Walter Eykmann
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich mich den Ausführungen der Frau Kollegin Naaß widme, möchte ich doch gern eine Frage an die SPD stellen: Hat die Gewerkschaft Verdi die bayerische SPD so im Griff, dass sie vorher mit Ihnen ein Pressegespräch zu dieser Aktu
ellen Stunde führt und Sie auf diese Weise gebrieft werden?
Das habe ich in diesem Parlament zum allerersten Mal erlebt.
Sie haben sich mit der Gewerkschaft Verdi vorher zu einem Pressegespräch getroffen und haben dort versucht, die Dinge darzustellen, die Sie jetzt gerade ausgeführt haben. Sie hätten sich das Pressegespräch sparen können. Verehrte Frau Kollegin Naaß, Sie hätten den Pressevertretern Ihre Rede vom Dezember 2002 zeigen sollen, die abgedruckt ist. Sie haben heute nämlich genau die gleiche Rede wie damals gehalten. Dadurch, dass Sie sich wiederholen, wird es nicht besser.
Frau Stahl, von Ihnen habe ich im Moment noch gar nicht gesprochen – seien Sie einmal vorsichtig. Das wird noch viel schlimmer.
Ich frage mich jedenfalls: Was ist das eigentlich für ein parlamentarisches Selbstverständnis der SPD, wenn sie Funktionären vorher sagt, was sie nachher im Hohen Hause sagen will? Ich rate Ihnen, einmal die Memoiren, die Erinnerungen von Willy Brandt durchzulesen und dort den klugen Satz zu beherzigen:
„Leider haben wir in Deutschland eine beträchtliche Fähigkeit, uns Fäden zu ziehen, über die wir dann stolpern.“ Zitat Ende. Ich behaupte, Sie stolpern nicht mehr, sondern Sie straucheln und fallen sogar. Ich denke da nur an die letzten Wahlen in der Bundesrepublik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben gefragt: Was ist los im öffentlichen Dienst in Bayern?
Darauf gebe ich die Antwort: Großartige Leistungen werden auf allen Verwaltungsebenen im öffentlichen Dienst erbracht. Ich kenne mich auf diesem Gebiet aus. Ich behaupte: Es gibt keinen besseren öffentlichen Dienst als den in Bayern.
Ich möchte noch einmal an meinen Gedanken mit der Gewerkschaft anknüpfen: Ihnen ist doch bekannt, dass in der SPD-Bundestagsfraktion drei Viertel der dort tätigen Damen und Herren in der Gewerkschaft sind. Jetzt versuchen Sie, diese Politik in Bayern umzusetzen.
Herr Kollege Wörner, warum sind Sie so nervös? – Dann haben Sie die Frage gestellt, ob die Staatsregierung ihre Hausaufgaben erledigt habe. Ich glaube nicht, dass Parlamentarier, Sie, ich oder die Staatsregierung, zu Hausaufgaben genötigt werden müssen.
Wenn ich mich recht erinnere, haben wir der Rede von Frau Kollegin Naaß relativ ruhig zugehört.
Noch einmal zu den Hausaufgaben: Wenn Sie dieser Aktuellen Stunde einen vernünftigen Titel gegeben hätten, zum Beispiel „Zukunft des öffentlichen Dienstes“, hätten wir mit Ihnen darüber sprechen können. Dann hätten wir zum Beispiel angeführt, dass Herr Wowereit und Frau Simonis das Beamtentum, für das Sie sich so einsetzen, abschaffen wollen. Ich werde mich dem Beispiel unseres Herrn Bundespräsidenten anschließen und künftig häufiger ein Bibelzitat bringen. Ich habe Matthäus 6, 1 herausgesucht. „Hütet euch davor, Gutes nur deshalb zu tun, um von den „Funktionären“ bewundert zu werden.“ Das können Sie bei Matthäus 6, 1 nachlesen.
