Er macht aber später andere Ausführungen. Das heißt, Morlock widersprach sich in dieser Anhörung. Auf widersprüchliche Ausführungen kann man aber schlecht ein Urteil bauen.
Unser Ausschussvorsitzender, Dr. Wilhelm, hat in der Schlussberatung zu Recht auf eine Urteil des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen, das im Hinblick auf die Freiheit des Rundfunks von staatlicher Beherrschung und Einvernahme spricht und sagt: „Staat und politische Parteien sind dabei faktisch gleichzustellen.“ An anderer Stelle steht im gleichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das noch heute Gültigkeit hat: „Rundfunk hat staatsfern und überparteilich zu sein.“ Weil die Parteien einen so großen Einfluss auf den Staat haben, ist es, so meinen wir, auch angezeigt, den Parteieneinfluss mit Staatseinfluss gleichzusetzen und ihn deshalb zu unterbinden.
Meine Damen und Herren, wir halten deshalb die Formulierung, die wir jetzt im Gesetzentwurf haben für richtig. Sie ist von den Betroffenen auch insofern akzeptiert, als diese sagen: „Sie ist umsetzbar, wir können damit zurecht kommen.“ Wir stören damit niemanden in seiner Geschäftstätigkeit, sondern wir sorgen für eine Klärung. Wir glauben nicht, dass wir darauf warten sollten, bis sich irgendwelche konkreten Anlässe ergeben, weshalb wir handeln müssen. Wir sehen, dass der Anlass im Grunde bereits gegeben ist, und deshalb ist es unser politischer Wille, dieses Gesetz zu machen, bevor sich schleichend Probleme ergeben. Staat- und Parteiferne soll im privaten Rundfunk in Bayern sichergestellt werden. Die Beteiligung der SPD an der „Frankenpost“ mit 100 Prozent – ich weiß, Sie hatten dabei selbst Bauchweh –, ist wie ein Signal, dass es hier Entwicklung gibt, dass man nicht mehr mit der notwendigen Sensibilität mit diesem Thema umgeht. Dem wollen wir mit diesem Gesetzentwurf vorbeugen.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir noch ein Wort zum Schluss. Ich beobachte in letzter Zeit, – und ich habe das auch in der Debatte gestern und heute gesehen –, dass sich in diesem Haus die Parteien untereinander, dass also wir uns in zunehmendem Maß die Glaubwürdigkeit absprechen. Dies geschieht nicht nur als politische Taktik, wie dies ab und zu passiert, wenn man sagt: Das glaube ich dir nicht. Mir scheint viel mehr, dass hier eine Entwicklung stattfindet, die dem Parla
ment nicht gut tut. Ich habe mich in fünf Legislaturperioden um Glaubwürdigkeiten bemüht, und ich habe sie bei dem einen oder anderen wohl auch erreicht, sicher nicht bei jedem. Auch bei der Diskussion zu diesem Thema, als die Anträge im April diese Jahres behandelt wurden, hat sich dies gezeigt. Von Seiten der Opposition wurde zu mir gesagt: „Sie reden etwas, das Sie gar nicht meinen. – Sie führen uns bewusst hinters Licht. – Das glaube ich Ihnen nicht, was Sie hier dargelegt haben“ – obwohl ich mich um große Nüchternheit bei der Darlegung bemüht hatte.
Persönlich spielt das keine Rolle, ich meine aber, es gibt in diesem Parlament die grundlegende Notwendigkeit, sich gegenseitig ein Mindestmaß an Glaubwürdigkeit zuzuerkennen. Mein Appell richtet sich an alle, doch er geht im verstärktem Maß an das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie, meine Damen und Herren, liegen stärker als alle anderen Parteien in der Nähe der NGOs, der Nichtstaatsorganisationen, die ihr politisches Tun in diesem Staat immer mehr ausweiten und sich Ihr Profil zunehmend dadurch schaffen, dass sie parlamentarische Regelungen bewusst missachten und umgehen, um Ziele zu erreichen. Ich meine, dieser Stil darf in diesem Haus nicht einreißen.
