Diese Bemerkung hat dann vier Monate lang keine Rolle mehr gespielt, bis sie am letzten Donnerstag im Anschluss an eine Diskussion zwischen Herrn Maget
und mir im Bayerischen Fernsehen von Herrn Maget instrumentalisiert wurde. Ich habe ihm dann gesagt, dass seine Information nicht der Wahrheit entspreche und auch die Art und Weise des Umgangs und was dazu gehört, den allgemeinen Vorschriften nicht entspreche – um es ganz vorsichtig auszudrücken und mir keine weitere Rüge einzuhandeln. Ich habe es dort ziemlich unflätig kommentiert.
Herr Kollege Maget hat gesagt, er nehme das zur Kenntnis. Er wolle mir auch nur sagen, dass der Journalist an dieser Stelle dann eben nicht fair spiele.
Dass Sie das, obwohl Sie wussten, dass die Vorgehensweise des Journalisten alles andere als in Ordnung und auch fachlich nicht gerechtfertigt war, obwohl Sie von mir wussten, dass die Äußerung nicht gefallen ist,
obwohl Sie von mir wissen, dass ich dagegen auch massiv vorzugehen bereit bin, im Plenum in meinem Angesicht und nach meinem Widerspruch ein zweites Mal wiederholt haben, das hat mich zu der Schlussfolgerung geführt, die der Herr Präsident gerügt hat.
Bitte noch einmal: Wer im Wissen um die Unrichtigkeit seiner Bemerkung im Angesicht des Beteiligten, im Wissen um die Tatsache, dass der Journalist dagegen verstoßen hat,
in einer Diskussion mir persönlich gesagt hat, dass er das zur Kenntnis nehme und Widerspruch für gerechtfertigt halte, und dann anschließend im Plenum die Gelegenheit nutzt, das Gegenteil zu wiederholen und den Ministerpräsidenten, mich und andere damit in Misskredit zu bringen, den bezeichne ich so, wie es der Herr Präsident gerügt hat.
Ich nehme die Rüge zur Kenntnis, bitte aber auch zur Kenntnis zu nehmen, dass meine Gefühle nicht jede Äußerung in diesem Parlament hinnehmen, Herr Präsident, auch wenn es Ihnen nicht gefällt. Ich lasse das selbstverständlich gelten. Aber nehmen Sie mir bitte auch ab, dass ich weiß, wann die Grenze der persönlichen Beleidigungsfähigkeit überschritten ist.
(Beifall bei der CSU – Renate Schmidt (SPD): Ich müsste Sie jetzt so nennen, wie Sie es vorher gesagt haben! Aber nachdem ich keine Rüge will, lasse ich es bleiben!)
Herr Kollege, das ändert nichts an dem Umstand, dass Verbalinjurien hier im Haus nicht durchgehen. Daran werden sich alle zu halten haben, auch wenn die Gefühle hochgehen.
Die Aktuelle Stunde ist damit jedenfalls beendet. Ich lasse jetzt noch über den mitberatenen Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, Drucksache, 14/2914, abstimmen. Wer dem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der CSU.
Wenn ich einmal unterstelle, dass alle Mitglieder der Staatsregierung, die dem Hohen Haus angehören, unten gesessen wären, dann brauche ich, glaube ich, nicht ganz so genau nachzuzählen. Dann ist der Antrag wohl abgelehnt. – Ich sehe, dem wird nicht widersprochen. Dann ist das erledigt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Schmidt, Werner Schieder, Nentwig und anderer und Fraktion (SPD)
Gesetz über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Freistaat Bayern (Bayerisches Bauaufträge-Ver- gabegesetz – BayBAVG) (Drucksache 14/2638)
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. Das Wort hat Herr Kollege Schieder.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Bevor ich etwas zu einigen Details dieses Gesetzentwurfs sage, möchte ich eine Vorbemerkung zum Thema Wettbewerb ganz allgemeiner Art machen, weil ich glaube, dass dies die zentrale Überschrift ist, unter der wir dieses Thema politisch und auch in der juristischen Auseinandersetzung behandeln sollten.
Entschuldigen Sie, Herr Kollege Schieder. Darf ich ausnahmsweise auch die Anwesenden auf der Regierungsbank bitten, dem Redner Gelegenheit zu geben, sich verständlich zu machen.
