Protokoll der Sitzung vom 10.10.2001

Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Frau Paulig, die Mitwirkung und die Entwicklung dieses Vorhabens durch die Direktion für ländliche Entwicklung haben dazu beigetragen, dass sich diese Arbeitsgemeinschaft jetzt wahrscheinlich bewerben wird. Das schließt doch nicht aus, dass sie sich bewirbt. Die Direktion für ländliche Entwicklung ist ja nicht eingebunden in das Vorhaben, auch das Bayerische Staatsministerium nicht. Die bewerben sich und werden dadurch – das möchte ich klarstellen – in keiner Weise behindert.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Hartenstein.

(Wortmeldung der Frau Abgeordneten Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Kollegin, Sie haben drei Fragen gestellt. Das war es. Jetzt ist Herr Kollege Hartenstein an der Reihe. Freundlicherweise wird Herr Staatsminister Dr. Schnappauf die Frage beantworten.

Hartenstein (fraktionslos) : Herr Staatsminister, wie beurteilt die Staatsregierung erstens nach den furchtbaren Terroranschlägen von Amerika, zweitens nach den inzwischen erfolgten Angriffen der Amerikaner und Briten auf militärische Einrichtungen und Ausbildungslager der Taliban in Afghanistan sowie drittens nach dem beim Kernkraftwerk Philippsburg jüngst festgestellten mangelnden Sicherheitsbewusstsein der zuständigen Betriebsleitung und des Eigentümers das sogenannte Restrisiko der in Bayern in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Herr Kollege Hartenstein, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Staatsregierung setzt sich, wie Sie wissen, aus umwelt- und energiepolitischen Gründen für die friedliche Nutzung der Kernenergie ein. Wir fordern dabei von den Anlagen ein Höchstmaß an Sicherheit nach dem international anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik. Wie Sie gesagt haben, haben zwei Ereignisse, einmal der Terroranschlag in den USA und zum anderen die Antwort der Vereinigten Staaten bzw. der internationalen Staatengemeinschaft darauf die Frage der Sicherheit der Kernkraftwerke erneut zur Debatte gestellt. Auch der Vorfall von Philippsburg gibt Anlass, über die Sicherheit erneut nachzudenken.

Die durch den Terroranschlag verursachten neuen Gefährdungsszenarien betreffen letzten Endes unsere gesamte öffentliche technologische und wirtschaftliche Infrastruktur. Angesichts der Dimension des Terrors müssen wir sehen, dass es einen absoluten, einen 100%-igen Schutz öffentlicher Infrastruktur nicht gibt. Ein Restrisiko wird daher immer verbleiben. Dies müssen wir als die Basis für den Weg in die Zukunft sehen. Die Kernenergie hat Vorzüge. Sie ist zum Beispiel frei von CO2, und das ist im Interesse des Klimaschutzes. Die Anlagen, deren Kernbrennstoffe aus dem Inland kommen, garantieren Versorgungssicherheit. Das alles hat uns dazu bewegt, einem nachhaltigen Energiemix das Wort zu reden. Allerdings haben wir in der Vergangenheit wie auch heute immer auf einen höchsten Sicherheitsstandard gepocht. Deshalb haben wir nach den angesprochenen Ereignissen weitere Schritte in die Wege geleitet:

Erstens. Bereits einen Tag nach Bekanntwerden der Terroranschläge in den USA hat das Umweltministerium beim TÜV Süddeutschland eine sofortige Einschätzung

zur Frage des Schutzes der bayerischen Kernreaktoren gegen Flugzeugabstürze in Auftrag gegeben. Der TÜV hat bestätigt, dass die Auslegung gegen schnellfliegende Militärflugzeuge auch einen großen Teil des Gefährdungspotentials durch Verkehrsflugzeuge abdeckt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Ausmaß des baulichen Schutzes von der Bauzeit der Kernkraftwerke und den damals in Betracht zu ziehenden Typen von Militärflugzeugen abhängig ist.

Zweitens. Zukunftsweisende Aussagen erwarten wir von der Internationalen Länderkommission Kerntechnik, der ILK, welche – wie Sie wissen – von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ins Leben gerufen wurde und welche aus zehn international renommierten Experten besteht. Von ihr erwarten wir in Kürze eine Empfehlung mit Hinweisen auf das weitere Vorgehen.

Drittens. Die Bayerische Staatsregierung hat am 9. Oktober 2001 – also gestern – beschlossen, beim Landesamt für Umweltschutz fünf zusätzliche Stellen zu schaffen, aus denen eine Sondergruppe eingerichtet werden soll, um die Sicherheitsherausforderungen im Lichte der neuen Dimension des Terrors bewältigen zu können.

