Des Weiteren verweist er auf Eingaben aus dem Bereich der Jagd- und Fischereiangelegenheiten sowie auf Eingaben bezüglich des Betriebs der Wildgehege im Ebersberger Forst; was bekanntlich auch durch die Presse gegangen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn wir in dieser Periode einen merklichen Rückgang der Petitionen zu verzeichnen hatten, besteht meines Erachtens die Notwendigkeit, sich Gedanken über die Fortentwicklung des Petitionsverfahrens zu machen. Dass ich materielle Verbesserungen im Interesse des „standings“ des Parlaments gegenüber der Staatsregierung für erforderlich halte, habe ich bereits ausgeführt. Dass wir an grundsätzlichen Verfahrensregeln, zum Beispiel an der Öffentlichkeit auch der Petitionsbehandlung – das überrascht unsere Besucher aus anderen Landtagen immer wieder, weil sie so etwas nicht gewohnt sind – und der Möglichkeit, anwesenden Petenten das Wort zu erteilen, wovon wir jedenfalls im Petitionsausschuss doch häufig Gebrauch machen, ebenso festhalten sollten wie an der Durchführung von Ortsterminen und an den in einem Ausschuss in freier Fortbildung der Geschäftsordnung bereits eingeführten so genannten Fachgesprächen, dürfte übereinstimmende Meinung und unstrittig sein.
Diskutiert werden muss aber, ob es in einem verkleinerten Landtag richtig ist, das Fachausschussprinzip in seiner jetzigen Ausprägung beizubehalten. Dafür sprechen natürlich zum einen die Gewohnheit und der Umstand, dass der Niedersächsische Landtag unser Prinzip erst vor kurzem quasi kopiert hat, außerdem das Prinzip der Sachnähe sowie die bemerkenswert hohe Erfolgsquote in einigen Fachausschüssen. Dagegen spricht aber, dass die Tagesordnungen in manchen Fachausschüssen zu sehr von Petitionen geprägt und gelegentlich Petitionen – man merkt es am Ablauf der Beratungen in den Ausschüssen – als lästiges Anhängsel betrachtet werden.
Hinzu kommt, dass der neue Landtag kleiner sein wird, was auf jeden Fall mehr Arbeit pro Kopf bedeutet und vielleicht auch weniger Ausschüsse. Das Petitionsverfahren wird deshalb in die Überlegungen zur Straffung der Parlamentsarbeit mit einzubeziehen sein.
Ich denke, wir sollten hierbei zu einer Zweispurigkeit kommen. Zum einen gibt es Petitionen, die unmittelbar mit der Sacharbeit eines Ausschusses und sogar mit ganz konkreten Anträgen und Gesetzen verknüpft sind, etwa Eingaben zur Landesplanung, zum Haushalt, zu Lehrplänen und Unterrichtsinhalten. Diese Eingaben sollten natürlich weiterhin in den Fachausschüssen behandelt werden; alles andere wäre Unsinn.
Die Mehrzahl der Petitionen betrifft aber Beschwerden, mit denen sich Bürger an den Landtag als Ombudsmann oder Bürgeranwalt wenden, die nichts mit der aktuellen Sacharbeit der Ausschüsse zu tun haben. Das gilt für viele Fälle, die derzeit im Sozialpolitischen Ausschuss,
Es gibt hier große Abgrenzungsschwierigkeiten. Auf die Frage, welcher Ausschuss im Einzelfall wirklich zuständig ist, gibt es oft mehrere Antworten. Wir haben es öfter erlebt, dass um die Zuständigkeit nachgerade gerungen worden ist.
Ich meine deshalb, dass der derzeitige Zuständigkeitskatalog, der sich von Wahlperiode zu Wahlperiode fortgeerbt hat, nach dem genannten Kriterium kritisch durchgesehen und alle nicht mit der Facharbeit zusammenhängenden Beschwerden dem Petitionsausschuss zugewiesen werden sollten. Die Fachausschüsse bekämen damit mehr Luft, um zum Beispiel den Erwartungen durch das neue Parlamentsinformationsgesetz zu genügen.
