Auch das ist sehr sozialverträglich. Das heißt, ich kann ankündigen, dass die Staatsregierung diesem Hohen Hause in Kürze eine vernünftige Fortführung der Ballungsraumzulage vorschlagen wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf das Thema Wohnungsbau in München nicht näher eingehen, sondern nur daran erinnern, dass es erst wenige Jahre zurückliegt, dass wir gemeinsam zum Beispiel mit dem Kollegen Traublinger von der Handwerkskammer ein Bürgerbegehren gegen Wohnungsbau abwehren mussten, das leider von Ihrer Fraktion unterstützt wurde.
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass inzwischen der Stadtrat in München genau den Beschluss gefasst hat, den das Bürgerbegehren zum Inhalt hatte?
Nein, das ist mir überhaupt nicht peinlich. Ich komme zur Sache. Wozu wir die Ballungsraumzulage brauchen, darüber sind wir uns alle einig. Ich will noch einmal für diejenigen, die sich nicht so genau mit diesem Thema befasst haben, sagen, um welchen Bevölkerungskreis es sich hier handelt. Wir sprechen hier von einer Einkommenszulage für Personen im öffentlichen Dienst, die in den Besoldungsstufen bis einschließlich A 10 eingestuft sind. Das sind die untersten Einkommensgruppen im öffentlichen Dienst. Es darf nicht der Eindruck entstehen, wir würden hier irgendwelche übertriebenen Leistungen für Leute einfach so weiter verlängern wollen, die die Leistungen gar nicht bräuchten. Wer in A 7 oder in A 8 eingruppiert ist, hat ein extrem niedriges Einkommen, das es ihm sehr schwer macht, in teuren Regionen überleben zu können. Das ist der entscheidende Punkt.
Und wenn Sie jetzt sagen, eine Absenkung dieser Zulage bis zu 16% bei dieser Bevölkerungsgruppe sei – wie haben Sie sich ausgedrückt? – „sehr sozial verträglich“, dann kann ich das nicht nachvollziehen.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum es sozialverträglich sein soll, dass man bei diesen Einkommensgruppen diese Absenkung vornehmen will. Deswegen haben wir vor einigen Monaten hier in diesem Hohen Hause diese Diskussion geführt, über die jetzt offensichtlich ein Streit entstanden ist, was eigentlich gemeint war.
Und da ist es ja sehr gut, dass unsere tüchtigen Stenografen ein Wortprotokoll führen, aus dem sie zwar vorgelesen haben, Herr Dr. Bernhard, aber leider nicht das, worauf es ankommt. Deshalb lese ich Ihnen einmal vor, was ich damals gesagt habe, um zu erläutern, was die Grundlage der damaligen Abstimmung war und was der Inhalt unseres Antrages ist. Ich zitiere:
Genauso verstehen wir auch unseren Dringlichkeitsantrag. Wir stimmen jetzt darüber ab, dass die Ballungsraumzulage möglicherweise modifiziert
und auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt wird, vielleicht auch auf eine angemessenere oder angepasste Grundlage. Es wird aber betont, dass es zu keiner Schlechterstellung und zu keiner Absenkung kommt, auch nicht zu einer schleichenden.
Nun komme ich zum Verfahren; das ist mein letzter Punkt. Dass der Finanzminister hier einen Gesetzentwurf vorlegt, ohne ihn mit den Mitgliedern im zuständigen Landtagsausschuss vorher zu beraten, das ärgert Sie doch genauso.
Gut, dass Sie diesen Einwurf bringen. Das hätte ich jetzt fast vergessen. Die Münchner CSU hat damals eine Presserklärung verschickt, dass es zu keiner Schlechterstellung kommen wird.
Darin hat die Münchner CSU der Presse vermeldet, dass auf Initiative dieser beiden Herren, die da hinten sitzen, der Landtag beschlossen habe, keine Schlechterstellung vornehmen zu wollen. Das haben Sie in der Öffentlich
keit verkündet, und jetzt kommen Sie daher und sagen, nein, darüber haben wir nicht abgestimmt. Dann haben Sie damals eine Falschmeldung in den Münchner Medien verbreitet.
Und jetzt zum Verfahren. Ich habe damals hier gesagt: Wenn der Finanzminister in zwei oder drei Wochen im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes sagt, wir müssten das so oder so machen, dann hat Herr Kollege Franzke dafür eine hilfreiche Brücke gebaut. Wenn der Finanzminister also kommt und sagt, dass er ein Konzept hat, das keine Schlechterstellung aber eine gewisse Modifizierung und rechtliche Klarstellungen enthält, dann sind wir selbstverständlich diskussionsbereit, weil wir das erhalten wollen, was wir haben.
Das war die Entscheidungsgrundlage. Dieses hat der Landtag beschlossen. Darum meine ich, dass das Parlament dieses Verfahren, das das Finanzministerium jetzt gewählt hat, nicht hinnehmen sollte. Das Parlament sollte vielmehr sehr selbstbewusst sagen, wir wollen erst im Ausschuss hören, was überhaupt an Alternativen denkbar ist, und dann kann im Ausschuss eine Entscheidung vorbereitet und getroffen werden.
Das wäre der vernünftige Weg gewesen. Und darum sind wir dafür, dass wir das jetzt noch einmal festhalten. Ich bitte Sie deshalb auch, unserem Antrag zuzustimmen. Das Parlament, meinen wir, sollte sich nicht alles gefallen lassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Maget, Sie wissen ganz genau – ich wiederhole das – dass die Ballungsraumzulage keine Einkommenssubventionierung darstellt, sondern sie soll dazu dienen – damals stand der Ballungsraum München im Mittelpunkt der Diskussion –, Personal für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Das war der Zweck.
Deshalb ist Ihr Ansatzpunkt, dass Leute in Oberbayern oder sonst wo das bekommen sollen, falsch. Ich will ja gar nicht bestreiten, dass das schwierig ist, aber das war nicht der Ansatzpunkt der Ballungsraumzulage. Da müsste man schon andere Wege gehen.
Und jetzt noch einmal zu der Vereinbarung, die wir damals getroffen haben. Diese legen Sie jetzt bewusst falsch aus.
Wenn es so richtig wäre, wie Sie das jetzt auslegen, dann wäre es nur um eine Erhöhung gegangen. Aber Sie wissen ganz genau, wenn man etwas an der Gebietskulisse ändert, führt das automatisch zu einer Reduzierung. Sonst hätten Sie sagen müssen: Wir wollen die Gebietskulisse erweitern. Allein das zeigt, dass das, was
Sie hier jetzt machen, unredlich ist. Wir waren uns einig, dass es möglich ist, mit diesem Landtagsbeschluss Korrekturen vorzunehmen.
Und Korrektur heißt doch, wenn ich die Gebietskulisse verändere, oder wenn ich andere Dinge verändere, führt das automatisch zu einer Einschränkung. Wir haben damals nicht über eine Ausweitung der Ballungsraumzulage diskutiert.
Ich finde bemerkenswert, dass der Kollege von den GRÜNEN eigentlich alles gut findet. Ich weiß gar nicht, warum er sich hier so aufregt. Es sagte doch, dass man über alles, was hier vorgesehen sei, reden könne. Das ist doch ganz vernünftig. Also brauchen wir uns doch gar nicht so aufzuregen.
Nun frage ich noch einmal, wie sonst verfahren werden soll, als dass wir Gesetzentwürfe, die hier eingereicht werden, beraten. Soll die Staatsregierung jedes Mal, bevor sie einen Gesetzentwurf einreicht, im Landtag diskutieren, wie der Gesetzentwurf aussehen soll? Wir haben hier die Gesetzgebungshoheit, und wenn uns das, was uns vorgelegt wird, nicht passt, können wir doch Änderungen vornehmen. Wie soll es denn sonst gehen? Das ist doch alles nur künstliche Aufregung, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für die Staatsregierung ganz offiziell feststellen, dass hier ein sehr korrektes Verfahren gewählt worden ist und dass es keinerlei Anlass gibt, dieses Verfahren zu beanstanden. Ihre Kritik muss ich ausdrücklich zurückweisen. Wir haben hier einen Gesetzentwurf, und der Landtag entscheidet endgültig über Gesetze.