Protokoll der Sitzung vom 11.07.2000

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Tagesordnungspunkt 2 a

Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Stärkung der kommunalen Demokratie I:

Informationsrechte der Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte (Drucksache 14/3784)

Erste Lesung –

Tagesordnungspunkt 2 b

Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Stärkung der kommunalen Demokratie II:

Geschäftsgang der vorberatenden Ausschüsse (Drucksache 14/3785)

Erste Lesung –

Tagesordnungspunkt 2 c

Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Stärkung der kommunalen Demokratie III:

Bildung und Besetzung kommunaler Ausschüsse (Drucksache 14/3786)

Erste Lesung –

Tagesordnungspunkt 2 d

Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Stärkung der kommunalen Demokratie IV:

Repräsentation in den Zweckverbänden (Drucksa- che 14/3787)

Erste Lesung –

Tagesordnungspunkt 2 e

Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Stärkung der kommunalen Demokratie V:

Transparenz und Kontrolle von kommunalen Wirtschaftsunternehmen (Drucksache 14/3788)

Erste Lesung –

Tagesordnungspunkt 2 f

Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Stärkung der kommunalen Demokratie VI:

Änderung des Sparkassengesetzes (Drucksache 14/3789)

Erste Lesung –

Tagesordnungspunkt 2 g

Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Stärkung der kommunalen Demokratie IX:

Einführung der Einwohnerversammlung (Drucksa- che 14/3792)

Erste Lesung –

Tagesordnungspunkt 2 h

Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Stärkung der kommunalen Demokratie X:

Stärkung der Rechte der städtischen Bezirksausschüsse (Drucksache 14/3793)

Erste Lesung –

Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat darum gebeten, Begründung und Aussprache zusammenzufassen. Damit stehen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN 20 Minuten Redezeit zu. Das Wort hat Frau Kollegin Tausendfreund.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist sinnvoll, die Gesetzentwürfe zur Stärkung der kommunalen Demokratie zusammen zu debattieren und die Ersten Lesungen zusammenzufassen. Ich werde bei dieser Gelegenheit die beiden weiteren Anträge ansprechen, weil sie in das Kommunal-Paket gehören.

Die kommunale Selbstverwaltung und die Arbeit der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage ist eine sehr wichtige Säule unserer Demokratie. Die Kommunalpolitik kann und muss jedoch transparenter und demokratischer gestaltet werden. Sie muss eine wirksamere Kon

trolle des Verwaltungshandelns durch die gewählten Mandatsträgerinnen und -träger ermöglichen. Die heutigen Rahmenbedingungen, wie sie durch die Kommunalverfassungen festgeschrieben sind, führen in einigen Bereichen noch zu unbefriedigenden Ergebnissen. Sie lassen eine sehr unterschiedliche Handhabung der kommunalen Entscheidungspraxis und der Einbeziehung der einzelnen Mandatsträgerinnen und -träger zu.

Ich möchte vorab ein paar Beispiele herausgreifen. Für die konstruktive und kritische Mitarbeit in den kommunalen Gremien reicht es nicht aus, dass die einzelnen Mitglieder und Fraktionen in den Gemeinde- und Stadträten sowie im Kreistag Anträge und Anfragen stellen und in den Sitzungen reden und abstimmen dürfen, wenn es gleichzeitig vom Bürgermeister, vom Landrat und von der Mehrheit im Rat abhängt, welche Informationen ihnen zur Vorbereitung an die Hand gegeben werden.

Die Handhabung der Informationspolitik ist in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich. Neben den sehr vorbildlichen Geschäftsordnungen und Amtsführungsstilen kennen wir leider genügend Beispiele dafür, dass es sich für einzelne Ratsmitglieder immer wieder sehr mühsam gestaltet, überhaupt an Informationen aus der Verwaltung heranzukommen. Hier sind individuelle Informationsrechte für die einzelnen Ratsmitglieder erforderlich.

Das wichtige Prinzip, dass Sitzungen grundsätzlich öffentlich stattfinden, wenn nicht zwingende Gründe der Geheimhaltung entgegenstehen, wird vielerorts unterlaufen. Die Vorentscheidungen fallen in den geheimen Beratungen der vorberatenden Ausschüsse und werden dann im Plenum oftmals nur noch abgenickt. Wir wollen das Vorbild derjenigen Kommunen, die generell öffentlich tagen, ob es sich nun um vorberatende oder beschließende Ausschüsse handelt, zur Regel machen.

Da die kommunalen Gremien nicht als Parlament, sondern als Teil der Verwaltung ausgestaltet sind, kommt ihnen direkt die wesentliche Gestaltungs- und Kontrollfunktion zu. Dieser Unterschied zwischen der kommunalen Selbstverwaltung und dem Parlamentarismus muss seinen konkreten Niederschlag in den Mitgliedschaftsrechten finden. Zumindest theoretisch sollten die Ratsmitglieder nicht in Regierung und Opposition aufgeteilt sein.