Maria Scharfenberg

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Menschen politisch bewegt, gehört in die Parlamente. Das ist nicht immer die große Politik, sondern sind oftmals die ganz persönlichen Betroffenheiten, die aber daraus resultieren, wie die Parlamente als Gesetzgeber das gesellschaftliche Leben gestalten.
An den Eingaben und Beschwerden können wir als Parlamentarier erkennen, wie sich die von uns beschlossenen Gesetze – oft sind es in Bayern ja die von der CSU beschlossenen Gesetze – in der Praxis auswirken. Wir
können als Parlamentarierinnen und Parlamentarier daraus Lehren ziehen.
Diese Lehren sind aber meist nicht gezogen worden. Deshalb fällt meine Bilanz nach fünf Jahren Tätigkeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden recht zwiespältig aus. Gerade bei den Petitionen, die das Ausländerrecht betreffen, hat die Ausschussmehrheit ihren Spielraum, wenn es um Härtefälle ging, nicht genutzt. Der Ausschuss hätte viel mehr bewirken können, als es der Fall war.
In der Rechtsprechung gibt es den Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, hat die CSU leider oft genug die Parole ausgegeben: Im Zweifel für die Staatsregierung. Damit wurde gegen die Petenten gehandelt.
Nur ein geradezu lächerlicher Teil der ausländerrechtlichen Eingaben wurde berücksichtigt oder gewürdigt. Das sehen Sie in der Beschreibung, die Sie auf dem Tisch liegen haben. Dabei könnte der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden einer der segensreichsten Ausschüsse des Bayerischen Landtags sein.
Bei den Eingaben, die Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber betrafen, war immer eine große Angst der Abgeordneten der Mehrheitsfraktion in diesem Hause zu spüren: Folge ich meinem Gewissen oder der Bayerischen Staatsregierung? Wo bleibt mein christliches Menschenbild? Ich spreche von Angst deswegen, weil die Linie des Innenministeriums nicht in Frage gestellt werden konnte und sollte; Angst deshalb, weil die Einzelfallprüfung – nur darum geht es im Petitionsausschuss, nämlich um den Härtefall – bei näherer Betrachtung doch eventuell manche verwaltungsrechtlichen Vorschriften wie ein Kartenhaus hätte zusammenfallen lassen müssen; Angst deshalb, weil die Ausländerpolitik dieser Staatsregierung und der sie tragenden CSU und die ungerechten und überzogenen Auswirkungen der Ausländerpolitik im Einzelfall jede Woche hier auf der Tagesordnung standen; und Angst deshalb, weil man eine bestimmte Wählerklientel selber behalten und an keine andere Partei abgeben will. Man will die Hoheit an den Stammtischen verteidigen, koste es, was es wolle.
Im Ausschuss hört man immer wieder den Ausspruch der CSU – dieser Ausspruch erschlägt alles, was sich in irgendeiner Weise als Hoffnung zu keimen traut, mit dem Holzhammer –: „Wir dürfen keinen Präzedenzfall schaffen; reicht man den Leuten den kleinen Finger, so nehmen sie die ganze Hand.“
Ich spreche hier von Härtefällen: von der Abschiebung von Kleinkindern in türkische Waisenhäuser, von der Ausweisung von Heranwachsenden in die Perspektivlosigkeit und Illegalität, von dem Zurückschicken von schwerkranken Menschen mit dem lapidaren Hinweis, auch in Zentralafrika sei die ärztliche Versorgung gewährleistet. Das haben die betroffenen Menschen nicht verdient. Das war auch für unser eigenes Selbstver
ständnis, wie wir als Freistaat Bayern mit Menschen umgehen, blamabel, egoistisch und schlicht und einfach unverantwortlich; das ist oft genug geschehen.
Leider verstehen sich die Kolleginnen und Kollegen der CSU im Ausschuss – das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen – oft nur als verlängerter Arm der Bayerischen Staatsregierung.
Die Stellungnahme der Staatsregierung ist in diesem Ausschuss Gesetz. Dabei könnte der Petitionsausschuss ein Ort des kritischen Dialogs sein. Alle Staatsgewalt, das wissen wir alle, geht vom Volke aus. Das ist ein grundlegender Gedanke unserer Demokratie, der im Petitionsausschuss hätte lebendig werden können.
Wir bekamen täglich den ganz konkreten Auftrag der Bürgerinnen und Bürger, dieses oder jenes zu tun. Heute muss jeder von uns Rechenschaft ablegen, ob er richtig gehandelt hat oder nicht.
Bei den Petitionen, die das Baurecht betreffen, hat der Ausschuss zum Beispiel hervorragend gearbeitet. Es gab unzählige Telefonate zwischen den Petenten und Abgeordneten, mit dem Landtagsamt, mit den Ministerien und Behörden. Es gab jede Menge Ortstermine mit dem Bürgermeister, mit Nachbarinnen oder Nachbarn. Dadurch haben zwar nicht alle, aber manche Probleme gelöst werden können. Wie man in der Statistik sieht, sind dadurch jedenfalls viele Probleme gelöst worden. Dabei wurden auch Entscheidungen der Verwaltung auf den Prüfstand oder auch zu Fall gebracht.
Wo kann man sonst im Landtag eine so direkte und intensive Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Politik erleben wie in Baurechtsangelegenheiten, meine Damen und Herren? Das macht natürlich auch viel Arbeit. Darum möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich auch im Namen meiner Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtagsamtes, vor allen Dingen bei Herrn Klotz und Herrn Miller, herzlich zu bedanken.
Dass sich der Landtag bei seiner Eingabenbehandlung auch von dem Gedanken der Entbürokratisierung leiten lässt, ist inzwischen verbriefte Realität. Es gibt die bemerkenswerte Quote von 20% positiver Abhilfen durch die Staatsregierung im Eingabeverfahren. Dies stellte die vom Ministerpräsidenten beauftragte Kommission zur Entbürokratisierung fest. Ein Überprüfungsverfahren mit Abhilfemöglichkeit durch eine außerhalb der Verwaltung liegende Stelle wie durch einen Bürgerbeauftragten bzw. Obmann/Obfrau oder den Landtag selbst würde sich auch als sehr sinnvoll erweisen. Jedenfalls wäre dies besser, als das umständliche Widerspruchsverfahren einzuleiten. Das kann man doch vorher abfangen. So verstehe ich Deregulierung und so verstehe ich auch Prof. Henzler in seinem Bericht unter Punkt 6, wo das noch einmal ganz klar definiert ist.
Das Engagement, dass die Abgeordneten der CSU bei den Baupetitionen an den Tag gelegt haben, hätte ich mir auch für die Eingaben von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen gewünscht.
Ich habe es schon gesagt: Im Ausschuss haben wir es in der Regel mit Härtefällen zu tun. In den Akten verbergen sich menschliche Schicksale. Das Ausländerrecht und die Verwaltungspraxis bayerischer Behörden schaffen diese Härtefälle. Die Aufgabe des Ausschusses wäre hier gewesen, das, was den Menschen auf den Nägeln brennt, auf den Tisch der Verantwortlichen zu bringen und die bayerische Verwaltungspraxis nicht als Gottgegeben, sondern als veränderbar zu begreifen. Auch hier gäbe es Ansätze zur Deregulierung.
Da gab es den Fall eines jugoslawischen Staatsbürgers albanischer Volkszugehörigkeit, der seit neun Jahren in einem Betrieb zur Herstellung von Motorsegelflugzeugen zur vollsten Zufriedenheit aller dort Tätigen arbeitete. Seine Spezialtätigkeit: Bespannen der Luftfahrzeuge. Das Arbeitsamt sah kein öffentliches Interesse für diese Spezialtätigkeit und erteilte keine Arbeitsgenehmigung. Wer sind nun die Leidtragenden? Erst einmal der ausländische Arbeitnehmer und seine Familie, dann natürlich das mittelständische Unternehmen mit 18 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, das unter Umständen jahrelang mit der Suche und Einarbeitung einer neuen Kraft belastet wird. So etwas könnte auch einmal unter dem Blickwinkel der wirtschaftlichen Deregulierung gesehen werden. Herr Traublinger, hier sind Sie gefragt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind die Legislative, wir sind der Gesetzgeber, und wir hätten es in der Hand gehabt, die menschlichen Härten, die das Ausländerrecht vor allem und die Verwaltungspraxis mit sich bringen, zu mildern. Als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger sind wir zugleich auch immer Richter über unsere eigenen Gesetze. Das ist auch der Sinn des Petitionsrechts. Die Petitionen schärfen das Bewusstsein dafür, dass das, was hier im Landtag beschlossen wird, im alltäglichen Leben der Menschen seinen Platz finden muss. Die Staatsregierung muss auf unsere Initiative hin tätig werden, und nicht wir auf Initiative der Staatsregierung hin.
Das Selbstverständnisses des Ausschusses muss sich ändern, wenn er für die Menschen im Lande von Nutzen sein will.
Meine Damen und Herren, durch Petitionen ist unsere parlamentarische Arbeit mit Leben, mit der Lebendigkeit von Menschen gefüllt worden. Ich hätte mir gewünscht, dass durch die Arbeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden unser Gemeinwesen ein wenig menschlicher hätte gestaltet werden können, dass wir mehr bewegt hätten und unsere Möglichkeiten ausgeschöpft worden wären. Denn wir hätten genug Gelegenheit dazu
gehabt. Ein Schritt wäre zum Beispiel das Akteneinsichtsrecht in einem neuen Petitionsgesetz gewesen, das die CSU vor einem Jahr abgelehnt hat.
Mit einem Zitat von Johann Wolfgang von Goethe möchte ich schließen:
Toleranz darf nur eine vorübergehende Gesinnung sein. Sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.
Aber viele Petenten wären schon mit einer Duldung auf Zeit einverstanden gewesen. – Danke.
Herr Staatssekretär, entspricht die Baugenehmigung der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz für ein Museumsgebäude im Stadtpark den Vorschriften des Baurechts, obwohl der Flächennutzungsplan den Bereich als öffentliche Grünfläche ausweist, ein Bebauungsplan nicht besteht und wohl auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Gebäude nach Art und Umfang der Umgebungsbebauung gemäß § 34 BayGB genehmigungsfähig ist?
