Protokoll der Sitzung vom 13.12.2000

Ich danke aber auch für die Ausführungen von Herrn Kollegen Dr. Jung, Frau Tausendfreund, Herrn Kollegen Dr. Hahnzog und Herrn Volkmann. Ich möchte aber doch anfügen, dass ich an der Opposition fast verzweifelt wäre, wenn nicht Herr Kollege Hahnzog das Wort ergriffen hätte. Mit Herrn Jung hätte ich allenfalls darüber streiten können, wer bei wem in die Lehre gegangen ist. Ich bin seit 1988 in der Führungsebene des Innenministeriums in Bayern tätig, seit 1993 leite ich als Minister das Innenministerium. Wir haben seit dieser Zeit eine geradlinige Sicherheitspolitik betrieben, und daher bin ich der Auffassung, dass sich die Positionen von anderen verändert haben. Ich habe neulich polemisch formuliert, dass Herr Schily bei mir in die Lehre gegangen sei. Ich habe hinzugefügt, dass er erst im zweiten Lehrjahr sei. Er hat daraufhin eingeworfen, dass er schon im dritten Jahr Minister sei, worauf ich entgegnet habe, dass das zweite Jahr wiederholt werde. Ich glaube, das ist richtiger als darzustellen, wir hätten die Position der SPD eingenommen.

Ich verhehle nicht, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bundesländern gut ist. In der Innenministerkonferenz gilt immer das Prinzip der Einstimmigkeit. Das ist für mich von fundamentaler Bedeutung, und es hat sich immer bewährt, dass wir nach langem Ringen zu einstimmigen Regelungen kommen. Wir arbeiten aber auch gut mit dem Bund zusammen. Wir stellen fest, dass der Bund in wesentlichen Bereichen, zum Beispiel in der Sicherheitspolitik und der Ausländerpolitik, weitge

hend die Positionen von Kanther vertritt. Das ist natürlich etwas anderes als die vollmundigen Erklärungen, die man vorher gehört hat. Das empfinde ich jedoch als positiv, weil damit Innenpolitik weniger umstritten als früher ist.

Zu der Kritik von Ihnen, Herr Kollege Jung, zu einzelnen Bereichen innerhalb der bayerischen Polizei hat Herr Kollege Hölzl schon detailliert Stellung genommen. Es wird sicher noch Gelegenheit geben, diese Fragen im Detail zu erörtern. Eine Bemerkung sei mir jedoch zur Kinder- und Jugendkriminalität gestattet. Ich beziehe mich auf unser Modellprojekt in Nürnberg. Das Schulschwänzerprogramm hat nicht nur zum Inhalt, die Kinder von der Polizei in die Klassen zurückbringen zu lassen. An diese Maßnahmen schließt sich vielmehr auch eine intensive Arbeit mit Eltern, Lehrern und Sozialarbeitern an, um mit den Mitteln der Frühprävention zu verhindern, dass die Kinder und Jugendlichen auf die schiefe Bahn geraten. Ich glaube nicht, das ernsthaft Kritik an diesem Programm möglich ist. Dieses Programm wird in der Zwischenzeit von weiten Kreisen als richtige Maßnahme angesehen, zumal in Nürnberg für 1999 nachgewiesen werden konnte, dass der Ladendiebstahl und die Drogenkriminalität deutlich zurückgehen. Zum Intensivtäterprogramm möchte ich mich im Moment nicht weiter äußern.

Frau Kollegin Tausendfreund hat für mich überraschend deutlich gesagt, dass sie für die Videoüberwachung im Umfeld von Synagogen und jüdischen Einrichtungen ist. Ich möchte hier im Plenum unterstreichen, dass die GRÜNEN, die bisher radikal gegen jegliche Videoüberwachung waren, im Zusammenhang mit jüdischen Einrichtungen die Videoüberwachung ausdrücklich befürworten. Das ist eine starke Veränderung der bisherigen Position, die ich begrüße. Ich meine allerdings, dass dies nicht auf jüdische Einrichtungen beschränkt werden darf. In Angsträumen, in denen sich deutsche oder ausländische Bürger bewegen, muss ich dieselben technischen Hilfsmittel einsetzen. Deshalb sagen wir ja zur Videoüberwachung im Umfeld von Synagogen und jüdischen Einrichtungen, aber auch ja zur Videoüberwachung in Angsträumen. Wir werden keine flächendeckende Überwachung einführen, aber in gewissen Bereichen gehört die Videoüberwachung dazu.

