Protokoll der Sitzung vom 12.07.2000

Wir meinen, dass die Berufung von Vertretern dieser gesellschaftlichen Gruppen in den Rundfunkrat zumindest eine Anerkennung für deren jeweiliges Anliegen bedeutet. Daneben geht es aber auch darum, die Anliegen dieser Verbände im Programm des Rundfunks stärker zu gewichten, was durch die Präsenz dieser Verbände im Rundfunkrat zumindest mittelbar möglich wäre. Neben personalpolitischen Entscheidungen und der Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung gehören zu den politischen Aufgaben des Rundfunksrates die Beratung des Intendanten bei der Gestaltung des Programms und die Kontrolle. Der Rundfunkrat wacht also als Vertreter des Interesses der Allgemeinheit darüber, dass der Bayerische Rundfunk seine Aufgaben gemäß dem Gesetz erfüllt. Dazu übt der Rundfunkrat das notwendige Kontrollrecht aus. Jetzt zitiere ich noch einmal das Rundfunkgesetz. Dort heißt es:

An der Kontrolle des Rundfunks sind die in Betracht kommenden bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen angemessen zu beteiligen.

Nicht mehr und nicht weniger wollen wir mit unserer Initiative erreichen. Deswegen bitte ich an dieser Stelle noch einmal um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Hufe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im federführenden Ausschuss – Herr Dr. Runge, das ist nicht der Wirtschaftsausschuss, sondern der Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur – den Gesetzentwurf der Staatsregierung und den Gesetzentwurf der GRÜNEN behandelt. Ich meine, wir haben dies mit der gebotenen Sorgfalt und der gewohnten Sachlichkeit getan. Beim Gesetzentwurf der Staatsregierung geht es um die Umsetzung des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Ich freue mich darüber, dass wir im Ausschuss in großer Übereinstimmung einige Bestimmungen, die die Staatsregierung in ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben hat, noch einmal verbessern konnten, sodass wir in der Umsetzung des Rundfunkstaatsvertrages wie alle anderen Landesparlamente auch ein sinnvolles Ergebnis erzielen konnten. Deshalb – ich nehme es vorweg – werden wir dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen.

Ich will aber auch noch einmal auf den Gesetzentwurf der GRÜNEN eingehen. Dabei hätte ich mir ein anderes Verfahren gewünscht. Ich habe von diesem Gesetzentwurf aus der Zeitung erfahren. Die Gruppen, die Sie uns alle avisiert haben, sind erst jetzt – ich weiß nicht, von wem dies veranlasst wurde – auf uns zugekommen und haben uns gefragt, warum wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN abgelehnt haben. Sie sind nicht schon vorher, sondern erst jetzt auf uns zugekommen, weil wir überhaupt keine Möglichkeit hatten, über den Gesetzentwurf

mit Ihnen zu diskutieren und uns vorher darüber Gedanken zu machen, was sinnvoll ist.

Wir haben sehr frühzeitig vereinbart, dass die Senatsplätze nicht wieder besetzt werden sollen, weil dies Begehrlichkeiten nach Sitzen im Rundfunkrat so groß sind, dass wir nicht alle Wünsche befriedigen können, sondern mehr Bewerber verschrecken würden als wir in den Rundfunkrat aufnehmen könnten.

Ich habe mir einmal die Rundfunkgremien der anderen Länder angesehen. In anderen Ländern sind sehr viele Gruppen im Rundfunkrat vertreten, die auch in Ihrem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt sind. Mit einer solchen Vergrößerung des Rundfunkrates wäre die Forderung nach Arbeitsfähigkeit des Gremiums und nach Verschlankung der Verwaltung nicht mehr erfüllt. Die Gruppen, die Sie genannt haben, sind honorig, darüber hinaus wären aber sicherlich noch mehr Gruppierungen zu berücksichtigen. Deshalb habe ich das Verfahren, wie dieser Gesetzentwurf eingebracht wurde, kritisiert. Nach Ihrer Klausur wurde uns dieser Gesetzentwurf durch die Presse mitgeteilt und nicht schon in vorherigen Gesprächen oder Anhörungen. In der Presse sind die Gruppen auch schon genannt worden, deshalb komme ich mit diesem Verfahren nicht zu Recht. So kann man nicht miteinander arbeiten.