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, dass, wenn für ein Bauvorhaben wie das Museum in Neumarkt im Stadtpark eine Behandlung nach § 34 BauGB in der Tat möglich sein sollte, dies in der Konsequenz bedeutet, dass sich die Stadt sämtliche Bauvorhaben, egal welcher Größenordnung und egal mit welchen Auswirkungen, in Zukunft allein nach § 34 oder entsprechend § 35 immer ohne Änderung des Flächennutzungsplans und ohne Beteiligung nach § 3 BauGB genehmigen kann?
Sind Sie auch mit mir der Meinung, dass die Prüfung sehr viel Zeit kostet und dass vor Ort jetzt Tatsachen geschaffen werden? In Neumarkt schafft man nämlich insofern Tatsachen, indem man den Baubeginn vom 03. 07., den man vorher öffentlich angekündigt hatte, vorgezogen und sämtliche Bäume gefällt hat, die Baugrube bis zum Grundwasserspiegel ausgehoben hat bzw. ausgehobener, belasteter Bauschutt in großen Mengen zwischengelagert wird. Tagtäglich werden neue Tatsachen geschaffen werden, damit die Fachbehörden bei Änderung des Flächennutzungsplanes – wie sich das gehört hätte – nicht gehört werden müssen. Ein Bauvorhaben dieser Größenordnung ist als sehr kompliziert anzusehen. Ich sehe es genauso wie Sie; es werden aber täglich Fakten geschaffen. Ich bitte Sie, dazu etwas zu sagen.
Wie bewerten Sie die Tatsache, dass am 31. 07. 2002 der Neumarkter Stadtrat beschloss, dass genau in diesem Gebiet die Entwicklung eines neuen kulturellen Zentrums mit Stadthalle, Tiefgarage und Stadtpark und dieses Museums – um das es geht – als Gesamtheit angesehen werden müssen und damit ein anderes Genehmigungsverfahren hätte eingeleitet werden müssen?
Herr Staatsminister, wie groß ist das Ausmaß der Asbestbelastung nach dem Brand des Kühlturms im ehemaligen Eon-Kraftwerk in Schwandorf, wie hoch ist die gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung einzuschätzen, und welche Maßnahmen zur Schadstoffsanierung werden ergriffen?
Herr Staatsminister, in welcher Entfernung um den Kühlturm herum wurden Proben entnommen bzw. Asbeststücke eingesammelt?
Handelt es sich beim Fuchsstein-Areal der Stadt Amberg um
ein Gebiet, das nach den Zielen der Landschaftsplanung als schützenswert in Bezug auf eine nachhaltige Gewährleistung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Entwicklung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und die Sicherung der naturbezogenen Erholung der Menschen gilt, und wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass die Stadt Amberg dort ein Gewerbegebiet ausgewiesen hat, obgleich ein Planungsverband aus 15 Gemeinden in unmittelbarer Nachbarschaft ebenfalls ein gemeinsames, interkommunales Gewerbegebiet ausweisen will?
Herr Staatssekretär Regensburger, sehen Sie in dem Ausscheiden der Stadt Amberg aus dem interkommunalen Arbeitskreis der Kommunen rund um Amberg einen Zusammenhang mit der Absicht der Stadt Amberg, auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz ein neues Gewerbegebiet zu bauen, obwohl Umweltminister Dr. Schnappauf gegen neue Flächenversiegelungen vorgeht? Wie sehen Sie das in diesem Zusammenhang?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn sich Menschen zu einer Familie zusammengefunden haben, wie es bei Familie Schmuck der Fall war, muss es eine Möglichkeit geben, als Familie den eigenen Lebensumstand selbst bestimmen zu können. Das ist der Knackpunkt. Die Adoptivtochter, Juliana Doboi-Schmuck, möchte in ihrer neuen Familie leben, kann es aber nicht, da man von staatlicher Seite argumentiert, dass die familiäre Bindung auch zwischen Deutschland und Rumänien existieren könnte. Das haben wir schwarz auf weiß. Ich frage Sie: Wie denn? Soll man vielleicht Telefongespräche nach Rumänien führen, Briefe schreiben usw.? Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst? Das ist doch kein Familienleben.
Die Tochter ist zu Besuchszwecken nach ihrer Adoption nach Bayern eingereist. Die Genehmigung zur Ausreise hat sie jedoch nur unter erschwerten Bedingungen bekommen. Das ist das Entscheidende. Wenn sie wieder zurückreist, wird sie diese Aufenthaltsgenehmigung nicht bekommen. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass es in der Beistandsgemeinschaft der Familie durchaus auf die Hilfe dieses einen Familienmitglieds ankommt. Familie Schmuck besteht aus einer Mutter und vier Kindern. Frau Juliana Doboi-Schmuck bekommt aber für Deutschland kein Aufenthaltsrecht. Sie könnte sich um ihre Geschwister kümmern, darf es aber nicht, weil sie kein Aufenthaltsrecht bekommt. Das ist unserer Meinung nach nicht in Ordnung.
Sie wollen anderen Menschen vorschreiben, in welcher Familienform sie zu leben haben. Dabei kommt immer wieder ihr völlig antiquierter gesellschaftspolitischer Ansatz an die Oberfläche.
So ist das auch hier. Sie stehen nicht mitten im Leben, sondern glauben, dass Sie besser als die Betroffenen wissen, was für diese gut ist.
Der Schutz der Familie genießt in der Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert. Nicht nur in diesem Fall stellen Sie den Schutz der Familie irgendwelchen nicht bekannten öffentlichen Interessen hintan. Bitte benennen Sie doch die öffentlichen Interessen, die dem weiteren Aufenthalt von Frau Doboi-Schmuck entgegenstehen. Ist dadurch etwa die öffentliche Ordnung gefährdet, wird die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt? – Mir ist das ein Buch mit sieben Siegeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Mehrheitsfraktion, ich appelliere an Sie, es dieser Familie zu ermöglichen, so zu leben, wie und wo sie es selbst als am besten erachtet. Ermöglichen Sie der Familie Schmuck den Weg in ein stetes, geordnetes Familienleben. Diese Familie könnte durchaus mit der Adoptivtochter leben, wenn Sie von der CSU das so wollten.
Sie haben in Ihrem Zwischenbericht wohl einen Feldversuch der Firma GEPRO zur Praxistauglichkeit der Wasserversorgung genannt. Wie findet die Vernetzung mit dem Forschungsprogramm zur artgerechten Haltung von Enten auf der Basis des Landtagsbeschlusses auf Drucksache 14/9482 statt? Welche Relevanz hat dieser Feldversuch eines Betriebes, nämlich der GEPRO, dessen mehrmalige Beanstandungen als richtig bestätigt wurden?
beste Stallsystem gefunden werden. Dies erfolgt unabhängig vom Forschungsprojekt der Landesanstalt gemäß dem Landtagsbeschluss, weil es sich um ein Objekt handelt, das auf die vorhandene Anlage bezogen ist.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Frau Scharfenberg, bitte.
Entspricht es den Tatsachen, dass die im Zuge des Gerichtsverfahrens seitens des Landratsamtes für die Firma GEPRO ausgesprochenen Auflagen zur Umsetzung der Empfehlung des Europarats zur Wasserversorgung der Tiere ausgesetzt wurden? Wenn ja, wie beurteilt die Staatsregierung die momentane Haltung?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Was die Menschen politisch bewegt, gehört in die Parlamente. Eine Anlaufstelle hierfür ist der Bayerische Landtag. Das Petitionsrecht räumt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit ein, sich zu wehren, wenn sie sich durch staatliche Stellen ungerecht behandelt fühlen. Außerdem stellen Petitionen für uns Abgeordnete eine Art Seismograph dar, denn an den eingehenden Petitionen können wir erkennen, wie sich die von uns und von unseren Vorgängern beschlossenen Gesetze in der Praxis auswirken. Darum geht es. Petitionen können der Auslöser sein, bestehende Gesetze und Verwaltungsvorschriften zu ändern, wenn wir sehen, dass diese in der Realität nichts taugen.
Insofern ist es richtig, dass das Petitionsrecht ein Recht der Bürgerinnen und Bürger ist, das es auszugestalten gilt. Darum geht es jetzt. Das Petitionsrecht ist aber für uns Abgeordnete, die wir Gesetzgeber sind, auch ein wichtiges Instrument, unser eigenes Handeln zu reflektieren.
Der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des bayerischen Petitionsgesetzes will das Petitionsrecht so umgestalten, wie es aufgrund der Verfassungsreform von 1989 geboten erscheint und uns Abgeordneten die Möglichkeit einräumen, die Informationen einzuholen, die wir als notwendig erachten, um den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden zu können. Darum geht es. Wir wollen Informationen, und wir wollen das Recht haben, diese Informationen einzuholen.
Diese Forderung ist nicht des Teufels, wie so manche Äußerungen aus den Reihen der CSU-Fraktion vermuten lässt, das zeigt schon ein Blick über die bayerische Landesgrenze hinaus. Im gewiss unverdächtigen Baden-Württemberg gibt es besondere gesetzliche Befugnisse wie etwa das Recht auf Aktenvorlage, auf Auskunft und Zutritt zu den Behörden des Landes. Ich frage Sie: Haben die Abgeordneten in Baden-Württemberg zuviele Rechte, weil sie das Recht auf Aktenvorlage im Ausschuss haben? Natürlich nicht! Deswegen ist es für uns vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht nachzuvollziehen – wir bedauern es außerordentlich –, dass der Gesetzentwurf der SPD trotz der intensiven Beratung in allen Ausschüssen, die über alle Parteigrenzen hinweg in allen Ausschüssen zu Übereinstimmung geführt haben, keine Mehrheit gefunden hat.
Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Aus welchen Gründen wird das auf einer Länge von 250 Metern fehlende Teilstück der Staatsstraße 2125 zwischen Wörth an der Donau und Wiesent im Landkreis Regensburg trotz jahrelanger Planung nicht noch in diesem Jahr neu gebaut?
Ist es nicht in der Vergangenheit so gewesen, dass immer wieder Mittel für dieses Teilstück mit Radweg eingestellt wurden, aber diese Mittel noch in diesem Jahr, obwohl die Planungsreife im März erlangt war, für ein anderes Straßenbauprojekt ausgegeben wurden?
