Meine Damen und Herren, die Abstimmung ist beendet. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt.
Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/1233 ab. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt wiederum die Ablehnung des Antrags. Die Urnen werden ebenso wie bei der vorhergehenden Abstimmung aufgestellt. Ich weise darauf hin,
dass in beiden Urnen alle Stimmen abgegeben werden können. Mit der Stimmabgabe kann unverzüglich begonnen werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Wir machen in der Tagesordnung weiter.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drucksache 14/3326)
Beide Gesetzentwürfe werden begründet. Herr Staatsminister Huber wird den Regierungsentwurf auf Drucksache 14/3326 begründen. Ich erteile ihm das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der am 1. April in Kraft getretene Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag macht eine Anpassung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes an die neuen staatsvertraglichen Bestimmungen erforderlich. Es handelt sich dabei zumeist um redaktionelle Änderungen, aber auch um Bestimmungen zur Ausfüllung des Staatsvertrags, zum Beispiel Änderungen bei der Regelung der Kabelbelegung in Artikel 36 Bayerisches Mediengesetz.
Die Staatsregierung schlägt Ihnen darüber hinaus einige weitere Änderungen im Rundfunkgesetz und im Mediengesetz vor, die ich kurz darlegen möchte. Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass ihm bei der Prüfung von Tochtergesellschaften des Bayerischen Rundfunks nur eingeschränkte Prüfungsrechte zustehen. Aber gerade die Rechte der Programmverwertung durch Tochtergesellschaften kann sowohl für den Bayerischen Rundfunk als auch für die Gebührenzahler erhebliche finanzielle Bedeutung erlangen. Der Rechnungshof hat deshalb eine gesetzliche Verankerung seines Prüfungsrechtes bei Beteiligungsgesellschaften des Bayerischen Rundfunks vorgeschlagen. In ähnlicher Weise hat sich auch die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe
Es mag nachvollziehbare Gründe dafür geben, bestimmte Geschäftstätigkeiten aus den Anstalten und Tochterunternehmen zu verlagern, zum Beispiel, um flexibler auf den Rechte-Märkten agieren zu können. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass der Einsatz von Rundfunkgebühren der öffentlichen Finanzkontrolle entzogen wird. Deshalb schlägt Ihnen die Staatsregierung vor, ein solches Prüfungsrecht des Rechnungshofes zu verankern. Dies ist auch im Staatsvertrag über den Südwestrundfunk festgelegt. Dieses Prüfungsrecht soll nicht nur für Tochtergesellschaften des Bayerischen Rundfunks gelten, sondern auch für solche der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien.
Wir schlagen Ihnen darüber hinaus eine Änderung beim Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks vor. Das Losverfahren soll abgeschafft werden. Wir schlagen Ihnen vor, die vom Rundfunkrat zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrats künftig auf eine einheitliche Amtszeit von fünf Jahren zu wählen. Das entspricht der Regelung in vergleichbaren Gremien, zum Beispiel im Verwaltungsrat des ZDF. Außerdem enthält der Gesetzentwurf der Staatsregierung die Regelung, die Amtszeiten des Intendanten des Bayerischen Rundfunks und des Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien von vier auf fünf Jahre zu erhöhen und sie damit den Amtszeiten der anderen Organe dieser beiden Anstalten anzugleichen.
Eine weitere wichtige Änderung des Mediengesetzes betrifft die Umstellung von der analogen auf die digitale Rundfunkverbreitung. Im Rahmen der „Initiative Digitaler Rundfunk“ – einer gemeinsamen Aktion von Bund und Ländern mit allen Marktbeteiligten – wird derzeit eine Strategie für eine Umstellung von der analogen auf die digitale Rundfunkverbreitung erarbeitet. Um diesen Umstellungsprozess für Bayern voranzutreiben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Genehmigung für die terrestrische Verbreitung von Rundfunkangeboten ab 1. Januar 2002 grundsätzlich nur mehr erteilt werden kann, wenn diese Angebote in digitaler Technik verbreitet werden.
