Protokoll der Sitzung vom 25.06.2003

Damit das am Ende nicht untergeht, möchte ich mit einem herzlichen Dank an alle beginnen, die den Untersuchungsausschuss unterstützt haben. Das sind zunächst die Mitarbeiter des Landtagsamts, Herr Leitender Ministerialrat Dr. Gremer, Frau Huber, Herr Reif und Herr Doll. Es sind ferner die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stenographischen Dienstes, die uns mit Wortprotokollen begleitet haben, die sicherlich eine ganze Reihe von Leitz-Ordnern füllen. Es sind nicht zuletzt die Mitarbeiter der Fraktionen. Ich bitte Sie, es mir nicht zu verübeln, wenn ich Herrn Dr. Erwin Lohner als den Mitarbeiter, der mir zugearbeitet hat, besonders erwähne. Es sind die Beauftragten und Vertreter der Staatsregierung, die uns – so meine ich sagen zu dürfen – in jeder Lage des Verfahrens unterstützt und uns kooperativ zugearbeitet haben. Schließlich danke ich allen Kolleginnen und Kollegen, die im Ausschuss – mehr oder weniger – mitgearbeitet haben, sehr herzlich für ihren Beitrag. Die letzte Bemerkung hat sich auf die Präsenz bezogen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der vom Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses – also von mir – vorzulegende Berichtsentwurf wurde gegen die Stimmen der Opposition in der letzten Sitzung des Ausschusses am 15. Mai beschlossen. Ich erstatte den Bericht nach Artikel 21

Absatz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes in schriftlicher Form. Die Landtagsdrucksache 14/12600 liegt Ihnen vor. Es kann nicht Sinn des heutigen Nachmittags sein, all das auch nur zusammenfassend zu wiederholen, was in diesem schriftlichen Bericht festgehalten ist. In der heutigen Sitzung möchte ich den schriftlichen Bericht mündlich und kurz – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – zusammenfassen, erläutern und mit einigen politischen Marginalien – im Sinne von Randbemerkungen – versehen. Ich will versuchen, es nicht allzu trocken zu machen, und bitte Sie, meine jetzt folgenden Ausführungen auch unter diesem Gesichtspunkt zu würdigen.

Der Bayerische Landtag hat mit Beschluss vom 20. März vorigen Jahres den Untersuchungsausschuss eingesetzt. Der Titel ist etwas holprig. Ich will mich der Zungenübung, ihn vorzutragen, jetzt nicht unterziehen. Man kann das nachlesen. In 26 Sitzungen wurden insgesamt 51 Zeugen und Auskunftspersonen vernommen. Aus 171 Aktengebinden wurde den Mitgliedern des Ausschusses Bericht erstattet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ganze hat natürlich einen politischen Hintergrund. Damals stand eine Bundestagswahl bevor. Aber die Stoiber-Jäger der Bayern-SPD waren traditionell wenig erfolgreich. Die Diana – Göttin der Jagd – aus Nürnberg ebenso wie der Kaiserjäger aus dem schönen Miltenberg – sie konnten keinen Blattschuss landen, geschweige denn einen Platzhirschen erlegen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CSU)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich an den Schlager erinnert „Im Leben, im Leben, geht mancher Schuss daneben.“. Wenn ich jetzt versuchen würde, das zu singen, wäre das erstens geschäftsordnungswidrig, zweitens würde sich der Saal noch mehr leeren und drittens war meine Affinität zum Singen schon immer ebenso ausgeprägt wie die zum Turnen.

Meine Damen und Herren, offenbar haben die Götter unsere Freunde von der SPD mit Blindheit geschlagen, sonst hätten sie die Kluft erkennen müssen, die zwischen Wunsch und Wirklichkeit, eigentlich für jedermann erkennbar, nicht nur klafft, sondern bereits vor einem Jahr klaffte. Aber es hätte so schön gepasst, auch einmal von der Bayern-SPD, die bei den Berliner Genossen viel Profilierungsbedarf hat, einen Beitrag zum Wahlkampf gegen den schwarzen Kanzlerkandidaten aus dem tiefen Süden zu bringen, wo die Welt noch in Ordnung ist, jedenfalls in den Augen der Nichtsozis.

