Protokoll der Sitzung vom 30.01.2001

Wir haben das Votum des Wirtschaftsministeriums, das sich immer gegen den Antrag gestellt hat, und dem der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie gefolgt ist. Ich habe dafür kein Verständnis. Hat man etwas zu verbergen? Auch die Kollegen der CSU im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen haben gesagt, dass es mit all den Techniken im 21. Jahrhundert kein Problem sein sollte, Flugspuraufzeichnungen vorzunehmen.

Es geht um die Akzeptanz der Einrichtung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss die neuen Flugzahlen des Flughafens München II beachten. Momentan liegt die Fluggastzahl bei 21,3 Millionen. Die Prognose für das Jahr 2015 liegt ohne Frachtverkehr beim Doppelten. Die Flugbewegungen werden sich also noch einmal verdoppeln. Die Belastung wird größer werden. Uns sollte es darum gehen – die Kollegen der CSU aus dem Freisinger Raum sollten das auch sehen –, dass die Akzeptanz größer wird; denn wenn ordentlich gemessen wird, kann man der Bevölkerung den ordentlichen Flugverkehr nachweisen. Wird nicht gemessen, gibt es immer die Vermutung, dass sich die Flugzeuge nicht an die Flugrouten halten und damit unnötige Lärmbelästigung stattfindet.

Aus einem Zeitungsartikel geht hervor, dass die Bevölkerung der Meinung ist, dass an zweiter Steller aller Belästigungen die Belästigung durch den Fluglärm liegt. 53% – mehr als 30 Millionen – der Bürger in den alten Bundesländern klagen, dass der Krawall von den Flugzeugen sie empfindlich störe. Dieses Problem könnte mit einer ordentlichen Messung, die im 21. Jahrhundert kein technisches Problem ist, abgemildert werden. Ich darf Sie bitten, dem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir so weitermachen, schaffen wir es bis 18.30 Uhr. Herr Kollege Lode, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Antragsziel ist nicht präzise, denn es gibt keine verbindliche Mindestflughöhe von 1200 Metern über Landshut. Es gibt eine technische Definition der Lufträume im Umfeld des Flughafens und eine technische Definition der Anflugzone zu den Landebahnen. Landshut liegt im Luftraum C. Das bedeutet für den Anflug klare Verfahrensregeln. Die Flughöhe von 1200 Metern darf nicht unterschritten werden, um zum Beispiel Kollisionen mit Kleinflugzeugen, die nach Sicht

flug unterwegs sind, zu vermeiden. Der Anflug der Flugzeuge auf den Flughafen München erfolgt entweder radargeführt, das heißt, die Höhen- und Seitenwinde werden vom Piloten ausgeglichen, oder satellitennavigationsgeführt, das heißt, der Autopilot gleicht aus.

In jedem Fall – das ist entscheidend – ist der kritische Punkt im Landeanflug rund 20 Kilometer vor der Landebahn. Erst dort darf das Flugzeug den Luftraum Landshut verlassen. Über dem Luftraum Landshut hat das Flugzeug in der Regel eine Anflughöhe von 1600 Metern. Landshut liegt zirka 40 Kilometer von der Landebahn entfernt. Die dort durchschnittliche Flughöhe von 1600 Metern und darüber ist technisch notwendig und wird allein aus diesem Grund eingehalten, um einen geregelten Gleitflug des Flugzeugs möglich zu machen.

Ein zweiter Punkt: Die überwiegende Zahl der Anflüge aus Richtung Landshut werden südlich von Landshut je nach Verkehrsdichte in eine Warteschleife aufgereiht und gestaffelt, oder – und nur dann kann es zu einem direkten Überflug von Landshut kommen – bei Schwachlastzeiten im direkten Anflug aus dem Luftraum Roding geleitet. Die gestaffelte Ordnung im Anflug ist unverzichtbar, um den sicheren Anflug zu gewährleisten.

Herr Kollege Franzke, ich muss Sie berichtigen. Der Anflug ist nicht in das Belieben der Piloten gestellt, wie der Abflug, sondern für den Anflug gelten die Parameter gleiche Höhe, gleiche Geschwindigkeit und gleiche Abstände. Dies ordnet die Flugsicherung mit äußerster Sorgfalt und im Interesse der Sicherheit der Flugzeuge an. Der Landeanflug ist technisch unter ständiger Kontrolle. Flugspuraufzeichnungen, wie sie der Antrag fordert, sind nicht möglich, denn sie reichen nur in einen technischen Radius von 28 Kilometer. Landshut liegt aber 40 Kilometer vom Flughafen entfernt. Sie sind aber auch nicht notwendig, meine Damen und Herren, denn das geregelte Anflugverfahren hat das Flugzeug ständig unter Kontrolle. Aus diesem Grunde gibt es dafür keinen Handlungsbedarf. Der Antrag ist daher abzulehnen.

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Runge. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden, wie in den Ausschüssen auch, dem SPD-Antrag zustimmen. Aus den Ausschussprotokollen zu dem Thema erfährt man folgendes interessante Argumentationsmuster der

Antragsgegner: Es gibt keine Anflüge unter 1200 Metern, solange man das nicht beweisen kann. Aber beweisen soll man es auch nicht können dürfen. Nach diesem Motto wird vorgegangen. Kollege Lode hat das gerade wieder vorgemacht.

Ich erinnere mich an eine Diskussion, die vor knapp zwei Jahren in diesem Haus stattgefunden hat. Damals ging es um die Änderung der Untergrenze im Luftraum C. Westlich des Flughafens wurde die Untergrenze von 4500 Fuß – 1370 Meter – auf 3500 Fuß – 1067 Meter – abgesenkt. Seitens derer, die die Absenkung wollten, wurde das damit begründet, dass dort trotzdem nicht tiefer geflogen werde. Heute wird die gleiche Logik vorgebracht wie damals.

Ziel muss es sein, meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm zu schützen. Das ist zum einen dadurch zu erreichen, dass man die Fliegerei nicht zu stark ausgreifen lässt. Hier ist aber absolute Fehlanzeige zu verzeichnen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Fliegerei wird subventioniert und gefördert. Das fängt bei der Steuerfreiheit für das Kerosin an, geht über den Marketingzuschuss für die Betankung am Flughafen München bis hin zum Umgang mit dem Antrag auf Änderung der Nachtflugregelung am Flughafen München II. Als Nächstes wären möglichst leise Flugzeuge nötig. Daran wird zugegebenermaßen gearbeitet. Schließlich müssten die Fluggesellschaften und der Flughafenbetreiber gedrängt werden, sich möglichst umwelt- und menschenschonend zu verhalten. Hierzu gehören die Mindestüberflughöhen. Deswegen unterstützen wir den Antrag.

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Drei Stimmenthaltungen aus den Reihen der CSU. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche einen netten Abend.

(Schluss: 18.30 Uhr)