Dieser Zielsetzung schließt sich zumindest auf den ersten Blick der uns vorliegende Entwurf vom 17. April 2002 zur Teilfortschreibung an. Darin wird unter anderem festgestellt, dass der Erhalt attraktiver und lebendiger Innenstädte mit einer Vielfalt kleiner und mittelständisch geführter Betriebe zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung notwendig ist.
Wenn wir für den Entwurf der Staatsregierung stimmen, Ausnahmeregelungen für Fabrikverkauf, für Einzelhandelsgroßprojekte, teils in gigantischer Größenordnung, zuzulassen, dann hat dies wirklich einen Dammbruch zur Folge – das muss man klar sehen –, dessen Auswirkungen wir heute noch gar nicht richtig abschätzen können. Es muss sich jeder, der heute über dieses Thema abstimmt, darüber klar sein, dass die Konsequenzen ausgestorbene Innenstädte, Verödung, Vereinsamung und Verlust des innerstädtischen Charakters sein werden. Dann kann man nur noch sagen: Bordsteine hoch, gute Nacht.
Das ist nicht in unserem Interesse. Ich hoffe, dass Sie im Hinblick auf die einschlägigen Eingaben und Briefe sowie die Forderungen und Appelle, die an alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses gerichtet wurden, ein Einsehen haben und Ihre Position, die Sie bislang vertreten haben, revidieren. Wir sagen klar: nicht Bordsteine hoch, nicht gute Nacht, was unsere bayerischen Innenstädte betrifft – nicht mit der SPD.
In Einzelhandelsgroßprojekten und insbesondere den FOCs kann das Sortiment jederzeit wechseln. Die Fachleute haben dies in den verschiedensten Anhörungen und Gesprächen sowie Diskussionen immer wieder
Sie müssen bei den Genehmigungsverfahren wie jedes andere Einzelhandelsgroßprojekt behandelt werden. Das ist unsere klare Forderung. Vor allem muss aber die vorhandene Kaufkraft – das ist uns ein besonderes Anliegen – im Nah- und Einzugsbereich für die Genehmigungsfähigkeit herangezogen werden, und zwar nicht in dem Ausmaß, wie es das Kabinett vorhat und erneut hochgepuscht hat, sondern den tatsächlich gegebenen Tatsachen, der tatsächlich vorhandenen Kaufkraft, entsprechend.
Für die SPD-Fraktion gilt, dass Einzelhandelsgroßprojekte mit vorwiegend innenstadtrelevanten Sortimenten wie Textilien, Schuhe, Parfümartikel oder Spielwaren und vieles andere mehr prinzipiell wirklich nur in innerstädtischen Lagen genehmigt werden dürfen. Das führt zu einer Stärkung unserer Innenstädte. Wir lehnen deshalb die vorgesehene Ausnahme, wonach solche Einzelhandelsgroßprojekte bei Vorliegen einer Ministererlaubnis in städtebaulichen Randlagen genehmigt werden können, ab. Das muss man sich einmal vorstellen, willkürliche Entscheidungen wären das, nichts anderes. Wir lehnen es ab, dass so etwas bei Vorliegen einer Ministererlaubnis auch in städtebaulichen Randlagen genehmigt werden sollte. Das kann nicht sein. Es gibt keine klaren Kriterien dafür, auch nicht in dieser mehr als sechsseitigen Begründung. Das wären wirklich willkürliche Entscheidungen zulasten unserer bayerischen Innenstädte und auf Kosten der Liebenswürdigkeit unserer bayerischen Städte.
Jede Ministererlaubnis würde einen Präzedenzfall schaffen, das lehnen wir ab. An welchen Kriterien wollen Sie das wirklich festmachen? – Das ist nirgendwo nachzulesen. Sie selbst haben sich auch nie dazu geäußert, weder von Seiten des zuständigen Ministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen Herr Staatsminister Schnappauf, noch von Seiten der CSU-Fraktion. Welche klaren Kriterien wären dies denn? – Das ist nirgendwo festgelegt. Wir meinen, jede Ministererlaubnis würde Präzedenzfälle schaffen, die letztendlich die Ausnahme zur Regel werden lassen würden. Ich sage hier nur wieder das Stichwort: Dammbruch.
Für uns ist es wichtig, dass hinsichtlich der Genehmigung von Einzelhandelsgroßprojekten der Anschluss an einen gut funktionierenden ÖPNV gegeben ist. Vor allem ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in einer immer älter werdenden Gesellschaft sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Sie haben einen Anspruch darauf. Wir wissen, wie schwierig das umzusetzen ist. Auch ohne diese neue Verordnung haben wir uns alle darum bemüht, und wir wissen alle, wie weit wir damit gekommen sind.
Den Begriff „städtebaulich integrierter Standort“ lehnen wir ab, weil dies ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Wenn dieser Begriff doch Verwendung finden sollte, dann sollte nur bei Möbelhäusern, Baumärkten oder Gartencentern davon abgewichen werden.
Das Prinzip der zentralen Orte für die Genehmigung eines Standortes hat sich bewährt. Daran gibt es keinen Zweifel. Deshalb muss daran festgehalten werden. Von dieser Forderung werden wir nicht abweichen. Um dem ländlichen Raum eine Chance zu geben, kann es möglich sein, sich entsprechend entwickelnde Gemeinden in ihrer Zentralörtlichkeit aufzuwerten. Diese Diskussion werden wir führen, wenn es um die Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms geht. Hier haben sich entwickelnde Kommunen wirklich eine Ansatzmöglichkeit. Das müssen wir in den weiteren Beratungen berücksichtigen.
Eine weitere wichtige Möglichkeit für den ländlichen Raum ist unserer Meinung nach die Zusammenarbeit in kommunalen Allianzen. Das haben wir in unserem Antrag so aufgeführt. Mit dem Zusammenschluss einzelner Gemeinden wird eine gemeinsame Kaufkraft gebildet, die die Genehmigung von Einzelhandelsgroßprojekten ermöglicht. Bei der Genehmigung ist dann aber die in der Gemeinde oder dem Stadtgebiet tatsächlich vorhandene Kaufkraft zu berücksichtigen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können in Einzelfällen auch Ortsrandlagen als städtebaulich integrierte Standorte in Betracht kommen. Das wird mehrmals aufgeführt. Ich sage es noch einmal: Die Ausweitung des Begriffs, der ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, hat verheerende Folgen. Alle, die wir heute hier sitzen, werden das noch erleben. Ich sage, es ist wirklich interpretierbar und willkürlich auslegbar. Wir sind strikt dagegen.
Der bayerische Ministerrat hat in seiner Zielformulierung vom 29. Mai 2001 – und dies in Übereinstimmung mit den Verbänden, die Sie auch angeschrieben haben, Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, nämlich dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Industrieund Handelskammertag, der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, dem Landesverband des bayerischen Einzelhandels und dem Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Bayern – eine Vereinbarung über die Abschöpfungsquote getroffen. Es wurde eine Abschöpfungsquote von höchstens 10%, in Innenstadtlagen von höchstens 20% vereinbart. Das wurde in der gemeinsamen Diskussion der Staatsregierung mit den Verbänden für angemessen gehalten. Die nunmehr vorgenommene massive Anhebung der Abschöpfungsquote auf 30% gefährdet wirklich die noch vorhandene kleinteilige Angebotsstruktur in den gewachsenen Ortszentren. Wir lehnen dies deshalb ab.
Wir stimmen mit den Verbänden, die ich eben namentlich aufgeführt habe, vollkommen überein. Wir fordern folgende Regelungen: bei Waren des sonstigen Bedarfs für die ersten hunderttausend Einwohner höchstens 20% Abschöpfungsquote, in den Innenstadtlagen 30% und für die 100000 Einwohner übersteigenden Einwohner 10% Abschöpfung der sortimentsspezifischen Kaufkraft im jeweiligen Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels.
Im Interesse des ländlichen Raums ist eine maßvolle Anhebung der Abschöpfungsquote für die ersten 100000 Einwohner sinnvoll. Dies führen auch die ent
sprechenden Fachverbände aus. Außerdem sollte die Ansiedlung in Innenstadtlagen wirklich begünstigt werden. Mit dem vorliegenden Entwurf der Verordnung ist dies nicht vorgegeben. Das Ziel wird eindeutig verfehlt.