Da kam die Misere des Deutschen Ordens gerade recht. Kläglich gescheitert ist allerdings der Versuch, das unbestreitbare Problem „Deutscher Orden“ zum Problem der Staatsregierung zu machen. Da war allein der Wunsch der Vater des Gedankens. Das haben fast alle schon vor zwei Jahren gewusst, nur nicht die SPD. Sie hat von einem „Wirtschaftskrimi“ gesprochen. Ein Wirtschaftskrimi? – Weit gefehlt! Das war kein Kassenschlager, sondern ein Flop. Würden Sie das im Kino anbieten, wären dort genauso viele Sitze leer wie momentan im Bayerischen Landtag, vielleicht sogar noch mehr. Keine Span

nung, keine Neuigkeiten, kein Täter – allerdings auch kein Kronzeuge! Diese Bezeichnung für den seriösen Zeugen Michael Pelzer, einen zwar sozialdemokratischen, aber dennoch ehrenwerten bayerischen Bürgermeister, geht fehl.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Was soll das jetzt heißen? – Weitere Zurufe von der SPD)

Jetzt werden Sie doch nicht plötzlich so ernst. – Der Zeuge Pelzer ist kein Kronzeuge.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): So lustig finde ich das jetzt nicht! – Zurufe der Frau Abgeordneten Radermacher (SPD))

Das habe ich befürchtet. Ich habe gesagt „zwar“.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Radermacher (SPD))

Frau Kollegin, ich verstehe ja, dass Ihnen das Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses überhaupt nicht ins Konzept passt, aber dass Ihnen der Humor so schnell vergeht, damit habe ich nicht gerechnet.

(Lebhafter Widerspruch der Frau Abgeordneten Radermacher (SPD))

Das bestätigt allerdings meine These, dass der Humor bei den Sozialdemokraten stark unterentwickelt ist.

(Lebhafter Widerspruch bei der SPD – Freiherr von Rotenhan (CSU): Vor allem bei der Frau Radermacher! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Der Zeuge Bürgermeister Peter Pelzer hat von Anfang an, als wir noch gar keinen Untersuchungsausschuss hatten, deutlich gemacht, dass er von den DO-Aktivitäten seiner Parteifreunde rein gar nichts hält. Er hat wie Alois Glück vorausgesehen, was ich heute zusammenfassend feststellen muss: außer Spesen nichts gewesen. Dennoch: Wenn es noch eines Persilscheins für die Staatsregierung bedurft hätte – dieser Untersuchungsausschuss hätte nach Faktenlage gar nicht anders gekonnt, als ihn auszustellen. Ich fürchte nur, die SPD wird weiterhin vor den Realitäten die Augen verschließen und nach ihrem Grundsatz handeln: Wir lassen uns unsere schönen Vorurteile doch nicht von den Fakten verderben. Schließlich sind ja auch bald wieder Wahlen.

Kollege Dr. Kaiser – um zum „Wirtschaftskrimi“ zurückzukehren – ist eben kein politischer Derrick und auch kein Herkules, der einen politischen Augiasstall ausmisten könnte, zumal ein solcher überhaupt nur in seiner Vorstellungswelt existiert.

Das ergibt sich im Einzelnen aus Folgendem:

Die Verleihung der Körperschaftsrechte an den Deutschen Orden durch das zuständige Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst erfolgte am 20. 05. 1998 – das Datum ist wichtig – nach Abschluss eines fehlerfreien Verfahrens. Eine Versagung wäre nicht zu rechtfertigen gewesen. Alle Voraussetzungen für die beantragte Verleihung der Körper

schaftsrechte lagen im Entscheidungszeitpunkt vor. Ich selbst, meine Damen und Herren, habe versucht, mich in die Situation der Entscheidungsträger zu versetzen. Ich hätte nach Faktenlage nicht anders entschieden als die zuständigen Beamten.