Lassen Sie mich zum Verbot der NPD und zur Frage des Verfassungsschutzes kommen. Ich möchte klar festhalten, dass es Bayern war, das als erstes Bundesland einen Verbotsantrag für die NPD gefordert hat. Ursprünglich hat sich die bayerische SPD massiv dagegen gewehrt. Das gilt zwar nicht für Frau Renate Schmidt, aber für Herrn Maget. Der Bundeskanzler war in seiner ersten Rede, in der er sich auch mit meinen Argumenten intensiv auseinandergesetzt hat, sehr skeptisch. Er hat sich aber nach dem Anschlag auf die Düsseldorfer Synagoge, für die, wie wir heute wissen, ein anderer Täterkreis verantwortlich war, unserer Initiative für einen Verbotsantrag angeschlossen. Die SPD in Bayern hat dies dann ebenfalls getan. Ich halte das für gut. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass es falsch ist, wenn hier der Eindruck erweckt wird, dass die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gegen den Verbotsantrag gewesen sei. Sie hat die Entschließung im Bundestag

mit dem Ziel eingebracht, die Verbotsanträge der Bundesregierung und des Bundesrats zu unterstützen. Ich halte es auch für sachgemäß, dass der Bundestag keinen eigenen Antrag gestellt hat. Wesentliche Erkenntnisse sind den Abgeordneten des Bundestages nicht zugänglich. Das betrifft zum Beispiel die Abhörprotokolle.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Deshalb war Herr Bundesinnenminister Schily wie auch ich der Meinung, dass es nicht eines eigenen Antrags des Bundestags bedürfe, sondern dass es zweckmäßiger sei, einen einheitlichen Entschließungsantrag zu stellen. Das ist dann unter parteitaktischen Aspekten im Kanzleramt und von Herrn Struck anders gesehen worden. Ich bedaure es, dass die SPD, die anfangs gegen den Verbotsantrag war, zum Schluss der Versuchung nicht widerstanden hat, ein billiges parteipolitisches Spiel zu spielen.

(Beifall bei der CSU)

Lassen Sie mich zum Straßenbau kommen. Die Mittelausstattung im VDE-Bereich mit der A 71, A 73 und A 9 ist in Ordnung. Das habe ich immer hervorgehoben. Sonst aber reichen die Mittel nicht annähernd aus, um den Erfordernissen der Mobilität im Hauptdurchgangsland Bayern gerecht zu werden. Meiner Meinung nach wäre es nicht die Aufgabe der SPD, unter allen Umständen der Verteidiger Berlins zu sein, sondern sie müsste sich zum Wahrer der Interessen Bayerns machen.

(Beifall bei der CSU)

Das ist der Punkt, den wir an der SPD immer kritisieren. Die bayerischen Abgeordneten der SPD haben nicht die Aufgabe, eine verfehlte rot-grüne Politik in Berlin zu unterstützen, sondern sie haben die Interessen Bayerns wahrzunehmen. Wir brauchen im Fernstraßenbau mehr Geld. Sie wissen selbst, wie die A 3 zwischen Frankfurt und Nürnberg aussieht. Diese Situation wird zu einem echten Hindernis für die Entwicklung der Wirtschaft und der Arbeitsplätze. Man kann sich doch nicht damit zufrieden geben, nur die Arbeit der rot-grünen Regierung in Berlin zu loben. Ein Abgeordneter aus Fürth muss vielmehr dringend für die Erweiterung sein, weil sonst der fränkische Raum vom Verkehr abgehängt wird.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte nun darauf eingehen, was Frau Kollegin Tausendfreund und Herr Kollege Volkmann über den Wohnungsbau gesagt haben. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich kurz fasse. Vorhin hat mich der Herr Vizepräsident ermahnt, die Redezeit von 15 Minuten nicht zu überschreiten. Ich fürchte, dass Herr Kollege Herrmann und unser Fraktionsvorsitzender mir auch böse wären, wenn die Aussprache dadurch in eine neue Runde ginge, dass ich meine Redezeit ausdehne, obwohl es meiner Meinung nach für dieses Haus und uns sehr wichtig wäre, sich länger mit Innenpolitik zu beschäftigen.

