Frau Kollegin, bringen Sie Ihre Fragen und Ihre Problemfälle mit ein. Wir können diese in der Kommission viel breiter diskutieren. Ansonsten sind wir aber gehalten, uns auch mit den Problemen in Bayern zu beschäftigen. Herr Staatssekretär Regensburger, ich sage das ganz offen, ich bin zum Beispiel der Meinung, die Protokollierung von Dateiabfragen bei der Polizei muss weiter diskutiert werden. In Quebec in Kanada und auch in den USA haben wir erfahren, dass dort immer eine lückenlose Protokollierung erfolgt. Des weiteren sind die Datensicherheit im bayerischen Behördennetz, die Datensicherheit beim Virtuellen Marktplatz Bayern, die Stellung des Bürgers bei Anträgen im Internet, die Wahlen im Internet und vieles andere mehr eine riesige Aufgabe für die Kommission. Ich freue mich, wenn Sie alle mitarbeiten. Ich hoffe, dass wir fruchtbar zusammenarbeiten, auch wenn wir streiten, aber immer zum Wohle der Bürger in Bayern.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zu einer abschließenden Stellungnahme hat Herr Staatssekretär Regensburger das Wort.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der ausführlichen Beratungen im Ausschuss darf ich mich auf einige wenige Anmerkungen beschränken. Der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung bringt nach unserer Überzeugung alle zur Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie notwendigen Punkte. Dies war nach meiner Kenntnis auch bei den Beratungen in den Ausschüssen unstreitig. Umstritten war lediglich, ob man anlässlich dieser Novellierung noch mehr hätte regeln müssen. Die Staatsregierung ist in Übereinstimmung mit der CSU-Landtagsfraktion der Auffassung, dass jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt weitere Regelungen nicht angebracht sind.
Das Bayerische Datenschutzgesetz von 1993 hat sich in der Praxis sehr gut bewährt. Zum einen gewährleistet es einen wirksamen Persönlichkeitsschutz des Bürgers; zum anderen wird es den Anforderungen gerecht, die an eine rasche und wirksame Erfüllung der öffentlichen Aufgaben gestellt werden müssen, was letztlich auch dem Bürgerinteresse dient. Man sollte dieses Gesetz deshalb nur dann ändern, wenn hierfür eine zwingende Notwendigkeit besteht. Wenn Sie die Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz lesen, werden Sie feststellen, dass die dort geschilderten Probleme sich mit den geltenden Vorschriften des Bayerischen Datenschutzgesetzes durchaus sachgerecht lösen lassen.
Die Forderungen der Opposition nach einem „moderneren“ Gesetz gehen deshalb fehl. Das geltende Bayerische Datenschutzgesetz von 1993 ist straff aufgebaut, und es ist so formuliert, dass die Vorschriften auch bei sich ändernder Technik passen. Es wäre unzumutbar, Bürger und Behörden ständig mit neuen Vorschriften zu konfrontieren, nur weil jemand meint, ein sieben Jahre altes Gesetz sei schon deswegen unmodern, weil es bereits sieben Jahre gegolten hat.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Punkt näher eingehen: Die Opposition hat vorgeschlagen, in das Bayerische Datenschutzgesetz einen Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit aufzunehmen. Herr Kollege Dr. Hahnzog, Sie sind darauf eingegangen. Dies wäre nach unserer Überzeugung nicht sachgerecht. Der Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit hat vielleicht in der Privatwirtschaft einen Sinn. Private können sich ihre Aufgaben selbst stellen, und deshalb ist dort eine Begrenzung der Datenverarbeitung durch einen solchen Grundsatz möglicherweise durchaus folgerichtig.
Im öffentlichen Bereich hingegen erübrigt sich ein solcher Grundsatz, denn für das gesamte Bayerische Datenschutzgesetz gilt das Erforderlichkeitsprinzip.
Eine zusätzliche Bestimmung über Datenvermeidung und -sparsamkeit bringt die Gefahr mit sich, dass die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Datenverarbeitung infrage gestellt wird. Der Kriminalaktennachweis ist kein Problem des Datenschutzes, sondern der Kontrolle. Ich gebe zu, dass hier noch nicht alles so ist, wie ich es mir vorstelle. Herr Dr. Hahnzog, Sie werden wohl nicht ernsthaft behaupten, dies hätte an der tatsächlichen Praxis etwas geändert.
