Es hätte zwei sinnvolle Alternativen gegeben. Wenn Sie die Juniorprofessur grundsätzlich als gleichwertiges Pendant neben der Habilitation verstehen, warum fügen Sie dann nicht entsprechende Regelungen in Ihren Gesetzentwurf ein? Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Die andere Alternative: Wenn Sie davon ausgehen, dass das Karlsruher Urteil zu Konsequenzen in der Ländergesetzgebung führt, warum warten Sie es dann nicht ab? So, wie Sie es gemacht haben, ist Ihr Gesetz auf jeden Fall im Herbst korrekturbedürftig. Das haben Sie auch selbst eingestanden. Aber, meine Kolleginnen und Kollegen, die Legislative ist doch keine Spielwiese für ungeduldig wartende Profilierungssüchtige im Landtagswahlkampf.
Gesetze sollten auf eine zuverlässige Dauer angelegt sein und durch ihre Beständigkeit Rechtssicherheit vermitteln.
Ihre wahlkampforientierte Instrumentalisierung des Gesetzgebungsprozesses ist rechtspolitisch unverantwortlich und verunsichert den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Doch nicht allein Ihr fragwürdiges Verständnis von Gesetzgebung als Ausdruck kurzfristiger Meinungsäußerungen verunsichert. Viele Ihrer Vorschläge zur so genannten Reform der Habil, die wir aus den oben angeführten Gründen ablehnen, mögen zwar gut gemeint sein, werden aber die von Ihnen gesteckten Ziele kaum erreichen. So müssen Sie sich erstens fragen lassen: Erreichen Sie wirklich eine Beschleunigung der Habilitationsverfahren? Gerade aus dem Bereich der Geisteswissenschaften, deretwegen Sie hauptsächlich vorgeben, die Habilitation beibehalten zu wollen, wurden uns immer wieder Bedenken vorgetragen, dass die angestrebte Frist von vier Jahren unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen kaum einzuhalten sei.
Mir erschienen die Argumente einleuchtend, die wir im Fachausschuss erörtert haben. Sie äußerten zwar Verständnis für unseren Versuch, zum Beispiel durch die
gesetzlich verankerte Gewährung von Forschungsfreisemestern unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung zu schaffen, aber letztendlich haben Sie das doch abgelehnt. Ähnlich haben Sie auf Bemühungen reagiert, das Habilitandenverhältnis per Gesetz rechtzeitig begründen zu lassen. Dies erscheint erforderlich, will man dem weit verbreiteten Missbrauch entgegenwirken, Kandidatinnen und Kandidaten möglichst lange als wissenschaftliche Mitarbeiter für Dienstleistungen zu erhalten.
Sie müssen sich zweitens fragen lassen: Glauben Sie wirklich, durch Ihren Gesetzentwurf die frühe Selbstständigkeit der Qualifikandinnen und Qualifikanden zu fördern, gerade wenn Sie dadurch die Habilitation im Wettbewerb gegen die Juniorprofessur stärken wollen? Die Erweiterung der Prüfungsbefugnis, die Sicherung der Drittmitteleinwerbung für Qualifikandinnen und Qualifikanden, die im Gesetz erforderliche Verankerung der Selbstständigkeit in Forschung und Lehre und die Einbindung von Habilitationsstipendiaten in die Hochschule als juristisch-organisatorische Einheit – allen diesen Vorstößen haben Sie Ihre Zustimmung versagt. Alle Beispiele belegen hinreichend und klar, dass die gleichberechtigte und verantwortliche Selbstständigkeit im Habilitationsverfahren in Bayern weiterhin kaum realisiert ist, ganz zu schweigen von der Rechtsunsicherheit, die durch die auch von Ihnen eingestandene Inkompatibilität zwischen der Gesetzesnovelle und dem Hochschulrahmengesetz auftritt.
Damit komme ich zum letzten Grund, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Die von Ihnen vorgelegten Formulierungen und vor allem weite Teile der Diskussion um Frauenfördermaßnahmen im Ausschuss sind Beleg für die Reduzierung der Gleichstellungs- und Frauenförderpolitik an unseren Hochschulen auf bloße Lippenbekenntnisse. Oft genug wurde uns berichtet, dass der Frauenanteil an den Professorenstellen an Bayerns Universitäten und Fachhochschulen mit ungefähr 7,5% der ohnehin schwachen bundesdeutschen Quote von 11% weit hinterherhinkt. Oft genug haben wir von verantwortlicher Seite das Lamento gehört, dass alle Bemühungen aus Ihrem Hause, Herr Staatsminister Zehetmair, viel zu wenig fruchten, weil die Sensibilität in den Hochschulen selbst fehlt. Oft genug haben wir darauf hingewiesen, dass ausgelobte Preise, sicherlich sinnvolle, aber nicht ausreichende Stipendien und eine nur oberflächliche Gesetzesänderung viel zu wenig bewirken und vor allen Dingen viel zu langsam wirken.
