Protokoll der Sitzung vom 07.05.2003

(Zuruf von der SPD)

Denken Sie einmal ernsthaft über das Thema nach. – Auf der anderen Seite steigen die Personalkosten um 2,4%. Sie brauchen doch bei Pflegekräften und Ärzten diese Mindestausstattung; wir haben eher zu wenig also zuviel. Wer bei den Einnahmen die Null-Runde verordnet und die Ausgaben weiterlaufen lässt – zum Teil laufen sie zwangsweise nach oben –, produziert Defizite, und diese haben die Krankenhausträger das heißt, die Kommunen zu übernehmen. Die Kommunen werden in diesen Jahr bis zu 150 Millionen e, also 300 Millionen DM, allein an Krankenhausdefiziten zu zahlen haben, weil es eine verkorkste und vermurkste Gesundheitspolitik des Bundes gibt. So ist die Grundlage.

(Beifall bei der CSU)

Dann fordern Sie eine Erhöhung der Gewerbesteuer.

(Zuruf von der SPD: So ein Quatsch!)

Wir sind der Meinung, und diese sehr wichtige Forderung ist in dem Entwurf, den die CSU vorgelegt hat, enthalten, dass man auch an die Ausgabenblöcke herangehen muss, um die kommunalen Finanzen dauerhaft zu stabilisieren. Man muss auch an die Ausgabenblöcke heran, die durch Bundesgesetz festgelegt sind. Deshalb ist der Hinweis auf Zusammenführung von Arbeitslosenund Sozialhilfe richtig.

Das Präsidium von CSU und CDU hat auch beschlossen, dass wir den Arbeitsunwilligen die Sozialhilfe um 30% kürzen, weil wir der Meinung sind, dass derjenige, der der Arbeit aus dem Weg geht, obwohl sie ihm angeboten wird, einen Teil Eigenverantwortung übernehmen muss und nicht nur dem Steuerzahler und dem fleißigen Menschen auf der Tasche liegen kann.

(Beifall bei der CSU)

Warten wir es ab, ob Sie sich dazu durchringen können. Auch eine solche Maßnahmen würde den kommunalen Bereich und die Grundsicherung entlasten, aber das wurde dargestellt. Das heißt, der neue Ansatz, den ich in diesem Antrag der CSU sehe, besteht darin, dass man in diesen zwei Bereichen – Gewerbesteuerumlage und Umsatzsteuer – relativ rasch und unproblematisch, ohne lange rechnen zu müssen, die kommunale Einnahmesituation verbessert und auf der Aufgabenseite eine Bremse einlegt. Nur wenn beides zusammenpasst, werden Sie dauerhaft eine sinnvolle Regelung für den kommunalen Bereich zustande bringen – nur dann. Die Aufforderung an den Bund ist darauf zurückzuführen, weil auch hier die Kompetenz für die Gesetzgebung beim Bund liegt.

Was Ihre Aussage betrifft, der Bund habe doch gehandelt und im Zusammenhang mit der Fluthilfe den Kommunen Geld zurückgegeben, darf ich den Vorsitzenden des Städtetages Bayern zitieren, der sagt, wenn da der Bund gelobt werden wolle, sehe er es so, als würde der Taschendieb auch noch dafür gelobt, dass er das gestohlene Gut zurückbringe; denn die Einnahmen aus der Einkommensteuer gehen zurück.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von der SPD)

Es ist auch klar, dass es nicht Aufgabe der Gemeinden in Bayern ist, die Fluthilfe zu finanzieren. Außerdem hat der Bund nur Geld zurückgegeben, weil im Fond etwas mehr übriggeblieben ist.

Der Bund bietet ein Kreditprogramm an. Aber wo liegen denn die Probleme der Kommunen? Im Verwaltungshaushalt. Die Kommunen können ihre Verwaltungshaushalte aufgrund der Ausgabendynamik und der Einnahmenausfälle nicht mehr abdecken. Außerdem gibt es im Verwaltungshaushalt ein Kreditaufnahmeverbot. Das heißt, ein Kreditangebot ist keine Hilfe für die Kommunen. Für Investitionen kann es eine Hilfe sein. Aber investieren mit Kreditaufnahme und Eigenmittel können doch sowieso nur noch die Gemeinden, die gut dastehen. Deshalb ist das Kreditprogramm larifari und keine Hilfe.