Viertens. Schließlich hat die Staatsregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit beschlossen, denen gerade auch im Hinblick auf Kernkraftwerke hohe Bedeutung zukommt.

Soviel, Herr Kollege Hartenstein, zu den beiden ersten Aspekten Ihrer Frage.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum dritten Aspekt. Sie haben die Vorkommnisse im Kernkraftwerk Philippsburg angesprochen. Nach Einschätzung des in Baden-Württemberg für die atomrechtliche Aufsicht zuständigen Ministers Ulrich Müller hat das Vorkommnis dort ernsthafte Zweifel an einer hinreichend zuverlässigen Betriebsführung aufgeworfen. Wir werden daraus auch für die bayerischen Kernkraftwerke unsere eigenen Schlussfolgerungen ziehen. Ich habe eine außerplanmäßige Prüfung veranlasst. Dabei gehen wir allen öffentlichen und selbst nichtöffentlichen Hinweisen nach. Ich werde die Betreiber und die Vertreter der begutachtenden Unternehmen zu einem Spitzengespräch einladen, um Konsequenzen aus den Vorkommnissen in Philippsburg und den aktuellen Vorgängen zu erörtern. Die Betreiber – das möchte ich noch einmal ganz deutlich machen – müssen wissen, dass ihre Anlagen in Bayern nur dann in Betrieb bleiben können bzw. nach Revisionen, wie sie derzeit beim Kernkraftwerk Isar I im Gange ist, wieder angefahren werden dürfen, wenn die Aufsichtsbehörde davon überzeugt ist, dass die Betriebssicherheit der Anlage und die Zuverlässigkeit des Betreibers gewährleistet sind.

Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Hartenstein.

Herr Staatsminister, wie steht die Staatsregierung zu der Ankündigung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin, bei Vorliegen entsprechender

Gefährdungshinweise eine Abschaltung der Atomanlagen einleiten zu wollen?

Herr Staatsminister.

Die Abschaltung der Kernkraftwerke kann allenfalls Risiko minimieren, aber nicht beseitigen. Sie wissen, dass letzten Endes das radioaktive Inventar aus der Anlage verbracht werden müsste, um Risiko tatsächlich zu beseitigen. Das ist je nach Vorlaufzeit nicht möglich, denn dafür ist ein längerer Zeitraum einzukalkulieren, sodass man mit einer pauschalen Forderung nach Abschaltung der Herausforderung und der Situation nicht gerecht werden würde. Ich denke, wir müssen die Situation jeweils nach dem aktuellen Gefährdungsgrad beurteilen. Im Moment haben wir nach Angaben der Sicherheitsbehörden eine abstrakte Gefährdungssituation in Deutschland allgemein. Das schließt die gesamte öffentliche Infrastruktur ein. Wenn sich die Gefährdungssituation konkretisieren würde und Kernkraftwerke einbezogen würden, dann müsste auch entsprechend gehandelt werden. Das sollte aber von der jeweiligen Gefährdungssituation abhängig gemacht werden.

Zusatzfrage: Herr Kollege Hartenstein.

Herr Staatsminister, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, gegebenenfalls nach einer Flugzeugentführung über dem Luftraum der Bundesrepublik einen beabsichtigten gezielten Absturz auf ein Kernkraftwerk verhindern zu können?

Herr Präsident, Herr Kollege Hartenstein, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese in der Öffentlichkeit vielfach zitierte Frage ist eine rein theoretische Frage, die am ehesten mit dem Hinweis, den der Bundesinnenminister im Gespräch mit dem bayerischen Ministerpräsidenten gegeben hat, zu beantworten, nämlich dass sich daraus ergibt, wie wichtig es ist, die Sicherheit am Boden, an den Flughäfen und vor dem Betreten der Flugzeuge zu verbessern. Das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist, dass sowohl der Bund als auch Bayern ihre Sicherheitskommissionen, der Bund die RSK, Bayern die ILK, eingeschaltet haben um nach weiteren Verbesserungen der Sicherheit vor dieser neuen Dimension des Terrors Ausschau zu halten. Ich will aber an dieser Stelle, Herr Kollege Hartenstein, auch deutlich machen, dass die Haltung des Bundes in sich widersprüchlich ist.

Auf der einen Seite wird die Zahl der Zwischenlager in Deutschland von gegenwärtig zwei auf künftig vierzehn vervielfacht, auf der anderen Seite wird die unterirdische Endlagerung ausgesetzt. Die Erkundung soll, wie Sie wissen, über viele Jahre hinweg auf die Zeitachse geschoben werden. Man spricht davon, dass man das Endlager frühestens 2030 verfügbar haben will. Die Endlagerung ist als unterirdische Lagerung die sicherste Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente. Des

halb kann an dieser Stelle der Bund nur noch einmal aufgefordert werden, die erst vor wenigen Tagen beschlossene Kürzung der Mittel für die Erkundung des Endlagers in Höhe von 23% rückgängig zu machen, um das radioaktive Restinventar schnellstmöglich einer unterirdischen Endlagerung zuzuführen.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Hartenstein.

Herr Staatsminister, wer haftet gegebenenfalls für Schäden nach einem terroristischen Anschlag auf ein Atomkraftwerk. Ich wäre damit einverstanden, dass Sie mir eine schriftliche Antwort zukommen lassen, denn das lässt sich sicherlich nicht so einfach beantworten.

Herr Kollege Hartenstein, das können wir gerne schriftlich konkretisieren. Es gelten die allgemeinen Regelungen, aber wir können das präziser schriftlich nachreichen.

Damit ist diese Frage erledigt. Damit ist auch Ihr Part, Herr Staatsminister, beendet.

Ich darf jetzt Frau Staatsministerin Stewens bitten, die beiden nächsten Fragen zu beantworten. Der erste Fragesteller in dieser Runde ist Herr Kollege Boutter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unter der grundsätzlichen Vorbemerkung, dass es sich hier um eine bayernweite Problematik handelt und Würzburg nur die Spitze des Eisbergs darstellt, frage ich die Bayerische Staatsregierung: Wie entwickelte sich in den letzten drei Jahren der Antragsstau am Sozialgericht Würzburg, warum konnte der Antragsstau am Sozialgericht Würzburg entgegen anders lautender Prognose der Staatsregierung nicht abgebaut werden, und mit welcher Begründung verweigert die Staatsregierung weiterhin die Schaffung zusätzlicher Richterstellen am Sozialgericht Würzburg?

Frau Staatsministerin.

Sehr geehrter Herr Kollege, die Verfahrensdauer im Jahr 2000 lag am SG Würzburg mit 20,76 Monaten über dem bayerischen Durchschnitt von 17,77 Monaten. Der Bestand an unerledigten Streitverfahren nahm von 1998 bis zum Jahr 2000 von 6019 auf 6216 zu. Das ist eine Zunahme von 3,27%, die Zunahme in Bayern beträgt insgesamt 9,60%. Die für die Personal- und Stellenverteilung maßgebliche Eingangsbelastung der zurückliegenden drei Jahre von ca. 326 Verfahrenseingängen je Richterstelle unterschreitet aber klar das Mittel der bayerischen Sozialgerichte von 341 Verfahren. In der Belastungsrangfolge nimmt das Sozialgericht Würzburg in Bayern den 6. Rang ein.

Es ist zwar gelungen, die bayerischen Sozialgerichte seit 1999 durch ressortinterne Umsetzungen um insgesamt vier Richterstellen zu verstärken. Eine Verstärkung des Sozialgerichts Würzburg war aber leider nicht möglich, weil diese Stellen in Abstimmung mit dem Bayerischen Landessozialgericht vorrangig zur Unterstützung höher belasteter Gerichte eingesetzt werden mussten. Es ist also eine Zunahme in ganz Bayern. Das sehen Sie schon an den Prozentzahlen.

Weitere interne Stellenumschichtungen werden wir nicht vornehmen können. Hier haben die mit dem Ziel der Rückführung der Staatsverschuldung von Landtag und Staatsregierung beschlossenen Stellenabbauprogramme und die Belastungsanstiege im gesamten Geschäftsbereich die Möglichkeiten für einen adäquaten Ausgleich deutlich beschränkt.

Da im Zuge der aktuellen Aufstellung des Nachtragshaushalts 2002 der Stellenplan nicht geöffnet wird, werde ich bei der Veranschlagung für den Doppelhaushalt 2003/2004 die Schaffung zusätzlicher Richterplanstellen beantragen, damit Rechtsstreite bei diesen Gerichtsbarkeiten schneller bearbeitet und abgeschlossen werden können. Es muss uns hierbei aber auch bewusst bleiben, dass es die finanzielle Situation des Freistaats mit einer Personalausgabenquote von ca. 41,8% im Jahr 2001 keinesfalls ermöglicht, neue Stellen in einem Umfang zu schaffen, der die Belastungsanstiege der zurückliegenden Jahre vollends kompensiert.

Sofern es möglich wird, der Sozialgerichtsbarkeit zusätzliche Stellen zuzuweisen, wird das Ministerium in Abstimmung mit dem Bayerischen Landessozialgericht über eine bedarfsgerechte Verteilung entscheiden.

Herr Kollege, Sie haben eingangs darauf hingewiesen, dass es Ihnen letztlich um die gesamte Sozialgerichtsbarkeit in Bayern geht. Hierbei werden wir unserer Verpflichtung gerecht bleiben, innerhalb des gesamten Geschäftsbereichs die Funktionsfähigkeit aller Behörden- und Gerichtszweige aufrecht zu erhalten und für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen. Die Verbesserung der Situation in der Sozialgerichtsbarkeit kann aber auch nicht alleine durch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen gelingen. So haben wir mittlerweile erreicht, dass 90% der Richterarbeitsplätze in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit mit moderner Technik ausgestattet sind. Am Sozialgericht Würzburg stehen sogar allen Richtern und Richterinnen eigene PCs zur Verfügung. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Richterschaft nachhaltig bei ihrer Aufgabenerledigung zu unterstützen und zu entlasten.

Darüber hinaus ist das Ministerium bemüht, auch weiterhin die Richterstellen der Sozialgerichtsbarkeit von haushaltsgesetzlichen Stelleneinsparungen durch ressortinterne Umschichtungen auszunehmen. Hinsichtlich der im Freistaat Bayern grundsätzlich geltenden sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre konnte das Ministerium für die Sozialgerichtsbarkeit im aktuellen Haushalt erneut eine Ausnahme dahin gehend erreichen, dass die Stellen für Senatsvorsitzende der II. Instanz ganz ausgenommen sind und die Sperre für die übrigen Stellen des richterlichen und nichtrichterlichen Personals nur drei

Monate beträgt. Dies ist schon eine gewisse Erleichterung. Auch die notwendige Einarbeitung der Nachwuchsrichter am Bayerischen Landessozialgericht wurde auf in der Regel zwei Monate verkürzt.

Das Ministerium ist stets bestrebt, für einen möglichst frühzeitigen Ersatz zu sorgen. Aufgrund der Ausschreibungspflicht für höherwertige Richterstellen und der oben genannten Stellenwiederbesetzungssperre ist jedoch in manchen Fällen leider keine nahtlose Nachbesetzung möglich.

Erste Zusatzfrage: der Fragesteller. Bitte.

Frau Staatsministerin, unter der Voraussetzung, dass Sozialgerichte in der Regel über existenzielle Fragen entscheiden, zum Beispiel über Rentengewährung, und die Personen meist unverschuldet in Not geraten sind, frage ich Sie, für wie bürgerfreundlich Sie die gerade von Ihnen genannte Verfahrensdauer einschätzen und wie Sie in diesem Zusammenhang die Auswirkungen der Ausweitung der Wiederbesetzungssperre von sechs auf neun Monate, die gestern verkündet wurde, beurteilen.

Frau Staatsministerin, bitte.

Meiner sehr ausführlichen Antwort haben Sie schon entnehmen können, dass ich mich selbstverständlich bei der Aufstellung des neuen Doppelhaushalts 2003/2004 intensiv für Richterstellen in der Sozialgerichtsbarkeit einsetzen werde, um die Verfahrensdauer zu verkürzen, weil ich – das sage ich Ihnen ganz offen – die Verfahrensdauer gerade im Falle von älteren Bürgerinnen und Bürgern in Bayern – siehe auch die VdK-Kritik – in dieser Form für nicht länger hinnehmbar halte. Deshalb werde ich mich intensiv dafür einsetzen.

Nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Eykmann.

Frau Staatsministerin! Können Sie bestätigen, dass Ihnen persönlich und Ihrem Hause vom Kollegen Ach und von mir ein konkretes Programm für zusätzliche Richterstellen am Sozialgericht Würzburg vorgelegt worden ist, ein Programm, das mit den Richtern vor Ort entwickelt worden ist und das Chancen hat, im Doppelhaushalt 2003/2004 nachhaltig verwirklicht zu werden?

Danke, Herr Kollege Eykmann. Dieses Programm wurde uns vorgelegt und ist übrigens außerordentlich hilfreich, auch bei meinen Haushaltsverhandlungen zum nächsten Doppelhaushalt. Das würde letztlich Erleichterungen am Sozialgericht Würzburg schaffen.

Letzte Zusatzfrage stellt Herr Kollege Boutter.

Frau Staatsministerin, können Sie dann auch bestätigen, dass ich bereits im vergangenen Jahr mit Ihrem Ministerium deshalb Kontakt aufgenommen habe und mehrfach mit Ihrem Staatssekretär in Verbindung stand, um hier eine Verbesserung zu erreichen, und dass die Aktionen der Kollegen Eykmann und Ach erst im Nachhinein erfolgten, um die Stimmung auf lokaler Ebene für die CSU zu verbessern?