Ein ermutigendes Zeichen für die erfolgreiche Integration ist, dass die Selbstständigenquote der Ausländer gestiegen ist, nämlich von 1990 bis 1998 um 40%. Damit hängt auch die relativ sehr niedrige Sozialhilfedichte in Bayern zusammen. Während 1998 bundesweit 91 Ausländerinnen und Ausländer je tausend Einwohner auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen waren, bezifferte sich dieser Personenkreis in Bayern auf etwas mehr als die Hälfte, nämlich 48 – in Nordrhein-Westfalen auf 97 und, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in Niedersachsen sogar auf 160.
Bisherige Integrationserfolge wären aber nicht ohne die Mitwirkung der Ausländerinnen und Ausländer selbst möglich gewesen, die zur Integration bereit waren und zur Integration bereit sind. Das heißt, Integration erfordert die Bereitschaft und das aktive Bemühen der Ausländerinnen und Ausländer, sich in unsere Kultur einzufügen. Jedes noch so ausgefeilte Integrationskonzept muss ins Leere gehen, wenn die Betroffenen kein Interesse an Integrationsangeboten zeigen. Integration muss sicherlich weiterhin durch staatliche und gesellschaftliche Hilfen und Maßnahmen gefördert werden. Darüber gibt es keine Diskussion. Wir sind uns einig, dass wir das fördern müssen.
Dennoch bleibt die Integration in erster Linie eine Aufgabe, die von den Ausländerinnen und Ausländern selbst geleistet werden muss. Dies gilt insbesondere für den Erwerb von Sprachkenntnissen; denn ausreichende Sprachkenntnisse sind die zentrale Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Integration fördern, aber auch fordern – das muss die politische Zielrichtung sein. Der Bericht hat das in aller Deutlichkeit bestätigt.
Integration ist eine komplexe Aufgabe, die sehr viele Aspekte zu beachten hat. Ich möchte drei dieser Aspekte herausnehmen. Zum einen werden Integrationserfolge wesentlich von der Entwicklung des jährlichen Zuzugs beeinflusst. Ständiger Neuzuzug bedeutet, dass Integrationsbedarf immer wieder neu entsteht. Das kann letztlich zu einer Überforderung der Integrationspolitik führen. Ein wichtiges Ziel muss es daher sein, den Zuzug aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums gerade im Interesse der lang hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer, deren Integration gewünscht wird, in möglichst engen Grenzen zu halten.
Ihr Parteifreund, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Bundesminister Schily, ist von Ihren eigenen Leuten sehr stark kritisiert worden, weil er eine tabufreie Diskussion über das Thema Zuwanderung will. „Die Grenze der Belastbarkeit Deutschlands durch Zuwanderung ist überschritten.“ – Originalton, nicht Günther Beckstein, sondern Otto Schily, Ende 1998.
All die von vielen Seiten unbedachten Reaktionen auf diese zutreffende Einschätzung, Herr Kollege Hahnzog, klingen uns heute noch in den Ohren. Ich meine, wenn ein Minister einer rot-grünen Regierung etwas Richtiges sagt und dabei zugleich die Haltung der Bayerischen Staatsregierung untermauert, sollte man das zugeben.
Als zweiter Aspekt, der bei erfolgreicher Integrationspolitik zu berücksichtigen ist, muss die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung gesehen werden.
Integrationspolitik braucht die Akzeptanz der Bevölkerung. Die Zustimmung zur Integrationspolitik nimmt zu, wenn bei den hier dauerhaft lebenden Ausländerinnen und Ausländern eine Vertrautheit mit unserer Kultur festzustellen ist.