Kann man in diesem Fall nicht sagen, die Straßenbaubehörde hat, obwohl sie wusste, dass im Frühjahr die Planungsreife erlangt sein wird, etwas versprochen und dieses Wort gebrochen, und wird wirklich so schnell wie möglich gebaut, damit vor allem die Radwege und der Fußweg entstehen können?
Herr Staatsminister! Wie beurteilt die Staatsregierung den in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 04.01.2002 dokumentierten Umgang der Ausländerbehörde des Landratsamtes Regensburg mit den beiden ecuadorianischen Staatsbürgerinnen A. und M. A., insbesondere auch das Einziehen der Pässe, zumal es sich bei den betreffenden Frauen nicht um Asylbewerberinnen, sondern um Hotelfachschülerinnen handelt?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Geiger hat schon alles Wichtige gesagt. Das erste Mal kam dieses Projekt in die Schlagzeilen, als sich der damalige Staatssekretär Alfons Zeller für den Hotelbau inklusive Golfplatz mächtig stark machte und sich herausstellte, dass sein Cousin als Planer tätig war. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Zum Hotel: Ursprünglich sollte ein Hotel mit 125 Zimmern gebaut werden, weil 150 Betten das Minimum seien, um ein Hotel wirtschaftlich betreiben zu können. Das behauptete man nicht einfach, sondern das wurde gutachterlich belegt. Inzwischen soll der Hotelbau nur noch 50 Zimmer umfassen. Inzwischen ist auch das wirtschaftlich und – Sie werden es ahnen – natürlich auch gutachterlich belegt. Damit stellt sich die Frage, warum sich die Lindner AG, die das Hotel ursprünglich betreiben wollte, aus dem Projekt zurückgezogen hat. Vielleicht weil es rentabel war? Am Rande bemerkt: Welch Zufall! Ab 51 Zimmern hätte es einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft.
Zum Golfplatz: Das Haus Thurn und Taxis verwies immer wieder darauf, dass es nur ein kleines Übungsge
lände mit sechs Löchern plane. Warum stand dann im Internet bis Herbst 2001 zu lesen, dass der Bau eines 18-Loch-Golfplatzes beabsichtigt ist? Die Homepage verschwand wieder, geblieben sind Grundstücksverhandlungen mit Landwirten, um den Golfplatz auf 18 Loch auszubauen.
In dieser Aufzählung ist die Tatsache, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplans die Bürgerbeteiligung mitten in den Sommerferien stattfand, nur noch eine Fußnote.
Brisanter ist da schon die Aussage des Wissenschaftsministers Zehetmair, der zunächst eindeutig kundtat, dass er alles in seiner Macht Stehende tun werde, um das geplante Hotelprojekt am Bullachberg abzuwehren. Daraus wurde, dass es keinesfalls als selbstverständlich gelten darf, dass gerade Gründe des Denkmalschutzes die unveränderte Beibehaltung der augenblicklichen Situation erfordern. Wir lernen: Wenn ein Parteifreund bauen will, muss selbst der Wissenschaftsminister kuschen.
Damit nicht genug. Sogar die Grundwasserströme müssen sich an einem bauwilligen Parteifreund orientieren. Ging das Wasserwirtschaftsamt ursprünglich davon aus, dass aufgrund der Richtung der Grundwasserströme das Wasserschutzgebiet der Stadt Füssen durch den Bau eines Golfplatzes gefährdet sein könnte, kommt ein neues Gutachten zu dem bemerkenswerten, aber durchaus zu dem bisher Gehörten passenden Ergebnis, dass die Grundwasserströme ganz anders verlaufen, sodass – das versteht sich nun fast schon von selbst – der Golfplatz natürlich keine Gefährdung für das Trinkwasserschutzgebiet darstellt.
Jetzt könnte man das alles als eine regionale Posse abtun. Aber es geht auch darum, Neuschwanstein in den Rang eines Weltkulturerbes aufzunehmen. Es wäre übrigens eines der wenigen in Bayern und das einzige in Schwaben. Generalkonservator Professor Petzet, gleichzeitig Weltpräsident des Gremiums, das letztendlich darüber entscheidet, was in den Rang eines Weltkulturerbes aufgenommen wird, und der bayerische Landeskonservator Greipl haben mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass der geplante Hotelbau an dieser Stelle die Aufnahme Neuschwansteins in das Weltkulturerbe gefährden, wenn nicht gar verhindern würde. Ganz offensichtlich ist hier eine Salamitaktik betrieben worden.
Das hat Methode: Hier wird mit 50 Zimmern und 6 Loch angefangen, und hinterher hat man hundert und mehr Zimmer und einen 18-Loch-Golfplatz. Das ist die Salamitaktik. Wir werden ebenso wie die SPD für Berücksichtigung stimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Pschierer.
Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dem Bericht des Kommunalen Prüfungsverbandes zur Auftragsvergabe bzw. Planung der Kläranlage in Weiden, in dem schwere Vorwürfe – In-Sich-Geschäfte, Missachtung der Zuständigkeiten und der politischen Instanzen, Verstoß gegen Rechtsvorschriften und gegen den Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit –
gegen den Geschäftsführer sowie gegen den Oberbürgermeister erhoben wurden?
Es ist noch eine Frage offen, und zwar: Ist es vertretbar, dass Anton Huber als Geschäftsführer zu Geschäften mit sich selbst ermächtigt wurde? Anton Huber ist der Geschäftsführer und hat sich anscheinend selber Geschäfte zugeschanzt.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dass das Petitionsrecht einer Änderung bedarf, ist für unsere Fraktion offenkundig. Deswegen begrüßen wir den Gesetzentwurf, den die Kolleginnen und Kollegen der SPD hier eingebracht haben. Wir wollen natürlich im Sinne der Stärkung der Rechte des Parlaments und
damit insbesondere der Opposition erreichen, dass der Landtag bzw. Ausschuss zur Vorbereitung auf die Diskussion und Beschlussfassung von Petitionen das Recht eingeräumt bekommt, auch selbst Informationen von der Staatsregierung einholen zu können, um nicht, wie momentan, von der Auskunftsfreudigkeit der Staatsregierung abhängig zu sein. Es ist für uns in der Opposition ein eklatanter Unterschied, „ob jemand grundsätzlich bereit ist“ oder „ob jemand erst auf Ersuchen“ reagieren kann. Dies wollen wir im Petitionsrecht klar gestellt sehen. Schon deshalb, weil wir das Petitionsrecht im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger ausüben, dürfen wir uns nicht mit der Selbstverpflichtung der Staatsregierung zufrieden geben.
Es gilt, Petitionsrecht so umzugestalten, wie es aufgrund der Verfassungsreform von 1989 geboten erscheint und uns als Abgeordnete die Möglichkeit einräumt, die Informationen einzuholen, die wir als notwendig erachten, um den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in adäquater Weise zu genügen. Die Wahrnehmung dieser Befugnisse muss ein Minderheitenrecht der Opposition sein. Zum Beispiel wurden in Niedersachsen mit dem seit einigen Jahren eingeführten Recht gute Erfahrungen gemacht.
Das Minderheitenrecht nach Artikel 8 stärkt das Petitionsrecht enorm; denn hier hat die Opposition endlich eine wirkliche Kontrolle durch ein Akteneinsichtsrecht, ebenso wie die Regierungspartei mit ihren guten Verbindungen zu den Ministerien. Herr König, Sie haben – im Gegensatz zu uns – bestimmt keine Probleme, an Informationen zu kommen.
Der Petent versteht nämlich sein Petitum so und wendet sich deshalb an unseren Petitionsausschuss, weil er möchte, dass sich der gesamte Landtag mit seiner wichtigen Sache effizient beschäftigt. Jeder Abgeordnete, nicht nur der Abgeordnete aus der Regierungspartei, soll ihm helfen können. Wir fordern im Interesse des Bürgers mehr Rechte, damit sein Recht auf eine Petition keine Farce ist, sondern damit sich jeder Abgeordnete aus der Opposition und aus der Regierungspartei bestens informieren kann.
Auch die Fragen nach sofortigem Handeln und nach den Interessen Dritter müssen neu geregelt werden. Deshalb begrüßen wir den Gesetzentwurf und hoffen wir auch auf Ihr Votum.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Anfang Juli beschloss der Vorstand der Deutschen Bahn ein neues Tarifsystem. Danach gibt es Frühbucherrabatte und sonstige Sonderangebote, die sich aber nur auf den Fernverkehr beziehen. Der Nahverkehr erfährt dadurch eine indirekte Preiserhöhung, da Distanzen bis zu 150 Kilometer zum Nahverkehr zählen. Für einen Pendler zwischen Regensburg und München bedeutet das: Wenn er keine Wochenkarte hat und mit der Bahncard fährt, weil er vielleicht nur zwei Mal in der Woche nach München pendeln muss, muss er 57 DM ab Herbst 2002 bezahlen anstatt wie bisher 38 DM.
Das halten wir nicht für gerechtfertigt; denn wir wollen schließlich die Leute in die Bahn bekommen und nicht die Alternative Auto noch mehr in die Diskussion bringen. Die angestrebte Rabattreduzierung ist ein Eingriff in die Nahverkehrstarife. Nachdem die Deutsche Bahn nur im Fernverkehr über das Preissystem selbständig entscheiden kann, können die Länder diese versteckte Preiserhöhung stoppen. Die Bahncard ist nicht nur im Fernverkehr gültig, sondern auch im Nahverkehr. Im
Nahverkehr haben die Länder aber ein Mitspracherecht. Die Tarife müssen von ihnen genehmigt werden. So steht es zumindest in § 12 Abs. 3 des Eisenbahngesetzes. Übrigens hat Mecklenburg-Vorpommern bereits angekündigt, dieses Mitspracherecht wahrzunehmen.
Wir fordern deshalb die Staatsregierung jetzt auf, die Zustimmung zu den Fahrpreisen von Korrekturen bei der Bahncard abhängig zu machen. Die Bahncard soll zum Beispiel im Nahverkehr weiterhin mit 50% Ermäßigung gelten. Darauf bezieht sich unser Antrag. Wir sind bereit, zusammen mit der CSU den zweiten Satz unseres Antrags abzuändern. Er besagt nämlich, dass die 50% Ermäßigung bei der Bahncard im Nahverkehr beizubehalten sind.