Dass bei diesem Gesetzentwurf nicht sehr viel Sorgfalt an den Tag gelegt worden ist, lässt die Tatsache erkennen, dass der Medienrat, der ja in seiner Besetzung ein Spiegelbild zum Rundfunkrat darstellen soll, überhaupt nicht berücksichtigt worden ist.

Sie haben zwar versucht, die Kritik vorwegzunehmen. Aber es ist natürlich leichter, die Plätze der anderen Parteien zu verteilen, wenn man selbst nicht betroffen ist, egal ob Sie in drei Jahren noch im Landtag vertreten sind oder nicht. Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn Sie Ihren Platz einer anderen Gruppe zur Verfügung stellen. Das ist bisher schon möglich gewesen, wenn Ihnen eine Person so wichtig war, dass sie unbedingt im Rundfunkrat vertreten sein sollte.

Das Gewicht des Landtags ist nicht davon abhängig, wie viele Abgeordnete im Landtag sitzen. Das hat Herr Kollege von Redwitz richtig beschrieben. Das Gewicht des Landtags hat eine eigenständige politische Kraft, und diese politische Kraft sollte im Rundfunkrat vertreten sein.

Ich will noch auf zwei Dinge eingehen, die über diesen Bereich hinausgehen. Sie haben gesagt, dass Sie in diesem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag einen Vorteil für die privaten Medien sehen. Das sagen Sie, der einzige Vertreter, der mit Staatsminister Faltlhauser darin übereinstimmt, dass die Werbung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgeschafft werden soll. Damit werden 600 Millionen DM den Privatsendern zugeschustert und die Rundfunkgebühr um 3 DM erhöht. Ich verstehe Ihre Argumentation aufgrund der bisherigen Grünen-Position nicht.

Was sachlich oder politisch beeinflusste Berichterstattung im Bayerischen Rundfunk anbelangt, so liegt meine

Position zwischen der von Herrn von Redwitz und Herrn Dr. Runge. Man kann an Einzelbeispielen wirklich nachweisen, wo es keine sachlich wichtige Berichterstattung gab. Das haben wir im Rundfunkrat auch getan. Wenn das so ist, wird entsprechend dem Rundfunkgesetz darauf reagiert und zur Not muss dann eine Richtigstellung erfolgen, wie das beispielsweise beim Volksbegehren „Schule“ der Fall war. Oder es muss eine Sendung ausgestrahlt werden, die den gegenteiligen Charakter hat. Eine andere Möglichkeit besteht darin, im Rundfunkrat zu rügen, wenn beispielsweise nachweislich der Bundesregierung etwas angelastet wurde, wofür die Staatsregierung verantwortlich ist. So kommt man in diesen Fragen weiter. Ich möchte aber zurückweisen, dass die Politiker, die in dieses Gremium entsandt werden, ausschließlich dazu da sind, im Rundfunkrat oder im Medienrat Parteipolitik zu machen. Das ist nicht der Fall. Wir Rundfunkräte haben ein eigenes Selbstverständnis und sehen uns dem Rundfunkgesetz verpflichtet.

Zum Abschluss noch ein kleiner Ausblick in die Zukunft und darauf, was mit dem Fünften Änderungsstaatsvertrag kommen wird. Ich habe an der Bundesmedienkommission in Hamburg teilgenommen, bei der sich die A-Länder getroffen haben. Die Regelungen bei der Berichterstattung über nationale Großereignisse hat man von der Europäischen Fernsehrichtlinie übernommen. Ich sehe nun das Problem, dass wir bei wichtigen Sportereignissen Gefahr laufen, vom privaten Pay-TV„Kirch-Fernsehen“ von diesen Ereignissen abgekoppelt zu werden. Man muss deshalb überlegen, ob man die Liste dieser Sportereignisse erweitert. Es handelt sich dabei nicht um Großereignisse, für die bereits eine Regelung besteht. Es geht vielmehr um Sportereignisse von nationalem Interesse – so steht es in der Europäischen Fernsehrichtlinie –, für die wir Regelungen brauchen. Ich würde mir wünschen, dass wir alle überlegen, ob wir die Zweitberichterstattung der Bundesliga festschreiben. Wie gesagt: Es geht um die Zweiberichterstattung, nicht um die Erstberichterstattung. Ich halte dies für eine Frage von nationalem Interesse. Ich befürchte, dass Kirch, wenn das Pay-TV nicht funktioniert, den Free-TV-Bereich für den Fußball sperrt und auch die Zweitberichterstattung der Bundesliga nur noch im Pay-TV überträgt. Das zu verhindern, wäre sinnvoll.

Es gibt einen zweiten Bereich, der mir zunehmend Sorge bereitet: die Radio-Live-Berichterstattung im Hörfunk. Man muss frühzeitig darüber nachdenken, wie man eine so brutale Kommerzialisierung verhindern kann, wie sie jetzt bei der Erstberichterstattung der Bundesliga besteht. Vielleicht muss man eine Regelung einbauen, um die Radio-Live-Berichterstattung für die Bundesliga im Rundfunkänderungsstaatsvertrag festzuschreiben. Das ist nach dem Gesetzgebungsverfahren möglich, allerdings müssten alle Bundesländer damit einverstanden sein. Über solche Fragen müssen wir diskutieren. Im Moment sprechen wir über den Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, auch ein Fünfter Änderungsstaatsvertrag wird kommen. Ich sehe hier kein Versäumnis, denn wir werden hier permanenten Beratungsbedarf haben. Wenn der nächste Änderungsstaatsvertrag kommt, werden wir uns mit den entsprechenden Themen beschäftigen.

Zusammenfassend möchte ich sagen, wir werden dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen und den Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Dr. Runge hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einige kurze Anmerkungen zu den Ausführungen des Kollegen Hufe machen. Er hat etwas süffisant angemerkt, dass unsere Kritik an einer Regelung im Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Hinblick auf die weitere Liberalisierung der Werbung bei den privaten Medien insofern nicht verständlich sei, als ich neben Staatsminister Dr. Faltlhauser der einzige Vertreter sei, der Werbung und Sponsoring beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Frage stelle. Ich muss Sie, Herr Hufe, hier aber etwas korrigieren. Es gibt noch einen Dritten im Bunde, den Vertreter des Schriftstellerverbandes. Auch er teilt diese Position. Der Grund dafür ist ganz einfach: Wir wollen eine schärfere Grenzziehung und weniger Angriffsflächen. Gerade Werbung und Sponsoring sind die Hauptangriffspunkte, denen sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausgesetzt sieht. Das gilt auch im Hinblick auf europäisches Recht.

Es gibt noch ein weiteres wichtiges Argument: das Schielen nach den Quoten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk.. Diese Diskussion können wir aber an anderer Stelle führen, vielleicht im Zusammenhang mit dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wir können dann auch über die Gebühren diskutieren.

Es wurde Kritik am Verfahren geäußert. Es wurde dargelegt, es habe eine frühzeitige Vereinbarung darüber gegeben, was passiert, wenn der Senat wegfällt. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass unsere Seite sich immer dafür ausgesprochen hat, diese Sitze zu besetzen. Das hat auch meine Vorgängerin im Rundfunkrat, Frau Margarete Bause, immer erklärt. Sie können das beispielsweise im Protokoll des Rundfunkrats zum Bericht des Intendanten nachlesen. Der Intendant hat auf diese Position kurz hingewiesen.

Wenn Sie monieren, Sie seien nicht rechtzeitig in das Verfahren eingeschaltet worden. Gestatten Sie uns, auch wenn wir nur der kleine Koalitionspartner in Berlin sind, dass wir unsere eigenen Gesetzentwürfe einbringen. Sie haben aber auch erklärt, dass es sich um lauter honorige Gruppen handelt, die wir aufnehmen wollen. Sie sagten, die Zeit sei zu kurz gewesen, als dass Sie sich darüber hätten Gedanken machen können. Wir bieten Ihnen deshalb jetzt entsprechend der Geschäftsordnung an, in die Dritte Lesung zu gehen. Dann haben Sie und wir genügend Zeit, über diese Fragen zu diskutieren. Sie können dann mit den entsprechenden Änderungsanträgen in die Diskussion einsteigen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Dr. Runge, habe ich Sie richtig verstanden, Sie haben eine Dritte Lesung beantragt?