Herr Kollege Volkmann, es ist richtig, dass im Haushalt die Zahlen zurückgegangen sind. Wir haben aber noch zusätzliche Mittel, so dass in der Summe die Wohnungsbauförderung insgesamt gehalten worden ist. Sie wissen, dass gleichzeitig mit dem Rückgang von 680 Millionen DM auf 620 Millionen DM die Siedlungsmodelle mit einem Finanzvolumen von 200 Millionen DM installiert worden sind. Mit dem jetzigen Rückgang von 620 Millionen DM auf 575 Millionen DM haben wir gleichzeitig ein 70 Millionen-Programm aus der Gewinnverwendung der Landesbank mit der Landesbodenkreditanstalt bekommen. Diese 70 Millionen DM sind ein Instrument der Landeswohnungsbauförderung. Wir haben unsere Versprechen gehalten. Man muss aber massiv kritisieren, dass die Bundesregierung in einem dramatischen Umfang die Wohnungsbauförderung reduziert hat. Sie können doch nicht behaupten, in Bayern sei zu wenig getan worden. Es ist Rot-Grün, das entsetzlich versagt.

(Beifall bei der CSU)

In der „Süddeutschen Zeitung“ von heute ist zu lesen, dass mehrere Experten bei einem Hearing der SPDFraktion im Münchener Stadtrat dargelegt haben, dass die SPD selbst ein erhebliches Maß an Mitschuld an der sich neu aufbauenden Wohnungsnot habe. Ich zitiere eine Stellungnahme aus diesem Hearing:

Ein bisschen habe sich die SPD dies selbst zuzuschreiben. Der Kapitalanleger ist derjenige, der Mietwohnungen schaffen kann, doch er wird immer mehr vergrault, und zwar auch durch die Pläne der SPD, die steuerlichen Abschreibungen bei der Vermietung von Wohnungen zu streichen.

Wir kommen jetzt im Raum München in eine dramatische Situation. Ich appelliere an alle, die Stadt, den Staat und insbesondere an die Bundesregierung, ihrer Verantwortung für die Mieter in München nachzukommen. Dies tun sie nicht, wenn keine Wohnungsbauförderung betrieben wird. Die SPD muss sich sagen lassen, dass sie derzeit der größte Mietentreiber ist. Damit handelt sie in hohem Maße unsozial. Die SPD merkt nicht, dass die Situation in Deutschland sehr unterschiedlich ist. In den neuen Bundesländern ist die Situation durch leer stehende Wohnungen geprägt, bei uns beginnt jedoch der Wohnraummangel dramatisch zu werden. Die Lage wird sich in den nächsten Jahren noch verschärfen, weil München mit einer weiteren Zuwanderung und einer weiteren Ausdehnung der Haushalte zu rechnen hat. Deshalb ist insbesondere hier Wohnungsbau dringend erforderlich. Auf Bundesebene kommt es jedoch durch das Steuerrecht usw. zu einer massiven Verschlechterung.

Lassen Sie mich zu den Bemerkungen von Herrn Hahnzog kommen. Herr Hahnzog hat mich jedenfalls nicht enttäuscht. Er ist bei den alten Positionen der SPD geblieben.

(Dr. Hahnzog (SPD): Das ist auch richtig!)

Er hat noch nicht gemerkt, dass sich die Position der SPD-Bundesregierung davon sehr unterscheidet. Ich will nicht aus vertraulichen Gesprächen mit einem Mitglied

der Bundesregierung berichten, aber es wurde mir von diesem Mitglied empfohlen, nicht das als offizielle SPDPolitik zu betrachten, was Sie, Herr Hahnzog, sagen, weil es immer Ihr Charakteristikum gewesen sei, dass Sie Minderheitenpositionen des linken Flügels der SPD vertreten hätten. Das war auch heute wieder der Fall. Wenigstens ist erfreulich, dass Sie die Kontinuität des Irrtums beibehalten.

(Beifall bei der CSU)

Sie behaupten, das Staatsangehörigkeitsrecht sei ein großer Erfolg. Dazu kann ich nur sagen, dass Sie offensichtlich keine Ahnung haben. Der einzige Erfolg des neuen Staatsangehörigkeitsrechts besteht in der Frage der Optionskinder kraft Geburt. Das wollten wir mit einem anderen Modell ähnlich regeln. Die kritische Frage, ob die Optionsverpflichtung nach dem 18. Lebensjahr wirklich durchgesetzt werden kann, ist noch nicht einmal verwaltungsmäßig angegangen worden. Die Übergangsregelung für die 0 bis 10-jährigen Optionskinder haben weniger als 5% der Berechtigten in Anspruch genommen. Wer angesichts dieser Tatsache von einem Erfolgsmodell spricht, hat keine Ahnung. Es ist offensichtlich, dass nicht massenweise Einbürgerungsanträge gestellt worden sind. In Bayern gibt es einen leichten Anstieg der Einbürgerungsanträge, in Berlin aber gibt es einen fühlbaren Rückgang.

Die „Green-Card“ und „Blue-Card“ möchte ich in den größeren Zusammenhang mit der Zuwanderung stellen. Wir vertreten die Position, dass wir eine Zuwanderung, die in unserem volkswirtschaftlichen Interesse liegt und bestimmte Grenzen nicht überschreitet, benötigen. Das war in einer Zeit, als wir eine Arbeitslosigkeit in Höhe von 4 Millionen Menschen hatten, nur in sehr viel geringerem Umfang diskutabel. Wir hatten aber schon damals eine Regelung, die dem entsprach, was wir heute mit „BlueCard“ bezeichnen. Wenn die Universität den Antrag stellt, einen ausländischen Wissenschaftler ins Land zu holen, dann hat die Ausländerbehörde eine Woche Zeit, ihre Bedenken anzumelden. Wenn sie dies nicht tut, gilt die Aufenthaltserlaubnis als unwiderruflich zugesagt. Seit dieser Zeit haben wir keine ernsthaften Klagen mehr aus dem Wissenschaftsbereich. Herr Kollege Zehetmair sagt mir, dass die Internationalisierung der bayerischen Hochschulen weit gediehen ist.

Bei einer Tagung der Evangelischen Akademie in Tutzing, bei der es um solche Fragen gegangen ist, ist ausdrücklich hervorgehoben worden, dass die Haltung in Bayern sehr viel flexibler als in fast allen anderen Ländern ist.

Das haben wir aber zu einem Zeitpunkt gemacht, als die Green Card noch kein Thema war, weil wir genau wussten, dort, wo es für uns erforderlich ist, wollen wir flexibel sein.

Ich wiederhole, ich stehe zu meiner Auffassung, dass der Missbrauch des Asylrechts reduziert werden muss. Nach wie vor kommen jährlich einige Zehntausend Menschen, die von vornherein wissen, dass sie keine Chance haben und deswegen mit gefälschten Papieren und Geschichten einreisen. Das kann einen vernünftigen

Abgeordneten nicht kalt lassen. Jeder müsste sagen, dieser Missbrauch muss reduziert werden. Die Bundesregierung stellt ähnliche Überlegungen an. Herr Schily hat immer wieder hervorgehoben, dass die SüßmuthKommission keine Denkverbote hat, sondern diese Fragen selbstverständlich zu behandeln hat.

Zum Schluss will ich auf die EU-Grundrechtscharta eingehen. Ihre Behauptung, dass in der EU-Grundrechtscharta wegen der Überschrift „Charta der Grundrechte der EU“ nur Grundrechte enthalten sind, ist absurd. Das ist nach dem alten juristischen Notensystem ein glatter Siebener, heute wären es null Punkte. Ich darf Ihnen zwei Artikel vorlesen, die Ihrer Meinung nach Grundrechte enthalten.

(Dr. Hahnzog (SPD): Dafür, dass Sie Noten verteilt hätten, hat es bei Ihnen nie gelangt!)

