Protokoll der Sitzung vom 12.07.2000

Tagesordnungspunkt 13

Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes (Drucksache 14/3051)

Zweite Lesung –

Tagesordnungspunkt 14

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drucksache 14/3326)

Zweite Lesung –

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von maximal 30 Minuten je Fraktion vereinbart. Wortmeldungen? – Herr Kollege von Redwitz, bitte.

Herr Präsident, Hohes Haus! Die beiden Gesetzentwürfe, über die wir heute beschließen werden, sind in Erster Lesung schon ausführlich begründet worden. Daher ist es nicht notwendig, jetzt aufzuzählen, um welche Einzelheiten es bei den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen geht.

Ich rufe lediglich Folgendes in Erinnerung: Berücksichtigt wurden die Bestimmungen aus dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Diese sollen gleichsam in bayerisches Recht übersetzt werden. Ferner stand zur

Diskussion, wie der Rundfunk- und der Medienrat nach der Verkleinerung des Landtags besetzt werden sollen. Es soll festgeschrieben werden, dass künftig jedem der beiden Gremien zwölf Vertreter des Parlaments angehören. Außerdem ging es um die Prüfung der Tochtergesellschaften des Bayerischen Rundfunks und der Landesmedienanstalt. Diese soll künftig vom Obersten Rechnungshof vorgenommen werden. Beraten wurde auch über die Verlängerung der Amtszeit der Funktionsträger von vier auf fünf Jahre. Ferner ging es um Regelungen für den digitalen Rundfunk und um die Absicherung der Einspeisung bestimmter Programme in Kabelanlagen bei digitaler Verbreitung.

Im Rahmen der Beratungen im federführenden Hochschulausschuss wurde einiges aufgegriffen, das anders geregelt werden soll, als es der Gesetzentwurf der Staatsregierung vorsieht. Dies betrifft beispielsweise die Prüfung der Tochtergesellschaften der eben genannten Anstalten durch den Obersten Rechnungshof. Man kann sich vorstellen, dass sich Unternehmen der Privatwirtschaft angesichts der Forderung, dass sich Rundfunkanstalten wie Wirtschaftsanstalten gerieren, davor scheuen werden mit einem öffentlich-rechtlichem Partner zu kooperieren. Denn sie riskieren unter Umständen, dass Betriebsgeheimnisse im Zuge der Prüfung durch den Obersten Rechnungshof nach außen gelangen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht gewisse Vorkehrungen dagegen vor.

Gleichwohl spricht sich der federführende Hochschulausschuss dafür aus, dass das neue Gesetz einen Passus enthält, der auf die schon bestehende Selbstverpflichtung es Obersten Rechnungshofs zur Geheimhaltung abstellt. Dadurch soll garantiert werden, dass bei entsprechenden Partnerschaften den beteiligten Unternehmen durch die Veröffentlichung des Prüfberichts des Rechnungshofs keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen.

Der Hochschulausschuss hat sich ferner mit den Amtszeiten der Verwaltungsräte befasst, die jetzt fünf Jahre beträgt. Die Staatsregierung hatte vorgeschlagen, die vier Verwaltungsräte, die hier zu wählen sind, alle fünf Jahre en bloc zu bestimmen. Der federführende Ausschuss ist der Meinung, dass es sinnvoller wäre, wenn sich die Amtszeiten der Mitglieder des in Rede stehenden kleinen Gremiums überschnitten. Denn damit käme mehr Kontinuität in die Verwaltung. Insofern sprechen wir uns für folgende Änderung aus: Wenn ein Verwaltungsratsmitglied ausfällt, wird sein Nachfolger nicht für den Rest der laufenden Amtszeit gewählt, sondern für volle fünf Jahre. Dadurch kommt es auf Dauer zu sich überschneidenden Amtszeiten.

Außerdem war zu klären – auch dieses Problem haben die Fraktionen einvernehmlich gelöst –, wie gewährleistet werden kann, dass auch BR-alpha als letztes in Betrieb gegangenes öffentlich-rechtliches Programm von den Kabelnetzbetreibern in das Netz eingespeist werden muss. In dem Zusammenhang empfehlen wir, bei dem Gesetzentwurf der Staatsregierung ein Datum zu verändern, das sich ausschließlich auf die Absicherung des genannten Programms bezieht. Dadurch wäre gewährleistet, dass dieses Programm, das jetzt schon

überall in Bayern zu sehen ist, München ausgenommen, weiterhin in die Kabelnetze eingespeist wird. – Soweit die wesentlichen Veränderungen. Die außerdem durchgeführten redaktionellen Modifikationen sind an dieser Stelle wohl nicht von Belang.

