Nun komme ich zu den Anträgen der SPD und zu unserem Abstimmungsverhalten. Zum ersten Antrag „Finanzierung aus einer Hand für Kreditsuchende“ ist in der Diskussion im Ausschuss schnell deutlich geworden, dass es weniger um die Finanzierung aus einer Hand, sondern um die Intransparenz und das schlechte Informationsangebot geht, denn daran krankt es. Außerdem wurde die eh schon aufgewärmte Diskussion zur Mittelstandsbank des Bundes wieder aufgewärmt. Wir stimmen diesem Antrag nicht zu, sondern wir enthalten uns der Stimme, weil wir der Meinung sind, dass das Problem woanders sitzt.
Der zweite Antrag „Meisterbrief für Eigenkapitalhilfe“ findet nicht unsere Zustimmung. Das Ganze ist nicht nur systemfremd, sondern auch nicht zielführend. Man könnte dann auch festlegen, Kapital für Hochschulabschluss, am besten noch gestaffelt nach Noten. Auch ist der Begründungszusammenhang falsch. Die relativ niedrigen Ausfälle bei Existenzgründungen und Übernahmen mit dem Meisterbrief werden auch von den Kammern gerne hergestellt. Der Zusammenhang ist anders, denn Unternehmen, für die kein Meisterbrief benötigt wird, wie zum Beispiel in der Gastronomie oder im Einzelhandel werden von ganz anderen Charakteren gegründet, die mehr Risiko wagen. Deswegen gibt es bei Imbissbuden und ähnlichem sehr viel mehr Insolvenzen.
Der nächste Antrag „Mitarbeiter als Miteigentümer bei Handwerk und Mittelstand“ ist von der CSU in einen Prüfantrag umgewandelt worden. Dem stimmen wir selbstverständlich zu. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Mittelstands muss uns ein wichtiges Anliegen sein. Ebenso kann man damit mehr Identifikation seitens der Mitarbeiterschaft mit dem Betrieb erreichen.
Dem vierten Antrag „Meisterbrief als Zulassungsvoraussetzung für Fachhochschulstudium anerkennen“ ist zuzustimmen. Die Unterschiede von Bundesland zu Bundesland sind sehr groß. Insgesamt ist aber eine Öffnung zu verzeichnen. Der Antrag findet unsere Zustimmung, obwohl unser Antrag wesentlich besser, transparenter und radikaler gewesen ist. Frau Kollegin Münzel hatte die Öffnung der Hochschulen für all diejenigen gefordert, die die Meisterprüfung abgelegt haben, oder einen Bildungsgang zum staatlichen geprüften Techniker bzw. Betriebswirt oder eine andere, vom Ministerium anerkannte Berufsbildung haben.
Herr Kollege Prof. Dr. Stockinger – er wird anschließend sprechen – hat sehr geistreich im Hochschulausschuss argumentiert. Er hat gesagt, Sinn der beruflichen Ausbildung könne es nicht sein, verstärkt für das Studium auszubilden.
Meinen Glückwunsch zu diesem Geistesblitz. Das sollte es nicht unbedingt sein. Sie können das aber ausführen.
Unser Fazit ist: Enthaltung zu den beiden ersten Anträgen und Zustimmung zu den beiden folgenden. Wir fordern die CSU auf und appellieren an Sie und die Staatsregierung, nicht nur zu meckern, sondern selbst in Vorlage zu gehen und Konkretes zu liefern.
(Hofmann (CSU): Formuliere es einfach, damit er es auch versteht! – Prof. Dr. Stockinger (CSU): Ich gebe mir Mühe!)
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Allgemeine Ausführungen über die Notwendigkeit des Mittelstands hat in vorzüglicher Weise Kollege Pschierer bereits gemacht, sodass ich mich inhaltlich auf den Antrag der Kollegen der SPD-Fraktion auf Drucksache 14/9091 vom 21. März 2002 beschränken kann.
