Hildegard Kronawitter

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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion ist jetzt zunehmend sachlicher geworden. Ich muss aber trotzdem daran erinnern, dass man in den letzten Wochen, insbesondere in der letzten Woche, den Eindruck haben musste: Wir erleben zwar ein historisches Ereignis, nämlich die Verfassungsgebung für die 15 bzw. 25 Mitgliedsländer der EU, können das aber nur als Mäkelkonzert der CSU wahrnehmen.
Dieses Mäkelkonzert haben wir vorausgehend etliche Male bereits im Ausschuss gehört. Auch damals ist von der SPD schon gesagt worden: Wir wünschen uns, dass in der öffentlichen Diskussion sichtbar wird, was mit dieser Verfassung erreicht worden ist, was an Werten geschaffen wird und wie sich der Zusammenhalt festigt – für alle Mitgliedsländer und für die Bürgerinnen und Bürger der EU.
Sie, Herr Minister Bocklet, haben heute etwas gemacht, was ich mir schon in der vorigen Woche gewünscht hätte, dass Sie nämlich das Pro und Kontra abwägen.
Ja, ja, aber in der Öffentlichkeit kommt von Ihnen immer nur das Mäkeln herüber, vielleicht auch, weil Ministerpräsident Stoiber so viel Wert darauf legt, dass immer nur Kritik und Angriff sichtbar werden.
Heute ist wieder das Stichwort „Klagerecht der Regionen“ gefallen. Sie, Herr Minister, haben gesagt – ich habe mitgeschrieben –, es gehe Ihnen nicht weit genug, Sie hätten gern das Klagerecht der Regionen mit Gesetzgebungskompetenz. Sie wissen sicher, dass ein Ihrer Partei Nahestehender, nämlich Herr Brock von der CDU, gesagt hat: „Künftig können alle Bundesländer vor Gericht klagen. Dies war vor einem halben Jahr noch unvorstellbar.“ Dieses Zitat belegt, welchen Prozess der Konvent selbst vollzogen hat und was in dieser Diskussion im Sinne auch der Regionen, im Sinne auch der deutschen Bundesländer erreicht wurde.
Diese Verfassung – auch das ist mehrmals gesagt worden – ist ein Kompromiss. Dieser Kompromiss ist natürlich dann ein geeigneter Kompromiss, wenn sich alle Mitgliedsländer darin wiederfinden können. Ich frage mich, was es bedeutet, wenn die Forderungen, die Sie auflisten, in den noch anstehenden Verhandlungen – das sind ja nur noch wenige Wochen – nicht durchsetzbar sind, weil andere Länder sagen, dann wollten sie anderes durchgesetzt haben, was Deutschland wiederum nicht akzeptieren kann. Was werden Sie da tun?
Ich hoffe sehr, dass auch die CSU einsieht, dass wichtig ist: Die europäische Verfassung wird dann die größte Akzeptanz erfahren, wenn sich alle Mitgliedsländer und die Bürgerinnen und Bürger darin wiederfinden können. Das heißt doch, dass sie dann auch allseits akzeptiert und vertreten wird.
Ich möchte nun noch ein Thema herausgreifen, weil es in der vorigen Woche sehr spannend aufgebaut wurde. Da ist beim Thema „Vetorecht bei Zuwanderung“ ein großer Popanz aufgebaut worden. Jawohl, das war so!
Dieser Popanz – das war wunderbar nachzuvollziehen – brach dann in sich zusammen, als am Abend der Konferenz in Griechenland Bundeskanzler Schröder sagte, Deutschland werde bei diesem Vetorecht bleiben; das habe man so einbringen müssen. – Da habe ich sofort gedacht: Nun kann von der CSU nicht mehr gehetzt werden. Und in der Tat, es wurde von Ihnen dazu ja auch nichts gesagt.
Ich kann mich sehr gut an diese Fernsehbilder erinnern.
Noch ein Letztes: Herr Kollege Zeller, wir brauchen in der Tat die öffentliche Diskussion über die europäische Verfassung.
Nein, nein, wir führen sie schon länger.
Ich wünsche mir, dass die CSU in dieser öffentlichen Diskussion sichtbar macht, dass die europäische Verfassung ein ganz entscheidender Meilenstein auf dem Wege der europäischen Einigung ist, dass sie das historische Erfolgsmodell der europäischen Einigung bestätigt, verstärkt, bei dem eine Umkehr nicht mehr möglich sein wird. Ich wünsche mir auch, dass in diesem Zusammenhang der Nutzen der EU für die Menschen in Bayern herausgestellt wird.
Als Stichwort für diesen Nutzen nenne ich: beispielsweise ESF-Mittel zur Modernisierung der Gesellschaft in Bayern.
Herr Staatsminister Zehetmair, ich frage Sie: In welcher Weise ist Bayerische Kulturgeschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München nach dem Ausscheiden des jetzigen Lehrstuhlinhabers im Februar 2004 in Forschung und Lehre gesichert, und können laufende wichtige Forschungsprojekte zur bayerischen Literatur- und Kulturgeschichte an der Universität oder an einer eigens zu schaffenden Forschungsstelle fortgeführt werden?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.
Herr Staatsminister, Ihnen wird bekannt sein, dass es sich um ein heißes Thema in diesem Fachbereich an der Universität handelt. Sie haben sich dafür ausgesprochen, den Lehrstuhl Bayerische Kulturgeschichte wieder dem Fachbereich Literaturgeschichte zuzuordnen. Ich frage Sie: Haben Sie darauf hingewiesen, dass es um den Fortbestand wichtiger Forschungsprojekte geht, die jetzt beim Lehrstuhl Bayerische Kulturgeschichte angesiedelt sind, und gibt es Vorstellungen, diese vergleichbar der bayerischen Musikgeschichte als eigenes Projekt anzusiedeln?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Ich habe eine kurze Nachfrage, weil der Prozess im Gange ist: Ist in dem Gespräch mit dem Rektor festgesetzt worden, bis wann die Universität zu einer Entscheidung gelangen solle?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Aus welchen Gründen stimmte die Flughafen München GmbH, die FMG, als Mehrheitsgesellschafterin von Medicare Flughafen München Medizinisches Zentrum GmbH der Einrichtung der kleinen Klinik im Modul E zu, welche Aufgabenstellung hat diese nach § 30 GewO genehmigte medizinische Einrichtung, und welche Kosten hatte die FMG für die Erstellung der Airportklinik als Gesellschafterin direkt und indirekt zu tragen?
Herr Minister, Sie erwähnten gerade, dass die Eröffnung bereits erfolgt sei. Laut der örtlichen Presse – das wird auch auf Anfrage so bestätigt – würde die Airportklinik demnächst eröffnet. Sie sollte im Sommer letzten Jahres eröffnet werden. Jetzt meine konkrete Frage: Hing das damit zusammen, dass Novamed als Partner ausscheiden und dann erst ein neuer Partner gefunden werden musste, hing die Verschiebung der Eröffnung mit dem Partner, der aufgrund anderer Probleme nicht mehr zur Verfügung stehen konnte, zusammen?
Wurde im Aufsichtsrat der FMG diskutiert, dass diese Airportklinik ein völlig verändertes Angebotsspektrum hat, zu dem unter anderem plastische Chirurgie gehört, also eine Tätigkeit weit weg von den ursprünglich am Airport vorzuhaltenden medizinischen Einrichtungen, wurde das für richtig gehalten, und warum ist der Staat indirekt Partner?
Ich verspreche, es ist wirklich nur eine kurze Frage. – Warum erfolgt die Kooperation mit dem Krankenhaus in Starnberg und nicht mit den örtlich nahe liegenden Krankenhäusern in Erding und Freising?
Herr Präsident, Herr Minister, Kolleginnen und Kollegen! Ich komme auf ein Thema zu sprechen, das vielleicht manchen von Ihnen als Detail erscheinen mag, aber dieses Thema macht deutlich, dass eben nicht Nachhaltigkeit im Sinne der Rio-Definition, die Herr Minister Schnappauf vorhin zitiert hat, eingehalten wird. Ich meine das Vorranggebiet für den Verkehrsflughafen MUC. Es ist unter 1.6.3 festgelegt. Gegen dieses Vorranggebiet –, das müssen Sie wissen, wenn Sie namentlich abstimmen –, läuft die gesamte Region Sturm.
Ich finde: mit Recht. Die Petitionen, die Sie zu behandeln gehabt haben, mögen Ihnen ein Zeichen dafür gewesen sein.
