Bei der Listennummer 31 – das ist die Drucksache 14/5867 – schlage ich vor, das vorgesehene Berichtsdatum „1. Juli 2001“ in „1. November 2001“ abzuändern. Es handelt sich hier um den Antrag der Abgeordneten Unterländer, Dodell, Sackmann und anderer, Neue Sozial- und Bürgerkultur – Verbesserung rechtlicher und institutioneller Bedingungen für das bürgerschaftliche Engagement. Zu diesem Antrag liegt ein einstimmiges
Besteht damit Einverständnis, dass ich bei den Listennummern 14, 37, 53, 73, 74 und 75 die Empfehlungen der genannten Ausschüsse, im Übrigen die Ausschussfassungen entsprechend § 132 Absätze 3 und 4 der Geschäftsordnung unter Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen Änderung der Abstimmung zugrunde lege? – Ich hoffe nicht, dass sich nur deshalb kein Widerspruch erhebt, weil keiner mehr durchblickt.
Wer hinsichtlich der Listennummern 14, 37, 53, 73, 74 und 75 seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion in den vorher genannten Ausschüssen und in den übrigen Fällen dem entsprechenden Abstimmungsverhalten in den jeweils federführenden Ausschüssen bzw. im mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen unter Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen Änderung des Berichtstermins beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Abgeordneten, die im Saal sind. Damit übernimmt der Landtag diese Voten, und wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes.
Ich gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der CSU-Fraktion zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes bekannt. Mit Ja haben 101 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 67, es hat 1 Stimmenthaltung gegeben.
Dem Gesetzentwurf ist damit in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zugestimmt worden. Er hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) “.
Wahl von Vertrauensleuten und deren Vertretern für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg
Mit Schreiben vom 6. April 2001 hat Herr Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser mitgeteilt, dass die neunte Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg am 31. Dezember 2001 abläuft und für die Neuwahl bei den beiden Gerichten ein Wahlausschuss zu bestellen ist. – Übrigens, Herr Kollege Brunner, diese sind auch für Niederbayern zuständig.
Gemäß § 23 der Finanzgerichtsordnung hat der Landtag jeweils sieben Vertrauensleute und ihre Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg zu wählen. Nach dem d’Hondtschen Verfahren steht der Fraktion der CSU das Vorschlagsrecht für jeweils fünf und der Fraktion der SPD für jeweils zwei Vertrauensleute und deren Vertreter je Wahlausschuss zu.
Die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Persönlichkeiten können der Ihnen vorliegenden Liste entnommen werden. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Die Wahl der vorgeschlagenen Vertrauensleute sowie deren Vertreter soll in einfacher Form und gemeinsam durchgeführt werden. Wer mit der Bestellung der von den vorschlagsberechtigen Fraktionen benannten Persönlichkeiten zu Vertrauensleuten bzw. zu deren Vertretern für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Kolleginnen und Kollegen von SPD und CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Persönlichkeiten zu Vertrauensleuten bzw. zu deren Vertretern für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg gewählt.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Tagesordnung, soweit wir sie heute erledigen konnten. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.