Gleichzeitig erhält ein Anbieter, der eine analoge Frequenz für die Umstellung auf die digitale Übertragungstechnik zur Verfügung stellt, einen Rechtsanspruch auf vorrangige Berücksichtigung bei der digitalen Übertragung. Das geschieht aus dem Grund, dass ein Anbieter, der die analoge Frequenz aufgibt, Gewissheit haben muss, dass er bei der Verteilung von digitalen Frequenzen berücksichtigt wird.
Schließlich, und das betrifft unmittelbar den Bayerischen Landtag, berücksichtigt der Gesetzentwurf, dass der Landtag ab der 15. Legislaturperiode auf 180 Mitglieder reduziert wird. Das hat auf die Regelung der Vertretung des Landtags im Rundfunkrat und im Medienrat Auswirkungen. Nach der derzeitigen Regelung entsendet der Landtag für jede im Landtag vertretene Partei je angefangene 20 Abgeordnete ein Mitglied in diese Gremien. Würde man es bei dieser Regelung belassen, würde der Landtag in der 15. Legislaturperiode und den folgenden
Der Entwurf der GRÜNEN, der auch zur Beratung ansteht, sieht die Absenkung vor. Die Staatsregierung hält das nicht für begründet und veranlasst. Durch die Verkleinerung des Landtags ist nicht die Zahl der Bürger in Bayern, die von den Abgeordneten repräsentiert werden, kleiner geworden. Die Minderung der demokratischen Repräsentanz der Bevölkerung im Rundfunkrat und im Medienrat soll es nach Auffassung der Staatsregierung nicht geben. Es gibt auch keinen Grund, den Einfluss der demokratisch gewählten Abgeordneten im Rundfunkrat und Medienrat zu vermindern. Der Entwurf der Staatsregierung sieht deshalb vor, dass künftig die Zahl 12 festgeschrieben wird und dass zwölf Vertreter des Bayerischen Landtags im Rundfunkrat und im Medienrat weiterhin tätig sein werden. Das entspricht der derzeitigen Zahl von Vertretern.
Wir sehen allerdings davon ab, meine Damen und Herren, neuen Organisationen ein Vertretungsrecht im Rundfunkrat und im Medienrat einzuräumen. Die Staatsregierung ist der Auffassung, dass der Rundfunkrat und der Medienrat bereits jetzt in der Zusammensetzung sehr vielseitig und vielschichtig besetzt sind, so dass alle gesellschaftlich relevanten Gruppen ausreichend zu Wort kommen können. Es ist keineswegs so, dass die Mitglieder des Rundfunkrates und des Medienrates jeweils nur für die eigenen Verbands- oder Gruppeninteressen sprechen würden, sondern sie sind insgesamt Vertreter der Allgemeinheit und bringen damit alle relevanten Fragen unterschiedlichster Art in die Beratung ein.
Mit der Aufzählung der entsendungsberechtigten Gruppierungen und Institutionen in den jetzigen gesetzlichen Regelungen hat der Gesetzgeber keineswegs eine Gewichtung oder Wertung gegenüber den nicht vertretenen Gruppen vorgenommen. Unsere Gesellschaft – meine Damen und Herren, ich bitte das zu berücksichtigen – ist so vielschichtig und plural zusammengesetzt, dass ohnehin nicht alle Gruppen berücksichtigt werden können.
Selbstverständlich ist, dass viele Organisationen oder Gruppen, die bislang nicht in den Rundfunkgremien vertreten sind, jeweils für sich überzeugend und nachvollziehbar darstellen können, warum gerade sie aufgenommen werden sollen. Es gibt immer erhebliche Abgrenzungsprobleme. Wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weitere Gruppen vorschlägt, kann es dennoch nicht überzeugend darlegen, warum es gerade einzelne Gruppen berücksichtigt, aber andere nicht.
Ich möchte Ihnen einen Überblick geben, welche Organisationen in den letzten Jahren schon allein bei der Staatskanzlei und der Staatsregierung die Vertretung in die Rundfunkgremien vorgeschlagen und für wünschenswert gehalten haben. Das sind die Zeitschriftenverleger, die Filmtheater, die Sängerorganisationen, die
kommunalen Spitzenverbände mit weiteren Vertretern, die Elternvereinigungen, Presse-, Bildagenturen und Bildarchive, bildende Künstler, der Landesfrauenausschuss, die bayerischen Bezirke, Sinti und Roma, Tierschutzverbände, Umweltschutzverbände, zusätzliche religiöse Gemeinschaften, der Mieterbund, freie Wohlfahrtsverbände – die Innere Mission, Caritas, das Bayerische Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt –, die Landesseniorenvertretung und Behindertenverbände.
