Protokoll der Sitzung vom 03.04.2003

Der bayerische CO2-Ausstoß pro Kopf ist der niedrigste unter den deutschen Ländern. Er liegt ein Drittel unter dem Bundesdurchschnitt. Obwohl wir eine vergleichsweise günstige Ausgangsposition haben, sage ich, dass wir den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2010 um weitere 10 Millionen Tonnen senken werden. Bayerns Vorrangstellung beim Klimaschutz gründet wesentlich auch auf der konsequenten Nutzung der Kernenergie für die Stromerzeugung. Sie erspart uns jährlich 45 Millionen Tonnen CO2. Ob es Ihnen gefällt oder nicht, rund die Hälfte der gesamten CO2-Emmissionen werden in Bayern durch die friedliche Nutzung der Kernenergie eingespart.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Bayern setzt im Klimaschutz auch beim sparsamen Einsatz von Energie und beim Ausbau erneuerbarer Energien einen wichtigen Schwerpunkt. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Deckung des Primärenergiebedarfs ist in Bayern mit rund 11% fast drei Mal so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

(Gartzke (SPD): Jetzt sind es schon 11%!)

Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung liegt in Bayern bei rund 18%, er ist damit mehr als doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt in Höhe von 8%. Ein Viertel der in Deutschland eingebauten Wärmepumpenanlagen ist in Bayern installiert. Bei den Solarkollektoren stellt Bayern rund ein Fünftel der bundesweit installierten Fläche. Mit einem Anteil von 3,6% der Biomasse an der Primärenergiebedarfsdeckung liegt Bayern fast 100% über dem Bundesdurchschnitt.

Ich weiß, dass die Opposition diese Zahlen nicht gerne hört. Sie glaubt, dass sie immer nur mit dem Nennen eines Stichwortes die Diskussion bestimmen kann. Die Fakten sprechen aber eine deutliche Sprache: Bayern ist auch bei den erneuerbaren Energien in Deutschland führend.

(Beifall bei der CSU)

Nachhaltigkeit heißt ökonomische, ökologische und soziale Aspekte in Einklang zu bringen. Das gilt auch für den Einsatz erneuerbarer Energien. Auch diese müssen sich auf Dauer dem Gebot der Wirtschaftlichkeit stellen. So unterstützen wir die Windkraftnutzung, wo immer es sinnvoll ist.

(Lachen des Abg. Gartzke (SPD))

Wer aber für Bayern so viel Windkraft einfordert wie für Schleswig-Holstein, müsste umgekehrt für SchleswigHolstein so viel Wasserkraft einfordern wie für Bayern.

(Kaul (CSU): Sehr gut! Genauso ist es!)

Wir müssen auch die natürlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Kollege Gartzke, mit ideologischer Windmacherei lässt sich kein Strom erzeugen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Gartzke (SPD): Ihr sollt nur nicht so viel blockieren!)

Hier blockiert niemand den Ausbau der Windkraft. Die Windkraft muss aber dort vorangetrieben werden, wo es ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist. Das ist Ihre typische Vorgehensweise: Sie greifen ein Stichwort auf und betreiben Gleichmacherei. Für die anstehende Novellierung des Gesetzes über erneuerbare Energien – EEG – möchte ich Ihnen gerne Folgendes ins Stammbuch schreiben: In den letzten Jahren – und das soll durch die Novellierung des EEG noch weiter ausgebaut werden – wurde die Windkraft einseitig gefördert. Die Windkraftnutzung ist aber naturgemäß in Norddeutschland an der Küste eher möglich als im Binnenland. Wir wollen mit unseren Stromgebühren jedoch die erneuerbaren Energien in allen Teilen Deutschlands fördern, nicht nur im windigen Norden, sondern auch im sonnigen Süden.

Bei der Novellierung des EEG muss entsprechend berücksichtigt werden, dass Wasserkraft – wo immer es sinnvoll und vertretbar ist –, Biomasse und Sonnenenergie sowie die Geothermie verstärkt gefördert werden. In diesen Punkten muss der Entwurf von Bundesumweltminister Trittin nachgebessert werden, und zwar zugunsten von erneuerbaren Energien in Süddeutschland.

(Beifall bei der CSU)

Ich habe vorhin gesagt, dass wir Umweltschutz mit den Menschen und mit der Wirtschaft praktizieren. So erklärt sich auch, dass wir einen Klimadialog mit der bayerischen Wirtschaft eingerichtet und ein europaweit einmaliges C02-Monitoring-System aufgebaut haben. Wir werden noch in diesem Jahr eine Klimaberatungsstelle Bayern beim Umweltkompetenzzentrum in Augsburg einrichten. Wir müssen alles daran setzen, aktiv Klimaschutz zu betreiben. Wir müssen auch alles tun, um Vorsorge gegen die Folgen des bereits eingetretenen Klimawandels zu treffen, das heißt vor allem, Vorsorge gegenüber den Hochwassergefahren zu treffen.