Maßgebend war insbesondere: Der Orden musste hinreichend Gewähr für seinen dauerhaften Bestand bieten. Darüber ist viel gestritten worden. In der Frage des dauerhaften Bestandes war allen Umständen des Einzelfalles angemessen nachzugehen und Rechnung zu tragen. Die Zahl der Ordensmitglieder ist nur ein Indiz unter mehreren. In den Siebzigerjahren hatte das Kultusministerium einmal auf der Suche nach geeigneten Kriterien, weil Rechtsvorschriften fehlen, für Orden eine Zahl von 200 Mitgliedern vorausgesetzt, allerdings nur als Orientierungshilfe. Eine durchgehend einheitliche Verwaltungspraxis bestand nicht. Wenn aber, wie hier, ein Orden seit acht Jahrhunderten existiert, kann ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass er auch in Zukunft bestehen und existenzfähig bleiben wird, wenn nicht Anzeichen für das Gegenteil vorhanden sind; solche waren und sind nicht vorhanden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich hinsichtlich Mitgliederentwicklung und Altersaufbau positive Tendenzen abzeichnen. Hinzu kommt hier noch das Engagement des Deutschen Ordens im sozial-caritativen Bereich durch den Betrieb zahlreicher Einrichtungen. Näheres dazu, wie so vieles andere, ist im schriftlichen Bericht zu finden. Festzustellen bleibt: Eine Sonderbehandlung des Deutschen Ordens bei der Verleihung der Körperschaftsrechte hat es nicht gegeben.

Zur wirtschaftlichen Situation des Ordens im Verleihungszeitpunkt: Entgegen gebetsmühlenhaft wiederholter Behauptungen der Opposition hat es vor der Entscheidung über die Verleihung der Körperschaftsrechte an den Deutschen Orden keinen Anlass für vernünftige Zweifel an dessen wirtschaftlicher Solidität gegeben. Das gilt zwar nicht für die Jahre danach, aber hinterher kann jeder leicht klüger sein. Den Körperschaftsstatus hat nur der Orden selbst erhalten. Allein wegen der engen Verbindung des Ordens mit seiner Holdinggesellschaft hatte das Kultusministerium im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Ordens auch die DOH GmbH zu prüfen. Dem Kultusministerium lagen die neuesten verfügbaren Geschäftsberichte der GmbH von 1995 und 1996 vor. Diese waren uneingeschränkt von öffentlich bestellten und vereidigten Wirtschaftsprüfern testiert. Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten gab es nicht. Das Unternehmen war wirtschaftlich gesund. Es ging sogar damals noch aufwärts. Aus dem Geschäftsbericht für 1997, der kurze Zeit nach der Verleihung der Körperschaftsrechte vorlag, hätte sich nichts anderes ergeben. Er war ebenfalls uneingeschränkt positiv. Die dazu vernommenen Zeugen haben das bestätigt.

Die DOH GmbH war im Übrigen samt ihren Tochtergesellschaften – worauf es ja gerade der Opposition immer wieder besonders ankam – als Kapitalgesellschaft selbstverständlich uneingeschränkt insolvenzfähig. Das hat sich erst mit ihrer Übernahme durch die Körperschaft geändert. Dieser Vorgang war indessen ohne Beispiel und auch nicht vorhersehbar. Die seinerzeit für den Deutschen Orden verantwortlichen Entscheidungsträger

mögen dieses Ziel vielleicht schon vor Augen gehabt haben oder verschleiert haben. Das kann man allerdings nicht mit Gewissheit sagen. Man kann nicht einmal mit Gewissheit sagen, ob das damals die eigenen Leute des Deutschen Ordens schon vorhatten. Erst recht kann man nicht davon ausgehen, dass Derartiges gegebenenfalls von den entscheidenden Beamten hätte erkannt werden können. Bayerische Beamte sind zwar sehr tüchtig, aber sie sind keine Hellseher. Auch wir sind keine Hellseher, auch die Sozialdemokraten sind keine Hellseher, schon eher Schwarzseher. Wenn sie zu viel schwarz sehen, was nicht selten passiert, sehen sie bald rot, aber dann infolge des dadurch getrübten Blicks oft gar nichts mehr von der Wirklichkeit.

(Heiterkeit bei der CSU – Dr. Kaiser (SPD): Das war arg gekünstelt!)