Aus der großen Zahl sehen Sie, meine Damen und Herren, dass es durchaus einleuchtende Wünsche gäbe. Wollte man diesen Wünschen nachkommen, würde sich die Zahl der Vertreter im Rundfunkrat und im Medienrat auf jeweils 80 bis 100 Mitglieder erhöhen. Daraus allein ergibt sich, dass solche Gremien nicht mehr arbeitsfähig sind. Deshalb muss eine Auswahl getroffen werden. Wir sind aufgrund der Arbeit, die im Rundfunkrat und im Medienrat geleistet wird, der Meinung, dass dort ausreichend sehr plural und vielfältig die gesellschaftlichen Kräfte zu Wort kommen. Deshalb sehen wir davon ab, weitere Gruppierungen aufzunehmen.
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN, der für Wenige eine zusätzliche Möglichkeit schaffen würde, gibt aus unserer Sicht nicht mehr Gerechtigkeit, sondern er schafft nur neue Ungerechtigkeiten. Deshalb lehnt die Staatsregierung diesen Gesetzentwurf ab. Ich bitte Sie vielmehr, meine Damen und Herren, unserem Gesetzentwurf nach gründlicher Beratung in den Ausschüssen zuzustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Den Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 14/3051 begründet Herr Kollege Dr. Runge. Damit beginnt auch die Aussprache. Wir ziehen Begründung und Aussprache zusammen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung greift im Wesentlichen die Regelungen im 4. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag auf. Bei der Abstimmung über diesen Staatsvertrag haben sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten, aus ausführlich dargestellten und, wie wir meinen, guten Gründen. Daneben werden die Verlängerung der Legislaturperiode des Landtags, die Verkleinerung des Landtags und – wie Minister Huber ausgeführt hat – ein anderer Modus für die Bestimmung der Verwaltungsräte aufgegriffen. Es finden die entsprechenden Einarbeitungen und Anpassungen statt, die logische Konsequenzen sind und in den Punkten, wo man hinter den in oben genannten Regelwerken sich befindenden Regelungen steht, auch begrüßenswert sind. Gegenüber der im Dezember ausgeteilten Version des Gesetzentwurfes der Staatsregierung gibt es im vorliegenden Entwurf einige Änderungen. Beispielsweise fällt der Passus weg, dass im digitalen Kabel neben Vollprogrammen auch ein vielfältiges Angebot an Spartenprogrammen sowie fremdsprachliche Programme vertreten sein muss und dass Mediendienste angemessen zu berücksichtigen sind. Solche Punkte werden wir in den Ausschüssen sehr, sehr aus
Ich komme nun zu unserem Gesetzentwurf. Unter dem Motto „Rundfunkrat modernisieren – weniger Parteipolitik, mehr Vielfalt“ wollen wir die Zusammensetzung des Rundfunkrats durch eine Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes der heutigen gesellschaftlichen Realität anpassen. Im Rundfunkrat als Sachwalter des Interesses der Allgemeinheit, sollten möglichst viele gesellschaftliche Gruppen aus Bayern vertreten sein. Die plurale Zusammensetzung des Rundfunkrates soll gewährleisten, dass „alle bedeutsamen, politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen und Kräfte im Gesamtprogramm angemessen zu Wort kommen können“.
Die derzeitige Zusammensetzung des Gremiums, die auf einer Änderung des Rundfunkgesetzes im Jahr 1973 beruht, entspricht nicht der heutigen Realität. So sind gesellschaftliche Gruppen mit hohem Bevölkerungsanteil bzw. mit einem wichtigen Anliegen wie beispielsweise Senioren, Behinderte, Schwule und Lesben, EineWelt-Initiativen sowie ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, nicht im Rundfunkrat vertreten.
Unser Gesetzentwurf beinhaltet, dass die oben genannten Gruppen Platz im Rundfunkrat finden wie im Übrigen auch die Vertreter der Wohlfahrtspflege in Bayern und der VdK. Daneben sollten zwei Vertreter der Belegschaft des Bayerischen Rundfunks mit beratender Stimme offiziell an den Sitzungen teilnehmen können.