Nun zu dem aufgerufenen Gesetzentwurf der GRÜNEN. Ich hatte erwartet, dass die Autoren der Vorlage diese jetzt noch einmal begründen würden. Vielleicht kommt das noch. In dem Gesetzentwurf der GRÜNEN geht es um die Neubesetzung des Rundfunkrats. Für die darin vorgesehenen Regelungen hat meine Fraktion kein Verständnis. So wollen die GRÜNEN, dass die Zahl der Vertreter des Parlaments im Rundfunkrat verringert wird. Sie liefern dafür aber keinerlei stichhaltige Begründung, abgesehen von dem Hinweis darauf, dass der Landtag verkleinert werden wird. Die Bevölkerung, die wir vertreten, ist aber überhaupt nicht kleiner geworden und somit auch nicht die Notwendigkeit, deren Interessen zu vertreten. Insofern gibt es keinen Anlass, den Rundfunkrat zu verkleinern.

Im Gegenteil, meine ich: Nach dem Wegfall des Senats ist die politische Bedeutung der Parlamentsvertreter im Rundfunkrat größer als zuvor. Begründet haben die GRÜNEN ihre Forderung auch mit dem Hinweis, man wolle weniger Parteipolitik in derartigen Gremien. Hierin wird das Selbstverständnis der GRÜNEN auf diesem Gebiet erkennbar, meine ich. Ich kann jedenfalls nicht sehen, dass SPD und CSU im Rundfunkrat Parteipolitik betreiben würden. Sie haben anscheinend ein anderes Verständnis von der Arbeit dort, meine Damen und Herren von den GRÜNEN.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kenne Ihr Lachen. Jedes Mal, wenn Sie versucht haben, das Gegenteil dessen nachzuweisen, was ich eben gesagt habe, sind Sie hinten hinuntergefallen. Wir haben es x-mal diskutiert. Immer wieder ist nachhaltig, von Ihnen nicht zu widerlegen, bestätigt worden, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur um Objektivität bemüht, sondern diese auch praktiziert.

Insofern kann ich sagen, dass hier mit Sicherheit keine Parteipolitik betrieben wird. Die Politik hat in diesem Gremium eine besondere Verantwortung.

Im Übrigen sitzen dort auch Vertreter von vielen gesellschaftlich relevanten Gruppen, die primär die Interessen ihrer eigenen Klientel im Auge haben. Unsere Aufgabe ist es, in diesen Gremien die allgemeinen Interessen zu vertreten. Ich möchte feststellen, dass es politische Verantwortung ist, die Grundversorgung im Land zu sichern. Dies ist nicht die Verantwortung der dort vertretenen gesellschaftlichen Gruppen. Kultur, Bildung und objektive Information darf nicht nur einer kleinen Elite zugute kommen, sondern muss in einem allgemein verfügbaren Medium der gesamten Bevölkerung zugänglich sein.

Viele übersehen immer wieder, dass das Bundesverfassungsgericht privaten Rundfunk nur insoweit für zulässig erklärt hat, als die Grundversorgung gesichert ist. Das möchte ich hier noch einmal in Erinnerung rufen. Der Vorschlag der GRÜNEN ist in meinen Augen völlig

unausgewogen. In den Beratungen wurde er nicht begründet. Sie haben keine Begründung dafür geliefert, warum in diesem Gremium Schwule und Lesben vertreten sein sollen. Ich halte es nicht für unredlich, darauf hinzuweisen, dass Sie sieben Gruppen vorgeschlagen haben, die nicht ausgewogen sind. Ich kritisiere lediglich die fehlende Ausgewogenheit Ihres Vorschlages. Sie haben diese Gruppe, die mit Sicherheit eine Minderheitsgruppe ist, in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung schamlos überhöht. Insofern ist dieser Vorschlag daneben.

(Dr. Runge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist unredlich!)

Herr Dr. Runge, es ist nicht unredlich, auf dieses Argument einzugehen. Das ist Ihr Vorschlag. Sie haben ihn zu vertreten.

Die Unausgewogenheit des Vorschlags der GRÜNEN lässt sich auch anhand anderer Beispiele belegen: Sie schlagen vor, dass zwei Vertreter der Belegschaft des Bayerischen Rundfunks an den Sitzungen des Rundfunkrats beratend teilnehmen sollen. Bei der Ersten Lesung haben Sie angekündigt, Sie würden dies im Ausschuss begründen. Kein Wort ist zu diesem Thema gefallen. Dieser Vorschlag wurde weder in der Ersten Lesung noch in der Ausschussberatung begründet. Die Betriebsratsvorsitzende nimmt an allen Sitzungen teil. Deshalb gibt es überhaupt keinen Grund, weitere Vertreter der Belegschaft mit beratender Stimme an allen Sitzungen teilnehmen zu lassen. Sie haben zumindest keinen Grund dafür vorgebracht.

Deshalb stelle ich fest, dass Ihr Vorschlag unausgewogen ist. Sie haben diesen Vorschlag im Übrigen nur für den Rundfunkrat und nicht für den Medienrat gemacht. Ich sehe überhaupt keinen Grund dafür, warum der Rundfunkrat und der Medienrat unterschiedlich besetzt werden sollten. Auch dies haben Sie uns während der Ausschussberatung nicht erklärt. Wir werden deshalb Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe mich veranlasst, unseren Gesetzentwurf in der gleichen Ausführlichkeit wie zuletzt im Wirtschaftsausschuss zu begründen. Herr Kollege von Redwitz, Sie waren bei dieser Sitzung nicht anwesend. Trotzdem haben Sie soeben ausgeführt, was in dieser Ausschusssitzung behandelt wurde. Zunächst einige wenige Gedanken zum Gesetzentwurf der Staatsregierung über das Rundfunk– und Mediengesetz. Herr Kollege von Redwitz, Sie haben soeben die vier Eckpunkte genannt, nämlich die Anpassung an die Verlängerung der Legislaturperiode des Bayerischen Landtags, die Abschaffung des von mir überspitzt so genannten Würfelverfahrens beim Verwaltungsrat, die Verkleinerung des Landtags ab der

15. Legislaturperiode und die Einarbeitung von Inhalten des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags.

Bezüglich der beiden letztgenannten Punkte findet der Gesetzentwurf der Staatsregierung bei uns keine Zustimmung. Wir wollen einen anderen Verteilschlüssel. Ich werde das gleich ausführlich begründen. Zum Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat Herr Kollege Dr. Dürr bereits sehr fundierte Kritik geäußert. Wir haben diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zugestimmt, weil dabei – auch auf Betreiben der Staatsregierung – wesentliche Punkte ausgeklammert worden sind. Die Regelungen zum Jugendschutz wurden überdies äußerst mau gestaltet. Ich bezweifle, dass solche Regelungen überhaupt greifen können. Schließlich wurden die Rahmenbedingungen zugunsten der Privatsender verbessert. Herr Kollege von Redwitz, Sie stellen sich hier immer als Verfechter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Ich möchte hierzu ein Zitat des Intendanten des Bayerischen Rundfunks, Herrn Prof. Albert Scharf, aus der vorletzten Plenarsitzung des Rundfunkrats anführen:

Die Bayerische Staatsregierung hat im Bayerischen Landtag eine Novelle zum Bayerischen Runfunkgesetz eingebracht, mit der das Gesetz über den Bayerischen Rundfunk inhaltlich und redaktionell an die neuen staatsvertraglichen Bestimmungen angepasst werden wird. Allerdings geht der Rundfunkstaatsvertrag mit der Liberalisierung der Werberichtlinien über die von der EU veranlassten Änderungen zum Vorteil privater Anbieter noch hinaus.

In den Beratungen des Gremiums über den Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag waren wir die Einzigen, die dies deutlich geäußert haben. Dies ist ein Grund, warum wir über den Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht in Jubel ausbrechen.

Nun zu unserem Gesetzentwurf: Herr Kollege von Redwitz, Sie haben richtig ausgeführt, dieser Gesetzentwurf steht unter dem Motto „Rundfunkrat modernisieren, weniger Parteipolitik, mehr Vielfalt“. Ich möchte kurz auf Ihre humoristische Ausführung eingehen, im Bayerischen Rundfunk würde Parteipolitik nicht greifen. Herr Kollege von Redwitz, wenn Sie sich Diktion und Inhalt von einigen politischen Sendungen im Vorabendprogramm ansehen, können Sie doch nicht leugnen, dass hier massiv parteipolitisch Einfluss genommen wird. Bei einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bayerischen Rundfunks befindet sich bereits eine Schere im Kopf, sodass die Beiträge in vorauseilendem Gehorsam in eine bestimmte Richtung gestaltet werden. Wir haben über dieses Thema bereits im Plenum des Bayerischen Landtags diskutiert. Herr Kollege von Redwitz, wenn Sie bestreiten wollen, dass sich bei personalpolitischen Entscheidungen die CSU und die Staatsregierung ganz massiv einschalten, weiß ich nicht, welche Realitäten Sie den Leuten verkaufen wollen.

(Prof. Dr. Stockinger (CSU): Beweise!)

Ich komme zurück auf unser Motto „Rundfunkrat modernisieren, weniger Parteipolitik“. Wir wollen mehr Vielfalt. Wir wollen die Zusammensetzung des Rundfunkrats –

des höchsten Aufsichtsorgans des Bayerischen Rundfunks – durch eine Änderung des Rundfunkgesetzes der heutigen gesellschaftlichen Realität anpassen. Im Rundfunkrat als Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit sollten möglichst viele gesellschaftliche Gruppen aus Bayern vertreten sein. Die plurale Zusammensetzung des Rundfunkrats soll gewährleisten, dass, wie es im Gesetz heißt, „alle bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen und Kräfte im Gesamtprogramm angemessen zu Wort kommen“.

Wir alle wissen, die derzeitige Zusammensetzung des Rundfunkrats beruht auf einer Änderung des Rundfunkgesetzes aus dem Jahre 1973. Das ist jetzt 27 Jahre her. Die Zusammensetzung entspricht keineswegs den heutigen Realitäten. Gesellschaftliche Gruppen mit einem hohen Bevölkerungsanteil und bedeutenden Anliegen sind in diesem Gremium nicht vertreten. Sie kaprizieren sich immer auf die Schwulen und Lesben. Wir haben demgegenüber auch Senioren, Behinderte, Angehörige von Eine-Welt-Initiativen und ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger genannt. Alle diese Gruppen sind nicht vertreten. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass diese Gruppen im Rundfunkrat Platz finden. Dies gilt im Übrigen auch für die Vertreter der freien Wohlfahrtspflege und des VdK.

Daneben sollen zwei Vertreter der Belegschaft des Bayerischen Rundfunks mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen können. Dies ist ein Anliegen des Personalrats. In anderen Bundesländern wird das bereits so gehandhabt. Herr Kollege von Redwitz, ich hätte Ihnen empfohlen, mit Vertretern des Personalrats zu reden. Dann hätten Sie erfahren, warum das Sinn macht. Momentan ist nichts geklärt. Hier hätten wir gerne mehr Sicherheit.

Konkreter Anlass für unseren Gesetzentwurf war der im Dezember eingebrachte Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes. Dieser Gesetzentwurf hatte eine Verbesserung des Verteilschlüssels zugunsten der Landtagsabgeordneten bei Verkleinerung des Landtags ab der 15. Legislaturperiode vorgesehen. Wir sind der Auffassung, dass mit der Verkleinerung des Landtags auch eine geringfügige Verringerung der Zahl seiner Vertreter im Rundfunkrat, von 12 auf 9, einhergehen kann. Die Befürchtung, dass bei einer Verkleinerung der Zahl der Abgeordneten im Rundfunkrat die Parteipolitik zu kurz käme, können wir nicht teilen. Zum einen sind die Mitglieder des Rundfunkrates verpflichtet, sich bei ihrer Tätigkeit für die Gesamtinteressen des Rundfunks und seiner Hörerinnen und Hörer einzusetzen. Daneben entsenden aber auch zahlreiche Verbände ausgewiesene Parteipolitiker, wobei ich diesen Begriff jetzt gar nicht negativ gebrauche. Ich erinnere nur an den DGB Bayerns, an den Städtetag, an den Landkreistag usw. Parteipolitik findet also durchaus weiterhin statt.

Daneben gibt es noch ein anderes Argument, und ich vermute, dass es Herr Huber nachher sicher bringen wird. Dieses Argument ist sicher vordergründig seriöser als das zuvor genannte. Wenn wir jetzt das Fass öffnen würden, müssten wir zahllose neue Gruppierungen berücksichtigen, was zur Folge hätte, dass das Gremium

viel zu groß und nicht mehr arbeitsfähig wäre. Herr Huber, Sie haben von einer Aufblähung des Gremiums auf 80 bis 100 Mitglieder geschrieben. Wir halten dieses Argument für ein Totschlagargument. Wenn Sie so argumentieren, könnten wir den Rundfunkrat niemals verändern und ihn niemals den gesellschaftlichen Realitäten anpassen.

Ich bitte Sie, unseren Gesetzentwurf sehr aufmerksam durchzulesen. Wir kommen auf 51 Mitglieder. Bis zum Dezember hatten wir 50 Mitglieder im Rundfunkrat. In der Diskussion wurde uns vorgeworfen, unser Entwurf wäre ein Schnellschuss, eine solche Änderung müsste gut vorbereitet werden. Wir haben viele Monate über diesen Entwurf diskutiert. Wir hatten die beteiligten Gruppen und andere Gruppen am Tisch, die sich auch an Ihre Fraktionen gewandt haben. Von einem Schnellschuss kann keine Rede sein.

Einen anderen Vorwurf empfand ich auch als großartig; wir GRÜNE wären fein heraus, weil unser Platz über das Grundmandat ja gesichert wäre. Über diesen Vorwurf kann ich wirklich nur schmunzeln. Keiner von uns kann sagen, was in drei Jahren los sein wird. Vor allem wagen wir es nicht zu sagen. Im Grunde bin ich aber über diesen Vorwurf sogar ganz froh, denn Sie suggerieren damit, dass es uns in drei Jahren im Bayerischen Landtag auch noch geben wird. Für dieses Vertrauen bedanke ich mich ganz herzlich.

(Freiherr von Redwitz (CSU): Was für ein Strohhalm! – Herrmann (CSU): Artenschutz!)

Danke, Herr Herrmann, dafür, dass Sie es so bezeichnen.

Ich blättere jetzt noch einmal die Liste der Organisationen durch, die wir neu aufnehmen wollen. Sie werden schnell erkennen, dass viele Gruppierungen dann sehr wohl im Rundfunkrat vertreten sein werden, von denen Sie gemeint haben, dass wir sie alle mit aufnehmen müssten. Es ist der VdK Bayerns, mit 400000 Mitgliedern der größte Senioren- und Behindertenverband in Bayern. Es sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern; dazu gehören die Arbeiterwohlfahrt, das Bayerische Rote Kreuz, der Caritasverband und das Diakonische Werk mit mehreren 100000 ehrenund hauptamtlichen Mitarbeitern und über 14000 Einrichtungen und Projekten im gesamten sozialen Bereich. In vielen Gesprächen haben wir diese Verbände dazu gebracht, dass sie damit einverstanden sind, dass sie einen gemeinsamen Vertreter entsenden, was sehr zu begrüßen wäre. Weiter gibt es die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, die Spitzenorganisation von zurzeit 74 Selbsthilfeverbänden von der Alzheimer Gesellschaft über den Bayerischen Blindenbund, die Stiftung Pfennigparade bis zur Vereinigung der Kehlkopflosen in Bayern. Es sind die Landesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbeiräte, die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Bayern, das Eine-Welt-Netzwerk und last but not least den Lesben- und Schwulenverband Deutschlands, über den Sie sich immer so gern aufregen. Das zeigt, wes Geistes Kind Sie sind.

Wir meinen, dass die Berufung von Vertretern dieser gesellschaftlichen Gruppen in den Rundfunkrat zumindest eine Anerkennung für deren jeweiliges Anliegen bedeutet. Daneben geht es aber auch darum, die Anliegen dieser Verbände im Programm des Rundfunks stärker zu gewichten, was durch die Präsenz dieser Verbände im Rundfunkrat zumindest mittelbar möglich wäre. Neben personalpolitischen Entscheidungen und der Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung gehören zu den politischen Aufgaben des Rundfunksrates die Beratung des Intendanten bei der Gestaltung des Programms und die Kontrolle. Der Rundfunkrat wacht also als Vertreter des Interesses der Allgemeinheit darüber, dass der Bayerische Rundfunk seine Aufgaben gemäß dem Gesetz erfüllt. Dazu übt der Rundfunkrat das notwendige Kontrollrecht aus. Jetzt zitiere ich noch einmal das Rundfunkgesetz. Dort heißt es: