In den vergangenen zwei Jahren hat die CSU den Bayerischen Rundfunk zu ihrem Lautsprecher gemacht, vor allem durch Personalpolitik. Im Funkhaus wird keine Spitzenposition besetzt, ohne dass die Staatskanzlei, oft auch Stoiber selber, den Segen dazu gibt.
Aber der „Spiegel“ ist ja nicht das einzige Presseorgan in der ganzen Landschaft. Ich höre überall von „Schwarzfunk“ und „Staatsfunk“. Nehmen Sie zum Beispiel die Berichterstattung der „Nürnberger Nachrichten“ über die Wahlen im Freistaat Bayern. Das ist eine schallende Ohrfeige für das, was der Bayerische Rundfunk in seiner Berichterstattung über die Kommunalwahlen im Fernsehen geboten hat. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
Nein, aber es ist ein Beispiel. Er hat gesagt „Spiegel“, ich sage „Nürnberger Nachrichten“ oder „Süddeutsche Zeitung“. Ich könnte Ihnen, Herr Kollege Glück, seitenweise die „Pressespiegel“ vorlesen, die Sie ja auch bekommen, wo darüber geschrieben wird, dass der Einfluss der Staatskanzlei auf den Bayerischen Rundfunk schon sehr groß ist.
Vor allem der Bayerische Rundfunk macht dem Landesvater viel Freude. Gern, ausgiebig und unkritisch schwärmen BR-Journalisten für ihre Nachrichten
Das kritisieren Sie doch immer, Herr König. Wollen Sie die SPD-Zeitung, den „Vorwärts“, und den Bayerischen Rundfunk auf die gleiche Stufe stellen?
Ich möchte differenzieren zwischen dem Hörfunk und dem Fernsehen. Warum schafft es der Hörfunk, für alle eine ausgewogene Berichterstattung herzubringen? Warum schafft es der Hörfunk immer wieder, objektiv zu berichten, sodass jeder zwar mal beleidigt ist, aber jeder sich wiederfindet? In den politischen Berichterstattungen des Bayerischen Fernsehens ist so etwas eben nicht festzustellen. Das Bayerische Fernsehen macht in allen Bereichen gutes Programm, warum nicht auch bei der politischen Berichterstattung? Das ist die Frage, die im Raum steht. Das hängt doch wohl damit zusammen, welche Leute im Fernsehen maßgeblich sind. Da ist es doch eine sehr honorige Aufgabe der Opposition, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Auswahl dieses Personals transparenter gemacht wird.
Ich darf noch einmal auf die vernichtende Kritik der „Nürnberger Nachrichten“ an der unanalytischen Berichterstattung zur Kommunalwahl hinweisen. Dem Professor Oberreuter müssen die Ohren geklungen haben. Ich sehe übrigens keinen anderen Kommentator im Bayerischen Rundfunk als immer wieder nur Herrn CSU-Professor Oberreuter.
Es ist doch die Frage, ob man bei so vielen Hochschulen in Bayern irgendwann mal einen anderen herbringen könnte, der uns nicht immer wieder das Gleiche erzählt.
Ich habe ja nichts dagegen, wenn der Bayerische Rundfunk ein Porträt des Kandidaten Stoiber macht. Das ist in Ordnung. Dass das ein bisschen glorifizierend ausfiel, ist auch in Ordnung. Aber dass man viermal den Professor Oberreuter zitieren lässt, der sogar den Schösser noch in den Schatten stellt mit seinen Kommentaren, das ist ein Armutszeugnis für die öffentlich-rechtliche Berichterstattung in diesem Land. Das sehen nicht nur die „Nürnberger Nachrichten“ so, nicht nur die „Süddeutsche Zeitung“, nicht nur der „Spiegel“, sondern das geht überall durch bis hin zu den evangelischen Medien.
Dazu passt natürlich auch – wir werden das am Donnerstag im Plenum des Rundfunkrates besprechen – der Auftritt von Waldemar Hartmann bei der Münchner CSU. Was 1998 für Herrn Koch per Anweisung verboten wurde, ist für Waldemar Hartmann und die CSU wohl völlig in Ordnung. Aber wie gesagt, das werden wir am Donnerstag im Rundfunkrat besprechen; dort wird das zu verhandeln sein.
Kollege Hofmann, der liebe Gott hat Ihnen zwei Ohren gegeben und einen Mund sowie ein Hirn, um darüber nachzudenken, warum das so ist.
Wenn Sie das Wohl unseres Landes im Auge haben, wenn Sie an objektiver und kompetenter Berichterstattung interessiert sind, wenn Sie journalistische Unabhängigkeit für ein hohes Gut halten, dann sollten Sie unserem Antrag zustimmen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Es ist ja ganz gut, dass Herr Hufe den Antrag noch einmal erklärt hat. In diesen Erklärungen kam aber nichts Neues mehr, denn wir haben ausnahmsweise bei der Ersten Lesung diesen Gesetzentwurf schon ausgiebig diskutiert mit allem Für und Wider. Inzwischen wurde er auch in den Ausschüssen besprochen. Bisher gab es keine neuen Erkenntnisse.
Es gibt einen Hintergrund und einen Anlass – das wurde bei der Ersten Lesung kundgetan –, nämlich die Berufung einer Person, mit der die SPD nicht einverstanden war, und das war damals auch noch relativ schäbig argumentiert; denn Sippenhaft gibt es auch in Bayern nicht, meine Damen und Herren, dabei bleiben wir auch.
Am meisten erstaunt mich an diesem Gesetzentwurf, dass die SPD, nämlich Kollege Starzmann, die gerade aus aktuellem Anlass sehr deutlich für die Politikferne des Rundfunks argumentiert, ohne einen wirklichen Grund in die freie Handlungsfähigkeit des Bayerischen Rundfunks eingreifen will durch einen Gesetzentwurf, den niemand möchte: den die Betroffenen nicht möchten, den der Bayerische Rundfunk nicht braucht, den es nirgends in ganz Deutschland gibt, für den nirgends Bedarf ist. Es gibt kein Defizit in den Entscheidungskompetenzen des Bayerischen Rundfunks – das haben wir schon dargelegt, deshalb breite ich das jetzt nicht mehr aus. Es gibt keinen anderen Rundfunkrat in Deutschland, der so viel Entscheidungskompetenzen hat wie der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks.
Weil das so ist, gibt es hier kein Defizit, also keinen sachlichen Grund dafür, etwas Neues einzuführen.
Ich will Sie deshalb nicht noch einmal mit der Argumentation und der Erklärung ermüden, wo bei der Intendantenverfassung der Unterschied liegt zur Berufung von Universitätsprofessoren. Der Bayerische Rundfunk ist eben kein Unternehmen wie die Universität. Er ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen. Wir verlangen vom Intendanten auch qualifizierte Unternehmensführung. Er muss entscheiden können, er muss rasch entscheiden können, er muss eigenständig entscheiden können, und im Gegensatz zum System bei der Universität haftet er auch für alle seine Entscheidungen.
Meine Damen und Herren, die Betroffenen haben nicht danach gerufen, etwas zu verändern. Der Bayerische Rundfunkrat kommt seiner Kontrollfunktion in allen Formen ausgiebigst nach. Es gibt durchaus die Möglichkeit, vom Intendanten vorgeschlagene Personen der beschriebenen Art abzulehnen, nicht zu bestätigen. Auch dies ist schon passiert, gottlob nur in seltenen Fällen; denn für die Intendanten wäre es ein schlechtes Zeichen, wenn so etwas öfter passiert wäre.
Herr Hufe, der bisherige Intendant, hat, wenn man versucht hat, ihn in die Abhängigkeit der Staatskanzlei oder einer politischen Partei zu bringen, immer außerordentlich scharf und deutlich ablehnend reagiert. Sie wissen das; Sie haben das einmal provoziert und die angemessene Antwort erhalten. Der neue Intendant wird sich genauso unabhängig wie der alte Intendant verhalten. Der Rundfunk ist öffentlich-rechtlich und allen in gleicher Weise verpflichtet.