Herr Kollege Dr. Hahnzog, Sie täuschen sich. Das ist der Alterungsprozess in Ihrem Gedächtnis. Sie wissen nicht mehr, dass ich Assistent an der Universität in Erlangen war und bei Prof. Dr. Dr. Leisner sehr viele Arbeiten zu korrigieren hatte, mehr als mir lieb war.

Herr Dr. Hahnzog stellt sich hier ans Mikrofon und behauptet, weil die Charta „EU-Grundrechtscharta“ heißt, stünden nur Grundrechte drin. Ich lese Ihnen einmal Artikel 37 vor, der seiner Meinung nach ein Grundrecht enthält: „Ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politiken der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden.“ Demjenigen, der behauptet, das sei ein Grundrecht, dem kann ich nur sagen, diese Auffassung ist abwegig. Darüber kann man nicht streiten. Die Auffassung ist völlig abwegig.

Herr Dr. Hahnzog, ich will Ihnen auch den Artikel zum Verbraucherschutz vortragen. Er lautet folgendermaßen: „Die Politiken der Union stellen ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher.“ – Auch das ist eindeutig kein Grundrecht.

Wir kommen nun zu Artikel 18, der das Asylrecht umfasst. Artikel 18 hatte als Vorläufer Artikel 21. Ich weiß, es tut Ihnen weh, wenn Sie sich das anhören müssen, aber ich muss auf die Seriosität der Diskussion pochen.

(Zuruf von der SPD: Sie wollten nur eine Viertel- stunde reden!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wenn die Aussprache geschlossen ist, ist die Redezeit der Staatsregierung unbegrenzt.

Ich glaube, ich liege im Moment bei 17 Minuten. Ich werde keine zwei Minuten mehr benötigen. Aber dieser Punkt ist so wichtig, dass ich es für beschämend hielte, wenn wir über eine Minute oder zwei Minuten streiten. Wenn Sie eine offensichtlich falsche Aussage zu den EU

Grundrechten treffen, muss diese Aussage seitens der Staatsregierung vor diesem Mikrofon berichtigt werden.

(Beifall bei der CSU)

Artikel 21, der Vorläufer von Artikel 18, hat gelautet: „Staatsangehörige von Drittländern haben Recht auf Asyl.“ Diese Vorschrift hat man verändert. Ich habe darüber mit Herrn Herzog und mit Ingo Friedrich, dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Kommission, intensive Gespräche geführt. Man hat schließlich folgende Formulierung gewählt: „Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28.7.1951 und des Protokolls vom 31.1.1967... gewährleistet.“

Das ist gerade kein individuelles Recht. Es heißt gerade nicht wie in Artikel 16 a des Grundgesetzes, wer politisch verfolgt ist, erhält Asyl, sondern das Asylrecht wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens gewährleistet. Das ist der typische Fall einer institutionellen Garantie. Das haben auch die Länder auf europäischer Ebene in einer zusätzlichen Erklärung klargestellt.

Herr Dr. Hahnzog, die Aussage tut Ihnen weh, weil Ihnen nachgewiesen wird, dass sie nicht willens sind, in ehrlicher Weise zu diskutieren, denn sonst müssten Sie sagen, auf europäischer Ebene haben wir das nicht durchgesetzt. Derjenige, der einer Europäisierung des Asyl- und Flüchtlingsrechts das Wort redet, wie das die Bundesregierung und wir tun, muss sagen, dass er das zur Grundlage der Arbeit insgesamt macht. Darum werfe ich Ihnen vor, dass Sie hier bewusst doppelzüngig reden, und das ist nicht seriös.

Meine Damen und Herren, abschließend bedanke ich mich für die umfangreiche Debatte. Ich hoffe, dass wir die Innenpolitik in vielfältiger Form weiter erfolgreich gestalten können.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte getrennt. Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2001/2002, Einzelplan 03 A, sowie die geänderte Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/4926 zugrunde. Der Einzelplan 03 A wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der geänderten Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/4926 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 03 A entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Damit ist der Einzelplan 03 A mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

Gemäß § 132 Absatz 5 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge als abgelehnt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.

(siehe Anlage 3)

Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor: