Ich habe vorhin gesagt: Wir sind gerne dazu bereit, intensiv über verschiedene Modalitäten des Länderfinanzausgleichs zu diskutieren. Doch was Sie uns heute vorlegen, ist nur eine Wiederholung alter Allgemeinplätze. Meine Damen und Herren von der Staatsregierung, Sie müssen ein fundiertes Grundmodell vorlegen. Mit dem zunächst präsentierten Modell sind Sie erst einmal auf dem Bauch gelandet. Also müssen Sie sich etwas anderes überlegen. Wir müssen von einem Grundmodell ausgehen und darüber diskutieren, wie es in der Finanzministerkonferenz und im Bundesrat praktiziert wird.
Ich bin an einer ernsthaften Diskussion interessiert, nicht aber an Schlagabtauschen, wie Sie sie heute wieder eingeleitet haben, meine Damen und Herren von der CSU. Ich kann sehr gut auf diese Art des Austausches von Allgemeinplätzen verzichten, bei dem Sie sich immer aufplustern und sagen, Sie machten alles am besten. Meine Damen und Herren von der CSU, das Imponiergehabe, das Sie bei solchen Gelegenheiten an den Tag legen, führt dazu, dass man sich als Bayerin schon schämen muss, wenn man einmal anderswo ist.
Ja, es ist wahr. Wenn ich beispielsweise in Berlin bin, werde ich von jedem Taxifahrer oder auch in der U-Bahn gefragt: Was, aus Bayern kommen Sie? Wie halten Sie es denn jetzt dort aus?
Das würde Ihnen so passen. Wir sind auch Bayern, und wir bleiben hier. Wir fordern Sie heraus, meine Damen und Herren von der CSU.
Die haben es auch satt, wie Sie sich immer aufspielen. Auch deshalb haben Sie die erwähnte Niederlage im Bundesrat erlitten, Herr Huber; das wissen Sie auch. Sie haben Sie erlitten, weil die anderen Sie nicht mehr hören können, weil sie das Imponiergehabe nicht mehr ertragen, mit dem Sie bundesweit auftreten.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe daher die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/4456 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der SPD und die des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
(Hofmann (CSU): Herr, vergib Ihnen! Denn sie wissen nicht, was sie tun! – Weitere Zurufe von der CSU)
Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Herr Kollege Hartenstein ist nicht anwesend. – Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/4478 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. –
Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Kollege Hartenstein ist auch bei dieser Abstimmung nicht anwesend. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Elisabeth Köhler, Christine Stahl, Paulig und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zur Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und des/der Landesbeauftragten für den Datenschutz (Drucksache 14/761)
Änderungsantrag der Abgeordneten Glück, Herrmann, Welnhofer und anderer und Fraktion (CSU) (Drucksache 14/3584)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hahnzog, Schindler, Güller und anderer (SPD) (Drucksa- che 14/3697)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Redezeit beträgt pro Fraktion 30 Minuten. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Stahl. Bitte.
Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Den BigBrother-Award gibt es nunmehr auch in Deutschland. Vergeben wird der Preis nicht nach den Kriterien „Wer ist der Dümmste im Container?“, sondern danach, welche Institutionen, Firmen, Organisationen oder Einzelpersonen in besonderer Weise die Privatsphäre von Menschen nachhaltig beeinträchtigen, sprich: sich einen Kehricht um den Datenschutz kümmern.
Wir erinnern uns noch an den Ruf der Freiheit in den frühen achtziger Jahren „Lass dich nicht erfassen!“ Die Datensammelwut damals wurde dann erstmals in einem sehr wegweisenden Urteil 1983 in verbrauchergerechte Bahnen gelenkt. Mit dem im Urteil festgelegten Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird nochmals auf die Grundrechtsqualität des Datenschutzes, die sich aus dem Persönlichkeitsrecht des Artikels 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes ergibt, hingewiesen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Es musste zukünftig für die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von persönlichen Daten eine klarere rechtsstaatliche Norm vorliegen; wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Ebenfalls von großer Bedeutung in diesem Urteil war der Grundsatz: Der Gesetzgeber hat organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechtes entgegenwirken. An diesen Maßstäben muss sich jedes moderne Datenschutzgesetz auch weiterhin messen lassen.
BürgerInnen dürfen selbst bestimmen, wann, wer, welche persönliche Informationen aus welchem Anlass bekommen soll. Nicht umsonst wird deshalb auch diskutiert, ob das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbindlich in eine EU-Grundrechtecharta Eingang finden muss. 1984 bezog sich das allgemeine Verständnis von Datenschutz noch auf den klassischen Bereich. Wenn man in der Öffentlichkeit von Datenschutz gesprochen hat, hat man an das Einwohnermeldeamt und an die Polizei gedacht. Das war es dann auch schon. Die technische Entwicklung ist so rasant fortgeschritten, dass wir unser Augenmerk schon längst auch auf ganz andere schützenswerte Felder lenken müssen. Der klassische Datenschutz von Bund und Land – ich nehme den Bund nicht aus –, der hauptsächlich die Freiheitsrechte der BürgerInnen in den Mittelpunkt stellt, wird einem modernen Datenschutz eigentlich nicht mehr so ganz gerecht; denn der Datenschutz, der einerseits die Freiheitsrechte schützt, ist auch ein ganz wichtiger Verbraucher- und Verbraucherinnenschutz. Dass die Brisanz von dem einen oder der anderen Kollegin nicht so ganz erkannt wird, mag unter Umständen daran liegen, dass ihnen der Zugang zu den neuen Medien fehlt. Sie haben vielleicht die interessante Umfrage mitbekommen, wonach die E-Mail-Erreichbarkeit der CSU-KollegInnen nicht sehr hoch ist. Insofern habe ich ein gewisses Verständnis, dass man diesen Bereich des Datenschutzes beiseite lässt.
Schauen wir uns die Nutzung des Internets an. Die CSU macht, was die Nichtnutzung des Internets angeht, der PDS gut Konkurrenz.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung befindet sich in einem Spannungsverhältnis. Das ist uns klar. Wir haben einerseits die Freiheitsrechte kontra Kiminalitätsbekämpfung – –
Herr König, Ihnen scheint nicht bewusst zu sein, welche Dimensionen der Datenschutz mittlerweile hat. Ich sehe keine Themaverfehlung. Ich sehe nur, dass Sie einiges nicht erkennen. Das ist der kleine Unterschied.