Frau Ministerin, ich frage Sie: Wie beurteilt die Staatsregierung die Weigerung der Stadt Weiden, an der Grundschule Neunkirchen zum Schuljahr 2001/2002 eine erste Klasse einzurichten, was dazu führt, dass die ortsansässigen angemeldeten künftigen Erstklässler an die HansSchelter-Schule in Weiden transportiert werden sollen, obwohl eine voll ausgestattete, nutzbare Schule sowie ausreichend Lehrkräfte vorhanden sind, weiterhin der seinerzeitige Eingemeindungsvertrag zwischen der Stadt Weiden und der früheren Gemeinde Neunkirchen den Fortbestand ebendieser vierklassigen Grundschule garantiert sowie zusätzlich die zur Klassenbildung erforderliche Schülerzahl erreicht ist?
Sehen Sie Möglichkeiten, dass aus einem anderen Grenzgebiet Schüler in die Neunkirchener Schule hereinkommen könnten? Wäre das machbar? Wenn es Eltern gäbe, die ihre Kinder dort hinschicken würden und die erforderliche Schülerzahl dann erreicht würde, könnte man die Klassen doch aufrechterhalten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Schnappauf, Sie sagten, diese Selbstverpflichtung sei ein Sieg der Vernunft. Finden Sie es vernünftig, dass die Selbstverpflichtungserklärung des Bundesverbandes der Industrie auf eine Mehrwegquote von 65% beschränkt ist und – das bedeutet doch Ihr Vorschlag, wenn man dies umrechnet – in vier Jahren enden wird? Im Grunde genommen ist dies nur eine Verlängerung der Zeitspanne. Dann findet natürlich die ganze Diskussion von vorn statt.
Das wollen wir nicht.
Ihr Vorschlag, 21,5 Milliarden Liter Getränke in umweltfreundliche Verpackungen abzufüllen und 240 Millionen DM für Programme zur Verminderung der Vermül
lung der Landschaft bereitzustellen, ist nicht in Ordnung. Denn das hatten wir alles schon.
Herr Dinglreiter, schon 1989 war die Quote der Mehrwegverpackungen besorgniserregend gesunken. Deshalb kam es im Jahre 1991 zu dieser Verordnung. Vor mehr als zehn Jahren gab es dann die Zusage der bundesdeutschen Wirtschaft an die damalige Bundesregierung, die 72%-Quote freiwillig einzuhalten und für den Fall der Unterschreitung ein Pflichtpfand zu akzeptieren. Das hatten wir alles schon, Herr Schnappauf. Bereits vor zehn Jahren gab es diese Selbstverpflichtung. Die wollen wir nicht noch einmal.
Das, was Sie heute fordern, Herr Schnappauf, gab es also bereits 1989. Nach Verhandlungen hat man dies damals festgeschrieben. Nur, Sie reduzieren die Quote von damals 72% auf jetzt 65%. Diese Quote wird weiterhin unterschritten werden, und irgendwann ist das Maß erreicht und Brauereien werden sterben. Denn man kann in den mittelständischen Brauereien nicht auf zwei Abfülllinien setzen. Das ist das Problem.
Wir wollen nur Waffengleichheit. Wenn es auf die Bierflasche ein Pfand gibt, soll es auf die Dose Bier auch ein Pfand geben. Ganz praktisch: Wenn ein Verbraucher 24-Dosen-Biergebinde im Einzelhandel kauft und dafür 12 DM Pfand zahlen muss, überlegt sich das mancher. Denn für die Bierflasche muss er nur 15 Pfennig Pfand und damit für 24 Flaschen insgesamt nur 3,60 DM. Zurückbringen muss er beides. Dem Verbraucher ist es egal, ob er die Dose oder die Flasche zurückbringen muss. Wenn er Pfand gezahlt hat, dann bringt er es zurück. Mit dem Geld kann man die Leute, was den Umweltgedanken angeht, packen.
Außerdem ist gewährleistet, dass die Mehrweggebinde nicht ausgelistet werden. So schützt Einwegpfand die Mehrweggebinde. Denn Einweg würde sonst in den Geschäften immer mehr ausgelistet werden. Das sehen wir doch. Der Trend ist doch nicht zu übersehen. Wenn das Dosenpfand kommt, gibt es für die Dose kaum noch Vorteile. Denn das Verkaufsargument der Einwegindustrie „ex und hopp“ würde bei einer Bepfandung der Dose wegfallen. Diese Dose müsste nämlich zum Geschäft zurückgebracht werden.
Einem Protokoll habe ich entnommen, dass der damalige Minister Goppel den Bund gemahnt hat, die bestehende Verpackungsverordnung unabhängig von Novellierungsüberlegungen strikt anzuwenden. Was denn nun? Der Trend bei Ihren jeweiligen Vorgängern, Herr Schnappauf, war klar. Die früheren Umweltminister haben sich alle dafür ausgesprochen. Dies ist parteiübergreifend so gewesen, was jährlich im Plenum zu sehen war.
Dann zu den europarechtlichen Gründen. Die Europäische Kommission hat die in der deutschen Verpackungs
ordnung normierten Regelungen praktisch schon 1991 akzeptiert. Wenn Bundesumweltminister Trittin nunmehr eine generelle Pfandpflicht auf ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen umsetzt, ist das ordnungsrechtlich in Ordnung. Wo gibt es da eine Vertragsverletzung? Das ist doch etwas, was schon 1991 klar war und jetzt nur in die Tat umgesetzt wird. Ich frage mich, wo es da Probleme geben soll.
Auch in Ihrer Heimat, Herr Pschierer, in Schwaben, stehen die Augsburger Brauereichefs reihenweise klar hinter dem Dosenpfand. Der heutigen „Augsburger Allgemeinen“ ist das zu entnehmen. Max Kugler von Thorbräu ist aus dem Brauerbund ausgetreten. Man kann sehen, dass wir die mittelständische Wirtschaft hinter uns haben, und wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass das, was im Landtag entschieden worden ist, von der Staatsregierung weitergegeben wird.
Herr Minister, trifft es zu, dass die Themenreuther Pumpsta
tion mit offenen Kaminen, aus denen Gerüche und möglicherweise auch Keime entweichen, die unmittelbar neben einer alteingesessenen Bäckerei liegt und Fäkalien sowie möglicherweise widerrechtlich eingeleitete Gülle zur Kläranlage Mitterteich pumpt, zulässig ist?
Ich habe mich beim Bundesumweltamt über dieses Thema erkundigt. Sofern nicht das Pumpenhaus hermetisch,
also luftdicht, gegen die Umwelt abgeschlossen ist, treten große Mengen an Mikroorganismen aus. Diese werden dort freigesetzt, weil es sich um eine offene Pumpstation handelt. Diese Mikroorganismen vermehren sich bei ungünstiger Luftströmung auf frischem Brotteig optimal. Die Frage ist, wie man das vermindern kann. Ich habe es selber vor Ort gerochen, es wird Gülle eingeleitet. Es gibt ein unterirdisches Einleitungsrohr, und es gibt Zeugen, dass die Gülle dorthin kommt, zum Beispiel vom Hof des zweiten Bürgermeisters dieses Ortes.
Sind Sie auch meiner Meinung, dass man im Grunde den Gülleeintrag nicht einfach ad acta legen kann? Ich war am Montag dort und habe es selber gerochen. Sind Sie meiner Meinung, dass man dort eine Spiegelung vornehmen müsste, um zu sehen, welche Einleiter es im Kanalsystem gibt?
Sind Sie auch meiner Meinung, dass es nicht angeht, dass man bis kurz vor dieser Pumpstation eine Spiegelung vornimmt, die letzten Meter aber auslässt, weil man eventuell auf einen Gülleeintrag stoßen könnte? Es muss auch dort eine Spiegelung vorgenommen werden. Das Wasserwirtschaftsamt hat das aber nicht getan.
– Auch in Niedersachsen gab es früher Bier, nämlich Jever, das friesisch-herbe.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Nur Flaschen kaufen Dosen. Dieser Spontispruch der Neunzigerjahre ist Wirklichkeit geworden. Es ist wirklich so, dass das Duale System Deutschland in Sachen Mehrweg kein Land mehr sieht. Der Trend war von uns ökologisch interessierten Menschen vorausgesagt worden, aber unsere Anträge haben eine Inkubationszeit von 10 Jahren. Das wissen wir nun allmählich. 1992 gab der Handel noch Getränkeverpackungen zu 73,5% mit Pfand ab, 1998 waren es nur noch 70,1%; seit 1997 sinkt der Mehrweganteil beschleunigt in Schritten von zirka 1,5% pro Jahr. Die frei werdenden Volumina werden verstärkt in PET-Flaschen und Dosen angeboten. Neuere Zahlen sind noch nicht veröffentlicht, sie sollen aber nach Ansicht des Bundesumweltministeriums signifikant unter 70% liegen. Das muss uns aufhorchen lassen. Handeln ist angesagt, meinen wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Nicht nur wir meinen das, wie Sie wissen. Schon Bundesumweltminister Töpfer hat die Verpackungsverordnung in weiser Voraussicht so gefasst, dass eine besondere Pflichtpfandregelung von 50 Pfennigen vorgesehen ist, wenn die Mehrwegquote unter 72% sinkt. Dieses ist in den Jahren 1997 und 1998 geschehen, der Wert von 72% wurde unterschritten.
Was Herr Umweltminister Töpfer seinerzeit in seiner Regierungsverantwortung mit Ihrer Schwesterpartei und mit Ihnen verabschiedet hat, kann uns nur Recht sein. Jetzt ist Handeln angesagt, damit die Mehrwegquote wieder angehoben wird. Mechanismen sind zwar vor 10 Jahren genau festgelegt worden, aber jetzt ruft man in Wirtschaftskreisen, die kein wirtschaftliches Interesse an Mehrwegsystemen haben, nach Auswegen. Was liegt nun seitens der Verpackungsindustrie an Reaktionen auf dem Tisch? Es gibt eine Selbstverpflichtungserklärung dahin gehend, dass es eine Stiftung in Höhe von 250 Millionen DM zur Reinerhaltung der Natur geben soll. Mit dem Dualen System Deutschland, mit dem grünen Punkt, soll eine Anti-Litterungs-Kampagne geschaltet werden, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher davon abgehalten werden sollen, ihren Abfall an Dosen in die Gegend zu werfen, was überall in Bayern für die Kommunen ein großes Problem darstellt. Außerdem ver
sprachen sie, jährlich 23 Milliarden Liter Getränke in so genannten ökologisch vorteilhaften Verpackungen abzufüllen und 90% aller Verpackungen wiederzuverwenden oder zu verwerten.
