Protokoll der Sitzung vom 30.01.2002

Kommunalpolitik für die Menschen und mit den Menschen: Ein wesentliches Element ist dabei die Daseinsvorsorge als Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Hier haben sich die Rahmenbedingungen stark verändert. Ich nenne nur die Einführung des Wettbewerbs bei Strom und Gas, den zunehmenden Wettbewerb im ÖPNV, die Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen in der Abfallwirtschaft und Bestrebungen, auch die kommunale Wasserversorgung dem Wettbewerb zu öffnen.

Bayern hat die Zeichen der Zeit früher als andere Länder erkannt. Mit den Gesetzen von 1995 und 1998 haben wir die unternehmerischen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen auf eine sichere Grundlage gestellt.

Bereits jetzt können wir sagen, dass sich das neue kommunale Unternehmensrecht bewährt hat. Es hat bundesweite Vorbildwirkung, was sich daraus ergibt, dass eine Reihe von Ländern Regelungen aus der Bayerischen Gemeindeordnung, etwa über das Kommunalunterneh

men, das wir neu eingeführt haben, übernommen hat. Ich freue mich, dass das neue Unternehmensrecht in einer Landtagsanhörung vom April 2000 sowohl von den Kommunen als auch von der Privatwirtschaft ausgesprochen positiv bewertet und als zukunftsweisend bezeichnet wurde. Die ausgewogenen Regelungen verbessern die Rahmenbedingungen für kommunale Unternehmen in einem verschärften Wettbewerb, ohne die ordnungspolitische Balance gegenüber der Privatwirtschaft und dem Mittelstand zu verschieben. Dass das so bleibt, ist ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung.

Ich begrüße es daher außerordentlich, dass die Wirtschaft und die kommunalen Spitzenverbände durch meine Vermittlung eine so genannte Clearingstelle eingerichtet haben bzw. einrichten, die unter Moderation meines Hauses Gelegenheit zur Erörterung strittiger Fragen bietet. Wir wollen, dass eine Lösung der Frage, wo eine öffentliche Aufgabe besteht, wo sich die Kommune betätigen kann und wo das Handwerk zuständig ist, nicht vor den Gerichten ausprozessiert, sondern in einem vernünftigen Gespräch miteinander geregelt wird. Die Clearingstelle wird dabei hoffentlich eine wichtige Rolle spielen.

Bayern tut alles, um die kommunale Daseinsvorsorge in moderner Form zu gewährleisten. Die Aktivitäten der EU müssen wir aber mit größter Wachsamkeit verfolgen. Wir treten den Bestrebungen, die Leistungen der Daseinsvorsorge ausschließlich unter Wettbewerbsgesichtspunkten zu sehen, mit allem Nachdruck entgegen. Das gilt gerade für die Wasserversorgung, aber künftig auch für die Abfallwirtschaft. Eine Liberalisierung von bestimmten Leistungen der Daseinsvorsorge kann zwar positiv sein, abzulehnen sind aber Pläne der EU, auch die inhaltlichen Anforderungen an die Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge auf europäischer Ebene umfassend zu regeln. Gerade die Versorgung mit Trinkwasser ist und bleibt Aufgabe der Mitgliedsstaaten und ihrer Kommunen. Wasser ist die wichtigste Lebensgrundlage und kein Wirtschaftsgut wie Strom oder Gas! Monopole ohne öffentlich-rechtliche Kontrolle müssen verhindert werden. Wenn schon ein Monopol, was bei Wasser manchmal zwangsläufig ist, dann ein öffentlich kontrolliertes. Angesichts der hohen Standards in Deutschland wollen wir keine inhaltlichen Zugeständnisse machen.

Hier ist auch der Bund gefordert. Bundeswirtschaftsminister Müller sollte deshalb seine Überlegungen, bestehende Strukturen in der kommunalen Wasserversorgung zu zerschlagen und damit die kommunale Selbstverwaltung in ihrem Kern zu treffen, schleunigst ad acta legen.

(Beifall bei der CSU)

Ich brauche nicht zu betonen, dass Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände in der Abwehr solcher Vorstellungen Seite an Seite stehen. So hat die Staatsregierung Ende des letzten Jahres einen Entschließungsantrag gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung in den Bundesrat eingebracht. Er wird übermorgen im Plenum des Bundesrats behandelt werden und hoffentlich die Zustimmung aller Länder finden. Schützenhilfe haben wir bereits von der Innenministerkonferenz erhal

ten, die auf meine Initiative hin einstimmige Beschlüsse zur Verteidigung der kommunalen Trinkwasserversorgung gefasst hat.

Eine wichtige Rolle in der Daseinsvorsorge spielen auch die Sparkassen. Sie kennen die Verhältnisse vor Ort und sind damit wichtige Partner für den Bürger und den heimischen Mittelstand.

Zwei Drittel der Firmenkredite im Handwerk werden durch die Sparkassen in Bayern ausgereicht. Die Sparkassen leisten neben den Volks- und Raiffeisenbanken einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen, zumal Handwerk und Mittelstand hierfür die wichtigsten Garanten sind. Dieser Beitrag gewinnt umso mehr an Bedeutung, als sich im Gegensatz dazu die Großbanken zunehmend aus der Fläche und aus der Kreditversorgung des Mittelstandes zurückziehen. Wir brauchen auch künftig für Bayern starke und leistungsfähige Sparkassen in kommunaler Trägerschaft.

(Beifall bei der CSU)

Die kommunale Trägerschaft, die Veränderung der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung haben wir gestern bei der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes behandelt. Ich verweise darauf, dass wir gestern schon festgestellt haben, dass es erfreulicherweise in diesem Haus eine breite Übereinstimmung gibt, die kommunale Eigentümerschaft beizubehalten.

Lassen Sie mich zur inneren Sicherheit auf kommunaler Ebene kommen. Politik für die Menschen und mit den Menschen in unseren Kommunen bedeutet auch, Sicherheit zu gewährleisten. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit.

Der Staat kann die Aufgaben nicht alleine erfüllen. Hier sind auch die Gemeinden als örtliche Sicherheitsbehörden gefordert. Die gemeinsame Erklärung des Innenministeriums und der kommunalen Spitzenverbände vom Dezember 1998 beweist, dass wir alle an einem Strang ziehen.

In 46 bayerischen Städten sorgen inzwischen Sicherheitswachten für mehr vorbeugenden Schutz vor Kriminalität. Insgesamt engagieren sich hier über 400 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich für die Sicherheit. Die Resonanz der Bevölkerung ist außerordentlich positiv. Wie sinnvoll die Sicherheitswachten die Arbeit der Polizei ergänzen, zeigt ein Fall vom letzten Herbst in Landshut, wo aufgrund der Hinweise eines Angehörigen der Sicherheitswacht die Polizei einen Kinderschänder festnehmen konnte.

Die SPD hat in Irsee eine ganze Reihe ihrer Positionen zur inneren Sicherheit korrigiert. Ich will das durchaus respektieren. Aber es fehlt, dass sie sich noch eindeutig positiv zur Sicherheitswacht äußert. Ich erinnere Sie daran, dass Kollege Dr. Püchel aus Sachsen-Anhalt, der im letzten Jahr Vorsitzender der Innenministerkonferenz war, die Sicherheitswacht als SPD-Gesetzesinitiative in Sachsen-Anhalt eingeführt hat. Inzwischen werden

diese Leute unterstützt, und ihre Tätigkeit wird nicht mehr in Zweifel gezogen.

(Hoderlein (SPD): Herr Minister, wir haben nicht korrigiert, sondern präzisiert!)

Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt zur Videoüberwachung in Regensburg ergeben, dass die polizeiliche Videoüberwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen wesentlich dazu beitragen kann, Straftaten aufzuklären, Tatverdächtige zu identifizieren und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Die Diskussion des vergangenen Jahres ist wahrscheinlich überholt. Ich gehe davon aus, dass auch die SPD-Landtagsfraktion sich nach ihrem jüngsten Papier von Irsee ausdrücklich zur polizeilichen Videoüberwachung bekennt. Das wäre positiv.

Wir haben am kommenden Wochenende in München eine herausragende Herausforderung zu bewältigen. Wir müssen mit mehreren tausend gewaltbereiten Demonstranten rechnen. Ich habe angewiesen, sämtliche mobile Videoanlagen in München einzusetzen, um präventive und repressive Möglichkeiten zu haben. Straftäter sollen keine Freiräume haben. Wir werden die modernste Technik – einschließlich der Aufzeichnung – nutzen, um mitzuhelfen.

(Beifall bei der CSU)

Es wäre gut, wenn nicht nur wie beim Oktoberfest die rot-grün regierte Stadt München die hälftige Mitfinanzierung übernähme, sondern wenn auch sie im Landtag glasklar sagen würde, dass sie meine Anordnung unterstützt.

(Beifall bei der CSU)

Nicht erst seit dem 11. September bemühen wir uns intensiv, eine einheitliche Notrufnummer 112 für Rettungsdienst und Feuerwehr einzuführen. Die „112“ kann man sich leicht einprägen und auch aus Mobilfunknetzen, also dem Handy, vorwahlfrei anwählen. Feuerwehr und Rettungsdienst müssen sehr oft bei ein und demselben Einsatz gemeinsam Hilfe leisten. Es ist daher ein unschätzbarer Vorteil, wenn die Alarmierung aus einer Hand erfolgen kann.

Die Staatsregierung wird im Frühjahr einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der die Einführung integrierter Leitstellen in ganz Bayern zum Ziel hat. Mit der Errichtung der ersten sieben Leitstellen hoffen wir noch in diesem Jahr beginnen zu können.

Sie werden fragen, warum das länger dauert, als wir ursprünglich erwartet hatten. – Die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände hat sehr viel länger gedauert. Der Landkreistag und der Städtetag konnten sie in zwei Monaten nicht abgeben. Sie benötigten eine Fristverlängerung bis Ende Oktober 2001. Wir haben auf Arbeitsebene Kommissionen eingesetzt, weil wir großen Wert darauf legen, dass das Gesetz niemandem übergestülpt wird. Wir wollten unser Konzept mit den Verbänden gemeinsam erörtern, damit die technischen Probleme gemeinsam gelöst werden können. Wo viele

Ehrenamtliche arbeiten, muss darauf Rücksicht genommen werden.

Zwei Themen werden besonders intensiv diskutiert, nämlich die Nachalarmierungsstelle und die Trägerschaft. Wir werden das in den nächsten Wochen auch im Parlament breit erörtern. Wir stehen unmittelbar davor, die integrierte Leitstelle gesetzlich einzuführen, und werden noch heuer mit der Errichtung der ersten Leitstellen beginnen. Ich bitte um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der CSU)

Wie erfolgreich Staat und Kommunen zusammenarbeiten, wird auch bei der gemeinsamen Aufgabe der Wohnraumförderung sichtbar. Die Staatsregierung bekennt sich zu einer aktiven Wohnungspolitik. Trotz der angespannten Haushaltslage stellt Bayern heuer 286 Millionen Euro aus Landesmitteln für die soziale Wohnraumförderung bereit. Seit Oktober 2000 fördern wir zudem Familien beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum zur Eigennutzung in einem eigenen Programm mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen.

Mir ist das ein großes Anliegen, deshalb will ich hervorheben: Die hohen Kosten für eine neue Wohnung im Ballungsraum München machen es den meisten nicht möglich, sich eine neue Wohnung zu kaufen. Deshalb ist der Zweiterwerb häufig der Einstieg. Dadurch können jüngere Leute oder Leute, die keine Erbschaft gemacht haben, es schaffen, im Ballungsraum München zu Wohneigentum zu kommen. Lieber Kollege Faltlhauser, ich bin dankbar, dass wir bei den Gesprächen bezüglich der Verwendung der Erlöse der Landesbank die Verlängerungen erreichen konnten. Es ist für sehr viele Durchschnittsfamilien im Ballungsraum München die einzige Chance, an Wohneigentum zu kommen, zunächst mit dem Zweiterwerb zu beginnen. Deswegen sollten wir diesen Weg weitergehen.

Mit der Wohnungsbauförderung gibt die Staatsregierung wichtige Impulse für die regionale Bauwirtschaft. Die meisten Bauaufträge werden an heimische Baubetriebe vergeben. Mit Sorge betrachten wir daher, dass inzwischen selbst die Zahl der Baufreigaben bei den Einfamilienhäusern deutlich nach unten geht. Das hängt ganz wesentlich mit den falschen Weichenstellungen der Koalition zusammen. Ich muss feststellen, dass die Zuweisungen für den sozialen Wohnraumbau drastisch gekürzt wurden. Die Bundesregierung hat gegenüber 1998 eine Mittelkürzung um 67% vorgenommen. Ich halte das für falsch. Ich halte es auch für falsch, dass viele steuerrechtliche Regelungen für den Wohnungsbau verschlechtert worden sind.

(Beifall bei der CSU)

Kaum jemand, der an der Fachdiskussion beteiligt ist, bestreitet, dass die Kumulierung der Maßnahmen – nicht die einzelne Maßnahme – die Botschaft transportiert, dass der Wohnungsbau nicht mehr als wichtige Maßnahme betrachtet wird. Entsprechend hoch sind auch die Rückgänge, was viele Nachteile mit sich bringt.

Eine besondere Verantwortung tragen die Kommunen als Träger der Planungshoheit bei der städtebaulichen Entwicklung. Neue Aufgaben, wie etwa die Erprobung neuer Beteiligungsformen in städtebaulichen Planungsprozessen, stellen die einzelne Kommune oft vor große Herausforderungen. So weit die Planungen modellhafte Ansätze von allgemeinem Interesse erwarten lassen, gibt der Freistaat hierfür Zuschüsse.

Eine nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden unterstützt der Freistaat Bayern insbesondere auch mit der Städtebauförderung. Die Schwerpunkte der Förderung – die Stärkung der Innenstädte und Ortszentren, die „soziale Stadt“, die Konversion von Brachflächen und die ökologische Erneuerung – verdeutlichen die Zielrichtung der zukunftsfähigen bayerischen Strukturpolitik. Für das Jahr 2002 stehen in Bayern für diese Aufgabe etwa 125 Millionen Euro Finanzhilfen der EU, des Bundes und des Landes zur Verfügung.

Eine besondere Herausforderung stellt der Strukturwandel in den Innenstädten und Ortszentren dar. Daher habe ich im November 1999 die Initiative „Bayerische Innenstädte: unverwechselbar – attraktiv – lebenswert“ ins Leben gerufen und die gemeinsame Verantwortung von Staat, Kommunen und Wirtschaft herausgestellt. Ihr Ziel ist es vor allem, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kommunen zu verbessern. Inzwischen haben zahlreiche regionale und lokale Aktionen das Anliegen der Initiative aufgegriffen. Um das notwendige Engagement der Bürger und der örtlichen Wirtschaft zu stärken, werden in der Städtebauförderung vermehrt kooperative Ansätze unterstützt. Dies zeigt zusammen mit der genannten Initiative deutliche Erfolge. Seit 1998 hat sich die Zahl der Kommunen, die im Rahmen von Stadtmarketingaktivitäten Strategien für ihre Zentren erarbeiten, deutlich von 50 auf 90 erhöht.

