1994 waren es 113000. In diesem Jahr gab es einen Ausreißer nach oben. Im Jahre 1993 waren es beispielsweise 93000 Wohnungen. Wenn ich mich recht erinnere, gab es im Jahre 1994 – ich sage das aus dem Gedächtnis und mit allem Vorbehalt – dabei eine besonders hohe Anzahl von Wohnheimplätzen. Damit ist das Jahr 1994 sicherlich keine sachgerechte Vergleichsbasis. Es gibt jedoch überhaupt keinen Zweifel, dass es einen deutlichen Rückgang in den Neunzigerjahren gab und zwar in kontinuierlicher Form. In den letzten Jahren hatten wir einen Rückgang von 79000 über 75000 auf 74000. Die Zerquetschten lasse ich weg.
Bei der Baugenehmigung hatten wir dieses Phänomen jeweils ein Jahr zuvor; das ist klar, denn die Genehmigung wird etwa ein bis eineinhalb Jahre vorher ausgesprochen.
Nun beobachteten wir im Jahr 2000 ein eklatantes Abfallen der Baugenehmigungen in den alten Ländern – ich rede nicht vom Durchschnitt der Bundesrepublik insgesamt – von 18% und in Bayern von 15%. Das bedeutet, dass im Jahre 2001 auch die Fertigstellungszahlen sinken. Nun könnte man auch hier sagen, das seien Ausreißer eines Jahres. Aber ich sage Ihnen für das Jahr 2001 einen weiteren dramatischen Einbruch voraus. Bei Einfamilienhäusern haben wir einen Rückgang um 18% in Bayern, bei Zweifamilienhäusern sind es 29%, also insgesamt Rückgänge in zweistelligem Bereich.
Das muss uns Sorge machen; darüber darf man nicht einfach so leicht hinweggehen. Denn jedermann weiß, dass das zu überproportionalen Steigerungen der Mieten im Wohnungsbereich in den nächsten Jahren führt. Das wird dann insbesondere im Großraum München deutlich und wirkt sich bereits heute bis hin nach Augsburg aus. Als wir, Herr Volkmann, vor einem guten Jahr in Augsburg waren, hat der dortige Mieterverein noch erklärt, dass es im sozialen Wohnungsbereich bezüglich der Mieten kaum Probleme gebe. Aber in der Zwischenzeit sind die Schwierigkeiten aus dem Großraum München längst auch in Augsburg zu spüren. Wir müssen uns also jetzt darum kümmern und müssen uns fragen, wie wir die Probleme in den Griff bekommen können. Es ist nicht so, dass wir bei uns weniger Wohnungen bräuchten. Die Situation ist völlig anders als in den neuen Ländern mit den großen Leerständen. Bei uns weiß jeder, dass der Mangel an Wohnungsneubauten zu dramatischen Verknappungserscheinungen insbesondere in München und damit zu deutlichen Mietsteigerungen führt. Darüber müssen wir uns ernsthaft unterhalten.
Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wörner? – Bitte sehr, Herr Kollege Wörner.
Herr Staatsminister, geben Sie mir Recht, dass die Misshandlung der Genossenschaftsidee durch die alte Bundesregierung dazu geführt hat, dass sich vor allem die Genossenschaften vermehrt beim preiswerten Wohnungsbau zurückgezogen haben?
Herr Kollege Wörner, ich stimme Ihnen zu; das wird den einen oder anderen vielleicht wundern, aber es war immer meine Meinung, die ich auch öffentlich gesagt habe, dass es ein Fehler war, die steuerrechtliche Bevorzugung gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften zu streichen. Das war eine aus meiner Sicht falsche Reaktion auf den Skandal um die Neue Heimat. Das war natürlich ein eklatanter Skandal, aber es hat zu einer fehlerhaften Reaktion geführt, nämlich die Gemeinnützigkeit abzuschaffen. Das habe ich immer öffentlich gesagt und es ist auch meine persönliche Meinung.
Allerdings sage ich auch in aller Deutlichkeit, die Veränderungen im Bereich der Baugenehmigungen in den Jahren 1999 bis 2001 sind damit nicht zu erklären. Ich will das nicht im Einzelnen darlegen, aber es wird in der wohnungsfachlichen Diskussion niemanden mehr geben, der nicht erkennt, dass diese Veränderungen in der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre eine nennenswerte Auswirkung hatten. An dieser Stelle möchte ich noch etwas zur Frage des sozialen Wohnungsbaues sagen. Ich bitte um Nachsicht wenn ich sage, dass ich den Kollegen Volkmann überhaupt nicht verstehen kann, wenn er die Bundesregierung ob dieser dramatischen Rückführung der Wohnungsbaumittel verteidigt. Im Jahre 1998 sind 1,3 Milliarden DM an die Länder für den sozialen Wohnungsbau verteilt worden. Im Jahre 2001 sind es 450 Millionen DM. Wer sagt, ich will den sozialen Wohnungsbau fördern, und es gleichzeitig für richtig hält, diese Summe in drei Jahren auf ein Drittel zu reduzieren, der ist unglaubwürdig.
