Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/11831, der Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12391 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf der Drucksache 14/13022 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise im Einzelnen auf die Drucksache 14/13022.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Dr. Gröber. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Das ist dann so beschlossen.
Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Wir kommen also unmittelbar zur Schlussabstimmung. Ich
schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Dr. Gröber. Ich bitte, Gegenstimmen auf dieselbe Weise anzuzeigen. – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheits- dienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG)“.
eines Dritten Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften (3. Aufhebungsgesetz – 3. AufhG) (Drucksache 14/12035)
Auch hierzu findet keine Aussprache statt. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/12035 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 14/12855 zugrunde. Der sowohl federführende als auch endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 3 als Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der „1. September 2003“ eingefügt wird.
Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der CSU, die Fraktion der SPD, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Dr. Gröber. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt. Daher kommen wir gleich zur Schlussabstimmung. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Dr. Gröber. Ich bitte, Gegenstimmen auf dieselbe Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Drittes Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften (3. Aufhebungsgesetz)“.
zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes und zur Ausführung des Mediendienste-Staatsvertrags und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (Drucksache 14/12033)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde dafür eine Redezeit von 20 Minuten pro Fraktion vereinbart. Zu Wort hat sich Herr Kollege Freiherr von Redwitz gemeldet.
(Freiherr von Redwitz (CSU): Ich habe mich nicht zu Wort gemeldet! – Dr. Hahnzog (SPD): Ziehen Sie es zurück, das ist das Beste!)
Bei mir ist eine Wortmeldung von Ihnen aufgeführt. Die anderen gemeldeten Redner sind vielleicht auch unvorbereitet. Das sind Herr Hufe, Herr Dr. Runge und Herr Dr. Söder. – Herr Kollege von Redwitz.
Herr Präsident, Hohes Haus! Mit diesem neuen Gesetz versuchen wir, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der zum 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist, in bayerische Gesetzgebung umzusetzen und zugleich einige Änderungen im Rundfunkgesetz vorzunehmen.
Im Rahmen der Beratungen seit der Ersten Lesung sind einige Kleinigkeiten verändert worden, die aber keinen Dissens zwischen den Fraktionen verursachten. Es wurde noch über einen Passus im Gesetz diskutiert, nämlich über die Festschreibung von deutschsprachigen bzw. bayerischen Produktionen im Musikbereich, die man dem BR vorschreiben sollte. Wir haben diese Anregung im Ausschuss fraktionsübergreifend als positiv erachtet und begrüßt; wir fanden es jedoch für besser, dies nicht in das Gesetz hineinzuschreiben, weil wir wegen des gesamten Vollzugs und der Frage der Präzisierung Bedenken hatten, ob das nun für einen gesamten Sender gelten solle oder nur für bestimmte Wellen. In Abwägung all dieser Bedenken haben wir gesagt, wir werden die Initiative der Staatsregierung einhellig unterstützen; inzwischen hat dies schon viele positive Folgen. In einem Protokoll der Ministerpräsidentenkonferenz vom 26. Juni 2003 wird diese Initiative unterstützt. Der Bayerische Rundfunk hat inzwischen verschiedene Ideen dazu aufgegriffen. Ich könnte mir vorstellen, dass gerade die bayerische Rock- und Pop-Szene eine Basis bietet, die vielleicht sogar eine Kultszene oder eine Kultsendung daraus machen lässt. Ich wünsche dem Bayerischen Rundfunk viel Erfolg damit.
In den Beratungen wurde ein Änderungsantrag der SPD auf Initiative des Journalistenverbandes vorgelegt, ein
Auskunftsrecht für Journalisten gegenüber Organisationen und Behörden einzuführen. Der Antrag wurde leider erst zwei Tage vor der Endberatung gestellt und ließ uns keine Zeit, zu überprüfen, welche konkreten Anlässe gegeben sind – die wurden uns angekündigt –, um eine solche Änderung einzuführen. Es gab nicht genügend Zeit, das abzuwägen. Deshalb haben wir diesen Antrag abgelehnt.
Bei der gesamten Beratung war letztlich die Frage der Beteiligung politischer Parteien und Wählergruppen direkt oder über Treuhandverhältnisse im Paragrafen 2 des Bayerischen Mediengesetzes in Nummer 11 strittig. Wir gehen dabei von folgender Überlegung aus:
Politische Parteien sollen sich möglichst von den Medien fern halten. Wer Anteile an einem Unternehmen hält, der will auch Einfluss ausüben. Die Schatzmeisterin der SPD, Frau Wettig-Danielmeier, hat gesagt: „Da, wo wir beteiligt sind, machen wir selbstverständlich auch Gebrauch“. Sie hat auch gesagt: „Da geht nichts ohne uns“.
Selbstverständlich will man Einfluss haben: nicht auf den einzelnen Journalisten – das ist von uns nie behauptet worden –, sondern auf die Geschäftspolitik, –
das heißt, auf die Bestimmung des Geschäftsführers. Der Geschäftsführer bestimmt letztlich den Chefredakteur und alle anderen Dinge. Wie wichtig die SPD das erachtet, sieht man beispielsweise daran, dass sie sich in ihrem Vertrag der DDVG, also ihrer Treuhandgesellschaft, mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“, an der sie beteiligt ist, vertraglich ausdrücklich das Mitspracherecht bei der Benennung des Chefredakteurs vorbehalten hat.