Was Sie vorhin zum Programm gesagt haben, lasse ich dahingestellt; denn wir brauchen uns heute nicht um das Programm zu kümmern, sondern es geht um Ihren Gesetzesantrag. Sie haben sich damals durch Berichterstattungen in den Medien motivieren lassen. Damals war Ihre Begründung, dass die Zeitungen voll mit Mutmaßungen gewesen seien. Sie berufen sich jetzt wieder auf irgendwelche Medien. Was der „Spiegel“ oder andere schreiben, meine ich, kann für unsere Beurteilung, wie wir den Bayerischen Rundfunk organisieren und kontrollieren, nicht entscheidend sein. Deshalb werden Sie sich nicht darüber wundern, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bayerische Rundfunkrat soll den Bayerischen Rundfunk bekanntermaßen kontrollieren, soll auch die BR-Spitze, hier namentlich den Intendanten beraten. Wie der Einkauf der Fußball-WM 2002 – ein ganz aktuelles Thema – und jetzt Überlegungen zum Rechteeinkauf für 2006 zeigen, ist man beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch überaus beratungsresistent. Man will trotz guten anderweitigen Rates von uns wieder einmal in die Vollen gehen.
Überhaupt hat der Intendant, auch beim Bayerischen Rundfunk, eine sehr, sehr starke Stellung. Wir haben bekanntermaßen eine Intendantenverfassung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Mitwirkung des Rundfunkrates gestärkt werden, der immerhin nicht mehr und nicht weniger als Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit ist. Bisher wurden die Mitglieder des Rundfunkrats bei Bestellungen hinsichtlich Direktorium und Hauptabteilungsleiter vor das Motto gestellt: Vogel friss oder stirb.
Es gab einen konkreten Anlass für die SPD-Fraktion, der heute vom Kollegen von Redwitz genannt worden ist, diesen Gesetzentwurf einzubringen. Das war die Besetzung der Hauptabteilungsleitung Kultur im letzten Jahr. Meines Erachtens gab es ein ungutes Vor- und vor allem Nachtarocken. In diesem Zusammenhang gab es den Abgang der Kollegin Renate Schmidt. Das waren Vorgänge, die wenig erbaulich waren und vor allem auch zum Schaden der Person und des Bayerischen Rundfunks insgesamt waren.
Es gibt noch ein anderes Beispiel, nämlich die Intendantenwahl. Da gab es tatsächlich eine Wahl, obwohl der schwarze Rundfunkriese, vorhin schon zitiert, vorher laut getönt hat: Die CSU darf sich die Intendantenwahl nicht aus der Hand nehmen lassen. Vielleicht war genau dieses kontraproduktiv. Auf alle Fälle gab es eine Wahl, und ich meine, in jedem Fall haben wir vom Bayerischen Rundfunk uns sehr wohltuend von den Kolleginnen und Kollegen des ZDF abgehoben – erinnern wir uns an das jüngste Theater der Intendantenwahl beim ZDF.
Aufgrund dieser Erlebnisse sehen wir im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion mehr eine Chance als ein Risiko. Herr Kollege von Redwitz, selbstverständlich gibt es einen Zusammenhang zwischen Programm und Köpfen und eben der Bestellung der Köpfe. Ich drehe jetzt einmal die Argumentation des Herrn Hufe um oder greife sie argumentativ von einer anderen Seite auf. Wenn der Rundfunkrat Wahlmöglichkeiten hat und wenn die Bestellung und dann die Wahl der Leute transparenter ist, dann ist auch leicht zu belegen: Seht einmal her; der Kandidat oder die Kandidatin des Intendanten ist der Beste, hat die besten Referenzen, ist am besten für diesen Job geeignet. Wir würden uns damit einiger Schwierigkeiten entledigen können. Deswegen bitte ich um Zustimmung. Wir unterstützen den Gesetzentwurf der SPD.