Ich brauche den Inhalt des Gesetzentwurfes insofern nicht noch einmal von A bis Z zu erläutern. Ich möchte vielmehr nur noch auf einige wesentliche Kritikpunkte eingehen.
Kollege Schuster hat in einer Pressemitteilung von heute die Chronologie dieses Gesetzentwurfs richtig dargestellt. Es ist tatsächlich so, dass wir sehr viel Zeit gebraucht haben, bis dieser Gesetzentwurf in dieser Form dem Landtag nun heute zur Verabschiedung vorgelegt werden konnte. Das zeigt, dass es sich um eine sehr, sehr schwierige und komplexe Materie handelt. Die Vorstellungen lagen zunächst weit auseinander. Es bedurfte vieler Gespräche, vieler Verhandlungen, der Einrichtung von Arbeitsgruppen und der Einschaltung von Gutachtern, bis wir so weit gekommen sind, dass der Gesetzentwurf jetzt, so hoffe ich jedenfalls, einhellig die Zustimmung des Bayerischen Landtages finden kann und dass er auch weitestgehend von den betroffenen Verbänden akzeptiert wird.
Was in der Pressemitteilung heute von Herrn Schuster – übrigens in sehr polemischer Form – dargestellt worden ist, trifft einfach nicht zu. Herr Kollege Wahnschaffe, Sie brauchen ihn nicht in Schutz zu nehmen, denn es gilt immer noch der Grundsatz: Wie man in den Wald hineinschreit, so hallt es zurück.
Wer im Zusammenhang mit dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst im Blick auf die Staatsregierung – ich zitiere aus der Pressemitteilung des Herrn Schuster – formuliert: „Ich werfe der Staatsregierung Versagen vor, und zwar Versagen in ganz großem Stil“, der versteht nichts von der Sache und will nur polemisieren.
Es ist schon kurz dargestellt worden, dass auch der Vorwurf nicht zutrifft, es sei in Bayern nicht zu einer einheitlichen Notrufnummer gekommen. Selbstverständlich haben wir künftig mit der 112 eine einheitliche Notrufnummer. Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst hat mit dem Notruf nichts, aber auch gar nichts zu tun, auch wenn wir es sehr gern gehabt hätten, Frau Schieder – das ist doch eine Selbstverständlichkeit –, wenn in der integrierten Leitstelle auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst aufgelaufen wäre. Ich verstehe nicht, warum man die Staatsregierung dafür kritisiert, dass dies nicht möglich gewesen ist.
Herr Staatssekretär, können Sie dem Hause erklären, wie Sie zu der Bemerkung kommen, dass der Ärztliche Bereitschaftsdienst mit diesem Gesetz nichts, aber auch gar nichts zu tun hat, schon gar nicht mit der Notfallrettung, wenn dieser Fall im Gesetz gleichzeitig ausdrücklich geregelt ist?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Wahnschaffe, Sie wissen Gott sei Dank selber, dass Sie nicht Recht haben. Formal hat der Notruf 112 im Rahmen der integrierten Leitstelle mit dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst nichts zu tun, weil es sich hier nicht um einen Notruf handelt, sondern um die Herbeiholung eines normalen Arztes, zu dem man während der normalen Praxiszeiten hingehen kann, der aber außerhalb der Praxiszeiten auch in irgendeiner Form muss alarmiert werden können. Damit kein Missverständnis entsteht, sei hier gesagt – das ist auch in den Ausführungen des Kollegen Kreuzer deutlich geworden –: Wir hätten es außerordentlich begrüßt, wenn diese Einbeziehung möglich gewesen wäre. Niemand hat sich in dieser Frage mehr engagiert als Innenminister Dr. Beckstein. Er hat mehrfach mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung verhandelt. Er hat das Thema auch öffentlich gemacht. Er hat die Kassenärztliche Vereinigung mehrfach öffentlich kritisiert, um – ich gebe es zu – auch politisch Druck zu erzeugen. Es hat aber halt nichts gefruchtet. Wenn dieses Anliegen für Sie so wichtig gewesen wäre, wie Sie es heute darstellen –
