Wir fragen uns, was hier los ist. Die Krankenkassen lehnen Leistungen mit der Begründung ab, dass beim betroffenen Patienten eine Änderung des Gesundheitszustands durch die Behandlung nicht zu erwarten sei. Worum geht es uns allen miteinander? Bei der häuslichen Krankenpflege ist es schwierig zu unterscheiden zwischen der häuslichen Krankenpflege und der Grundpflege nach dem Altenpflegegesetz. Die häusliche Krankenpflege wird über die Krankenversicherung finanziert. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn dadurch die Behandlung im Krankenhaus vermieden oder verkürzt werden kann. In den letzten Monaten gab es auf diesem Gebiet vermehrt Spannungen zwischen den Pflegediensten und den Krankenkassen.
Seitens der Patienten treten vermehrt Beschwerden über die Pflegedienste auf, weil bewährte Behandlungsleistungen nicht mehr gewährt wurden oder deren Gewährung strittig war. Dies wurde zum Beispiel mit der fehlenden Abgrenzung zwischen Behandlungs– und Grundpflege begründet. Infolge dessen wurden Einreibungen, Gehübungen und das Anlegen von Verbänden einfach abgelehnt. Im Klartext: Ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Einreibungen und Bewegungsübungen wurden mit dem Hinweis abgelehnt, diese Leistungen gehörten zur Grundpflege, also in die Pflegeversicherung und nicht in die Krankenversicherung. Damit
sollen offensichtlich neue Verschiebebahnhöfe geschaffen werden. Die Krankenkassen versuchen, Fahnenflucht vor ihrer eigenen Verantwortung zu begehen. Die CSU möchte verhindern, dass der Kranke und zu Hause zu versorgende Mensch zum Spielball der Interessen der verschiedenen Kassen wird.
Die Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Barbara Stamm, hat im letzten Jahr intensiv auf Bundesministerin Fischer und die Kassen eingewirkt, um klarzustellen, dass Leistungsablehnungen bei der häuslichen Krankenpflege umfassend und nachvollziehbar begründet werden müssen. Verehrte Frau Staatsministerin, dafür gebührt Ihnen unser aufrichtiger Dank und unsere Anerkennung. Sie haben hier für alle Bundesländer Pionierarbeit geleistet. Sie haben deutlich gemacht, dass wir uns das, was von der Bundesebene gekommen ist, so nicht bieten lassen. Sie haben deutlich gemacht, dass diese Regelungen nicht auf dem Rücken der Patienten und der Versicherten ausgetragen werden dürfen.
Ferner wurde erreicht, dass der vom Bundesausschuss für Ärzte und Kassen ausgearbeitete Entwurf mit den einschlägigen Einschränkungen vorübergehend nicht in Kraft getreten ist. Dieser Entwurf hätte eine grobe Missachtung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ bedeutet. Wenn der für die häusliche Krankenpflege nötige Aufwand nicht mehr mit dem notwendigen Engagement übernommen würde, würde dies zu einem verstärkten Druck auf die stationären Einrichtungen führen. Dies wäre kontraproduktiv, weil die Leute zusätzlich erkranken würden, wenn sie die nötige Pflege nicht bekämen. Der Druck auf die Krankenhäuser würde größer, denen dann täglich größere Kosten entstünden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Ministerin Barbara Stamm hat sich auch gegen diese Absichten gewehrt, weil die Leistungseinschränkungen medizinisch überhaupt nicht nachvollziehbar waren. Die Absicht des Bundes, diese Richtlinien im Laufe des Monats Januar in Kraft treten zu lassen, konnte gestoppt werden. Dabei wissen wir, aufgeschoben ist noch lange nicht aufgehoben. Wir müssen diese Zeit nutzen, um eine optimale Behandlungsform zu ermöglichen. Die häusliche Krankenpflege darf nicht zur reinen Farce verkommen. Außerdem müssen wir verhindern, dass die Krankenpflege an die Wand gefahren wird.
Mit unserem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/2644 bitten wir die Staatsregierung, weiterhin auf den Bund einzuwirken, dass die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege fach– und sachgerecht ausgestaltet werden und die derzeit unbefriedigende sozialrechtliche Abgrenzung zwischen Leistungen der häuslichen Krankenpflege, also der Behandlungspflege, einer sachgerechten Lösung zugeführt wird.
