Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesen Änderungen bringen wir unser Bayerisches Landesdatenschutzgesetz, das sich seit Jahr und Tag bewährt, auf den neuesten Stand, der durch die EG-Richtlinie gefordert wird. Das Gesetz wird damit auf einen optimalen Stand gebracht. Frau Kollegin Stahl, Sie haben vorhin den Gesetzentwurf bezüglich der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes angesprochen. Interessant ist, dass auf Bundesebene genau dieselbe Vorgehenssystematik gewählt wird, nämlich zunächst einmal nur die unbedingt erforderlichen Änderungen aufgrund der EGDatenschutzrichtlinie umzusetzen und in einem zweiten Schritt darüber nachzudenken, was sonst noch änderungswürdig wäre.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion sieht gegenüber diesen Änderungen weitere Änderungen vor, die zum Teil wörtlich aus dem Landesdatenschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein abgeschrieben wurden. Ich möchte bei dieser abschließenden Lesung noch einmal begründen, warum wir diese weiter gehenden Vorschriften ablehnen:
Erstens. Der im Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorgesehene Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, der noch einmal im Gesetz festgeschrieben werden soll, muss in unserem Landesdatenschutzgesetz, welches für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung gilt, nicht gesondert festgeschrieben werden, sondern ergibt sich aus den uns bekannten Verwaltungsgrundsätzen der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit automatisch.
Zweitens. Der seitens der SPD-Fraktion geforderte besondere Datenschutzaudit, wie er in Schleswig-Holstein durchgeführt wird, ist nicht erforderlich, weil im Gegensatz zu Schleswig-Holstein in Bayern das datenschutzrechtliche Freigabeverfahren gilt. Dieses hat sich bewährt. Wir wollen es in der veränderten Form weiterführen. Ich habe das bereits angesprochen.
Drittens. Die Vorschriften über Aufklärung, Benachrichtigung und Auskunft, die Sie aus dem schleswig-holsteinischen Gesetz abgeschrieben haben, passen im Hinblick auf die Gesetzessystematik nicht zu den anderen Regelungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Herr Kollege Dr. Hahnzog, Sie haben dies selbst in der letzten Sitzung des Rechts– und Verfassungsausschusses zugeben müssen.
Viertens. Die berühmte Chipkartenregelung. Eine solche Regelung ist derzeit gar nicht nötig, weil es entsprechende Chipkarten im öffentlichen Bereich bisher über
haupt nicht gibt. Über solche wurde in der Vergangenheit nur einmal diskutiert. Ich nenne das Stichwort Asyl-Card. Wenn eine solche Regelung in Zukunft einmal notwendig werden sollte, weil an die Einführung solcher Karten auch im öffentlichen Bereich gedacht wird, werden wir selbstverständlich – das betone ich noch einmal, Herr Kollege Dr. Hahnzog, auch wenn Sie die Dinge gerade mit meinem Arbeitskreisvorsitzenden noch einmal erörtern müssen – in Zukunft gerne bereit sein, über eine etwa erforderliche Chipkartenregelung noch einmal nachzudenken.
Fünftens. Videoüberwachungen. Mit dieser Geschichte gehen Sie draußen gerne hausieren und versuchen, die Leute davon zu überzeugen, dass dabei der Datenschutz nicht ausreichend sichergestellt wäre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Videoüberwachungen, die zur Zeit versuchsweise – namentlich in Regensburg, lieber Kollege Peter Welnhofer – laufen, sind im Polizeiaufgabengesetz zu regeln. Wir warten das Ergebnis dieses Versuches ab. Falls wir zu dem Ergebnis kommen sollten, dass es weiterer Regelungen bedarf, werden wir, wie es die Staatsregierung bereits angekündigt hat, auf diesen Punkt zurückkommen.
Unabhängig davon sind alle diese Datenerhebungen bereits heute gesetzlich in Artikel 16 des Bayerischen Datenschutzgesetzes normiert, wo die sogenannten besonderen Formen der Datenerhebung dargestellt und auch geregelt sind. Wir sollten auch zukünftig Gesetze möglichst einfach halten und nicht für jeden denkbaren Einzelfall eine Vorschrift erfinden. Wir sollten durchaus bereit sein, mit Generalklauseln zu arbeiten.
Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN, Frau Kollegin Stahl, ist anzumerken, dass Ihr Gesetzentwurf, wie wir bei den Vorberatungen bereits erörtert haben, leider deshalb unzulänglich ist, weil er noch nicht einmal alle in der Europäischen Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 geforderten Regelungen enthält. Ich habe die Datenübermittlung ins Ausland bereits angesprochen. Von daher ist es uns natürlich nicht möglich, dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zuzustimmen.
Sie haben dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass nach den verschiedenen Änderungen des Gesetzentwurfes der Staatsregierung, die in den Vorberatungen bereits vorgenommen wurden, heute einvernehmlich eine weitere redaktionelle Änderung bezüglich des sogenannten Grundmandats eingefügt wird. Wir haben uns davon überzeugen lassen, dass der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die davon betroffen ist, in der zukünftigen Datenschutzkommission, die beim Landtag angesiedelt sein wird, ein Grundmandat zugestanden werden muss. Frau Kollegin Stahl, ich hätte schon erwartet, dass Sie diese Änderung etwas mehr würdigen und nicht wieder auf uns eindreschen und uns vorwerfen, wie uneinsichtig wir beim Datenschutz sind. Eigentlich hätten Sie lobend erwähnen müssen, wie wir Ihnen hier entgegenkommen und auch Ihre Beteiligung an der zukünftig beim Landtag angesiedelten Datenschutzkommission ermöglichen.
Im Ergebnis bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung in der
mehrfach veränderten Form mit den heute noch erfolgten redaktionellen Änderungen zuzustimmen. Gleichfalls bitte ich Sie auch der erforderlichen Änderung der Geschäftsordnung, also der Einfügung eines § 46 b zuzustimmen. Den Änderungsantrag der SPD bitte ich Sie ebenso abzulehnen wie den Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr König, leider sind Ihre Ausführungen meistens nicht so anspruchsvoll, sodass ich immer noch ein Ohr dem Kollegen Welnhofer widmen kann und dennoch mitbekomme, was Sie hier ausführen.
Das ist noch sehr vornehm ausgedrückt, lieber Herr Hofmann. Wenn Sie bei Ihren Zwischenrufen versuchen würden, ähnlich mit Florett zu kämpfen, wäre es ganz schön. Denn das war ziemlich platt.
Ich möchte den Bogen nicht so weit spannen wie Frau Kollegin Stahl. Wir haben schon so oft grundsätzliche Datenschutzdebatten geführt. Deshalb möchte ich nur zwei Punkte erwähnen.
Ich halte es für erfreulich, dass nicht die Aussage „Datenschutz darf nicht Täterschutz sein“ wieder in den Vordergrund gestellt wurde, wie es in früheren Jahren der Fall war. In einer Art Notwehrmaßnahme wurden deshalb auch die letzten Datenschutzberichte mit den Worten „Datenschutz ist Grundrechtschutz“ betitelt. Heute morgen haben wir über die EU-Charta diskutiert. Dort ist der Datenschutz ausdrücklich als Grundrecht der europäischen Bürgerinnen und Bürger gegenüber der europäischen Bürokratie und Hoheitsgewalt verankert. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
Lassen Sie mich ganz kurz etwas zu den beiden Gesetzentwürfen und zu unseren Änderungsanträgen sagen. Sie von der CSU wollen nicht über das unbedingt Notwendige hinausgehen, auch dann nicht, wenn es der bayerische Datenschutzbeauftragte immer wieder als sinnvoll erachtet und auf Sie mit Engelszungen einredet und auch dann nicht, wenn die Bundeskonferenz der Datenschützer solche Regelungen einstimmig für erforderlich erachtet. Sie wollen sich nur auf das unbedingt Notwendige , gar nicht anders Machbare beschränken.
Ein typisches Beispiel dafür ist es, dass Sie die Beschränkungen bei der Aktenkontrolle in vielen Diskussionen im Landtag und in einem Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof immer wieder verteidigt und darauf hingewiesen haben, wie nötig und sachgerecht diese Beschränkung sei. Jetzt wird diese Einschränkung durch die Hintertür aufgehoben. Ich prophezeie Ihnen, dass Sie genauso andere Punkte, die Sie jetzt noch ablehnen, nach einer Schamfrist von drei, vier oder sechs Jahren regeln und dies auch noch als eigene
Erfindung verkaufen. Über diese Frechheit verfügen Sie ja, wie es sich auch in vielen anderen Fällen zeigt.
Sie konnten sich lange zurückziehen und sagen, wir regeln die Punkte nicht, die auch auf Bundesebene nicht erkennbar geregelt werden. Sie haben immer gesagt, dass es keinen entsprechenden Entwurf auf Bundesseite gäbe, infolgedessen müssten Sie auch keinen Entwurf bringen. Jetzt gibt es einen Entwurf auf Bundesebene. In diesem Entwurf steht auch etwas von Datensparsamkeit und Datenvermeidung, Sie sagen aber, solche Regelungen seien für uns nicht nötig, weil die Bundesregelungen sich auf die Privatsphäre beziehen. Sie vergessen dabei aber, dass es auch Bundesbehörden gibt, die sehr stark vom Datenschutz begleitet werden müssen. Ich denke nur an das Bundesamt für Verfassungsschutz oder an das Bundeskriminalamt. Deshalb ist die Situation beim Bund genauso wie bei uns. Auch bei uns könnte man das Anwachsen von Dateien mit Regeln über Datensparsamkeit und Datenvermeidung ganz gut in den Griff bekommen.
Die schreiben es ja in den Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes hinein. Sie in Bayern aber verweigern sich und haben deswegen im bayerischen Kriminalaktennachweis so viele Leute gespeichert wie kein Bundesland weit und breit. Dass auch die Kollegin Stamm in dieser Datei auftauchte, war ihr Pech, denn damit ist die Situation, die wir in Bayern haben, erst richtig hoch gekommen.
Ein zweiter Punkt zeigt ebenfalls, dass Ihre Zwei-Phasen-Theorie nicht stimmt. Es ist die Frage der Fortführung von Datenvermeidung und Datensparsamkeit mittels Anonymisierung und Pseudonymisierung. Auch das wollen Sie nicht, weil es sich schon aus allgemeinen Grundsätzen ergibt. Hier stehen Sie völlig in Widerspruch zu Ihren früheren Äußerungen. Hier zeigt sich, wie schwach Ihre Gegenargumente sind. Die Videoregelung ist natürlich nicht nur auf die Polizei beschränkt. Das Bundesgesetz enthält dazu auch eine allgemeine Regelung. Wir haben das in unseren Änderungsantrag auch hineingeschrieben, das haben wir keinesfalls von Schleswig-Holstein abgeschrieben. Ich habe mir wenigstens gedacht, dass Sie Gesetzestexte nebeneinander lesen könnten.
Dann könnten Sie feststellen, dass es bei uns wesentliche Änderungen und Verschärfungen bei der Zulässigkeit von Video-Regelungen gibt.
Fazit: Sie bringen immer neue Ausreden. Sie nehmen den Datenschutz nicht ernst und nehmen deshalb auch andere Gesetzentwürfe nicht ernst. Sie nehmen den Datenschutzbeauftragten nicht ernst. Das ist das Fatale in unserem Lande Bayern.
Wenn Sie wirklich ernst machen mit dem Grundsatz „Datenschutz ist Grundrechtsschutz“, dann könnten Sie unserem Antrag ohne weiteres zustimmen. Das ist beim Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN schwieriger, weil er sehr umfassend ist. Manche Punkte, zum Beispiel die Informationsfreiheit, müssten noch diskutiert werden. Deswegen werden wir uns in der Abstimmung der Stimme enthalten. Den Gesetzentwurf der Staatsregierung werden wir wegen Unvollkommenheit und nicht ausreichender Berücksichtigung der Belange des Datenschutzes der Bevölkerung ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Stahl und Herr Dr. Hahnzog, lassen Sie mich ein paar Anmerkungen zu Ihren Ausführungen machen. Ich habe Ihre „Grantlerei“ und Ihre ständige Kritik heute etwas über. Ich muss feststellen, wir machen heute beim Datenschutz in Bayern einen großen Sprung und treffen eine wichtige Entscheidung.
Herr Dr. Hahnzog, bitte nehmen Sie zur Kenntnis, wir treffen heute eine richtungsweisende Entscheidung. Die Akteneinsicht ist in Bayern für Herrn Vetter, der hier sitzt, uneingeschränkt möglich. Dafür haben nicht Sie den Anstoß gegeben, sondern das Justizministerium und das Innenministerium haben dies in ihrer Vorlage in den Landtag eingebracht. Ich lobe dafür die Staatsregierung.
Außerdem gibt es ab 1. Dezember in Bayern eine Datenschutzkommission. Diese ist beim Landtag angesiedelt. Damit sind wir das zweite Bundesland, das so etwas in Deutschland macht. Auch dazu haben Sie nichts gesagt.
Sagen Sie doch einmal eindeutig: Wir haben damit einen neuen Schritt und eine Weiterentwicklung des Datenschutzes in Bayern geschafft. Ich glaube, in ganz Deutschland haben wir damit ein Zeichen gesetzt. Kein anderes Bundesland hat den Datenschutzbeauftragten mittels einer Kommission so eng an den Landtag geknüpft wie wir.
Herr Dr. Hahnzog, Sie kriegen Ihre Lorbeeren, denn Sie haben mir nicht widersprochen. Ich finde es gut, dass wir in dieser Sache einer Meinung sind. Man muss nicht immer streiten, man kann auch einmal einer Meinung sein.
Meine Damen und Herren, bitte nehmen Sie außerdem zur Kenntnis, wir haben ohne große Streitereien den GRÜNEN ein Grundmandat gegeben. Das BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN musste nicht vor Gericht ziehen oder gar mit Auszug drohen. Wir haben in der CSU-Fraktion darüber gesprochen und uns entschlossen, erstmals im Freistaat Bayern ein Grundmandat abzugeben. Das hätten Sie auch erwähnen können.
Sie müssen deswegen nicht gleich ganz brav werden. Sie haben heute eine gute Vorlesung gehalten. Sie haben einen Kommentar zum Grundgesetz und weitere Kommentare zitiert. Das ist schön und recht. So werden Ihnen die Dinge geläufig. Ihnen kommt das, was Sie heute vorgelesen haben, später zugute. Sie sind mit der Materie vertraut; Sie können die Worte aussprechen. Das ist alles wunderbar. Aber jetzt geht es ans Eingemachte.
Es geht darum, dass wir keine Regelung zu den Chipkarten treffen können, weil die Bundesregierung sich noch nicht in einer vernünftiger Art und Weise gesetzgeberisch mit der Angelegenheit beschäftigt hat. Deshalb werden wir in Bayern eine Zwei-Stufen-Gesetzgebung machen. Wenn die Bundesregierung tätig wird, dann auch wir.
Das Zweite ist die Video-Überwachung, die Sie zu Recht ansprechen. Dazu gibt es die Aussage des Ministeriums, dass wir dies erst diskutieren und regeln, wenn wir Erfahrungen in Regensburg gemacht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich für die Zukunft etwas sagen. Die Kommission hat eine beratende und eine unterstützende Funktion gegenüber dem Datenschutzbeauftragten. Meiner Ansicht nach hält uns das aber nicht davon ab, auch andere wesentliche Fragen des Datenschutzes zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten und den Kollegen im Landtag zu diskutieren. Eine Kommission des Landtags hat immer auch eine Enquéte-Funktion. Deshalb kann sie auch andere Dinge besprechen.
Frau Kollegin, bringen Sie Ihre Fragen und Ihre Problemfälle mit ein. Wir können diese in der Kommission viel breiter diskutieren. Ansonsten sind wir aber gehalten, uns auch mit den Problemen in Bayern zu beschäftigen. Herr Staatssekretär Regensburger, ich sage das ganz offen, ich bin zum Beispiel der Meinung, die Protokollierung von Dateiabfragen bei der Polizei muss weiter diskutiert werden. In Quebec in Kanada und auch in den USA haben wir erfahren, dass dort immer eine lückenlose Protokollierung erfolgt. Des weiteren sind die Datensicherheit im bayerischen Behördennetz, die Datensicherheit beim Virtuellen Marktplatz Bayern, die Stellung des Bürgers bei Anträgen im Internet, die Wahlen im Internet und vieles andere mehr eine riesige Aufgabe für die Kommission. Ich freue mich, wenn Sie alle mitarbeiten. Ich hoffe, dass wir fruchtbar zusammenarbeiten, auch wenn wir streiten, aber immer zum Wohle der Bürger in Bayern.