Die nächsten Fragen beantwortet Herr Staatssekretär Freller vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Die erste Frage zu diesem Bereich stellt Herr Kollege Dr. Schuhmann. – Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Kollegen Egleder auf. – Als nächstes rufe ich die Frage von Frau Kellner auf. – Dann rufe ich die Frage von Frau Kollegin Goertz auf.
Herr Präsident! Wie hoch waren Gesamtauflage und Gesamtkostenaufwand für die Konzipierung, Herstellung und Verteilung der von der Staatsregierung zu Informations- und Werbezwecken für ihre Schulreformvorstellungen erstellten CD-ROM und der dazugehörigen Begleitschreiben und Begleitmaterialien?
Frau Abgeordnete, ich möchte Ihnen hierzu eine ausführliche Antwort geben. Die Kosten haben sich wie folgt beziffert: Für das Jahr 1998 sind keine Kosten entstanden, weil die „Bildungsoffensive Bayern“ erst in der Regierungserklärung im Februar 1999 vorgestellt worden ist. Somit ist logischerweise 1998 noch nichts erschienen, weil 1999 erst die entsprechenden Publikationen herausgegeben wurden. Im Laufe des Jahres 1999 hat die Staatsregierung zur „Bildungsoffensive Bayern“ folgende Publikationen herausgegeben:
Erstens. Regierungserklärung zur „Bildungsoffensive Bayern“. In der Hausdruckerei des Kultusministeriums wurden zirka 5000 Exemplare erstellt, die an alle Schulen verteilt wurden. Aufgrund des Eigendrucks sind die Herstellungskosten sehr niedrig, die genaue Höhe lässt sich allerdings ohne aufwendige Recherchen kaum beziffern. Es war eine Drucksache unter vielen, die in der Hausdruckerei hergestellt werden.
Zweitens. „Reformen an den Hauptschulen und Realschulen in Bayern: Was ändert sich für unsere Kinder? 15 Fragen und Antworten“. Das war die kleine Broschüre mit dem roten Einband. Diese Broschüre entstand in einer Auflagenstärke von 320000 Exemplaren. Die Kosten beliefen sich auf 41407,48 DM. Davon entfielen auf den Versand 3741,23 DM. Das ist unter dem Haushaltstitel 05 01/531 21 zu finden.
Drittens. Eine weitere Veröffentlichung war „Kinder sind Persönlichkeiten“. Das ist das Heft, das sich vor allem an die Eltern richtet und wegen der großen Nachfrage in einer Auflagenstärke von 950000 Exemplaren entstand. Die Kosten in Höhe von 200160,66 DM bzw. 76788,37
DM wurden aus GIB-Mitteln bestritten. Das gilt auch für die Abwicklungskosten in Höhe von 22645,52 DM. Der Haushaltstitel trägt die Nummer 02 03/531 21-3.
Viertens. Ferner wurde der Lehrerbrief „Newsletter“ publiziert. Ich räume ein, dass wir beim nächsten Mal keine englischsprachige Bezeichnung verwenden werden. Das aber nur am Rande. Dabei handelte es sich um eine spezielle Lehrerinformation, die an alle Lehrer verteilt worden ist. Die Auflage betrug 120000 Exemplare. Die Gesamtkosten betrugen 56967,44 DM, davon belief sich der Versandkostenanteil auf 25474,62 DM. Der Haushaltstitel hat die Nummer 05 01/531 21.
Fünftens. Eine weitere Publikation war die CD-ROM „Kinder sind Persönlichkeiten“. Der Gesamtkostenaufwand für die Konzipierung, Herstellung und Verteilung der CD-ROM „Kinder sind Persönlichkeiten“ betrug 125192,03 DM. Die Gesamtauflage betrug 10000 Stück. Finanziert wurde die CD-ROM aus GIB-Mitteln unter dem Haushaltstitel 02 03/531 21-3.
Sechstens. Außerdem wurden Wandzeitungen publiziert. Wandzeitungen entstanden für alle Schularten, jeweils für die genannten Jahrgangsstufen zum Anbringen in den Klassenzimmern. Es gab eine Wandzeitung für die Grundschule mit einer Auflage von 22350, die in den Klassenstufen 3 und 4 zum Aushang kam. Es gab eine für die Hauptschule mit einer Auflage von 13700, die in den Klassenstufen 5 mit 9 zum Aushang kam, weiterhin eine für die Realschule mit einer Auflage von 4150. Sie kam in den Klassen 5 bzw. 7 mit 10 zum Aushang. Schließlich gab es noch eine Wandzeitung, um unsere Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien zu informieren. Die Auflage betrug 8400 Stück. Damit wurden die Klassen 5 mit 9 informiert. Auch die Wandzeitungen wurden aus GIB-Mitteln finanziert. Der Haushaltstitel hat die Ziffer 02 03/531 21-3. Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung betrugen 44594,05 DM.
Es ist auch eine wichtige Aufgabe, dass wir die Eltern informieren, Frau Radermacher. Sie sehen, ich zähle die Publikationen genau auf.
Der Flyer zur Realschule „Warum ist die R 6 so gut?“ wurde den 142 R 6 als Material für Informationsveranstaltungen zur Verfügung gestellt. Die Auflagenzahl betrug 18000 Exemplare. Die Kosten für die Herstellung waren in diesem Fall sehr niedrig, da sowohl Druck als auch Versand im Kultusministerium erfolgten.
Es gab noch einen Flyer zur Hauptschule mit dem Titel „Der Mittlere-Reife-Zug“. Die Gestaltungskosten in Höhe von 892,62 DM wurden aus GIB-Mitteln beglichen. Der Haushaltstitel trug die Nummer 02 03/531 21-3. Die Herstellungskosten waren aufgrund von Eigendruck sehr
niedrig. Der Versand wurde aus dem Sachhaushalt bezahlt. Die Auflagenstärke betrug 350000 Exemplare.
Achtens. Zusätzlich haben wir Foliensätze zur „Bildungsoffensive Bayern“ herausgegeben. Für Overhead-Folien zur „Bildungsoffensive“ wurden insgesamt 3007,49 DM aus GIB-Mitteln ausgegeben. Der Haushaltstitel für diese Foliensätze findet sich unter der Nummer 02 03/531 21-3.
Ich möchte auch noch darauf eingehen, welche Überlegungen im Augenblick dahin gehend bestehen, im Jahr 2000 Publikationen nachzudrucken. Zur Zeit wird überlegt, wegen der großen Nachfrage die folgenden, mittlerweile vergriffenen Publikationen nachzudrucken: Für die Broschüre „Kinder sind Persönlichkeiten“ ist eine zusätzliche Auflage von 30000 Exemplaren vorgesehen. Für den Flyer „Warum ist die R 6 so gut?“ ist ein Nachdruck von 30000 Exemplaren geplant.
Die Adressaten habe ich ausführlich im Zusammenhang mit den einzelnen Publikationen genannt. Es handelt sich in erster Linie um Eltern, Lehrer, Schüler, Beratungslehrer und Interessierte. Darüber hinaus gibt es derzeit keine konkreten Planungen bezüglich weiterer Publikationen zur „Bildungsoffensive Bayern“.
Frau Abgeordnete Goertz, ich habe mich wirklich bemüht, eine ausführliche Darstellung der Publikationen, die in den vergangenen Monaten erschienen sind, und der Publikationen, die erscheinen werden, abzugeben.
Soweit ich mich erinnere, konnten Sie zur ersten Broschüre keine Zahlen nennen. Ansonsten habe ich die Zahlen nicht zusammengerechnet. Wie hoch ist letztlich die Gesamtsumme?
Frau Abgeordnete, ich werde Ihnen die Antwort schriftlich geben. Leider habe ich im Moment genauso wenig wie Sie einen Taschenrechner einstecken. Wir können die Zahlen aber gemeinsam zusammenzählen. Schauen wir einmal, wer schneller im Kopfrechnen ist. Es tut mir Leid, ich habe die Zahlen nicht zusammengefasst. Aber Ihnen stehen alle Zahlen zur Verfügung.
Gerne gehe ich auf die erste Publikation ein. Es handelt sich um die Regierungserklärung, die als normale Drucksache in 5000 Exemplaren gedruckt wurde. Sie können sich erinnern, am 9. Februar letzten Jahres hat die Kultusministerin hier eine Regierungserklärung abgegeben, nach der innerhalb von wenigen Tagen eine große Nachfrage bestand. Wir haben daraufhin die Fassung, die auch hier verteilt worden ist, in der Hausdruckerei in 5000 Exemplaren nachdrucken lassen und zur Verfügung gestellt.
Ich nutze die Gelegenheit, auf einen weiteren Punkt hinzuweisen. Der billigste Weg der Information ist im
Augenblick das Internet. Ich möchte allen, die Publikationen brauchen, diese aber nicht bekommen können, weil sie derzeit nicht vorrätig sind, den Hinweis geben, dass unter der Internet-Adresse „www.bildungsoffensive-bayern.de“ alle Informationen abfragbar sind, die in den Broschüren zu finden sind. Ich glaube, das ist ein wichtiger Dienst für die Bevölkerung.
Ich bedanke mich für das Angebot, gemeinsam mit Frau Kollegin Goertz Rechenaufgaben zu erledigen, und das Angebot, im Internet nachzusehen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Renate Schmidt, Wahnschaffe, Werner und anderer und Fraktion (SPD)
Umsetzung der Empfehlungen zur Verbesserung des Personalschlüssels in der Pflege auf 1 : 2,2 (Drucksache 14/2657)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zu dem von der CSU-Fraktion eingereichten Antrag zur häuslichen Krankenpflege ist vorweg festzustellen, dass sicher vielen Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause zu dieser Problematik in den letzten Wochen Briefe ins Haus geflattert sind. Wir wissen aus den Erfahrungen der Vergangenheit, dass die Kostendämpfung im Gesundheitswesen insgesamt ein Feld darstellt, welches die Politik täglich aufs Neue fordert.
In den letzten Monaten gab es im Bereich der häuslichen Krankenpflege Verärgerung, Reibungsflächen und Enttäuschungen, weil Krankenkassen teils ambulante Krankenpflegeleistungen ablehnten bzw. durch ein neuerliches Vorhaben die Leistungen drastisch einzuschränken versuchten. Das ist zum Teil die Folge dessen, dass die Bundesregierung bzw. die Bundesgesundheitsministerin
die Fortentwicklung der Gesundheitspolitik ziemlich konzeptionslos bis konfus – wenn man sich die Vorfälle in den Wochen im Dezember vergegenwärtigt – betreibt und der Entwicklung über weite Strecken ziemlich tatenlos zugesehen hat.
Frau Kollegin Schopper, auch wenn Frau Fischer Ihre Parteikollegin ist, kann man keine andere Feststellung treffen. Die Gesundheitspolitik befindet sich bei Frau Gesundheitsministerin Fischer in ständigen Turbulenzen. Die Prinzipien der Subsidiarität und der Solidarität werden verwaschen bis teilweise ignoriert. Man könnte auch sagen, die Bemühungen um eine neue Sozialkultur werden bei Ihrer rot-grünen Politik zum Teil mit Füßen getreten. Man braucht nur das Vorgehen hinsichtlich der Leistungseinschränkungen zum Beispiel bei der häuslichen Krankenpflege zu verfolgen.
Das ist teilweise inhuman. Sie brauchen nur die Briefe dazu zu lesen, die Sie bekommen haben. Ich nehme an, dass von den Sozialpolitikern niemand unter uns sitzt, der in den letzten zwei Monaten nicht mindestens fünf oder sechs oder mehr Briefe dazu bekommen hat. Wenn jemand anwesend sein sollte, der keine Briefe bekommen hat, soll er sich nachher melden.
Das, was sich Krankenkassen am Rande der Diskussion über den umstrittenen Vorschlag des Bundesausschusses zu den Richtlinien zum Teil leisteten, ist kostenmäßig gesehen sehr kontraproduktiv bis meines Erachtens rechtswidrig. Dazu muss man sagen, dass der Bundesausschuss als Gremium nicht unbedingt ein Teil der Bundesregierung ist. Er setzt sich aus Spitzenvertretern der Kassen und der Ärzte zusammen.
Wir fragen uns, was hier los ist. Die Krankenkassen lehnen Leistungen mit der Begründung ab, dass beim betroffenen Patienten eine Änderung des Gesundheitszustands durch die Behandlung nicht zu erwarten sei. Worum geht es uns allen miteinander? Bei der häuslichen Krankenpflege ist es schwierig zu unterscheiden zwischen der häuslichen Krankenpflege und der Grundpflege nach dem Altenpflegegesetz. Die häusliche Krankenpflege wird über die Krankenversicherung finanziert. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn dadurch die Behandlung im Krankenhaus vermieden oder verkürzt werden kann. In den letzten Monaten gab es auf diesem Gebiet vermehrt Spannungen zwischen den Pflegediensten und den Krankenkassen.