Die Reaktion der CSU auf die Vorstellung unseres Gesetzentwurfs ließ nicht lange auf sich warten und fiel auch nicht anders aus, als es zu erwarten war, das heißt: bissig, verdrehend und in der Sache ablehnend. Staatsminister Huber hat sich gerade weitaus sachlicher geäußert. Die CSU-Fraktion, namentlich ihr Vorsitzender Alois Glück, verkündete in einer Pressemitteilung, dass sie keinen Anlass zur Veränderung des Rundfunkrates sehe. In der gleichen Pressemitteilung heißt es, „die GRÜNEN bleiben in ihrer Begründung, warum Lesben und Schwule oder das Eine-Welt-Netzwerk, nicht aber andere Interessenvertreter in den Rundfunkrat entsendet werden sollen, sehr allgemein“.
Nun, wir haben neben den von Herrn Glück genannten Gruppen mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, der Landesarbeitsgemeinschaft der Behindertenselbsthilfegruppen, der Landesseniorenvertretung, dem VdK und der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte auch die Vertreter anderer Gruppen und Anliegen konkret benannt. Besonders schlimm am Vorgehen der CSU, namentlich ihres Fraktionsvorsitzenden, ist aber, dass solche Aussagen, nur Eine-Welt-Gruppen sowie Lesben und Schwule wurden genannt, bewusst getroffen werden, um Stimmen in der breiten Masse der Bevölkerung und auch weit rechts davon zu sammeln, indem Stimmungen gegen Randgruppen aufgegriffen bzw. sogar geschürt werden. Eigentlich wäre zu dieser Thematik eine sachliche Auseinandersetzung angebracht. Aber wenn uns derartige Steilvorlagen gegeben werden, reagieren wir entsprechend.
Wir sind der Meinung, dass es längst an der Zeit ist, die Zusammensetzung des Rundfunkrates nach fast 30 Jahren zu aktualisieren. Mit der Auflösung des Bayerischen Senats haben die drei Mitglieder dieses Gremiums im Rundfunkrat ihren Sitz verloren, was auch im Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zur Abschaffung des Bayerischen Senats niedergelegt ist. Wir sehen den Entfall der drei Sitze als einen Anlass zur Änderung der Besetzung des Rundfunkrates, welche für uns aber keineswegs Ersatz oder Ausgleich für den Senat darstellt.
In der CSU will man jetzt teilweise suggerieren, wir hätten mit der Zustimmung zum Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zur Abschaffung des Bayerischen Senats Mitte Dezember letzten Jahres den Konsens von SPD und CSU mitgetragen, den Rundfunkrat zu verkleinern, in seiner Zusammensetzung aber unverändert zu lassen. Das stimmt so nicht, was Herr Hufe und Herr Glück auch wissen. Wir, das heißt meine Vorgängerin im Rundfunkrat Margarete Bause und ich, haben seit langem immer wieder kundgetan, dass wir den Rundfunkrat in seiner Zusammensetzung verändern wollen. Wir haben dies auf Sitzungen von Gremien des Rundfunkrats sowie auf interfraktionellen Gesprächen zum Thema „Rundfunk“ angesprochen. Bei der Behandlung des oben genannten Ausführungsgesetzes jetzt ein weiteres Mal ein „ceterum censeo“ anzumerken, war angesichts der Tatsache, dass dieses Gesetz ohne Aussprache, also ohne jeden Redebeitrag, im Dezember verabschiedet wurde, nicht angebracht.
