Meine sehr verehrten Damen und Herren, der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf gibt vor, einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsförderung in Bayern leisten zu wollen. Herr Kollege Pfaffmann, ich habe Sie in der Ersten Lesung schon wissen lassen, dass es ein gewisses Dilemma darstellt, wenn sich ein Gesundheitspolitiker, als den ich Sie schätzen gelernt habe, plötzlich in der Bildungspolitik wiederfindet und meint, es müssten pädagogische Maßnahmen eingesetzt werden, um das Gesundheitsverhalten der Bevölkerung zu verbessern. Wenn Sie, wie Sie vorgeben, die einzelnen Protokolle gewissenhaft gelesen haben, werden Sie festgestellt haben, dass selbst Ihre Kollegen im Sozialpolitischen Ausschuss die Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfs mit angezogener Handbremse beurteilt haben, dass aber alle im Hohen Haus vertretenen Parteien die grundsätzlichen Gedankengänge, die sich hinter den Schlagwörtern „Gesundheitsförderung“ und „Prävention“ verbergen, selbstverständlich voll und ganz teilen.
Ihre Argumentation, Herr Kollege Pfaffmann, dass wir auf Initiativen der Staatsregierung warten müssten, um die Themen Prävention und Gesundheitsförderung in ihrer Bedeutung nicht nur zu erkennen, sondern umsetzen zu können, ist völlig falsch. Jeder gewissenhafte Gesundheitspolitiker – Herr Kollege Pfaffmann, das wissen Sie – setzt sich tagtäglich mit Präventionsmaßnahmen und Gesundheitsförderungsmaßnahmen in einer vernünftigen und bedarfsgerechten Gesundheitspolitik auseinander. Dazu bedarf es nicht, wie Sie meinen, des pädagogischen Instruments eines Gesetzes, das ist meines Erachtens sogar völlig kontraproduktiv. Gesundheitsförderung und Prävention müssen letztlich eine Ver
besserung der Lebenskompetenz des Einzelnen im Umgang mit Gefahrstoffen und mit Noxen für seine Gesundheit nach sich ziehen.
Kolleginnen und Kollegen, seien wir ehrlich: Auf jeder Zigarettenschachtel steht, dass der Gesundheitsminister/die Gesundheitsministerin vor den Gefahren des Rauchens warnt. Aber es gibt immer noch, auch hier im Hohen Haus, Kolleginnen und Kollegen, die dem nicht nachkommen, sondern nach wie vor dieses Laster pflegen.
Was will ich damit sagen? Herr Kollege Pfaffmann, ich verhehle nicht, dass in Ihrem Gesetzentwurf Gedankengänge enthalten sind, die nicht von der Hand zu weisen sind, die selbstverständlich von jedem vernünftigen Gesundheitspolitiker mitgetragen werden können. Das zeigt sich schon daran, dass große Teile Ihres Gesetzentwurfs bzw. der im Anhang befindlichen Begründung wortwörtlich aus dem Kapitel „Gesundheit“ des Sozialberichts der Bayerischen Staatsregierung abgeschrieben worden sind. Selbstverständlich müssen wir uns diese Gedankengänge aufgrund dieser Tatsache zu Eigen machen und haben sie auch in der breiten Diskussion, speziell im Sozialpolitischen Ausschuss, immer wieder zum Ausdruck gebracht. Aber – nehmen Sie das bitte so, wie ich es Ihnen sage – wir sind in diesem Zusammenhang gegen das Instrument Gesetz, zumal wenn es den hochtrabenden Begriff „Gesundheitsförderungsgesetz“ trägt.
Kolleginnen und Kollegen, wir sind der Meinung, hätten Sie einen umfassenden Antrag gestellt, in dem Einzelmaßnahmen zu den Themen Prävention und Gesundheitsförderung zusätzlich zu den bisherigen Aktivitäten in Bayern, auf die ich noch zu sprechen kommen werde, angesprochen werden, hätten Sie uns auf jeden Fall auf Ihrer Seite. Aber, Herr Kollege Pfaffmann, Sie haben in der Ersten Lesung ausgeführt – ich habe es mir zwar mitgenommen, will es aber nicht zitieren , dass Sie in vielen Fällen mangelnde Gesundheitsförderungsmaßnahmen und -programme in Bayern anmahnen. Ich habe Ihnen die Liste mitgebracht und gebe sie Ihnen nachher persönlich. Wenn Sie sich einmal das Arbeitsmaterial zum Kapitel „Gesundheit“ im Sozialbericht vornehmen, werden Sie erkennen, wie vielfältig die Maßnahmen sind, die in den verschiedensten Bereichen, bei welchen Krankheitsformen und in welchen Präventionskampagnen auch immer, in Bayern auf dem Sektor Gesundheitsförderung und Prävention bereits durchgeführt werden.