Wenn die SPD signalisiert, dass sie darüber nachdenken will, dann ja.

Gut. Herr Kollege Hufe, Sie wollen unmittelbar dazu sprechen.

Herr Dr. Runge, dieses Angebot ist sehr honorig. Nachdem die Namen aber schon bekannt sind, werden Sie an ihnen festhalten müssen. Wir kommen deshalb nicht weiter, wenn wir draufsatteln und das Verfahren erweitern. So wird das nicht funktionieren. Wir brauchen entweder einen neuen Gesetzentwurf oder auch eine Anhörung: wir müssen über das Thema noch einmal von vorn diskutieren. Wir halten es nicht für sinnvoll, diesen Gesetzentwurf zurückzustellen und in einer Dritten Lesung zu behandeln.

Das Wort hat jetzt Herr Staatsminister Huber. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich in die Meinungsverschiedenheiten zwischen SPD und GRÜNEN nicht einmischen. Die SPD hat schon deshalb Recht, weil ihre Meinung mit der der Staatsregierung übereinstimmt.

Ich möchte mich für die zügige Beratung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschüssen bedanken. Ich bedanke mich besonders bei den zwei Berichterstattern, dem Kollegen Freiherr von Redwitz und dem Kollegen Hufe, für die sachliche und hochqualifizierte Berichterstattung.

Was den strittigen Punkt der Zusammensetzung des Rundfunkrats anbelangt, so möchte ich hierzu noch einmal die Meinung der Staatsregierung verdeutlichen. Wir sind der Auffassung, dass die Reduzierung der Zahl der Mitglieder des Bayerischen Landtags nicht zu einem geringeren Einfluss des Landtags in anderen Gremien führen sollte. Der Landtag ist die von der Bevölkerung gewählte, demokratisch legitimierte Volksvertretung.

Deshalb sollte dort, wo in anderen Gremien das Volk mitsprechen soll, dies durch die Landtagsabgeordneten erfolgen. Die Reduzierung der Vertreter des Bayerischen Landtags im Rundfunk- und Medienrat ist in keiner Weise veranlasst oder begründet.

Für die Reduzierung von 12 auf 9 Mitglieder, wie es der Gesetzentwurf der GRÜNEN vorsieht, wird als Begründung genannt, dass damit ein Minus an Parteipolitik verbunden wäre. Zunächst sollte man feststellen, dass in den Gremien mit 47 Mitgliedern 12 Mitglieder des Bayerischen Landtags in unterschiedlicher Zusammensetzung Sitz und Stimme haben. Ich meine, dass nicht von Parteipolitisierung dieser Gremien die Rede sein kann, wenn der Landtag etwa ein Viertel der Mitglieder in diese

Gremien entsendet. Ich bitte die Kollegen der GRÜNEN andere Gremien zu betrachten, zum Beispiel die des WDR, die wesentlich kleiner sind und in denen der Einfluss der Leute aus der Politik nominell und quantitativ bedeutend höher ist. Auch was die Arbeit des Rundfunkund Medienrats angeht, kann man in keiner Weise von Parteipolitisierung reden. Das ist ein fadenscheiniges und nicht überzeugendes Argument.

Ich hielte es für falsch, wenn der Einfluss von demokratisch gewählten Abgeordneten reduziert würde und Miniorganisationen, wie die GRÜNEN das vorsehen, in den Rundfunk- und Medienrat einziehen würden. Zum Beispiel ist mir noch nicht aufgefallen, dass das EineWelt-Netzwerk Bayern eine nennenswerte Bedeutung in der Gesellschaft in Bayern hätte. Das ist bisher auch nicht belegt. Warum sollte der Landtag, der demokratisch legitimiert ist und 12 Millionen Einwohner vertritt, zugunsten von Organisationen reduziert werden, die man nicht kennt und die in der Bevölkerung Bayerns in keiner Weise verankert sind? Deshalb ist ihre Kombination, Herr Kollege Dr. Runge, falsch.

