Frau Schmidt, es ist eine offene Ganztagsschule; schauen Sie sich die Konzepte an. Sie decken sich zum Teil wörtlich mit den Konzepten, die wir in Bayern beschlossen haben.
Wenn Sie das hinzurechnen, was wir an Ganztagsplätzen in den nächsten Jahren schaffen werden, dann werden wir – da sind wir uns sicher – die Zahl von 300 Schulen in Bayern am Ende dieser Zeit auch erreichen.
Die Finanzierung, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nach unserer Auffassung eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Kommunen. Das sehen nicht nur wir so, sondern auch Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
Unsere Konzepte für Ganztagsbetreuungsangebote – ich will es Ihnen nochmals sagen; anscheinend muss man es Ihnen drei-, vier-, fünfmal sagen, bis Sie es zur Kenntnis nehmen –, umfassen neben der Mittagsverpflegung, neben der Betreuung bei der Erledigung der Hausaufgaben und neben Förderkursen auch sportliche, musische und gestalterische Aktivitäten, also die ganze Bandbreite der Förderung der Kinder. All das ist in unseren Angeboten enthalten.
Wir meinen, die Umsetzung vor Ort ist der richtige Weg. So wird die konkrete Gestaltung nicht irgendwo „verabreicht“, sondern erfolgt in enger Abstimmung mit der Schule, mit der Kommune, mit Trägern und Eltern, um den tatsächlichen Bedarf vor Ort zu klären, um die Situation vor Ort aufzugreifen, um die Wahlmöglichkeit für Eltern und für Schüler zu gewährleisten und natürlich auch die ausgezeichnete Jugendarbeit der Vereine und der Verbände in Zukunft einzubeziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Bundeskanzler Schröder jetzt sagt, er wolle die Ganztagsschule zur Chefsache machen, sage ich: Wenn er das genauso macht wie bei der Chefsache Ost oder bei der Chefsache Arbeitsmarkt, dann wird da nicht viel passieren.
Ich möchte, Herr Präsident und liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz kurz einige Richtigstellungen vornehmen.
Kollege Schultz hat die Förderung der Mütterzentren angesprochen. Abgesehen davon, dass wir eines der wenigen Bundesländer sind, die überhaupt Mütterzentren fördern, werden bei der Förderung die Abschlagszahlungen vierteljährlich überwiesen. Etwas anderes verlangen wir von den Mütterzentren nicht. Was hier behauptet worden ist, ist schlicht und einfach falsch.
in die Förderung der Selbsthilfegruppen, der MutterKind-Gruppen. Auch hier sind wir unter den Ländern in Deutschland einzigartig.
Auch zur Kinderbetreuung bei den unter Dreijährigen möchte ich etwas sagen. Nach der jüngsten Abfrage durch das Bundesfamilienministerium sind von Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bezüglich der Betreuung der unter Dreijährigen überhaupt keine Daten genannt worden. Und, Herr Kollege Schultz, Sie haben es auch ganz klar gesagt: Die Daten aus dem Jugend- und Familienbericht sind von 1999; wir schreiben aber das Jahr 2002. Bitte, nehmen Sie das endlich zur Kenntnis!
Und das lassen Sie mich ebenfalls noch sagen: Kein Land der Bundesrepublik Deutschland kann wie wir eine Familienoffensive mit 313 Millionen Euro aufweisen. Bayern geht hier bei der Kinderbetreuung in die Offensive.
Ich lasse jetzt noch über die mit zur Beratung aufgerufenen Dringlichkeitsanträge abstimmen. Zu beiden ist namentliche Abstimmung beantragt.
Zunächst lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend „Kinder und Beruf vereinbaren!“ auf Drucksache 14/8993 abstimmen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt: die Ja-Urne auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion; die Urne für Stimmenthaltungen befindet sich wie immer auf dem Stenografentisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt.
Zwischenzeitlich führen wir die namentliche Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion betreffend Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit auf Drucksache 14/8994 durch. Bei dieser Abstimmung steht die Ja-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion, die Nein-Urne auf der Seite der Opposition. Man kann in die Nein-Urne aber auch Ja-Stimmen werfen; denn wie ich sehe, hat die SPD Zustimmung signalisiert. Es gilt: Alle Stimmzettel können in jede Urne eingeworfen werden.
Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD legt Ihnen einen Gesetzentwurf vor, der die Auswahl des Spitzenpersonals beim Bayerischen Rundfunk demokratischer und transparenter gestalten soll. Dazu wollen wir das Bayerische Rundfunkgesetz ändern. Gemäß unserem Vorschlag sollen die Direktoren, die leitenden Angestellten, die so genannten Hauptabteilungsleiter, also etwa Herr Dr. Fuchs, Herr Gottlieb oder Frau Scharnagel, in Zukunft vom Rundfunkrat gewählt und nicht nur bestätigt werden.