Hochwasserereignisse wie an Pfingsten 1999 sowie im Sommer und Winter des letzten Jahres dürften künftig

häufiger auftreten. Bayern hat die Herausforderung Hochwasser angenommen. Nach dem Pfingsthochwasser 1999 haben wir ein deutschlandweit einmaliges Aktionsprogramm Hochwasserschutz 2020 gestartet. Bayern hat seine Hochwasserschutzinvestitionen auf rund 115 Millionen Euro pro Jahr nahezu verdoppelt. Dafür danke ich dem Hohen Haus. Bis zum Jahr 2020 bedeutet das Ausgaben in einer Größenordnung von 2,3 Milliarden Euro. Ich glaube, das macht deutlich, dass Bayern handelt. Es genügt eben nicht – wie dies eine Woche vor der Bundestagswahl geschehen war –, große Flusskonferenzen abzuhalten und sozusagen den Mund zu spitzen, aber anschließend nicht zu pfeifen.

Das Aktionsprogramm stützt sich auf drei Säulen: Der erste große Schwerpunkt ist die Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes durch natürlichen Rückhalt. Reaktivierung von Überschwemmungsgebieten, Renaturierung von Gewässern sowie Dynamisierung von Auen und Auenwäldern sind Schwerpunkte bayerischer Hochwasserschutzpolitik. Gegenwärtig laufen – einige sind schon abgeschlossen – über 600 Renaturierungsprojekte im Freistaat Bayern. Natürlich muss der vorbeugende natürliche Hochwasserschutz mit dem technischen Hochwasserschutz Hand in Hand gehen. Dieser bildet den zweiten Punkt unserer Strategie und umfasst den Bau von Dämmen, Deichen, Schutzmauern und Talsperren. Die dritte Säule umfasst die Optimierung des vorsorgenden Hochwasserschutzes, wie etwa die Verbesserung der Hochwasservorhersage durch modernste Geräte und Kommunikationstechnik. Wir bauen in ganz Bayern ein digitales Niederschlagsabflussmessnetz auf, das schnellere und genauere Vorhersagen ermöglicht.

Hochwasser braucht Raum. Der beste Hochwasserschutz ist deshalb der Rückhalt in der Fläche. Das neue Landesentwicklungsprogramm schreibt in diesem Sinne erstmals vor, sogenannte Vorranggebiete für den Hochwasserschutz in den Regionalplänen Bayerns auszuweisen. Bereits vor dem Inkrafttreten des LEP wurde mit der Ausweisung begonnen. Zwei Regionen sind bereits damit fertig. Bis zum Sommer sollen die noch ausstehenden Fachbeiträge vorliegen. Die Regierungen wurden angewiesen, die Änderungen der Regionalpläne in der Mindestfrist von drei Monaten für verbindlich zu erklären.

Neben der Ausweisung dieser sogenannten Tabuflächen wird gleichzeitig eine Festsetzung der wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiete beschleunigt. Bis 2006 werden alle digitalisierten Geländekarten vorliegen. Hochwasservorrang- und Überschwemmungsgebiete sind für die Bauleitplanung verbindlich und grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Entgegenstehende Bauflächendarstellungen müssen zurückgenommen werden. Ich will auf diesen Punkt ganz besonders hinweisen, weil ich sicher bin, dass sich das Hohe Haus in den nächsten Monaten und Jahren mit vielen Einzelfällen wird beschäftigen müssen. Ich habe von einem einzigen Kollegen dieses Hauses innerhalb von zehn Tagen über ein Dutzend Einzelfälle auf den Tisch gelegt bekommen. Daran wird deutlich, wie die notwendigen Maßnahmen im Einzelfall das Einfamilienhäuschen, den Handwerksbetrieb, den Anbau einer Garage usw. betreffen.

Ich will deshalb ganz besonders hervorheben: Diese von uns gewollte Freihaltung der Uferräume für Zwecke des Hochwasserschutzes mag im Einzelfall schmerzlich sein. Es wird viele Konflikte geben, aber der Schutz von Leib und Leben, von Hab und Gut der Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren des Hochwassers muss vorgehen. Wir werden deshalb den natürlichen Hochwasserschutz in Bayern konsequent durchsetzen.

