Protokoll der Sitzung vom 24.10.2002

Die Gemeindeordnung legt lediglich fest, dass die Gemeinde Verantwortung dafür trägt, dass es eine geordnete Trinkwasserversorgung und andernorts auch

Abwasserbeseitigung gibt. Wenn dies durch einen anderen Träger gewährleistet ist, braucht dies nicht die Gemeinde selbst zu tun.

Ich kann Ihrem Antrag auch in diesem Punkt nicht zustimmen, Frau Tausendfreund. Wir haben bei der Krankenhausversorgung dieselbe Situation. In der Gemeindeordnung gibt es eine klare Regelung. Die Gemeinden sind verantwortlich dafür, dass es eine geordnete Krankenhausversorgung gibt. Aber selbstverständlich bedeutet das seit jeher, dass dann, wenn eine geordnete Krankenhausversorgung in einer Gemeinde oder in einem Landkreis durch andere Träger, beispielsweise Diakonie oder Rotes Kreuz, sichergestellt ist, der Landkreis nicht gezwungenermaßen ein eigenes Krankenhaus betreiben muss. In einem solchen Fall ist die Krankenhausversorgung gewährleistet, und das Thema der Versorgungsverantwortung ist erledigt.

Frau Kollegin Tausendfreund, natürlich verfolge ich in der aktuellen Diskussion aufmerksam, dass die kommunalen Spitzenverbände strikt dagegen sind, mehr Entscheidungsfreiheit zu erhalten. Mich erinnert das ein bisschen an meinen jüngsten Sohn, der es sonntags im Gasthaus als Zumutung empfindet, wenn ich ihm die Entscheidung zwischen Pommes frites und Spaghetti selbst überlasse. Er meint, das muss Mama oder Papa festlegen. Anschließend kann er sich dann beschweren, dass wir für ihn das Falsche ausgesucht haben. Zunächst besteht jedenfalls die Erwartung, dass wir für ihn die Entscheidung treffen. So kommt mir das vor, wenn die kommunalen Spitzenverbände, die sonst so gern auf ihre Entscheidungsfreiheit pochen, sagen, laßt uns um Gottes Willen keinesfalls selbst entscheiden, ob wir privatisieren. Laßt es dabei, dass uns das strikt verboten ist. Wir könnten ja in Versuchung geraten, davon Gebrauch zu machen.

Trotzdem – Frau Kollegin Tausendfreund, das sage ich Ihnen ganz offen –, gibt es mir auch zu denken, dass die Kommunen allesamt sagen, sie wollen und brauchen das nicht. Wir werden in nächster Zeit sorgfältig darüber nachdenken, ob wir tatsächlich eine Gesetzesänderung angehen müssen, von der im Moment alle Beteiligten sagen, wir wollen und brauchen sie nicht.

Aber, meine Damen und Herren – das will ich als entscheidenden Gesichtspunkt zum Schluss ansprechen –, unabhängig davon wird die CSU-Fraktion sowohl den Antrag der SPD als auch den Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ablehnen,

(Mehrlich (SPD): Was?)

und zwar einfach aufgrund des Verfahrensstandes.

(Frau Radermacher (SPD): Das ist ja billig!)

Das ist nicht billig, sondern ganz logisch, liebe Frau Kollegin. Es ist gerade eine Woche her, dass drei Ausschüsse dieses Hohen Hauses, nämlich der Kommunalausschuss, der Umweltausschuss und der Wirtschaftsausschuss, eine gemeinsame Anhörung durchgeführt haben. Zahlreiche Experten haben an der Anhörung teilgenommen. Zu einem seriösen Verfahren gehört nach

meinem Verständnis, dass die Ergebnisse der Anhörung sorgfältig ausgewertet werden. Denn wozu macht man die Anhörung? Das gebietet auch der Respekt vor den geladenen Experten.