Jetzt ist es so, dass der Intendant einen Vorschlag macht, ohne vorher öffentlich auszuschreiben. Nach dem Motto „friss oder stirb“ kann dann der Rundfunkrat zustimmen oder ablehnen. Nun wird aber im öffentlichen Bereich normalerweise öffentlich oder zumindest intern ausgeschrieben. Diesem Wettbewerb müssen sich beim Bayerischen Rundfunk auch die über 3000 Mitarbeiter stellen: die Kameraleute, die Techniker und Technikerinnen, die Redakteure und Redakteurinnen, die Verwalter
Dies soll aber nicht für die 30 Führungskräfte des Bayerischen Rundfunks gelten. Da frage ich mich: Wieso soll das für diese 30 Führungskräfte nicht gelten, wenn es doch auch ganz oben für den Intendanten gilt? Auch dieser kann Gegenkandidaten bekommen, und dann wird demokratisch abgestimmt.
Wir wollen, dass der Intendant gemäß unserem Gesetzentwurf nach öffentlicher Ausschreibung eine Vorschlagsliste vorlegt, die mindestens drei Namen enthalten muss. Dieser Vorschlagsliste muss eine Würdigung der fachlichen und persönlichen Eignung und der Eignung für die Mitarbeiterführung der Vorgeschlagenen sowie eine Stellungnahme der Frauenbeauftragten beigefügt sein. Bei Wiederwahl kann auf diese Ausschreibung und auf die Vorschlagsliste durch Beschluss des Rundfunkrats verzichtet werden.
Das ist ein Verfahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sich an das Verfahren zur Berufung von Professoren anlehnt. Ich glaube, was dazu dient, die Besten für die Hochschulen auszusuchen, was also auf der Seite der Universitäten richtig ist, kann auf der anderen Seite nicht ganz falsch sein.
Wir sind in Bayern in so manchen Bereichen Vorreiter, und es würde uns gut anstehen, wenn wir auch im Bereich Demokratie und Transparenz Vorreiter wären. Wir glauben also, dass, was für die Universitäten richtig ist, auch für die anderen öffentlichen Bereiche richtig sein kann, insbesondere wenn es sich um Spitzenpersonal für den Bayerischen Rundfunk handelt.
Der Intendant, in diesem Fall noch der alte, hat unseren Gesetzentwurf abgelehnt. Das ist verständlich, da es für den Intendanten ja einen Machtverlust bedeuten würde. Auch Teile des Rundfunkrates haben die Neuregelung abgelehnt; ich will das ganz ehrlich sagen.
Wir haben nicht abgestimmt, Herr Kollege. Das hätten wir zwar tun können, aber wir haben es nicht getan.
Das hängt wohl damit zusammen, dass Bayern damit auch Vorreiter für die ARD wäre. Ich sage es noch einmal: Es könnten zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ja auch einmal konstruktive Vorschläge aus Bayern kommen. Bisher hat der Kandidat die ARD immer nur dazu benutzt, um Drohungen, zum Beispiel beim Finanzausgleich oder in ähnlichen Bereichen, unter das deutsche Volk zu bringen.
Vielleicht hängt die Ablehnung des neuen Gesetzes durch Teile des Rundfunkrates aber auch damit zusammen, dass die CSU sehr frühzeitig signalisiert hat, dass sie den SPD-Vorschlag ablehnt, obwohl wir durchaus verhandlungsbereit gewesen wären, etwa dazu, dass man etwa den stellvertretenden Intendanten ausnimmt oder das Wahlgremium verkleinert.
Die CSU lehnt also ab, und man muss sich schon einmal fragen: Warum lehnt die CSU ein Verfahren ab, das demokratischer und transparenter ist? Das einzige Motiv, das mir dazu einfällt: Machtverlust. Dazu passt die
Aussage des medienpolitischen Sprechers – der „Rundfunkriese“ Söder ist nicht da, wie ich sehe –, der in solchen Fällen immer zu sagen pflegt: Das dürfen wir uns nicht aus der Hand nehmen lassen. Vielleicht kann man so etwas denken, aber man sollte es nicht sagen, wie man überhaupt an den Abstimmungen im Rundfunkrat feststellen kann, dass das nicht immer so funktioniert.
Es ist wenig verwunderlich, dass der „Spiegel“ in seinen Artikeln über den Freistaat Bayern schreibt:
In den vergangenen zwei Jahren hat die CSU den Bayerischen Rundfunk zu ihrem Lautsprecher gemacht, vor allem durch Personalpolitik. Im Funkhaus wird keine Spitzenposition besetzt, ohne dass die Staatskanzlei, oft auch Stoiber selber, den Segen dazu gibt.