hineinschreiben. Aber das ist offensichtlich die Vorstellung der SPD und auch der Frau Paulig von den GRÜNEN. Wenn Sie einen Blick in Artikel 57 der Bayerischen Gemeindeordnung werfen, finden Sie dort die Trinkwasserversorgung als kommunale Pflichtaufgabe bereits festgeschrieben. Dann brauchen wir das kein zweites Mal in das Bayerische Wassergesetz hineinschreiben, wenn es im bayerischen Gemeinderecht bereits definitiv geregelt ist.
Die Abwasserbeseitigung ist in Artikel 41 b des Bayerischen Wassergesetzes als Pflichtaufgabe der Kommunen ebenfalls bereits festgeschrieben.
Die Dezentralität der Trinkwasserversorgung ist im 7. Änderungsgesetz zum Wasserhaushaltsgesetz – das ist der Entwurf, den wir heute beraten – in Artikel 36 a beschrieben, sodass es überhaupt keine Lücke gibt. Nur ein zweites oder drittes Mal Dinge zu schreiben, das macht keinen Sinn.
Das Gleiche gilt, wenn Frau Paulig eben angemahnt hat, dass die Durchgängigkeit der Gewässer nicht gesetzlich geregelt sei. Frau Paulig, das ist bereits im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes festgeschrieben, und zwar in dem Kapitel „Pflege und Entwicklung der Gewässer“. Dort ist die Durchgängigkeit mit erfasst.
Zu Ihrer flotten Bemerkung, dass das eine Bankrotterklärung der bayerischen Wasserpolitik sei, Frau Paulig, will ich Ihnen nur sagen, wie weit Sie von jeglichem Realitätssinn entfernt sind. Ich habe vor wenigen Tagen zusammen mit Herrn Kollegen Walter Hofmann zufällig in seinem Heimatlandkreis Forchheim das größte Umgehungsgerinne, das wir im Freistaat Bayern überhaupt haben, mit etwas über einem halben Kilometer Länge eingeweiht. Es hat über eine halbe Million e gekostet, ein Umgehungsgerinne zu schaffen, und wir haben allein im Regierungsbezirk Oberfranken 800 Querbauwerke. Das haben wir geerbt über Generationen, über hundert, zweihundert Jahre hinweg. Es war halt so, dass man früher ein Wehr, eine Staustufe etc. gebaut hat.
Wenn Sie deshalb auf die Begründung unseres Entwurfs Bezug nehmen, wo wir ausführen, dass wir in den
nächsten Jahren 30, 40% dieser Querbauwerke mit Umgehungsgerinnen versehen werden und damit die Durchgängigkeit für die Fische wieder herstellen werden, meine ich, ist das eine hehre Zielsetzung und eine gute Arbeit, die wir in dieser Zeit leisten. Wir können nicht in zwei, drei, vier, fünf Jahren das beseitigen, was über hundert, zweihundert Jahre und mehr entstanden ist.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Paulig?
Ich will noch zwei Dinge kurz ansprechen. Herr Kollege Hofmann hat auf die Veranstaltung der ANL in Erding hingewiesen, wo Sie sich, Herr Wörner, genauso wie im Moment mit Ihrem Kollegen unterhalten haben und wo das Beteiligungsverfahren zur Sprache kam. Ich empfehle Ihnen, in den Artikel 71 b des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs hineinzuschauen. Dort heißt es:
Das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen fördert die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne.
(Wörner (SPD): Warum führen dann die Verbände jetzt schon Klage, dass sie am Gesetz nicht rechtzeitig beteiligt worden sind?)
Jetzt will ich Ihnen noch etwas sagen, Herr Wörner, das ist der letzte Punkt. Ich meine, es ist eigentlich einer parlamentarischen Debatte unwürdig, dass wir uns über Dinge unterhalten müssen, die entweder im Bundesgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz, stehen, in der Bayerischen Gemeindeordnung, im Bayerischen Wassergesetz oder in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Wenn Sie dann reklamieren, Herr Wörner, dass zu x Details im Gesetzentwurf nichts steht, dann muss ich sagen, das ist nur recht und billig. Wir wollen in einem Gesetzentwurf nicht alle Detailausführungsbestimmungen aufführen. Alle Länder in Deutschland haben sich darauf verständigt, dass die Details in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Das ist auch mit den Verbänden einvernehmlich so besprochen. Das wird eine Rechtsverordnung, die ohnehin länger ist, als uns allen lieb sein kann. Da werden vielleicht hundert Seiten zusammenkommen. Sie können doch nicht ernsthaft erwarten, dass alle Definitionen: was ist ein guter Zustand, was ist mit der Ökologie, mit der Durchgängigkeit etc., in ein Gesetz hineinkommen. Das gehört in eine Ausführungsverordnung. Darauf haben sich 16 deutsche Länder verständigt – und Sie
glänzen hier mit Unwissenheit und reklamieren das. Ich glaube, hier ist jedes weitere Wort überflüssig.
Wir setzen den Entwurf der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie eins zu eins um und werden damit unsere gute Gewässerpolitik in den nächsten Jahren konsequent fortsetzen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist dies so beschlossen.
eines Dritten Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften (3. Aufhebungsgesetz – 3. AufhG) (Drucksache 14/12035)
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Es ist keine Aussprache geplant. Damit schlage ich im Einvernehmen mit dem Ältestenrat vor, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist ebenfalls so. Dann ist auch dies so beschlossen.
Abgesetzt werden muss der Tagesordnungspunkt 4 g, nachdem der von der Staatsregierung zur Ersten Lesung angekündigte Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Beamtenfachhochschulgesetzes nicht vorgelegt worden ist.
Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller (Drucksache 14/12028)
Wird der Staatsvertrag vonseiten der Staatsregierung begründet? – Das ist offensichtlich nicht so. Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Geiger.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Staatsvertrag mit Baden-Württemberg über die Planungsregion Donau-Iller nicht mit den
Landesplanungsgesetzen und dem Raumordnungsgesetz kompatibel gemacht werden und gemeinsam dann darauf abgestimmt werden konnte, war es wohl notwendig, den Staatsvertrag vorneweg zu ändern. Diese Änderung ist sicher notwendig und auch sinnvoll, sie sieht nämlich im Prinzip Änderungen bei, der Neuwahl der Verbandsgremien im Regionalverband Donau-Iller vor.
Auch zu inhaltlichen Änderungen hätte man eigentlich nicht reden müssen, diese sind nämlich vor Ort gewollt und sicher auch zielführend. Sie betrifft die Reduzierung der Verbandsräte auf circa die Hälfte. Dann die Festlegung des Planungsausschusses als weiteres Organ bei gleichzeitiger Festlegung der Kompetenzen. Zusätzlich die Aufhebung der Verpflichtung des Regionalverbandes zur Bildung eines Planungsbeirates, nachdem nach wie vor gegeben ist, dass die Region selber, nämlich der Regionalverband auf freiwilliger Basis einen Planungsbereich einrichten kann, auch wenn man hier vielleicht bedauern muss, dass bei künftigen Entscheidungen und Fortschreibungen des Regionalverbandes wohl nicht mehr alle Gruppen ihren Einfluss in den Beratungen ausüben können.
Der Regionalverband Donau-Iller ist in den letzten Jahren durch seine sehr großen Gremien, man könnte auch sagen durch eine geringe Kompetenz in vielen Fragen und sicher auch bei Teilfestschreibungen in einzelnen Bereichen durch die sage ich mal, „Menge seiner Sitzungen“ in einen gewissen Ruf gekommen. In der Region ist er nur noch als „Butterbrezenklub“ bezeichnet worden. Daher kam sicher auch die Anregung vor Ort, diese Gremien sinnvoll zu verkleinern. Dem sollte man auch entsprechen.
Eines ist sicher noch hinzugekommen, sonst wäre wahrscheinlich der Unmut nicht so groß geworden: Nach Baden-Württembergischem Recht werden die Kommunen sehr viel stärker über Umlagen bei der Regionalplanung zur Kasse gebeten. Dann entsteht sehr häufig sehr schnell eine Diskussion: Das kostet Geld und bringt relativ wenig. Das lässt sich nachvollziehen. Das wäre alles in Ordnung, wenn es nicht eine andere Situation gäbe, nämlich die: Im Regionalverband könnte seit dem 1. April nach derzeit gültigem Recht wieder die Wahl der Verbandsräte stattfinden, wie es im Staatsvertrag heißt, dass nach einer Dreimonatsfrist der Verbandsdirektor die Zahl der Mitglieder wieder den jeweiligen Verbandsmitgliedern bekannt gibt.
Ich frage einfach die Staatsregierung: Nach welchem Recht hat denn der Verbandsdirektor den Verbandsmitgliedern wohl bekannt gegeben, wie viele Mitglieder künftig zu wählen sind? Die Änderung wird nämlich bis zu ihrer Rechtskraft noch lange auf sich warten lassen. Ich möchte es am Beispiel meines eigenen Landkreises schildern. Unser Landrat hat im Prinzip bereits einen Termin zur Abgabe der Wahlvorschläge zu einem Zeitpunkt festgesetzt, zu dem dieses Gesetz und der Staatsvertrag überhaupt noch nicht in Kraft sein können.
Da muss doch irgendjemand etwas kräftig verschlafen haben, sonst könnte man nicht in so eine Situation kommen.
Ich frage die Staatsregierung auch, was passiert denn, wenn ein Verbandsmitglied jetzt nach gültigem Recht im Laufe des kommenden Monats seine Verbandsmitglieder wählt und zwar nach der alten Zahl? Es gibt keine andere Rechtsgrundlage als die derzeit gültige. Und ich frage auch, welche Festlegung der Zahl der Verbandsräte ist denn künftig wohl rechtens, diejenige nach altem oder vielleicht diejenige nach neuem Recht, das irgendwann im Mai oder Juni verabschiedet werden kann?
Meine Damen und Herren, wenn man eigentlich Monate braucht – die Diskussion dauert in der Region schon über Jahre hinweg – und Zeit hätte, dies zu regeln, wenn man also über Monate hinweg weiß, dass man eine Gesamtregelung nicht schafft, stellt sich mir natürlich die Frage, warum man eigentlich den Regionalverband, der sowieso seine Probleme in der öffentlichen Darstellung hat, jetzt in eine Situation laufen lässt, in der niemand mehr weiß, ist diese Wahl, egal nach welchem Recht sie eigentlich künftig stattfindet, rechtskräftig oder nicht.
Herr Minister Schnappauf, wir fordern Sie auf jeden Fall auf, wenigstens im Rechts- und Verfassungsausschuss – ich nehme an, dass in der nächsten Woche beraten wird, sonst brauchen wir über den Zeitablauf überhaupt nicht mehr zu diskutieren – wenigstens dort klipp und klar festgelegt wird, wie die Rechtssituation ist. Für mich stellt sie sich nämlich so dar, dass man eigentlich ja fast in den Möglichkeiten auswählen könnte. Als Nichtjurist suche ich mir halt dann das raus, was gerade passt.
Ich glaube, in dieser Form mit dem Regionalverband umzugehen, nur weil man nicht rechtzeitig die Sache in den Landtag eingebracht und eine rechtzeitige Beschlussfassung nicht herbeigeführt hat, nachdem das Thema selber überhaupt nicht strittig ist, dafür gibt es eigentlich keine Entschuldigung. Sie haben mit dieser verspäteten Vorlage der Regionalplanung und vor allem dem Regionalverband Donau-Iller mehr als einen schlechten Dienst erwiesen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon gedacht, dass hier eine inhaltliche Auseinandersetzung stattfindet, aber Sie haben letztlich selbst die Begründung ausführlich gegeben.
(Zuruf von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie können doch eine inhaltliche Begrün- dung geben!)