Zum besseren Verständnis darf ich noch anmerken, dass künftig auf jeden Fall die häusliche Krankenpflege in ausreichendem Maße erbracht werden muss. Die Krankenkassen dürfen sich nicht aus der Verantwortung
stehlen. Ferner fordern wir in unserem Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung auf, weiterhin auf die Krankenkassen in Bayern einzuwirken, die pauschale und negative Entscheidungspraxis bei der häuslichen Krankenpflege aufzugeben. Dies führt nämlich zu einer häufig nicht gerechtfertigten Leistungsverschiebung zulasten der Pflegeversicherung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen an einem Strang ziehen und bei der häuslichen Krankenpflege auf einzelfallgerechte Entscheidungen hinwirken. Die Patienten müssen eine an den medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtete Versorgung erhalten. Zusammenfassend ist festzustellen, durch das energische Eintreten unserer Ministerin konnte verhindert werden, dass sich die Kassen aus der Verantwortung stehlen. Die Bundesregierung ist aufzufordern, aus ihrer Stagnation – von Winterstarre kann bei diesem frühlingshaften Wetter nicht mehr gesprochen werden – auszubrechen.
Nun zu einem anderen Aspekt: Ich möchte monieren, dass der Bundesausschuss mit derart weitgehenden Kompetenzen ausgestattet wurde. Mit dieser Kritik steht die CSU-Landtagsfraktion nicht allein da. Auch eine ganze Reihe von Verbänden, zum Beispiel der Bundesverband Altenpflege und verschiedene Wohlfahrtsverbände, haben sich dieser Kritik angeschlossen.
Dieser Ausschuss wird inzwischen als „kleiner Gesetzgeber“ bezeichnet. Wenn die Ministerin dies nicht im letzten Moment moniert hätte, wäre dies Gesetz geworden.
Wir müssen uns in diesem Hause sachlich überlegen, ob es sinnvoll ist, dass dieser Bundesausschuss so weitgehende Kompetenzen erhält. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzgeber muss sich in Zukunft intensiv und nachhaltig mit dieser Frage auseinander setzen. Hier eröffnet sich ein Tätigkeitsfeld für Frau Bundesgesundheitsministerin Fischer, die ermuntert oder ermahnt werden muss, sich nicht aus der Verantwortung zurückzuziehen. In der Vergangenheit ist dieses Thema nicht so krass in Erscheinung getreten.
Meine verehrten Damen und Herren, namens der CSUFraktion bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag, damit die rechtswidrige Leistungsausgrenzung zulasten von kranken und pflegebedürftigen Menschen nicht hingenommen wird. Die Leistungen dürfen nicht unzulässigerweise eingeschränkt werden. Wir bitten Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kobler, Sie haben heute im Grunde Ihre eigenen Versäumnisse aus der Vergangenheit eingestanden. Dies ist die Essenz der beiden Anträge, die die CSU heute in diesem Hause gestellt hat. Die Vergangenheit hat Sie praktisch eingeholt.
Herr Kollege Kobler, da Sie Stagnation und Ähnliches beklagt haben, frage ich Sie: Wer hat denn diese Stagnation verursacht? Es war doch Ihr Parteikollege Seehofer, der die betreffenden Gesetze in unseliger Allianz mit Herrn Blüm auf den Weg gebracht hat. Versuche, die Verantwortung für Pflegemissstände in Bayern der Bundesregierung zuzuschieben, werden wir nicht durchgehen lassen.
Das Bedrückende an der derzeitigen Situation ist, dass Sie, Frau Staatsministerin, seit einem Jahr dauernd von der Beseitigung der Pflegemissstände in Bayern sprechen. Geschehen ist aber nichts. Sie haben nur geredet und vollmundig Konzepte angekündigt, eines davon sogar gestern am Parlament vorbei. Die Pressereaktionen darauf können Sie heute nachlesen. Was Sie da anpreisen hat nämlich einen wesentlichen Mangel: Es ist unglaubwürdig, weil Sie von anderen Leistungen fordern, die Sie selbst zu erbringen nicht bereit sind.
In Bayern hat sich Resignation breit gemacht, was in einer Schrift des Landescaritasverbandes mit dem Titel „Bayern sozial“ vom Februar dieses Jahres anschaulich dokumentiert wird – ich zitiere –:
Jeder weiß, dass die Personalschlüssel in den Altenheimen verbessert werden müssen. Wir fürchten aber, dass es im Gerangel zwischen den bayerischen Bezirken, den Kassen und dem Freistaat keine Ergebnisse geben wird, die die Pflegesituation deutlich und nachhaltig verbessern.
Das ist die exakte Beschreibung der gegenwärtigen Situation. Sie betreiben ein Schwarzer-Peter-Spiel, indem Sie die Verantwortung auf andere schieben. Kollege Kobler hat die Kassen sogar mit der Bundesregierung gleichgesetzt, frei nach dem Motto „Wenn die Kassen verantwortlich sind, ist es auch die Bundesregierung“. Seit dem Regierungswechsel 1998 hat es bei der gesetzlichen Regelung der Pflegeversicherung nur eine Veränderung gegeben, und zwar eine positive im letzten Jahr als Vorstufe zu der Reform, die wir im Laufe der Zeit vollständig durchführen wollen.
Was Sie beklagen, Herr Kollege Kobler, ist die Frucht Ihrer Politik der letzten Jahre. Sie haben den Menschen etwas vorgegaukelt. Geradezu abenteuerlich und wiederum unglaubwürdig ist, Frau Staatsministerin, dass Sie in der Landespflegekonferenz haben beschließen lassen, der Freistaat Bayern solle ein Pflegeschlüsselverhältnis von 1 : 2,2 anstreben, selbst aber keine einzige Mark dafür hergeben wollen, damit Verbesserungen auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Besonders zynisch war, dass die CSU unsere Anträge, die wir dazu gestellt haben, im Haushaltsausschuss ohne ein
Wort der Begründung abgelehnt haben. Einerseits vergießen Sie Krokodilstränen über die Lage der Pflegebedürftigen, andererseits begründen Sie Ihr ablehnendes Votum aber nicht einmal in den Fällen, in denen Sie helfen könnten.
(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei Abgeordneten der CSU – Freiherr von Rotenhan (CSU): Heute ist er aber gar nicht nett!)
Es geht nicht nur um die finanzpolitische Verantwortung, die der Freistaat Bayern zu tragen hat, sondern auch um Ihre Erkenntnis, Frau Staatsministerin, dass in den nächsten Jahren circa 6000 Pflegekräfte angeworben werden müssen. Wie wollen Sie Menschen dazu motivieren, diese schwere und teilweise schlecht bezahlte Aufgabe wahrzunehmen, wo Sie doch überall dort, wo es möglich wäre, Verbesserungen zu schaffen, blockieren?
Auf Bundesebene liegt mittlerweile ein Gesetzentwurf zur einheitlichen Ausbildung in der Altenpflege vor. Auch das blockieren Sie seit Jahren, um nicht zu sagen seit Jahrzehnten, mit der fadenscheinigen Begründung, dies sei aus verfassungsrechtlichen Gründen mit Bayern nicht zu machen, weil es sich um eine Länderaufgabe handle. In Bayern haben Sie aber auch nicht gehandelt. Wir haben Anfang der 90er-Jahre einen Gesetzentwurf zur Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege eingebracht, der von Ihnen abgelehnt wurde. Nur der Punkt Weiterbildung taucht jetzt plötzlich auch bei Ihnen auf. Dafür getan haben Sie aber bislang nichts.
Sie fordern von anderen, Weiterbildung zu betreiben, sagen aber nicht, wer anders als der Bund das finanzieren soll. 1996 haben Sie eine Chance verpasst. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatten, die wir damals zum Ausführungsgesetz zur Pflegeversicherung im Bayerischen Landtag geführt haben. Selbst Ministerpräsident Stoiber hat sich damals in die Brust geworfen und vehement beklagt, dass zum Ausgleich der Finanzierung der Pflegeversicherung in Bayern ein Feiertag geopfert werden müsse. Hat sich der bayerische Ministerpräsident – gestern wurde ein Programm für das Jahr 2000 verkündet – aber einmal darüber Gedanken gemacht, was der Freistaat Bayern zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen beitragen könnte. Zwar hat jede Ebene ihre Aufgabe zu übernehmen, in diesem Fall wäre die Frage nach dem Bund und den Bezirken aber nicht zielführend. Denn in erster Linie ist der Freistaat gefordert. Wer immer nur die Verantwortung bei anderen sucht und sich gleichzeitig als großer Ratgeber aufspielt, ist unglaubwürdig.