Das Zweite: Parteien sind keine gewöhnlichen Kapitalbeteiligten, sind keine gewöhnlichen Aktionäre. Sie sind immer ein Tendenzbetrieb, weil sie bestimmte Ziele haben. Sie arbeiten an der politischen Willensbildung des Volkes, das ist ihre Aufgabe. Sie wollen über ihr Tun politischen Einfluss nehmen. Das soll offen geschehen. Es ist ganz klar: Parteien streben nach Regierungsmacht.
Drittens. Wir leben in einer Mediendemokratie. Der letzte Bundestagswahlkampf hat deutlich gezeigt: Der Einfluss der Medien auf die politische Meinungs- und Willensbildung sowie auf das Wahlverhalten ist nicht zu bestreiten.
Daraus ergibt sich ganz klar, welchen Einfluss Medien haben, und welche Distanz zu wahren ist, um keine Vermischung hervorzurufen. Transparenz war es, was wir eingefordert haben.
Pro Tag gibt es immerhin zwei Millionen Tageszeitungsexemplare, die unter das Volk kommen, und die in irgendeiner Form aus Herstellungsbetrieben, Verlagen etc. kommen, an denen die SPD beteiligt ist. Das hat schon eine gewisse Aussagekraft. Inzwischen gibt es 27 Rundfunkanstalten in Deutschland, an denen die SPD beteiligt ist. Das zeigt, dass es sich um eine Entwicklung
handelt, und einer solchen Entwicklung wollen wir vorbeugen. Den Menschen ist das nämlich alles nicht bekannt und nicht bewusst. Außerdem habe ich den Eindruck, dass die SPD auch nicht will, dass dies den Menschen bewusst gemacht wird, sonst hätte sie sich nicht so deutlich gegen unseren Versuch gewehrt, die Transparenz wenigstens im Impressum der Zeitung durchzusetzen.
Wir haben im Hochschulausschuss zu diesem Thema eine Anhörung durchgeführt. Es waren die Zeitungsverleger vertreten, die generell sagten, bei dieser Regelung ist ihnen wichtig, dass eine Geringfügigkeitsklausel eingeführt wird. Diese Klausel ist inzwischen eingeführt und steht im Gesetz. Sie haben auch die Einführung einer Übergangsfrist für hilfreich gehalten. Wir haben nach dieser Anhörung beschlossen, diese Übergangsfrist, die bisher auf ein Jahr festgelegt war, auf zwei Jahre zu verdoppeln.
Prof. Badura hat folgenden Standpunkt eingenommen: Er hat gesagt, es gibt keine unmittelbare Notwendigkeit, dieses Gesetz zu machen. Aus dem Grundgesetz zumindest ergibt sich diese Notwendigkeit nicht, sie steht aber im verfassungsrechtlichen Ermessen des Gesetzgebers. Es steht in seinem Ermessen, ob er so etwas machen will oder nicht. Es steht auch im Ermessen, politische Parteien auszuschließen, wenn eine Bagatellklausel eingeführt ist. Aus Artikel 24 des Bayerischen Mediengesetzes, welches den Parteien verbietet, Rundfunkangebote zu machen, schloss er, dass es aufgrund dieses Verbots zumindest eine Grenze geben muss für die Größenordnung, in der man sich beteiligen kann. Diese Größenordnung liegt irgendwo zwischen Null und einer Mehrheitsbeherrschung. All diese Aussagen von Prof. Badura blieben bei der Anhörung unbestritten. Eine Gegenposition hat lediglich teilweise und nur teilweise Prof. Morlock eingenommen.
Ich möchte am Schluss noch darlegen, welchen Schlüsse Prof. Badura gezogen hat. Als Endergebnis meinte er: „... gibt es bessere Gründe dafür, den Gesetzentwurf zu verteidigen als ihn zu verwerfen“. Das war eine sehr nüchterne, trockene Analyse.
Prof. Morlock hat interessante Äußerungen getan, die man allerdings nicht ganz zur Deckung bringt. So sagte er beispielsweise zur Einschränkbarkeit der Parteienbeteiligung folgendes:
Die Parteifreiheit kann eingeschränkt werden. Wenn ich das richtig beurteile stecken hinter dem Gesetzentwurf ganz vernünftige Überlegungen. Man möchte, dass die Parteien als die Hauptakteure auf der politischen Bühne nicht auch zugleich die Rezension schreiben.
Nur: Ich finde, im Augenblick gibt es nicht genügend Gründe. Es gibt keine Rechtfertigung, dieses Gesetz zu machen.
An anderer Stelle sagt er, im Zusammenhang mit der Rundfunkfreiheit und mit der Distanz von Parteien:
Dies würde aber nicht bedeuten, dass man die Rundfunkfreiheit der Parteien nicht einschränken könnte. Herr Badura hat darauf hingewiesen, dass sie eingeschränkt werden können – einverstanden.