Festzustellen bleibt: 1998 war der Deutsche Orden mit seinen Tochtergesellschaften ein insgesamt wirtschaftlich gesundes Unternehmen mit ersichtlich positiven Entwicklungstendenzen. Ich wiederhole: 1998 war der Deutsche Orden ein insgesamt wirtschaftlich gesundes Unternehmen mit ersichtlich positiven Entwicklungstendenzen. Verhängnisvolles Missmanagement mit seinen schwerwiegenden unternehmerischen Fehlentscheidungen erfolgte lange nach Verleihung der Körperschaftsrechte. Wirtschaftlicher Niedergang war bei der letzten Behördenentscheidung, also am 20. 05. 1998, objektiv noch lange nicht eingeleitet und infolgedessen auch nicht in Ansätzen erkennbar.

Dies wurde mit einer einzigen Ausnahme durch alle hierzu vernommenen Zeugen bestätigt. Alle schriftlichen Hinweise auf wirtschaftliche Schwierigkeiten stammen aus der Zeit nach Mai 1998. Die einzige Ausnahme unter den Zeugen war der Zeuge Lang-Rose. Ich möchte über die Seriosität dieses Zeugen jetzt keine näheren Ausführungen machen. Alle, die der Zeugenvernehmung beigewohnt und an ihr mitgewirkt haben, dürften oder müssten sich zumindest ein eigenes Bild über diesen Zeugen gemacht haben. Eine öffentliche Sitzung eignet sich jedoch nicht dazu, jetzt ein Psychogramm abzugeben. Jedenfalls war Herr Lang-Rose durch den Deutschen Orden geschädigt worden. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.

Bekannt wurde die wirtschaftliche Problematik des Ordens erst ab Herbst 2000.

Zum Brief des Ministerpräsidenten vom 19. Januar 1998. Am 13. Januar 1998, also ein paar Monate vor der Verleihung der Körperschaftsrechte, gab es im Kultusministerium eine Besprechung mit Vertretern des Deutschen Ordens. Amtschef Hoderlein stellte die Verleihung der Körperschaftsrechte bereits damals in Aussicht. Am Nachmittag des gleichen Tages fand ein weiteres Gespräch der Vertreter des Deutschen Ordens in der Staatskanzlei statt. Auch hier präsentierten die Vertreter des Deutschen Ordens sich und ihre Unternehmen. Es wurde auch über die Errichtung einer Universität des Deutschen Ordens gesprochen, nicht aber über Einzelheiten des Verleihungsverfahrens.

Im Anschluss an dieses Gespräch richtete Ministerpräsident Dr. Stoiber ein Schreiben an den für die Verleihung der Körperschaftsrechte zuständigen Staatsminister Zehetmair; dieser hatte an dem Gespräch nicht teilgenommen. Im Schreiben vom 19. Januar 1998, welches von der Spiegelreferentin für das Kultusministerium entworfen wurde, regte der Ministerpräsident an, den Antrag des Deutschen Ordens positiv zu beurteilen. Zugleich erbat er weitere Informationen zum Thema „Universität des Deutschen Ordens“ in Dillingen.

Der Brief des Ministerpräsidenten an den Kultusminister ist ein alltäglicher Vorgang, meine Damen und Herren. Was würden denn die Menschen in diesem unserem Lande sagen, wenn es der Ministerpräsident ablehnen würde, sich ihrer Anliegen anzunehmen, weil er– verfassungsrechtlich gesehen – natürlich für kein Ressort eine unmittelbare Zuständigkeit hat? Weder für das Kultusministerium noch für irgendein anderes Ressort hat er eine unmittelbare Zuständigkeit. Er müsste also immer schreiben, ich bin zwar Ministerpräsident,

(Freiherr von Rotenhan (CSU): Habe aber nichts zu sagen!)

aber für nichts zuständig, also wendet euch woanders hin. Das wäre lächerlich, meine Damen und Herren. Wer so handeln würde, wäre die längste Zeit Politiker gewesen. Kein vernünftiger Mensch, der in die Politik geht – dabei setze ich voraus, dass es vernünftige Menschen gibt, die in die Politik gehen –, wird sich so verhalten.

(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber nicht zur CSU!)

Wenn Sie das sagen, empfinde ich es als Auszeichnung, Frau Kollegin.

