Protokoll der Sitzung vom 12.07.2000

(Freiherr von Redwitz (CSU): Doch! Wir haben ein Grundgesetz!)

Dazu komme ich noch. Schauen Sie einmal hinein! – Neben der in dieser Aussage enthaltenen deutlichen Diskriminierung, die Sie mit nichts übertünchen können, obwohl Sie behaupten, Sie seien tolerant und offen – dies tun Sie auch in Ihrem vorliegenden Dringlichkeitsantrag; solche Aussagen sprechen eine deutliche Spra

che –, steckt hinter solchen Aussagen eine klare verfassungsrechtliche Fehlinterpretation. Erstens wertet die Verfassung Homosexualität nicht ab, sondern spricht sich klar und deutlich gegen eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung aus. Zweitens verlangt die in der Verfassung verankerte Privilegierung des Instituts Ehe nicht die Ausgrenzung anderer Lebensgemeinschaften, sondern fordert lediglich, dass die Ehe im Vergleich zu anderen Lebensformen nicht benachteiligt wird. Wenn aber Homosexuelle den gleichen Wert haben wie Heterosexuelle – das werden Sie wohl nicht abstreiten wollen, meine Herren und Damen von der CSU –, dann stellt sich mir die Frage, warum man ihnen die nun geplanten gesetzlichen Regelungen verweigert.

Ich sage es ganz ehrlich: Mir geht das vorgesehene Gesetz nicht weit genug. In dem Zusammenhang mussten Zugeständnisse an den Koalitionspartner gemacht werden. Ich hätte keine Angst davor, mehr zu fordern. Zu Ihrer Beruhigung merke ich an: Einiges wird nicht eheähnlich geregelt werden. Das müsste Sie doch dazu bringen, dem einschlägigen Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Unruhe bei der CSU)

Aber vielleicht halten Sie die eingetragene Lebensgemeinschaft für verfassungsrechtlich bedenklich, wie es Herr Zeitlmann von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgeführt hat, weil in der Ehe Kinder gezeugt werden und deshalb ein besonderer Schutz der Ehe notwendig ist. Was ist mit dieser Argumentation? Erstens möchte ich Ihnen sagen: Ehe geht auch ohne Kinder. Zweitens sage ich Ihnen: Kinder gehen auch ohne Ehe. Das ist Ihnen vielleicht noch nicht aufgefallen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD – Frau Renate Schmidt (SPD): Manchen ist es vielleicht aufgefallen! – Zurufe von der CSU – Frau Renate Schmidt (SPD): Jetzt denken die von der CSU an ihre Sünden! – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier muss doch der Schutz von Kindern im Vordergrund stehen – unabhängig davon, ob diese in ehelichen oder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften aufwachsen. Herr Zeitlmann stößt diesbezüglich aber in dasselbe Horn wie Frau Sozialministerin Stamm. Man höre und staune – jetzt kommt wieder eines dieser wunderschönen Zitate aus der Antwort auf unsere Anfrage –: Ehen sind als Keimzelle der Familie besonders schutzwürdig. Denn „keine Gesellschaft kann darauf verzichten, sich zum Zwecke der eigenen Erhaltung in diesem Sinne permanent zu erneuern.“ Meine Herren und Damen von der CSU, Sätze wie diese möchten wir – zum Zweck der Arterhaltung – gerne öfter hören. Ich glaube, ich unterlag bisher dem Irrtum, dass man aus Liebe heiratet, aus Zuneigung, weil man gut zusammenpasst. Ihre Ansichten stammen meines Erachtens aus der Zeit des Preußischen Allgemeinen Landrechts und der Weimarer Verfassung. Meine Herren und Damen von der CSU, bei Ihnen hat keine Fortentwicklung des Ehebegriffs stattgefunden.

