Die Staatsregierung spricht von Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das ist die Bewertung der Staatsregierung
Nächster Satz: „Sie werden auch von kompetenten Erziehungswissenschaftlern und erfahrenen Schulleuten bestätigt.“ Das ist doch das Fieseste, das es gibt. Es wird einfach geschrieben: „von kompetenten Erziehungswissenschaftlern und erfahrenen Schulleuten“. Nennen Sie doch Ross und Reiter, welche Erziehungswissenschaftler, welche erfahrenen Schulleute, und schreiben Sie das nicht einfach so hin. Wenn damit allerdings Professor Heller gemeint ist, wissen wir, in welche Richtung das Ganze geht.
Der letzte Satz lautet: „Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung der Einführung einer Aufbaustufe eine klare Absage erteilt.“ Hier gibt die Staatsregierung eine eindeutige Empfehlung in Form einer Absage; sie nimmt eindeutig Stellung. Dies hat nichts mit objektiver Information zu tun, sondern das ist einseitige Propaganda, wie man sie sich schlimmer nicht vorstellen kann.
Herr Kollege Knauer, abschließend noch ein Gedanke, der auch Ihnen und der CSU zu denken geben sollte. Hier wird versucht, das Volksbegehren mit aller Gewalt zu verhindern. Dabei wird zu Mitteln gegriffen, die nicht in Ordnung sind. Die Staatsregierung setzt alle Mittel ein, geht über Recht und Gesetz, über das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz hinweg, nur um zu ihrem Ziel zu kommen. Haben Sie sich einmal überlegt, was die Menschen an den Schulen, die Eltern darüber denken, die sich damit jetzt beschäftigen; was es für deren Rechtsempfinden bedeutet, wenn sie spüren, dass sie für jede Kleinigkeit, die nicht in Ordnung ist, in irgendeiner Weise zur Rechenschaft gezogen, bestraft werden, während sich eine Staatsregierung um gar nichts kümmert und schert. Ich befürchte, dass die CSU unserer Demokratie damit einen weiteren Schaden zufügt.
Herr Präsident, Hohes Haus! Um es unmissverständlich an den Anfang zu stellen: Die Informationsschrift „Schule aktuell“, Ausgabe Februar 2000 – wir haben dies juristisch überprüfen lassen –, entspricht den Vorgaben des Dringlichkeitsantrages auf Drucksache 14/2858. Sie befasst sich mit verschiedenen aktuellen Fragen der Haupt- und Realschule; sie informiert die Eltern von Grund- und Hauptschülern über die derzeitigen Regelungen und die zu erwartenden schulpolitischen Entwicklungen. Davon zu unterscheiden – das ist klar – ist politische Werbung. Diese ist an Schulen unzulässig; so sieht es Artikel 84 Absatz 2 Bayerisches EUG vor. Frau Kollegin Münzel, im Kultusministerium gehen Anrufe selbst von SPD-Bürger
meistern ein, die mitteilen, dass der BLLV aggressiv darauf dränge, an Schulen Werbeplakate aufzuhängen. Dies wäre zum Beispiel ein Vorgang, der eindeutig gegen dieses Verbot verstieße. Gleiches gilt für die bekannt gewordene Planung des Verbandes, dass bei der Ausgabe der Zwischenzeugnisse Lehrkräfte die Kinder auffordern sollten, Werbematerialien des BLLV mit nach Hause zu nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in seinen Aktionen versteigt sich der BLLV sogar zu der Falschbehauptung, erst die Unterschrift zum Volksbegehren ermögliche eine demokratische Abstimmung über Schulpolitik. Dies widerspricht eindeutig der Verfassungslage. Artikel 74 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung bestimmt: „Ein Volksentscheid ist herbeizuführen, wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Staatsbürger das Begehren nach Schaffung eines Gesetzes stellt.“ Das bedeutet, dass sich nur derjenige in die Unterschriftenlisten für ein Volksbegehren einzutragen hat, der ein Begehren nach Schaffung eines Gesetzes stellen will. Diejenigen, die das nicht wollen, tun ihren Willen dadurch kund, dass sie sich nicht eintragen. Das demokratische Element der Abstimmung liegt gerade in der freien Entscheidung darüber, sich einzutragen oder nicht einzutragen. Die Argumentation des BLLV führt dagegen zu einer Verfälschung des Wählerwillens. Wenn sich entgegen der Verfassungslage nicht nur diejenigen eintragen, die die Schaffung eines Gesetzes begehren, sondern alle die, die eine Entscheidung über die Schaffung eines Gesetzes wünschen, kann dies dazu führen, dass beim Volksentscheid, der kein Quorum kennt, wenige Stimmen für ein Gesetz im Sinne des BLLV ausreichen, obwohl die Mehrheit der Stimmberechtigten dies vielleicht gar nicht wollte.