Auch die Staatsregierung ist der Auffassung, dass bei neu entstehenden Problemen – soweit notwendig – durch den Gesetzgeber eine Antwort gefunden werden müsse. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass Vorschriften nur dann erlassen werden sollten, wenn sie für Bürger und Verwaltung mehr Klarheit und Rechtssicherheit mit sich bringen. Andernfalls würde nur die Normenflut erhöht, ohne dass damit ein Nutzen verbunden wäre. So bedarf es – auch dies ist in der Diskussion bereits kurz angesprochen worden – einer weiteren Prüfung, ob im Bayerischen Datenschutzgesetz für Chipkarten eine Regelung gefunden werden muss; bisher bestand dazu kein konkreter Anlass. Es besteht auch keine Gesetzeslücke; denn schon jetzt gilt nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz für Chipkarten der Grundsatz der informierten Einwilligung, das heißt, Chipkarten dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn der Betroffene eingewilligt hat und vorher eingehend über den Umfang der Speicherung, der Übermittlungen und der erlaubten Verwendungszwecke aufgeklärt worden ist. Das Auskunftsrecht des Bürgers ergibt sich aus den schon jetzt geltenden Auskunftsvorschriften. Bisher gab es im Anwendungsbereich des Bayerischen Datenschutzgesetzes keine aktuellen Probleme, die für Chipkarten im öffentlichen Bereich eine eigene Regelung erforderlich gemacht hätten. Für Chipkarten in der Privatwirtschaft und im Bereich der Sozialversicherung ist ohnehin der Bundesgesetzgeber zuständig. Auch die Bundesregierung hält diesbezüglich eine weitere Prüfung für notwendig. So enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Juni dieses Jahres zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ebenfalls keine Regelungen zu Chipkarten.
Weiterhin wird geprüft, inwieweit im Polizeiaufgabengesetz und im Bayerischen Datenschutzgesetz spezielle Regelungen über die Videoüberwachung angebracht sind. Für das Bayerische Datenschutzgesetz ist dies allerdings kein aktuelles Problem, da die Erhebungsvorschrift des Artikel 16 des Bayerischen Datenschutzgesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung im derzeitigen Umfang darstellt. Die bisher in der Praxis aufgetretenen Fälle konnten mit dieser Vorschrift zufrieden stellend beurteilt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Videoüberwachung von Wertstoffhöfen, wie im 18. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz nachzulesen ist. In welchem Umfang für den Polizeibereich weitere Regelungen notwendig sind, soll der Modellversuch in Regensburg zeigen. Insgesamt kann man deshalb zu Recht mit
Überzeugung sagen, dass das geltende Bayerische Datenschutzgesetz und der Änderungsentwurf der Staatsregierung einen Datenschutz mit Augenmaß verwirklichen.
Zwei Anmerkungen zu den Diskussionen und Reden der Opposition. Frau Stahl, in Ihren Ausführungen ist wieder einmal deutlich geworden, dass Sie gegenüber den Behörden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor allem im Sicherheitsbereich von einem grundsätzlichen Misstrauen ausgehen, und dies ist der unterschiedliche Ansatz zwischen Ihnen und uns.
Sie mögen als GRÜNE durchaus die Forderung erheben, die Speicherfristen bei der Polizei zu verkürzen. Wir sind stolz darauf, dass wir im Rahmen des Datenschutzes bzw. des geltenden Rechts unserer Polizei etwas mehr Möglichkeiten geben als andere Bundesländer. Aber auch die Erfolge sprechen für sich; denn nur wenn die Polizei über einen ausreichenden Datenbestand verfügt, kann sie mit Aussicht auf Erfolg ermitteln. Wir schöpfen also für den Sicherheitsbereich die geltenden rechtlichen Möglichkeiten voll aus. Wir haben ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Sicherheitsinteressen des Staates.
Herr Kollege Dr. Hahnzog, ich kann Ihren Vorwurf, wir nähmen den Datenschutz nicht ernst, nicht nachvollziehen. Allerdings muss ich auch feststellen, dass der Datenschutzbeauftragte, Herr Vetter, keinen Alleinvertretungsanspruch im Datenschutzrecht hat, auch wenn er mir hier zuhört. Er hat zwar in der Überwachung der Datenschutzvorschriften eine wichtige Funktion, aber das Innenministerium ist die oberste Datenschutzbehörde und jeder Minister ist für sein Ressort für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Dass es ab und zu Spannungsverhältnisse gibt, ist normal und liegt in der Natur der Sache. Diese Spannungen werden aber in aller Freundschaft und Hartnäckigkeit zwischen uns ausgetragen.
Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass der Datenschutzbeauftragte bei uns keinen entsprechenden Stellenwert hätte.
Herr Kollege Brosch, eine Frage, die Sie aber auch außerhalb der Debatte beantworten können: Ich weiß nicht, was die Kanadier bei der Protokollierung von Anfragen der Polizei besser machen. Selbstverständlich wird jede Anfrage der Polizei protokolliert, so dass einwandfrei nachvollzogen werden kann – es sei denn, es ist manipuliert worden –, wer wann zu welcher Person Anfragen gemacht hat. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wir kommen nun zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte getrennt. Ich lasse zunächst über Tagesord
nungspunkt 7 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/761 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt auf Drucksache 14/4402 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der SPD. Herr Kollege Hartenstein ist nicht anwesend. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 14/3327, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/3584 und 14/3697 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 14/4401 zugrunde.