Ich erinnere Sie: In zehn Jahren ist der Ersatzflughafen für München-Riem zu einem internationalen Großflughafen ausgewachsen. Für diese Entwicklung bedurfte es keiner Vorrangfläche. Der Terminal II wird jetzt fertiggestellt. Die Flugbetriebsfläche Ost und weitere Maßnahmen für die Entwicklung waren möglich, und es bedurfte keiner Vorrangfläche. Die beiden vorhandenen Startbahnen – Herr Hofmann, Sie haben es angesprochen – würden ein Passagieraufkommen von 50 Millionen möglich machen. Das wird uns von Fachleuten gesagt. Das ist eine gute Verdoppelung der Passagierzahlen.
Es kann auch nicht sein, dass diese Vorrangfläche notwendig wäre, um Flächen rund um den Flughafen freizuhalten. Die Bauleitplanung der Gemeinden sorgt dafür, dass diese Flächen bereits jetzt weitgehend freigehalten sind. Die Leute in der Region fragen: Warum bedarf es dieses Vorranggebietes, wenn es eigentlich keinen Grund dafür gibt? Ich sage Ihnen: Der Grund wird allseits genannt, und man kann ihn nicht weiter leugnen. Es ist die dritte Startbahn. Diese dritte Startbahn wird von der Lufthansa regelmäßig gefordert. Staatsminister Wiesheu dementiert dann ein bisschen, aber es glaubt kein Mensch mehr in der Region. Es bedarf eines Beweises, und den Beweis, Kolleginnen und Kollegen, können Sie heute antreten, wenn Sie in namentlicher Abstimmung gegen diese Vorrangfläche stimmen.
Herr Minister, Sie haben gesagt, die Zukunftsvorsorge sei der rote Faden des LEP. Ich muss fragen: Wie ist es mit der Raumverträglichkeit dieser Maßnahme, die sie durchsetzen wollen? – Wenn Sie bei der Regel blieben, einen Gleichklang zwischen Ökonomie, Ökologie und sozialer und kultureller Verträglichkeit herzustellen, dann müssten Sie diese Vorrangfläche schnellstens streichen.
Wir haben vorhin gehört, wie gut es den Kommunen unter der CSU-Staatsregierung geht. Ich finde es bemerkenswert, dass keine Vorbehaltsfläche – –
Es tut mir leid, ich habe keine Zeit, eine Zwischenfrage zu beantworten, weil ich nur sieben Minuten habe.
Es ist bemerkenswert, dass keine Vorbehaltsfläche, die auch möglich gewesen wäre, festgelegt wurde. Die Vorbehaltsfläche ist nämlich ein schwächeres Kriterium und ließe eventuell zu, dass die Bauleitplanung der Kommunen dies durchbricht.
Es wäre ein schwächeres Kriterium, und es ist wichtig, dieses anzusprechen.
Ich möchte noch auf einen Konflikt eingehen, den es offensichtlich im Ministerium für Landesentwicklung und Umweltschutz gibt. Das Landesamt für Umweltschutz hat, bezogen auf dieses riesige Gebiet, von dem wir jetzt reden, gesagt, dass es dort wertvollste Flächen mit landesweit, zum Teil europaweit bedeutsamen Pflanzen und Tieren gebe, also genau dort, wo das Vorranggebiet ausgewiesen und offensichtlich die dritte Startbahn gebaut werden soll. Das Landesamt hat dann konsequent gefordert, ein Schutzgebietsystem mit Niedermoorkernbereichen als Naturschutzgebiet, geschützte Landschaftsbestandteile und Wiesenbrüterflächen zu schaffen. Das ist interessant, Herr Minister. Wir können den skizzierten Konflikt lösen. Wir stimmen gegen die Vorrangfläche, dann haben Sie in Ihrem Haus ein Problem weniger.
Nun komme ich zum zweiten Thema. Auf Antrag der GRÜNEN wird namentlich über ein Trassenteilstück der A 94 abgestimmt. Wir haben uns mit diesem Trassenteilstück im LEP schon zweimal befasst, jetzt ist es das dritte Mal. Es handelt sich also um ein altbekanntes Thema. Alle unsere Argumente gegen die Instrumentalisierung des LEP, um in einem Trassenstreit leichter bei Gericht Recht zu bekommen, gelten fort. Ich brauche diese Argumente nicht zu wiederholen. Man kann jetzt zusätzlich anführen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Revision im Normenkontrollverfahren in dieser Frage zugelassen hat. Das Bayerische Landesverwaltungsgericht wird entscheiden. Kolleginnen und Kollegen, wir können dem Gericht Arbeit ersparen. Wenn wir die Bezeichnung „Trasse Dorfen“ aus dem LEP nehmen, dann ist das Gerichtsverfahren nicht nötig. Ich bitte Sie, in diesen beiden Fragen mit uns zu stimmen.
Herr Kollege Kaul, das ist keine Frage, sondern das ist eine Zwischenintervention, wie sie laut unserer Geschäftsordnung möglich ist.
Es ist Ihnen erstens bekannt, dass regionale Planungsverbände Vorschläge machen können, dass aber hier im Plenum in freier Zuständigkeit entschieden wird.
Zweitens ist Ihnen auch bekannt, dass mein Antrag bereits im Mai vorigen Jahres gestellt wurde. Ich habe den Antrag gestellt, nachdem in den Gemeinden in den beiden Landkreisen bereits intensiv diskutiert worden war und entsprechende Vorstellungen in der Anhörungsrunde eingebracht worden waren. Das Thema ist also längst besprochen.
Drittens sind die Beschlüsse zu den Petitionen meines Wissens von unserer Seite mit „Berücksichtigung“ gefasst worden.
Es ist also nicht so, wie Sie es hier dargestellt haben.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frauen sind keine besseren Männer. Daran habe ich mich zu Beginn Ihrer Rede erinnert gefühlt, Frau Kollegin Fickler.
Sie haben mit Ihren Ausführungen wirklich unter die Gürtellinie geschlagen. Das dient der Sache der Frauen wahrlich nicht.
Frau Kollegin Prof. Männle, Sie haben sehr eingehend darüber gesprochen, dass Frauen die Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf bekommen sollen. Ich darf Ihnen sagen: Ich, als Person, habe diese Wahlfreiheit nutzen können, und ich stehe auch dazu, dass ich sie jahrzehntelang genutzt habe. Aber – und jetzt kommt das Aber – Tatsache ist, dass in Bayern derzeit fast 70 von 100 Frauen im erwerbsfähigen Alter berufstätig sind. Das heißt, für diese Frauen stellt sich die Frage der Wahlfreiheit offensichtlich nicht. Sie sollen oder wollen den Beruf ausüben.
Ich will Ihnen sagen, was ich meine. Eine erwerbstätige allein Erziehende kann sich nicht überlegen, ob sie zu Hause bleibt. Das ist der Punkt.
Unter diesen von mir genannten 70 Frauen sind sehr viele genau in dieser Situation. Wir stellen also fest, dass viele Frauen im Erwerbsleben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bewerkstelligen haben. Sie müssen überlegen, wie sie es machen, um Kinder und Familie auf die Reihe zu bekommen. Im beruflichen Alltag müssen sich viele Frauen fragen, warum bei ihnen die Familie für die Karriere noch immer hinderlich ist, für die Männer hingegen nicht.
Im beruflichen Alltag warten diese Frauen auch auf die Antwort, warum Frauen trotz guter, ja sehr guter Qualifikation, beruflich so schwer vorwärtskommen, jedenfalls schwerer als ihre männlichen Kollegen.
Es gibt noch eine weitere Tatsache, über die wir nachdenken müssen: Am Monatsende erfahren viele Frauen immer noch einen Unterschied, wenn sie auf den Gehaltszettel schauen. Sie verdienen in vergleichbaren Tätigkeiten rund ein Viertel weniger als ihre männlichen Kollegen. Sie verdienen weniger, obgleich nach dem Gesetz der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt.
Es stimmt also noch immer etwas nicht mit der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen im Berufsleben. Politik und Tarifvertragsparteien sind aufgefordert zu handeln. Ich pflichte Frau Kollegin Männle wirklich bei: Nicht alles kann von der Politik gemacht werden.
Politik beeinflusst aber ganz wesentlich die gesellschaftliche Einschätzung und die Diskussion in der Gesellschaft über bestimmte Probleme.
Wir müssen es als Skandal empfinden, dass 36% der Personalchefs die Verbindung von Frauen und Kindern – wenn Mütter erwerbstätig sind – als problematisch ansehen. Daran ist unter anderem sichtbar, warum Frauen schwerer vorankommen.
Für uns ist es untragbar, dass die Einkommensdifferenz zwischen Männern und Frauen bei vergleichbaren Tätigkeiten 25% beträgt. Diese Differenz – dazu gibt es exakte Studien – steigt mit wachsender Qualifizierung und mit der Dauer der Erwerbstätigkeit. Daran wird noch einmal Ungerechtigkeit deutlich.
Wir brauchen in Bayern eine Strategie, die diese Benachteiligungen abzubauen hilft. Diese Strategie wird von der EU-Kommission und von den Mitgliedsländern gefordert. Bayern muss jetzt in die Gänge kommen und seinen Beitrag dazu leisten.
Wir wünschen uns – und wir brauchen dieses auch – von der bayerischen Frauenministerin in Sachen Frauenförderung in der Privatwirtschaft noch mehr Impulse. Wir brauchen eine aktivere Unterstützung bei der Umsetzung der Vereinbarkeit zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit in der Wirtschaft. Wir müssen mithelfen, dass Unternehmen erkennen: Frauenfreundlichkeit, Familienfreundlichkeit ist wettbewerbsförderlich.
Herr Staatsminister! Beabsichtigt die Bayerische Staatsregierung, aus Anlass der hundertsten Wiederkehr der Zulassung von Frauen zum Hochschulstudium im Jahr 2003 der Forderung der Frauenbeauftragten der Bayerischen Hochschulen nachzukommen und die Einrichtung eines Gender Center bzw. eines zusätzlichen Lehrstuhls für Gender Studies zu ermöglichen, und hält sie es für denkbar, hierfür
Privatisierungsmittel einzusetzen und zum Beispiel einen Stiftungslehrstuhl damit zu schaffen?
Herr Staatsminister, das Schreiben der Frauenbeauftragten liegt Ihnen seit drei Monaten vor. Wann kann die Sprecherin der Frauenbeauftragten der Bayerischen Hochschulen mit einer Antwort rechnen, und würden Sie mit der Sprecherin in Verhandlungen darüber eintreten, um eine Minimallösung für die ursprünglich gestellte Forderung finden zu können?
Ich habe keine Nachfrage, sondern eine Bitte um Präzisierung. Sie haben dieses Schreiben bisher nicht beantwortet. Ich wollte hören, wann Frau Prof. Mitzdorf mit der Beantwortung rechnen kann.
Mittlerweile wurde ein sehr umfassendes Konzept dazu vorgelegt, was von den Frauenbeauftragten aus Anlass des einhundertsten Jahrestages umgesetzt werden wird, um auf dieses historische Datum aufmerksam zu machen. Sehen Sie über den Staatsempfang hinaus, der ja mit Mitteln des HWP finanziert werden soll, Möglichkeiten, zusätzliche Impulse zu geben, damit Zusätzliches für dieses historische Datum gemacht werden kann?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Weiß, Ihr Angriff auf den Ausschussvorsitzenden war völlig unnötig, unangebracht und unfair.
Herr Güller hat es nicht nötig, sich von Ihnen so angehen zu lassen.
Ich verstehe auch gar nicht, warum Sie sich so wahnsinnig erregen. Beide Berichte liegen vor: der Bericht der Mehrheit und der Bericht der Minderheit. Die Öffentlichkeit kann sich selbst ein Bild machen.
Unser Minderheitsbericht, der Bericht der Opposition, ist sehr argumentativ aufgebaut.
Wir wollten unsere Argumente belegen. Deshalb gab es ein Problem mit der Freigabe. Wir haben das absichtlich so gemacht, weil wir wussten, hätten wir nur einen Ergebnisbericht gemacht, dann würden Sie sagen, dieser Ergebnisbericht ist nicht begründet. Da haben wir ein absolut gutes Gewissen.
Herr Herrmann hat heute gesagt: Das ist die Stunde der Opposition. – Nein, er hat es anders formuliert, er hat es nur so gemeint. Er hat gesagt: Es ist die Stunde des Parlaments. Es ist in der Tat die Stunde des Parlaments, um über einen Untersuchungsausschussbericht zu diskutieren, die Fakten wahrzunehmen und abzuwägen. In diesem Sinne hätte Herr Ministerpräsident Dr. Stoiber wahrlich gut daran getan, hier zu sein und selbst zu hören, was diskutiert wird.
Herr Kollege Kreuzer, Ihre Anschuldigungen werden die Fakten, die wir in unserem Bericht darlegen, nicht überdecken können.
Sie werden auch den Anlass, für diesen Untersuchungsausschuss und die Ergebnisse nicht kleinreden können. Sie versuchen, den Untersuchungsausschuss selbst und die Ergebnisse als Wahlkampfgetöse abzutun. Sie reden von einem Politspektakel. Das hilft Ihnen nichts. Die Ergebnisse sprechen für sich.
Erinnern Sie sich daran: Der Schreiber-Untersuchungsausschuss war unabdingbar geworden. Es war für die Menschen nicht mehr nachvollziehbar, warum einige CSU-Größen in Bayern bei Strafverfahren besondere Schutzengel haben.
Er war außerdem nötig geworden, weil die Aussagen der Minister Dr. Beckstein und Dr. Weiß im Landtag zu Vorgängen in den Ermittlungsverfahren gegen Max Strauß, Holger Pfahls und Schreiber erhebliche Zweifel geweckt haben. Aufklärung tat also Not, und wir haben sie geleistet.
Noch eines kommt hinzu: Der Schreiber-Untersuchungsausschuss stärkt zugleich die staatsloyalen und sachbezogen arbeitenden Beamten. Herr Minister Dr. Weiß, ich verstehe nicht, warum Sie sagen, Herr Güller hätte die Unterstützung der Ausschussarbeit durch die Beamten nicht gewürdigt. Herr Güller hat das sehr wohl getan; er hat – das wird man anhand des Protokolls sehen – die Arbeit und die Hilfestellung, die der Ausschuss brauchte, ausdrücklich gewürdigt.
Ihr Vorwurf lautete, dass wir, von der Opposition, die Beamtenschaft massiv beleidigen würden. Das ist völlig absurd. Wir stellen fest, dass es vor allem der hohen Kompetenz, dem Berufsethos und dem enormen Einsatz der bayerischen Beamten – ich nenne Kindler, Hillinger, Weigand, Maier und Pöschl – zu verdanken ist, dass der so genannte Schreiber-Komplex mit den Verfahren Pfahls, Max Strauß, Leisler-Kiep und anderen überhaupt so weit gedeihen konnte. Wir haben heute dazu schon Verschiedenes gehört.
Nicht zufällig wurde der Untersuchungsausschuss am 11. Juli in der „Süddeutschen Zeitung“ mit dem hohen Lob „Mutmacherausschuss“ bedacht. – Ja, er ist ein Mutmacherausschuss, weil durch ihn Beamte ermutigt werden, sich nicht parteipolitisch einschüchtern oder gar parteipolitisch einspannen zu lassen.
Wir brauchen in der bayerischen Justiz mehr Leute wie Winfried Maier und weniger Leute wie Hermann Froschauer.
Wir, von der Opposition, wollten gemäß dem Untersuchungsauftrag aufdecken; Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wollten zudecken.
Das Beispiel gemeinsame Zeugeneinvernahme belegt genau diese Aussage. Wir wollten Transparenz über Entscheidungen im Verfahren herstellen, Merkwürdigkeiten durchleuchten und Zusammenhänge sichtbar machen. Diese Merkwürdigkeiten sind schon längst aufgezählt worden. Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wollten Nebelkerzen werfen.
Uns kommt es im Abschlussbericht auf Beweisführung und Detailgenauigkeit an. Ihr Bericht spiegelt dagegen den Vorsatz wider, immer wieder die Staatsregierung zu schützen und zu verteidigen, gleich, welche Fakten vorliegen.
Sie beschränken sich darauf, weiß zu waschen und seitenweise Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums aus dem Jahr 2000 nachzubeten, so, als hätte es die gesamte Beweisaufnahme nicht gegeben.
Wir ziehen aus den Ergebnissen Konsequenzen. Sie verharmlosen und denken, es kann in Bayern alles so bleiben, wie es ist. So lautet Ihre Grundaussage.
Ich zitiere Ludwig Thoma, weil sein berühmter Vers genau zu diesem Verhalten passt. Ludwig Thoma sagte schon vor 1914 über die Konservativen – und das trifft genau auf Sie zu:
Mir han die Mehran, mir san die Schweran, ois hod an Zwirn, bal mir regiern.