Wenn auch aktuelle Formen der Benachteiligung viel subtiler als in der Vergangenheit sind, so gilt dennoch nach wie vor: Frauen haben geringere Chancen auf eine Stelle im Mittelbau als Männer. Frauen müssen zum Teil höher qualifiziert sein als Männer, um vergleichbare Positionen zu erhalten. Ihre fehlende und schlechte Integration in Wissenschaftlernetzwerke führt zu weiteren Benachteiligungen. Ihre akademischen Karriereverläufe sind stärker von externen Faktoren, zum Beispiel durch ihre Rolle als Mutter bestimmt, als dies bei Männern der Fall ist. Ich darf aus dem jüngsten „Uni-Kurier“ der Universität Erlangen-Nürnberg zitieren:
Es stellt sich der wissenschaftliche Werdegang von Frauen oft als Prozess der Entmutigung dar, der oft in einem freiwilligen Verzicht endet. Solch ein freiwilliger Verzicht kann in dem Entscheidungskonflikt zwischen Beruf und Familie gründen. Entmutigung können junge Akademikerinnen respektive Wissenschaftlerinnen auch durch mangelnde soziale Unterstützung während des Studiums bzw. während der Promotion oder fehlende Rollenmodelle erfahren. In der Konsequenz stellt man fest, dass Frauen eigentlich nicht gefördert, sondern enthindert werden müssen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, diese Enthinderung kennt zwei Erfolg versprechende Strategien: erstens die am Gleichstellungserfolg orientierte Mittelzuweisung an die Hochschulen und zweitens festverankerte, an der angestrebten Quote ausgerichtete Zielvorgaben. Erst dann, wenn wir diese Strategien noch flankieren, zum Beispiel mit entsprechenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten, haben wir den richtigen Weg eingeschlagen. Nichts davon findet man in Ihrem Gesetzentwurf. Sie verspielen zum wiederholten Male eine Gelegenheit, gleichstellungsorientierte Pflöcke in die bayerische Hochschulgesetzgebung einzurammen. Wann wollen Sie denn handeln, wenn nicht jetzt? Liegt nicht vor uns ein Zeitraum von circa zehn Jahren, in dem aus Altersgründen etwa die Hälfte der Professoren ausgetauscht werden müssen? Warum nützen Sie denn nicht jetzt die Chancen für die Frauen an den Hochschulen?
Mit weitgehend unpräzisen Absichtserklärungen wie Ihre in Artikel 56 vorgeschlagene Formulierung, dass die Hochschule auf die Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft hinwirkt, ist es längst nicht mehr getan. Wir nehmen Ihnen Ihr gleichstellungspolitisches Credo nicht mehr ab. Das vorgeschobene Glaubensbekenntnis entlarvt sich als reines Lippenbekenntnis, wenn man die Eiertänze beobachtet, mit denen Sie jede konkrete von uns vorgeschlagene Maßnahme ablehnen: Ihr Nein zu einer Erweiterung leistungsbezogener Kriterien bei der Finanzierung um den Passus „Erfolge bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages“, Ihr Nein zur Aufnahme einer ständigen Kommission für Frauenförderung und Gleichstellungsfragen, Ihr Nein zu einer exakt definierten Zielvorgabe von Geschlechterparität bei Berufungen, Ihr Nein zu geschlechtsparitätisch besetzten Berufungskommissionen. Ich nenne auch die erheblichen Diskussionen um ein Anhörungs-Muss der Frauenbeauftragten durch das Leitungsgremium. Darin ist dann das ganz tolle Argument gefallen, dass Frauen vielleicht gar nicht wissen, wann Themen spezifisch Frauen betreffen, und es wäre doch sehr gefährlich, wenn man eine generelle Anhörungsmöglichkeit schaffen würde.
All diese Diskussionen und Ablehnungen zeigen: Wenn es mit der Gleichstellung konkret wird, kneift die CSU. Wenn Ihnen dann – das ist in den letzten Monaten passiert – das öffentliche Problembewusstsein zu sehr auf
die Pelle rückt, berufen Sie schnell eine Pressekonferenz ein, zeigen sich furchtbar betrübt und verabschieden einen Antrag mit wohlklingenden Absichtserklärungen ohne jede Einforderungsmöglichkeit. Da würde ich am liebsten frei nach Michael Holm singen: Ihre Krokodilstränen lügen doch.
