Staatsminister Dr. Schnappauf (Umweltministerium) Nein, Herr Präsident, ich hatte vorher schon gesagt, dass ich die mit Daten und vielen Details versehenen Informationen dem Hohen Haus gern im Kontext weitergeben möchte. Weil ich Ihnen Ihr politisches Spielchen nicht durchgehen lassen möchte, werde ich hier den Sachverhalt genau darlegen. Zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde. Sie hatte Daten weitergeleitet, die nicht mit den Genehmigungen in Übereinstimmung standen.
Das Landesamt für Umweltschutz hatte keine rechtliche Verpflichtung, diese der Genehmigungsbehörde vom Landratsamt übermittelten Daten noch einmal zu prüfen. Allerdings – auch das will ich genauso frank und frei sagen – wäre es, rückblickend betrachtet, im Hinblick auf die Anscheinswirkung, die von einem öffentlichen InfoService ausgeht, besser gewesen, wenn das Landesamt für Umweltschutz eine Plausibilitätsprüfung der übermittelten Angaben durchgeführt hätte.
(Wörner (SPD): Sie hätten nur unseren Antrag aus dem letzten Jahr zu befolgen brauchen, dann wäre das nicht passiert!)
Herr Wörner, wenn Sie schon dazwischenrufen, lassen Sie mich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, das aufzugreifen, was Ihr Kollege Gartzke vorher gesagt hat. Herr Gartzke, Sie haben vorhin davon gesprochen, dass die Mitarbeiter des Landesamtes für Umweltschutz aktive Beihilfe geleistet hätten, und haben in einer weiteren Formulierung von einer Mittäterschaft des Landesamtes für Umweltschutz gesprochen. Diese Unterstellungen, diese Behauptungen weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.
Sie versuchen, einen politischen Zirkus zu veranstalten. Es gibt nicht den geringsten rechtlichen Anhaltspunkt, den Mitarbeitern des Landesamtes für Umweltschutz etwas Derartiges zu unterstellen.
Es ist ganz eindeutig, dass die rechtliche Zuständigkeit und damit auch die Verantwortung für Genehmigung und Kontrolle den Kreisverwaltungsbehörden obliegt. Im anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wird die persönliche Schuld der Beteiligten geprüft werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dem heutigen Stand der Überprüfungen durch die Regierung von Mittelfranken will ich dem Hohen Haus offen erklären: Wenn sich Pflichtverletzungen von Behördenangehörigen
ergeben sollten, werden diese angemessen verfolgt und im vollen Umfang der Gesetze entsprechend gewürdigt werden.
Aus Sicht der Fachaufsicht ist festzustellen, dass beim Landratsamt Ansbach die rechtlichen Kontroll- und Nachweisregelungen zum Teil nicht sachgerecht gehandhabt worden sind. So hat die vom Umweltministerium angeordnete Akteneinsicht beim Landratsamt durch die Regierung von Mittelfranken ergeben, dass Entsorgungsnachweise für Abfallarten bestätigt wurden, für die die Anlage nicht zugelassen war. Wir werden diesen Dingen weiter auf den Grund gehen. Wie ich im Umweltausschuss angekündigt hatte, werde ich den abschließenden Bericht dem Gremium zur Kenntnis geben, sobald dieser vorliegt. Die notwendigen Konsequenzen daraus werden zu ziehen sein.
Die Aufbringung von Rückständen aus der Biogasanlage auf landwirtschaftliche Flächen unterliegt der Bioabfallverordnung. Demnach dürfen nur schadstoffarme, biologisch abbaubare Ausgangsstoffe tierischen oder pflanzlichen Ursprungs verarbeitet werden. Anhang 1 der Verordnung enthält zur weiteren Konkretisierung eine Liste grundsätzlich geeigneter Abfälle. Die Zumischung von organischen Industriechemikalien oder konzentrierten Säuren widerspricht den Vorgaben der Bioabfallverordnung zur schadlosen Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen und ist eindeutig unzulässig. Eine Zugabe der oben genannten Chemikalien tötet zudem mit großer Wahrscheinlichkeit die Mikroorganismen in einer Biogasanlage und – ich habe das bereits im Ausschuss ausgeführt – wird wohl dazu führen, dass die gesamte Anlage umkippt.
Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der für die Vergärung ungeeigneten Stoffe direkt auf den Feldern ausgebracht worden ist. Auch dies stellt einen groben Verstoß gegen Bodenschutzrecht und Wasserrecht dar.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will Ihnen jetzt noch eine kurze Information geben über die Ergebnisse der Sonderprüfung von Biogasanlagen in Bayern. Bis 21. Juni wurden 542 genehmigte und in Betrieb befindliche Anlagen ermittelt. Davon wurden 400 unter Mitwirkung der Regierungen geprüft. Bei der Überprüfung wurde im Wesentlichen Folgendes festgestellt – Kollege Manfred Weber hat es in seiner Fragestellung zum Ausdruck gebracht, und auch für mich war dies der Grund dafür, dass ich diese Sonderprüfaktion angeordnet habe: Nachdem dieser Vorfall in Neuendettelsau für mich ein Umweltfrevel der allerübelsten Kategorie ist, wollte und will ich wissen, ob das – Manfred Weber, Sie haben es so formuliert – die Spitze des Eisberges ist oder ein Einzelfall mit krimineller Energie. Nach dem heutigen Stand der Prüfaktion gibt es in Bayern keinen zweiten Fall. Neuendettelsau ist also damit ein Einzelfall und nicht die Spitze eines Eisberges.
Bei dieser landesweiten Prüfaktion hat sich aber auch herausgestellt, dass es eine Reihe von Mängeln bei der Anlagensicherheit gibt. Es gibt Vorgänge, bei denen die Bioabfallverordnung und die Nachweisverordnung zum Teil nicht eingehalten werden. Es gibt Mängel bei der
Führung des Betriebstagebuches, bei Analysen von Einsatzstoffen und beaufschlagten Böden sowie unvollständige Angaben in den Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen, die entsprechend der Nachweisverordnung zu führen sind. Es ist logisch, dass die sofortige Beseitigung der festgestellten Mängel umgehend veranlasst worden ist.
Fazit: Im Wesentlichen sind die Mängel, die festgestellt worden sind, kleinere Mängel. Ein Neuendettelsau vergleichbarer Fall ist nach dem bisherigen Stand der Sonderprüfaktion Gott sei Dank nicht festgestellt worden. Allerdings erfordert der Vorfall in Neuendettelsau Konsequenzen, die ich im Umweltausschuss auch schon angekündigt habe. Sie wissen, dass nicht nur die beiden Sonderprüfungen bei den Biogasanlagen und im Landratsamt durchgeführt werden. Es wurde auch sofort die Verwerterdatenbank des Landesamtes für Umweltschutz gesperrt. Alle Betreiber von Biogasanlagen sind aus der Verwerterdatenbank herausgenommen worden. Wie in der Antwort auf die Frage der Grünen schon dargestellt, wird unabhängig vom Vorfall in Neuendettelsau ein elektronischer Begleitschein eingeführt. Sobald der Abschlussbericht der Sonderprüfaktion vorliegt, wird auch zu prüfen sein, ob Verbesserungen bei der Behördenorganisation und bei den Zuständigkeiten zur Genehmigung von Biogasanlagen und zur Kontrolle dieser Anlagen erforderlich sind. Ich will keine Konsequenzen ausschließen. Bei einer sauberen Genehmigung und einer sicheren Überwachung der Anlagen darf es kein Tabu geben.