ich nehme Ihnen das durchaus ab –, hätten Sie bei Ihrem Bundesgesetzgeber – bei Rot-Grün – eine Gesetzesänderung beantragen können. Vielleicht hätten wir dann eine Basis für die Einbeziehung des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in die integrierte Leitstelle gehabt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zu der Ausnahmeregelung in Artikel 10. Natürlich entspricht diese nicht der reinen Lehre. Das gebe ich durchaus zu. Das habe ich auch bereits in den Ausschüssen gesagt. Es war bei den vielen Gesprächen mit den Vertretern der freiwilligen Feuerwehren, bei den Gesprächen mit den Verbandsvertretern, aber auch mit Gruppierungen, die anderer Meinung sind – auch diese sind zu uns gekommen –, unser Bestreben, eine Regelung zu finden, bei der wir auch die ehrenamtlichen Feuerwehrleute einbeziehen können. Im Bereich des Landkreises München und in drei weiteren Bereichen – sie sind schon angesprochen worden – bestand die Überzeugung, dass es bei Einbeziehung der Kreisfeuerwehreinsatzzentralen mindestens so gut und – so die Behauptung der Feuerwehren aus dem Landkreis München – sogar besser läuft als dann, wenn sie sich der integrierten Leitstelle anschließen.
Was geht denn kaputt, wenn wir für wenige Bereiche, in denen hauptamtlich besetzte Kreiseinsatzzentralen bestehen, durch eine wissenschaftliche Untersuchung prüfen, wer nun tatsächlich Recht hat? Da geht überhaupt nichts kaputt, weil wir ohnehin einen relativ langen zeitlichen Vorlauf haben, bis in Bayern überall die integrierten Leitstellen bestehen. Wir prüfen jetzt halt für eine bestimmte Zeit, ob die Behauptung tatsächlich stimmt, dass es bei einer Alarmierung durch die Feuerwehrkreiseinsatzzentralen genauso gut oder besser läuft. Dazu wird ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben.
Sie dürfen sicher sein, dass der Landkreis München dieses Gutachten schon aus Eigeninteresse im Einvernehmen mit dem Innenministerium in Auftrag gibt. Wer zahlt, schafft aber natürlich auch an. Für das Gutachten zahlen nicht wir. Für dieses Gutachten muss natürlich der, der es in Auftrag gibt, zahlen. Der Landkreis München muss dieses Gutachten formal in Auftrag geben.
Wenn dadurch höhere Kosten entstehen sollten, muss diese selbstverständlich der Verursacher dieser Kosten tragen, in diesem Fall der Landkreis München. Dies wird den Haushalt des Freistaats Bayern nicht belasten, sondern das wird spitz abgerechnet. Wenn dafür und vielleicht auch später im Betrieb Mehraufwendungen entstehen – für das Gutachten gilt dies sowieso –, dann hat diese der Verursacher zu tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Punkt Vergabe an Dritte ist vom Kollegen Kreuzer schon ausführlich dargestellt worden, ebenfalls die schlampige Formulierung Ihres Antrags, mit der Sie das Gegenteil dessen erreicht hätten, was Sie angeblich erreichen wollen – das kann aber einmal passieren. Wichtig ist die Feststellung, dass die Aufgabe als solche in öffentlicher Trägerschaft bleibt. Es gibt eine ganze Vielzahl eigentlich öffentlicher Aufgaben, bei denen sich der Staat oder die
Kommunen zur Erfüllung Privater bedienen. Das ist nichts Neues, sondern täglich gelebte Praxis. Ich bin überzeugt, dass die kommunalen Entscheidungsträger in den Zweckverbänden sehr verantwortlich mit der Entscheidung darüber umgehen werden, wer nun Betreiber wird; denn sie müssen letztlich selbst den Kopf hinhalten, wenn sich die Entscheidung als falsch herausstellen sollte. Darum haben sie das größte Interesse, dass die Betreiber, denen sie die Aufgabe übertragen können, zuverlässig und verantwortungsvoll sind. Beispiele sind genannt worden. Das können zum Beispiel leistungsfähige kreisangehörige Gemeinden sein. Was spricht dagegen, ihnen diese Aufgaben zu übertragen? Bei der Berufsfeuerwehr oder der Werksfeuerwehr am Flughafen München bestehen sicherlich keine Probleme, was die Zuverlässigkeit anbelangt.
Zur Finanzierung: Natürlich wäre es aus Sicht der Betroffenen schön, wenn sie vom Staat eine 100-Prozent-Finanzierung bekämen. Man muss aber nach wie vor die Zuständigkeiten sauber auseinanderhalten. Feuerwehr ist Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis, zu der der Staat traditionell Zuschüsse leistet. So wird es auch hier gemacht. Wir haben in mühevollen Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, aber vor allem mit dem Finanzminister eine, wie ich meine, großzügige Finanzierung erreicht, die sich sehen lassen kann.
Sie sprechen immer von einer unkalkulierbaren hohen Belastung der Kommunen. Man muss einmal ein Beispiel durchrechnen, damit klar wird, um welche Größenordnung es überhaupt geht. Ich greife einfach einmal eine Zahl heraus. Der Bau einer integrierten Leitstelle kostet 3 Millionen e. 20% davon sind in etwa der Feuerwehranteil. Der restliche Teil wird ohnehin finanziert. Ein Drittel dieser 600000 e leistet der Staat als Zuschuss. Für die baulichen Investitionen beim völligen Neubau einer integrierten Leitstelle bleiben dann noch 400000 e übrig. Diese werden durch die Zahl der Zweckverbandsmitglieder geteilt. Im Regelfall sind dies vier; das können auch fünf oder sechs sein. Bei der einzelnen Kommune, also einem Landkreis oder einer kreisfreien Gemeinde, verbleibt also ein durchschnittlicher Betrag an Investitionskosten in Höhe von etwa 100000 e. Ich meine, ein solcher Eigenanteil ist wirklich zumutbar.
In der Endphase der Beratungen sind vonseiten des Roten Kreuzes noch Zweifel angemeldet worden, ob die Zahlen, die auf Berechnungen von 1997 beruhten, mit der jetzigen Entwicklung noch Schritt halten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nehmen solche Vorhaltungen natürlich ernst und haben auch unseren Gutachter beauftragt, dazu nochmals Stellung zu nehmen. Er hat uns bestätigt, dass dies durchaus belastbare Zahlen sind. Das, was an Standards festgelegt ist, kann durchaus noch nachjustiert werden. Das ist nicht das letzte Wort, das gesprochen worden ist. Bei der Technik und bei der Elektronik gibt es einen Preisverfall. Durch Gemeinschaftseinkäufe können wir günstigere Preise erzielen. Wir gehen also davon aus, dass wir die Kosten richtig geschätzt haben. Berechnen kann man das sowieso nicht, vor allem nicht hinsichtlich der Investitionen.
Meine Damen und Herren, solange wir nicht wissen, wer tatsächlich Betreiber der integrierten Leitstelle ist, wissen wir auch nicht, ob überhaupt Kosten für Bauinvestitionen anfallen. Wenn es zum Beispiel beim Roten Kreuz bleibt und die vorhandenen Räumlichkeiten ausreichen, um die integrierte Leitstelle auch künftig zu betreiben, fallen überhaupt keine Investitionskosten an. Wenn sich aber ein Zweckverband dazu entschließt, die integrierte Leitstelle in eigener Trägerschaft zu betreiben, dann muss ein Neubau erstellt werden, und dann kostet dies etwas. Die Schätzungen bewegen sich zwischen Null und 30 Millionen DM. Das sagen uns die Fachleute. Näher ist das Ganze bisher nicht zu beziffern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz so schlecht, wie es heute vielleicht für den Zuhörer, der erstmals bei diesem Thema dabeisitzt, geklungen haben könnte, kann das Gesetz nicht sein. Ich war bei allen Beratungen in allen Ausschüssen dabei. Wenn wir in Details auch unterschiedlicher Meinung waren, kam fast in jedem Ausschuss zum Schluss die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Die SPD war sich nicht ganz einig. Im Haushaltsausschuss hat sie sich noch der Stimme enthalten. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz eine neue Qualität der Notfallrettung mit einem wesentlichen Fortschritt hin zu einer sicheren, zu einer schnellen und zu einer effizienten Alarmierung in Lauf setzen können.
