Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nur wenige Sätze dazu sagen. Eines ist verwunderlich. Die Opposition hat zwei umfangreiche Dringlichkeitsanträge gestellt und ist offensichtlich davon ausgegangen – das beweist auch die Antragstellung –, dass die Fragen nicht alle am gestrigen Tag im Rahmen der Behandlung der Dringlichkeitsanträge beantwortet werden konnten.
Wenn ich das recht verstanden habe, haben Sie sich darauf geeinigt, dass diese Fragen zu Beginn des neuen Jahres in einer gemeinsamen Ausschusssitzung beantwortet werden sollen.
(Lebhafter Widerspruch bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Radermacher (SPD): Das wart ihr! – Herbert Müller (SPD): Das müssen Sie Herrn Huber sagen! – Zuruf von der SPD: In dieser Richtung müssen wir weiterreden, Frau Stamm! – Große Unruhe)
Ich gehe davon aus, dass wir uns in diesem Haus heute darauf verständigen können, dass all die Fragen, die Sie gestellt haben, dort beantwortet werden, wo Sie sie beantwortet haben wollen.
(Mehrlich (SPD): Sie haben uns überhaupt nichts zu verbieten! – Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kollege Mehrlich, ich lege großen Wert darauf, dass ich hier auch die Redefreiheit habe, die ich Ihnen allen zugestehe.
Die Kolleginnen und Kollegen der Opposition, die im Haushaltsausschuss sind, habe ich darum gebeten, damit einverstanden zu sein, zunächst einmal kurzfristig die Liquidität wiederherzustellen, bis wir weiterdiskutieren, damit die Gehälter ausgezahlt werden können. Wenn die Liquidität hergestellt ist, ist der zweite Schritt die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts, für das im Übrigen nicht der Freistaat Bayern zuständig ist, weil das keine Einrichtungen des Freistaates Bayern sind. Als die Banken in unserem Haus ankamen, war meine erste Frage: Ist das Unternehmen sanierungsfähig? Daraufhin haben die Banken gesagt: Nach allem, was uns jetzt vorliegt, ist das Unternehmen sanierungsfähig. Der Beweis dafür war, dass die Banken gleich ihren Sanierer mitgebracht haben.
Ich habe großen Wert darauf gelegt, über ein Sanierungskonzept – wenn überhaupt darüber gesprochen wird – nicht mit der jetzigen Geschäftsführung zu sprechen. Daraufhin wurde noch in dieser Sitzung die Geschäftsführung abgesetzt. Herr Hochmeister, der bei diesem Termin anwesend war, hat dem Prior und dem Geschäftsführer mitgeteilt, dass sie ab sofort nicht mehr in der Verantwortung sind. Also waren die Voraussetzungen dafür gegeben, dass in die Sanierung mit neuen führenden Leuten des Deutschen Ordens gegangen wird.
Erste Voraussetzung war, dass die Banken einen Sanierer haben, dass die Katholische Bischofskonferenz einen Sanierer hat und dass auch der Freistaat Bayern vor allem mit der Aufsicht der LfA in das Sanierungsgeschehen im Interesse von mehr Transparenz hineingeht.
Ich werde Ihnen im Haushaltsausschuss einen Brief aus einem Bereich vorlesen, in dem der Deutsche Orden tätig ist. Dort hat man genauso wenig über die dramatische Situation gewusst wie wir. Als ich im November das erste Mal davon gehört habe, dass es Zahlungsschwierigkeiten gebe, habe ich dort angerufen und nachfragen lassen, was dort los ist. Mir ist gesagt worden, es sei eine kurzfristige Sache; der Orden würde in Kürze 10 bis 15 Millionen DM aufbringen. Damit wäre die Liquidität wieder hergestellt. Darauf haben sich auch die Banken verlassen. Das Versprechen, das der Prior zehn oder vierzehn Tage vorher gegeben hatte, konnte nicht eingehalten werden. Deshalb war es zunächst unsere Aufgabe, kurzfristig die Liquidität wieder herzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie können davon ausgehen, das die Bayerische Staatsregierung genauso großen Wert wie Sie darauf legt – und ich persönlich auch –, dass hier die Transparenz gewährleistet ist. Jeder von Ihnen, der etwas von Sanierung versteht – vielleicht sogar etwas mehr als ich –, weiß, dass vor einer Sanierung zuerst einmal festgestellt werden muss, wie es mit dem Gesamtunternehmen aussieht. Was kann im Rahmen der Sanierung weggegeben werden, was muss man weggeben, was muss man erhalten? Wer ist bereit, hier einzusteigen? Diese Aufgabe müssen wir in den nächsten Tagen und Wochen
angehen. Nicht die Bayerische Staatsregierung ist in der Verantwortung, sondern die neuen Führungskräfte des Deutschen Ordens, vor allen Dingen auch die Banken sind jetzt in der Verantwortung. Die Deutsche Bischofskonferenz, die einen erheblichen Beitrag dazu geleistet hat, wird bei der Sanierung darauf bestehen, dass sie darin eingebunden wird. Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass die Deutsche Bischofskonferenz sagt: Wir wollen wissen, wie es weitergeht. Die Deutsche Bischofskonferenz hat auch ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, was mit ihren 10 Millionen DM geschieht, obwohl sie letztlich nicht in der Verantwortung gewesen ist.