Konkreter Anlass für unseren Gesetzentwurf ist im Übrigen der heute gleichzeitig behandelte Gesetzentwurf der Staatsregierung, der unter anderem eine Verbesserung des Verteilschlüssels zugunsten der Landtagsabgeordneten bei Verkleinerung des Landtags ab der 15. Legislaturperiode vorsieht. Wir sind der Auffassung, dass mit der Verringerung der Abgeordnetenzahl des Bayerischen Landtags auch eine Verringerung der Zahl seiner Vertreter im Rundfunkrat von zwölf auf neun einhergehen könnte. Befürchtungen, Parteipolitiker und damit Parteipolitik kämen zu kurz bei der Verkleinerung der Abgeordnetenzahl, können wir nicht teilen. Zum einen sind die Mitglieder des Rundfunkrates verpflichtet, sich bei ihrer Tätigkeit für die Gesamtinteressen des Rundfunks und der Rundfunkteilnehmer einzusetzen. Zum anderen entsenden auch zahlreiche Verbände und andere Organisationen ausgewiesene Parteipolitiker in dieses Gremium. Ich spreche beispielsweise den Städtetag, den Landkreistag, aber auch den DGB an. Möglicherweise kommt jetzt das Argument, wir würden die Plätze anderer verteilen. Herr Hufe, was in drei Jahren sein wird, weiß keiner. Über die Präsenz oder Nichtpräsenz einzelner Mitglieder im Rundfunkrat lasse ich mich an dieser Stelle nicht aus.
Es gibt noch eine andere, vordergründig seriösere Argumentationsschiene – Herr Huber hat diese bemüht – gegen eine Veränderung der Zusammensetzung des Rundfunkrates, mit der wir uns gern auseinander setzen. Sie lautet: Wenn wir jetzt das Fass öffnen würden, müssten wir zahllose neue Gruppierungen berücksichtigen mit der Folge, dass das Gremium nicht mehr arbeitsfähig wäre, weil es zu groß wäre. Wir halten dies für ein „Totschlagsargument“; nach einer solchen Logik könnte der
Rundfunkrat niemals verändert werden. Nach unserem Gesetzentwurf würde der Rundfunkrat um ein ordentliches Mitglied größer, als er dies noch im Dezember letzten Jahres war. Statt 50 Mitglieder hätte er dann 51 Mitglieder. Dazu kommen zwei Vertreter der Belegschaft des Bayerischen Rundfunks mit beratender Stimme.
Ich blättere noch einmal kurz die Liste der Organisationen auf, die wir neu aufnehmen wollen. Sie werden erkennen, dass fast alle Organisationen, die Herr Kollege Huber angesprochen hat, mit dabei sind. Trotzdem findet keine große Aufblähung des Gremiums statt. Es handelt sich um den VdK Bayern, der mit etwa 400000 Mitgliedern der größte Senioren- und Behindertenverband im Freistaat ist. Aufnehmen wollen wir auch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern. Dazu gehören beispielsweise die Arbeiterwohlfahrt, das Bayerische Rote Kreuz, der Caritasverband und das Diakonische Werk mit mehreren hunderttausend ehrenund hauptamtlichen Mitarbeitern und über 14000 Einrichtungen und Projekten in Bayern im gesamten sozialen Bereich. Einbezogen werden soll auch die Landesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte“, die Spitzenorganisation von zurzeit 74 Selbsthilfeverbänden von der Alzheimer Gesellschaft über den Bayerischen Blindenbund, die Stiftung Pfennigparade bis zur Vereinigung der Kehlkopflosen in Bayern. Daneben wollen wir aufnehmen die Landesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbeiräte, die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Bayern, das Eine-Welt-Netzwerk sowie last not least den Lesben- und Schwulenverband, Landesverband Bayern.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir meinen, dass die Berufung von Vertretern dieser gesellschaftlichen Gruppierungen in den Rundfunkrat zumindest eine gewisse Anerkennung für die Gruppierungen und ihre jeweiligen Anliegen bedeutet. Daneben geht es aber auch darum – auch das ist wichtig –, diese Anliegen im Programm des Rundfunks stärker zu gewichten, was durch die Präsenz im Rundfunkrat zumindest mittelbar möglich sein sollte. Der Rundfunkrat wacht als Vertreter der Interessen der Allgemeinheit darüber, dass der Bayerische Rundfunk seine Aufgaben gemäß dem Gesetz erfüllt, und übt das hierzu notwendige Kontrollrecht aus. Im Rundfunkgesetz heißt es: „An der Kontrolle des Rundfunks sind die in Betracht kommenden bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen angemessen zu beteiligen.“ Nicht mehr, aber auch nicht weniger wollen wir mit unserer Initiative und unserem Gesetzentwurf erreichen.