Meine Kolleginnen und Kollegen, damit fasse ich zusammen: Der heute zur Abstimmung stehende CSU-Gesetzentwurf lässt jeden Mut zu wirklich tiefgehenden und zukunftsweisenden Reformen vermissen – ja im Gegenteil: Er ruft geradezu nach einer Reform der Reform, um durchgehend demokratische Strukturen an den Hochschulen zu verankern, um die Voraussetzungen für eine ökonomische und verwaltungstechnisch sinnvolle Autonomie zu entwickeln, um den wissenschaftlichen Nachwuchs nachhaltig zu fördern und um mit der Gleichstellung in Forschung und Lehre endlich einmal ernst zu machen.
Das Positive an diesem Gesetzentwurf – das sage ich persönlich auch an Ihre Adresse, Herr Dr. Wilhelm – war die sachliche und kollegiale Atmosphäre, in der wir beraten konnten. Für diesen guten Stil möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen, bei Frau Dr. Baumann, und auch beim Ministerium bedanken.
Allein: Die Qualität des Arbeitsstils hat sich leider nicht auf die Arbeitsergebnisse übertragen lassen. Deshalb gilt frei nach Bertolt Brecht: Und wieder einmal sehen wir betroffen eine Pseudoreform und alle Fragen offen. Ja, Sie haben Recht, Herr Dr. Wilhelm: Universitas semper reformanda.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich mit dem Ende der Rede meines Vorredners beginnen, nämlich mit dem Dank. Ich möchte mich dem Dank anschließen, was die Beratung des Gesetzentwurfes angeht. Nach der kurzen Zeit, die ich erst im Hochschulausschuss bin, möchte ich mich auch bei Ihnen, Herr Dr. Wilhelm, als Vorsitzendem bedanken und Ihnen eine gute Zeit nach Ihrer Zeit im Landtag wünschen.
Nachdem Herr Kollege Vogel den Gesetzentwurf dankenswerterweise in all seinen Facetten beleuchtet hat und ich mich seinen Ausführungen anschließen kann, möchte ich jetzt einige Themen nur anreißen. Wie ich bereits in der Ersten Lesung sagte – und das hat sich in den weiteren Beratungen und in der Debatte im Ausschuss bestätigt –, sind mit dieser Novelle des Hoch
schulgesetzes durchaus einige positive Schritte in die richtige Richtung unternommen worden, zumindest auf einigen Feldern. Es handelt sich hier um zwei Felder, die uns GRÜNEN besonders wichtig sind, nämlich die Internationalisierung und die Frauenförderung.
Insgesamt jedoch – ich muss sagen, da bleibt bei mir ein etwas schaler Nachgeschmack – ist mir die Reform zu zaghaft und in vielen Teilen zu halbherzig. Es handelt sich sicher nicht um einen großen Wurf. Ich gebe zu, das haben Sie nie behauptet. Sie haben selbst gesagt, wir machen weiter mit der Reform.
Zur Internationalisierung. Es ist nun einmal ein Problem in Bayern, dass alle unsere Bemühungen für die Hochschulen konterkariert werden durch die Gesellschaftspolitik, welche die CSU in Bayern außerhalb der Universität betreibt. Man kann solange verbessern und an kleinen Rädchen in der Hochschule und in den Strukturen drehen, wie man will: Wenn sich nicht das politische Klima in Bayern dahin gehend ändert, dass das Land ein weltoffener Standort wird, dann werden auch unsere Hochschulen keine erfolgreiche Internationalisierung durchführen können.
Hier bleibt ein weiter Weg zu gehen. In den nächsten fünf Jahren haben wir hier ein weites Feld zu beackern. Ich hoffe, dass ich mich daran beteiligen kann.
Wir haben noch keine echten internationalen Studiengänge an unseren Universitäten. Das finde ich sehr bedauerlich. Das, was wir bisher haben, sind Ansätze dazu. Es handelt sich teilweise um zweisprachige Angebote, teilweise um Aufbaustudiengänge speziell für Studierende aus anderen Ländern, aber wirkliche internationale Studiengänge sind meines Wissens in Bayern noch nicht gang und gäbe und gehören noch nicht zur Normalität. Vieles von dem, was wir kennen, kommt über den Modellcharakter noch nicht hinaus.
Ich bin froh, dass Sie Bachelor- und Masterstudiengänge angesprochen haben; denn sie waren nicht Gegenstand dieser Reform. Zur Internationalisierung gehören sie aber. Ich habe große Zweifel, ob das tatsächlich der richtige Weg war; das habe ich im Ausschuss schon gesagt. Ich habe auch große Zweifel, ob wir damit letztendlich erfolgreich sind. Der Sachstand ist leider so, dass wir es bisher nicht geschafft haben, mit diesen Abschlüssen auf dem internationalen Markt zu konkurrieren. Wir haben Schwierigkeiten, dass unsere Abschlüsse außerhalb Deutschlands anerkannt werden. Wir haben aber auch Schwierigkeiten, in unserem Land klarzumachen, was wir mit diesen Abschlüssen wollen. Wir haben auch Schwierigkeiten damit, aus der Vielzahl der Studiengänge, die meiner Meinung nach zum Teil sehr schnell und mit heißer Nadel gestrickt wurden, das herauszufiltern, was dauerhaft Bestand haben und im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig sein kann. Hier sind bei mir noch viele Fragen offen. Ich bin gespannt, was die Verhandlungen auf europäischer Ebene diesbezüglich erbringen werden. Da sind wir sicherlich alle noch nicht am Ende.
