Guten Morgen, Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Ihnen meinen herzlichen Glückwunsch zum Bundesverdienstkreuz aussprechen. Guten Morgen, Herr Staatsminister. Ich frage Sie: Weswegen „haust“ die Polizeiinspektion Mühldorf immer noch in einem alten, verfallenen Haus in Mühldorf, obwohl seitens der Staatsregierung seit vielen Jahren zugesagt wird, dass ein Umzug in ein neues Gebäude erfolgen werde, was nach Aussagen der Staatsregierung spätestens im letzten Jahr hätte erfolgen sollen, und ist sich die Staatsregierung darüber im klaren, was ihr Verhalten für die Motivation der betroffenen Beamten bedeutet?
Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer. Der Staatsregierung ist die unzureichende Unterbringung der Polizeidienststelle in Mühldorf bekannt. Sie hat im Rahmen des Möglichen bis zum Ende des abgelaufenen Jahres 2002 alles unternommen, um dem abzuhelfen. Die Beamten in Mühldorf wissen, dass der Neubau ihres Dienstgebäudes mit oberste Priorität der neu zu beginnenden Hochbaumaßnahmen für die Polizei in Bayern hat.
Bereits im Jahr 2002 wurden die Detailplanung für diese Hochbaumaßnahme abgeschlossen und die auf dem Grundstück für die Polizei stehenden Gebäude abgebrochen. Ende des Jahres 2002 zeichnete sich jedoch ab, dass der Freistaat Bayern aufgrund der verfehlten Finanzpolitik der derzeitigen Bundesregierung einschneidende Sparmaßnahmen zur Konsolidierung der Haushalte der Jahre 2003 und 2004 treffen musste. Das dies auch die Hochbaumittel des Innenministeriums betraf, ist klar. Damit konnte die Maßnahme für die Polizei in Mühldorf im Jahre 2003 nicht zur Ausführung freigegeben werden. Ich füge hinzu: Wir haben im Jahre 2003 keine einzige neue Maßnahme auf den Weg bringen können. Das gilt auch für die Maßnahmen, bei
denen ich selber die Freigabe zugesagt habe. In einem Fall hat sich sogar der Ministerpräsident öffentlich geäußert, dass er davon ausgehe, dass heuer der Beginn erfolgen werde.
Zum Ausgleich der voraussichtlichen weiteren Steuerausfälle müssen im Nachtragshaushalt für das Jahr 2004 weitere einschneidende Kürzungen erfolgen. Dies wird möglicherweise auch die Hochbaumittel des Jahres 2004 betreffen, sodass nach derzeitigem Stand frühestens im Jahr 2005 mit dem Neubau für die Polizei in Mühldorf begonnen werden kann.
Herr Minister, Sie haben auf Prioritäten hingewiesen und gesagt, dass die PI Mühldorf erste Priorität hätte. Sie haben außerdem gesagt, dass der Neubau in Mühldorf durch die Politik in Berlin verhindert worden wäre. Wie erklären Sie sich dann, dass in Ihrem eigenen Hause am Odeonsplatz umfangreiche Umbaumaßnahmen stattfinden?
Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer, alle Maßnahmen, die in den letzten Jahren in Auftrag gegeben worden sind, müssen zu Ende geführt und finanziert werden. Es wäre völlig unwirtschaftlich, wenn der Umbau am Odeonsplatz abgebrochen werden würde. Dieser Umbau ist dem Haushaltsausschuss bestens bekannt. Ich hatte die Kollegen des Haushaltsausschusses ins Ministerium eingeladen, um die Notwendigkeit der Arbeiten darzulegen. Ich wäre auch bereit gewesen, Restarbeiten trotz gewisser Unwirtschaftlichkeiten, die sich daraus ergeben hätten, zu verschieben. Der Haushaltsausschuss hat jedoch die Beendigung der Umbaumaßnahmen einstimmig gebilligt. Die Verkabelung musste erneuert werden, da das Gebäude im Jahre 1946 nur unvollkommen hergerichtet wurde. Wir hatten auch eine ganze Reihe von polizeilichen Baumaßnahmen, die jetzt abfinanziert werden müssen. Deshalb stehen wir jetzt vor der Schwierigkeit, dass wir kein einziges Gebäude errichten können.