Die Erhöhung der Quoten für nicht innenstadtrelevante Sortimente von 15 auf nunmehr 25% im Einzugsbereich ist für uns völlig unvertretbar. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Entwurf klar ab. Wenn Einzelhandelsgroßprojekte gigantischen Ausmaßes im Interesse der Innenstädte vermieden werden sollen, muss die Abschöpfungsquote zumindest auf die ursprünglich vorgesehenen 15% abgesenkt werden.
Zusammenfassend stelle ich für die SPD-Fraktion fest: Die derzeitige Genehmigungspraxis für die Einzelhandelsgroßprojekte in Bayern hat sich bewährt. Wir stellen weiter fest, dass sich bei Einzelhandelsgroßprojekten das Prinzip der zentralen Orte grundsätzlich bewährt hat. Wir stellen außerdem fest, dass es bei Neuregelungen unter keinen Umständen zu derartigen unbestimmten Rechtsbegriffen kommen sollte, zum Beispiel „städtebaulich integrierte Randlage“; denn diese führen – das ist auch nicht im Interesse dieses Hohen Hauses – zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und bringen keine Vereinfachung, sondern im Gegenteil mehr Aufwand für die Genehmigungspraxis. Auch das kann nicht im Interesse unserer Betriebe, unseres Einzelhandels sein.
Zum Weiteren stellt die SPD-Fraktion fest, dass wir insgesamt im Hohen Haus Abstand nehmen sollten von der Vielzahl der vorgesehenen Ausnahmetatbestände. Würde ich diese anführen, würde ich heute spätabends noch am Rednerpult stehen. Bei Genehmigungen von Einzelhandelsgroßprojekten ist für uns unerlässlich, dass insbesondere aus sozialen Gründen die qualifizierte Anbindung an den Personennahverkehr dauerhaft gegeben und gesichert ist.
Als weitere Feststellung möchte ich vorgeben, dass grundsätzlich bei allen Genehmigungen in erster Linie auf die vorhandene Kaufkraft im Gemeinde- oder Stadtgebiet abgestellt werden sollte und Genehmigungen von Einzelhandelsgroßprojekten nur zulässig sein sollten, wenn die Kaufkraft tatsächlich gegeben ist.
Im ländlichen und im Stadtumlandbereich muss es – wie gesagt – möglich sein, dass mit rechtsverbindlichen Verträgen kommunale Allianzen gebildet werden, um die Einwohnerzahl und Kaufkraft zu erhöhen, damit die Genehmigung für ein Einzelhandelsgroßprojekt tatsächlich gegeben ist.
Es ließen sich an dieser Stelle noch eine Reihe Forderungen im Interesse unserer Kommunen stellen. Ich möchte es bei den wenigen wichtigen Forderungen belassen. Entscheidend ist, dass es bei der Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms die ursprüngliche Absicht war – ich sage das an die Kolleginnen und Kollegen der CSU –, die Innenstädte, die Stadtteilzentren und die Ortszentren der zentralen Orte Bayerns wieder zu stärken. Das war ursprünglich unser gemeinsames Ziel. Nun rücken die Kolleginnen und Kollegen der CSU von diesem Ziel ab.
Trotz einiger weniger konstruktiver Ansätze verfehlt der vorliegende Entwurf das Ziel. Ich bitte Sie daher noch einmal sehr herzlich, dem Entwurf in der vorliegenden Fassung auf keinem Fall zuzustimmen. Ich sage auch: Im Falle der Zustimmung lehnen Sie nicht nur unsere Position ab, sondern Sie lehnen auch maßgebliche Positionen von bayerischen Verbänden ab, mit denen Sie eigentlich ansonsten gut zusammenarbeiten. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie den erwähnten bayerischen Landesverbänden eine Kriegserklärung machen. – Nichts anderes ist es.