(Beifall bei der CSU)

Bei den GRÜNEN gibt es offenbar ein Missverständnis über die Rolle des Mandats im Rundfunk- und Medienrat. Die dorthin entsandten Damen und Herren sind keine Interessensvertreter der sie entsendenden Organisationen, sondern sie haben ein Mandat, das sie in eigener Verantwortung für alle Bereiche des Rundfunks wahrzunehmen haben.

Es wäre eine Verengung der Aufgaben, wenn alle differenzierten Interessen in der Gesellschaft im Rundfunkrat abgebildet werden müssten. Das ist nie zu schaffen. Das werden Sie nur zu Stande bringen, wenn Sie diese Gremien uferlos ausweiten. Sie nehmen damit aber deren Handlungsunfähigkeit in Kauf. Deshalb gehen die gesetzlichen Regelungen davon aus, dass die relevanten gesellschaftlichen Organisationen die Mitglieder entsenden, wie der Landtag, die Wirtschaft, die Gewerkschaften, die Kirchen oder die Sozialverbände. Die im Rundfunk- und Medienrat tätigen Damen und Herren haben aber Gesamtverantwortung für die Kontrolle des gesamten Programms und nicht nur für den Sektor, aus dem sie kommen. Deswegen besteht keine Notwendigkeit, die Ergänzung vorzunehmen.

Im Übrigen muss man deutlich sagen: Es wird nie möglich sein, eine absolut gerechte Verteilung der Sitze im Rundfunk- und Medienrat zu bekommen. Die Gruppierungen, die nicht vertreten sind, werden stets monieren. In dieser Abwägung ist die Handlungsfähigkeit und Effizienz dieser Gremien sehr stark zu gewichten.

Ich bedanke mich bei den Fraktionen der CSU und der SPD, dass sie den Vorschlag der Staatsregierung mit ihrer Entscheidung gesetzlich in Kraft setzen.

Herr Kollege Hufe, ich will kurz die Berichterstattung von Sport- und Großveranstaltungen aufgreifen. Wir haben mit dem Rundfunkstaatsvertrag eine Regelung herbeigeführt, die die Berichterstattung im sogenannten Free-TV gewährleistet. Sie ist einstimmig zwischen den

Ländern im Staatsvertrag geregelt und in bayerisches Recht umgesetzt worden. Ich erinnere daran, dass die Regelung von Bayern in die Beratung eingebracht wurde. Insofern habe ich Sinn für den Vorschlag, den Sie unterbreiten. Bei der Fünften Änderung des Rundfunkstaatsvertrages wird das Thema keine Rolle mehr spielen, weil es ausdiskutiert ist. Nun sollten die Erfahrungen abgewartet werden.

Generell ist zu sagen, dass es nach der neuen Regelung künftig keine Reduzierung von Fußballübertragungen im sogenannten Free-TV geben wird. Es kann sein, dass eine Handvoll Live-Übertragungen nicht mehr stattfindet, weil diese beispielsweise ins Pay-TV verlagert werden. Wenn die neuen Regelungen des Vertrages mit dem DFB umgesetzt werden, wird der Fußballanhänger in Deutschland eine deutliche Erweiterung des Angebots im Fernsehen haben. Über das digitale Fernsehen – in diesem Fall das Pay-TV – werden jedes Wochenende alle Fußballspiele der Ersten Bundesliga übertragen. Das ist eine gewaltige Erweiterung.

Mit der neuen Bundesligasaison wird die Neuregelung in Kraft treten. Insgesamt wird es dann eine deutliche Ausweitung der Fußballberichterstattung im Fernsehen geben. Ich wünsche mir, meine Damen und Herren, dass die ausgeweitete Fußballberichterstattung im Fernsehen zur entsprechenden Freude bei den Fußballanhängern in Deutschland führt.

(Frau Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hängt davon ab, wie sie spielen!)

Die Fußballeuropameisterschaft wollen wir jetzt aber nicht mit erörtern.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat ihren Antrag auf Dritte Lesung zurückgenommen. Deswegen können wir über beide Gesetzentwürfe abstimmen. Dazu werden die Tagesordnungspunkte 13 und 14 wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 13 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/3051 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt auf Drucksache 14/3993 die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Abgeordneter Hartenstein. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.