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine politische Anmerkung machen. Ich möchte den Vorfall auch noch unter einem Aspekt betrachten, welcher in den letzten Jahren in der öffentlichen Diskussion immer im Vordergrund gestanden hat. Wir haben über die erneuerbaren Energien diskutiert und wollten sie so schnell wie nur möglich ausweiten. In diesem Zusammenhang ist auch die Bioabfallverordnung und die Biomasseverordnung entstanden. Dabei wurde jedoch nicht verlangt, dass der Betreiber einer solchen Anlage eine bestimmte Sachkunde nachweisen muss. Ich verbinde diese Ausführungen nicht mit einem Vorwurf, ich will uns aber die Probleme bewusst machen. Wir alle – dabei nehme ich keine der Parteien aus – haben ein Interesse daran, dass erneuerbare Energien so schnell wie möglich einen größeren Anteil an der Energieversorgung erhalten. In diesem Zusammenhang sind das Gesetz über erneuerbare Energien wie auch die Bioabfall- und die Biomasseverordnung entstanden. Nicht entstanden ist dabei aber ein Anforderungsprofil für diejenigen, die solche Anlagen betreiben. Bis heute gibt es keinen Sachkundenachweis für diejenigen, die eine Biogasanlage betreiben, obwohl nach der Bioabfallverordnung in solchen Anlagen nicht nur landwirtschaftliche Abfälle, sondern nach Einzelzulassung auch Abfälle aus Industrie und Gewerbe dort verwertet werden können.
Eine der Konsequenzen aus diesem Vorfall muss es daher sein, über die Einführung eines Sachkundenachweises für die Betreiber von Biogasanlagen durch den Bund nachzudenken; denn letzten Endes können wir auf diesem Gebiet, wie wir auch schon in anderen Fällen diskutiert haben, nur auf Klasse statt Masse setzen.
Über das gleiche Problem haben wir auch beim Nitrofenskandal diskutiert. Auch die Öko-Landbauern wollen so schnell wie möglich auf den Anteil von 20% kommen, koste es, was es wolle. Es kann nicht unser Ziel sein, dass wir bei der Verarbeitung von Abfällen in Biogasanlagen nur auf Quoten, nicht aber auf Qualität setzen.
Herr Kollegen Gartzke und Herr Kollege Wörner – er steht zur nächsten Frage bereit –, ich möchte Sie an Ihre eigenen Ausführungen erinnern, die Sie für die SPDLandtagsfraktion am 29. März 2000 gemacht haben. Damals haben Sie zur zukunftsfähigen Energiepolitik große Ziele formuliert. Ich darf nur einen Absatz aus Ihren damaligen Ausführungen vortragen. Sie sagten, insbesondere bei der Biogasnutzung ergäben sich in Bayern mit seiner noch relativ starken Landwirtschaft erhebliche Einsatzmöglichkeiten, die auch den Bauern ein zweites Standbein bieten könnten. Etwa 80000 landwirtschaftliche Betriebe in Bayern – Sie hören richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen – könnten eine Biogasanlage verwenden, die Förderung sei durch das neue Stromeinspeisegesetz der Bundesregierung nun optimal. Die Förderung durch die Bundesregierung erlaube es, dass jeder Landwirt in die Energiedienstleistung einsteigen und sich ein zweites Standbein für sein Einkommen aufbauen könne.
Wir haben heute in Bayern nicht 80000, sondern 540 oder vielleicht 600 Biogasanlagen. Wir dürfen nicht den Fehler machen, dass wir nur auf Masse und auf Quoten setzen, nicht aber auf Qualität und einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Anlagen. Deswegen sollten wir in die Konsequenzen aus dem Fall Neuendettelsau alles einbeziehen, nämlich die Behördenstruktur wie auch die Frage, was aufseiten des Bundes verbessert werden kann, um die Qualität beim Betrieb dieser Anlagen so zu verbessern, dass solchen Fällen nach Möglichkeit umfassend der Riegel vorgeschoben wird.
Zwischenfragen sind zwar zulässig, wenn Sie aber eine Zwischenfrage nach 20 Minuten immer noch nicht gestellt haben, ist es keine Zwischenfrage mehr, sonst wären wir schon in der Fragestunde. Der Herr Minister muss überhaupt keine Frage beantworten. Kein Redner muss eine Frage beantworten. Er hat doch gesehen, dass ein Redner hier stand, er hat sogar ausdrücklich darauf hingewiesen.