Herr Minister, Sie haben diese Woche wieder eine schöne Pressemitteilung herausgegeben. Es gibt zwar immer wieder einmal einen Topf für Sondermittel für die Internationalisierung oder den internationalen Wettbewerb, aber insgesamt verfügen unsere Universitäten noch nicht über die Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen würden, zu weltoffenen Hochschulen zu werden.
Zur Frauenförderung. Erfreulicherweise ist einiges von Ihnen aufgegriffen worden. Ich kann das sagen, weil vieles von uns genauso beantragt worden ist. Positiv an dem Gesetzentwurf ist zum Beispiel die Stärkung der Frauenbeauftragten. Wir freuen uns auch darüber, dass Sie unseren Forderungen gefolgt sind und den Ansatz für die leistungsbezogene Mittelvergabe erhöht haben. Das ist natürlich schön. Ich war aber schon etwas – wie soll ich sagen? – peinlich berührt, wie das im Ausschuss läuft. Haben Sie es wirklich nötig, so kleinkariert zu sein, zu sagen, Sie stellen selbst einen Antrag, und weil Sie selbst einen Antrag haben, der wortgleich dem unseren ist, lehnen Sie unseren Antrag ab? Ich finde, das ich kein guter politischer Stil. Ich hoffe, dass sich das nicht fortsetzt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das machen sie bei uns im Ausschuss auch!)
Sie können ja einen eigenen Antrag stellen, aber Sie brauchen dann unseren nicht abzulehnen. Das ist wirklich zu billig.
Negativ in puncto Frauenförderung bleibt natürlich – da stimme ich mit den Kolleginnen und Kollegen von der SPD überein –, dass jede Forderung, eine Quote zu schaffen oder auch nur eine geschlechtsparitätische Besetzung der Gremien vorzunehmen, immer noch ungehört verhallt.
Zusammenfassend muss ich sagen: Mir bleibt die Frauenförderung zu zaghaft. Die Bilanz ist eher mau. Woran es fehlt, ist nicht der gute Wille – den will ich Ihnen gar nicht absprechen –, aber es fehlt an der Kontrolle der Umsetzung der Beschlüsse, die bereits vorhanden sind und die jetzt verschärft werden. Es fehlt auch – da sehe ich Sie, Herr Staatsminister Zehetmair, an – am politischen Druck auf den Herrenclub Hochschule. Es wird Zeit, dass hier seitens des Ministeriums deutliche Worte fallen.
Ein Trauerspiel ist die Debatte um die Habilitation und um die Juniorprofessur. Das Festhalten an der Habilitation und die Verweigerungshaltung, die Sie gegenüber der Juniorprofessur einnehmen, erschließen sich tatsächlich nur wenigen, um es einmal vorsichtig zu sagen. Sie haben damit, dass Sie die Juniorprofessur in Bayern mehr oder weniger vollständig verhindert haben, die Unsicherheit des wissenschaftlichen Nachwuchses ver
stärkt. Sie haben nicht dazu beigetragen, dass für den wissenschaftlichen Nachwuchs hier in Bayern die gleichen Wettbewerbsbedingungen herrschen wie in den anderen Bundesländern. Hier sind die Chancen deutlich schlechter, und das alles nur, weil Sie einen bayerischen Sonderweg gehen wollen.
Nun laborieren Sie an der Habilitation herum, was im Grunde auf eine „Juniorprofessur light“ herauskommt, wie ich es auch im Ausschuss bezeichnet habe. Jedenfalls erschließt sich mir die Absicht nicht. Ich kann ja verstehen, dass man beides nebeneinander stehen lassen möchte. Das ist aber möglich; es ist auch von der Bundesregierung so gedacht.
Genau das hat Frau Bulmahn vorgesehen, zumindest für eine Zeitlang. Das kann ich noch verstehen, und da kann man durchaus Kompromisse finden; aber dass man die Juniorprofessur gänzlich verhindern will, verstehe ich nicht. – Sie schütteln den Kopf. Ich hoffe, wir sehen dann die Erfolge, wenn Sie in großem Stil die Zahlen zur Juniorprofessur in Bayern vorlegen.