Nein. Ich führe dies alles sehr genau und präzise aus. Ich möchte auch, dass dies im Protokoll für alle nachlesbar ist. Dies ist eine klare juristische Darstellung der Sachlage, die sicherlich hilfreich ist, in Auseinandersetzungen sachlich zu bestehen. Ich bitte um Nachsicht, dass ich dies in dieser Präzision tun werde
und mich nicht wie Sie an dieser Stelle dazu versteige, nur Meinungen oder Stimmungsbilder wieder zu geben. Zunächst brauchen wir einen klaren juristischen Unterbau; dann werde ich sehr klar und deutlich meine Meinung zu dem sagen, was meine Vorredner kundgetan haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, politische Werbung, die unzulässig beeinflusst, indem sie unmittelbare Abstimmungsempfehlungen gibt, wird vom Staatsministerium konsequent unterbunden. Ich möchte auch an dieser Stelle eindeutig und ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Zeitschrift „Schule aktuell“ in keiner Weise eine unmittelbare Abstimmungsempfehlung gibt. Sie haben das vorhin behauptet – bitte belegen Sie mir das. In keiner einzigen Zeile, und das ist von Juristen
geprüft, ist eine unmittelbare Abstimmungsempfehlung enthalten. Wenn Sie das behaupten, bitte ich Sie, das wieder zurückzunehmen, nachdem Sie die Zeitschrift angesehen haben.
Es kann nicht angehen, dass Ihre persönliche Meinung zum Gegenstand gemacht wird. Herr Kollege Knauer hat ganz Recht. Sollten Sie anderer juristischer Auffassung sein, können Sie gerne die Gerichte bemühen. Wenn dann eine andere Entscheidung käme, müssten wir sie respektieren. Das ist die Lage. Für uns ist sie eindeutig und klar. Ich kann jedem nur empfehlen, exakt nachzulesen, was in dieser Zeitschrift steht.
(Dr. Hahnzog (SPD): Der Beschluss des Bildungsausschusses ist dann aus Ihrer Sicht verfassungswidrig! Das ist doch die Konsequenz!)
Nein. Herr Hahnzog, ich an Ihrer Stelle würde sehr zurückhaltend sein. Gestern befand sich in der „Süddeutschen Zeitung“ ein Inserat der Stadt München. Meine Damen und Herren, das mag juristisch vielleicht hart am Wind segeln. Eine Stadt hat in einer für mich sehr problematischen Weise auf das Volksbegehren Einfluss genommen. Herr Hahnzog, ich empfehle dringend, zunächst einmal vor der eigenen Haustür in München zu kehren.
Vielleicht mag das Inserat juristisch noch statthaft sein. Ich halte es auf jeden Fall für äußerst zweifelhaft, ob es Sinn und Aufgabe einer Stadtverwaltung sein kann, in dieser Weise über das Volksbegehren zu informieren. Heute Morgen wurde uns noch nachgesagt, es gäbe zu wenig Geld für die Kommunen, für die Computer an den Schulen, während die Stadt München zigtausend D-Mark ausgibt, um die Bevölkerung mit einem fragwürdigen Inserat zum Volksbegehren zu bringen.
Ich habe etwas dagegen, dass man die Sache einseitig bewertet, auf einem Auge offenkundig völlig blind ist und dann zu einer unsachgemäßen Beurteilung kommt.
