Protokoll der Sitzung vom 05.04.2001

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/4677 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/6161 zugrunde. Außerdem ist eine von der CSU-Fraktion beantragte Änderung zu berücksichtigen. Danach soll der bisherige § 19 – neuer § 20 – des Gesetzentwurfs, betreffend „Änderung des Reisekostengesetzes“, gestrichen werden. Bei den nachfolgenden Paragrafen ergibt sich dadurch als Folgenänderung eine Paragrafenverschiebung.

Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 14/6161.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der CSU-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe

Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der CSU-Fraktion seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel „Zweites Bayerisches Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an den Euro (2. BayEuroAnpG)“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 8

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes und der Bayerischen Disziplinarordnung (Drucksa- che 14/5222)

Zweite Lesung –

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eykmann, Unterländer und anderer (CSU) (Drucksache 14/5672)

Änderungsantrag der Abgeordneten Wörner, Franzke, Maget und anderer (SPD) (Drucksache 14/5686)

Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Unruhe)

Gibt es Wortmeldungen? – Herr Wörner, wollen Sie sprechen?

(Frau Radermacher (SPD): Wo ist der Minister?)

Frau Werner-Muggendorfer, bitte.

Wir beantragen die Unterbrechung der Sitzung, bis der Minister hier ist. Wenn wir die Zweite Lesung wegen des Ministers heute Nachmittag durchführen, muss man warten können, bis er hier ist.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Kann mir ein Vertreter der Staatsregierung mitteilen, wann der Minister kommen wird? – Gibt es eine Gegenrede?

(Unruhe)

Eine Gegenrede ist nicht angemeldet worden.

(Dr. Bernhard (CSU): Stellen wir doch die Beratung zurück!)

Ich unterbreche die Sitzung.

(Unterbrechung von 18.34 bis 18.43 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Wir fahren in der Tagesordnung weiter. Ich wiederhole, dass wir die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes und der Bayerischen Disziplinarordnung (Drucksache 14/5222) und die dazu einschlägigen Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/5672 und 14/5686 beraten. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt 30 Minuten pro Fraktion. Das Wort hat Herr Kollege Unterländer.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nach einer kurzen Unterbrechung

(Lachen bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

fahren wir mit der Beratung über die Ballungsraumzulage fort. Es handelt sich um ein ernstes Thema, was die Beratungen im federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im vergangenen Monat zu den Eingaben und auch zu dem Gesetzentwurf gezeigt haben. Alle, die sich an den Beratungen beteiligt haben, können konstatieren, dass ein Weg gesucht wird, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.

Ich möchte ausdrücklich auf die Entstehungsgeschichte der Ballungsraumzulage hinweisen. Mit der Entstehung der ergänzenden Fürsorgeleistung ist man einen Weg gegangen, um die Personalgewinnung – insbesondere Beamte – für den öffentlichen Dienst im Ballungsraum München zu verbessern. Zwischenzeitlich – ich sage auch dies ausdrücklich – ist die Frage aufgetaucht, wie die erhöhten Aufwendungen der Mitarbeiter/innen im öffentlichen Dienst für die Lebenshaltungskosten in der Stadt München und dem Ballungsraum München aufgefangen werden können. Das ist in der Tat eine sozialpolitische Diskussion. Hält man sich die Diskussion innerhalb und außerhalb des Parlaments zur Zukunft dieser Leistung vor Augen, muss man einige eindeutige Klarstellungen treffen:

Erstens. Dies ist nicht ein- oder zweimal, sondern einige Male falsch rübergekommen: Die Ballungsraumzulage wird nicht abgeschafft, sondern in einem neuen Kleid bis mindestens 31.12.2004 weitergeführt.

Zweitens. Hätte es kein Alternativkonzept gegeben, wäre die Ballungsraumzulage ersatzlos entfallen.

Drittens. Würde man die bisherige Basis für die Ballungsraumzulage weiterverwenden, wäre es zu einem Fleckerlteppich gekommen, der rechtlich überhaupt nicht nachvollziehbar gewesen wäre – ich glaube, dass wir uns darüber noch einig sind. Bekanntlich hat die Bun

desregierung die Mietstufenverordnung zum Wohngeldgesetz zum 01.01. dieses Jahres drastisch verändert. Danach wäre zum Beispiel der gesamte Bereich der TU München in Garching nicht mehr in den Einzugsbereich der Ballungsraumzulage gekommen.

(Franzke (SPD): Wie ist es mit Weihenstephan?)