Wir müssen uns ernsthaft darüber Gedanken machen, was über die Pflegeversicherung, was über den Staat und was über die Bezirke im Rahmen der Sozialhilfe finanziert werden kann. Möglicherweise ist auch an einen Beitrag der Selbstzahler zu denken. Insofern sind die Gedanken, die Sie in Ihrem Konzept angerissen haben, Frau Staatsministerin, durchaus richtig. Die Verteilung der Gewichte, die Sie vorgenommen haben,
muss aber kritisch gewürdigt werden. Denn letztlich suchen Sie die Verantwortung wieder nur bei anderen.
Bei der bundeseinheitlichen Regelung der Pflegeversicherung haben Sie mit Ihrem damaligen Koalitionspartner FDP im Deutschen Bundestag ein Gesetz durchgepeitscht, wodurch weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung weitgehend unmöglich gemacht werden sollten. Jede Mark, die von der Pflegeversicherung ausgegeben wird, wurde betragsmäßig im Gesetz festgelegt. In welchem Leistungsgesetz gibt es das sonst noch? Hintergrund war wohl, dass Sie keine Leistungsausweitung wollten, denn dann hätten Sie befürchten müssen, dass die Beiträge für die Pflegeversicherung so wie für die Krankenversicherung in die Höhe schießen.
Nur, wenn Sie damals diese Ansicht hatten und heute eine fünfprozentige Anhebung der Leistungen aus der Pflegeversicherung pro Jahr als Investitionsausgleich fordern, wenn Sie eine Umschichtung von Leistungen aus der Krankenversicherung in die Pflegeversicherung fordern, ist das im Grunde genommen genau das Prinzip, das Sie damals in unheiliger Allianz zwischen Blüm und Seehofer schon einmal angewendet haben. Denn, Herr Kollege Kobler, wie war denn das? Wer hat denn diese Trennung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege eingeführt? Wer hat denn diesen Verschiebebahnhof eingeführt? Das waren doch die Herren Blüm und Seehofer. Weil die Krankenversicherung schon damals Not leidend war, hat man gesagt: Die Pflegeversicherung sammelt jetzt Reserven an, sie können wir belasten; also schieben wir teilweise Leistungen auf die Pflegeversicherung, die dort gar nicht hingehören.
Und was für ein ungutes Spiel haben Sie mit den Behinderten betrieben? Die Behinderten haben Sie aus der Pflegeversicherung herausgenommen, und erst auf öffentliche Proteste hin haben Sie einen Pauschalbetrag eingeführt. Das sind doch genau die Verschiebebahnhöfe, die Sie eingeführt haben und die Sie jetzt wieder fordern. Dies kann nicht die Lösung sein.
Die 10 Milliarden DM Reserven haben Sie, Frau Staatsministerin, in Gedanken schon fünf Mal ausgegeben. Was haben Sie in Ihren Bundesratsinitiativen nicht alles gefordert! Sie haben gefordert, einen Grundstock, eine Reserve zu bilden, um der demografischen Entwicklung besser Herr zu werden. Sie haben Qualitätsverbesserungen gefordert. Sie haben gefordert, das Geld für Demenzkranke zu verwenden.
Die jüngste Entwicklung zeigt jedoch: Die demografische Entwicklung lässt es nicht zu, dass die Reserven weiter wachsen, sondern sie werden allenfalls bis Mitte des nächsten Jahrzehnts noch stabil zu halten sein, ohne dass Beitragsanhebungen vorgenommen werden müssen.
Wir müssen uns also genau überlegen, wie wir das Geld verwenden. Nach allem, was jetzt an Vorschlägen auf dem Tisch liegt, kann es im Grunde nur darum gehen, Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Qualitätsverbesserungen müssen, weil dieses Problem immer dringender wird, vor allem den Menschen zugute kommen, die bisher durch die Pflegeversicherung nicht angemes
sen berücksichtigt sind. Das sind die so genannten Demenzkranken. Wenn wir diese Aufgabe schultern wollen, dann wird ein großer Teil dessen, was wir an Reserven haben, schon verausgabt sein. Deswegen kann Ihr Konzept nicht aufgehen.
