Fritz Möstl
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Herr Staatsminister, ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen sie vor dem Hintergrund eines weiteren Unfalls mit Schwerverletzten jetzt ergreifen will, um die tödlichen Gefahren am Lkw-Stauende vor dem Grenzübergang zur Tschechischen Republik auf der A 6 endgültig zu beseitigen, nachdem der Bau der dritten Spur und die entsprechende Beschilderung, die mit einem Kostenaufwand von mehreren 100000 e erstellt wurde, keinerlei Abhilfe gebracht hat?
Herr Staatsminister, Sie haben eben ausgeführt, dass die ergriffenen baulichen Maßnahmen nicht die erhoffte Wirkung gebracht haben. Insbesondere für die Einheimischen und diejenigen, die den Übergang regelmäßig benutzen, sind diese Beschilderungen nicht unbedingt eine echte Hilfe, weil sie sehr oft funkferngesteuert entsprechende Hinweise geben, obwohl kein Stau ist. Das nur als Anmerkung am Rande.
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass alle baulichen Maßnahmen nicht den Erfolg bringen, wie es beim Einsatz entsprechender Polizeikräfte vor Ort möglich wäre? Wir haben doch das Problem, dass dieser Autobahnabschnitt von der Autobahnpolizei Weiden betreut wird und nicht von der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus. Wäre es nicht möglich – zumindest bis diese baulichen Maßnahmen von den Lkw-Fahrern angenommen werden – verstärkt auf der Autobahn Polizeipräsenz zu zeigen, notfalls durch Verstärkung mit Kräften von der Bereitschaftspolizei oder anderer Einheiten? Ich glaube, diese zwei schweren Unfälle sollten uns zu denken geben und uns veranlassen, möglichst schnell Abhilfe zu schaffen.
Herr Minister, ist Ihnen auch bekannt, dass es auf diesem Abschnitt nicht nur durch Staus zu kritischen Situationen kommt, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass sich wartende Fahrer auf der Fahrbahn bewegen? Ich betone: Sie bewegen sich nicht – so wie es vorgesehen ist – auf dem Standstreifen, sondern sie stehen auf der ersten Fahrspur und bewegen sich zwischen den Lkws auf der Fahrbahn. Ich fahre diesen Abschnitt fast täglich und es kommt bei Staus fast jedes Mal zu kritischen Situationen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Problem nur in den Griff zu bekommen ist, wenn eine stärkere Polizeipräsenz auf diesem Abschnitt gezeigt wird. Ich würde Sie deshalb darum bitten, vielleicht über vier Wochen einen entsprechenden Versuch laufen zu lassen.
Herr Staatsminister, sind die beiden Eisenbahnen Regentalbahn AG und Turbo AG aufgrund der Preisanfrage für die Strecke München – Oberstdorf als Bietergemeinschaft angetreten?
Herr Staatsminister, hätte die Regentalbahn AG als Auftragnehmer diese Leistung ausschreiben müssen, weil sie wahrscheinlich über dem Wert von 400000 e liegt und damit EU-Recht unterliegt?
Herr Staatsminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der zweite Teil Ihrer Antwort in krassem Widerspruch zum ersten stand, in dem Sie zitiert haben, dass die Staatsregierung keine Hinweise darauf hat, dass dieses Vorhaben gestoppt werden soll und sind Sie auch mit mir der Meinung, dass es keine Gefälligkeit der Deutschen und insbesondere der Bevölkerung von Grafenwöhr ist, wenn sie den Amerikanern dort Gelände zur Verfügung stellt und Belastungen auf sich nimmt und damit den Amerikanern doch eigentlich einen Nutzen bringt, während Sie mit Ihrer Antwort vorhin, doch ein schäbiges Spiel betreiben mit der Angst der Arbeitnehmer, die derzeit bei den Amerikanern beschäftigt sind und die vielleicht in Zukunft beschäftigt werden könnten?
Herr Staatsminister, stehen die Mittel für die längst überfälligen Bau- und Beschilderungsmaßnahmen zur Verminderung bzw. Vermeidung des LKWRückstaus auf der A 6 vor dem Grenzübergang Waidhaus so bereit, dass sofort mit den Maßnahmen begonnen werden kann, damit nicht noch weitere Menschen ihr Leben bzw. ihre Gesundheit auf diesem Abschnitt der Autobahn verlieren müssen?