Ich bitte Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu. Nehmen Sie die Anregungen und Korrekturen der Verbände in den Entwurf auf und bewahren wir uns gemeinsam vor einem weiteren sich verschärfenden ruinösen Wettbewerb. Bewahren wir uns vor dem ruinösen Wettbewerb zwischen den kleineren Kommunen, und bewahren wir uns gemeinsam in Bayern vor der Zunahme sozialer, verkehrlicher und ökologischer Probleme. Ich beantrage für die SPD-Fraktion namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Hofmann! Die Thematik „Großmärkte auf der grünen Wiese und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms“ haben wir in letzter Zeit mehrfach in den Ausschüssen und in der Vollversammlung bemühen müssen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung ist mit der CSU und vor allem mit deren Minister Schnappauf nicht möglich, weil sich CSU und Staatsminister Schnappauf auf Inhalte überhaupt nicht einlassen wollen. Es wird gesagt, die Änderung zum LEP wäre nötig gewesen, und es würde alles besser werden. Wenn wir aber einzelne Argumente anführen oder wenn dies die Verbände tun, wird darauf nicht geantwortet. Im Gegenteil, Minister Schnappauf geht in die Rückwärtsverteidigung, die immer das gleiche Muster hat: andere Bundesländer, SPD-geführte Bundesländer würden das Gleiche machen, SPD-Bürgermeister würden große Zentren fordern und an der Grenze nagten und drohten andere Zentren. Das sind der Begründungsmechanismus und der Weg, mit diesem Thema umzugehen.
Für uns ist der Umweltminister mittlerweile die tragische Figur im Kabinett Stoiber. Meiner persönlichen Einschätzung nach ist er ein fleißiger Mann und er hätte eigentlich auch die Kompetenz. Aber er tut fast immer alles, um der Umwelt zu schaden. Es gibt immer wieder Fälle, wo er sich zum Büttel von großen Unternehmen macht, wo er sich zum Büttel von einigen Kommunen macht und sich vor allem zum Büttel seines Herrn macht, dem Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Er schadet damit der Umwelt und Bürgerinnen und Bürgern, schadet damit dem Mittelstand und düpiert oft genug den Landtag. Dazu brauche ich nicht das heutige Thema zu bemühen, sondern wir können auch das Thema Dosenpfand nehmen; auch hier geschah das.
Es ist kein Geheimnis, dass hinter den Kulissen längst nicht mehr Umweltminister Schnappauf Regie führt, sondern dass dieses Geschäft Staatsminister Erwin Huber, Leiter der Staatskanzlei, erledigt.
Am 19. Februar 2002 – dies wurde schon angesprochen – hatten wir im Landtag die Anhörung zum Entwurf der Staatsregierung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Das Urteil der Sachverständigen – wir haben es gehört und nachlesen können – war vernichtend. Von nahezu allen Beteiligten, wie Bayerischer Städtetag, Bayerischer Gemeindetag, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer bis hin zum Bund Naturschutz wurde diese Teilfortschreibung als untaugliches Instrument bezeichnet. Alle haben davor gewarnt. Wenn wir die Lex Ingolstadt haben, öffnen wir den Großmärkten auf der grünen Wiese Tür und Tor – egal ob dies FOCs oder andere Großbetriebsformen des Einzelhandels sind.
Was macht die Staatsregierung? – Sie bringt einen geänderten Entwurf. Sie erzählt, dieser Entwurf würde die Ergebnisse der Anhörung beinhalten. Es ist die Rede – in Presseerklärungen und im Protokoll nachzulesen – von einem Kompromissvorschlag. Es ist die Rede von weiteren Veränderungen und sogar Verbesserungen. Was hat sich gegenüber dem ersten Entwurf konkret geändert? – Die kleine Verbesserung ist, dass es bei den Sortimenten mehr Klarheit gibt. Aber die Abschöpfungsquoten wurden noch einmal hochgefahren. Die wunderschöne doppelte Ministererlaubnis im Falle innenstadtrelevanter Sortimente in nicht städtebaulich integrierter Lage ist nicht mehr als Placebo. Wir erleben jetzt schon, wie man das aushebeln kann. Ihre jetzigen Änderungen, die auf Minister Schnappauf zurückgehen, sind alles andere als ein Kompromiss und mit Sicherheit keine Verbesserungen.
Die Landesplanung war bisher kein allzu scharfes Schwert bei der Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsprojekten. Das habe ich schon in der letzten Plenarsitzung gesagt. Wir kennen die Zahlen für Bayern. Zwischen 1995 und 2000 gab es 2 Millionen qm neuer Verkaufsfläche für Großbetriebsformen des Einzelhandels. Das sind Unternehmen mit mehr als 700 qm Verkaufsfläche. Das entspricht etwa einem Sechstel der gesamten Verkaufsfläche im bayerischen Einzelhandel. Man hat aber immerhin die größten Auswüchse bei Großmärkten auf der grünen Wiese verhindern können. Durch die Teilfortschreibung der Staatsregierung drohen jedoch Dammbrüche.