Frau Kollegin Naaß, Sie haben in Ihrer Rede fairerweise die 800 Millionen Euro Steuermindereinnahmen erwähnt, die im November respektive im Dezember bekannt geworden sind und in der Nachschubliste der Staatsregierung für den Doppelhaushalt ausgeglichen werden mussten. Wenn Sie korrekt nachrechnen, müssten von diesen 800 Millionen eigentlich 336 Millionen aus dem öffentlichen Dienst für das Jahr 2003 gestrichen werden, da wir eine Personalquote von 42% haben. Dies ist jedoch nicht geschehen. Tatsächlich sind nur 28 Millionen gestrichen worden. Ich möchte auf diesen Sachverhalt besonders aufmerksam machen.
Da wir diese Steuereinnahmen in Höhe von 800 Millionen nicht gehabt haben, wird offenkundig, dass wir es mit einer miserablen Wirtschaftspolitik der SPD auf Bundesebene zu tun haben. Sie war der Grund für diese fehlenden Steuereinnahmen. Der Grund war nicht, dass irgendwelche Menschen in Bayern den Beamten etwas nehmen wollten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt ein Thema, auf das ich näher eingehen möchte, damit Sie mir nicht vorwerfen können, ich hätte mich davor gedrückt. Ich meine das Thema „Anhebung der Altersgrenze für die Teilzeit auf 60 Jahre“. Sie wissen, dass dieses Thema ein „Lieblingskind“ von mir war. Im Landtagswahlkampf 1998 wurde es verkündet. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern haben wir die Altersteilzeit zum 1. September 1999 eingeführt. Dieses System beruhte von Anfang an auf der Kostenneutralität. Die Entwicklung hat jedoch gezeigt, dass die Altersteil
zeit nicht mehr kostenneutral zu leisten ist. Wir haben deshalb offen und deutlich gesagt, dass die Altersteilzeit in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr möglich ist. Das ist doch nur recht und billig.
Verehrter Herr Kollege Strasser, das ist ein Punkt, den Sie schon bei der Rentenversicherung nicht kapiert haben: Wir mussten den demografischen Faktor einführen. Wir haben damit sicherlich auch Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger, die Beamtinnen und Beamten geschaffen. Wir verschleiern das nicht, sondern stehen dazu.
Ich möchte dazu noch anmerken, dass ein Mensch mit 60 Jahren noch nicht am Ende seiner Kräfte ist. Ich bin in diesem Hause fast der älteste Abgeordnete, aber Sie können sehen, was ich für ein Jungbrunnen bin. Sie sehen also, was ein Mensch über 60 Jahre noch alles leisten kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme damit zu dem schwierigen Thema der Beihilfen bei den Arbeitnehmern. Ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam der Auffassung sind, dass es ordnungspolitisch falsch ist, wenn Arbeitnehmer Beihilfe bekommen. Das ist ordnungspolitisch nicht in Ordnung. Dennoch ist festzuhalten, dass vor 20 bis 30 Jahren hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze Personen, die einmal Beamte waren und dann Angestellte geworden sind, angeboten wurde, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln oder in der privaten Krankenversicherung zu bleiben. Im letzteren Fall haben sie die Beihilfe bekommen. Durch den Haushaltsbeschluss sind hier gravierende und kritische Fälle aufgetreten, die durch einen Beschluss der CSU-Landtagsfraktion und eine Kabinettsvorlage gelöst werden. Die Frage ist, ob diese Fälle umfänglich genug gelöst worden sind. Deshalb würde ich der SPD und den GRÜNEN raten, über ihre eigenen Dringlichkeitsanträge nicht abstimmen zu lassen, sondern sie in den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zu überweisen, damit sie dort im Rahmen der konkreten Gesetzesberatung behandelt werden können.
