Protokoll der Sitzung vom 02.02.2000

Vorsitzende Ihrer Fraktion Herr Herrmann, um die Beiträge zur Rentenversicherung zu stabilisieren?

Herr Minister.

Ich kann zwar viel gleichzeitig tun, nicht aber gleichzeitig Fragen beantworten und Ihre Zeitungsmeldungen lesen. Ich bleibe bei meiner Position. Ich darf die Überschrift einmal vorlesen –: „Gegen Stoibers Widerstand: CSU will Einführung der Ökosteuer“. In dem Artikel wird aber nur berichtet, dass Herr Kollege Joachim Herrmann entsprechende Erwägungen angestellt hat. Daraus eine Auffassung der CSU zu machen, halte ich für einen kühnen Schritt. Was jetzt versucht wird, halte ich für ein Entlastungsmanöver auf sehr dünner Basis, für ein Manöver, um von den Fakten und den Zahlen abzulenken, die ich heute genannt habe.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Die nächste Frage würde Herr Kollege Sackmann stellen. – Er ist nicht da. Dann rufe ich Herrn Kollegen Dr. Dürr auf.

Nachdem aus mehreren Pressemeldungen zu entnehmen war, dass das Staatsministerium für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten das ökologische Staatsgut Romenthal aufgeben und als Ganzes verkaufen will, frage ich die Staatsregierung, wann und zu welchem Quadratmeterpreis der Marktgemeinde Dießen bzw. anderen Käufern Flächen für das geplante Gewerbegebiet oder andere Zwecke zum Verkauf angeboten werden und zu welchen anderen Zwecken das Gut an Dritte verkauft werden soll.

Herr Minister.

Herr Kollege Dürr, die Verwertung der Flächen des Staatlichen Versuchsguts Romenthal fällt nunmehr in die Zuständigkeit der Finanzverwaltung. Zum 1. Januar 2000 wurden von der Landwirtschaftsverwaltung Flächen des Versuchsguts im Umfang von rund 18 Hektar der Finanzverwaltung zur Verwertung übertragen. Der Markt Dießen wird davon zunächst 5 Hektar zur Entwicklung eines Gewerbegebiets erwerben – das ist schon sehr weit fortgeschritten. Die Staatsbauverwaltung wurde mit der Erstellung einer Wertermittlung für die Flächen beauftragt. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.

Ich komme zum zweiten Teil meiner Antwort. Die Landwirtschaftsverwaltung wird die restlichen Grünlandflächen des Versuchsguts von rund 85 Hektar in den nächsten Wochen ebenfalls der Finanzverwaltung übergeben. Die Waldflächen des Versuchsguts von rund 40 Hektar sollen künftig von der Staatsforstverwaltung bewirtschaftet werden. Vor der Ausarbeitung eines Gesamtverwertungskonzepts sind die Planungsabsichten der Marktgemeinde Dießen für die staatseigenen Flächen insgesamt abzuklären.

Herr Kollege Dürr, es handelt sich um ein sehr großes Projekt. Ich will mir bei Gelegenheit vor Ort selbst ein Bild davon machen. Ich sage Ihnen, dass eines nicht geschehen wird: dass wir heute Grund und Boden, der noch nicht Gewerbegebiet, sondern billiges landwirtschaftliches Gebiet ist, zu einem Spottpreis hergeben und die dortige Gemeinde dann durch den Flächennutzungsplan entsprechend andere Verwertungsmöglichkeiten beschließt und mit entsprechend hohen Preisen weitergibt.

Die erste Zusatzfrage steht dem Fragesteller zu. Herr Dr. Dürr, bitte.

Herr Minister, ich vermisse die Beantwortung des letzten Teils meiner Frage bezüglich anderer Interessenten und anderer Zwecke.

Ich kenne keine anderen Interessenten. Ich halte es für plausibel, dass die Kommune

(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, für die restlichen Flächen!)

Dießen in besonderer Weise interessiert ist. Mir ist nicht bekannt, dass sonst irgendjemand daran Interesse gezeigt hat.

(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Also für die 85 Hektar haben Sie noch keine Interessenten für andere Zwecke!)

Nach meiner Kenntnis nicht. Man hätte mir dies sicher aufnotiert.

Zweite Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Goppel.

Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass sich ein Teil des Gesamtgeländes, etwa 15 Hektar, in Bewirtschaftung durch das Dominikanerinnenkloster Sankt Alban befindet und dass es in einem Vertrag die landwirtschaftliche Nutzung auch in der Zukunft sichern will, und ist das Finanzministerium bereit, in den weiteren Verwendungen eine solche landwirtschaftliche Nutzung – es handelt sich um 15 von 150 Hektar – gegenüber Sankt Alban zu garantieren?

Herr Minister.

Ich kenne dieses Problem nicht zuletzt aufgrund Ihrer Briefe, Herr Kollege Goppel. Ich stehe einer derartigen Verwendung sehr aufgeschlossen gegenüber. Es ist aber eine Reihe von Fragen zu klären. Dies will ich nicht nebenbei hier machen, sondern ich möchte mir die Sache einmal selbst ansehen.

Letzte Zusatzfrage: Herr Dr. Dürr.

Herr Minister, Sie haben eingeräumt, dass Sie auf die Planungsabsichten der Marktgemeinde Dießen weiter eingehen wollen, die wohl nicht zuletzt vom Preis abhängen – darauf haben Sie schon kurz angespielt. Wann ist ungefähr mit dem Wertgutachten zu rechnen?

Herr Minister.

Ich hoffe bald; ich nehme an, dass dies im Monat Februar der Fall sein kann. Dieses Wertgutachten wird nicht von meinem Haus erstellt, wie Sie wissen; ich bin selbst in Erwartung. Ich bin genauso ungeduldig wie Sie. Ich will möglichst vieles immer gleich haben.

Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Dodell. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Staatsminister, ich frage Sie, warum die Bayerische Staatsregierung beim Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages zu den Lech-Fischereirechten ab 1. Januar 2001 mit dem Landesfischereiverband Bayern e. V. den Forggensee – das ist die Lechstaustufe 1 – ausgenommen hat, obwohl die zum Geschäftsbesorgungsvertrag gehörenden Einzelrechte die Lechstrecke zwischen Landesgrenze und Forggensee und die Lechstrecken unterhalb des Forggensees beinhalten.

Herr Minister.

Frau Kollegin Dodell, mit Geschäftsbesorgungsvertrag vom 5. Januar 2000, also ganz aktuell, wurde der Landesfischereiverband Bayern e. V. beauftragt, die staatlichen Fischereirechte an Fließgewässern des Einzelplans 13 – allgemeine Finanzverwaltung –, zu denen seit 1998 auch der Lech gehört, weiterhin zu verwalten. Mit dem Vertrag vom 5. Januar 2000 wurde die bereits seit 1960 bestehende Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband Bayern e. V. erneut um 10 Jahre verlängert. Ein gesonderter Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesfischereiverband Bayern e. V., mit dem die Verwaltung der Fischereirechte im Lech ab 1. Januar 2001 auf den Landesfischereiverband übertragen wurde, existiert nicht.

Bei den Fischereirechten des Einzelplanes 13 handelt es sich um etwa 500 Fischereirechte in Fließgewässern. Die Verwaltung dieser Fischereirechte durch den Freistaat Bayern wäre sehr personal- und damit kostenintensiv. Da die Verwaltung dieser Fischereirechte durch den Landesfischereiverband für den Freistaat Bayern wirtschaftlich ist, wurde die Verwaltung mit Geschäftsbesorgungsvertrag dem Landesfischereiverband übertragen. Ich habe die Unterschrift selbst geleistet; Herr Professor Stein war bei mir. Wir waren uns über die zukünftigen Verhaltensweisen einig. Für die Verwaltung der Fischereirechte des Einzelplanes 13 erhält der Fischereiverband eine Verwaltungskostenpauschale.

Die Fischereirechte an den bayerischen Seen und Stauseen, zu denen auch der Forggensee gehört, werden in der Regel nur an einen Pächter oder eine Pächtergemeinschaft überlassen. Bei diesen Fischereirechten werden wesentlich größere Pachtflächen überlassen und damit auch größere Pachtzinsen vereinnahmt als bei den Fischereirechten in Fließgewässern. Würden diese Fischereirechte in den Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Landesfischereiverband einbezogen, wäre die dem Landesfischereiverband zustehende Verwaltungskostenpauschale höher als die dem Freistaat Bayern entstehenden Kosten bei unmittelbarer Verwaltung. Die Übertragung dieser Fischereirechte wäre deshalb unwirtschaftlich. Der Forggensee wird deshalb, wie die übrigen großen südbayerischen Seen auch, von der Schlösserverwaltung betreut.

Hinzu kommt, dass die bayerischen Seen und Stauseen sehr intensiv von der Bevölkerung zur Freizeitgestaltung, zum Beispiel Segeln, Surfen usw., genutzt werden. Dies hat zur Folge, dass der Staat als Seeeigentümer zum Interessenausgleich zwischen Fischern einerseits und den übrigen Seenutzern andererseits beitragen muss. Wie Sie wissen, gibt es permanente Konflikte. Die Verwaltung der Fischereirechte und der übrigen Seenutzungen unmittelbar durch den Staat wird diesem schwierigen Umfeld am ehesten gerecht.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Dodell.

Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass durch die bisherige Verpachtungspraxis durch die Schlösser- und Seenverwaltung an den Kreisfischereiverein Füssen und durch die Bewirtschaftung durch den Pächter Qualität und Attraktivität der Fischerei für Einheimische und für Gäste am Forggensee so abgefallen sind, dass zum Beispiel im touristischen Bereich die Nachfrage nach Gästekarten von Gästen, die am Forggensee gerne angeln möchten, um zirka 50% zurückgegangen ist?

Herr Minister.

Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich zu dieser Tatsachenbehauptung keinerlei Unterlagen habe und keine Antwort darauf geben kann. Ich bin gerne bereit, diese Frage prüfen zu lassen.

(Frau Dodell (CSU): Ich bitte darum!)

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Dodell.

Herr Staatsminister, ist die Bayerische Staatsregierung bereit, bei Beibehaltung der Verpachtung durch die Schlösser- und Seenverwaltung, so wie es jetzt beabsichtigt ist, in Zukunft darauf zu achten, dass neben dem bisherigen Pächter möglichst alle interessierten Fischereivereine im Bereich des Forggensees angemessen berücksichtigt werden und dass dabei

auch der erforderlichen Qualität der Bewirtschaftung Rechnung getragen wird?

Herr Minister.

Eine derartige Zusage werde ich im Landtag so aus der hohlen Hand heraus mit Sicherheit nicht machen können; das muss überprüft werden. Ich kann nicht zusagen, dass allen möglichen Interessenten ein entsprechender Vertrag gegeben werden kann, Frau Kollegin. Ich müsste ganz genau wissen, um wen es geht, und dann müsste das im Einzelfall geprüft werden. Das ist eine Aufgabe der Verwaltung. Das kann ich im Plenum nicht ungeprüft einfach zusagen.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Gote. Bitte, Frau Kollegin Gote.

Herr Staatsminister, welches Entwicklungskonzept hat die Staatsregierung für die in Bayreuth in Landesbesitz befindlichen Grundstücke im Bereich Rathenaustraße/LudwigThoma-Straße – zum Teil ehemalige Kasernen –, wurde das Konzept im Einvernehmen mit der Stadt Bayreuth und unter Berücksichtigung der stadtplanerischen Interessen der Stadt Bayreuth entwickelt, und wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung des Konzepts aus?

Herr Minister.

Frau Kollegin Gote, das staatseigene Gelände an der Rathenau/Ludwig-Thoma-Straße in Bayreuth – das ist die ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne – ist derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth als Mischgebiet ausgewiesen. Die überwiegenden Flächen sind mit Gebäuden für Polizeidienststellen – Polizeipräsidium/ Polizeiinspektion und Kriminalinspektion – bebaut. Sie werden als Verwaltungsgrundvermögen vom Staatsministerium des Innern beim Einzelplan 03 verwaltet. Ein Grundstücksstreifen an der Rathenaustraße, der derzeit als Behördenparkplatz genutzt wird, wird von der Finanzverwaltung beim Einzelplan 13 verwaltet.

Die Stadt Bayreuth hat am 23.09.1999 die Absicht erklärt, für diesen Streifen im Rahmen eines Bebauungsplans eine Nutzung für Büro- und Wohngebäude festzulegen. Diese Absicht wird von Seiten des Staates begrüßt. Das halten wir für vernünftig. Die Stadt Bayreuth hat bisher den Entwurf eines Bebauungsplans noch nicht erstellt.

Eine Zusatzfrage: Bitte, Frau Kollegin.

War die Absichtserklärung der Stadt Bayreuth hinsichtlich dieser Fläche die erste, oder gab es in der Vergangenheit schon mehrmals eine Anfrage in Bezug auf diese Fläche?

Herr Minister.

Das entzieht sich meiner Kenntnis.