Der besondere Schutz der Ehe liegt doch nach der Verfassungsrechtsprechung im Grundrecht der Eheschließungsfreiheit. Jetzt können Sie einmal mitzählen. Ich nenne nun einige Punkte. Sie können sich diese vielleicht merken, um dann einfach einmal zu überprüfen, ob einer davon durch die eingetragene Partnerschaft in Frage gestellt würde. Also noch einmal: Der besondere Schutz liegt in der Eheschließungsfreiheit, in der Institutsgarantie, ihrer Leitbildfunktion und in dem schon erwähnten Benachteiligungsverbot. Zudem darf die Eheschließungsfreudigkeit nicht beeinträchtigt werden. Jetzt überprüfen Sie es einmal, meine Herren und Damen von der CSU. Glauben Sie allen Ernstes, dass durch die Eintragung auch nur einer Partnerschaft die Eheschließungsfreudigkeit beeinträchtigt oder das Institut Ehe in Frage gestellt würde? Das wollen Sie mir doch nicht ernsthaft weismachen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie zugeben: Es geht Ihnen nicht um die verfassungsrechtliche, sondern um die kultur- und damit um die gesellschaftspolitische Komponente. Was Sie schützen wollen, ist Ihre Illusion von der Ehe. Ich sage Ihnen: Diese Illusion hat noch nie mit den Realitäten übereingestimmt.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)

Es gibt viele glückliche Ehen. Doch gibt es genauso viele Ehen, für deren Erhalt ein hoher Preis gezahlt wurde und wird, meistens von der Frau. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensformen, die glücklicher sein können als eine Ehe nach 30 Jahren. Eine Ihrer größten Illusionen heute ist, dass Ehen lebenslang halten oder zumindest halten sollten. So konstruieren Sie abenteuerliche Unterstellungen, mit denen Sie belegen wollen, dass eine eingetragene, beurkundete Partnerschaft niemals eine echte Partnerschaft mit Rechtsfolgen sein kann. Ich zitiere:

In diesem Falle fehlte eine notwendige Schranke gegen mögliche Missbräuche, zum Beispiel zur Erlangung ausländer-, steuer- und sozialrechtlicher Vorteile. Wollte man indessen wie für das Eherecht einen entsprechenden Verpflichtungswillen der Partner verlangen, stellt sich die Frage nach der Überprüfung, die möglicherweise noch schwieriger ist als bei der Eingehung einer Ehe.

Ich bin sicher, Sie haben diese Worte nicht verstanden. Ich musste sie zweimal lesen, um sie zu verstehen. Das möchte ich Ihnen jetzt nicht antun. Damit es schneller geht, übersetze ich Ihnen das eben Zitierte. Auf Deutsch heißt es: Schwule und Lesben haben keinen auf Dauer angelegten Verpflichtungswillen; sie sind potenzielle Leistungsmissbraucher.

Ich frage Sie: Um Gottes Willen, was haben Sie für ein verqueres Menschenbild, meine Herren und Damen von der CSU? Erstens übernehmen homosexuelle Paare mit der Eintragung eine ganze Reihe von Verpflichtungen, beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen. Zweitens ha

ben Sie anscheinend noch nie Kontakt zu solchen Paaren gehabt. Abstellend auf den Verpflichtungswillen und die Dauer der Partnerschaft, frage ich Sie außerdem, wie Sie die zunehmende Ehescheidungsquote künftig bewerten wollen. Nach Ihrer Logik hätten wir es bei diesen Fällen wohl mit den gescheiterten Versuchen der Leistungserschleichung zu tun.

(Lebhafter Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Meine Herren und Damen von der CSU, nicht Ihnen, sondern der rot-grünen Bundesregierung mit deutlicher grüner Handschrift haben wir das Familienförderungsgesetz zu verdanken. Ihrer Familienpolitik über 16 Jahre verdanken wir ein Verfassungsgerichtsurteil, das bemängelt, dass unter Finanzminister Dr. Waigel die Familien zu hohe Steuern zahlen mussten. Wir haben den Betreuungsfreibetrag eingeführt und den Kinderfreibetrag erhöht. Wir haben das Kindergeld erhöht, Verbesserungen für behinderte Kinder eingeführt und auch die Kinder von Sozialhilfeempfängern und Sozialhilfeempfängerinnen nicht vergessen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Es ist wie so häufig: Das eine zu tun, dies bedeutet nicht, das andere zu lassen. Der Versuch, die Benachteiligung von Homosexuellen zu minimieren, wie es übrigens auch eine Entscheidung des Europäischen Verfassungsgerichtshofs fordert, ist das eine, die Förderung von Familie und Ehe das andere. Meine Herren und Damen von der Staatsregierung, wir fordern Sie auf, eine Politik, die überall dort ansetzen muss, wo Kinder in den verschiedenen Lebensformen zu fördern sind, nicht gegen eine aktive Antidiskriminierungspolitik auszuspielen. Stimmen Sie dem auf Bundesebene vorliegenden Gesetzentwurf im Bundesrat zu. Beenden Sie eine Diskussion der Sexualmoral der Fünfzigerjahre.

