Protokoll der Sitzung vom 18.05.2000

Ich möchte aber auch klarstellen, dass, ob jemand auf Dauer in Deutschland bleiben kann, nicht davon abhängig sein kann, ob sich nun gerade mehr oder weniger zufällig einer oder mehrere Unterstützerkreise dafür einsetzen. Das kann und darf kein Maßstab für solche Entscheidungen sein.

Sie haben gesagt, die Ausführungen seien – den tatsächlichen Vorgang betreffend – falsch gewesen, als die Tochter mit abgeschoben werden sollte. Ich kann mich nur, weil ich ebenso wenig wie Sie dabei war, darauf berufen, was uns das Landratsamt dienstlich berichtet hat. Ich gehe davon aus, dass das korrekt ist.

(Frau Renate Schmidt (SPD): Das könnte man sich auch ansehen! – Zuruf der Frau Abgeordneten Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Der weitere Einwand von Ihnen war, dass Gerichtsentscheidungen nicht sofort vollzogen werden müssten.

(Frau Renate Schmidt (SPD): Sie wollen die Wahrheit nicht wissen!)

Das ist rechtlich sicherlich zutreffend.

(Frau Radermacher (SPD): Ansehen, dann urteilen!)

Ich habe Ihnen deswegen sehr ausführlich alle Rechtszüge in diesem Verfahren vorgetragen, um Ihnen zu demonstrieren, dass dieser Fall ein Musterbeispiel ist, wie man unter Ausnutzung aller Möglichkeiten, die unser verrücktes deutsches Asylrecht bietet – ich sage bewußt „verrückt“ –, den Aufenthalt verzögern,

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hahnzog (SPD))

verzögern und nochmals verzögern kann. Irgendwann einmal, nach vielen, vielen Gerichtsentscheidungen muss Schluss sein, denn sonst ist es – ich wiederhole es – eine Aufforderung unter Ausnutzung aller Möglichkeiten, den Aufenthalt so lange zu verzögern, bis dann wieder Ihr Einwand und der Einwand der Unterstützerkreise kommt: Weil sie so lange da sind, wäre es inhuman, sie zurückzuschicken. Das ist Ihre Methode.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Scharfenberg, Sie haben festgestellt, dass sich die Frau bemüht habe der Passpflicht nachzukommen. Ich kann aus meinen Unterlagen nur das Gegenteil entnehmen. Ich zitiere aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts in Regensburg vom 21. März 2000 und hoffe, dass Sie das glauben. Dort heißt es:

Wie ausgeführt waren die Kläger zumindest seit rechtskräftigem Abschluss ihres Asylverfahrens zur Erfüllung der nach § 4 Absatz 1 Ausländergesetz bestehenden Passpflicht verpflichtet. Trotzdem haben sie sich während des gesamten Aufenthalts der Klägerin zu 1 im Bundesgebiet nicht erkennbar um die Ausstellung eines armenischen Nationalpasses bei den zuständigen armenischen Behörden bemüht. Die Kläger zu 2 und 3 müssen sich die Versäumnisse ihrer Mutter zurechnen lassen. Darüber hinaus wären die Kläger zumindest seit Bestandskraft des Bundesamtsbescheids vom 23. Juli 1998 – 19. August 1998 betreffend die Kläger zu 2 und 3 – bzw. Rechtskraft – 12. Juni 1999 betreffend die Klägerin zu 1 – verpflichtet gewesen, sich wegen des Fehlens gültiger armenischer Pässe um Heimreisepapiere zu bemühen. Es ist nicht ersichtlich, dass die Kläger sich zu diesem Zweck an die armenische Botschaft im Bundesgebiet gewandt hatten.

So das Zitat aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Regensburg, auf das ich mich gerne verlassen möchte.

Ihre letzte Bemerkung, Herr Kollege Schindler, bedarf keiner Kommentierung. Sie unterstellen uns, dass wir deswegen Gesetze, die Altfallregelung und einstimmige Beschlüsse der Innenministerkonferenz, die mit Zustimmung Ihrer Parteigenossen beschlossen wurden, konsequent vollziehen, um eine bestimmte Wählerklientel zu befriedigen.

Ich habe eher den Eindruck, dass das Ihre Motive sind.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich Herrn Staatsminister Noica aus Rumänien begrüßen, der für Arbeit und Landesplanung zuständig ist. Herzlich willkommen bei uns in Bayern.