Wenn ich mir die beiden Anträge ansehe, stelle ich fest, dass sie noch nicht vollkommen fertiggestellt sind. Einige Dinge fehlen in diesen Anträgen. Insofern wären Sie gut beraten, wenn Sie die Anträge nicht zur Abstimmung stellten, sondern sie in den Ausschuss überweisen ließen. Eines ist sicher: Für die Personen, die damals die private Krankenversicherung gewählt haben, muss ein Bestandsschutz geschaffen werden. Ich vermute, dass dieser Punkt sowohl im Kabinettsbeschluss als auch in dem noch vorzulegenden Gesetzentwurf berücksichtigt sein wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich der SPD den Rat geben, weiterhin solche Aktuellen Stunden zu beantragen. Als ich das Thema dieser Aktuellen Stunde gelesen habe, habe ich mich an de Gaulle und Cohn-Bendit erinnert. Nach den Studentenunruhen in Paris wurde Cohn-Bendit vom Innenminis
ter des Landes verwiesen. De Gaulle, der zu spät davon erfuhr, ließ den Minister zu sich kommen und machte ihm den Vorwurf: „Soviel hätten Sie begreifen müssen, dass Cohn-Bendit mein bester Wahlhelfer ist.“ Ich kann der SPD nur empfehlen, weiterhin solche Aktuellen Stunden zu beantragen. Sie wären dann für uns der beste Wahlhelfer am 21. September.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der eben aufgerufene Dringlichkeitsantrag hat den Titel „Fairer Umgang mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes“. Ich würde gerne die Opposition fragen, ob das so ist. Zum Beispiel:
Welche Bundesregierung hat die erarbeiteten Versorgungsansprüche für Beamte um 3,25% gesenkt? – Antwort: Kabinett Schröder. Zweite Frage: Welche Bundesregierung hat für die aktiven Beamten Deutschlands im Jahre 2000 eine Nullrunde beschlossen? – Antwort: Kabinett Schröder. Ist das fair? – Dritte Frage: Welche Bundesregierung empfiehlt eine Nullrunde? – Im Moment Ulla Schmidt – Regierung Schröder.
Es gibt ja auch verbeamtete Ärzte. Daran sieht man zunächst einmal, dass die Formulierung „fairer Umgang“ offensichtlich an dieser Stelle eindeutig in eine falsche Richtung zielt.
Ich möchte mich als Abschluss dieser Bemerkung über den fairen Umgang einer rhetorischen Methode bedienen, die ich beim gegenwärtigen Bundespräsidenten gelernt habe, nämlich dass man manche Dinge mit einem Zitat aus der Bibel belegt. Ich bitte Sie, einmal in die Bergpredigt hineinzuschauen, bei Matthäus 7,3. Da Sie diese sicherlich nicht alle im Kopf haben – bei der SPD kann ich mir das gar nicht vorstellen – –
Darum helfe ich Ihnen ja.
Da steht bei 7,3 in der Bergpredigt:
Was siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, den Balken in deinem Auge beachtest du nicht.
Dieses Zitat kennen Sie wahrscheinlich alle. Aber jeder versäumt, zwei Zeilen weiter in der Bergpredigt zu lesen; da steht noch etwas viel Schöneres im Anschluss an dieses Zitat, also Matthäus 7,5:
Du Heuchler! Zieh zuerst den Balken aus deinem Auge, dann magst du zusehen, wie du den Splitter aus dem Auge deines Bruders herausziehst.
Verehrte SPD, erst den Balken, dann kommen wir dran.
In Ihrem Antrag fordern Sie, die Staatsregierung möge von ihrer Forderung nach einer Nullrunde Abstand nehmen. Also, ich habe bisher gelernt, dass in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder nicht nur die Bayerische Staatsregierung vertreten ist. So viel ich weiß, sitzen dort auch SPD-Ministerpräsidenten oder Vertreter von SPDRegierungen. Das ist eigentlich eine ganz klare Geschichte. Das heißt also, wenn sich die Tarifgemeinschaft, der bekanntermaßen auch SPD-Länder angehören, auf eine Nullrunde festlegte, dann wäre das für Sie eigentlich, wenn man den Antrag annähme, ein Denkverbot für die Angehörigen der von der SPD regierten Ländern in der Tarifgemeinschaft. Sie können doch nicht auf der einen Seite die CSU auffordern und selber nicht dabei sein.
Sie sagen, die CSU bzw. die Staatsregierung möge die Tarifautonomie beachten und respektieren.
Das tun wir doch.
Verehrter Herr Kollege Wörner – ich sehe Sie gerade so schön –, ich habe gehört, Sie haben gestern bei der großen Demonstration von ver.di auf dem Odeonsplatz sinngemäß gesagt, dass Sie die Forderung von ver.di voll unterstützten, auch die gesamte SPD im Landtag stünde dahinter. Da frage ich Sie: Was machen denn dann Ihre Vertreter in der Tarifgemeinschaft? – Sie können doch nicht draußen sagen, Sie seien dafür, und an anderer Stelle sind Sie dagegen. Sie verwechseln Ihr Mandat als Gewerkschaftsführer mit Ihrem Mandat als Landtagsabgeordneter. Da sollte man schon versuchen, ein bisschen zu differenzieren.
Herr Kollege Franzke, wir beide verstehen uns relativ gut; es ist jedenfalls so, dass wir uns nicht laut streiten. Wenn Sie hier allerdings etwas vortragen, was nicht richtig ist, dann muss ich das klarstellen. In Ihrer Rede haben Sie gerade behauptet – das wird das Protokoll bestätigen –, Ministerpräsident Stoiber habe als Erster die Wochenarbeitszeit für Beamte auf 40 Stunden angehoben. Wenn er das war, dann kann das nur im Juni 1993 gewesen sein; denn damals ist er Ministerpräsident geworden. Ich darf Sie daran erinnern, dass Frau Simonis das eine Woche vorher gemacht hat. Sie müssen das also richtig zitieren. Beide waren im gleichen Boot. Frau Kollegin von Truchseß nickt mir zu, ich habe also Recht! Es ist eindeutig so, dass Frau Simonis damals die Erste war. Ich darf aber auch betonen, dass Ministerpräsident Stoiber das damals vor der Landtagswahl gemacht hat. Sie aber kommen mit solchen Dingen immer erst nach der Wahl.
Da Sie die Altersteilzeit angesprochen haben, kann ich mich nicht zurückhalten, auch dazu etwas zu sagen. Die Bayerische Staatsregierung hat ihren Entwurf für den Doppelhaushalt 2003/2004 am 30. Juli vorgelegt. Darin stand, dass die Antragsaltersgrenze für Altersteilzeit von 56 auf 58 Jahre hinaufgesetzt wird. Das ist vor der Wahl gewesen. Ich halte das für unangenehm – das weiß jeder hier im Haus –, aber es ist fair und deutlich gesagt. In Nordrhein-Westfalen hingegen hat Herr Clement am 24. September 2002 – damals war er noch nicht als Nachfolger des Bundeskanzlers vorgesehen –, und damit zwei Tage nach der Bundestagswahl in Düsseldorf beschlossen, dass die Altersteilzeit in toto abgeschafft wird. Das war nach der Wahl. Wir sind fairer, denn wir sagen das vor der Wahl, und damit weiß man, was wir wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, mit diesen Ausführungen habe ich hinreichend bewiesen, dass alle drei Argumente Ihres Antrags eindeutig falsch sind. Sie liegen daneben, und von Ihnen, Herr Kollege Franzke, hätte ich eigentlich erwartet, dass Sie dieses
Thema viel intelligenter angehen. Mit dem Thema Nullrunde bringen Sie Fragen des Tarifs in den Landtag, und dort hat es nichts verloren. Aus Achtung vor den Tarifparteien würden wir solche Anträge niemals stellen. Ich bitte darum, den Antrag abzulehnen.
Herr Staatsminister, sehen Sie eine Möglichkeit, durch eine Änderung der Regelung über die Gastschulbeiträge, die auch in diesem Kontext gesehen werden müssen, eine Entlastung für Würzburg herbeizuführen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatssekretär, können für die nun favorisierte Lösung der Anbindung von Estenfeld her Zuschüsse gewährt werden?
Frau Staatsministerin! Können Sie bestätigen, dass Ihnen persönlich und Ihrem Hause vom Kollegen Ach und von mir ein konkretes Programm für zusätzliche Richterstellen am Sozialgericht Würzburg vorgelegt worden ist, ein Programm, das mit den Richtern vor Ort entwickelt worden ist und das Chancen hat, im Doppelhaushalt 2003/2004 nachhaltig verwirklicht zu werden?
