Um es noch einmal zu sagen: Selbstverständlich hat der kommunale Prüfverband, Frau Kollegin Pongratz, aufgrund der bestehenden Situation –
Genau, Frau Kollegin, deshalb haben wir den Antrag gestellt. Frau Kollegin Pongratz, zitieren Sie doch nicht so etwas, das blamiert Sie doch im Grunde genommen nur. Ich weiß nicht, wo Sie das herhaben. Es soll doch gerade die Grundlage geändert werden, damit man etwas tun kann. Der kommunale Prüfungsverband muss selbstverständlich sagen: Auf Grund der derzeitigen Situation müssen wir hier etwas beanstanden. Das weiß doch jeder von Ihnen, der gleichzeitig Kommunalpolitiker ist. Wir haben den Antrag gestellt, um eine Regelung zu finden, damit das nicht beanstandet werden muss und alles ordnungsgemäß geht. Das würde es, wenn wir heute beschließen, dass eine Lösung gefunden werden muss. Ich hoffe doch, dass die Vernunft bei der CSUFraktion im Interesse der Behinderten noch gewinnt und eine Zustimmung zustande kommt.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Paulig, Dr. Runge und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)
Hierzu findet keine Aussprache statt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 14/12060 abstimmen. Das ist Tagesordnungspunkt 31. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung bei der SPD-Fraktion. Der Dringlichkeitsantrag ist damit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf der Drucksache 14/12066, Tagesordnungspunkt 32. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Dringlichkeitsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU und SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dem Antrag ist damit zugestimmt worden.
Nun lasse ich noch abstimmen über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 14/12495, das ist Tagesordnungspunkt 54. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer dagegen zustimmen will, dem bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Der Dringlichkeitsantrag ist damit abgelehnt. Ich rufe auf:
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Jede Fraktion hat maximal 30 Minuten Redezeit. Das Wort hat Herr Kollege Leichtle.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei den Anträgen auf den Drucksachen 14/11395 und 14/11786 handelt es sich um etwas ältere Anträge. Die SPD-Fraktion hat darin Warnhinweise gegeben, was passieren wird, wenn die rigorose Kürzung der Mittel im Sportstättenbau beibehalten wird. Diesen Anträgen gingen schon Anträge der SPD zum Haushalt voraus, die aber abgelehnt worden sind. Im Ganzen gesehen geht es darum, dass die Mittel für den vereinseigenen Sportstättenbau im Lauf der Jahre um 80 bis 90 Prozent gekürzt worden sind. In dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/12303 sind die Probleme zusammengefasst. Es wird deutlich gemacht, welches Desaster angerichtet worden ist.
Zunächst darf ich aus der Zeitschrift des Bayerischen Landessportverbandes „Bayernsport“ vom 11. Februar dieses Jahres zitieren. Dort heißt es u. a:
nur noch 3,796 Millionen e – 2002 waren es noch 9,154 Millionen e – zur Verfügung gestellt. Es bedarf keiner Rechenkünste, wie sich in diesem Förderbereich die derzeit bestehenden Wartezeiten von beinahe acht Jahren nunmehr verlängern. Dies müssen Vereine, die ihre bisherigen Förderanträge nicht auf die neue Darlehensbasis umstellen wollen oder können, bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, insbesondere, wenn hohe Zwischenfinanzierungen zu bedienen sind.
Soweit das Zitat aus der Zeitschrift „Bayernsport“. Im März dieses Jahres ergingen dann Bescheide vom Bayerischen Landessportverband an die Sportvereine. Betroffen waren in Bayern insgesamt 860 Vereine. In den Bescheiden steht: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund minderer Mittelzuweisungen“ – vergleiche „Bayernsport“, den ich soeben zitiert habe – „nur noch stark gekürzte, das heißt nicht nennenswerte Beträge zur Ausreichung an die Vereine zur Verfügung stehen. Ihr Antrag“ – so wird den Sportvereinen mitge
teilt – „war deshalb erneut Gegenstand der Beratungen des Verteilerausschusses am 4.02.2003 mit dem Ergebnis, dass die In-Aussicht-Stellung der Auszahlung der Fördermittel laut Bewilligungsbescheid zurückgenommen werden musste. Eine Entscheidung über eine neue In-Aussicht-Stellung konnte aufgrund der angespannten Haushaltslage vom Verteilerausschuss zur Zeit nicht vorgenommen werden. Der vorgenannte Bewilligungsbescheid gilt insoweit als abgeändert.“
Daraufhin, und nachdem ich viele Zuschriften aus ganz Bayern von Sportvereinen, Bürgermeistern und BLSVKreisverbänden bekommen habe, habe ich sowohl an den Ministerpräsidenten geschrieben als auch eine Schriftliche Anfrage im Landtag eingereicht. Die Antwort darauf wurde nunmehr vom Kultusministerium erteilt. Wenn ich hier vom Kultusministerium spreche, dann meine ich damit ausdrücklich den Verfasser dieses Schreibens oder zumindest denjenigen, der sie unterschrieben hat. Das ist Herr Staatssekretär Freller. Sicherlich steht dahinter aber auch Frau Staatsministerin Hohlmeier. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die fachkundigen Beamten der Sportabteilung des Kultusministeriums einen solchen Unsinn schreiben, wie es hier, in dem Vorspann, zum Ausdruck kommt.
Das Sonderprogramm der Bayerischen Staatsregierung zur Gewährung zinsverbilligter Darlehen für den Vereinssportstättenbau hat in der vergangen Zeit leider für Irritation bei Vereinen und Funktionären gesorgt.
wonach zum Beispiel anfinanzierte Vorhaben nicht mehr weiter finanziert werden würden und in denen von Wartezeiten bis zu 15 Jahren die Rede ist.
Ich habe eben den Bewilligungsbescheid des BLSV zitiert, und ich habe zitiert aus der Zeitschrift „bayernsport“, wo ausdrücklich erwähnt wird, dass die bisherigen Wartezeiten von acht Jahren – ohne ein Rechenkunststück betreiben zu müssen – sich entsprechend erhöhen werden. Anscheinend beherrscht man die normalen Grundrechenarten im Kultusministerium nicht, sonst könnte man keine solche Antwort geben.
(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Zehn ist mehr als acht! – Güller (SPD): Pisa hat erstaunliche Folgen!)