(Allgemeiner Beifall)

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat beschlossen, die Eingaben gemäß § 84 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die SPD-Fraktion hat beantragt, die Abstimmung in namentlicher Form durchführen zu lassen. Wer dem Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden zustimmen will, den bitte ich, die blaue „Ja-Karte“ zu benutzen. Für Gegenstimmen ist die rote „Nein-Karte“ zu verwenden. Stimmenthaltungen sind anzuzeigen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechenden Urnen bereitgestellt. Die „Ja-Urne“ ist auf der Seite der CSU-Fraktion, die „Nein-Urne“ auf der Seite der Opposition aufgestellt. Die „Enthaltung-Urne“ befindet sich auf dem Stenografen-Tisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 12.12 Uhr bis 12.17 Uhr)

Die Abstimmung ist abgeschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und nach der Fragestunde bekannt gegeben.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 6

Mündliche Anfragen

Für die Mündlichen Anfragen sind 45 Minuten vorgesehen. Ich bitte zunächst Herrn Staatsminister Huber um die Beantwortung der ersten Frage. Der erste Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Scholz.

Herr Staatsminister, wie viele der 165 Regionalprojekte der Hightech-Offensive wurden – jeweils getrennt nach Regierungsbezirken – bereits gestartet, wie viele mussten wegen der EU-Verträglichkeitsprüfung neu beantragt werden, und wie viele wurden bisher genehmigt?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für die 165 Projekte des Regionalkonzepts der Hightech-Offensive ergibt sich derzeit folgender Stand der Projektförderung: Insgesamt sind 50 Projekte beantragt, und es sind 14 bereits bewilligt oder gestartet. Sind Sie damit einverstanden, Herr

Kollege Dr. Scholz, dass ich Ihnen eine schriftliche Liste über die Projekte in den einzelnen Regierungsbezirken zukommen lasse?

Für die übrigen Projekte liegen Projektskizzen vor. Die Projektträger wurden aufgefordert, bis spätestens 30. September 2000 prüffähige Anträge samt vollständigen Antragsunterlagen vorzulegen. Von der Staatsregierung wurde, wie vom Bayerischen Landtag beschlossen, ein externes Beratungsunternehmen, die Firma CSC Ploenzke AG, mit dem Controlling des Regionalkonzeptes beauftragt. Das Beratungsunternehmen ist seit Anfang April tätig. Es unterstützt die Regierungspräsidenten und die Staatsregierung bei der Umsetzung des Regionalkonzepts.

Wegen fehlender Verträglichkeit mit EU-notifizierten Programmen musste bisher kein Projekt abgelehnt werden. Die Projekte des Regionalkonzeptes zur Hightech-Offensive werden, soweit dies wettbewerbsrechtlich notwendig ist, im Rahmen von EU-notifizierten Programmen gefördert. Die Staatsregierung wird dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen gegen Ende des Jahres über den Stand der Umsetzung der einzelnen Projekte berichten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Scholz.

Herr Staatsminister, gab es bisher Projekte, die nicht durchführungsfähig sind, und wurden dafür bereits Nachrückerprojekte in Angriff genommen?

Herr Kollege, vor kurzem gab es in der Staatskanzlei eine Besprechung mit Vertretern der Regierungen und der zuständigen Ministerien. Dabei haben wir versucht, uns einen Überblick über die Realisierungsmöglichkeiten zu verschaffen. Es deutet sich an, dass einzelne Projekte nicht oder nicht mehr realisierungsfähig sind. Deshalb hat der Bayerische Landtag bereits eine Liste von Ersatzprojekten beschlossen.

Die Staatskanzlei und die Ministerien haben die Regierungen ermächtigt und beauftragt, bei Erkennen von Nichtrealisierbarkeit Projekte der Ersatzliste oder auch andere Projekte in Angriff zu nehmen, damit keine Verzögerung entsteht. Wir wollen mögliche Projekte, die noch nicht in den Ersatzlisten stehen, zusammen mit dem Haushalt 2001 dem Parlament zur Entscheidung vorlegen. Wir arbeiten also konsequent an einer unverzüglichen Realisierung all dieser Projekte der Regionalkonzepte.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Scholz.