Das Parlament würde Schaden erleiden. Ich wünsche Ihnen allen, die Sie hier weiterhin Politik machen, dass Sie es immer wieder schaffen, die menschlichen Brücken zwischen den Fraktionen zu bauen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den persönlichen Worten von Herrn Kollegen Redwitz am Schluss seiner Rede, darf ich zu Beginn meines Beitrags die Gelegenheit nutzen, mich für die gute Zusammenarbeit zu bedanken, die wir bei der Medienpolitik in den letzten Jahren gepflegt haben. Ich glaube, das ist für die einen oder anderen durchaus beispielhaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, wir haben hier einen Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegen, dessen gesetzestechnische Dimension Herr Kollege von Redwitz geschildert hat. Ich komme zu anderen Schlussfolgerungen, aber der Gesetzentwurf hat nicht nur eine gesetzestechnische Dimension, sondern er hat selbstverständlich auch eine politische Dimension, und die gehört gerade auch an diese Stelle herausgestellt.
Wir haben, das darf nicht verschwiegen werden, mit dem Gesetzentwurf den Jugendmedienschutz neu geregelt. Wir haben die Hoffnung, dass mit der Kommission, die eingesetzt wird, effizienter Jugendmedienschutz geleistet werden kann. Das hängt auch davon ab, wie die gesamte Medienbranche mit ihrer Verantwortung umgeht. Wir glauben, dass das ein möglicher Weg ist und begrüßen das Gesetz zum Jugendmedienschutz.
Das Bayerische Rundfunkgesetz ist komplizierter. Es geht um die digitalen Verbreitungswege. Nötig ist die grundsätzliche Aufarbeitung in diesem Hause der Themen, wie zum Beispiel die bayerische Förderpolitik mit DAB umgegangen ist. Darum kann man sich in der nächsten Legislaturperiode kümmern. Ich glaube, da ist nicht alles so glücklich gelaufen, wie das am Anfang gedacht war, und ich glaube, der Bayerische Oberste Rechnungshof hat zu Recht die bayerische Förderpolitik für die DAB kritisiert.
Wir haben über einen Eintrag in dem Gesetzentwurf diskutiert, der die bayerische Produktion bayerischer Musik im Bayerischen Rundfunk fördern soll. Wir haben festgestellt, dass es ein gemeinsames Anliegen gibt, das in diese Richtung geht. Wenn wir, Herr Staatsminister, eher über Haindling reden als über Marianne Rosenberg, so geht das in diese Richtung. In einem Gespräch mit dem Manager von Hubert von Goisern war man der Meinung, dass es eine Zielvereinbarung geben müsse. Diese hat jedoch nichts im Gesetz zu suchen, sondern sie muss in der Programmhoheit des Bayerischen Rundfunks liegen. Die Staatsregierung wollte mit dem Gesetzentwurf ursprünglich Programminhalte vorschreiben. Damit wäre der Eingriff in die Programmhoheit vonstatten gegangen, wie in der „SZ“ zu lesen war. Ich will das schöne Beispiel mit den Hosenträgern nicht wiederholen, das in der „Süddeutschen Zeitung“ stand. Aber es gab das Risiko, dass es die Staatsregierung nicht bei dem einen Mal belässt, sondern dass es weitere Vorstöße geben wird. Da alle gesellschaftlichen Gruppen im Bayerischen Rundfunk dies strikt abgelehnt haben, hat die CSU-Fraktion die Notbremse gezogen und diesen Passus aus dem Gesetzentwurf genommen.
Interessant zu beobachten ist – ich freue mich, dass Kollege Dr. Söder anwesend ist –, dass die CSU immer wieder versucht, intensiven Einfluss auf die Medien zu nehmen. Bei der Wahl des Intendanten des Bayerischen Rundfunks haben wir es erlebt.
Sie haben sich eine blutige Nase geholt. Das trifft für den „Riesenmedien-Staatsmann“ Dr. Söder mit seiner Aussage, die CSU dürfe sich die Wahl des Intendanten nicht aus der Hand nehmen lassen, ebenso zu wie für den unglücklich agierenden Staatsminister Faltlhauser, vor dem laut Zeitungsberichten die Rundfunk-Damen auf die Toilette flüchten mussten, um seiner Einflussnahme zu entgehen. Beide haben ihre mangelnde Professionalität unter Beweis gestellt. Die „Leuchttürme der bayerischen Medienpolitik“ sind so tief gesunken, dass man sie mit dem U-Boot suchen muss.
Man sollte eigentlich die Ernennung des Kollegen Dr. Söder zum Generalsekretär der CSU unterstützen. Dann wäre Ministerpräsident Dr. Stoiber damit beschäftigt, die Patzer auszuräumen, die Herr Dr. Söder anrichtet, und hätte nicht so viel Zeit, in der Bundespolitik Unheil anzurichten.
Da Ihren Kollegen, Herr Dr. Söder, die Schadenfreude im Gesicht abzulesen war, kann ich nicht so falsch liegen.
Nun zum Bayerischen Mediengesetz. Mit ihm möchte die CSU die mittelbare Medienbeteiligung politischer Parteien am Rundfunk verbieten. Wir werden das Gesetz verfassungsgerichtlich überprüfen lassen. Die abstrakte Normenkontrollklage ist unterwegs.
Vor dem Hintergrund der gestrigen Debatte „Bürokratieabbau“ ist festzustellen, dass dieser Gesetzentwurf Bürokratie aufbaut, den Mittelstand behindert und die Unternehmensfreiheit einschränkt. Ich wundere mich, dass am Vortag eine Debatte über Bürokratieabbau geführt wurde und heute mit einem Gesetzentwurf Bürokratie eingeführt wird.
Was mag denn wohl die Motivation in den Zeiten des Bürokratieabbaus und der Wirtschaftsflaute gewesen sein, ein Gesetz zu machen, das in grundgesetzlich geschützte Eigentumsrechte eingreift, bürokratisch ist, und neue Beschränkungen für Unternehmen aufbaut? Ist es die Angst vor der Freiheit des Bayerischen Rundfunks oder des Rundfunks überhaupt?
Im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur haben wir dazu eine hochklassige Anhörung durchgeführt. Sie wurde relativ zeitnah durchgeführt. Ich würde gerne, weil Herr Kollege Freiherr von Redwitz darauf eingegangen ist und ich nicht zu den gleichen Schlussfolgerungen komme, das eine oder andere – mit Erlaubnis des Präsidenten – wörtlich zitieren, damit man sich einen besseren Überblick verschaffen kann. Auf die Frage des Vorsitzenden Dr. Paul Wilhelm
Haben Sie eine Einflussnahme von Parteien über ihre mittelbaren Beteiligungen auf Rundfunkveranstalter oder das Programm feststellen können?
Ich bin Geschäftsführer der Funkhaushof GmbH. In meinem Gesellschafterkreis gibt es eine mittelbare Beteiligung durch einen Zeitungsverlag. Ich habe auch 1997 Erfahrungen als Geschäftsführer in Coburg gemacht. Auch dort besteht ein solches Beteiligungsbild.
Ich sage ganz deutlich: Ich habe noch nie eine Einflussnahme irgendeiner Partei auf die tägliche Arbeit der Redaktionen... in einem solchen Unternehmen feststellen können. Es gibt überhaupt keine Einflussnahme – weder in der Berichterstattung noch an sonst irgendeinem Punkt.
Ich kann diese Aussage seitens der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien flankieren... Wir haben im Rahmen dieser Kontrollen nicht feststellen können, dass an den Standorten, die um Bayreuth zu ergänzen wären –
... Einflussnahme von Parteien stattfindet. Im Übrigen finden wir im Bayerischen Rundfunk nach dem Bayerischen Mediengesetz nur marginale Beteiligungen auf den nachgeordneten Stufen, die ohnehin keine gravierenden Einflussmöglichkeiten eröffnen.
Nur an den drei Standorten Bayreuth, Coburg und Hof sind etwas größere Beteiligungshöhen festzustellen, sodass es sich dort lohnt, genauer hinzuschauen. Wir konnten bei der Programmbeobachtung nicht feststellen, dass die Programme einseitig politisch gefärbt gewesen wären.
Ich kann die Einflussnahme nur für das Programm beurteilen, nicht für die Veranstalter. Wir können aufgrund der Programmbeobachtungen Feststellungen treffen. Ansonsten können die Einflussnahmen auf die Veranstalter ebenfalls – so meine Meinung – pekuniärer Art sein. Budgetentscheidungen werden nach wirtschaftlicher Notwendigkeit und nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten getroffen.
Zu den wirtschaftlichen Auswertungen hat Herr Dr. Paesler, Geschäftsführer des Verbandes Bayerischer Zeitungsverleger e. V. – auch einer derjenigen, die nicht verdächtig sind, der SPD zu nahe zu stehen – sinngemäß gesagt, man sei froh, einen finanziell potenten und zuverlässigen Partner zu haben. Damit meinte er die DDVG, die eher widerwillig in Hof die „Frankenpost“ zu 100% übernommen hat, und die den Anteil sofort wieder verkaufen würde, wenn es einen anderen Investor gäbe.
Herr Dr. Paesler sagte, die Verleger seien froh, einen verlässlichen Partner zu haben, der in diesen Zeiten die Verluste in den elektronischen Medien mittrage. Jede Veränderung auf dem Markt wirke destabilisierend, das heißt wirtschaftsschädigend.