Der Ministerpräsident hat lediglich ein Anliegen gewürdigt und an den zuständigen Staatsminister weitergeleitet. Sein Brief hatte weder faktisch noch rechtlich eine verbindliche Wirkung. Er entband das Kultusministerium insbesondere nicht von seiner Prüfungspflicht, von seiner Verantwortlichkeit und von seiner alleinigen Entscheidungskompetenz.

Darüber hinaus war im vorliegenden Fall schon so gut wie entschieden. Im Untersuchungsausschuss ist die Rede davon gewesen, der Ministerpräsident habe offene Türen eingerannt. Der Brief des Ministerpräsidenten konnte daher faktisch gar keine Wirkung mehr entfalten, nachdem der Amtschef des Kultusministeriums, wie erwähnt, die Verleihung bereits in Aussicht gestellt hatte.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Kaiser (SPD))

Herr Kollege, ich weiß nicht, wie Sie arbeiten. Wenn sich ein Petent an Sie wendet und etwas will – zum Beispiel die Versetzung einer Lehrerin, die Beförderung eines Beamten, eine Baugenehmigung oder was auch immer –, kümmern Sie sich darum; Sie erkundigen sich, und wenn Sie die Nachricht bekommen, die Sache sei auf einem guten Weg: Machen Sie dann nichts mehr, oder schreiben Sie doch noch und geben dem Petenten einen Abdruck, um der Sache ein bisschen Nachdruck

zu geben? Wir sollten hier nicht pharisäerhaft so tun, als wäre das alles außerhalb der Normalität. Das würde Ihnen zwar passen, aber es ist nicht die Wahrheit, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Es gehört im Übrigen zu den üblichen Gepflogenheiten, zu Höflichkeit und Anstand einem Petenten gegenüber, ein vorgebrachtes Anliegen aufzugreifen und gegebenenfalls auch in schriftlicher Form darauf zu antworten. Das gilt für den Ministerpräsidenten genauso wie für jeden anderen Politiker.

Die SPD zitiert in ihrem Minderheitenvotum überdies mittlerweile nicht mehr gültige Regeln des Familiareninstituts. Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Ministerpräsidenten als Familiare gab es für Familiare gerade keine Pflicht mehr zur Hilfeleistung auf Aufforderung des Ordens. Die SPD behauptet in ihrem Votum somit falsche Tatsachen.

Zu den Bedingungen der Körperschaftsverleihung. – Ich bitte den Herrn Präsidenten um einen Hinweis, wie viel Zeit ich schon verbraucht habe.

Sie haben noch eine Viertelstunde.

Zu den Bedingungen der Körperschaftsverleihung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bedingungen der Körperschaftsverleihung sind erfüllt worden, wenn auch reichlich spät, was die Auflösung des Vereins betrifft. Das hatte aber keine Konsequenzen. Darauf kam es nicht an. Die Verleihung der Körperschaftsrechte war insgesamt jedenfalls rechtmäßig. Nachdem die Zeit schon so weit fortgeschritten ist und Kollege von Rotenhan auch noch das Wort für die CSU ergreifen soll, werde ich die weiteren Kapitel in einem sehr schnellen Durchgang zu erledigen versuchen.

Es geht im Weiteren um die Unterstützung einer Expansion des Deutschen Ordens durch die Staatsregierung, durch bayerische Behörden oder deren Amtsträger. Wir haben aufgrund einer umfangreichen Beweiserhebung festgestellt, dass es eine solche Unterstützung nicht nur nicht gegeben hat, sondern dass von Repräsentanten des Deutschen Ordens sogar über mangelnde Unterstützung geklagt worden ist. Nun könnte man sagen, die seien Partei, was solle man da schon erwarten. Aber auch der Zeuge Michael Pelzer, ein Sozialdemokrat und ehrenwerter Bürgermeister, hat erklärt, er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, ja er habe sogar den deutlichen Eindruck gewonnen, dass der Deutsche Orden vom Freund nicht besonders gut behandelt worden sei. Aus alledem kann ich nur das Fazit ziehen: Eine Bevorzugung hat nicht stattgefunden, meine sehr verehrten Damen und Herren.