Ich verstehe Sie auch in folgendem Punkt nicht, Herr Volkmann. Die Bauministerkonferenz hat auf Vorschlag des Vorsitzenden, Herrn Senator Wagner, Hamburg, beschlossen, die Bundesregierung dringend aufzufordern, die Mittelansätze im sozialen Wohnungsbau wieder auf den Stand von 1998 anzuheben. Das war eine einstimmige Entscheidung, die auch die SPD-Senatoren mitgetragen haben. Und nun stellen Sie sich hier hin und sagen, die Reduzierung sei richtig. Ich meine, ein wohnungsbaupolitischer Sprecher hat eine andere Verantwortung; er darf nicht nur der Verteidiger der Haushalte sein, sondern er muss sich auch für die Wohnungsbaupolitik einsetzen. Da habe ich manchen Differenzpunkt mit dem Kollegen Faltlhauser, aber wenn sich nicht einmal mehr die Wohnungsbaupolitiker um dieses Problem kümmern, dann ist es kein Wunder, dass der soziale Wohnungsbau keine Fürsprecher mehr bei Ihnen hat.
Wir sollten auch deutlich sagen, meine Damen und Herren, dass der soziale Wohnungsbau in Bayern – ich hebe das hervor – anders als eine gewisse Zeit lang bei der Bundesregierung, die wir mit gestellt haben, eine kontinuierliche Unterstützung hatte. Und ich bedauere
Anderenfalls fordere ich Sie auf, Herr Kollege Volkmann, für die SPD deutlich zu sagen, dass Sie den Antrag des Bausenators Wagner bei der Bauministerkonferenz mit unterstützen wollen. Die Wohnungsbauminister der SPD sagen, der Betrag müsse angehoben werden; da können Sie sich nicht hier herstellen und sagen: Nein, das ist in Ordnung, die 450 Millionen sind richtig. Das ist eine Kürzung um 67% in drei Jahren.
Übrigens ist auch Herr Ude nach Berlin gefahren – ich darf hier einmal die „SZ“ zitieren – und hat gemeinsam mit dem Sprecher der Münchner Gruppe Herrn Bodewig bedrängt, ein Bundesbauförderungsprogramm für die Ballungsräume zu erstellen. Dazu braucht man mehr Geld; denn es wird niemanden geben der sagt, die Reduzierung auf 450 Millionen sei nur eine Umschichtung. Wenn Herr Ude schon nach Berlin fährt, dann sollten Sie das hier ebenso darstellen.
Ich appelliere deshalb an Sie, hier nicht einfach nur parteipolitische Scheuklappen zu haben, sondern mit uns an einem Strang zu ziehen, weil es ein Problem gibt.
Und ein Weiteres. Ich räume ein, dass auch wir gewisse Kürzungen vorgenommen haben. Aber das Folgende müssen Sie sich schon anhören: Im Haushalt des Freistaates Bayern sind derzeit 625 Millionen DM Wohnungsbaufördermittel eingestellt. 625 Millionen, das ist mehr, als für die alten Länder insgesamt zur Verfügung steht. 575 Millionen DM davon stammen aus Landesmitteln.
Bei den Verhandlungen, die ich morgen mit Herrn Faltlhauser führen werde, wird er mir – wie immer – sagen: Wenn der Bund seine Mittel zurückführt, können wir dieses Problem nicht durch Übernahme mit eigenen Mitteln lösen. Ich betone, die Versuchung, die falsche Versuchung, den falschen Vorgaben zu folgen, ist relativ groß. Wenn im Jahre 2000 jede fünfte in Deutschland geförderte Sozialwohnung in Bayern steht und jede vierte in den alten Ländern geförderte Wohnung bei uns in Bayern bewilligt wurde, dann, meine ich, kann ich mich damit im Konzert der Wohnungsbauminister durchaus hören lassen. Das wird übrigens auch von Frau Thalgott bestätigt, die öffentlich erklärt hat, dass die Stadt München keinerlei Beschwerden bezüglich der Unterstützungspolitik des Freistaates Bayern hat.
Denn obwohl es mir als Nürnberger und Franken schwer fällt, haben wir bewusst einen Schwerpunkt in der Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Großraum München gesetzt,
weil es natürlich klar ist, dass hier mehr Wohnungen benötigt werden als in Nürnberg oder in Bayreuth oder in Hof. Darum haben wir hier einen Schwerpunkt gesetzt;
(Frau Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wollen Sie erklären, dass in Nürnberg immer mehr Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen und Nürnberg keine Sozialwohnungen brauche?)