In diesem Antrag haben die Kollegen der SPD-Fraktion gebeten, die Staatsregierung aufzufordern, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Meisterbrief an den bayerischen Fachhochschulen als Zulassungsvoraussetzung für das Fachhochschulstudium anerkannt wird. Damit haben Sie – ich will das in aller Deutlichkeit feststellen – die uneingeschränkte Zulassung von Handwerksmeistern zur Fachhochschule in allen Studiengängen eingefordert. Dieser Antrag wurde, wie bereits vom Kollegen Runge ausgeführt, im Hochschulausschuss abgelehnt. Er wurde vor allem deshalb abgelehnt, weil mit einem CSU-Antrag auf Drucksache 14/8497 vom 21. Januar 2002 des Kollegen Traublinger und anderer die Staatsregierung aufgefordert wurde, in einem Bericht darzulegen, wie der Zugang von Meistern zur Fachhochschule in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu Bayern geregelt ist. Der vorliegende Antrag, so war damals die Meinung im Ausschuss, sollte vor der Entscheidung in dieser Frage auf jeden Fall abgelehnt werden, zumal von den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland nur sieben eine direkte Zugangsregelung zur Fachhochschule haben.
Darüber hinaus hat die CSU im bereits zitierten Antrag des Kollegen Traublinger die Staatsregierung gebeten, auf den Erkenntnissen aus den Modellversuchen an den Fachhochschulen Amberg-Weiden und Ingolstadt aufbauend Handwerksmeistern und Handwerksmeisterinnen in den anerkannten Ausbildungsberufen den Zugang zum Fachhochschulstudium zu ermöglichen.
Gestatten Sie mir zum Inhalt des SPD-Antrags und zur Meinung der CSU-Fraktion hierzu vier grundsätzliche Anmerkungen.
Erstens. Bereits heute haben Handwerksmeister die Möglichkeit, die Fachhochschule zu besuchen und dort ein Studium erfolgreich zu absolvieren. Es bleibt ihnen also nicht, wie man allgemein meinen mag, die Türe verschlossen. Sie können die Fachhochschulreife über eine Ergänzungsprüfung erwerben. Diese Prüfung wurde erst im Mai 2001 dahin gehend erleichtert, dass die fachgebundene Fachhochschulreife durch lediglich zwei schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik bzw. Englisch sowie eine mündliche Prüfung in den Grundlagen des gewählten Studienganges erworben werden kann.
Zweitens. Die Fortbildung zum Meister vermittelt eine berufliche Qualifikation. Hier bitte ich den Kollegen Dr. Runge, besonders aufmerksam zuzuhören, denn bereits meine Ausführungen im Ausschuss zu diesem Thema haben sein Wohlgefallen erregt. Die Fortbildung zum Meister vermittelt eine berufliche Qualifikation. Sie bereitet nicht auf die Hochschulreife vor. Bei der Meisterprüfung wird demgemäß nur die Berufsbefähigung, aber nicht die Studierfähigkeit geprüft.
Drittens. Eine Erleichterung des Hochschulzugangs für Meister steht in meinen Augen auch in einem gewissen Widerspruch zur geplanten Einführung von Eignungsfeststellungsverfahren, durch die zum Ausdruck gebracht wird, dass die Hochschulreife nicht mehr als alleinige Hochschulzugangsberechtigung für alle Studiengänge ausreicht.
Viertens. Das an den Fachhochschulen Amberg-Weiden und Ingolstadt zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß § 34 der Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife eingerichtete Modell zeigt meines Erachtens den richtigen Weg auf. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Kernfächern Deutsch und Mathematik, auf denen das einschlägige Fachhochschulstudium aufbaut und die bei den Teilnehmern nicht vorhanden waren, können in einem Vollzeitkurs mit einer Dauer von sechs Monaten besonders qualifizierten und hochmotivierten Teilnehmern vermittelt werden. Im Modellversuch des letzten Sommersemesters haben 34 von 36 Teilnehmern die Ergänzungsprüfung bestanden. Ich meine, das ist durchaus erfreulich. Mit diesem einsemestrigen Propädeutikum entstehen den Studierenden auch keine zeitlichen Nachteile, denn bei fertig ausgebildeten Meistern kann eines von zwei praktischen Studiensemestern erlassen werden, sodass sie das Fachhochschulstudium ebenfalls in einer Regelstudienzeit von acht Semestern abschließen können.
Alles dies spricht dafür, den Antrag der SPD abzulehnen. Ich bitte Sie, Kolleginnen und Kollegen, dies zu tun.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche als „Hauptschulabsolvent“ und finde manches ziemlich herablassend gegenüber denen, die eine Berufsausbildung absolviert und dann die riesige Anstrengung einer Meisterprüfung auf sich genommen haben. Wir brauchen jetzt keine Modellversuche mehr durchzuführen und weiter abzuwarten. Die jungen Menschen, die heute ihre Entscheidung treffen, müssen wissen, wo für sie die Zukunft liegt. Wir dürfen den Hochschulzugang nicht mit allen möglichen Einschränkungen versehen; jeder, der sich nach der Meisterprüfung dazu entschließt, ein Hochschulstudium zu absolvieren, trifft eine schwierige Entscheidung, weil das Studium wirklich den ganzen Menschen fordert. Bei einem Fachhochschulstudium ist es nicht so leicht, nebenbei noch den Meisterbetrieb zu führen. Meister, die sich für ein Studium entscheiden, werden zu einem hohen Prozentsatz das Studium auch durchziehen.
Sie können nicht sagen, die Meisterausbildung vermittle nur berufliche Qualifikationen. Ich glaube nicht, dass Sie die Anforderungen kennen, die in der Meisterprüfung gestellt werden.
So wie Sie reden, glaube ich es zumindest nicht. Deswegen ist eine Entscheidung hier und heute notwendig.
Ein zweiter Punkt. Bei Gesprächen mit dem Mittelstand werden Sie feststellen, dass das Thema Finanzierung immer eine Rolle spielt.
Bei der Finanzierung gilt immer der Spruch: „Wenn die Hausbank net will, nützt’s gar nix.“ Dann hilft Ihnen auch die LfA nicht. Wenn ein junger Unternehmer einen Kredit will, braucht er erst einmal eine Hausbank. Herr Pschierer, Sie können es bestätigen, die Hausbank fragt immer zuerst nach dem Eigenkapital. Die LfA fragt danach nicht, weil sie sich hinter der Hausbank versteckt. Deswegen sind unsere Vorschläge so wichtig und deswegen muss der Meisterbrief als Basis für Eigenkapitalhilfe eingesetzt werden. Wenn einer den Meisterbrief hat, bekommt er 20000 e und kann damit arbeiten. Damit ist die Garantie für einen Start gegeben. Wenn das Geld wirklich innerhalb von zehn Jahren verloren gehen sollte, sollte die LfA dafür einstehen. Das wäre eine echte Hilfe. Eine wohlwollende Betrachtung des Meisterbriefes allein reicht nicht aus
und deswegen bitte ich jetzt den Kollegen Dr. Kaiser, der sich zu Wort gemeldet hat, um seine Frage.
Herr Kollege, sind Sie mit mir der Meinung, dass es hilfreich wäre, wenn zu dieser Frage der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, Herr Kollege Traublinger, das Wort ergreifen und den Kollegen der CSU erklären würde, was Mittelstandsförderung bedeutet?
Herr Kollege Kaiser, ich bin der Meinung, dass eine solche Wortmeldung sehr hilfreich wäre. Ich wäre auf einen solchen Beitrag sehr gespannt. Gespannt bin ich auch auf das Votum des Herrn Kollegen Traublinger bei der namentlichen Abstimmung.
Kolleginnen und Kollegen, wir müssen Ernst machen, wenn wir Eigenkapital für das Handwerk wollen. Deswegen sind beide Anträge – der Einsatz von Mitarbeitern als Miteigentümer und der Einsatz des Meisterbriefes als Startchance – besonders wichtig. Der Meisterbrief soll als Startchance nicht nur im Sinne von Goodwill, sondern im Sinne von cash gesehen werden. Das braucht der Mittelstand.
Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Anträge auf den Drucksachen 14/9087 und 14/9088 – das sind die Tagesordnungspunkte 7 und 8 – werden vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie zur Ablehnung empfohlen. Der Antrag auf Drucksache 14/9091 – das ist der Tagesordnungspunkt 10 – wird vom federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur zur Ablehnung empfohlen. Zum Antrag auf Drucksache 14/9089 – das ist der Tagesordnungspunkt 9 – empfiehlt der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie eine Neufassung. Ich verweise dazu auf die Drucksache 14/10175.
Ich lasse zunächst über den Antrag auf Drucksache 14/9087 abstimmen. Das ist der Tagesordnungspunkt 7. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der CSU sowie Frau Kollegin Grabmair. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Der Antrag ist ebenfalls abgelehnt.
Ich lasse über den Antrag auf Drucksache 14/9089 abstimmen – Tagesordnungspunkt 9. Wer der Neufassung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie auf Drucksache 14/10175 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist so beschlossen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 14/9091 – Tagesordnungspunkt 10. Die Abstimmung soll auf Wunsch der SPD-Fraktion in namentlicher Form erfolgen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitge
stellt. Die Ja-Urne befindet sich auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU. Die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird morgen bekannt gegeben. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Abend.