Ein Pflichtpfand ab 2002, wie es die jetzige Bundesregierung plant, ist laut Aussagen der Verpackungsindustrie ökologisch und ökonomisch unsinnig. So äußerte sich der Präsident der Bundesvereinigung der Ernährungsindustrie, Peter Traumann. Das Bundesumweltministerium rechnete diese Verpflichtungserklärung nach und kam zu dem Schluss, der Vorschlag der Industrieverbände klinge gut, sei aber ein absolutes Placebo. Die vorgeschlagene Selbstverpflichtungserklärung, 23 Milliarden Liter von einem jährlichen Getränkeverbrauch in Höhe von 32 Milliarden Litern in ökologisch vorteilhafte Verpackungen abzufüllen, sei die beschönigte Forderung nach noch weniger Mehrweg statt mehr Einweg. Berechnungen im Umweltministerium haben ergeben, dass dieser Plan einer Absenkung der Mehrwegquote auf 62% gleichkomme. Das sind noch einmal 10% weniger, als wir jetzt haben.
Auch in Österreich und Belgien hat man seitens der Industrie eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben. Das Fazit war, dass der Anteil von Mehrwegverpackungen rapide abgenommen hat. Dagegen verwahren wir uns. Wir wollen das Ziel, Mehrwegverpackungen zu fördern, nicht von der Industrie ins Gegenteil verkehren lassen. Ich frage mich auch, warum die Verpackungsindustrie seit zwei Jahren von dieser Unterschreitung der Quote weiß, aber nichts getan hat. Sie hat genug Zeit gehabt, Vorschläge zu unterbreiten, aber es kamen keine. Jetzt muss die Politik eingreifen.
Dreh- und Angelpunkt ist die Kostenfrage, die nach Meinung einiger Gutachter insbesondere von der Höhe des Pfandes und der Rücklaufquote bestimmt werden wird. In den USA ist die Pfandhöhe niedriger, die Rücklaufquote auch. Aber schauen Sie nach Schweden, dem Land, in dem seit 1984 erstmals Einweggetränkedosen mit einem Pfand belegt wurden. Abschließend berichtete uns der schwedische Brauereibund, dass es bei einem Pfand von 12 Pfennigen einen Rücklauf von 75% gab. Aber als dieses Pfand auf 50 Pfennige erhöht wurde – so wie wir es jetzt vorhaben –, hatte man einen Rücklauf von 98%. So stellen wir uns den Rücklauf von bepfandeten Dosen in Deutschland vor.
Das Konzept der Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen wird von zwei Seiten kritisiert, einmal von den die von der Pfandpflicht betroffenen Wirtschaftskreisen, nämlich den Verpackungs- und Getränkeherstellern, die einen Eingriff in den Verpackungsmarkt grundsätzlich ablehnen. Als Argument gegen die Pfandpflicht wird angeführt, dass diese entgegen ihrem umweltpolitischen Ziel zu einem weiteren Rückgang des Mehrweganteils führen werde. Das stimmt nicht, denn in Schweden hat man jetzt schon die Zahl von 98% erreicht. Diesen auf spekulativen Annahmen beruhenden Behauptungen stehen empirische Befunde entgegen, die eindeutig gegen eine kontraproduktive Wirkung sprechen und vielmehr die Pfandpflicht als ein geeignetes Instrument zur Erhöhung des Mehrweganteils erscheinen lassen.
Ich frage mich bei diesen Äußerungen zur Kontraproduktivität der Pfanderhebung immer wieder, warum sich die Einwegverpackungshersteller so lautstark ins Zeug legen. Die Verpackungshersteller müssten eigentlich für die Pflichtbepfandung eintreten, weil sie dann nach ihrer Argumentation mehr Einwegverpackungen verkaufen könnten. Wenn sie wirklich der Meinung sind, dass das Pfand nur den Einweganteil unterstützt, sollten sie lieber ruhig sein und sich klammheimlich freuen, weil es dann nach ihrer Meinung mit ihrem Einwegverpackungsgeschäft aufwärts gehen müsste.
Offensichtlich schätzen die Hersteller die Lage jedoch ganz anders ein. Sie befürchten den Rückgang von Einwegverpackungen, weswegen sie sich vehement gegen das Pfand aussprechen. Glauben die Einwegverpackungshersteller eigentlich nicht an ihre eigenen Argumente? Fakt ist doch wohl, dass man dort die Politik fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Bei Abwägung aller Faktoren erscheint ein positiver Lenkungseffekt wahrscheinlich, ein kontraproduktiver Effekt unwahrscheinlich. Zusätzlich werden durch ein Pfand Qualität und Mängel der verwerteten Materialien erhöht und insbesondere die Landschaftsverschandelung durch herumliegende Flaschen und Dosen weitgehend beendet.
Die Abfüller sind in der Regel kleine und mittlere Unternehmen hier in Bayern, wie unsere Brauereien, die wir natürlich in den Städten und Gemeinden erhalten wollen. Diese Brauereien haben nicht die Finanzkraft, ihre vorhandene Abfülltechnik von Flaschen auf Dosen umzustellen.
Dies gilt insbesondere für Mehrweganlagen, die noch mit einer zusätzlichen Kapitalbindung an den Flaschenpool gekoppelt sind. Hier wird ein Pflichtpfand faktisch wenig verändern. Somit tragen wir zum Erhalt der bayerischen Brauereikultur bei; denn ohne Dosenpfand müssten viele kleine und mittelständische Brauereien ihren Betrieb aufgeben.
Ich dachte übrigens immer, dass die CSU die Retterin des Mittelstandes sei. Vor Ort stellen Sie sich immer gern so hin. Jetzt beweisen Sie das einmal! Deshalb beantrage ich namentliche Abstimmung zu diesem Antrag.
Anders sieht es bei den großen Abfüllern in diesem Punkt aus, die in der Regel beide Vertriebsschienen bedienen. Sie haben das Geld, und sie haben bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie ein großes Interesse daran haben, ihre Produkte via Einwegverpackungen auch in den überregionalen Markt zu bringen. Wir können diesem Ansinnen Einhalt gebieten, und zwar alle. Sprechen wir uns doch für unsere Brauereien aus. Ein Pfand auf Einwegverpackungen kann unsere Brauereien retten. Gemeinsam und parteiübergreifend könn
ten wir auf Landesebene und natürlich auch auf Bundesebene, im Bundesrat zum Beispiel, für unsere bayerische Bierkultur alles tun. Wir als GRÜNE werden für unsere kleinen und mittleren Brauereien kämpfen; denn nur Flaschen kaufen Dosen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich gebe bekannt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um 16.50 Uhr namentliche Abstimmung beantragt hat.
Ich rufe nun als nächsten Redner Herrn Kollegen Wörner auf.
Herr Minister, kann die Bayerische Staatsregierung ausschließen, dass bei der der Verbrennung von Tiermehl vorausgehenden Lagerung, wie sie beispielsweise derzeit in Schwandorf praktiziert wird, eine Übertragung des BSE-Erregers durch Wind oder heimisches Kleingetier vonstatten gehen kann?
Die Verbrennung kann nicht in den Tierkörperbeseitigungsanstalten erfolgen, in welchen das Tiermehl hergestellt wird, weil dort keine Einrichtungen zur Verbrennung zur Verfügung stehen. Wir müssen deshalb das Tiermehl in anderen thermischen Verwertungsanlagen entsorgen. Beim Transport dorthin und bei einer eventuellen Zwischenlagerung sind hygienische Grundsätze einzuhalten, die eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier sowie eine Belastung der Umwelt ausschließen. Eine offene, nicht eingehauste Lagerung von Tiermehl ist daher nicht zulässig.
Beim Entladen von Tiermehl ist eine Staubentwicklung durch eine in den Bunker gerichtete Luftströmung und durch Verschließen nicht benötigter Tore sicherzustellen. Für Personen im Aufenthaltsbereich der Abkippstellen wird das Tragen von Schutzkleidung und Staubschutzmasken vorgeschrieben.
In der Müllverbrennungsanlage in Schwandorf erfolgt keine Zwischenlagerung von Tiermehl. Tiermehl wird in einen eingehausten Bunker abgeladen und direkt mit Greifern in die Trichter des Verbrennungsofens gefüllt. Die Luft des Bunkers wird als Verbrennungsluft in den Ofen eingesaugt. Eine Verbreitung von Tiermehl durch Wind wird somit ausgeschlossen.
Auch in dem Braunkohlekraftwerk der Firma Recon/ E.ON, wo derzeit ein Versuch zur Verbrennung von Tiermehl läuft, erfolgt keine offene Lagerung. Künftig ist ein absolut geschlossenes Transportsystem für Tiermehl beabsichtigt. Tiermehl soll direkt vom LKW auf das Kohleförderband aufgebracht und dem Brenner zugeführt werden.
Da keine länger dauernde Zwischenlagerung erfolgt, ist auch mit keinem erhöhten Schadnagerbefall zu rechnen. Nachdem die Drucksterilisation eine erhebliche Reduzierung eventuell vorhandener BSE-Erreger bewirkt und Risikomaterial im gesamten Tiermehl in stark verdünnter Form vorliegt, kann ausgeschlossen werden, dass ein Nager, der zufälligerweise naschen sollte, erkrankt. Eine Gefährdung von Mensch oder Umwelt ist somit nach unserem Kenntnisstand auszuschließen.
Herr Minister, habe ich mir das praktisch so vorzustellen, dass der LKW mit dem Tiermehl vorfährt, und dass das ganze Material abgesaugt wird und gleich in die Ofenlinie kommt, wo es verbrannt wird?