(Lebhafter Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Frau Dr. Fickler.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Kollegin Stahl, Sie werden sicherlich nicht angenommen haben, dass wir Ihrem vorliegenden Dringlichkeitsantrag zustimmen werden.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch!)

Sie haben ja nicht einmal erreichen können, dass sich innerhalb der Koalition in Berlin alle Ihrer Auffassung anschließen. Ich erinnere an Aussagen von Herrn Bundesminister Schily zu diesem Thema. Er hält vertragliche Regelungen für geboten, peilt aber keine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe an. Ich hoffe, dass Herr Schily seine Bedenken bereits in der Kabinettsrunde vorgebracht hat, also vor

der Einbringung des in Rede stehenden Gesetzentwurfs im Bundestag.

Mit dem geplanten Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften soll ein familienrechtliches Institut entstehen, das der Ehe gleichgestellt ist. Das ist die Absicht – auch wenn bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag das Gegenteil erklärt wurde. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen entsprechen im Großen und Ganzen denen, die für die Ehe gelten. Diesen Sachverhalt können auch die GRÜNEN nicht leugnen. Sehr verehrte Frau Kollegin Stahl, wenn Sie uns vorwerfen, wir hätten die Fortentwicklung der Ehe in der von Ihnen vorgeschlagenen Form nicht fortgeführt, kann ich nur sagen: Derlei wollen wir auch gar nicht.

Wir wollen das Instrument der Ehe nicht in dem Sinne fortentwickeln, wie Sie das wollen.

(Beifall bei der CSU)

Wir halten den Gesetzentwurf für verfassungswidrig, weil die überragende Stellung von Ehe und Familie, wie sie unser Grundgesetz garantiert, beschädigt würde. Wir setzen uns aber, genauso wie Sie, gegen jegliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zur Wehr. Wir bekennen uns zu Rücksichtnahme und Toleranz gegenüber den Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben. Ich möchte für das Protokoll anmerken, dass unser Antrag in der ersten Zeile des zweiten Absatzes verändert wird. Dort soll es heißen: „Der Landtag bekennt sich zu Rücksichtnahme und Toleranz“.

Dies gilt natürlich auch für andere Lebensgemeinschaften. Gesellschaftliche Ächtung aufgrund der sexuellen Orientierung muss der Vergangenheit angehören. Frau Kollegin Stahl, auf Ihre Frage, was dagegen spricht, den bisher Rechtlosen ein Instrument an die Hand zu geben, möchte ich Folgendes sagen: Die Partner in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft sind bisher nicht rechtlos, sondern haben die Möglichkeit, eine Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen zu schließen, mit denen sie ihre Lebensgemeinschaft gestalten können. Ich möchte Sie fragen, warum Sie keine Politik für Mehrheiten betreiben. Sie unterstellen uns, dass wir durch die Ablehnung Ihres Antrags gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften diskriminierten. Dies weisen wir entschieden zurück.

Genauso gut könnte man Ihnen unterstellen, dass Sie Frauen, die Kinder groß gezogen haben, diskriminieren, weil Sie in der laufenden Rentendebatte eine Familienkomponente ablehnen. Wir legen auf diese Familienkomponente Wert.

(Beifall bei der CSU)

Der Hauptgrund unserer Ablehnung Ihres Antrags besteht darin, dass aus dem Recht des Einzelnen, sein Leben in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft zu gestalten, kein Gleichstellungsanspruch mit der Ehe abgeleitet werden darf; denn das Grundgesetz gibt in Artikel 6 Absatz 1 die Ehe als gesellschaftliches

Leitbild vor. Unter dem Begriff „Ehe“ versteht die Verfassung die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass die Ehe die Keimzelle der Familie ist. Die Keimzelle der Familie stellt einen stabilen Rahmen für die nachfolgenden Generationen bereit. Deshalb ist sie besonders schutzwürdig. Mit dieser bewussten Wertentscheidung unseres Grundgesetzes ist der Gesetzentwurf der rotgrünen Koalition unvereinbar. Wir lehnen mit Nachdruck Ihren Angriff auf die Grundlage unserer Gesellschaftsordnung ab. Viele Rechte und Verpflichtungen gleichgeschlechtlicher Partner, wie sie in Ihrem Gesetzentwurf enthalten sind, können heute schon im Wege privatrechtlicher Vereinbarungen von den Lebenspartnern selbst gestaltet werden, wie ich das vorhin ausgeführt habe.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Familie hat über Jahrzehnte hinweg eine unverändert hohe Zustimmung in unserer Bevölkerung gefunden. Dies gilt vor allem für die glückliche Familie. Ich wünsche mir, dass es nach wie vor viele glückliche Familien gibt. Wir lehnen Ihren Dringlichkeitsantrag ab.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat jetzt Frau Kollegin Dr. Kronawitter.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute hören sich Ihre Worte schon viel moderater an als noch vor wenigen Tagen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus Straubing waren Worte zu hören, die an den Kulturkampf erinnerten, der in vergangenen Zeiten stattgefunden hat.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dank Herrn Glück und Herrn Glos wurde der Kulturkampf abgeblasen. Wenn der „Bildzeitung“ zu glauben ist, wird zu diesem Thema keine Unterschriftenaktion durchgeführt.

(Hofmann (CSU): Schaun wir mal!)

Die „Bildzeitung“ berichtet gerade bei diesem Thema sehr moderat. Sie wissen, dass diese Zeitung Ihr Ohr an der Stimmungslage der Bevölkerung hat. Ihr Dringlichkeitsantrag ist in einigen Passagen so formuliert, dass wir ihn mittragen könnten, wenn da nicht die grundsätzliche Ausrichtung dieses Antrags wäre.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir zu einem solch hochsensiblen Thema sprechen, müssen wir daran denken, dass bis vor kurzer Zeit Menschen mit gleichgeschlechtlicher Ausrichtung mit dem Strafgesetz verfolgt wurden. Wir müssen auch daran erinnern, dass vor kaum 60 Jahren diese Menschen mit dem rosa Winkel stigmatisiert wurden. Damals wurden diese Men

schen in KZs gebracht, wo sie stark gelitten haben. Heute leben zirka 10% der Bevölkerung, die nicht heterosexuell veranlagt sind, relativ offen in unserer Gesellschaft. Ich meine, das ist ein echter Fortschritt. Die Politik muss diese Realität anerkennen und die politischen Strukturen so gestalten, dass Minderheiten nicht ausgegrenzt bleiben. Frau Kollegin Stahl hat soeben eine ganze Reihe von Beispielen gebracht.

Deutschland ist bei diesem Thema keineswegs Vorreiter. In Europa haben viele andere Länder die Weichen bereits gestellt. Dort zeigt sich, dass die Bevölkerung die Veränderung mehrheitlich mitträgt und sie bejaht. Die SPD ist sich sehr wohl bewusst, dass diese Veränderung eine große Herausforderung für die Menschen bedeutet. Es gibt Mentalitäten und Prägungen, auf die wir Rücksicht nehmen müssen. Deshalb darf die Diskussion nicht von Schlagworten bestimmt werden. Vielmehr müssen nüchterne Sachverhalte geklärt und Vorurteile gebändigt werden. Im Grunde geht es darum, den Bindungswillen und die Verantwortungsbereitschaft gleichgeschlechtlicher Paare zu akzeptieren und rechtlich zu stärken.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unterhalb der rechtlichen Ebene geht es darum, Menschen in ihrer Individualität wahrzunehmen und zu akzeptieren. Wir wissen, dass die Diskussion in diesem Gesetzgebungsprozess sehr schwierig ist. Wir wissen, dass wir die Mehrheit der Bevölkerung für dieses Vorhaben gewinnen können, wenn es bei einer sachlichen Diskussion bleibt. Deshalb möchte ich an die CSU in diesem Sinne appellieren.