Drittens möchte ich die Bedeutung der angespannten Arbeitsmarktlage für die Integration erwähnen. Arbeit ist zweifellos ein wichtiger Integrationsfaktor. Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden aber heute oft gerade unter den weniger oder nicht qualifizierten Beschäftigten als Konkurrenten wahrgenommen. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit kommt auch Auslände
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an dieser Stelle zu der grundlegenden Frage kommen: Was heißt eigentlich Integration? Denn der Begriff „Ausländerintegration“ wird zwar in aller Munde geführt, aber durchaus sehr unterschiedlich verstanden. Der Bericht versucht den Integrationsbegriff durch die Festlegung konkreter Eckpunkte und Rahmenbedingungen auszufüllen. So wird zum Beispiel herausgestellt, dass Integration als Prozess, der gegebenenfalls sogar auf mehrere Generationen angelegt sein kann, auf allen Ebenen Toleranz und Sinneswandel voraussetzt. Eine allgemein gültige Definition ist allerdings nicht möglich. Integration kann weder vollständige Assimilation noch Verwirklichung einer multikulturellen Gesellschaft bedeuten. Ziel der Integration ist die Akzeptanz unserer Leitkultur im Sinne eines gesellschaftlichen Leitbildes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Ich kann immer noch nicht ganz nachvollziehen, warum Sie nicht zumindest den Mut haben oder sich die Zeit nehmen zu sehen, wie es andere Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland machen, wenn Sie die Bayerische Staatsregierung aufgrund ihrer Politik in den jeweiligen Bereichen – heute war es die Ausländerpolitik und die Integration – kritisieren. Frau Kollegin Köhler, schauen wir zum Beispiel nach Frankreich.
Dies entspricht im Ergebnis dem in Frankreich favorisierten republikanischen Integrationsmodell, das den Integrationsprozess in eine öffentliche und private Sphäre unterteilt. In der öffentlichen Sphäre wird eindeutig eine Anpassungsleistung an die grundlegenden Normen einschließlich einer kulturellen Angleichung erwartet. Die Beherrschung der Landessprache gehört selbstverständlich dazu. In der privaten Sphäre wird dagegen die Bewahrung ethnisch kultureller Prägungen zugestanden, sofern diese nicht mit den für alle Bürger verbindlichen, grundlegenden Normen in Konflikt geraten. Auch bei uns gilt: Wer dauerhaft hier leben will, muss sich unserer Verfassung, unserem Rechtsstaat und dem gemeinsamen Wohl verpflichten. Fundamentalisten haben in Deutschland nichts zu suchen. Sie schaden dem Integrationsgedanken. Mein sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, solche Leute sind weder integrationswillig noch -fähig.
Integration ist keine Einbahnstraße, sondern bedeutet ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Mit den Angeboten für gesellschaftliche Integration ist untrennbar die Erwartung verbunden, dass die Angebote auch aktiv angenommen werden. Wir müssen deshalb vor allem die Verantwortung unserer ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger für ihre Eingliederung in die hiesigen Lebensverhältnisse einfordern. Auch hier hilft wiederum ein Blick über den Zaun in andere Staaten weiter um zu verdeutlichen, dass die Forderung nach mehr Eigenverantwortung nichts Verwerfliches ist. In den Niederlanden
In den Niederlanden werden bestimmte Gruppen von Neuzuwanderern durch Gesetz verpflichtet, über einen längeren Zeitraum an einem Eingliederungsprogramm teilzunehmen, dessen Ziel es ist, die Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern. Das Programm umfasst den Spracherwerb, die berufliche Orientierung und gesellschaftliche Themenstellungen, darunter zum Beispiel auch das Benehmen im täglichen Umgang. Das Programm wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die spätestens ein Jahr nach der verpflichtenden Einschreibung in die Bildungsmaßnahme abgelegt werden muss. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen.
Sehr verehrte Damen und Herren von der Opposition, ich wüsste nicht, wie von Ihrer Seite in diesem Hohen Haus an diesem Rednerpult gesprochen würde, wenn die Staatsregierung per Gesetz ein solches Programm fordern würde und wenn die Betroffenen mit Sanktionen rechnen müssten. Man muss hier auch Selbstverständliches fordern, nämlich dass sich die bei uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer zum Teil etwas mehr als bisher selbst um ihre Integration bemühen.