Ich möchte mich deshalb zum Abschluss im Namen der Staatsregierung ganz herzlich bei allen bedanken, die sich wirklich außerordentlich engagiert haben, natürlich bei den Verbänden, beim Landesfeuerwehrverband, lieber Herr Binai, bei Präsident Köhler, bei dem ich mich gerne bedankt hätte, was ich aber in Abwesenheit genauso gerne mache, bei den kommunalen Spitzenverbänden und vor allem bei Ihnen, lieber Kollege Kreuzer, der Sie sich mit Ihrer Projektgruppe sehr engagiert in diese schwierige Materie vertieft haben. Sie mit der Projektgruppe waren auch eine ganz wesentliche Hilfestellung für uns.
Der Dank wäre unvollständig, wenn ich nicht meine Mitarbeiter vom Staatsministerium des Innern, Abteilungsleiter Dr. Remmele, Sachgebietsleiter Herr Anding und als Mitarbeiter Herr Hofmann einschließen würde, die wirklich außerordentlich engagiert und in großer Kooperationsbereitschaft mit den Verbänden die Dinge vorangetrieben haben. Nochmals herzlichen Dank verbunden mit der Hoffnung, dass wir all das, was wir uns mit diesem Gesetz zum Ziel gesetzt haben, auch erreichen werden.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/9395, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/9764 bis 14/9769 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommu
Zunächst stelle ich die vom federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge der SPDFraktion auf den Drucksachen 14/9764 bis 14/9769 zur Abstimmung. In Übereinstimmung mit den Fraktionen schlage ich vor, über alle sechs Änderungsanträge eine Gesamtabstimmung durchzuführen. Der Abstimmung werden die Voten des jeweiligen endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zugrundegelegt. – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen. Wer hinsichtlich der Änderungsanträge auf den Drucksache 14/9764 bis 14/9769 seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im endberatenden Ausschuss beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Kolleginnen und Kollegen. – Dann ist das so übernommen. Die Änderungsanträge sind abgelehnt.
Den Gesetzentwurf 14/9395 empfiehlt der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur unveränderten Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Als Datum des In-Kraft-Tretens schlägt er vor, in Artikel 4 den 1. September 2002 einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Hartenstein. – So beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Diese soll, wie in § 135 Absatz 1 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Abstimmungsgrundlage ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urnen befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaales im Bereich der Eingangstüren. Für Nein-Stimmen und Stimmenthaltungen befindet sich je eine Urne auf dem Stenografentisch. Mit der Abstimmung kann begonnen werden. Fünf Minuten stehen zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben. Wir fahren zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort. Ich weise darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 11 sehr schnell abzuhandeln ist. Anschließend findet die Richterwahl statt.
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/9431 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 14/9974 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheitsund Familienpolitik empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen, die auf die gleiche Weise anzuzeigen wären? – Gegenstimmen gibt es nicht. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften“.
Wahl des zweiten Vertreters der Präsidentin sowie Neu- bzw. Wiederwahl berufsrichterlicher Mitglieder
Mit Schreiben vom 17. Juni 2002 hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass das berufsrichterliche Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Prof. Dr. Reinhard Böttcher, zugleich zweiter Vertreter der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, mit Ablauf des 31. Juli 2002 in den Ruhestand tritt. Als Nachfolger des Herrn Prof. Dr. Böttcher in seiner Funktion als zweiter Vertreter der Präsidentin schlägt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Herrn Peter Gummer, Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts, vor. Herr Gummer ist bereits berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Als Nachfolger des Herrn Prof. Dr. Böttcher in seiner Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied schlägt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Herrn Walter Weidenkaff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, zur Neuwahl vor.
Außerdem hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Dietmar Klieber, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg, am 1. August 2002 endet. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs schlägt vor, Herrn Klieber als berufsrichterliches Mitglied wiederzuwählen.