Lieber Herr Kollege Irlinger, Sie wissen selbst, dass ich mich jeder Auseinandersetzung stelle, auch mit Zwischenfragen. Mir ist aber wichtig, den Gedankengang konsequent zu Ende zu führen. Mir ist wichtig, dass rüberkommt, was die Hintergründe dieser Veröffentlichung sind und warum wir zurzeit die dringliche Notwendigkeit sehen, gegen all den Unfug, der im Zusammenhang mit dem Volksbegehren in der Bevölkerung besteht, aufzuklären. Das ist die Zielsetzung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die aktuelle schulpolitische Entwicklung und ihre Darstellung sind indessen Gegenstand der Veröffentlichungen des Staatsministeriums, da diese alle Beteiligten der Schule unmittelbar betreffen und sie sich rechtzeitig darauf einrichten können müssen. Die Politik der Staatsregierung ist auch Schülern und ihren Eltern nicht obrigkeitlich zuzudiktieren, sondern verständlich zu machen. Das diesbezügliche Informationsbedürfnis der Eltern wird insoweit zu Recht von diesen immer wieder in Erinnerung gebracht.
Die Staatsregierung hat nicht zuletzt in der Regierungserklärung vom 11. Februar 1999 ein klares schulpolitisches Konzept dargestellt. Die Intentionen des BLLV widersprechen diesem diametral. Die Staatsregierung hat die flächendeckende Einführung der R 6 angekündigt. Das Volksbegehren des BLLV fordert die Nichteinführung der R 6 und verhindert sie durch die Konstruktion einer Aufbaustufe. Es ist nun Aufgabe der Staatsregierung, auch ihr Festhalten am Konzept der R 6 zu erläutern. Gleichzeitig muss sie daher dem negierenden Gegenkonzept widersprechen und darlegen, warum sie dies für unzulänglich hält. Dazu werden die entsprechenden Fakten dargestellt.
Das Staatsministerium kann nach dem oben Gesagten davon ausgehen, dass den Eltern die Planungen und Absichten des BLLV auch in ihrer Pointiertheit der Darstellungen bekannt sind.
Darin müssen mit der gleichen Deutlichkeit, mit der auch das Volksbegehren seine vermeintlichen Vorzüge darstellt, die Vorteile der eigenen Regierungspolitik herausgestellt werden, um damit zugleich die Schwächen und Nachteile des Gegenkonzepts klar zu machen. Es ist doch das Natürlichste auf der Welt, dass eine Staatsregierung das, was sie im Schulbereich plant, auch der Bevölkerung kenntlich und damit gleichzeitig deutlich macht, was dem dagegen liefe. Das ist doch unsere Pflicht und Schuldigkeit.
Meine Ministerin und ich erleben Abend für Abend bei den Versammlungen, dass wir in kaum mehr leistbarer Weise gegen die Desinformationen ankämpfen müssen, die in den letzten Monaten durch den BLLV verbreitet wurden.
(Beifall bei der CSU – Frau Münzel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Das stimmt doch nicht! Sie verbreiten doch Desinformationen!)
Frau Münzel, ich darf aus der „Allgäuer Zeitung“ zitieren. Sie steht nicht unbedingt im Verdacht, immer auf die Regierung zu hören.
Der Chefredakteur der „Allgäuer Zeitung“ hat einen hochinteressanten Satz geschrieben – ich darf zitieren:
Herr Dannhäuser vom Bayerischen Lehrerinnenund Lehrerverband – BLLV – zieht schon seit Jahren durch die Lande, mit Gruselgeschichten über die sechsstufige Realschule im Gepäck, wobei alle guten Geister auf seiner Strecke zu bleiben scheinen. Sein neuester Schocker: Kinder können seit der Einführung der R 6 nicht mehr ohne Angst zur Schule gehen. Soll mit diesem Verschmieren polemischen Leims das Fehlen nachvollziehbarer Fakten kaschiert werden?
Das ist sein Kommentar. Heute haben die „Nürnberger Nachrichten“ nachgelegt. Herr Irlinger, Sie werden sich wundern, was heute Herr Abspacher in den „Nürnberger Nachrichten“ geschrieben hat.
Herrn Abspacher können Sie wirklich nicht verdächtigen, dass er uns einseitig bevorzugen würde. Er schreibt, dass der BLLV ein riesiges Schreckensbild vom Leistungsdruck für Neun- und Zehnjährige aufbaut.