Herr Staatsminister, wie erklären Sie sich, dass bisher nur 50 von 165 Projekten beantragt worden sind? Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Eile, mit der die Staatsregierung seinerzeit die Projekte auf den Weg gebracht hat. Welche Gründe gibt es, dass fünf Monate nach dem Stichtag 1. Januar erst 50 Projekte beantragt worden sind?

Mit annähernd einem Drittel beantragter Projekte sind wir auf einem guten Weg. Das Programm ist auf mehrere Jahre angelegt. Es wäre in der Tat möglich gewesen, noch mehr Projekte zu beantragen. Nach meiner Einschätzung liegt der Grund dafür, dass das nicht geschehen ist, darin, dass in der Vergangenheit noch nicht die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen zusammengetragen worden sind. Bei vielen Projekten liegen nur Skizzen vor. Es ist notwendig, jetzt beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen einer Fachhochschule, einer Kommune und einem Wirtschaftsunternehmen konkret zu organisieren und umzusetzen. Das nimmt mitunter einige Zeit in Anspruch.

Im Moment kann ich nicht erkennen, dass es hier zu bewussten Verzögerungen käme oder dass gar ein Verschulden der Behörden vorliegt. Ich werde Ihren versteckten Hinweis, darauf zu achten, dass es zügig voran geht, aber beherzigen, denn das ist auch im Interesse der Staatsregierung.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Herr Dr. Scholz.

Herr Staatsminister, welches Verfahren ist vorgesehen, wenn neue Projekte eine Chance haben, die nicht in der Ergänzungsliste genannt werden. Welche Rolle spielt dann der regionale Kreis der Entscheidungsbefugten? Wie erfolgt die weitere Vorgehensweise?

Das ist in der Tat eine Frage, die sehr oft gestellt wird, Herr Dr. Scholz. Selbstverständlich ist es so, dass die 50 Millionen DM, die für einen Regierungsbezirk vorgesehen sind, in diesem Regierungsbezirk auch bleiben. Ein Transfer von Geldern, also von Projektmitteln in andere Regierungsbezirke ist in keiner Weise gegeben. Wenn in einem Regierungsbezirk möglicherweise Projekte entfallen, dann kommen die in diesem Regierungsbezirk festgelegten Nachrückprojekte zum Zuge. Das erfolgt in gleicher Weise wie in der Vergangenheit: Unter der Federführung des Regierungspräsidenten und des regionalen Arbeitskreises erfolgt die Auswahl und die Prüfung. Die Projekte werden dann den Ministerien vorgeschlagen. Sollte es sich dabei um Projekte handeln, die noch nicht in der Nachrückerliste sind, dann werden wir sie im Zuge des Haushalts 2000 dem Parlament vorlegen.

Ich möchte noch einmal unterstreichen: Wir haben von Anfang an gewusst, dass es hier besondere Risiken gibt. Auf diese besonderen Risiken habe ich im Haushaltsausschuss des Landtags ausdrücklich hingewiesen. Die Situation war dem Parlament durchaus bekannt. Das

war auch der Grund dafür, dass wir ein externes Beratungsunternehmen eingeschaltet haben, um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls für ein Ersatzprojekt sorgen zu können. Ich glaube, dass die Struktur hier richtig angelegt ist. Wir sind bereits dabei, neue Projekte auf den Weg zu bringen, auf die zurückgegriffen werden kann, falls dies notwendig werden sollte.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich rufe die nächste Frage auf: Herr Kollege Franzke, bitte.

Herr Staatsminister, wie beurteilt die Staatsregierung die Entwicklung im Bundesliga-Fußball, wonach Spiele nur noch im Bezahl-TV live zu sehen sein werden, was unternimmt die Staatsregierung dagegen, und was tut der Ministerpräsident, der auch „Funktionär“ des FC Bayern ist, gegen diese Entwicklung, die – neben den irrwitzigen Gehalts- und Kaufsummen für internationale Sportler – den Sport immer mehr ins Abseits bringt?

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Franzke greift hier ein Problem auf, das viele Fußfallfans sehr interessiert. Ich möchte der Antwort vorwegschicken: Life ist live. Das bedeutet: Das beste Erlebnis hat man im Stadion selbst. Deshalb muss sich aber jeder selbst um eine Eintrittskarte bemühen.

(Franzke (SPD): Wer kann das schon!)