Ich will nur eine Information einholen. Haben Sie zum Zeitpunkt, als der Deutsche Orden seinen Sitz nach Bayern verlegt hat, eine Auskunft oder eine Information über die finanzielle Situation dieses Verbandes erhalten, insbesondere über den Schuldenstand von vor drei Jahren, und wie haben Sie in der Folge dann die Schuldenentwicklung und die Liquiditätsentwicklung beobachtet?
(Lachen bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Radermacher (SPD): Das hätte sie auch allein sagen können!)
Erlauben Sie noch eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Maget? Weitere Fragen würde ich nicht mehr zulassen.
Trifft es zu, dass Sie sich mit dieser bescheidenen Auskunft zufrieden gegeben haben und keine Unterlagen über die finanzielle Situation angefordert haben?
(Lachen bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ach (CSU): Das ist unfair! – Frau Radermacher (SPD): Wieso ist das unfair?)
Herr Kollege Maget, ich bitte Sie, sich einmal bei diesen Einrichtungen umzuhören. Der Verlegung des Sitzes des Deutschen Ordens von Hessen nach Bayern ist etwas anderes vorausgegangen. In Bayern hat es schon viele
Ich habe zum damaligen Zeitpunkt – und im Übrigen, wenn Sie sich heute in diesen Einrichtungen umhören, werden Sie wissen, dass es genauso ist – nichts Negatives über die Führung der Einrichtungen gehört. Es hat keine Beschwerden gegeben, schon gar nicht über irgendwelche finanziellen Probleme. Was die Körperschaft des öffentlichen Rechts – –
Ich bin gefragt worden und habe darauf Antwort gegeben, welche anderen Einrichtungen es gibt. Die sind säuberlich aufgezählt worden; das haben Sie doch alles. Das wissen Sie doch und brauchen nicht nachzufragen. Ich habe geäußert, dass hier hervorragend gearbeitet wird.
Wir reden immer vom Deutschen Orden. Dort haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Pflicht getan. Es hat einige wenige gegeben, die Misswirtschaft betrieben haben.
Herr Kollege Maget, Sie wissen, dass ich nicht zuständig bin. Ich habe die Einrichtungen beurteilt. Die konnte ich damals mit gutem Gewissen tun. Ich stehe zu meiner Verantwortung, die ich hatte. Diese Einrichtungen waren damals von Seiten des Deutschen Ordens hervorragend geführt. Es gab keine Klagen und keinerlei Hinweise auf finanzielle Engpässe. Was Kollege Zehetmair gesagt hat, das kann ich nur bestätigen.
Zum Abschluss möchte ich wirklich darum bitten, dass wir gemeinsam die Verantwortung dort suchen, wo die Verantwortung zu tragen ist.
Die Verantwortung für das Geschäftsgebaren einiger Verantwortlicher des Deutschen Ordens liegt nicht beim bayerischen Ministerpräsidenten, sondern bei den beteiligten Institutionen. Der Deutsche Orden hat selbst eine Aufsichtspflicht, und er hat versäumt, diese in Deutschland auszuüben. Ich bitte darum, die Verantwortlichen dort zu suchen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Nachdem mehrere Fragen um die damals erteilte Genehmigung kreisen, für die ich als damals zuständiger Minister die Verantwortung trage, darf ich erstens feststellen: Hinsichtlich der kooperativen Befähigung und damit des Nachweises einer Körperschaft ist bei der Dreiheit der Geistlichen, der Oblaten und der Familiares nicht der geringste Zweifel angebracht. Diese Summe geht weit über die notwendige Anzahl von 200 hinaus. Es steht niemandem zu, eine Genehmigung nach Goodwill oder nach Wunsch zu erteilen. Ich war lange genug Landrat, um zu wissen, dass eine Baugenehmigung nur dann verweigert werden kann, wenn sie aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht genehmigungsfähig ist, und nicht dann, wenn mir jemand nicht gefällt. Ersparen Sie mir die Beurteilung, ob mir die Persönlichkeiten gefallen haben. Dazu habe ich mich deutlich bekannt, als die Nagelprobe eines Verhältnisses zwischen dem Deutschen Orden und dem Freistaat Bayern mit dem Antrag der Errichtung einer Medizinischen Fakultät – einmal in Augsburg und einmal in Ingolstadt –bevorstand. Ich habe damals ein Exposé verlangt, um die Zahlen meiner Entscheidung zugrunde legen zu können und um gegebenenfalls eine Initiative bei der Staatsregierung und im Hohen Haus auf den Weg zu bringen.