(Beifall bei der CSU)

Dabei suche ich – wie in allen anderen Fällen auch – das intensive Gespräch und die Zusammenarbeit mit den Kommunen, mit den Grundstückseigentümern und insbesondere mit den Bauern.

(Kaul (CSU): Da sind wir auf die SPD gespannt!)

Gerade die Landwirtschaft kann durch eine angemessene Bewirtschaftung und die Bereitstellung größerer Rückhalteflächen entscheidend zum Hochwasserschutz beitragen. Gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle ein ausdrückliches Wort des Dankes an die Bäuerinnen und Bauern in ganz Bayern für Ihre Leistungen beim Umwelt- und Naturschutz in unserem Land richte.

(Beifall bei der CSU)

Dass sich Bayern vom Agrarland zum Industrie- und Hightech-Staat entwickelt hat und dabei die Qualität seiner Natur und die Schönheit seiner Landschaften bewahren konnte, ist ganz wesentlich ein Verdienst unserer Bauern. Ich möchte nicht, dass unsere Landwirte immer wieder sozusagen in eine Gegenposition zum Umwelt- und Naturschutz gerückt werden. Wir wollen auch künftig Umwelt- und Naturschutz mit unseren Landwirten, mit der Landwirtschaft in Bayern betreiben.

(Beifall bei der CSU)

Hochwasserschutz duldet keinen Verzug. Wir müssen den Hochwasserschutz auch an der Donau, in dem Ausbauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen, zügig auf das Schutzniveau eines 100-jährigen Hochwasserereignisses ausbauen. Ich treibe deshalb – ich habe das an diesem Pult vor einigen Wochen bereits deutlich gemacht – den Hochwasserschutz abgekoppelt von der Entscheidung über die Ausbauvarianten voran. Die Bemessung der Hochwasserschutzmaßnahmen orientiert sich an der flussbaulichen Variante A, weil diese in jedem Fall den notwendigen Hochwasserschutz gewährleistet. Ich glaube, dass es richtig und sinnvoll ist, den Hochwasserschutz zu forcieren, um damit für unsere Bürgerinnen und Bürger den größtmöglichen Schutz so früh wie möglich gewährleisten zu können.

Ich will an dieser Stelle aber auch deutlich machen, dass der Bund in der Pflicht ist. Der Bund ist aufgefordert, sich an dem von uns vorgeschlagenen Hochwasserschutzpaket mit Kosten von rund 40 Millionen Euro zu beteiligen. Auf der schon zitierten Flusskonferenz eine Woche vor der Bundestagswahl hieß es, Hochwasserschutz sei auch eine nationale Aufgabe.

(Gartzke (SPD): Gemeinschaftsaufgabe!)

Bis jetzt hat sich der Bund jedoch seiner finanziellen Verantwortung weitgehend entzogen. Das, was an Bundesmitteln in den Hochwasserschutz geflossen ist, ist weniger als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. Ich will deshalb auch hier und heute deutlich machen: Der Bund kann nicht nur davon reden, dass Hochwasserschutz auch eine nationale Aufgabe sei, er ist gerade an der Bundeswasserstraße Donau in der Pflicht, den Hochwasserschutz mit zu finanzieren.

(Beifall bei der CSU)

Wasser birgt aber nicht nur Gefahren, sondern bringt vor allem auch Segen. Die sich verschärfende globale Verknappung von sauberem Wasser rückt heute Vorsorge und Schutz in den Mittelpunkt der internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik. Es muss uns alarmieren, dass von den Kriegen der Zukunft als von Kriegen um Wasser die Rede ist. Das Jahr 2003 haben die Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr des Süßwassers erklärt.

Wir in Bayern vergessen manchmal, wie gut wir es in dieser Beziehung haben. Das saubere Trinkwasser in Bayern ist sowohl ein Geschenk der Natur, als auch das Ergebnis langjähriger Anstrengungen.

In den vergangenen 50 Jahren haben die Kommunen in Bayern rund 5,2 Milliarden Euro in die Wasserversorgung investiert. Der Freistaat Bayern hat dies mit 3 Millionen Euro gefördert. Dadurch hat Bayern heute Trinkwasser von hervorragender Qualität. Wir sollten uns immer wieder bewusst machen: Rund zwei Drittel des Wassers können völlig ohne Aufbereitung quellfrisch und naturrein getrunken werden. Die Landeshauptstadt München ist die einzige Metropole in ganz Europa, für die dies gilt.