(Beifall bei der CSU)

Zur Gewerbesteuerumlage. Ich habe für den Freistaat Bayern im Vermittlungsausschuss bei der Steuerreform 2000 mit verhandelt. Die Gewerbesteuerumlage wird angehoben, weil der Bund gesagt hat, die Kommunen seien Gewinner bei der Steuerreform. Das seien windfall profits, die man abschöpfen müsse. Außerdem hat der Bund gesagt, er werde die Abschreibungsbedingungen verschlechtern, dann gäbe es Mehreinnahmen. Er hat – zu Recht – die Abschreibungsbedingungen nicht verschlechtert; dann gibt es aber auch keine Mehreinnahmen. Es gab bei der Gewerbesteuer keine Mehreinnahmen, die man abschöpfen muss. Deshalb muss schon aus Gründen der Gerechtigkeit und weil die Grundlage weggefallen ist, die Gewerbesteuerumlage auf die ursprünglichen 20% zurückgenommen werden.

(Beifall bei der CSU)

Wir haben diese Maßnahme im Bundesrat mit der Mehrheit von CDU und CSU beschlossen. Insofern sind Zweifel, dass die anderen Unions-Länder nicht mitmachen, nicht geboten. Das Begehren ist zuletzt im Februar dieses Jahres im Bundestag abgelehnt worden, der Bundesrat war bereit, es mitzutragen. Deshalb muss man diese Dinge im Zusammenhang sehen.

Wir gehen mit diesem Antrag daran, die Einnahmesituation um etwa 3 Milliarden e bundesweit zu verbessern. Wir sehen zwar nicht von heute auf morgen, aber mittelfristig die Möglichkeit, die Ausgabenbelastung der Kommunen im Durchschnitt um etwa 3 Milliarden e zu reduzieren, so dass dies, was im Antrag der CSU niedergelegt wird, deutschlandweit gesehen eine Verbesserung der kommunalen Situation von 6 Milliarden e ermöglicht.

Das kann relativ schnell auf den Weg gebracht werden. Da können wesentliche Elemente tatsächlich schon zum 01. 01. 2004 in Kraft gesetzt werden.

Wir bezweifeln rein fachlich und objektiv, dass es möglich ist, innerhalb eines halben Jahres eine umfassende Gemeinde-Finanzreform durchzuführen. Wir wirken ernsthaft und engagiert daran mit, aber das ist nicht zu schaffen. Deshalb kann man die Gemeinden nicht einfach warten lassen, ihnen irgendeinen Popanz aufbauen und Erwartungen vor Augen führen. Nein, man muss etwas, dass heute beschlussmäßig möglich ist, auf den Weg bringen. Dazu gehört auch der Bereich der Umsatzsteuer. Der Freistaat Bayern ist bereit, in diesem Bereich seinen Anteil zu bezahlen.

Ich möchte noch die Senkung der Solidarumlage für die bayerischen Kommunen, insbesondere die Grenzlandgemeinden, aufgreifen, das die SPD in ihrem Dringlichkeitsantrag angeführt hat.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Biedefeld (SPD))

Ich weiß, dass sich Kollege Dr. Schnappauf dazu einmal geäußert hat. Aber wenn Sie sagen, das sei Ihre einzige Quelle, sind Sie sowieso jämmerlich dran. Dies ist jedoch nur ein Nebenaspekt.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Sie müssen Folgendes wissen: Der Solidarpakt, der bis zum Jahr 2019 geht, ist vor rund zwei Jahren zwischen Bund und Ländern einstimmig beschlossen worden. Die östlichen Bundesländer haben seinerzeit gesagt, sie wollten für ihre kommunalen Finanzen, aber natürlich auch für den Bereich des Wiederaufbaus, der Wirtschaft und der Investitionen, der Infrastruktur und alles, was damit zusammenhängt, eine längerfristige und verlässliche Grundlage. Bund und Länder haben sich einstimmig verpflichtet, dies zu schultern, was niemanden leicht fällt. In der Tat sind mit diesem Anteil, den die Kommunen im Bereich der Steuern haben, die Kommunen mit dabei. Sie wissen genau, dass es nicht geht, aus einem Pakt, der noch 15 Jahre läuft, einzelne Bereiche herauszunehmen. Ich halte es für unseriös und unehrlich, solche Erwartungen zu nähren.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Biedefeld (SPD))

Frau Kollegin, wenn Sie zu Bundesfinanzminister Eichel gehen und ihm diese Idee unterbreiten, schickt er Sie sofort zurück und sagt, sie müssen zuerst Ihre Hausaufgaben machen, indem Sie sich vor Augen halten, was Bund und Länder gemeinsam vereinbart haben. Außerdem ist es nicht ehrlich, den Menschen, Gemeinden, Unternehmern und Arbeitslosen in den neuen Bundesländern zu sagen, dass Sie ihnen Geld wegnehmen wollen. Entweder Sie nehmen dort Geld weg oder Sie bringen andere in eine Verpflichtung. Mit Solidarität hat dies jedenfalls nichts zu tun, was die SPD in Bayern hier vorschlägt.