Hartenstein (fraktionslos) : Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer nach der Aufarbeitung des letzten Umweltskandals glaubte, das sei der letzte gewesen, oder Vergleichbares werde es zumindest nicht mehr geben, wurde leider allzu schnell eines Besseren belehrt. Auf die rechtswidrigen Entsorgungspraktiken in Eltmann-Roßstadt folgen nun die umweltschädigenden Ablagerungen in Neuendettelsau. Wieder einmal sind es Vertreter einer Kreisverwaltungsbehörde, die durch jah
Schauen Sie doch bitte einmal nach Eltmann-Roßstadt; dort konnten Sie verfolgen, dass es ähnlich gelaufen ist.
Man darf wirklich langsam gespannt sein, wann es der Staatsregierung endlich gelingen wird, derartiges Fehlverhalten künftig auszuschließen oder zumindest rasch zu erkennen und darauf in angemessener Form zu reagieren. Insofern ist es zu begrüßen, dass das Thema noch einmal auf der Tagesordnung steht, obwohl es vor kurzem auf Antrag der GRÜNEN im Umweltausschuss behandelt worden ist.
Ausgehend von den bislang in die Öffentlichkeit gelangten Informationen muss man heute meines Erachtens folgende Zwischenbilanz ziehen: Für die zuständigen Sachbearbeiter im Landratsamt Ansbach gab es über die Jahre hinweg mehrere Mosaiksteine, die eine scharfe Kontrolle der Anlage hätten für angezeigt erscheinen lassen müssen. Sie blieb aus. Ja mehr noch, möglicherweise wurden Genehmigungen erteilt, für die es keine Rechtsgrundlage gab.
Hier noch einmal die Punkte, die aus meiner Sicht hätten aufhorchen lassen müssen: Die Anlage sollte für eine hohe Jahresumsatzkapazität ausgelegt werden. Im Jahr 1997 wird eine Kofermentation von Bioabfällen, Klärschlamm und Hausabwässern beantragt, aber aufgrund eines drohenden immissionsschutzrechtlichen Verfahrens wieder fallen gelassen. Aus der Bevölkerung werden mehrere Beschwerden wegen Geruchsbelästigung vorgetragen. Im Dezember 2001 schließlich kippt die Kläranlage um. Schlüsselnummern, die der Anlagenbetreiber für die Aufnahme in die Verwerterdatenbank des LfU abgibt, erfahren keine Überprüfung und gelangen schließlich – ohne dass eine entsprechende Genehmigung vorliegt – ins Internet.
Wer es Menschen, die skrupellos ihre Bereicherung auf Kosten der Umwelt anstreben, so leicht macht, braucht sich wirklich nicht zu wundern, dass das eintritt, was eingetreten ist.
Angesichts dieser Fakten reicht es nicht aus, wieder einmal nur im Nachhinein zu reagieren. Nein, die Staatsregierung ist spätestens jetzt gefordert, ein schlüssiges Konzept vorzulegen, das künftig derartige Entwicklungen auszuschließen hilft. Dabei wird der staatlichen Kontrolle auf eigenen Unterabteilungen besondere Bedeutung zukommen müssen.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, dass es uns in dieser Angelegenheit, Herr Kollege Gartzke, nicht weiterführt, wenn wir die politischen Vor
würfe von hier nach dort schieben. Sie wissen, dass ich die Vorwürfe sehr wohl zurückschieben könnte.