Was Sie zur Sterbeversicherung gesagt haben, bedarf natürlich noch einer sorgfältigen Prüfung. Aber den Damen und Herren in diesem Haus muss man natürlich auch sagen, dass im SGB V zur Leistung für diese Sterbekasse steht, dass nur noch diejenigen dieser Leistung teilhaftig werden, die vor dem 01.01.1989 in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Alle, die danach versicherungspflichtig wurden oder werden, kommen ja gar nicht mehr in den Genuss dieser Leistung. Das heißt, dieser Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung wird ohnehin abgeschmolzen werden.
Ob diese Rechnung mit den 150 Millionen DM aufgeht, möchte ich dahingestellt lassen. Aber immerhin möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Ich will hier keine Konfrontation aufbauen. Dafür ist das Thema zu ernst. Seitens der SPD-Landtagsfraktion mache ich Ihnen einen Vorschlag. Ich sage Ihnen auch, dass wir uns bei den Länderkolleginnen und -kollegen der A-Länder und auch beim Bund dafür stark machen werden. Wir brauchen eine ernsthafte Auseinandersetzung und vielleicht auch ein gemeinsames Sofortprogramm, damit die Menschen, die jetzt davon betroffen sind, die jetzt unter diesem Pflegenotstand, die jetzt unter diesen Missständen leiden, damit also die Pflegenden auch davon profitieren, dass wir also nicht wieder ein Jahr lang darüber reden, sondern dass wir sofort handeln.
Wenn Sie bereit sind, sich dafür einzubringen, dass der Freistaat Bayern den von den Bezirken des Freistaates Bayern und nicht allein von uns geforderten Leistungen nachkommt, nämlich seitens des Freistaates 200 Millionen DM zusätzlich in den Finanzausgleich zu geben, dann werden – und das hat der Bezirk Oberbayern mit den 10 Millionen DM Erhöhung vorgemacht – auch die anderen nachziehen, und dann ist auch dies ein Signal in Richtung Berlin, für das wir uns stark machen. Aber nur mit dem Finger auf andere zu zeigen, Frau Staatsministerin, das ist nicht nur unglaubwürdig, sondern das ist im Grunde genommen Zynismus gegenüber denjenigen, für die wir uns gemeinsam einsetzen wollen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Staatsministerin Stamm das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche mir, dass es uns vielleicht am heutigen Nachmittag gelingt, angesichts der beiden Dringlichkeitsanträge, zum einen des Dringlichkeitsantrags der Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, was die häusliche Krankenpflege anbelangt, und zum anderen Ihres Dringlichkeitsantrags, was die stationäre Pflege anbelangt, dass in der Diskussion zum Ausdruck kommt, worum es
uns eigentlich geht, auch wenn dieses Hohe Haus heute, wobei ich nicht vorgreifen kann, nicht zu einer übereinstimmenden Meinung kommen kann oder wird.
Herr Kollege Wahnschaffe, Sie haben gesagt, ich hätte mein Konzept am Parlament vorbei gemacht. Ich muss Ihnen sagen, ich weiß nicht, was ich am Parlament vorbei gemacht habe. Es ist meine Aufgabe, als verantwortliche Ministerin für diesen Bereich im Kabinett einen Entwurf vorzulegen, wie ich mir vorstelle, wie wir in einem Stufenplan in Bayern im Bereich der stationären Pflege die Situation verbessern können. Diesem Auftrag bin ich nachgekommen. Dem Konzept, das ich gestern vorgelegt habe, haben der Ministerpräsident und die Kolleginnen und Kollegen im Kabinett zugestimmt. Was da am Parlament vorbei sein soll, weiß ich nicht. Es ist meine Verantwortung, und Sie selbst haben sie angemahnt.
Ob dieses Konzept Ihren Vorstellungen genügt oder nicht, ist wieder eine ganz andere Sache. Sie haben das Recht, über dieses Konzept zu diskutieren, und ich lade alle dazu ein, dies auch zu tun.