Das ist Ihre Position.
Herr Kollege Kreuzer, Sie haben vorhin wunderbar formuliert, es ist ein Armutszeugnis, dass die Opposition nicht noch mehr festgestellt hat. – Ja, wir glauben, dass wir noch mehr hätten feststellen können, wenn Belege da gewesen wären.
Moment, hören Sie mich an. Jetzt kommt das Argument: Sie werfen uns vor, manches letzte Beweisstück nicht schwarz auf weiß präsentieren zu können.
Wir stellen fest, dass in manchen Fällen Indizien auf Einflussnahmen und Absprachen hinweisen, das letzte Glied in der Beweiskette aber fehlt. Dann kann man fragen: Warum ist das so? – Ich sage Ihnen, nach 40 Jahren CSU-Herrschaft werden in politisch brisanten Fällen keine Schriftstücke mehr erstellt.
Da gilt der Grundsatz: Was nicht in den Akten ist, das ist nicht in der Welt.
Ich bringe Ihnen jetzt zwei Beispiele. In den Zeugeneinvernahmen wurden von führenden CSU-Politikern Kontakte und Gespräche bezüglich des Verfahrens eingeräumt. Wir haben gehört, dass Ministerin Hohlmeier mit Ministerialdirektor Held redete und Minister Dr. Weiß mit Ministerpräsident Dr. Stoiber sowie Minister Dr. Wiesheu über und mit Schreiber redeten. Das wird auch zugegeben. Dazu findet man nichts in den Akten.
Frau Tausendfreund hat schon angedeutet: Je weiter man nach oben kommt, desto weniger sind offensichtlich Schriftstücke gewünscht. Es erscheint geradezu als Panne, dass der damals neu ernannte Minister Dr. Weiß am 17. September 1999 auf eine telefonische Nachfrage aus der Staatskanzlei hin Briefe an Ministerpräsident Dr. Stoiber und Ministerin Hohlmeier zur Beantwortung anordnete.
Der Grund für die Anfrage war ein Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“, in dem davon gesprochen wurde, dass an die Familie Strauß Geld geflossen sei. Die Briefe wurden entworfen, korrigiert, von drei oder vier Stellen im Ministerium abgezeichnet und schließlich vom Minister selbst autorisiert. Sie wurden aber nicht abgesandt. Sie erreichten die Empfänger nicht.
Jetzt ist Herr Ministerpräsident Stoiber da, es war doch gut, es immer wieder anzusprechen, dass er hierher kommen muss.
Das hier ist schließlich sein Arbeitsplatz.
In der Vernehmung von Herrn Stoiber war es wichtig zu erfahren, warum diese Briefe nicht ankamen. Wir haben bestätigt bekommen, man habe sich am Rande einer Ministerratssitzung ausgetauscht, und der Haftbefehl gegen Schreiber, den man ursprünglich mitschicken
wollte, sei nicht übergeben worden. Ich kann nur sagen: Respekt, Herr Minister Weiß, Sie haben offensichtlich die Lektion „Keine Schriftlichkeit“ ganz schnell gelernt.
Ein weiteres Beispiel möchte ich dafür nennen, das Schriftlichkeit nicht angesagt ist.
Am 19. März 1998 schreibt der Beschuldigte Holger Pfahls an Ministerpräsident Stoiber. Daraufhin telefoniert Stoibers Büroleiter im Auftrag des Chefs mit Pfahls. Was beredeten dabei die beiden? Ein Aktenvermerk oder – noch besser – ein ausformuliertes Schreiben würden hier Klarheit verschaffen. Keines von beiden gibt es. Hier herrscht ganz offensichtlich das Motto: Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt.
Über Herrn Riedl ist heute schon gesprochen worden. Herr Riedl, der zunächst Beschuldigter war, sagte uns im Ausschuss, er halte es für ausgeschlossen, dass der Ministerpräsident des Landes, in dem die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium dieses Verfahren in Gang gesetzt hätten, nicht informiert sei. Weiter habe er es für ausgeschlossen gehalten, dass es in einem so wichtigen Verfahren nicht regelmäßige Berichte und Berichtspflichten gegeben habe.
Meine Damen und Herren, mir wird signalisiert, dass ich zum Schluss kommen muss. Mein Schluss ist folgender: Der weitere Grundsatz „Rechter Mann am rechten Ort“ lehrt uns, warum Froschauer und nicht Maier der rechte Mann war. Kolleginnen und Kollegen, die Konsequenzen, die nach den Vorstellungen der Opposition aus diesem Ausschuss gezogen werden sollten, sind dargestellt worden. Lassen Sie mich abschließend betonen, dass Demokratie Kontrolle braucht. Angesichts einer vierzigjährigen CSU-Alleinherrschaft braucht sie besonders viel Kontrolle. Das Kontrollinstrument Untersuchungsausschuss ist deshalb gerade in Bayern unverzichtbar. Unser Abschlussbericht beweist dies ein weiteres Mal. Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen solche Mutmacherausschüsse.
Jawohl, wir brauchen solche Mutmacherausschüsse, damit mehr Demokratie in Bayern gewagt werden kann.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat eine Aktuelle Stunde zum Thema wirtschaftspolitische Versäumnisse der CSU am Beispiel Maxhütte beantragt. Herr Minister Wiesheu hat uns dargestellt, dass es jetzt gilt, zu retten, was zu retten ist. Er hat ein paar weitere Bemerkungen zu allgemeinen Wirtschaftsthemen, um nicht zu sagen: einen Rundumschlag in Richtung Bundesregierung gemacht.
Ich bin anderer Meinung, aber zu den Themen Steuer, Mittelstand und vielen weiteren reden wir ein anderes Mal. Ich möchte jetzt einen Bereich ansprechen, den wir als wirtschaftspolitisches Versäumnis der Landesregierung bezeichnen. Das ist das Thema Fachkräfte. Die wissensbasierte Wirtschaft setzt auf Fachkräfte, braucht sie. Fachkräfte sind für sie das A und O. Damit ist Bildungspolitik gleichzeitig Wirtschaftspolitik.
Ich darf Ihnen ein Zitat aus einem Gutachten vorhalten. Dieses Gutachten wurde 1985 im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung, sprich vom Wirtschaftsministerium erstellt. Dabei ging es um strukturelle Defizite in ausgewählten Industriegebieten. Ergebnis war unter anderem, dass es als Defizit zu bezeichnen ist, dass in diesen Gebieten hoch qualifizierte Fachkräfte fehlen und offensichtlich auch nicht herangebildet werden. Deutlicher und ganz aktuell kann ich diese Aussage mit einem Artikel der „Straubinger Zeitung“ belegen, in dem es heißt, die Wirtschaft beklage schwere Bildungsmängel und ein schwaches Niveau bei Schulabgängern. Das ist eine ganz konkrete Aussage. Offensichtlich ist es für die Wirtschaft höchst unbefriedigend, dass die Fachkräfte nicht vorhanden sind.
Noch ein paar Zahlen, die diese Aussage untermauern: Bayern investiert im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und im Vergleich zu den Ländern der Pisa-Studie entschieden weniger. In Bayern werden 2,53% des Bruttoinlandprodukts für Bildung ausgegeben, der Bundesdurchschnitt liegt bei 2,79%.
Das ist exakt das Thema. Wenn wir nicht mehr in Bildung investieren, fehlen die Fachkräfte, und wenn die
Fachkräfte fehlen, ist dies für unsere Wirtschaft äußerst schlecht.
Ich warte sie ab, aber, Herr Minister Zehetmair, Sie werden mir zugestehen müssen, dass diese Zahlen unbestritten sind.
Im Durchschnitt aller OECD-Länder werden 3,47% für Bildung ausgegeben. – Soweit die Zahlen.
Wir beklagen des Weiteren – auch dies wird immer mehr bestätigt –, dass Bayern die geringste Abiturientenquote hat. Auch das wirkt sich aus, wenn wir Fachkräfte brauchen.
Herr Minister Zehetmair, Sie sagen: „Handwerk“.
Das Thema ist so weit gefasst, dass ich auch zu diesen Fragen reden darf. Der Herr Minister hat auch noch zu ganz anderen Fragen geredet.