Der Bürgermeister der Gemeinde Neuendettelsau, der der SPD angehört und von mir sehr geschätzt wird, streitet mit dem früheren zweiten Bürgermeister über einen Zeitungsbericht, wonach vor einem halben Jahr in einem Protokoll festgehalten worden sei, dass Umweltschäden vorhanden seien und man diesen nachgehen solle, was nicht ordnungsgemäß weitergegeben worden sei. In der Sache führt das nicht weiter; denn es nützt den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Anliegern in Neuendettelsau nichts, wenn wir die Verantwortlichkeiten hin- und herschieben. Ich will damit nicht in Abrede stellen, dass die Prüfung erforderlich ist, ob rechtliche Fehler gemacht worden sind.
Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, Sie haben davon gesprochen, dass dies der größte Umweltfrevel im Freistaat Bayern und möglicherweise darüber hinaus sei. Ich meine, dass man die zuständigen Behörden des Landkreises bei dieser großen Dimension der kriminellen Energie – es hat noch nichts Vergleichbares gegeben – nicht alleine lassen kann.
Zur Verantwortlichkeit muss ich die Darstellung des Kollegen Gartzke klarstellen. Der zuständige Kreisausschuss des Landkreises Ansbach hat bereits vor vier Wochen beschlossen, für die Ersatzvornahme zu dem Umweltfrevel 2,9 Millionen e bereitzustellen. Der Landkreis ist dazu rechtlich verpflichtet; denn der Landwirt sitzt in Untersuchungshaft und wird nicht zahlen können. Ich gehe auch nicht davon aus, dass er es finanzieren wird.
Wir sind uns darin einig, dass alle Beteiligten mit Nachdruck herangezogen werden müssen. Es muss rechtlich geprüft werden, ob sich Anlieferfirmen etwas zuschulden kommen ließen. Alle Mittel müssen ausgeschöpft werden. Der Landkreis Ansbach wird gemäß seinem Beschluss alles tun. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können nicht sagen, dass alles beim Landkreis hängen bleiben muss, auch wenn nach der jetzigen Gesetzeslage der Landkreis verantwortlich ist. Das kann nicht angehen.
Ich bitte die Staatsregierung, den Landkreis bei der Bewältigung der beachtlichen Boden- und Grundwasserschäden in der Gemeinde Neuendettelsau über das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen sowie die Landesämter für Umweltschutz und Wasserwirtschaft fachlich nachdrücklich zu unterstützen. Dazu habe ich gemeinsam mit dem Kollegen Göppel der CSU-Fraktion einen Antrag vorgelegt. Dem Landkreis sollte man zur Heranziehung der Verursacher so weit wie möglich rechtliche Unterstützung gewähren. Ich beziehe mich auf meine Eingangsausführungen, wonach der Landkreis bei dieser Dimension des Umweltfrevels überfordert ist.
Marktredwitz oder auch Kelheim, herangezogen werden sollen. Wir haben das präzisiert. Ich muss das nicht vertiefen. Ich bitte sehr herzlich, dies zu tun.
Außerdem bitte ich, den Landkreis bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen die Verursacher zu unterstützen, sei es gegen den Landwirt, der nach wie vor trotz Untersuchungshaft konsequent schweigt und zur Schadensminderung nicht beiträgt, sei es bei der sorgfältigen Prüfung gegen die Anlieferfirmen. Herr Gartzke, Sie haben Namen genannt. Die Firmen sind durch die Zeitung bekannt geworden.
Man könnte den Schwarzen Peter hin- und herschieben, was aber keinen Zweck hätte. Wir sollten die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen. Für den Landkreis Ansbach wird die Sache ein Problem. Da das Thema über Wochen und Monate täglich in der Presse veröffentlicht wird, kommt Angst auf – ob nun berechtigt oder weniger berechtigt. Tatsache ist, dass Neuendettelsau ein großes Problem hat und wir den Landkreis nicht ganz alleine lassen können. Ich möchte in Zweifel ziehen, dass das Problem mit 2,9 Millionen e zu lösen ist. Hier hat der Staat Mitverantwortung. Ich bin guter Hoffnung, dass nicht nur die Mehrheit des Landtags, sondern der Landtag in seiner Gesamtheit den Landkreis Ansbach nicht alleine lassen wird.