(Beifall bei der CSU – Zuruf der Frau Abgeordneten Biedefeld (SPD))

Frau Kollegin Kellner, ich muss auf den Bereich Gastschulbeiträge eingehen, weil Sie uns diesbezüglich besonders attackiert haben.

(Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, eben!)

Der Bereich der Gastschulbeiträge ist eine rein interkommunale Angelegenheit. Gelder, die hier ausgegeben werden, werden von einem kommunalen Bereich gezahlt und von einem anderen vereinnahmt. Es geht hier nicht um staatliches Geld.

(Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Selbstverständlich!)

Da haben Sie keine Ahnung!

(Zurufe von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Hofmann (CSU))

Jetzt muss ich einmal sagen: Wer so redet, der kennt nicht einmal das kleine Einmaleins des Finanzausgleichs- und des Schulfinanzierungsgesetzes.

(Beifall bei der CSU – Widerspruch bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich muss Ihnen sagen, Frau Kollegin: Bevor Sie sich so wie jetzt an einer Parlamentsdebatte beteiligen, sollten Sie erst Nachhilfeunterricht beim Kämmerer nehmen. Das muss ich wirklich sagen.

(Beifall bei der CSU – Unruhe bei der SPD)

Es gibt zwei Bereiche, die Sie auseinander halten müssen. Natürlich gibt es über das Schulfinanzierungsgesetz staatliche Zuweisungen an die Kommunen. Das sind staatliche Zuschüsse an Kommunen, in erster Linie Personalkostenzuschüsse. Und es gibt daneben Gastschulbeiträge. Das ist ein genau definierter Begriff. Das sind Zahlungen von Kommunen an andere Kommunen. Nur darum geht es. Diese Beiträge sind nicht im Gleichgewicht. Das wissen Sie auch.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Wenn wir sagen, dass wir das exakter abrechnen müssen, ist es doch selbstverständlich, dass wir dann die Gespräche mit den Kommunen führen. Die Kommunen, der Gemeindetag, der Landkreistag, der Städteverband haben uns gesagt, sie seien grundsätzlich verhandlungsbereit. Was die Auswirkungen angeht, hat sich auf unserer Seite übrigens der Kollege Walter Hofmann, den wir in Zukunft sehr vermissen werden, außerordentlich verdient gemacht.

(Beifall bei der CSU)

In diesem Zusammenhang geht es doch um Folgendes: Wenn der Landkreis an eine Stadt zahlen soll, soll es

dabei gerecht zugehen. Dazu gibt es ganz unterschiedliche Bedingungen. Dass wir solche Dinge, die mit interkommunalen Finanzströmen zusammenhängen, im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden organisieren wollen, ist keine Frage von Feigheit, sondern es ist eine Frage von Vernunft, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb ist das zurückgestellt.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Marianne Schieder (SPD))

Die zwei letzten Bemerkungen, die ich mache: Wir sind gemahnt worden, in unserem eigenen Bereich das Notwendige zu tun.

Erstens haben wir von den kommunalen Spitzenverbänden eine Menge von Vorschlägen angefordert, was Standards angeht.

(Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten)

Wir werden all diese Vorschläge überprüfen. Wir sind der Auffassung, der Staat sollte in der Tat Richtlinien, Ministerialschreiben, Reglementierungen für die Ausstattung von kulturellen und sozialen Einrichtungen der Kommunen zurücknehmen und den kommunalen Gremien selber die Entscheidung überlassen, wie und in welchem Umfang eine Ausstattung erfolgen soll.

(Beifall bei der CSU)

Auch das ist eine mühsame Angelegenheit. Ich bedanke mich auch bei der Arbeitsgruppe unter Leitung von Franz Meyer für die Zusammenarbeit. Wir wollen schon in relativ kurzer Zeit solche Standards zurücknehmen, um die Ausgabebelastungen der Kommunen zu reduzieren.