Die Erwartungen für das nächste Jahr sind nicht viel besser. Dies wird sich im Nachtragshaushalt 2004 zeigen. Im Moment sind die Verhandlungen außerordentlich mühsam. Vielleicht kommt noch ein „Goldesel“ auf uns zu. Dann könnte ich Ihnen eine günstigere Nachricht geben. Außerdem müssen wir mit weiteren massiven Reduzierungen durch das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform rechnen.
Herr Staatsminister, da mehrere Neubauten von Polizeiinspektionen notwendig sind, frage ich Sie, welche Rangzahl die PI Mühldorf in der Prioritätenliste haben wird.
Ich kann Ihnen aus dem Kopf nicht hundertprozentig sagen, welche Rangzahl die PI Mühldorf hat. Ich kann Ihnen aus dem Kopf nur sagen, dass sie in der Prioritätenliste zu den fünf ersten Maßnahmen gehört.
Herr Staatsminister, warum setzt die Staatsregierung, meiner Meinung nach gegen jede Vernunft und alle Sparmaßnahmen, den Bau der „Gatterlhütte“ im Wettersteingebirge durch, obwohl mit der Öffnung der Grenzen zwischen Österreich und Bayern keinerlei polizeiliche Funktionen dort oben ausgeübt werden und obwohl diese Polizeihütte lediglich der Verpflegungslagerung für die prominenten Teilnehmer – unter anderem auch Sie – der jährlichen Gatterlmesse dient und dies auch in der ganz nahe gelegenen Zollhütte erfolgen kann und meines Erachtens somit der Bau völlig überflüssig ist, in welcher Höhe könnten diese Finanzmittel eingespart werden und werden für dieses bereits ausgeschriebene Bauvorhaben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei für Organisations– und/oder Bauarbeiten herangezogen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Paulig, eine dauerhafte Mitbenutzung der Schutzhütte der Bundeszollverwaltung ist nach Auskunft des Polizeipräsidiums Oberbayern nicht möglich. Der Zoll benötigt diese Hütte weiterhin für die Winterausbildung und für die Zollsportgruppe. Diese soll in Zukunft noch weiter intensiviert werden, so dass die Zollhütte vonseiten des Zolls noch mehr als bisher genutzt werden wird. Die Bundeszollverwaltung war zwar bereit, für eine Übergangslösung bis zur Wiedererrichtung der Polizeihütte gewisse Zugeständnisse zu machen; jedoch ist dies nur eine Notlösung. Für eine Lagerung von Einsatz- und Rettungsgerät ist nach Auskunft des Präsidiums die Hütte zu klein. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich die Zollhütte ebenfalls im lawinengefährdeten Gebiet befindet.
Die seit November 1953 bestehende Schutzhütte der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen am Übergang zwischen Gatterl und Zugspitzplatt wurde im vorletzten Winter durch die Drucklawine einer von den Gatterlköpfen abgehenden Staublawine weggerissen und völlig zerstört. Die Hütte diente in der Vergangenheit den Polizeibeamten der alpinen Einsatzgruppe in Garmisch als Stützpunkt für die Sommer- und Winterausbildung sowie den in der Lawinenkommission Zugspitze tätigen Kollegen. Auch im Rahmen von Streifengängen zur Aufrechterhaltung des Natur- und Umweltschutzes wurde sie bisher als Stützpunkt und bei extremen Wetterlagen als sichere Unterstandsmöglichkeit genutzt.
Darüber hinaus wurde die Hütte für die traditionelle Gatterlmesse genutzt. Diese Messe wird jeweils im Herbst jeden Jahres seit dem Jahr 1953 abgehalten und soll ein Gedenken sein für die am 20. 12. 1952 anlässlich eines Lawinenabgangs verunglückten Polizeibeamten. Schon
damals hätte eine bestehende Schutzhütte unter Umständen dieses Unglück verhindern können. Ich nehme an dieser Messe regelmäßig teil, weil wir die Veranstaltung insgesamt zum Gedenken an die im Dienst verunglückten Polizeibeamten abhalten.
Durch die Regierung von Oberbayern wurde die Wiedererrichtung einer Schutzhütte geprüft und ein sicherer Standort gefunden. Dies wurde durch die Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Wasserwirtschaftsamt auch bestätigt. Das gemeindliche Einvernehmen der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen und die naturschutzrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt GarmischPartenkirchen liegen vor. Die Hütte könnte als Lager für notwendige Bergausrüstung und sonstiges Material von eventuell erforderlichen Hubschraubereinsätzen genutzt werden.
Die Kosten für eine Wiedererrichtung der Gatterlhütte wurden durch das zuständige Staatliche Hochbauamt Weilheim mit einer Gesamtsumme von 72000 e ermittelt. Die Mittelzuweisung für den Bau der Hütte erfolgte nur unter der Bedingung, dass die Bundeswehr im Rahmen einer Übung Transport und weitestgehend Aufbau ohne Inrechnungstellung eigener Kosten übernimmt. Die Bundeswehr müsste hierfür ein hundertprozentiges Ausbildungsinteresse anerkennen. Dies wird derzeit seitens der Bundeswehr noch geprüft. Polizeibeamte werden während ihrer Dienstzeit nicht für Bauarbeiten zur Errichtung der Hütte eingesetzt.
Eine endgültige Entscheidung zur Errichtung der Gatterlhütte für die bayerische Polizei wird erst getroffen werden, wenn die Entscheidung der Bundeswehr vorliegt.
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass auch andernorts Bergmessen ohne eine Hütte in der Nähe stattfinden? Ist Ihnen bekannt, dass die Knorrhütte nicht weit weg ist und auch dort jederzeit Übungen stattfinden können, dort auch Personal übernachten kann, was auf der Gatterlhütte in dem Umfang überhaupt nicht möglich ist, und ist Ihnen bekannt, dass in der Polizeistelle GarmischPartenkirchen völliges Unverständnis herrscht angesichts dieses Bauvorhabens, das auch dort als nicht nötig erachtet wird, zumal die Polizeidienststelle aufgrund einer Anweisung Ihres Hauses jede Kopie einsparen muss, aber hier 72000 e einfach so verplant werden, obwohl anderndorts die Mittel wesentlich sinnvoller eingesetzt werden könnten?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Paulig, da Sie drei Fragen auf einmal gestellt haben, werte ich das als drei Zusatzfragen.
Dann bitte ich darum, dass diese Fragen wirklich getrennt beantwortet werden und nicht eine unterschlagen wird.
Ich hoffe, dass ich die drei Fragen richtig mitbekommen habe. Die erste Frage lautete: Ist die Hütte wirklich notwendig, oder kann man die Messe in einer anderen Hütte durchführen? Wenn wir die Zollhütte dauerhaft hätten mitnutzen können, dann würde die Hütte nicht wieder aufgebaut.
Die Knorrhütte ist eine Hütte des Alpenvereins und steht den Behörden nicht zur Verfügung, insbesondere nicht für die Lagerung von Material.
Sie sagen, in der Polizeidienststelle Garmisch herrscht Unverständnis für diese Maßnahme. Ich habe eine andere Information, übrigens aufgrund eines Schreibens einer Kollegin und eines Kollegen aus dem Landtag, die sagen, sie halten es für unbedingt notwendig, die Hütte zu bauen. Sie berufen sich dabei auf Informationen aus der Polizeidienststelle in Garmisch.
Wegen der Gatterlmesse ist die Hütte nicht notwendig. Dort findet nicht etwa ein Staatsempfang statt; es gibt auch keine Verpflegung. Diese Messe, an der immer wieder Kollegen aus dem Landtag teilgenommen haben, wird ohne irgendeinen gesellschaftlichen Rahmen abgehalten. Vorher werden diejenigen, die den Abstieg oder, wenn sie von der anderen Seite kommen, den Aufstieg machen, unter Umständen in der Knorrhütte eine Rast machen. Es ist aber nicht so, dass die Hütte in der Vergangenheit Raum für einen gesellschaftlichen Rahmen geboten hätte oder in Zukunft bieten wird. Das ist eine ziemlich absurde Vorstellung von Leuten, die die Verhältnisse offensichtlich nicht kennen.
Mir wird gesagt – darauf muss ich mich verlassen –, dass es sinnvoll ist, Ausbildungen am Berg durchzuführen, und zwar in einem Gelände, wo immer wieder Lawinenunfälle stattfinden, und dort Material zu lagern. Diese Maßnahme ist mit relativ erträglichen Kosten zu machen, insbesondere deswegen, weil das eigentlich Teure der Transport nach oben ist.