Seit Jahrzehnten haben die Kommunen eine qualitativ hochwertige Wasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sichergestellt. Es gibt für uns überhaupt keinen Grund, daran etwas zu verändern. Die Wasserversorgung muss Pflichtaufgabe der Kommunen bleiben. Ich will deshalb hier und heute noch einmal deutlich markieren: Die Bayerische Staatsregierung lehnt die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung strikt ab.

(Beifall bei der CSU)

Dass wir dieses Thema überhaupt noch auf der Tagesordnung haben, liegt daran, dass nach wie vor ein klärendes Wort aus Berlin aussteht. Wir fordern deshalb Bundeswirtschaftsminister Clement auf, hier endlich ein klares Wort zu sprechen. Wasser ist keine Ware wie jede andere. Die Wasserversorgung muss von der öffentlichen Hand garantiert werden.

(Beifall bei der CSU)

Seit Jahrzehnten leisten wir Hervorragendes für Wasserver- und Abwasserentsorgung.

(Zuruf des Abgeordneten Mehrlich (SPD))

Um die hohe Qualität zu sichern, brauchen wir ausreichend Schutzgebiete. Dabei zählt nicht die Quantität der Fläche, sondern die Qualität des Schutzes.

(Hofmann (CSU): Sehr richtig!)

Jahrzehntelange Bemühungen haben dazu geführt, dass Seen und Bäche wieder sauber geworden sind. Wurden noch vor 30 Jahren die Hälfte aller bayerischen Fließgewässer als sauber eingestuft, sind es mittlerweile rund zwei Drittel. Der Anteil an stark verschmutzten Gewässerstrecken konnte von rund 25% auf unter 1% gesenkt werden. Dafür haben die Kommunen seit 1946 rund 30 Milliarden Euro in den Bau von Abwasseranlagen investiert. Der Freistaat Bayern hat sie dabei mit rund 7,5 Milliarden Euro unterstützt. Bis zum Jahr 2005 werden wir den Anteil der Bevölkerung, deren Abwässer über kommunale Kläranlagen entsorgt werden, auf beachtliche 96% steigern.

Der Gewässerschutz gewinnt mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU nochmals eine neue, nachhaltige, ökologische und europäische Dimension. Wir werden deshalb die Rahmenrichtlinie 1 : 1 umsetzen. Darüber können wir heute in der anschließenden Ersten Lesung im Einzelnen diskutieren.

Ich möchte aus Zeitgründen nicht näher auf ein anderes Thema eingehen, das dieses Hohe Haus vor zehn Jahren noch regelmäßig beschäftigt hat: nämlich die Abfallwirtschaft. Dort hat sich so viel getan: das Abfallaufkommen ist gesunken, die Verwertungsquote hat heute 71% erreicht, und nur noch 12% des Abfalls werden unbehandelt abgelagert. Großes ist von Kommunen und Freistaat, von Bürgern und Gemeinden geleistet worden.

Lassen Sie mich neben dem Klima- und Hochwasserschutz noch zwei Schwerpunkte unserer künftigen Arbeit ansprechen: nämlich den Schutz und die Pflege von Natur und Landwirtschaft auf der einen Seite und die Flächenvorsorge auf der anderen. Wir alle wissen, Bayern ist arm an natürlichen Rohstoffen, aber überreich an herrlicher Naturlandschaft. Die Natur ist das Kapital für den Tourismus. Es wird aber immer deutlicher: Intakte Natur ist auch ein Standortvorteil Bayerns im Ansiedlungswettbewerb um moderne Hightech- und Dienstleistungsbetriebe. Umweltqualität bedeutet auch Lebensqualität und ist Urgrund unserer bayerischen Lebensqualität, die wir so schätzen und genießen. Naturschutz beginnt mit der Vorsorge für den Erhalt der wertvollen Landschaften. Deshalb wurden rund 30% der Fläche unter abgestuften Schutz gestellt. Deshalb arbeiten wir am Bayernnetz Natur, am Ausbau eines landesweiten Biotopverbundsystems. Beim Aufbau dieses Netzes von Lebensräumen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind wir inzwischen gut vorangekommen. Von zirka 150 Projekten zum Beginn der Legislaturperiode wurde deren Zahl bis zum heutigen Tag auf 280 erhöht. Bis Ende 2003 werden wir, wie im Regierungsprogramm angekündigt, 300 Biotopverbünde geschaffen haben. Zusätzlich zum bayerischen Biotopverbundsystem hat Bayern auch einen wichtigen Beitrag zum europäischen Netz „Natura 2000“ geleistet. Auf rund 8% der Fläche des Landes wurden bedeutende Naturräume in Bayern gesichert.

Soweit für einen Lückenschluss weitere Meldungen notwendig sind, wird Bayern seinen Beitrag dafür leisten.