Frau Stahl, ich sage überhaupt nicht, dass Nürnberg keine Sozialwohnungen braucht. Sie werden, wenn Sie die Nürnberger Zeitungen gelesen haben, feststellen, dass wir gemeinsam, Herr Fleck und ich, sogar ein Programm für den Erwerb von Altbauwohnungen als Pilotvorhaben dort vorgestellt haben – das übrigens fantastisch angenommen worden ist.
Aber wenn man behaupten will, dass in Nürnberg die Wohnungsknappheit ähnlich gravierend sei wie im Großraum München, dann – kann ich Ihnen nur sagen – hat man keine Ahnung.
Denn ich weiß selber, wie schwierig es war, beispielsweise für das Programm „Siedlungsmodelle am Schlachthof“ Investoren zu finden, die bereit waren, sozialen Wohnungsbau zu betreiben. Das war doch ein riesiges Problem, weil wir keine Investoren gefunden haben. Die WBG war doch auch nicht bereit, sich dort zu engagieren, weil sie gesagt hat: Wir haben bei Wohnungen kein übergreifendes Problem, sondern wir haben in einem ganz engen Sektor Wohnungsknappheit.
Nun zum Thema „Soziale Stadt“: Herr Volkmann hat zu Recht herausgestellt, dass das Programm „Soziale Stadt“ ein ausgezeichneter Weg ist. Aber, Herr Kollege Volkmann, halten Sie es dann für richtig, dass im Entwurf des Haushalts für 2002 die Mittel für die „Soziale Stadt“ von 150 auf 100 Millionen DM zurückgenommen werden?
Sie können doch als der Spezialist, wenn Sie das ausdrücklich für richtig halten, nicht darüber hinweggehen, dass die Mittel für die „Soziale Stadt“ um ein Drittel gekürzt werden. Auch hier hat die Bauministerkonferenz einstimmig erklärt: Wir brauchen die Anhebung. Für den erkrankten Herrn Bodewig war Herr Grossmann erschienen. Er hat erklärt, er appelliere an alle – er hat ausdrücklich die SPD-Kollegen angesprochen –, sich dafür einzusetzen, dass aus dem Fraktionenkontingent, auf der Ebene der Fraktionen die Mittel für die „Soziale Stadt“ wieder angehoben werden. Sie können sich doch nicht hier hinstellen und sagen: Das, was im Entwurf enthalten ist, ist in Ordnung!, wenn der zuständige Bundesminister in der Bauministerkonferenz erklären lässt: Unternehmt alle Anstrengungen, dass die Fraktionen diese Anhebung – die sie übrigens auch im letzten Haushalt vorgenommen haben – wieder durchführen; wir brauchen das dringend!
Nun zu den Einkommensgrenzen und den Veränderungen im Recht des sozialen Wohnungsbaus. Wir haben im Bereich des Sozialwohnungsbaurechts vorher intensiv mitgewirkt, um zu versuchen, eine wichtige Gesetzgebungsnovellierung herbeizuführen. Ich räume auch
hier ein, dass in einer ganzen Reihe von Punkten das neue Recht Fortschritte bringen wird. Allerdings ist ein Punkt völlig unerträglich, nämlich das Fehlen einer klaren Zusage, dass die Rückflüsse auch in der Zukunft für den sozialen Wohnungsbau verwendet werden.
Es ist in den nächsten Jahren mit Sicherheit zu erwarten, dass mehr Geld zurückgezahlt wird, und das wird nicht mehr im sozialen Wohnungsbau eingesetzt. Es waren hier auch die A-Länder bereit, einen Appell zu unterstützen, aber sie waren nicht bereit, insoweit das Gesetz abzulehnen. Wir halten das allerdings für eine zentrale Frage.
Das zweite Problem bei der Frage der Einkommensgrenzen ist Folgendes: Herr Volkmann, Sie haben hier den Kollegen Grabner attackiert, weil die eigenen Leute das nicht mitgetragen hätten. Ich bitte um Nachsicht: Sie haben offensichtlich nicht die einschlägigen Protokolle des Bundesrates gelesen. Wir aus Bayern haben einen Antrag gestellt zu Art. 1 § 9 Abs. 3 WoFGE:
Die Länder können von den in Abs. 2 bezeichneten Einkommensgrenzen Abweichungen festlegen, soweit dies zur Einhaltung der Fördergrundsätze des § 6 erforderlich ist.
Der Herr, der das vertreten hat, ist Herr Paas, der hier sitzt. Da muss ich schlichtweg sagen: Da redet jemand über dieses Thema, greift den Kollegen Grabner an und behauptet, dass die eigenen Leute nicht mitgemacht hätten, und er weiß nicht einmal, dass dieser Antrag gestellt worden ist.