Ich habe daraufhin gesagt, wenn dadurch ein Betrag zustande kommt, der über den normalen Unterhalt einer Dienststelle hinausgeht, ist das für mich nicht vertretbar. Deshalb habe ich gesagt, wenn die Bundeswehr bereit ist, das im Rahmen einer Übung zu machen und uns daraus keine Kosten entstehen, halte ich das für vertretbar. Wenn das nicht der Fall ist und wir auch Transportkosten zahlen müssen – dann geht das sofort in die Hunderttausende –, muss man sich anderweitig behelfen; dann muss man sich darum bemühen, dass man einmal vom Alpenverein, ein anderes Mal von jemand anderem eine Hütte bekommt. Das ist sicher nicht optimal. Wenn sich die Kosten aber im Rahmen halten, halte ich das für vertretbar, zumal im Bereich der Zugspitze und des Gatterls immer wieder Lawinenunglücke vorkamen und Einsätze notwendig waren. Von Leuten, die übrigens der Dienststelle in Garmisch angehört haben, wurde mir gegenüber im privaten Gespräch immer wieder eine derartige Maßnahme als Notwendigkeit herausgestellt. Mir
Wenn die Wiedererrichtung mit Kosten von einigen Zehntausend Euro geschehen kann, halte ich das für vernünftig, auch wegen der Gatterlmesse, die zum Gedenken an die im Berg verunglückten Polizisten abgehalten wird; daran haben auch immer wieder Vertreter ausländischer Polizeien und aus dem Bundesministerium teilgenommen. Die Messe wird jeweils immer ohne Haushaltsmittel des Staates ausgerichtet. Die Leute, die das durchführen, tun das aus persönlichem Engagement. Ich halte das insgesamt für vernünftig, wenn sich das, wie gesagt, in diesem Rahmen bewegt. Wenn der Staat den Transport bezahlen muss, wird es keine Freigabe der Mittel geben, weil die Kosten des Transports in die Hunderttausende gehen würden.
Die Bundeswehr sagt, dass sie ohnehin derartige Übungen macht. Ich war übrigens bei einer Großübung der Bundeswehr bei der Zugspitze. Sie fand zusammen mit der Bergwacht und anderen Organisationen unten an der Hütte – ich glaube, das war an der Angerhütte im Reintal – statt. Ich halte es für vernünftig, wenn bei einer derartigen Veranstaltung nicht nur Trockenübungen gemacht werden, sondern wenn etwas Nützliches gemacht wird. Ich habe keine abgeschlossene Meinung. Wenn die Bundeswehr das macht, würde ich mich sehr darüber freuen. Andernfalls würde diese Tradition nicht auf Dauer aufrechtzuerhalten sein. Wenn das geschieht, ist es gut; andernfalls werden die Mittel nicht freigegeben werden. In dieser Größenordnung erscheint es mir aber sinnvoll.
Ich möchte Sie herzlich darum bitten, das draußen entsprechend zu vertreten und damit eine größere Einheitlichkeit herbeizuführen.
Ich verspreche Ihnen auch, anders als frühere Amtsträger nicht mit dem Hubschrauber hinaufzufliegen, sondern entweder hinaufzulaufen – ich habe das zwei oder dreimal gemacht, ich kann Ihnen sagen, das ist etwas sehr Schönes, aber auch ziemlich Mühsames – oder mit der Seilbahn zu fahren – was vormittags sehr schön ist und ich veranlasse, dass Sie heuer dazu eingeladen werden, wenn es stattfinden sollte.
Herr Staatsminister, ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen sie vor dem Hintergrund eines weiteren Unfalls mit Schwerverletzten jetzt ergreifen will, um die tödlichen Gefahren am Lkw-Stauende vor dem Grenzübergang zur Tschechischen Republik auf der A 6 endgültig zu beseitigen, nachdem der Bau der dritten Spur und die entsprechende Beschilderung, die mit einem Kostenaufwand von mehreren 100000 e erstellt wurde, keinerlei Abhilfe gebracht hat?