Herr Kollege Huber, das ist schon mehr als dreist. Herr Staatsminister Bocklet hat so laut mit dem Ministerpräsidenten gesprochen, dass man den Redner nicht mehr verstehen konnte. Also nochmals: Ich bitte um Ruhe.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir also einige Anmerkungen zum Thema Wettbewerb. Ich glaube, dass der Wettbewerb auf Märkten ein taugliches und auch ein unersetzliches Instrument ist, wenn der Wettbewerb die Chance hat, seine positiven Seiten und Effekte zu entfalten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es über den Wettbewerb gelingt, in einen Wettbewerb um bessere Leistungen zu treten, einen Wettbewerb um bessere Ideen, einen Wettbewerb um einen besseren Service. In diesem Zusammenhang kann der Wettbewerb dann auch seine wohlstandsfördernden Effekte entfalten.
Es gibt aber auch eine negative Seite des Wettbewerbs. Wettbewerb ist negativ, wenn er ruinös wird, wenn es nur noch darum geht, den Wettbewerb durch permanente Unterschreitung bei den Kosten und dann auch bei den Tarifen und Löhnen zu gewinnen. Wenn sich diese negative Seite des Wettbewerbs in einem Bereich zunehmend entfaltet, wird er ruinös und ist nicht mehr wohlstandsfördernd. Dieser Seite des Wettbewerbs muss politisch entschieden mit allen Instrumenten entgegengetreten werden, die der Gesetzgeber dafür hat.
Das ist genau die Situation, die seit einigen Jahren im Bau herrscht; das muss man gar nicht breit erklären. Es gibt Niedriglöhnerkolonnen, das Unwesen mit den Subunternehmen; beständig werden Preise unterboten, so dass ein ordentlicher und zuverlässiger Unternehmer, der sich an die Gesetze und Tarifverträge hält, immer weniger Chancen im Wettbewerb hat. Diesem ruinösen Wettbewerb muss entschieden entgegengetreten werden.
Ein Instrument dafür ist das Vergabegesetz, das wir einbringen; denn die öffentlichen Auftraggeber haben in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung. Kein Mensch hat dafür Verständnis, dass öffentliche Aufträge aufgrund des von mir geschilderten Mechanismus Unternehmen zugute kommen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten und Tarifverträge nicht einhalten. Deswegen müssen wir hier eine große Hürde aufbauen.
Es geht nicht an, dass Unternehmer, die sich gesetzeswidrig oder gegen Tarifverträge verhalten, einen Wettbewerbsvorteil haben. Ein solcher Wettbewerb ist nicht gesund.
Ich will noch einige Bemerkungen zu den zentralen Vorschriften dieses Gesetzentwurfs machen. Wir schreiben in Artikel 2 vor, dass die mittelständischen Unternehmen durch die Vergabe in kleinen Losen besonders berücksichtigt werden müssen. Gerade die kleineren und mittelständischen Bauunternehmer leiden unter dem Druck des ruinösen Wettbewerbs und können ihm allmählich nicht mehr standhalten. Deswegen haben wir gerade da immer mehr Arbeitsplätze verloren.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Zeitler? –
Herr Kollege, haben Sie, als Sie den Mittelstand erwähnten, an die Firma Holzmann gedacht, und ist Ihnen bewusst, dass mit 200 Millionen Steuergeldern, die in den Sand gesetzt wurden, der Wettbewerb zuungunsten der Mittelständler verzerrt worden ist?
Herr Kollege Zeitler, diesen Zusammenhang können Sie nicht herstellen, weil das mit dem Thema überhaupt nichts zu tun hat.
Sie wollen vom Thema ablenken. Auch in Bayern gibt es zig Firmen, bei denen Sanierungsbemühungen mit Hilfe staatlicher Gelder gestartet worden sind; Banken, Arbeitnehmer und Kunden haben ihren Anteil eingebracht, um das Unternehmen zu erhalten. Was reden Sie hier eigentlich für einen Unsinn?
Wir schreiben in Artikel 2 vor, dass in besonderer Weise mittelständische Interessen zu berücksichtigen sind. Wir regeln in Artikel 3 – das ist die zentrale Vorschrift –, dass öffentliche Bauaufträge grundsätzlich nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich an Recht und Gesetz halten, die ihrer Steuerzahlungspflicht und ihrer Sozialversicherungspflicht nachkommen und die sich an das Entsendegesetz und strikt an die für sie geltenden Tarifverträge halten. Das ist eine Kernvorschrift.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Dr. Kaiser?