Herr Staatsminister, wie wird die Strecke bis zum Abschluss der Baumaßnahme gesichert und wie wird vor allen Dingen die polizeiliche Kontrolle dieses Abschnitts sichergestellt? Sie wissen, dass die Autobahnpolizei Weiden, die für diesen Abschnitt zuständig ist, 37 km entfernt und derzeit personell nicht in der Lage ist, diesen Abschnitt entsprechend zu kontrollieren.
Herr Staatsminister, sind Sie sich im Klaren darüber, dass dann, wenn nur das getan wird, was Sie eben ausgeführt haben, die Sicherheit auf diesem Abschnitt nicht gewährleistet werden kann? Die Autobahnpolizei ist nämlich de facto nicht in der Lage, diesen Abschnitt entsprechend zu kontrollieren. Sehen Sie die Möglichkeit, vielleicht vorübergehend zusätzliches Personal dorthin abzuordnen, bis die Maßnahmen abgewickelt sind. So ein Unfall, wie er am Wochenende passiert ist, kann sich stündlich in diesem Abschnitt wiederholen, wenn es dort zum Stau kommt.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister! Wie will die Bayerische Staatsregierung bei den ab 1. Januar 2003 neu beauftragten BSE-Testlabors für amtliche BSE-Tests ein Qualitätsmanagement sicherstellen, nachdem diese Labors mit neuen Test-Kits arbeiten, die bisher in Deutschland unbekannt sind, und eine Akkreditierung der neuen Auftragnehmer nicht gegeben ist und eine praktische Erfahrung der Labors nicht vorhanden ist, da sie derzeit keine amtlichen Tests durchführen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatsminister.
Mittlerweile sind die Ringversuche mit dem in Deutschland seit August 2002 zugelassenen Enfer-Testverfahren erfolgreich abgeschlossen; dies trifft auch auf die Laboratorien zu, die bisher nicht mit diesem Testverfahren gearbeitet haben. Der Enfer-Test ist ein von der Europäischen Union seit 2001 zugelassener Test und wird in verschiedenen Mitgliedstaaten schon seit längerem durchgeführt. Die Laboratorien wurden durch die Herstellerfirma grundlegend eingearbeitet und führen inzwischen sowohl freiwillige BSE-Tests als auch BSEPflichttests durch.
Die im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe beauftragten Laboratorien haben sich außerdem über den bundesgesetzlich vorgeschriebenen Standard verpflichtet, bei einem zugelassenen Akkreditierungsinstitut eine Akkreditierung zu beantragen und sich über den Abschuss eines Akkreditierungsvertrages dauerhaft den Akkreditierungsvoraussetzungen zu unterwerfen. Die einschlägige Akkreditierungsnorm ist die DIN EN ISO/ IEC 17025 über „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf– und Kalibrierlaboratorien“, die sich nicht auf bestimmte Testverfahren bezieht.
Das Akkreditierungsverfahren erstreckt sich über einen längeren Zeitraum und ist mit einer finanziellen Belastung verbunden, die insbesondere kleine und mittelständische Betriebe mit einem unsicheren Probenaufkommen nicht leisten können. Durch die Beauftragung der Laboratorien ist das Probenaufkommen und die Planungssicherheit für die Laboratorien gegeben. Daher kann die Akkreditierung für alle Laboratorien, die künftig in Bayern BSE-Pflichttests durchführen, gefordert werden.
Die Anforderungen an die Laboratorien zur Durchführung von BSE-Tests werden ferner durch den Bundesmaßnahmenkatalog BSE festgelegt, der in diesem Bereich mit maßgeblicher Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt wurde. Darüber hinaus müssen die Laboratorien die Bedingungen erfüllen, die in den Nebenbestimmungen der Regierungen zum Erlaubnisbescheid niedergelegt sind und über den Bundesmaßnahmenkatalog hinausgehen. Insoweit ist die Qualität der BSE-Tests auch in derzeit noch nicht akkreditierten Laboratorien gesichert.
Ich möchte hinzufügen, dass es eine bundesweite Vorschrift nach der Tierseuchenerregerverordnung, akkreditiert zu sein, nicht gibt. Deswegen mussten wir die materiellen Inhalte eines Akkreditierungsverfahrens in den Ausschreibungstext übernehmen, um im Vorfeld des Akkreditierungsverfahrens, das wir als gesetzliche Vorschrift verankert haben wollen, diesen Qualitätsstandard einführen zu können. Leider bewegt sich der Bund in dieser Frage noch zu wenig.
Herr Staatsminister, habe ich das richtig verstanden, dass bei Beginn des Auftrages die Akkreditierung dieser Firmen abgeschlossen ist? Trifft es zu, dass mindestens einer der Auftragnehmer bei den Beanstandungen in der Vergangenheit aufgefallen ist und jetzt unter einem anderen Firmennamen den Auftrag bekommen hat?
Herr Staatsminister, sind Sie denn nicht auch der Meinung, dass mit dem von Ihnen soeben beschriebenen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren die Labore, die bisher dabei waren, vor allem jene, die akkreditiert sind, benachteiligt werden? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat der Auftragnehmer bis zum Abschluss des Auftrags die Möglichkeit, die Akkreditierung durchzuziehen. Während dieser Zeit ist er aber nicht akkreditiert und kann sicher von anderen Kalkulationsgrundlagen als ein Akkreditierter ausgehen. Im Übrigen hat man im vorigen Jahr sehr gerne auf ein Labor zurückgegriffen, das dann die Akkreditierung betrieben hat. Ihre Äußerungen in den Medien, insbesondere in der „Süddeutschen Zeitung“ vom vorigen Jahr gingen eindeutig in diese Richtung. Jetzt schwenken Sie plötzlich in eine andere Richtung und sagen, es könne auch nachträglich akkreditiert werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die nördliche Oberpfalz ist mit diesem Gedenkstättengesetz sehr glücklich, weil damit endlich eine gesetzliche Grundlage für das geschaffen wird, was seit vielen Jahren vor Ort in der Gedenkstättenarbeit praktiziert wird.
Ich darf an dieser Stelle an eine Person erinnern, die es leider nicht mehr erleben konnte, dass das Gesetz verabschiedet wird, die aber im Vorfeld vor Ort maßgeblich dazu beigetragen hat, dass jetzt die Gedenkstättenarbeit geregelt ablaufen kann. Es ist der ehemalige Gemeinderat Albert Schwägerl aus Flossenbürg, der vor kurzem einem Krebsleiden erlag. Er hat zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat Flossenbürg über Jahrzehnte hinweg gewirkt. Ich darf an dieser Stelle auch die Leistungen des Bürgermeisters, die über Parteigrenzen hinweg geht, hervorheben. Die Gemeinde Flossenbürg hat über die Maßen einen Beitrag erbracht, damit die Gedenkstättenarbeit vor Ort funktioniert.
Ich hoffe, dass die Förderung des Bundes, die seit einigen Jahren möglich ist, über viele Jahre erhalten bleibt und der Gedenkstättenarbeit zusätzliche Impulse bringt. Ich würde mich freuen, wenn der Konsens, der bisher bei den Beratungen festzustellen war, auch bei der Besetzung der Positionen, z. B. des Stiftungsdirektors, fortbestehen könnte. Ich glaube, wir sind es unserer Nation und dem Ausland schuldig, hier parteiübergreifend zusammenzuarbeiten.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass das vor kurzem von einem privaten Investor erworbene Anwesen „Ritterklause“ im Ortsteil Zankltrad in der Gemeinde Eslarn vom Freistaat Bayern angemietet und auf Kosten des Steuerzahlers in eine Einrichtung für 150 Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion
umgebaut werden soll und die Gemeinde Eslarn erst im Januar 2002, kurz vor der notariellen Beurkundung des Kaufs, über das Vorhaben der Regierung der Oberpfalz informiert wurde?
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, dass bei diesem Objekt die Gefahr besteht,
dass es zu einer Ghettobildung kommt? Das Haus liegt außerhalb des Ortes und ist schlecht angebunden. Das einzig Positive ist der Umstand, dass Parkplätze in der Nähe sind. In der Bevölkerung bestehen große Ängste. Befürchten Sie hier Probleme?