Vorweg lasse ich über den Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hahnzog, Schindler, Güller und anderer auf der Drucksache 14/3697 abstimmen, den der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfiehlt. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Dies ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege Hartenstein ist auch bei dieser Abstimmung nicht anwesend. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Dem Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen mit der Maßgabe verschiedener Änderungen zuzustimmen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/4401. Ich schlage zudem vor, § 1 des Gesetzestextes wie folgt zu ände: In der neuen Nummer 6 – bisher Nummer 5 Buchst. a) – wird im neu eingefügten Art. 14 Abs. 1 Satz 2 das Wort „verantwortliche“ durch das Wort „öffentliche“ ersetzt. In der vom Verfassungsausschuss vorgeschlagenen, neu einzufügenden Nummer 15, Buchst. b) wird dem neu gefassten Art. 33 Abs. 1 Satz 4 folgender Halbsatz angefügt: „auch wenn sich dadurch die Zahl der Mitglieder nach Satz 2 erhöht“.
Im neuen § 6 – bisher § 4 – werden als Folgeänderungen in Abs. 2 Satz 1 die Worte „§ 1 Nummer 5 Buchst. b) und 14„ durch die Worte „§ 1 Nummer 6 Buchst. b) und 17“, in Satz 2 die Worte „§ 1 Nummer 5„ durch die Worte „§ 1 Nummer 6“ und in Abs. 5 die Worte „§ 1 Nummer 9“ jeweils durch die Worte „§ 1 Nummer 10“ ersetzt.
Wer dem Gesetzentwurf in der vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Fassung unter Berücksichtigung der von mir vorgetragenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen ? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthal
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der von mir vorgetragenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Kollege Hartenstein war nicht anwesend. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat der Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf der Drucksache 14/3584 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.
Nun lasse ich noch über den Geschäftsordnungsänderungsantrag der CSU-Fraktion auf der Drucksache 14/3583 abstimmen, das ist Tagesordnungspunkt 9. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die Zustimmung mit der Maßgabe, dass der Satz drei gestrichen wird.
Wer dem Antrag mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, also das gesamte Hohe Haus, ausgenommen Herr Hartenstein. Dann ist das so beschlossen. Die Beratung der Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9 ist damit abgeschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt 30 Minuten. Erste Wortmeldung: Frau Köhler. Bitte.
Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Unser Landesausländerbeiratsgesetz hat zum Ziel, den Zusammenschluss der
kommunalen Ausländerbeiräte – abgekürzt AGABY – auf Landesebene gesetzlich zu verankern. Wir haben uns bei unserem Gesetzentwurf an der Praxis in Hessen orientiert. Dort gibt es bereits ein Landesausländerbeiratsgesetz, das auch von der neuen Koalitionsregierung nicht abgeschafft wurde. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass AGABY endlich als Interessensvertretung der ausländischen Wohnbevölkerung auf Landesebene und als Ansprechpartnerin für den Landtag und die Staatsregierung bei ausländerrechtlichen und integrationspolitischen Fragen anerkannt wird.
Ich habe mit Interesse im Protokoll des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen gelesen, dass sich die CSU die Ausweitung und Verbreiterung der Ausländerbeiräte in Bayern wünscht. Hört, hört, kann man da nur sagen, denn aus München haben wir etwas ganz anderes gehört. Dort wollte die CSU noch vor wenigen Monaten die Ausländerbeiräte im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes abschaffen.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der CSU, wie glaubhaft ist es, wenn man auf der einen Seite die Ausländerbeiräte auf der kommunalen Ebene fördern will, während man auf der anderen Seite, auf der Landesebene, auf der Sie zuständig sind, diesen Zusammenschluss institutionell, ideell und materiell nicht anerkennen will? Das ist ein Widerspruch.
Diese Politik ist unglaubhaft und nichts anderes als Augenwischerei. Auch wenn Sie sich mit Händen und Füßen dagegen wehren, die Fragen der Integration zu diskutieren, so werden Fragen wie beispielsweise „Wie gestalten wir die Zuwanderung in diesem Lande?“ immer wichtiger. Fragen wie diese können Sie bei Ihrer Zeitungslektüre fast täglich finden, sei es im Sportteil, im Wirtschaftsteil, im politischen Teil oder im Bayernteil Ihrer Zeitung.
Wie wichtig Fragen der Integration und der Zuwanderung sein werden, hat uns die Green-Card-Debatte gezeigt. Die Bedeutung dieser Fragen wird uns auch die von der Bundesregierung eingerichtete Einwanderungskommission beweisen.
Letzte Woche fand hier im Hause eine Veranstaltung mit einem Vortrag der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, Frau Marieluise Beck, statt. Dieser Vortrag war sehr gut besucht, auch einige Kollegen der CSU-Fraktion waren anwesend. Das habe ich zur Kenntnis genommen. Frau Beck hat deutlich gemacht, dass diese Gesellschaft es sich nicht länger wird leisten können, die Diskussion um Integration und Zuwanderung zu vernachlässigen bzw. keine Konzepte für diese Fragen zu entwickeln.