Eine bestimmte Definition von Zwischenlagerung gibt es auch nicht? Oder gilt eine Zwischenlagerung erst ab einem bis zwei Tage oder ab einer bis zwei Wochen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Mitglied im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden möchte ich genau wie mein Vorredner mit einem Zitat beginnen:
Toleranz darf nur eine vorübergehende Gesinnung sein. Sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.
Das sagte Johann Wolfgang von Goethe.
Dabei, meine ich, wären so manche Petenten in Sachen Asylangelegenheiten bzw. deren Härtefälle schon mit einer Duldung einverstanden. Aber in unserem Petitionsausschuss endet allzu oft und in den Asyl- bzw. Flüchtlingsfällen eigentlich fast immer das System organisierter Unverantwortlichkeit im Zweifel gegen den Petenten.
Gerade einmal 0,4% der ausländerrechtlichen Eingaben wurden berücksichtigt. Das ist eine immens niedrige Zahl. Da frage ich mich manches Mal im Ausschuss: Wo sitze ich hier eigentlich? Sitze ich hier im falschen Film? – Dabei könnte der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden einer der segensreichsten Ausschüsse des Bayerischen Landtags sein, wenn er denn seine Aufgaben gegenüber der Staatsregierung nicht so zögerlich und ängstlich angehen würde.
Wir hatten uns seit Beginn der Legislaturperiode mit 518 Eingaben von Kriegsflüchtlingen aus Bosnien und mit 140 aus dem Kosovo zu beschäftigen. Bei diesen und anderen Eingaben, die Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber betreffen, war immer eine ganz große Angst der Abgeordneten der Mehrheitsfraktion hier im Hause spürbar: Folge ich meinem Gewissen oder der Bayerischen Staatsregierung? Angst deshalb, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass die Linie des Innenministeriums nicht infrage gestellt werden sollte; Angst deshalb, weil die Einzelfallprüfung bei näherer Betrachtung doch eventuell manche verwaltungsrechtlichen Vorschriften wie ein Kartenhaus zusammenfallen lassen könnte; Angst deshalb, weil dieses Grundrecht in Bayern auf eine Petition in einer öffentlichen Ausschusssitzung sehr viel aussagt über Ausländerpolitik.
Will man nun Integration oder nicht? Will man nun die aus Bosnien und dem Kosovo stammenden Arbeitskräfte? Wartet man zunächst einmal ab, oder handelt man schon einmal im Sinne des Handwerkskammerpräsidenten, Herrn Traublinger? Monatelang hatte er es eingefordert. Wir im Ausschuss mussten aber immer wieder Abschiebungen hinnehmen, bzw. wurde dort mehrheitlich beschlossen, dass Petenten abgeschoben wurden, bis zur letzten Woche, als nun der IMK-Beschluss griff.
Bis dahin wurde aber noch abgeschoben. Da hätte man doch souverän sagen können: Na ja, man sieht schon ab, dass eine Möglichkeit zum dauerhaften Aufenthalt von Kosovaren und Bosniern kommen wird. In unserem Ausschuss hätte man doch sagen können: Wir entscheiden jetzt erst einmal so, wie manch andere Bundesländer auch, man lässt sie erst einmal hier leben, und später kann man die ganze Sache immer noch vor den Petitionsausschuss bringen und positiv entscheiden.
Ich meine auch, dass deshalb eine Angst spürbar gewesen ist, weil man selbst eine bestimmte Wählerklientel behalten und an keine andere Partei abgeben will und die Stammtischhoheit verteidigen will. Immer wieder, in jeder Petitionsausschusssitzung kam wie mit einem Holzhammer von der CSU bei allem, was sich in einer Diskussion über einen Härtefall, hinter dem das Schicksal eines Menschen, einer Familie steht, in irgendeiner Weise an Hoffnung zu keimen getraut hatte, der Ausspruch: Wir dürfen keinen Präzedenzfall schaffen; reicht man den kleinen Finger, nehmen sie die ganze Hand. Das ist eine Holzhammermethode; mit ihr kann man alles erschlagen. Das lehne ich im Petitionsausschuss ab.
Oft genug habe ich aber gesehen, wie zum Beispiel die Mütter unter den Ausschussmitgliedern parteiübergreifend Probleme hatten. Sie hatten wirklich gelitten, als es um den Fall der zwei und vier Jahre alten Kinder der türkischen Familie Onus in Nürnberg ging. Der Vater beging Suizid, die Mutter war neu in der Türkei verheiratet und wollte die Kinder nicht mitnehmen, da die Familie, in die sie nun in der Türkei eingeheiratet hatte, diese Kinder nicht wollte. Die Großmutter in Nürnberg erklärte sich aber bereit, die Kinder in Nürnberg zu erziehen, da sie das in den letzten Jahren sowieso gemacht hatte und die Kinder sich bei ihr wohlfühlten. Nein, die Kinder gehören in die Türkei; Abschiebung wurde im Ausschuss mehrheitlich beschlossen. Wie meine Recherchen ergeben haben, leben sie heute in einem Waisenhaus in Istanbul. Fragen Sie mich nicht, wie es diesen Kindern geht, die, wenn wir es im Petitionsausschuss nur gewollt hätten, heute bei der Großmutter in Nürnberg, bei einer vertrauten familiären Bezugsperson leben könnten, dort, wo sie geboren sind. Genau das ist Familienpolitik, wie wir vorhin gerade gehört haben. Wie wurden vorhin beim Thema Familie die Reden geschwungen? Seinerzeit sprach im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden keiner mehr vom Schutz der Familie; für diese Kinder galt das nicht.
Ein anderes Beispiel ist der Fall des 21jährigen Sanel Selimuvic aus Regenstauf, Landkreis Regensburg. Seine Großeltern leben seit den Siebzigerjahren als Gastarbeiter in Deutschland; in Bosnien hat er keine Angehörigen mehr, und seit seinem zwölften Lebensjahr war er in der Oberpfalz beheimatet und integriert. Er konnte aus seiner Gemeinde lange Unterschriftenlisten vorlegen. Der Bürgermeister hat eine Petition aktiv unterstützt. Altfallregelung hin oder her – die CSU-Mehrheit im Ausschuss sagte, er soll nach Bosnien abgeschoben werden. Heute lebt er illegal bei seinen Eltern in der Schweiz. Welche Perspektive für einen jungen Men
schen? Wir hätten es in der Hand gehabt, diesem jungen Mann, der eine Gesellenprüfung bei Mercedes in Regensburg machte, eine Zukunft zu ermöglichen. Wir haben es vertan.
Solche Beispiele gibt es viele. Allzu oft hat der Petitionsausschuss seinen Spielraum für Entscheidungen, die sich am Grundsatz der Menschlichkeit orientieren sollten, nicht genutzt.
Leider verstehen sich die Kolleginnen und Kollegen der CSU im Ausschuss – das will ich in aller Deutlichkeit sagen – auch als verlängerter Arm der Bayerischen Staatsregierung. Die Stellungnahme der Staatsregierung ist Gesetz. Dabei könnte der Petitionsausschuss ein Ort des kritischen Dialogs sein. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – ein grundlegender Gedanke der Demokratie, der im Petitionsausschuss lebendig werden könnte. Wir könnten ihn alle gemeinsam gestalten. Hier bekommen wir täglich den ganz konkreten Auftrag der Bürgerinnen und Bürger, dieses oder jenes zu tun. Heute müssen wir Rechenschaft darüber ablegen, ob wir das gut getan haben oder nicht.
Ich sage Ihnen eines: Bei den Petitionen, die das Bauund Grundstückswesen betreffen, arbeitet der Ausschuss hervorragend. Unzählige Telefonate zwischen den Petenten, den Abgeordneten, dem Landtagsamt, den Ministerien und Behörden, Ortstermine – ein zeitaufwendiges Vorgehen für uns alle, auch für die Verwaltung – mit dem Bürgermeister, dem Nachbarn haben so manches Problem lösen können. Da wollte man aber diese Probleme auch lösen und hatte die Entscheidung so mancher Behörde auf den Prüfstand gestellt und auch zu Fall gebracht. Wo sonst im Landtag kann man eine so direkte und intensive Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Politik erleben als in unserem Ausschuss beim Thema Eigentum und Besitz? Da sind wir gut drauf.
Das macht natürlich viel Arbeit. Darum möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtagsamtes, besonders bei Herrn Klotz und Herrn Miller ganz herzlich bedanken.
Sie haben uns in jeder Art und Weise geholfen.
Dieses Engagement, das die Abgeordneten der CSU bei Petitionen, die Eigentum und Besitz betreffen, an den Tag legen, wünsche ich mir in Zukunft bei den Eingaben für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge. Im Ausschuss haben wir es in der Regel mit Härtefällen zu tun. In den Akten verstecken sich menschliche Schicksale. Das Ausländerrecht und die Verwaltungspraxis bayerischer Behörden schaffen diese Härtefälle. Aufgabe des Ausschusses wäre es, das, was den Menschen auf den Nägeln brennt, auf den Tisch der Verantwortlichen zu bringen und die bayerische Verwaltungspraxis nicht als gottgegeben, sondern als veränderbar zu begreifen. Das ist unsere Chance im Petitionsausschuss, die wir noch
nie genutzt haben, jedenfalls nicht beim Thema Asylbewerber und Flüchtlinge.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind die Legislative, wir sind die Gesetzgeber, und wir hätten es in der Hand, die menschlichen Härten, die das Ausländerrecht und die Verwaltungspraxis mit sich bringen, zu mildern. Als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger sind wir zugleich auch immer Richter über unsere eigenen Gesetze. Das ist auch der Sinn des Petitionsrechts. Die Petitionen schärfen das Bewusstsein dafür, dass das, was im Landtag beschlossen wird, im alltäglichen Leben der Menschen seinen Platz finden muss. Im Grunde genommen haben wir mittels dieser Petitionen auch ein Korrektiv. Die Staatsregierung müsste auch auf unsere Initiative hin tätig werden, nicht nur wir auf Initiative der Staatsregierung, wie jetzt wieder beim Beschluss der Innenministerkonferenz zum Thema Kosovaren und Bosnier, der in Bayern noch nicht umgesetzt worden ist. Das Selbstverständnis des Ausschusses muss sich ändern, wenn er für die Menschen im Lande von Nutzen sein will. Da sehe ich noch große Defizite.