An dieser Stelle noch ein Wort zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht. Der Bericht macht deutlich, dass alle integrationswilligen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben wollen, selbstverständlich für das Gemeinwohl der Bundesrepublik Deutschland einstehen müssen. Deshalb ist es der falsche Weg, ohne die notwendige innere Zuwendung zu diesem Land die deutsche Staatsangehörigkeit zu ermöglichen. Mehrstaatlichkeit, wie sie Rot-Grün letztlich will, führt zu gespaltenen Loyalitäten und wirkt damit gegenteilig, nämlich integrationshemmend. Das von der Regierungskoalition beschlossene neue Staatsangehörigkeitsrecht ist deshalb alles andere als ein Beitrag zur Integration. Die hier vom Bund vorgelegten Verwaltungsschriften verstärken diese negative Tendenz; die Anforderungen an Einbürgerungsbewerber werden noch weiter herabgesetzt. Es reicht aber gerade nicht, wenn sich ein Einbürgerungsbewerber nur mündlich verständigen kann, wie dies die Bundesregierung gerne haben möchte. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will, muss in der Lage sein, sich auch schriftlich mitteilen zu können und zum Beispiel den Inhalt eines Zeitungsartikels zu verstehen.
Ich möchte einen weiteren Fehler der rot-grünen Staatsbürgerpolitik ansprechen: Hier geborene Ausländer, die jetzt zwei Pässe erhalten, können künftig nicht mehr ausgewiesen werden, selbst wenn sie aufgrund mangelnder Erziehungsfähigkeit der Eltern schwer kriminell werden. Die Koalition hat damit unserer Gesellschaft, gerade aber auch den integrationswilligen Ausländerinnen und Ausländern, sehr fahrlässig Probleme aufgehalst, und auch dies darf heute nicht unerwähnt bleiben.
Ich weiß natürlich, dass es unter den Ausländern mit verfestigtem Aufenthaltsstatus Menschen gibt, die sich nicht in unsere Gesellschaft eingliedern wollen, auch wenn sie
sich ansonsten gesetzestreu verhalten und nicht straffällig werden. Hier kann es nur eine Antwort geben: Eine stabile Gesellschaft muss Randgruppen aushalten können, also solche Menschen, die sich bewusst von ihr distanzieren. Aber wir müssen alles daran setzen, die Gruppe, die nicht zur Integration bereit ist, möglichst klein zu halten. Wer auf Dauer hier bleiben will und trotzdem nicht zur Integration bereit ist, sollte eigentlich die Konsequenz ziehen und in dem Land leben, das seinem Naturell und seinem Interesse entspricht.
Damit man bei der Integration nicht nur auf den Nullpunkt zurückfällt, schlagen wir vor, schon vor dem Zuzug von Familienangehörigen einen Integrationsbeitrag von diesen einzufordern, und zwar durch den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Damit könnte dem Problem begegnet werden, dass heutzutage nachziehende türkische Ehefrauen meist nicht Deutsch sprechen und von ihren bereits hier lebenden Ehemännern kaum dazu angehalten werden. Herr Kollege Dr. Hahnzog, ich weiß nicht, was es daran zu kritisieren gibt. Ich meine, es ist für diese Frauen von Vorteil, wenn sie Deutsch sprechen können, bevor sie hierher kommen. Ihre Ehemänner haben in der Regel kein großes Interesse daran, dass sie schnell Deutsch lernen.
Herr Kollege, Sie sollten sich wirklich noch einmal überlegen, ob Sie Ihre Kritik in dem Punkt wirklich aufrechterhalten wollen.
Ich weiß, dass Sie immer alles besser kennen und wissen. Wie auch immer, ich bemühe mich, einen Weg zu Ihnen zu finden, Gemeinsamkeiten festzustellen und sachlich zu diskutieren. Aber dann wird man immer mit Ihrem Anspruch konfrontiert, dass nur Sie alles wissen und Recht haben. Derlei tut der Sache manchmal nicht gut, wenn man sachlich miteinander diskutieren will, ohne Polemik.
Jedenfalls sind wir uns darin einig, dass ohne Sprachkenntnisse Integration nicht möglich ist. Das muss klar sein. So setzen wir auf Sprachförderung – vom Kindergarten bis hin zur Erwachsenenbildung, zum Beispiel in den Volkshochschulen. Ein besonderer Anreiz dafür, Deutsch zu lernen, könnte durch neues Bundesrecht geschaffen werden.
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis sollte bei nachgewiesenen guten Sprachkenntnissen schon nach drei statt bisher nach fünf Jahren erteilt werden. Wichtig ist auch die Förderung der Integration durch eine offensive Bildungspolitik. So können Lern- und Leistungsdefizite ausländischer Schülerinnen und Schüler abgebaut werden durch Intensivierung der Elternarbeit sowie schulische und sonderpädagogische Angebote. Für unsere Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens wol
len wir das Angebot des islamischen Religionsunterrichts weiterentwickeln. In der Jugendpolitik werden wir Integration ebenfalls verstärkt zum Thema machen. Wir werden die Erziehungsberatung verbessern, zum Beispiel durch Erhöhung der interkulturellen Kompetenz des Fachpersonals, durch den Abbau der Kooperationsprojekte von Jugendhilfe und Schule sowie durch Angebote sozialer Gruppenarbeit.
Sehen Sie, Herr Kollege Dr. Hahnzog, was wir vorgelegt haben, ist nicht nur ein Materialband, sondern enthält sehr viel mehr.
Die Beteiligung ausländischer Jugendlicher bei der Wahrnehmung gesellschaftlicher Aufgaben stärkt deren Verbundenheit mit diesem Land. Deshalb wollen wir, dass ausländische Jugendliche vermehrt das freiwillige soziale bzw. ökologische Jahr nutzen. Denn wer Dienste für die Gesellschaft leistet, gehört naturgemäß auch zu dieser Gesellschaft. Wichtig ist auch die Förderung der beruflichen Qualifizierung. Ausländischen Jugendlichen sollen neue Brücken in die Arbeitswelt gebaut werden. Deshalb wollen wir die beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen für ausländische Jugendliche ausweiten. Fehler, die in der Jugend gemacht werden, wirken bis ins Alter. Durch einen Mangel an Qualifikation werden Absteigerkarrieren bis hin zur Altersarmut vorgezeichnet. Den daraus resultierenden persönlichen, aber auch gesellschaftlichen Belastungen kann durch bestmögliche berufliche Qualifizierung vorgebeugt werden.
Ferner gilt es die familiäre Verantwortung hinsichtlich der Integration ausländischer Kinder zu stärken, zum Beispiel dadurch, dass ausländische Eltern zusammen mit ihren Kindern Deutsch lernen. So halten wir es für sinnvoll, dass Sprachkurse angeboten werden, die zeitlich abgestimmt sind auf den Unterricht der Grundschulkinder bzw. den Kindergartenbesuch. Damit wollen wir besonders ausländische Mütter ansprechen.
Neben diesen familienpolitischen Zielen wollen wir die Tatsache berücksichtigen, dass neue Aufgaben auf die Seniorenpolitik zukommen.
Denn es ist zu erwarten, dass die Zahl der älteren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zunehmen wird. Heutzutage kehren weitaus weniger ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger als früher im Alter in ihre Heimat zurück.
Auf eine weitere Maßnahme setze ich große Hoffnung, nämlich auf die Einbeziehung von Ausländerinnen und Ausländern in Projekte der Bürgerarbeit. Nach dem Motto „Ausländer helfen Ausländern“ sollen bereits gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer dafür gewonnen werden, ihre in Deutschland gewonnenen Erfahrungen zur Integration sozusagen in solidarischer Selbsthilfe an ihre Landsleute weiterzugeben. Künftig wollen wir deshalb verstärkt das Augenmerk auf die Förderung
entsprechender Bürgerinitiativen richten. Es ist im Interesse einer erfolgreichen Integrationspolitik, die vielfältigen integrationspolitischen Ansätze innerhalb der Staatsregierung und der verschiedenen Zuständigkeitsebenen zu koordinieren, ohne die Zuständigkeiten infrage zu stellen. Zu diesem Zweck haben wir in unserem Haus eine Organisationseinheit mit der Aufgabe betraut, die Ausländerintegration zu koordinieren.
Mit dieser Organisationseinheit können wir einen wirksamen Beitrag zur Fortentwicklung der Integrationspolitik in Bayern leisten.