Und weil es im Bundesrat keine sichere B-Länder-Mehrheit gibt – es gibt eine Verhinderungsmehrheit wegen der großen Koalitionen –, deswegen ist unser Antrag nicht mehrheitlich angenommen worden. Die großen Koalitionen konnten dem nicht zustimmen. Aber wenn hier behauptet wird, es seien nicht einmal die eigenen Leute bereit gewesen, das zu unterstützen, ist das schlichtweg falsch und von einer bodenlosen Unkenntnis geprägt.
Nun zur Frage der Kappungsgrenze. Ich will hier der Wahrheit willen sagen: Die Angriffe, die hier gelaufen sind, sind doch Quatsch! Wir haben extra einen Antrag gestellt, in dem wir sagen: Wir haben einen ganz unterschiedlichen Mietmarkt in Deutschland. Es ist sicher falsch, in den ländlichen Gebieten, wie beispielsweise in Mittelfranken, wo wir bei den Wohnungsmieten Rückgänge zu verzeichnen haben, die Kappungsgrenze zu verändern und damit bei den Grund- und Hausbesitzern ein Signal gegen den Wohnungsbau zu setzen, während wir im Ballungsraum München natürlich die 20% haben wollten. Wir müssen uns von der Meinung wegbegeben, es gebe einen einheitlichen Wohnungsmarkt zwischen Görlitz und München, und deswegen wollten wir hier auch die Unterscheidung herbeiführen. Ich glaube, das wäre zehnmal sachgemäßer gewesen, als hier ein Signal an die Hausbesitzer und Grundeigentümer zu geben, nicht mehr zu investieren. Aber in München – das habe
ich immer erklärt – halten wir die Kappungsgrenze für notwendig, um die soziale Dimension einzuhalten.
Ein Drittes will ich noch ansprechen. Ich bitte da um Nachsicht, aber das ist ein so wichtiges Thema, dass ich meine, man muss sich darum wirklich kümmern. Ich weiß, dass auch meine Fraktion nicht begeistert ist, wenn man darüber länger redet, aber es ist ein so wichtiger Punkt. Auch wenn das in den Schlagzeilen der Zeitung nicht an erster Stelle steht, aber für die Menschen ist das ganz, ganz wichtig, darum müssen wir das darstellen.
Die Tatsache, dass es auch im selbst genutzten Wohnungsbau eine massive Reduzierung gibt, hat etwas mit vielfältigen Veränderungen zu tun. Kollege Volkmann, ich meine, wir sollten uns hier auch darüber klar werden, dass die Wohnungspolitiker sagen: Die steuerlichen Bedingungen für die Investitionen in Wohnungen sind so verschlechtert worden, dass es eine wahre Flucht aus Investitionen in Wohnungen gegeben hat.
Ich beginne ganz bewusst mit der Fördergrenze von 160000/180000 DM. Das klingt gut. Aber überlegen Sie sich, meine Damen und Herren: 80000 DM brutto für den Einzelnen – wenn das netto wäre, wäre ich sofort dabei. Aber „brutto“ heißt: Es geht Sozialversicherung, Krankenversicherung und Steuern ab; so verbleibt letztlich, einmal über den Daumen gepeilt, ein Nettoeinkommen von knapp 4000 DM monatlich.
Ich rede von 80000 DM, von einem Ledigen. Das ist nicht meine Berechnung, sondern die Berechnung des Verbandes der Wohnungswirtschaft. Es verbleibt ein Monatseinkommen von zirka 4000 DM.
Wenn sich dieser Ledige mit 4000 DM im Münchner Großraum Wohneigentum schaffen will, muss er mit 250000 bis 300000 DM rechnen. Darunter läuft nichts. In aller Regel wird er dafür nicht das Geld haben. Hier sind die Probleme eingetreten. Die einen können es sich von Anfang an nicht leisten; die es könnten, erhalten keine steuerliche Förderung mehr. Deswegen haben wir einen massiven Einbruch zu verzeichnen. Die Fördergrenzen waren aus meiner Sicht fehlerhaft und haben zu den Erscheinungen geführt, die wir jetzt festzustellen haben.
Der so genannte Vorkostenabzug für Modernisierungsaufwändungen beim Erwerb ist abgeschafft worden. Gleichzeitig wurde die Spekulationsfrist auf zehn Jahre angehoben. Deshalb sind Shareholder Values und die Spekulation am Kapitalmarkt interessanter geworden. Aus meiner Sicht wäre es volkswirtschaftlich sinnvoller gewesen, wenn die Investition in Wohnungen in Deutschland gefördert worden wäre.