Herr Staatssekretär, halten Sie angesichts des von Ihnen geschilderten mangelnden Kontaktes zur Gemeindeführung eine öffentliche Informationsveranstaltung der Regierung für die Bevölkerung für notwendig?
Herr Staatssekretär, kann die Gemeinde Eslarn, falls Investitionen für die Infrastruktur und die Belegung dieses Hauses notwendig werden sollten, mit erhöhten Zuschüssen oder Fördermaßnahmen des Freistaats Bayern rechnen? Ich denke dabei zum Beispiel an einen Kindergarten, eine Schule oder andere Einrichtungen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf das Votum der SPD-Fraktion zu diesem Antrag vorwegnehmen: Wir werden dem Antrag wie im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten zustimmen. Ich möchte kurz auf die Gründe eingehen und anmerken, wo wir möglicherweise Probleme sehen. Herr Kollege Hartenstein, die Anträge, mit denen wir die Staatsregierung auffordern, an die Bundesregierung heranzutreten, haben ihre Tücken.
Die zahlreichen Gefahrenhinweise, die es für uranhaltige Munition gibt, sind für uns der Anlass, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Sie müssen sich nur anschauen, welche Anweisungen zum Umgang mit der Munition den Soldaten im Kosovo täglich gegeben werden. Daran kann man sehen, dass das, was immer in Abrede gestellt wird, doch nicht ganz unzutreffend ist.
Die Erfahrungen und Probleme mit der Munition zeigen, dass ein Verbot angebracht wäre. Sie brauchen nur an die Zwischenfälle in Grafenwöhr, Gollhofen und Oberaltertheim zu denken. Dort ist klar geworden, dass es zahlreiche Risiken gibt. Bis heute ist nicht definitiv geklärt, ob die Vorfälle nicht Auswirkungen bis in die heutige Zeit haben. Zwischenzeitlich liegt eine Antwort auf eine Schriftliche Anfrage des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vor, die aber sicher nicht ausreichend ist.
Hinzu kommt, dass die amerikanischen Streitkräfte in dieser Angelegenheit in der Vergangenheit eine sehr restriktive Informationspolitik betrieben haben. Beispielsweise hat man der Staatskanzlei vormittags die Auskunft gegeben, dass nie etwas vorgefallen ist, und nachmittags hat man im Hauptquartier in Heidelberg erklärt, dass in den Achtzigerjahren doch allerhand Unfälle passiert sind. Nicht einmal die Bundesregierung war über diese Dinge informiert. Schriftliche Anfragen aus der Zeit beweisen den Sachverhalt.
Herr Kollege Hartenstein, wir sehen Probleme, weil es um den Bereich der Verteidigung und des Natorechts geht. Wir machen es uns im Bayerischen Landtag leicht, wenn wir eine solche Forderung stellen. Der „War of Support“ verbietet sogar, dass wir zu diesem Thema einen Beschluss fassen. Dies müsste an anderer Stelle geschehen. Ich bin trotzdem der Meinung, dass die deutsche und die bayerische Verwaltung das Recht haben müssen, zu erfahren, wo diese gefährliche Munition gelagert ist. In der Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage ist ausgeführt, dass wir in Bayern nicht wissen, wo sich diese Munition befindet.
Dazu kommt, dass die Munition ersetzbar wäre. Die Bundeswehr verfügt über panzerbrechende Munition auf anderer Basis. Deshalb ist es richtig, eine Vorlage auf den Weg zu bringen mit dem Inhalt, dass man uranhaltige Munition ächten sollte. Ich denke, so etwas müsste mit einem Antrag wie dem vorliegenden möglich sein.
Die Tatsache, dass es zu dem Thema innerhalb der CSU unterschiedliche Meinungen gibt, bestärkt mich darin, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, aufzufordern, darüber nachzudenken, ob Sie dem Antrag nicht doch zustimmen können. Ich glaube, der psychologische Hintergrund der Diskussion wäre dazu geeignet, ein Signal zu geben. Dies war wohl auch die Ursache dafür, dass Herr Kollege Hofmann dem Antrag im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen zugestimmt hat. Überlegen auch Sie es sich noch einmal, und stimmen Sie zu.