Vierte Bemerkung: Auch nach der Neuregelung erhalten mehr als 80% der Beamtinnen und Beamten im Einzugsbereich die Ballungsraumzulage.

Fünftens. Vor diesem Hintergrund ist es schwer nachvollziehbar, dass gerade diejenigen, die jetzt im Bund die Verantwortung tragen, mit dem Finger auf den Freistaat Bayern zeigen, während es beim Bund solche Leistungen nicht gibt.

(Beifall bei der CSU)

Ich habe eine Bitte an Sie. Stoßen Sie beim Bund eine Gleichstellung der Bundesbeamten mit denen des Freistaats Bayern an,

(Frau Naaß (SPD): Lenken Sie nicht ab!)

anstatt hier in diesen Fragen und beim Stellenabbau und der Behördenverlagerung tatenlos zuzusehen.

(Frau Radermacher (SPD): Es handelt sich um ein bayerisches Gesetz!)

Ich denke auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir hier Diskussionen über das Bundesbesoldungsgesetz und seine Struktur bekommen. Die Bundesregierung und die Mehrheit der SPD-geführten Bundesländer nehmen Eingriffe in die Beamtenbesoldung vor, gerade im Bereich von Familien und Ehegatten. Die Eingriffe gehen zu Lasten von Ehepaaren. Gegenüber den daraus erwachsenden nachhaltigen Belastungen ist die Ballungsraumzulage ein vergleichsweise noch geringes Problem.

Lassen Sie mich nochmals zu den am meisten diskutierten Punkten des Konzeptes der Bayerischen Staatsregierung zur Fortführung der Ballungsraumzulage als ergänzende Fürsorgeleistung kommen.

Der am intensivsten diskutierten Punkt ist die sogenannte Gebietskulisse, die künftig Voraussetzung für die Zahlung der Ballungsraumzulage ist. Wenn eine Übernahme der bisherigen Mietstufenregelung auf die neue Gesetzesgrundlage erfolgt wäre, hätten wir zum Beispiel die merkwürdige Situation gehabt – ich habe es bereits angedeutet –, dass große Kommunen aus dem Landkreis München nicht mehr im Geltungsbereich lägen, während Gemeinden, die mehr als 100 Kilometer von München entfernt sind, im Einzugsbereich verblieben wären.

Der Alternativvorschlag, den Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, im Rahmen dieser Gesetzesberatungen gemacht haben, ist aus meiner Sicht willkürlich gegriffen, weil Sie die Region 14 als Grundlage vorschlagen und sagen, dass Ihr Vorschlag

nur gelten soll, soweit die Regelung dem bisherigen gesetzlichen Rahmen entsprochen hat. Das ist also eine gewillkürte Regelung.

Als Grundlage kommt daher wie von der Staatsregierung vorgeschlagen der sogenannte Anhang 2 des Landesentwicklungsprogramms in der jeweils geltenden Fassung zum Tragen. Dort wird eine präzise Beschreibung des Ballungsraums vorgenommen. Wir halten sie für nachvollziehbar.

Entscheidend ist auch, dass das Landesentwicklungsprogramm im zweiten Halbjahr 2002 insgesamt fortgeschrieben wird. Hier besteht auch die Möglichkeit – wir haben darüber diskutiert; Sie haben es als merkwürdigen Wellengang empfunden –, dass man auf der einen Seite in den betroffenen Landkreisen Freising, Erding, Ebersberg und Starnberg und Teilen von Fürstenfeldbruck eine Abschmelzregelung in Kauf nimmt, aber auf der anderen Seite versucht, diese Gebiete aufgrund der Argumentation der Betroffenen zum Bestandteil des Ballungsraum im Landesentwicklungsprogramm zu machen.

Ich muss Ihnen sagen: Ich halte das für folgerichtig. Es gibt nämlich bestimmte verfahrensmäßige Voraussetzungen, das Landesentwicklungsprogramm zu verändern. Wenn die Argumente, die von den Betroffenen kommen – ich möchte sie nicht alle von der Hand weisen –, zutreffen, dann ist es notwendig, dass wir hier das Thema präzise aufarbeiten und versuchen, das Landesentwicklungsprogramm so zu ändern, dass die betreffenden Bereiche zum Ballungsraum gehören. Ich persönlich habe mich in meiner Eigenschaft als Abgeordneter und Berichterstatter schon an die zuständigen Stellen der Staatsregierung, also zum Beispiel an den Umweltminister, gewandt.