Frau Präsidentin, Herr Kollege Möstl, im Bereich der Autobahn A 6 wurde im Zulauf zum Grenzübergang Waid
haus die höchstzulässige Geschwindigkeit generell auf 100 km/h gesenkt. Zusätzlich wurden auf Höhe des Parkplatzes bei km 994,3, der Anschlussstelle Waidhaus und unmittelbar vor dem Abfertigungsbereich sogenannte „Prismenschilder“ aufgestellt, mit dem die höchstzulässige Geschwindigkeit auf 60 km/h im näheren Zulaufbereich und auf 40 km/h ab zirka 500 m vor Beginn des Abfertigungsbereiches beschränkt wird. Im gesamten genannten Bereich besteht Überholverbot für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t. Im Falle von Stauungen kann von der Grenzpolizeidienststelle Waidhaus per Funk eine Umsteuerung des Prismenschildes auf Höhe km 994,3 bewirkt werden, so dass dann Zeichen 101 StVO (Allgemeine Gefahren- stelle) und das Zusatzzeichen „Staugefahr“ abgestrahlt werden. Im Staufall wird von der Anlage – ebenfalls funkferngesteuert – Zeichen 124 StVO (Stau) mit einer zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h abgestrahlt. Ab der Anschlussstelle Waidhaus wurden drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Grenzabfertigung markiert, von dem der mittlere und der rechte unter anderem für den Lkw-Verkehr ausgeschildert sind.
Über die voranstehend geschilderten verkehrsrechtlichen bzw. verkehrstechnischen Maßnahmen hinaus werden selbstverständlich nach entsprechendem Lageerfordernis (unter anderem lange Staus, Nebel und anderes) und Lagebeurteilung auch weiterhin die erforderlichen verkehrspolizeilichen Maßnahmen (Stauabsi- cherung etc.) im notwendigen Umfang fortgeführt. Im Juli/August 2003 werden als Ersatz für die infolge der Ummarkierung in drei Fahrstreifen entfallenen Seitenstreifen zusätzliche Nothaltebuchten errichtet. Das wird in den nächsten Wochen passieren.
Es besteht aus Sicht der örtlichen Polizeidienststellen und des Bayerischen Staatsministerium des Innern momentan kein zwingender Handlungsbedarf für weitere verkehrsrechtliche oder verkehrstechnische Maßnahmen bzw. für bauliche Maßnahmen zur Erweiterung des Verkehrsraumes. Auch im Hinblick auf die unterschiedliche Länge von Stauungen ist darüber hinaus eine Reaktion durch weitere bauliche Maßnahmen nach derzeitiger Sachlage weder erfolgversprechend noch möglich.
Der Unfall vom vergangenen Sonntag ereignete sich bei km 998,230. Zur Unfallzeit war die Stauwarnanlage in Betrieb und zeigte bei km 994,3 – also vier Kilometer vorher – das Zeichen 101 mit Zusatzschild „Staugefahr“ und Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h und bei km 997,6 – also etwa 600 m vor der Unfallstelle – das Zeichen 101 und 80 km/h. Der an dem Verkehrsunfall beteiligte Lkw-Fahrer stand auf der mittleren Fahrspur als letzter im Stau. Ihm näherte sich gegen 9.55 Uhr eine 31-jährige Autofahrerin aus Tschechien mit ihrem Pkw. Die Frau benutzte ebenfalls die mittlere Fahrspur und bemerkte das Stauende offensichtlich zu spät. Unmittelbar vor dem Lkw versuchte die Frau nach links auszuweichen, was ihr allerdings nicht mehr ganz gelang. Sie prallte mit der rechten Pkw-Seite auf das linke hintere Eck des Lkw-Anhängers. Hierbei wurde der Pkw rechts aufgerissen und schleuderte anschließend gegen die Mittelschutzplanke. Anzumerken ist, dass der Unfall trotz des Warnschildes „Staugefahr“ und vorgeschriebener Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h passierte.
Die Frage, ob man durch technische Maßnahmen den Unfall hätte verhindern können, stellt sich also hier nicht. Es waren entsprechende Maßnahmen ergriffen worden und trotzdem ist der Unfall passiert. Das ist möglicherweise auf nicht genügende Aufmerksamkeit zurückzuführen.
Herr Staatsminister, Sie haben eben ausgeführt, dass die ergriffenen baulichen Maßnahmen nicht die erhoffte Wirkung gebracht haben. Insbesondere für die Einheimischen und diejenigen, die den Übergang regelmäßig benutzen, sind diese Beschilderungen nicht unbedingt eine echte Hilfe, weil sie sehr oft funkferngesteuert entsprechende Hinweise geben, obwohl kein Stau ist. Das nur als Anmerkung am Rande.