Der Freistaat Bayern beteiligt sich seit 1999 an dem von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam getragenen Städtebauförderungsprogramm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“. Mit großem Engagement sind aktuell 35 Projekte in 28 Städten und Gemeinden mit der ganzheitlichen Erneuerung von Problemgebieten befasst. Eine mittelfristige Programmlaufzeit und eine verlässliche Finanzierung sind unsere wesentlichen Forderungen an den Bund.

Ein besonderes Anliegen ist für uns, die örtlichen Verkehrsverhältnisse in den Kommunen zu verbessern. Wir fördern deswegen den Straßenbau mit staatlichen Finanzmitteln. Mit Zuschüssen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz in Höhe von jährlich über 200 Millionen Euro ermöglichen wir es vielen Gemeinden, ihre Verkehrsinfrastruktur entscheidend zu verbessern. Einschließlich der Leistungen der Kommunen bedeutet dies ein Bauvolumen von etwa 350 Millionen Euro im Jahr. Damit gewährleisten wir nicht nur einen zukunftsfähigen Straßenbau, sondern schaffen auch neue Arbeitsplätze.

Herr Kollege Strasser, die Abfinanzierung erfolgt zeitgerecht und ohne irgendwelche Rückstände.

(Strasser (SPD): Weil wir Bundesmittel haben!)

Durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes haben wir zudem die Voraussetzungen für das Modell „Staatsstraßen in kommunaler Sonderbaulast“ geschaffen. Das mit insgesamt 35,8 Millionen Euro dotierte Sonderprogramm war ein großer Erfolg und wird weitergeführt. Auch hier ist die Finanzierung zeitnah. Es können jedoch nicht alle Wünsche gleichzeitig aufgenommen werden.

(Mehrlich (SPD): Staatsstraßenbau auf Kosten der Kommunen!)

Es gibt eine gewisse Reihenfolge. Es ist aber eine Selbstverständlichkeit, dass man nicht sämtliche Wünsche gleichzeitig erfüllen kann, sondern dass man nach Dringlichkeit gehen muss. Man kann nicht alle Planungen gleichzeitig aufnehmen. Wir führen die Maßnahmen gemäß der Dringlichkeit durch.

Im Rahmen ihrer Planungshoheit tragen die Kommunen eine große Verantwortung für die Umwelt. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Landschaftsplanung. Die Gemeinden haben hiervon erfreulicherweise in hohem Maße Gebrauch gemacht. Über 1350 Gemeinden haben Landschaftspläne erstellt. 66% der Fläche Bayerns werden mit solchen Planungen abgedeckt.

Hervorheben möchte ich auch die Leistungen der Kommunen bei der Umsetzung von Naturschutzaufgaben und Landschaftspflegemaßnahmen. Die Landschaftspflegeverbände, in denen Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz gleichermaßen vertreten sind, leisten hier wichtige Arbeit.

Eine bedeutende Rolle spielen die Kommunen bei der Erstellung eines landesweiten Biotopverbundsystems. Dies gilt sowohl für die Übernahme der Trägerschaft als auch für die Bereitstellung ökologisch wertvollen kommunalen Grundbesitzes. Eine entsprechende Förderung erfolgt.

Schließlich haben die Kommunen einen großen Anteil an der Schaffung von Erholungseinrichtungen. Auch dafür haben wir viele Fördermittel bereitgestellt.

Einen Schwerpunkt will ich auf moderne Kommunalverwaltungen legen. Die Attraktivität unserer Kommunen hängt nicht zuletzt auch davon ab, dass sie über eine bürgerfreundliche und effektive Verwaltung verfügen. Es ist unser Ziel, die Kommunen durch vielfältige Bemühungen der Verwaltungsreform als Dienstleistungszentren zu stärken. Alle Umfrageergebnisse belegen: Wir sind hier auf einem sehr guten Weg.