Meine Damen und Herren, durch Petitionen wird unsere parlamentarische Arbeit mit Leben, mit Lebendigkeit der Menschen gefüllt. Ich würde mir wünschen, dass wir es zukünftig schaffen, durch die Arbeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden unser Gemeinwesen ein wenig menschlicher zu gestalten. Dazu muss aber die Mehrheit des Ausschusses sehr viel selbstbewusster werden.
Herr Staatsminister, an wen richtete die Staatsregierung das Angebot zur Übernahme des Defizits der Interregiolinie 25 in Höhe von 6 Millionen DM pro Jahr und wie lautete dieses Angebot genau? Ich stelle die Frage deshalb, weil Herr Graf von der Schulenburg sagte, von einem solchen Angebot durch den Freistaat sei ihm nichts bekannt. So stand es in „Der neue Tag“ am 02. Februar 2001.
Herr Staatsminister, hat die Staatsregierung Informationen, wonach die Österreichische Bundesbahn im Juni dieses Jahres den Schienenpersonenverkehr auf der Strecke Ehrwald – Reutte einstellen will?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Dringlichkeitsantrag, der die ungeteilte Zustimmung der Bündnis-Grünen findet. Wäre dieser Antrag von unserer Partei vor drei Monaten gestellt worden, wäre er noch im Papierkorb gelandet.
Insgesamt unterstützen wir Ihren Antrag, wollen aber unbedingt, dass eine Abstimmung mit dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin – BGVV – als einer wissenschaftlich orientierten selbstständigen Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit stattfindet. Dieses Institut wurde schon im Juni 1994 eingerichtet. Seit dieser Zeit wurden dort etliche Untersuchungen zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutz durchgeführt. Dies gilt auch für Themenkreise, die Sie angeführt haben, wie zum Beispiel für Lebensmittel, Chemikalien, Kosmetika, Tierarzneimittel, Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel.
Sie begründen Ihren Antrag mit der Feststellung, dass Deutschland einen sehr hohen Schutzstandard im Lebensmittelrecht für den vorbeugenden Gesundheitsschutz habe. Dem können wir uns anschließen. Was nützen aber die besten Gesetze, wenn nicht konsequent gehandelt wird? Strafe allein genügt nicht. Dies hat der Antibiotika-Skandal gezeigt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Kollegin Scharfenberg, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Starzmann?
Der Wink mit dem Zaunpfahl ist angekommen. Wir unterstützen diesen Antrag ebenso wie die SPD-Fraktion.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Der nächste Redner ist Herr Staatsminister Sinner.
Herr Kollege Starzmann, wir messen das nicht an der Frage des Krokodilbisses. Das Krokodil ist jedoch ein sehr gutes Beispiel. Wir möchten wissen, wo sich Krokodile befinden und wie schnell sie sich auf uns zubewegen. Damit können wir Risiken wie BSE frühzeitiger abschätzen, frühzeitiger Gegenmaßnahmen einleiten und damit auch Reaktionen, wie sie jetzt erfolgt sind, in Zukunft etwas besser steuern. Deshalb begrüßen wir den Antrag. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir zunächst einmal eine Risikoanalyse bei BSE machen werden. Dann werden wir dieses Instrumentarium Stück für Stück ausbauen.
Das heißt, eine umfassende Risikoanalyse aller Bereiche auf einen Schlag wird es nicht geben. Ich bitte deshalb um Verständnis. Wenn die Risikoanalyse für BSE vorliegt, dann werden wir sie hier im Landtag vorstellen und über weitere Schritte diskutieren.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/5754 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Zur gemeinsamen Behandlung rufe ich auf:
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Werner, Dr. Schumann und anderer und Fraktion (SPD)
Obergrenze für die Sondermüllverbrennung einhalten (Drucksache 14/5765)
Dieser Antrag wurde nachgezogen. Ich gebe bekannt, dass die SPD-Fraktion zu ihrem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Wortmeldungen? – Herr Dr. Runge, bitte.
Herr Staatsminister, eine ganz praktische Frage: Wenn Tierfutter, Kälbermilchaustauscher und Kälber-Starter ver
seucht sind, möchte ich wissen, wie man sich den Weg vorstellen muss, auf dem die Bauern gewarnt werden. Es gab den Fall der Firma Deuka in Regensburg. Ich habe in der Oberpfalz einige Bauernveranstaltungen durchgeführt. Ich kenne in der Oberpfalz keinen einzigen Bauern – –
Hat die Firma Deuka mit diesen Milch-Austauschern die letzten Adressen der Glieder in der Abnahmekette, nämlich die der Bauern, oder bekommen die Genossenschaften die Information, um die Adressaten zu warnen? Ist es nicht auch die Aufgabe einer staatlichen Organisation, die Bauern zu warnen? Es geht hier schließlich um die Gesundheit der Menschen.
Unter welchen Bedingungen kann die Betreiberfirma, die von der Heidelberger Firma URS vertreten wird, die Interregio-Linie 25 interjection: (München-Landshut-Regensburg- Hof) retten, und wie schätzt das Staatsministerium die Kürze der Zeit zum Fahrplanwechsel Juni 2001 bezüglich der Machbarkeit ein?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die betriebswirtschaftlichen Grundlagen, wie so eine Übernahme erfolgt. Das habe ich ohnedies gewusst. Mich interessiert nur: Liegen der Staatsregierung Konzepte von diesem Heidelberger Unternehmen URS vor, und zwar in Form von ausländischen Firmen, die sagen: Wir betreiben eure Interregio Linie 25 in Ostbayern auch, um dann eventuell sogar den Nahverkehr mit zu übernehmen? Liegen da irgendwelche Informationen vor?
Die Kürze der Zeit beunruhigt mich.
Wir kommen beide aus der Oberpfalz und brauchen diesen Interregio. – Denn zum Fahrplanwechsel am 9. Juni 2001 bräuchte man eine Vorlaufzeit von fünf bis sechs Monaten, um diese Interregio-Linie 25 unbedingt zu retten. Wie sehen Sie die Machbarkeit? Das stand auch in der Frage.
Herr Staatssekretär, sind nicht auch Sie meiner Meinung, dass der Bund hier überhaupt nicht in das operative Geschäft der DB AG eingreifen darf – laut Bahnreformgesetz – und dass zum Beispiel zu dieser Interregio Linie Pläne auf dem Tisch liegen, dass die Preise, zu denen jetzt wirtschaftlich gefahren werden kann, zum Beispiel von einem ausländischen Unternehmen übernommen werden sollen? Das müsste zusammen mit Ihnen passieren, weil der Interregio auch den Nahverkehr bedient und dieses Konsortium dann den definitiven Nahverkehr bedienen will. Wäre es also nicht an der Zeit, sich an einen Tisch zu setzen und zu sagen: Diese Fakten müssen auf den Tisch gelegt werden für alle Parteien, auch die Oppositionsparteien? Ich sitze im Ausschuss und habe darüber überhaupt keine Informationen. Ist es nicht an der Zeit, dass so etwas passiert?
Frau Präsidentin, Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren! Hellhörig geworden sind wir von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN –
bei der Einführung des Nachfolgers von Herrn Prof. Dr. Lisson, Herrn von der Schulenburg im Herbst dieses Jahres. Damals plauderte Herr Dr. Wiesheu aus dem Nähkästchen. Es wurde deutlich, dass die Bayerische Staatsregierung eine vorgezogene Auftragserteilung für die ICE-Strecke Nürnberg – Ingolstadt durch finanzielle Zusagen an die DB AG erkauft hatte. Dies geschah punktgenau vor der letzten Bundestagswahl. Wie sagte doch Herr Dr. Wiesheu im Hotel Kempinski: „Ich hatte damals so ein mulmiges Gefühl vor der Bundestagswahl.“ Die furchtbar desaströse Situation der DB AG können wir auf die völlig verfehlte Investitionspolitik der alten Bundesregierung zurückführen. Es gibt eine Mitverantwortung der Bayerischen Staatsregierung für die Bahnkrise. Die Kostensteigerungen bei den ICE-Großbaustellen sind durch schlampig durchgeführte Planungen und politische Schönfärbereien verursacht worden. Die Warnungen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Bundesrechnungshofes wurden ignoriert.
Um die erhöhten Baukosten aufzufangen, hat die DB AG keine Investitionen in die bestehenden Netze getätigt und damit die Bahn in der Fläche vernachlässigt. Hier hat die Staatsregierung kräftig mitgeholfen. Die privat vorfinanzierte ICE-Strecke Nürnberg – Ingolstadt – München, von der wir jetzt reden, und der überstürzte Baubeginn führen in ein finanzielles und verkehrspolitisches Desaster.
Die Baukosten von etwa 4 Milliarden DM führen zu einem Rückzahlungsvolumen von 9,4 Milliarden DM, die den Haushalt des Bundes belasten werden. Allerdings –
und das ist auch schon sicher – kann die DB AG bis zu 15,6 Milliarden DM vom Bund fordern, da die alte Bundesregierung von Anfang an von einer Erhöhung der Kosten ausgegangen ist. Aus 4 Milliarden DM werden im Endeffekt 15,6 Milliarden DM. Das ist wirklich ein Stück aus dem Tollhaus.
Das ICE-Konzept ist Bestandteil eines weiteren Schrumpfungsprozesses auch bei uns in Bayern. Wie man an dem Dringlichkeitsantrag, der nach dem vorliegenden Antrag angesetzt ist und die Interregio-Linie 25 betrifft, sieht, zieht sich die DB AG auf ausgewählte Verbindungen zwischen ausgewählten Verdichtungsräumen zurück. Wie wir alle unschwer erkennen können, erfolgt der Rückzug der DB AG aus der Fläche. Die einseitige Bevorzugung und Mittelbereitstellung für die ICE-Strecke widerspricht unseren verkehrspolitischen Grundsätzen.