Sie haben Recht. Vielen Dank, Herr Präsident. – Ein letztes Argument, warum wir meinen, dass im Hinblick auf Bildung deutlich mehr getan werden muss: Bayern braucht 16,65% aller Hochschulabsolventen, es werden aber nur 14,15% in Bayern ausgebildet. Somit brauchen wir einen Zufluss aus anderen Ländern. Ich kann nur sagen: Herr Wirtschaftsminister – er ist nicht da, ich sage es dennoch deutlich –: Kümmern Sie sich auch um bildungspolitische Fragen; denn die bayerische Wirtschaft braucht ausreichend gut qualifizierte Fachkräfte.
Frau Staatsministerin, nachdem kürzlich der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern ausführte, dass in Deutschland jährlich rund 160000 Lehrlinge die Ausbildung vorzeitig abbrechen würden, frage ich die Bayerische Staatsregierung, wie hoch in Bayern die Zahl derer ist, die die Lehre abbrechen, welcher Prozentanteil aller Auszubildenden dies ist und welche Branchen die Höchstzahl aufweisen.
Selbst wenn Bayern im bundesweiten Durchschnitt günstig dasteht, frage ich trotzdem noch einmal nach: 20%, das ist ein sehr hoher Anteil – wie erklären Sie sich das?
Haben Sie Informationen darüber, wie hoch der Anteil ausländischstämmiger Jugendlicher ist, weil Sie, bezogen auf das Handwerk, die Ausführung machten, dass auch in Bayern beim Handwerk ein sehr großer Abbrecheranteil zu verzeichnen ist. Wenn Sie Informationen haben, wie bewerten Sie diese?
Es ist eigentlich nur eine Konkretisierung: Wenn Sie mir die Zahlen schriftlich geben, können Sie dann auch eine Bewertung vornehmen?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Anträge werden zur namentlichen Abstimmung aufgerufen. Aus diesem Grund muss von unserer Seite eine kurze Stellungnahme zu den Anträgen der GRÜNEN zum Thema Flughafen erfolgen. Beide Anträge sind im Ausschuss intensiv diskutiert worden und werden hier nun aufgerufen. Die Anliegen der beiden Anträge sind mehrmals verhandelt worden. Das Thema Nachtflugregelung wurde auch von uns wiederholt vorgebracht. Auch das Thema des zweiten Antrages, der Subventionierung des Flugbetriebes durch den bayerischen Staat, ist im Plenum schon wiederholt besprochen worden.
Zum ersten Antrag auf Wiederherstellung der Nachtflugregelung. Wir haben diesen Antrag im Ausschuss mit großer Unterstützung behandelt. Wir sind der Meinung, die Nachtflugregelung sollte so erhalten bleiben, wie sie früher bestanden hat. Wir stimmen diesem Antrag also zu. Es ist aber notwendig, eine Korrektur an der Aussage von Minister Wiesheu vorzunehmen. Er hat dargestellt, dass eigentlich der Bund der Schuldige sei, weil er mit seinem Gesetz zur Regulierung des Fluglärms in Verzug sei. Tatsache ist, dass die Nachtflugregelung 1991 auf dem Gerichtsweg erstritten wurde und dann in das Planfeststellungsverfahren gekommen ist. Wir meinen, diese Regelung muss erhalten werden. Wir wissen auch, dass sie sehr viel strenger ist als das dann möglicherweise auf Bundesebene zu erwartende Gesetz.
Ein Weiteres. Der Antrag der GRÜNEN ist zum einen darauf ausgerichtet, eine Verzinsung und Tilgung der Mehrheitsbeteiligung des Freistaates Bayern durch die FMG zu erreichen, zum anderen soll die Staatsregierung tätig werden, die Subventionierung von Kerosin bei Langstreckenflügen durch die FMG abzubauen. Ich darf Ihnen sagen: Bei der Abstimmung über diesen Antrag werden wir uns insgesamt enthalten. Bezogen auf die Subventionierung von Kerosin stimmen wir dafür; denn diese Subventionierung gehört unserer Meinung nach längst aufgehoben. Sie wissen, dass die Subventionierung von Kerosin 1993/94 als Marketing-Instrument eingeführt wurde. Dieses Marketing-Instrument ist längst nicht mehr nötig.
Auch heute ist mehrmals gesagt worden, dass sich der Flughafen mittlerweile zum so genannten europäischen Hub entwickelt habe. Ich frage Sie also: Warum braucht es noch immer eine Subventionierung? In meinen Augen ist das süße Gift dieser Subvention längst zu einem Mitnahmeeffekt geworden. Ein weiteres Argument ist, dass die wichtigste Airline am Flughafen München II, die Lufthansa, zwischenzeitlich woanders tankt. Die Subventionierung ist also offensichtlich auch kein Argument mehr dafür, dass sich die Lufthansa den Flughafen München II ausgewählt hat.
Sie sagen, die anderen subventionieren noch mehr. Warum braucht aber die Lufthansa diese Subvention nicht? Dies heißt doch eigentlich, dass die Subvention als solche nicht notwendig ist, Herr Dinglreiter. Ich weiß, dass wir darüber im Ausschuss lang und breit gesprochen haben. Wir sind damit einverstanden, dass die Subventionierung langsam zurückgehen sollte. Auch diesen Sachverhalt deckt der Antrag ab.
Mit dem nächsten Punkt dieses Antrages sind wir nicht einverstanden. Wir können nicht einverstanden sein. Ich sage Ihnen warum. Da heißt es, die Staatsregierung solle Sorge tragen, dass die Gesellschafterdarlehen endlich verzinst und getilgt werden. Das ist missverständlich, Herr Runge, Sie wissen das. Die Gesellschafterverträge legen fest, dass Verzinsung erfolgt. Das Thema ist, dass die Verzinsung nicht erfolgt, weil kein entsprechender Überschuss erwirtschaftet wird. Wir beide wissen: Der Überschuss wird nicht erwirtschaftet, weil sehr, sehr viele Investitionen erfolgen. Wenn Sie die Verzinsung durchsetzen wollen, müssten Sie erreichen, dass sich die drei Gesellschafter darauf verständigen, weniger zu investieren. Das wäre letztlich der Weg.
Ein Weiteres ist: Sie wissen, dass nach den Gesellschafterverträgen auch die Tilgung festgelegt ist. Die Tilgung – so ist formuliert – des eingesetzten Kapitals solle dann erfolgen, wenn es die Vermögens- und Ertragslage der FMG zulässt. Hier geht es also nicht um ein Dafür-Sorge-tragen, sondern um eine Vertragsgestaltung. Nach Rücksprache kann ich sagen: Wir können davon ausgehen, dass sich nicht alle drei Gesellschafter – das wäre notwendig, um die Verträge zu ändern – zu einer Vertragsänderung bereit finden. Wir gehen also davon aus, dass das Ziel des Antrags, Verzinsung und Tilgung zu erreichen, nicht durchsetzbar ist. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kollegen in München. Sie würden von ihnen etwas ähnliches wie das hören, was ich vortrage. Mit anderen Worten: Wir werden diesem Antrag weder zustimmen noch ihn ablehnen, sondern uns der Stimme enthalten, weil wir denken, dass die Durchsetzung des zweiten Teils des Antrages nicht möglich ist.
Herr Staatsminister, nachdem am Montag Ihre Parteikollegen und auch der Landrat Bauer in Erding Stellung genommen haben – ich würde Ihnen das jetzt gerne vortragen –, halte ich es für interessant, zu hören, was Sie dazu sagen. Ihre CSUKollegen sagen Folgendes:
Verkehrspolitisch hätte der Transrapid Auswirkungen auf den ganzen Landkreis.
Dann heißt es weiter:
Durch den Transrapid würde nicht nur der Anschluss des Flughafens an die Fernbahn unmöglich, auch der S-Bahn-Ringschluss wäre nicht mehr tragfähig.
Landrat Bauer, Mitglied der CSU, sagt dann:
Schließlich stünde jede Optimierung des Schienennetzes in Konkurrenz zum Transrapid und beeinträchtigte damit die Wirtschaftlichkeit des Milliardenprojektes.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In der Tat einstimmig wurde in allen mitberatenden Ausschüssen der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion angenommen, dessen zentrales Anliegen die Erziehung von Kindern in unseren Schulen zum partnerschaftlichen und gleichberechtigten Miteinander von Frauen und Männern ist. Das ist ein gutes Zeichen für die heutige Abstimmung, und ich denke, wir haben damit auch eine gewisse Vorgabe. Wir können aus diesen Ausschussvoten außerdem schließen: Das zeitgemäße und verfassungsrechtlich formulierte Leitbild von der Gleichberechtigung von Mann und Frau und deren partnerschaftlichem Umgang miteinander ist endlich bei allen politischen Kräften im Landtag angekommen. Dieser Konsens, so wichtig er ist, sollte aber trotzdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Aussprache notwendig ist. Herr Knauer, Sie wissen, dass ich es für sehr wichtig halte, solche wichtigen Meilensteine zu dokumentieren und dazu etwas zu sagen.
Meine Damen und Herren, mittlerweile ist es eine Binsenweisheit, dass die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf entscheidend mit wichtigen Rahmenbedingungen zu tun hat. Ich nenne nur die fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen.
Ohne eine zusätzliche Änderung des gesellschaftlichen Leitbildes, das vielerorts immer noch besteht und wonach die Frau ins Haus gehört, wird die notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht zu meistern sein. Wir hören immer noch so und so oft, die Doppelbelastung von Frauen durch Familie und Beruf sei enorm hoch. Das ist richtig. Warum hören wir aber nie von der Doppelbelastung von Männern, obwohl auch Männer Kinder haben?
Wir hören davon nichts, weil sich Väter nicht für die Erziehungsaufgaben verantwortlich fühlen.
Ich möchte das noch einmal präzisieren: Frauen sind bis heute von der gesellschaftlichen Einschätzung her für Familie und Haushalt verantwortlich. Männer dürfen sich der Karriere widmen. Erst wenn Frauen es für sich persönlich auf die Reihe gebracht haben, Familie und Haushalt irgendwie zu organisieren, können sie sich dem Beruf zuwenden.
Dieses Bild ist immer noch vorherrschend. Manchmal werden Themen genau zur richtigen Zeit diskutiert. Heute steht in der „Erdinger Zeitung“, die als konservativ eingeschätzt wird: „Männer stärker in die Pflicht nehmen – Kreisversammlung der Landfrauen: Frauen fordern mehr Mitarbeit in der Familie“. Diese Botschaft muss ankommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Zitat ist wichtig, weil es deutlich macht, dass dies nicht nur ein großes Anliegen städtischer Frauen ist. Vielmehr wollen Frauen in allen Schichten und allen Regionen unseres Landes eine gesellschaftliche Veränderung erreichen.
Wenn Sie damit keine Probleme haben, werden Sie unserem Antrag sicherlich mit großer Überzeugung zustimmen.
Ich möchte noch einen Hinweis geben, weil dadurch der gesellschaftliche Auftrag, der sich hinter diesem Problem verbirgt, sichtbar wird: Wir wissen, dass junge Frauen heute gleichermaßen Familie und Beruf wollen. Wir wissen aber auch, dass 40% der jungen Akademikerinnen, also Frauen, die im gebärfähigen Alter sind, keine Kinder haben. Da muss man nicht viel hineininterpretieren. Für mich ist klar, diese Frauen haben sich für eine individuelle Lösung entschieden, weil sie Familie und Beruf nicht auf die Reihe gebracht haben. Für diese Frauen ist der Beruf existenziell. Deshalb haben sie sich individuell entschieden. Ich weiß, dass wir heute noch viele Tagesordnungspunkte zu behandeln haben. Deshalb möchte ich nur noch einen Hinweis geben: Derzeit nehmen 1,5 bis 2% der Väter die Möglichkeit der Elternzeit in Anspruch.
Das ist nicht nur zu wenig, sondern das ist erschreckend wenig.
Ich könnte auch noch die Wirtschaft anführen, die derzeit sehr um junge Frauen wirbt und deshalb von sich aus ein großes Angebot für Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen hat. Lesen Sie hierzu einmal die Informationsschriften der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. Uns geht es darum, dass an der gesellschaftlichen Einschätzung etwas geändert wird. An anderer Stelle wird hier auch wieder über Kinderbetreuung gesprochen werden. Ich gestehe zu, dass neben den Elternhäusern auch die Schulen gefordert sind. Von Staats wegen können wir aber nur Vorgaben für die Schulen machen.
Wir müssen uns bewusst werden, dass Frauen und Männer die Fähigkeit zu einer gleichberechtigten Partnerschaft von klein auf erlernen müssen. Ich erinnere nur an den Spruch: Nicht für die Schule, für das Leben lernen wir. Wenn dies richtig sein sollte, müssen wir unsere Kinder zur Partnerschaft erziehen. Erziehung bedeutet dabei auch, für Kinder da zu sein.
Aus eben diesem Grund wollten wir im Bayerischen Erziehungs– und Unterrichtsgesetz unter anderem folgenden Satz verankert haben:
Die Schule soll die Schülerinnen und Schüler zur gleichberechtigten Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten in Familie, Staat und Gesellschaft befähigen, insbesondere Buben und junge Männer ermutigen, ihre künftige Vaterrolle verantwortlich anzunehmen sowie Familien– und Hausarbeit partnerschaftlich zu teilen.
Meine sehr geehrten Kollegen von der CSU, mit dieser Festlegung haben Sie gewisse Schwierigkeiten gehabt. Dies ging aus dem Protokoll des Bildungsausschusses hervor.
Wenn das ein Missverständnis war, habe ich nichts dagegen. Im Protokoll liest es sich anders. Ich hielte es für zweckmäßig, wenn künftig solche Missverständnisse überhaupt nicht mehr aufkämen. In Ihren Reihen sollte Einigkeit darüber bestehen, dass es mit dem Rollenbild, wonach die Frau ins Haus gehört, vorbei ist. Dann kommt es auch nicht mehr zu Missverständnissen.
Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Damit stimmen Sie auch dem zeitgemäßen und in der Verfassung formulierten Leitbild von der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Partnerschaft zu.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Münzel.
Herr Staatsminister Dr. Beckstein, da mein diesbezügliches Schreiben vom 1. Oktober 2001 bisher von Ihnen nicht beantwortet wurde, frage ich Sie, ob es eine generelle Beteiligung von Polizistinnen und Polizisten bei politischen Veranstaltungen gibt, wenn ja, was im Einzelnen festgelegt ist, und wie Sie die Gleichbehandlung aller im Landtag vertretenen Parteien durchzusetzen gedenken.
Gibt es für die örtlichen Polizeidirektionen Ermessensspielräume? Mir war nicht bekannt, dass hier schon ein Verfahren vorausgegangen ist. Ich möchte mir das später genau anschauen. Ich habe im Stimmkreis erlebt, dass der Einsatz bei CSUVeranstaltungen stattfinden konnte, bei SPD-Veranstaltungen hingegen nicht. Es geschah auch, dass Vertreter des Landeskriminalamtes, die ich auch zur Polizei rechne, bei der CSU-Veranstaltung da waren.
Ich kann zwar gut nachvollziehen, was Sie erläutert haben, möchte dennoch nachfragen, ob es so verbindliche Darlegungen gegenüber den Polizeidienststellen gibt, dass diese bei Entscheidungen im Falle von regionalen Veranstaltungen einheitlich vorgehen können.
Herr Staatssekretär, ich frage die Bayerische Staatsregierung, bis wann die von Frau Staatsministerin Stewens mit Presseerklärung vom 8. Oktober 2001 bekannt gegebene Änderung der Nachqualifizierung von Altenpflegekräften aus Slowenien und Kroatien, wonach das Praktikum „ab sofort vor Ort in einem Altenpflegeheim abgeleistet werden“ kann, tatsächlich in Kraft tritt? Wurden die Ausführungsbestimmungen hierfür bereits den dafür zuständigen Behörden und Fortbildungseinrichtungen im Freistaat zur Umsetzung zugeleitet? Ist die Staatsregierung bereit, mit Bezug auf den extremen Pflegekräftemangel die neue Nachqualifizierungsregelung auf alle aus Nicht-EU-Staaten angeworbenen Pflegekräfte auszuweiten?
Herr Staatssekretär, ich weiche nun etwas vom Thema ab, möchte dies aber dennoch unterbringen. Ist Ihnen bekannt, dass die Anwerbung von slowenischen und kroatischen Pflegekräften zurzeit extrem lange dauert und dass zum Beispiel in einem Altenheim eine Abteilung geschlossen werden musste, weil die angeworbenen 20 Kräfte nicht kommen? Weder das Heim noch die Bewerber wurden davon verständigt, dass sie ausscheiden mussten; man weiß nicht, warum.
Herr Staatssekretär, gerade zu diesem Punkt möchte ich nachfragen. Ich habe mich schon im Frühjahr an das Berliner Ministe
rium gewandt und bekam dann im Sommer eine Antwort, dass es in der Zuständigkeit der Bayerischen Staatsregierung liege, hier eine Änderung der Nachqualifizierung für alle Nicht-EU-Kräfte vorzunehmen, somit auch für Kräfte aus Polen, Rumänien und Bulgarien. Sie sagen nun, Sie hätten dafür keine Zuständigkeit. Können Sie erläutern, warum Ihre Auskunft anders ist als zum Beispiel die Auskunft der Staatssekretärin Mascher vom Bundessozialministerium?
Zwei Zusatzfragen sind erlaubt. Darum möchte ich die Gelegenheit nutzen.
Herr Staatssekretär, wenn die lange Dauer der Überprüfung und Anwerbung von slowenischen und kroatischen Fachkräften daran liegen sollte, dass jetzt zusätzliche Überprüfungen im Bereich der Ausländerbehörden stattfinden, zum Beispiel deshalb, weil es schon abgelehnte Asylanträge aus früheren Zeiten gibt, sind Sie dann bereit, daran mitzuwirken, dass das schneller geht und dass im Bereich der bayerischen Behörden der Zeitraum der Bearbeitung eines solchen Antrages von sieben oder acht Monaten auf drei oder vier Monate reduziert werden kann und dass vor allem die Bewerber bzw. auch die Heime verständigt werden?
Herr Staatsminister, ich frage Sie: Befürwortet die Bayerische Staatsregierung eine Infrastrukturabgabe der Flughafen München GmbH zugunsten der Flughafen-Anrainer-Gemeinden, und ist die Bayerische Staatsregierung bereit, als Hauptgesellschafter der GmbH diese durchzusetzen? Nach welchen Modalitäten sollte die Abgabe dann erhoben werden?
Herr Staatsminister, meine Nachfrage lautet: Beabsichtigen Sie von Ihrem Amt her eine verbindliche Interpretation des angesprochenen § 46 – an anderer Stelle haben Sie von § 43 gesprochen –, denn es könnte sein, dass die Interpretation ergibt, dass ein landesbezogenes Entgelt erhoben werden kann? Beabsichtigen Sie, bezogen auf die Auslegung dieses Paragraphen, über den Bundesrat initiativ zu werden, dass hier die Bundesgesetzgebung verändert werden soll?
Wie wird sich die Bayerische Staatsregierung als Hauptgesellschafterin verhalten, wenn dieses Thema in der nächsten Aufsichtsratssitzung vorgestellt wird, wie öffentlich zu lesen war?
Frau Staatssekretärin, wie interpretiert die Staatsregierung den § 43 des Bundesinfektionsschutzgesetzes im besonderen Hinblick auf die Belehrung von Personen, die gewerbsmäßig tätig sind, welche Anweisungen bzw. Hinweise hat sie hierzu an die staatlichen Gesundheitsämter gegeben, und ist sie bereit, wie das Land Baden-Württemberg Tätigkeiten im
Rahmen von einmaligen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Straßenfesten, Vereinsveranstaltungen, Wo-chenend- oder Ferienlagern, auch dann nicht als gewerbsmäßig im Sinne der Vorschrift einzustufen, wenn mit ihnen Gewinn erwirtschaftet wird?
Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Frau Präsidentin, Frau Dr. Kronawitter, meine Kolleginnen und Kollegen! Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist es, die Allgemeinheit vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Diesem Zweck dient auch § 43 des Infektionsschutzgesetzes. Demnach sind Personen, die gewerbsmäßig bestimmte infektionshygienisch relevante Lebensmittel – darunter fallen zum Beispiel Sahnetorten, Majonnaisen, Ei, Speiseeis, Fisch, Fleisch, Wurst – herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder in Küchen von Einrichtungen zu Gemeinschaftsverpflegungen arbeiten, verpflichtet, sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit vom Gesundheitsamt oder von einem beauftragten Arzt über Infektionsgefahren beim Umgang mit Lebensmitteln und deren Verhütung unterrichten zu lassen.
Dies ist im Interesse des Verbraucherschutzes.
Der Begriff „gewerbsmäßig“ war schon in § 18 Absatz 1 Bundesseuchengesetz enthalten, der eine Untersuchungspflicht dieses Personenkreises vorschrieb und am 01.01.2001 durch die Belehrungspflicht nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ersetzt wurde. Er wird seit jeher im Gesundheitsrecht entsprechend der lebensmittelrechtlichen Rechtsprechung als eine Handlung im Rahmen irgendeiner auf Erwerb gerichteten Tätigkeit ausgelegt, und zwar selbst dann, wenn die Tätigkeit nicht auf Entgelt ausgerichtet oder in dieser Art nicht wiederholt werden soll. Da § 43 des Infektionsschutzgesetzes dem Schutz der Verbraucher dient und das Lebensmittelrecht im Übrigen ergänzend zur infektionshygienischen Belehrung eine lebensmittelhygienische Belehrung des fraglichen Personenkreises vorschreibt, sieht das Gesundheitsministerium keinen Anhaltspunkt dafür, den Begriff „gewerbsmäßig“ nunmehr anders auszulegen.
Die für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden sind deshalb darauf hingewiesen worden, dass öffentliche Veranstaltungen als gewerbsmäßig nach § 43 erfasst werden. Gerade bei solchen Festen wirken teilweise Personen ehrenamtlich mit, die in der Regel mit den speziellen seuchenhygienischen Problemen nicht ausreichend vertraut sind. Umso wichtiger ist eine Information dieses Personenkreises über die einschlägigen lebensmittelhygienischen Vorschriften.
Die Kenntnis und Beachtung dieser Vorschriften ist Voraussetzung zur Verminderung gesundheitlicher Risiken für die Besucher und für die Mitwirkenden. Dies liegt auch im Interesse des Veranstalters selbst. Dabei ist es angesichts der Öffentlichkeit der Veranstaltungen und der Vielzahl der Gäste unerheblich, ob eine solche Veranstaltung nur einmal im Jahr oder öfter erfolgt.
Baden-Württemberg orientiert sich offenbar an der von den Kommentatoren des Infektionsschutzgesetzes –
Bales/Baumann – zu § 43 Infektionsschutzgesetz vertretenen Auffassung, wonach bei einmaligen Vereinsfesten keine Belehrungspflicht bestehen soll. Dies dient möglicherweise der Verwaltungsvereinfachung und erspart den Betroffenen die Mühe, sich der Belehrung zu unterziehen. Diese Handhabung widerspricht aber dem Sinn und Zweck des Gesetzes, nämlich dem Infektions- und Verbraucherschutz. Ich halte deshalb die bayerische Lösung als Maßnahme der Prävention und des Verbraucherschutzes für besser und wirksamer als den badenwürttembergischen Gesetzesvollzug. Eine zeitnahe Belehrung, die bei Bedarf durch den Veranstalter wiederholt werden kann, ist im Übrigen wirksamer und besser geeignet, gesundheitliche Risiken zu verringern, als das früher vorgeschriebene, unter Umständen längst nicht mehr aktuelle Gesundheitszeugnis.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Frau Dr. Kronawitter, bitte.
Dann darf ich festhalten, dass Sie soeben gesagt haben, der baden-württembergische Vollzug entspreche nicht dem Gesetz.
Meine Frage ist aber: Kostenerstattung wird in einer Größenordnung von 15 DM bis 25 DM verlangt. Das heißt, dass die zu Belehrenden auch weiterhin diese Bezahlung erbringen müssen, und zwar neben der Tatsache, dass sie sich hierfür extra einen Vor- oder Nachmittag frei nehmen müssen. Ist dies im Sinne der Staatsregierung?
Frau Staatssekretärin Görlitz: Tatsächlich werden Kosten erhoben. Für Einzelbelehrungen erheben die Gesundheitsämter 30 DM, für Sammelbelehrungen, die eigentlich die Regel sind, kommen Kosten von 15 DM auf die zu Belehrenden zu. Auch können die Vereine Sammelbelehrungen anfordern. Hierfür wird eine Grundgebühr von 25 DM und pro belehrtem Helfer werden zusätzlich 5 DM erhoben. Damit halten sich die Kosten in Grenzen. Wir halten es im Sinne des Verbraucherschutzes für so erforderlich.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Frau Dr. Kronawitter, bitte.
Können also Vereine und sonstige Organisationen zum Beispiel einen Abend veranstalten, bei dem sie diese Belehrung ausdrücklich als Tagesordnungspunkt festlegen, und gilt dann dieser Abend im Sinne des Gesetzesvollzugs, so wie Sie ihn dargestellt haben?
Frau Staatssekretärin Görlitz: Dies ist richtig. Das kann das Gesundheitsamt, das können aber auch beauftragte Ärzte vornehmen. Die Teilnahme an dieser Belehrung wird bestätigt, und das gilt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich sehe keine Zusatzfrage mehr. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
Dann bitte ich den Herrn Staatssekretär des Innern um die Beantwortung der nächsten Frage.
Staatssekretär Regensburger: Frau Abgeordnete Münzel, das Staatsministerium des Innern ist der Auffassung, dass sich die bayerische Regelung der Kampfhundeproblematik bewährt hat. Sie ist unter anderem auch von Bundesinnenminister Schily als beispielhaft hingestellt worden. Es handelte sich dabei bundesweit um die schärfsten Kampfhundevorschriften, die eine effektive Gefahrenabwehr erst ermöglicht haben. Aufgrund der bereits 1992 in Bayern geschaffenen Vorschriften und ihres konsequenten Vollzugs konnte die Kampfhundepopulation in Bayern entscheidend zurückgeführt und der weiteren Verbreitung von Kampfhunden erfolgreich entgegengewirkt werden.
Berichte über Beißunfälle mit Kampfhunden sind deshalb in Bayern glücklicherweise zu einem seltenen Ereignis geworden. Durch den konsequenten Vollzug der geltenden Bestimmungen kommt die Regelung praktisch einem Verbot der Kampfhundehaltung nahe.
Es besteht deshalb kein Anlass, von der erfolgreichen bayerischen Linie, die der Sicherheit der Bevölkerung Vorrang vor den so genannten Kampfhunden und vor den von anderen gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren einräumt, abzugehen. Die jüngsten Urteile des Schleswig-Holsteinischen sowie des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts führen hier zu keiner anderen Beurteilung, da sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf die in Bayern geltenden Bestimmungen haben. Soweit in den genannten Urteilen die Anknüpfung der Gefährlichkeitsvermutung an die Rassezugehörigkeit eines Hundes als unzulässig angesehen wird, gehen sie von einer verfehlten hundefachlichen wie sicherheitsrechtlichen Sichtweise aus, die den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden nicht hinnehmbar vernachlässigt. Es bleibt zu hoffen, dass diese verfehlte Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht zum Wohle der Bevölkerung in Schleswig-Holstein und Niedersachsen korrigiert wird.
Die Staatsregierung wird in Erfüllung des Auftrags des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs die bestehende Liste der Hunde in der so genannten Kategorie II aufgrund neuerer Erkenntnisse um den Rottweiler sowie um andere Hunderassen erweitern, um auch weiterhin einen effektiven Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu gewährleisten.
Gleichzeitig wird sie weiterhin alles ihr Mögliche unternehmen, damit eine an den erfolgreichen bayerischen Regelungen orientierte einheitliche Kampfhundeliste in allen Bundesländern in Kraft treten kann, um hier nicht weiter gefährliche Lücken im Vollzug der einzelnen Länder offen zu lassen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Frau Münzel, bitte.
Staatssekretär Regensburger: Die fachliche Beurteilung ist Aufgabe des Gesundheitsministeriums. Wir verlassen uns auf diese fachliche Beurteilung. Nach meiner Kenntnis werden in erster Linie die amtlich bestellten Hundesachverständigen dazu gehört. Aber es werden auch alle anderen Informationsquellen, die dazu Hinweise geben können, herangezogen. Den einzelnen Verbänden steht es im Übrigen frei, sich zu melden. Wie wir alle wissen, machen diese auch sehr intensiv hiervon Gebrauch.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage: Frau Münzel.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Keine weitere Zusatzfrage. Nun bitte ich Herrn Strasser, die nächste Frage zu stellen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt den überraschenden Effekt, dass der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier im Plenum diskutiert werden sollte. Das ist uns natürlich sehr recht. Wir hatten aller
dings gedacht, es würde zuerst der Sprecher der GRÜNEN sprechen. Ich nehme an, das sollte Herr Runge sein, ebenso wie bei uns im Ausschuss. Offensichtlich ist dies aber nicht möglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie nicht im Münchner Einzugsbereich leben, mögen Sie die Diskussion über die Münchner S-Bahn mitunter auch als Jammern auf hohem Niveau bezeichnen.
Das mag sein.
Nein, es gehört leider nicht in den Stadtrat, sondern ich muss Ihnen sagen, die S-Bahn ist für Oberbayern ein ganz wichtiges, zentrales Verkehrsmittel.
Ich konnte Ihren Zuruf leider nicht verstehen, darum möchte ich jetzt einfach bei meinen Worten bleiben.
Täglich benutzen – und darum sollte das, denke ich, auch hervorgehoben werden – etwa 750000 Menschen dieses Verkehrsmittel. Das bedeutet, dass es für den gesamten Wirtschaftsraum ein besonderes Gewicht hat.
Dieses System ist 30 Jahre alt und wir stellen fest: Die Mängel dieses Systems sind weitgehend dadurch bedingt, dass zwei Jahrzehnte lang viel zu wenig reinvestiert wurde, sodass hier ein dramatischer Verschleiß stattgefunden hat.
Es ist etwa zwei Jahre lang davon gesprochen worden – ich habe dann aufgehört, mir die Zeitungsausschnitte aufzuheben –, es werde ein 520-Millionen-DM-Programm geben. Es kam schließlich doch zustande und es wurde angekündigt, bis zum Jahre 2004 solle der Ausbau einiger Linien erfolgen mit dem Ergebnis, dass einige Linien sogar einen 10-Minuten-Takt bekommen würden.
Ich denke, das ist richtig und notwendig. Aber – und da setzt jetzt der Antrag der GRÜNEN ein – das bedeutet auch, dass weiterhin wichtige Linien, zum Beispiel auch die Linie, die zur Messe geht, noch den 40-Minuten-Takt bzw. einen so genannten Stolpertakt haben: Mal sind 20 Minuten dazwischen, mal 40 Minuten. Im Ergebnis bedeutet ein solcher Takt, dass die S-Bahn weniger akzeptabel ist, weil sich dieser Zeitrhythmus nicht so gut merken lässt.
Meine Damen und Herren! Dieser Antrag – das wurde auch bei uns im Ausschuss so bemerkt – sollte einfach sichtbar machen, dass es bei bestimmten Linien dringend notwendig ist, wenigstens auf einen 20-MinutenTakt zu kommen, auch um eine Gleichbehandlung zu erreichen. Es sollte auch Druck gemacht werden, damit es wirklich zu weiteren Verbesserungen kommt.
Sie sehen, wir unterstützen den Antrag der GRÜNEN, weil er letztlich ein Anliegen von Oberbayern aufgreift. Wir wissen, dass die Verbesserung nicht von heute auf morgen, also bis zum Jahr 2002 erfolgen kann, aber ich will deutlich machen, dass sie notwendig ist.
Eine letzte Bemerkung noch: Es gab vor einigen Wochen einen Aufstand der Bürgermeister entlang der Linie 6. Das ist eine Linie, die einen solchen Stolpertakt hat. Plötzlich wurde etwas möglich, was bis dahin nicht möglich schien, nämlich es wurde in einer bestimmten Zeit doch ein 20-Minuten-Takt machbar.
Daran sehen Sie: Der 20-Minuten-Takt ist machbar und er ist offensichtlich auch finanzierbar. Wir wünschen uns, dass dies in vielen Bereichen schneller geht und damit die S-Bahn als noch akzeptableres Verkehrsmittel des ÖPNV eingesetzt werden kann.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: In der Diplomatenloge begrüße ich nun Herrn Generaloberst Imra Agotic, Berater für Verteidigung und militärische Angelegenheiten des Präsidenten der Republik Kroatien. Er weilt auf Einladung der Arbeitsgruppe Wehrpolitik in München und wird heute Abend zur aktuellen Lage und über Zukunftsperspektiven der Republik Kroatien und der Region sprechen.
Ich wünsche ihm einen angenehmen Aufenthalt in München.
Das Wort hat nun Herr Kollege Pienßel, bitte sehr.
Herr Minister, ich frage Sie, ob die verkehrliche Aufgabenstellung einer S-Bahn-Direktverbindung Flughafen München II – Messe München für zirka. 30 „Großmessetage“ inzwischen erfolgt ist, bis wann die Planung hinsichtlich erforderlicher Infrastrukturmaßnahmen und Investitionskosten durch die DB Netz AG abgeschlossen sein wird und bis wann die Staatsregierung mit einer Realisierung der Maßnahme rechnet.