Andererseits sollte der Petitionsausschuss gehalten sein, bei Einzelfällen, die zu ihrer Beurteilung besonderes Fachwissen erfordern, eine Stellungnahme des Fachausschusses einzuholen. Die Arbeitsbelastung im Eingabenausschuss würde sich dadurch natürlich erhöhen, was man durch flankierende Maßnahmen aber in den Griff bekommen könnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der neue Landtag wird bei der Petitionsbehandlung viele unangenehme Entscheidungen treffen und den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln müssen. Ich wünsche uns, dass wir trotz aller politischen Gegensätze und aller Mühseligkeit weiterhin ehrliche Makler zwischen Bürger und Behörde bleiben. So nebensächlich Petitionen für das Parlament insgesamt auch sein mögen, für die hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger jedenfalls handelt es sich um die Hauptsache, der wir auch im Interesse des Ansehens des Parlaments gerecht werden müssen.
Wir kommen zur Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Die SPD-Fraktion verfügt jetzt noch über eine Redezeit von zwölf Minuten. Als erster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Scharfenberg das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Menschen politisch bewegt, gehört in die Parlamente. Das ist nicht immer die große Politik, sondern sind oftmals die ganz persönlichen Betroffenheiten, die aber daraus resultieren, wie die Parlamente als Gesetzgeber das gesellschaftliche Leben gestalten.
An den Eingaben und Beschwerden können wir als Parlamentarier erkennen, wie sich die von uns beschlossenen Gesetze – oft sind es in Bayern ja die von der CSU beschlossenen Gesetze – in der Praxis auswirken. Wir
Diese Lehren sind aber meist nicht gezogen worden. Deshalb fällt meine Bilanz nach fünf Jahren Tätigkeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden recht zwiespältig aus. Gerade bei den Petitionen, die das Ausländerrecht betreffen, hat die Ausschussmehrheit ihren Spielraum, wenn es um Härtefälle ging, nicht genutzt. Der Ausschuss hätte viel mehr bewirken können, als es der Fall war.
In der Rechtsprechung gibt es den Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, hat die CSU leider oft genug die Parole ausgegeben: Im Zweifel für die Staatsregierung. Damit wurde gegen die Petenten gehandelt.
Nur ein geradezu lächerlicher Teil der ausländerrechtlichen Eingaben wurde berücksichtigt oder gewürdigt. Das sehen Sie in der Beschreibung, die Sie auf dem Tisch liegen haben. Dabei könnte der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden einer der segensreichsten Ausschüsse des Bayerischen Landtags sein.
Bei den Eingaben, die Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber betrafen, war immer eine große Angst der Abgeordneten der Mehrheitsfraktion in diesem Hause zu spüren: Folge ich meinem Gewissen oder der Bayerischen Staatsregierung? Wo bleibt mein christliches Menschenbild? Ich spreche von Angst deswegen, weil die Linie des Innenministeriums nicht in Frage gestellt werden konnte und sollte; Angst deshalb, weil die Einzelfallprüfung – nur darum geht es im Petitionsausschuss, nämlich um den Härtefall – bei näherer Betrachtung doch eventuell manche verwaltungsrechtlichen Vorschriften wie ein Kartenhaus hätte zusammenfallen lassen müssen; Angst deshalb, weil die Ausländerpolitik dieser Staatsregierung und der sie tragenden CSU und die ungerechten und überzogenen Auswirkungen der Ausländerpolitik im Einzelfall jede Woche hier auf der Tagesordnung standen; und Angst deshalb, weil man eine bestimmte Wählerklientel selber behalten und an keine andere Partei abgeben will. Man will die Hoheit an den Stammtischen verteidigen, koste es, was es wolle.
Im Ausschuss hört man immer wieder den Ausspruch der CSU – dieser Ausspruch erschlägt alles, was sich in irgendeiner Weise als Hoffnung zu keimen traut, mit dem Holzhammer –: „Wir dürfen keinen Präzedenzfall schaffen; reicht man den Leuten den kleinen Finger, so nehmen sie die ganze Hand.“
Ich spreche hier von Härtefällen: von der Abschiebung von Kleinkindern in türkische Waisenhäuser, von der Ausweisung von Heranwachsenden in die Perspektivlosigkeit und Illegalität, von dem Zurückschicken von schwerkranken Menschen mit dem lapidaren Hinweis, auch in Zentralafrika sei die ärztliche Versorgung gewährleistet. Das haben die betroffenen Menschen nicht verdient. Das war auch für unser eigenes Selbstver
ständnis, wie wir als Freistaat Bayern mit Menschen umgehen, blamabel, egoistisch und schlicht und einfach unverantwortlich; das ist oft genug geschehen.
Leider verstehen sich die Kolleginnen und Kollegen der CSU im Ausschuss – das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen – oft nur als verlängerter Arm der Bayerischen Staatsregierung.
Die Stellungnahme der Staatsregierung ist in diesem Ausschuss Gesetz. Dabei könnte der Petitionsausschuss ein Ort des kritischen Dialogs sein. Alle Staatsgewalt, das wissen wir alle, geht vom Volke aus. Das ist ein grundlegender Gedanke unserer Demokratie, der im Petitionsausschuss hätte lebendig werden können.
Wir bekamen täglich den ganz konkreten Auftrag der Bürgerinnen und Bürger, dieses oder jenes zu tun. Heute muss jeder von uns Rechenschaft ablegen, ob er richtig gehandelt hat oder nicht.
Bei den Petitionen, die das Baurecht betreffen, hat der Ausschuss zum Beispiel hervorragend gearbeitet. Es gab unzählige Telefonate zwischen den Petenten und Abgeordneten, mit dem Landtagsamt, mit den Ministerien und Behörden. Es gab jede Menge Ortstermine mit dem Bürgermeister, mit Nachbarinnen oder Nachbarn. Dadurch haben zwar nicht alle, aber manche Probleme gelöst werden können. Wie man in der Statistik sieht, sind dadurch jedenfalls viele Probleme gelöst worden. Dabei wurden auch Entscheidungen der Verwaltung auf den Prüfstand oder auch zu Fall gebracht.
Wo kann man sonst im Landtag eine so direkte und intensive Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Politik erleben wie in Baurechtsangelegenheiten, meine Damen und Herren? Das macht natürlich auch viel Arbeit. Darum möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich auch im Namen meiner Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtagsamtes, vor allen Dingen bei Herrn Klotz und Herrn Miller, herzlich zu bedanken.
Dass sich der Landtag bei seiner Eingabenbehandlung auch von dem Gedanken der Entbürokratisierung leiten lässt, ist inzwischen verbriefte Realität. Es gibt die bemerkenswerte Quote von 20% positiver Abhilfen durch die Staatsregierung im Eingabeverfahren. Dies stellte die vom Ministerpräsidenten beauftragte Kommission zur Entbürokratisierung fest. Ein Überprüfungsverfahren mit Abhilfemöglichkeit durch eine außerhalb der Verwaltung liegende Stelle wie durch einen Bürgerbeauftragten bzw. Obmann/Obfrau oder den Landtag selbst würde sich auch als sehr sinnvoll erweisen. Jedenfalls wäre dies besser, als das umständliche Widerspruchsverfahren einzuleiten. Das kann man doch vorher abfangen. So verstehe ich Deregulierung und so verstehe ich auch Prof. Henzler in seinem Bericht unter Punkt 6, wo das noch einmal ganz klar definiert ist.
Das Engagement, dass die Abgeordneten der CSU bei den Baupetitionen an den Tag gelegt haben, hätte ich mir auch für die Eingaben von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen gewünscht.