Wir haben es erlebt. Die Regierung von Oberbayern hat diesen Entwurf zur Grundlage der landesplanerischen Beurteilung mit positivem Ergebnis mittlerweile in zwei
Fällen gemacht. Es handelt sich um den Fall Ingolstadt und um Ikea in Taufkirchen. Plötzlich hat man gesagt, die Vorhaben entsprächen den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, was nach der bisherigen Rechtslage nicht der Fall gewesen ist. Ich wiederhole noch einmal die Gründe, mit denen die Regierung von Oberbayern noch im Sommer 2000 die Zulässigkeit des Projekts in Ingolstadt abgelehnt hat.
Das Vorhaben widerspricht dem Ziel des Landesentwicklungsprogramms, demzufolge Einzelhandelsgroßprojekte ausnahmslos nur an städtebaulich integrierten Lagen raumverträglich sind. Darüber hinaus übersteigt die Kaufkraftabschöpfung des Herstellerdirektverkaufszentrums die unter raumordnerischen Gesichtspunkten verträgliche Quote aus dem sogenannten Verflechtungsbereich. Schließlich fehlt es dem geplanten Vorhaben auch an der erforderlichen Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Es werden also drei gewichtige Argumente genannt, die heute noch genauso gelten. Die Staatsregierung hat jedoch schnell den Entwurf der Teilfortschreibung des LEP zu Einzelhandelsgroßprojekten zusammengebastelt und dreht alles so hin, dass das Projekt in Ingolstadt genehmigungsfähig ist. Mittlerweile betrifft dies auch Taufkirchen. Es kann also keine Rede davon sein, dass Ingolstadt ein Einzelfall oder eine Altlast sei. Man hat alles so zurechtgebogen, dass solche Projekte genehmigungsfähig sind.
Lassen Sie mich ein weiteres Mal ein Zitat zu dem neuerlichen Beschluss der Regierung von Oberbayern zu Ingolstadt bringen:
Der Ministerrat hat Zielformulierungen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zum Thema Einzelhandelsgroßprojekte beschlossen. Es ergeben sich Änderungen bezüglich des Verflechtungsbereichs, der maximal zulässigen Kaufkraftabschöpfungsquote sowie der geforderten städtebaulichen Integration des Standorts, wonach nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen auch städtebauliche Randlagen zu akzeptieren sind.
In Taufkirchen hatten wir im Grunde genommen das gleiche Prozedere, wie man letztendlich doch zu einer positiven Bewertung kommen kann.
Ich nenne noch einmal konkret drei Beispiele für den Unfug. Herr Kollege Hofmann, vielleicht gehen Sie in Ihrer Rede auf die drei Beispiele ein.
Man darf nun auf die grüne Wiese gehen, wenn in städtebaulich integrierten Lagen keine Flächen zu finden sind. Ein Antragsteller kann aber leicht angeben, er brauche doppelt so viel Verkaufsfläche wie er tatsächlich benötigt. Wenn die Kommune das nicht anbieten kann, dann kann sie nach draußen gehen.
Der zweite Punkt betrifft die Bezugnahme auf die jeweilige Kaufkraftabschöpfung bei der Beurteilung der Zulässigkeit. Hier wird zwischen verschiedenen Einzugsgebieten und verschiedenen Sortimenten differenziert. Ich
habe bei der Anhörung die Gutachter gefragt, ob eine solche Regelung gerichtsfest sein werde. Die Antwort war, dass eine solche Regelung mit Sicherheit nicht gerichtsfest sein werde. Jetzt kommt noch hinzu, dass Herr Schnappauf zwischen dem Entwurf und der Änderung des Entwurfs die Quoten noch einmal erhöht hat.
Gefährdet ist schließlich die Nachversorgung von Gemeinden im Stadt-Umland-Bereich. Dort darf bei der Beurteilung auch auf die Kaufkraft der angrenzenden Großstädte Bezug genommen werden. Im Fall von Taufkirchen hat genau dies zu einer positiven Beurteilung durch die Regierung von Oberbayern geführt.