Ich habe schon erwähnt, Kollege Pfaffmann, dass wir es nicht für sinnvoll halten, gerade in diesem sensiblen Bereich der Gesundheitsförderung und der Prävention par Ordre du Mufti den Einzelnen, das Individuum, den Bürger anzuhalten, gewisse Dinge nicht zu tun.
Kollege Pfaffmann, Prävention vor einem Lungenkarzinom zum Beispiel ist ganz einfach. Die beste Prävention ist, nicht zu rauchen, und so gibt es viele erkennbare und nachvollziehbare Präventionsnotwendigkeiten, die Krankheiten verhindern.
Kollege Pfaffmann, Sie haben in der Ersten Lesung ausgeführt, seit zehn Jahren wisse man, dass sich die gesundheitliche Situation in der Bevölkerung permanent verschlechtere. Woher haben Sie dieses Märchen? Ich höre immer wieder, dass sich die Lebenserwartung unserer Bevölkerung bei Männern und Frauen in den letzten zehn Jahren Gott sei Dank wesentlich verbessert hat – doch nicht unter dem Aspekt, dass wir kränker geworden sind, sondern wohl dass wir gesünder geworden sind.
Kolleginnen und Kollegen, ich wiederhole mich: Trotz dieser richtigen Gedankengänge, die ja nichts Neues sind – für einen Gesundheitspolitiker ist das kalter Kaffee, wenn ich das beiläufig einmal sagen darf –, ist nach meiner Meinung die Vorgehensweise, sie in einem Gesetzentwurf einzubringen und zu verdeutlichen, in keiner Weise geeignet.
Herr Pfaffmann, ich verstehe Sie nicht. Sie waren einmal gesundheitspolitischer Sprecher Ihrer Partei im Münchner Rathaus. Erinnern Sie sich noch daran, was die Landeshauptstadt München in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung ohne Gesetzgebung alles spontan von sich aus auf den Weg gebracht hat? Ich denke zum Beispiel an das Healthy-City-Projekt, das eine hervorragende Umsetzung genossen hat. Es gab interaktive Verfahren, um in einer Großgemeinde wie München Gesundheitsförderung und -prävention den Bürgern nicht nur nahe zu bringen, sondern durch gezielte Maßnahmen letztlich Positives für den Einzelnen zu erreichen.
Stichwort Gesundheitsberichterstattung. Es gibt im Freistaat Bayern bereits eine breit angelegte Gesundheitsberichterstattung – ich will nicht wiederholen, was ich in der Ersten Lesung schon gesagt habe –, Bayerischer Gesundheits-Survey, ergänzt durch zusätzliche Erfassungen und methodische Abfragen von Gesundheitsdaten, die es dann ermöglichen – Frau Kollegin Schopper hat völlig zu Recht darauf hingewiesen – im Bereich des Krebsregisters bösartige Krankheiten zu erkennen, sie nicht nur zuzuordnen, sondern auch die richtigen Behandlungsmöglichkeiten entsprechend den einzelnen Tumorformen einzuleiten. Das ist meines Erachtens gerade unter dem Gesichtspunkt der Prävention bzw. im Anschluss daran der Therapie eine sehr segensreiche Möglichkeit der adäquaten Patientenversorgung im Freistaat Bayern.
Ich will nicht näher auf das Säuglingssterblichkeitsrisiko in der Bundesrepublik bzw. in Bayern eingehen. Unsere Kollegen haben sehr vernünftig gehandelt, als sie vor 20 Jahren das Neugeborenenscreening einführten und die notwendigen inhaltlichen Feststellungen bezüglich der Perinatalsituation und der hohen Säuglingssterblichkeitsrate trafen. Daraufhin wurden in Bayern Perinatalzentren eingerichtet, in denen die hohe Kompetenz der Geburtshilfe gegeben war, um bei Risikoschwangerschaften die notwendigen geburtshilflichen Maßnahmen einzuleiten.
Ich will auf die vielfältigen Angebote eingehen, die im Bereich der Suchtprävention bereits eingeleitet wurden oder in Vorbereitung sind. Herr Kollege Pfaffmann, wenn
Sie sich hier als der große Fachmann für Gesundheitsprävention darstellen, ist das natürlich eine zweischneidige Sache. Denn wenn Sie sagen: Wir sehen die Notwendigkeit auch in der Drogenpolitik in der Prävention alles zu tun, um die Gefahren durch das Suchtverhalten der Gesellschaft abzuwehren, dann müssen Sie auch sagen, dass Sie Ihren Überlegungen abgeschworen haben, Fixerstuben einzurichten und an Drogenabhängige Heroin durch den Staat abzugeben. Das würde Ihre Einsicht in die Notwendigkeit erkennen lassen, dass im drogenpräventiven Bereich gerade die Abgabe von Heroin durch den Staat und die Einrichtung von Fixerstuben kontraproduktiv ist.
Kolleginnen und Kollegen, jeder in der Drogenpolitik und in der Suchtpolitik Erfahrene weiß, dass das oberste Gebot in der Prävention von Suchtverhalten die Ächtung von Drogen ist. Kommen Sie heraus, Herr Pfaffmann, und sagen Sie, dass Sie Ihre bisherige Linie der Liberalisierung und Legalisierung endlich ad acta gelegt haben.
Kolleginnen und Kollegen, ich glaube zusammenfassend, dass es nicht angezeigt ist, in einem Gesetzentwurf durch eine pädagogische gesetzgeberische Maßnahme zusätzliches Empfinden und Sensibilität für die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention auf den Weg zu bringen. Ganz im Gegenteil – wir sind der Meinung, dass mit interaktiven Verfahren, die bereits, wie ich schon erwähnt habe, in vielfältigster Art und Weise eingerichtet worden sind und die angetan sind, die Lebenskompetenz für die Gesundheit des einzelnen Individuums auch in unserem Freistaat Bayern anzuregen, der richtige Weg beschritten wird. Nachdem Sie ja diese Grundüberlegungen grundsätzlich teilen, dürfen wir als CSU-Fraktion Sie schon heute einladen, mit uns über eine Gesundheitsinitiative, deren Inhalte unsere Fraktion vorlegen wird, zu diskutieren und dann die Aspekte, wie an die Bürger speziell Prävention und Gesundheitsförderung durch Aufklärung und Information zur Verbesserung der Situation herangebracht werden können, mit uns zu beraten und dann letztendlich unseren Vorstellungen zuzustimmen.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/5685 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt auf Drucksache 14/7045 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheitsund Familienpolitik dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der CSU. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
Ich bitte zunächst Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf um die Beantwortung der ersten Fragen. Der erste Fragesteller ist Herr Kollege Schieder.
Herr Staatsminister, bezüglich der künftigen Abwasserbeseitigung für die Ortsteile Schurbach und Kössain der Stadt Waldershof im Landkreis Tirschenreuth frage ich die Staatsregierung, ob und mit welchem Ergebnis die Errichtung einer eigenständigen und ortsnahen Entsorgungsanlage anstelle eines Anschlusses der Ortsteile an die zentrale Kanalisation vor allem unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten geprüft wurde und mit welchen Gründen der dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt bekannten Argumentation der Interessengemeinschaft „Preiswerte Abwasserentsorgung Schurbach“ nicht gefolgt wird.
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege Schieder, ein Variantenvergleich hat stattgefunden. Dieser Vergleich unter Einbeziehung auch der dezentralen Abwasserentsorgung mit einer eigenen Ortsteilkläranlage für Schurbach und Kössain hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten eine Vakuumentwässerung für Schurbach und Kössain mit Anschluss an das Kanalnetz von Rodenzenreuth und Reinigung der Abwässer in der Kläranlage Marktredwitz die wirtschaftlichste Entsorgungslösung darstellt.
Die Interessengemeinschaft „Preiswerte Abwasserentworgung Schurbach“ hat dann im Juli 1999 angekündigt, der Stadt Waldershof eine detaillierte und nachvollziehbare Planung für das von ihr favorisierte Entsorgungskonzept vorzulegen. Dies ist jedoch bis heute nicht erfolgt. Eine technische und wirtschaftliche Beurteilung dieses Entsorgungskonzeptes der Interessengemeinschaft war deshalb bislang nicht möglich. Die Stadt Waldershof hat aber zugesagt, bis zur Vorlage der Planung durch die Interessengemeinschaft keine weiteren Entscheidungen zu treffen. An diese Zusage hat sich die Stadt auch gehalten. Das ist der Sachstand, wie er sich nach den Recherchen darstellt.
Herr Minister, ich möchte Sie fragen: Inwieweit ergänzt oder ersetzt das vom Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen vorgestellte EMF-Monitoring die EMVUMessaktion der Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation, welche Vorteile bietet es gegenüber der Messreihe der Regulierungsbehörde, und welche Haus
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege Runge, bei dem EMF-Monitoring, das wir in Bayern durchführen wollen, und bei den Messungen der Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation – RegTP – handelt es sich um unterschiedliche Aufgabenstellungen. Die Messungen der RegTP dienen primär der Anlagenüberwachung. Durch diese soll die Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung nachgewiesen werden. Die Messungen sind im Allgemeinen Momentanmessungen von kurzer Dauer.
Mit den Messungen, die wir vom bayerischen Umweltministerium vornehmen wollen, also dem EMF-Monitoring Bayern, wird beabsichtigt, die mittlere Belastung unserer Bevölkerung in Wohngebieten durch elektromagnetische Felder zu dokumentieren und damit transparent zu machen. Durch Wiederholungsmessungen über die Jahre hinweg soll ein Trend aufgezeigt werden. Beispielsweise ist durch den Aufbau des UMTS-Netzes – wie wir alle wissen, sollen bis zum Jahre 2005 50% unserer Bevölkerung mit UMTS-Angeboten versorgt sein – ein Anstieg der Feldbelastung zu erwarten. Die Messungen, die wir durchführen wollen, sollen vorrangig in reinen Wohngebieten stattfinden und einen Tagesgang über 24 Stunden aufzeigen. Auch mögliche Effekte durch Einflüsse von Wetter und Jahreszeiten sollen erfasst werden. Insoweit ergänzen sich die Messungen des StMLU und der RegTP.
Ich darf es noch mit einem anderen Wort sagen: Was wir vorhaben, Herr Kollege Runge, ist praktisch ein Beobachtungssystem für elektromagnetische Felder, um auch Trends der Entwicklung der mittleren Belastung unserer Bevölkerung im Freistaat ablesen zu können.
Nun haben Sie noch nach den Kosten gefragt. Für die Pilotstudie zur Einführung eines dauerhaften EMF-Monitorings wurden Haushaltsmittel von rund 120000 DM verausgabt. Für die anstehenden Messungen rechnen wir mit Kosten von 600000 DM bis zu 1 Million DM je nach Intensität der Messungen pro Messzyklus. Die genauen Kosten können erst nach der weiteren Konkretisierung des Projekts ermittelt werden. Mit dem Projekt soll im kommenden Jahr, im Frühjahr 2002 begonnen werden.
Herr Minister, Sie haben von der Pilotstudie gesprochen. Sind für den späteren Ablauf und die Durchführung des Projektes schon Firmen, Institutionen oder Einzelpersonen vorgesehen?
Das Landesamt für Umweltschutz – LfU – ist beauftragt, das Monitoring zu konkretisieren und dann auch durchzuführen. Dabei soll auch auf externe Leistungen, zum Beispiel die Beteiligung von Messinstituten zurückgegriffen werden, je nachdem, welches genaue Konzept das LfU für die Konkretisierung und Realisierung des Monitorings schließlich vorschlagen wird.
Herr Staatsminister, inwieweit werden die Messungen des bayerischen Monitorings mit den Betreibern abgesprochen, bzw. werden die Messaktionen ohne Wissen der Betreiber durchgeführt?
Es ist vorgesehen, dass die Messungen an ausgewählten Punkten im Freistaat stattfinden, bevorzugt, wie ich vorhin schon gesagt habe, in reinen Wohngebieten, um mittels eines Rasters, das mit einer Größenordnung von etwa 200 Messpunkten über das ganze Land gelegt werden soll, einen Überblick über die mittlere Belastungssituation während eines 24-Stunden-Verlaufs zu erhalten. Schon daraus ergibt sich, dass das ein vom Freistaat Bayern in eigener Verantwortung unabhängig von den Betreibern, ohne Absprache mit den Betreibern durchgeführtes Beobachtungssystem sein wird.
Herr Staatsminister, was versprechen Sie sich von Ergebnissen „mittlerer Belastungssituationen“ der Bevölkerung?
In die Ergänzung der Antwort auf die Frage von Frau Paulig kann ich Ihre Frage gleich einbeziehen. Es soll nicht nur die Strahlenexposition von Mobilfunkantennenanlagen gemessen werden, sondern es sollen die elektromagnetischen Felder insgesamt gemessen werden, also auch die Emissionen von Radio- und Fernsehsendeanlagen und anderen mehr. Herr Kollege Hartenstein, wir wollen zunächst einmal eine Bestandsaufnahme machen, damit wir überhaupt wissen, wovon wir bei der Belastung durch elektromagnetische Felder im Freistaat reden. Wir haben eine solche Belastung schon über Jahrzehnte hinweg. Sie wächst aber weiter, und das nicht zuletzt aufgrund der mobilen Kommunikation. Deswegen wollen wir eine Bestandsaufnahme machen, um die Entwicklung der Belastung zu erkennen. Wir wollen ein Beobachtungssystem aufbauen, welches uns in die Lage versetzt, bei einer Addition von Belastungen,