Ich habe es schon gesagt: Im Ausschuss haben wir es in der Regel mit Härtefällen zu tun. In den Akten verbergen sich menschliche Schicksale. Das Ausländerrecht und die Verwaltungspraxis bayerischer Behörden schaffen diese Härtefälle. Die Aufgabe des Ausschusses wäre hier gewesen, das, was den Menschen auf den Nägeln brennt, auf den Tisch der Verantwortlichen zu bringen und die bayerische Verwaltungspraxis nicht als Gottgegeben, sondern als veränderbar zu begreifen. Auch hier gäbe es Ansätze zur Deregulierung.
Da gab es den Fall eines jugoslawischen Staatsbürgers albanischer Volkszugehörigkeit, der seit neun Jahren in einem Betrieb zur Herstellung von Motorsegelflugzeugen zur vollsten Zufriedenheit aller dort Tätigen arbeitete. Seine Spezialtätigkeit: Bespannen der Luftfahrzeuge. Das Arbeitsamt sah kein öffentliches Interesse für diese Spezialtätigkeit und erteilte keine Arbeitsgenehmigung. Wer sind nun die Leidtragenden? Erst einmal der ausländische Arbeitnehmer und seine Familie, dann natürlich das mittelständische Unternehmen mit 18 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, das unter Umständen jahrelang mit der Suche und Einarbeitung einer neuen Kraft belastet wird. So etwas könnte auch einmal unter dem Blickwinkel der wirtschaftlichen Deregulierung gesehen werden. Herr Traublinger, hier sind Sie gefragt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind die Legislative, wir sind der Gesetzgeber, und wir hätten es in der Hand gehabt, die menschlichen Härten, die das Ausländerrecht vor allem und die Verwaltungspraxis mit sich bringen, zu mildern. Als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger sind wir zugleich auch immer Richter über unsere eigenen Gesetze. Das ist auch der Sinn des Petitionsrechts. Die Petitionen schärfen das Bewusstsein dafür, dass das, was hier im Landtag beschlossen wird, im alltäglichen Leben der Menschen seinen Platz finden muss. Die Staatsregierung muss auf unsere Initiative hin tätig werden, und nicht wir auf Initiative der Staatsregierung hin.
Das Selbstverständnisses des Ausschusses muss sich ändern, wenn er für die Menschen im Lande von Nutzen sein will.
Meine Damen und Herren, durch Petitionen ist unsere parlamentarische Arbeit mit Leben, mit der Lebendigkeit von Menschen gefüllt worden. Ich hätte mir gewünscht, dass durch die Arbeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden unser Gemeinwesen ein wenig menschlicher hätte gestaltet werden können, dass wir mehr bewegt hätten und unsere Möglichkeiten ausgeschöpft worden wären. Denn wir hätten genug Gelegenheit dazu
gehabt. Ein Schritt wäre zum Beispiel das Akteneinsichtsrecht in einem neuen Petitionsgesetz gewesen, das die CSU vor einem Jahr abgelehnt hat.
Toleranz darf nur eine vorübergehende Gesinnung sein. Sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich vorab beim Kollegen Schindler bedanken, der unsere Arbeit, die wir in dieser Legislaturperiode vollzogen haben, sachlich dargestellt hat. Er hat einen Punkt angeschnitten, bei dem er insbesondere Kritik daran übte – das hat auch Frau Kollegin Scharfenberg getan –, dass wir Akteneinsicht nicht gewähren. Dem ist nicht so. Wir haben immer wieder mit einem Mehrheitsbeschluss Akteneinsicht beantragt und diese auch bekommen. Dies in der Verfassung festzulegen, war für uns nicht unbedingt notwendig, weil man damit auch Schindluder treiben kann, wenn man das Verfahren unter Umständen überzieht. Deshalb meine ich, zumindest für die CSU-Fraktion, dass wir damit leben können.