Die ICE-Neubaustrecke verschlingt den größten Teil des Investitionsprogramms der DB. Sie sehen es, für Ostbayern fehlen die Mittel. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb annähernd 4 Milliarden DM für die Verkürzung der Reisezeit von Nürnberg nach München um maximal 30 Minuten ausgegeben werden müssen. Ich sage Ihnen, wir haben andere Prioritäten. Es wäre sehr viel konstruktiver gewesen, die 4 Milliarden DM anders zu investieren, zum Beispiel in das Netz, das Ihre Bundesregierung vor der Bahnreform sträflich vernachlässigt hat. Der mehrgleisige Ausbau der bestehenden Bahnstrecken Nürnberg – Augsburg – München und Nürnberg – Treuchtlingen – Ingolstadt – München mit dem Einsatz moderner Neigetechnikzüge hätte die derzeitige Fahrzeit zwischen München und Nürnberg von 100 Minuten auf 70 Minuten verkürzt. Die Fahrzeit wäre damit nur um 5 Minuten länger gewesen als die Fahrzeit auf der geplanten neuen ICE-Trasse.
Die vorfinanzierte Summe belastet ab dem Jahr 2003 15 Jahre lang die Bundeshaushalte zulasten der Bahn in der Fläche. Das müssen wir uns in Bayern immer wieder vor Augen halten. Herr Dr. Wiesheu, Sie haben eingestanden, dass Sie Sorge hatten, die ICE-Neubaustrecke könnte 1998 von der neuen Bundesregierung gekippt werden. Recht hatten Sie. Diese Sorge bestand, wie wir im Nachhinein sehen, zu Recht. Sehen Sie auch die Folgen für uns alle in der Region in Bayern. Die Einstellung der Interregio-Linie 25 ist eine solche Folge. Die DB AG hat schlicht kein Geld mehr für den Betrieb in der Fläche, zum Beispiel im ostbayerischen Raum. Das fürwahr haben Sie erreicht, Herr Dr. Wiesheu. Sagen Sie doch einmal den Oberpfälzern und Niederbayern, was Sie für die Bahn in der Fläche zu tun gedenken. Hier fehlt uns nämlich jetzt das Geld.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wiesheu.
Herr Wiesheu, Sie haben hier so nonchalant behauptet, die neue Bundesregierung habe den Schienenbauetat auf 6,9 Milliarden DM zurückgefahren. So stimmt das aber nicht.
Ich kann Ihnen vielmehr sagen, dass der Schienenbauetat auf 6,9 Milliarden DM angehoben wurde. Im Jahr 1998, das war noch unter Ihrer Regierungsbeteiligung, betrug er nur 5,81 Milliarden DM. Die neue Regierung hat ihn dann auf 6,9 Milliarden DM angehoben. Mit dem „Zukunftspaket Schiene“ haben wir ab 2001 sogar jährlich zwei Milliarden DM draufgesattelt. Daran hätten Sie sich ein Beispiel nehmen sollen! Nicht alles, was Sie erzählen, ist wahr!
Vor den 5,81 Milliarden DM im Jahr 1998 waren es 6,43 Milliarden DM, davor 7,33 Milliarden DM und davor 9,31 Milliarden DM. Sie haben also in der Zeit Ihrer Regierungsbeteiligung die Bahninvestitionen ständig gekürzt. Die neue Regierung hingegen hat die Gelder
nach dem Regierungswechsel angehoben. Nehmen Sie das bitte endlich zur Kenntnis.
Die Gelder werden noch weiter angehoben, und zwar von 6,86 Milliarden DM auf 8,92 Milliarden DM mit UMTS-Geldern, und dann auf 8,79 Milliarden DM bzw. 8,86 Milliarden DM. Ich will Ihnen sagen, unter Bundesfinanzminister Waigel und Bundesverkehrsminister Wissmann war, das zeigen die Zahlen deutlich, ein Absinken der Gelder zu verzeichnen. Jetzt aber geht es nur noch aufwärts.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag auf Drucksache 14/5319 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Kollege Hartenstein war nicht anwesend. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren, da für die nächsten Dringlichkeitsanträge erheblicher Diskussionsbedarf besteht, können wir heute keinen dieser Anträge aufrufen. Ich gehe von Ihrem Einverständnis auf, diese Dringlichkeitsanträge an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen:
Der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Scharfenberg, Gote und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN), betreffend Interregio-Linien – Stand der Verhandlungen mit privaten Eisenbahnunternehmen (Drucksache 14/5320), und der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Dinglreiter, Lode und Fraktion (CSU), betreffend schnellstmögliche Einführung streckenbezogener Straßenbenutzungsgebühr für LKWs (Drucksache 14/5321), werden in den Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie überwiesen.
Damit schließe ich die Sitzung.
Welche Maßnahmen ergreift die Bayerische Staatsregierung, um die jüdische Bevölkerung in Bayern angesichts der deutlichen Zunahme von Straftaten mit antisemitischem Hintergrund zu schützen?
Ungeachtet dessen nimmt der Schutz israelischer/israelitischer Einrichtungen einen sehr hohen Stellenwert ein. So werden seit Jahren in Bayern an den Israelitischen Kultusgemeinden, Synagogen und Schulen, Kulturzentren, Museen, Seniorenheimen sowie am Israelischen Handels- und Verkehrsbüro, aber auch an jüdischen Friedhöfen und Übergangswohnheimen intensive Schutzmaßnahmen durch die bayerische Polizei durchgeführt, die von der polizeilichen Bestreifung der Objekte zu unregelmäßigen Zeiten bis hin zum Standposten rund um die Uhr an besonders gefährdeten jüdischen Einrichtungen reichen. Diese Schutzmaßnahmen werden in enger Abstimmung mit den Betroffenen ständig der aktuellen Lageentwicklung angepasst.
Unabhängig hiervon trifft die Polizei umfangreiche kriminalpräventive Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen und Bürger. Hierzu gehören neben einer regelmäßigen Kontaktaufnahme auch kriminalpolizeiliche Beratungs- und Sicherheitsgespräche mit den Betreibern jüdischer Einrichtungen und den jüdischen Gemeinden vor Ort.
Daneben hält die Polizei auch ein Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung antisemitischer Straftaten bereit. Diese reichen von Gefährderansprachen über verstärkte Aufklärungsmaßnahmen bis hin zur Durchführung offener und verdeckter Fahndungskonzepte.
Den Anschlag auf die jüdische Synagoge in Düsseldorf am 3. Oktober 2000 und die jüngsten Angriffe auch auf jüdische Einrichtungen in Bayern hat die Bayerische Staatsregierung ferner zum Anlass genommen, den Schutz israelitischer Einrichtungen vor allem auch technisch zu verbessern.
Im Auftrag von Innenminister Dr. Beckstein hat eine Arbeitsgruppe der bayerischen Polizei ein Konzept zur Verbesserung des Schutzes von israelitischen Einrichtungen durch Videoüberwachung erarbeitet, das bereits seit Anfang November vorliegt. Dieses Konzept, dem eine sorgfältige Bewertung aller gefährdungsrelevanten israelischen bzw. israelitischen Einrichtungen in Bayern zugrunde liegt, sieht vor, mehr als 30 besonders zu schützende Objekte vor allem mit Videoüberwachungskameras und den hierzu erforderlichen Beleuchtungsanlagen auszustatten, oder aber die bereits bestehenden Anlagen dieser Art entsprechend technisch aufzurüsten und das hierzu erforderliche technische Gerät den Betreibern dieser Objekte zur Verfügung zu stellen. Für diese Maßnahmen werden voraussichtlich Kosten in
Höhe von rund 5 Millionen DM anfallen, die aus dem Staatshaushalt getragen werden.
Bei den von diesen Maßnahmen betroffenen Objekten handelt es sich in erster Linie um Synagogen, aber auch um sonstige jüdische Einrichtungen, wie zum Beispiel Begegnungs- und Gedenkstätten sowie Museen, die von ihren jüdischen Gemeinden regelmäßig genutzt werden, sowie um einen besonders gefährdeten jüdischen Friedhof und um die KZ-Gedenkstätte in Dachau.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine Zusatzfrage: Bitte, Frau Kollegin.
Vor dem Hintergrund der Vorfälle in Weiden in der Oberpfalz, wo es fünf Anschläge gegeben hat, die antisemitisch bzw. rechtsradikal motiviert waren, interessiert mich jetzt die Überwachung der mehr als 30 Synagogen in Bayern. Sie sagten, dass technische Verbesserungen in einer Kommission vorgestellt werden. Wann wird die Kommission die verschiedenen Synagogenüberwachungen vorstellen, und wann kann damit gerechnet werden, dass die Synagoge in Weiden geschützt wird?
Herr Minister, welche genauen Absprachen, deren Existenz bei der Verabschiedung von Prof. Lisson durch den Staatsminister Dr. Wiesheu zugegeben wurden, wurden mit der DB AG getroffen, damit Bauaufträge bei der ICENeubaustrecke Ingolstadt – Nürnberg noch vor der Bundestagswahl 1998 durch die DB AG vergeben werden und damit eine erneute Überprüfung der Strecke durch eine neue Bundesregierung verhindert wurde?
Herr Staatsminister, haben Sie die Deutsche Bahn AG insofern unter Druck gesetzt, als Sie das Förderprogramm des Ministeriums für die Münchener S-Bahn in Höhe von 520 Millionen DM davon abhängig machten, dass die DB AG die Bauaufträge für die ICE-Strecke noch vor der Bundestagswahl erteilt? Denn wie sollte es auch anders gelaufen sein, da Sie, Herr Minister, doch mit stolzen Worten sagten: „Die neue Bundesregierung hat nichts mehr rückgängig machen können?“
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „In Familien suchen und erfahren Menschen Liebe, Geborgenheit, Lebenssinn, gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Ehe und Familie stehen im Mittelpunkt unserer Politik.“ – Soweit aus dem Grundsatzprogramm der Christlich Sozialen Union aus dem Jahre 1993. Nichts als schöne Worte, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Angesichts des Umgangs der Staatsregierung und der CSU mit der armenischen Familien A. sind diese Aussagen an Zynismus nicht zu überbieten.
Christliche Wertvorstellungen tragen Sie wie eine Monstranz vor sich her; wenn es aber an die praktische Politik geht, dann sind sie sehr schnell vergessen. Herr Minister Beckstein kennt hier keine Gnade.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Innenministerkonferenz hat im November 1999 Gott sei Dank endlich eine Altfallregelung beschlossen. Damit sollte ein Bleiberecht für Härtefälle, für Menschen, die sich seit langem bei uns befinden, die sich integriert haben, erwirkt werden können. Wir haben das als Bündnisgrüne natürlich sehr begrüßt.