Verehrte Frau Kollegin, da sehen Sie, wie schnell Sie sich irren können. Da Sie davon gesprochen haben, dass Herr Minister am 29. September beim Beamtenbund dieses behauptet habe, frage ich Sie: Haben Sie selbst gehört, dass er das gesagt hat?
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur drei kurze Anmerkungen. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist sehr gut. Er ist schon deshalb sehr gut, weil er die unselige Ökosteuer ein wenig kompensiert.
Beide großen Fraktionen – ich weiß nicht, wo die GRÜNEN geblieben sind – haben in kluger Vorausplanung bereits vor etwa vier bis sechs Wochen einen Antrag eingebracht, dass dieses Gesetz nicht, wie bisher geplant, zum 1. Juli, sondern bereits zum 1. April in Kraft treten soll.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei der SPD, dass sie ebenfalls einen solchen Antrag eingebracht hat. Auf diese Weise kommt es dazu, dass wir am Donnerstag eine Sondersitzung haben werden, um diese Dinge voranzutreiben. Ich bitte auch die beiden anderen Ausschüsse um eine zügige Beratung, damit das Gesetz tatsächlich am 1. April in Kraft treten kann.
Wir haben in unseren Antrag noch etwas Zusätzliches hineingeschrieben, und das werden wir dann auch verwirklichen. Es soll nämlich das Schlechtwegegeld, vor allen für die Forstbeamtinnen und Forstbeamten, erhöht werden, weil wir glauben, dass diese in besonderer Weise beeinträchtigt sind.
Zwei weitere sinnvolle Punkte sind in dem Gesetz zu sehen: zum einen eine Kostenverbesserung für die Bediensteten, zum anderen eine Verwaltungsvereinfachung.
Letzter Punkt. Herr Kollege Franzke, wir beide verstehen uns recht gut. Aber an einer Stelle haben Sie, nämlich beim Thema – –
Er sitzt ja nicht immer auf seinem Platz, da kann er auch nicht zuhören.
Herr Kollege Franzke hat bei der Hauptversammlung des Beamtenbundes ein bisschen gezündelt, indem er seiner Meinung Ausdruck gegeben hat, dieses Gesetz würde in großem Umfang gegenfinanziert werden müssen.
Die von Ihnen damals vermuteten Tatbestände treffen nicht zu, sondern es werden volle 6,5 Millionen DM aus dem Haushalt herausgenommen und für die Wegstreckenentschädigung und die Schlechtwege-Entschädigung ausbezahlt.
Herr Kollege, ich hätte eine kurze Zwischenfrage gerne erlaubt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, bitte ich Sie, ans Mikrofon zu gehen.
Sie haben die Situation am 29. September 2000 durchaus richtig beschrieben. Aber in Ihrer Frage steckte die Vermutung, dass es eine Kompensation geben müsse, und die gibt es eben nicht. Das wollte ich bei dieser Gelegenheit mit besonderer Freude feststellen.
Ich darf also noch einmal darum bitten, dass der Gesetzentwurf an die Ausschüsse verwiesen wird und dass sich der Haushaltsausschuss sowie der Rechts- und Verfassungsausschuss in der nächsten Woche beeilen, damit das Gesetz am 1. April in Kraft treten kann. Ich bedanke mich und hoffe, dass so beschlossen wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Naaß.
Zum Thema 1. Januar 2001. Frau Kollegin Naaß, ist Ihnen bekannt, dass es einen Unterschied gibt zwischen einem Gesetz und einer Verordnung?
Der Grund liegt darin, dass die Bundesregierung zu diesem Thema eine Verordnung vorgelegt hat, während wir ein Gesetz wollen.
Herr Staatsminister, wie schätzen Sie die Erfolgschancen eines Antrags der Stadt Würzburg zu eben dieser Bedarfszuweisung ein, wenn in dem Antrag stünde – jetzt mache ich die Hausaufgaben der Stadt Würzburg –, dass die Rückgänge bei der Gewerbesteuer überdimensional groß sind? Würde in einem solchen Fall ein Bedarfszuweisungsantrag Erfolg haben?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.