In der Anhörung sind zum Teil ganz neue und interessante Fragen aufgeworfen worden. Beispielsweise ging es um die Frage, ob bei einer Privatisierung auch nur einzelner Anlagen eine Mehrwertsteuerpflicht für sämtliche Abwasserbeseitigungsanlagen entstehen würde. Das ist ein Punkt, der in der Diskussion neu ist und von dem ich ganz offen sage, dass auch wir von der CSUFraktion ihn sorgfältig diskutieren sollten. Das Finanzministerium hat mitgeteilt, dass das Thema demnächst auch von den Körperschaftsreferenten der Finanzministerien erörtert wird. Das ist ein entscheidender Gesichtspunkt, insbesondere wenn es um den vollen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent geht. Ich bin jedenfalls der Auffassung, dass es nicht unserer Zielsetzung entsprechen kann, dass kurzfristig sämtliche Abwasserbeseitigungsanlagen in Bayern mehrwertsteuerpflichtig werden. Über solche Probleme muss man sich erst einmal näher informieren, und das wollen wir diskutieren.

Auch die Staatsregierung soll Gelegenheit zum Auswerten der Anhörung und zum Nachdenken oder Vordenken haben. Anschließend muss die Staatsregierung selbst entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf einbringen will oder nicht. Jedenfalls macht es nach meinem parlamentarischen Selbstverständnis keinen Sinn, dass die Staatsregierung per Dringlichkeitsantrag aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf nicht einzubringen. Entweder wird der Gesetzentwurf nicht eingebracht – dann brauchen wir uns hier gar nicht damit zu befassen –, oder der Gesetzentwurf wird eingebracht – dann gibt es ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren, das insbesondere eine intensive Beteiligung der Kommunen beinhaltet.

Nach meiner Überzeugung würden wir der komplizierten Materie jedenfalls nicht gerecht, wenn wir sie heute per Dringlichkeitsantrag erledigen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, deshalb bitte ich Sie, die beiden vorliegenden Anträge abzulehnen. Wir werden das Thema in den nächsten Wochen sicher noch sorgfältig diskutieren.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Dr. Schnappauf.

Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in der gebotenen Kürze zu den beiden Anträgen ein Wort sagen. Was hier mit den Anträgen verlangt wird, ist an Scheinheiligkeit nicht mehr zu übertreffen, wenn

(Beifall bei der CSU)

ich sehe, wie wir uns in Bayern in den letzten Jahren gegen die Liberalisierung ausgesprochen haben. Wir haben im Jahre 2001 eine eigene Bundesratsinitiative eingebracht. Vier Jahre lang hat Rot-Grün Zeit gehabt, in der Bundesregierung ein klares Wort gegen die Liberali

sierung zu sprechen. Nichts ist geschehen, im Gegenteil: Der Bundeswirtschaftsminister hat immer wieder in diese Kerbe hineingeschlagen. Jetzt kommt man daher und sagt ganz scheinheilig: Verantwortung für das Wasser bei Kommunen belassen. Das ist nicht glaubwürdig, das ist scheinheilig. Erster Punkt.

(Beifall bei der CSU – Zuruf von der SPD)

Zweiter Punkt – Parlamentarismus –: Kollege Joachim Hermann hat zu Recht gesagt, es sei der normale Gang der Dinge, dass man, nachdem die Anhörung vor einer Woche stattfand, das Ganze zunächst bewertet und in den Ausschüssen diskutiert. Ich sage für die Staatsregierung ganz offen, dass wir die Erkenntnisse ganz ergebnisoffen diskutieren; es gibt keinerlei Vorwegfestlegung. Nur eines, Frau Kollegin Tausendfreund, geht natürlich nicht: Es geht nicht, dass Sie – wie Sie es vorhin gesagt haben –, behaupten, die Gemeinden seien in einer finanziellen Notlage und jetzt müsse man den Gemeinden die Wahlmöglichkeiten nehmen. Auf diese Art und Weise kann man die kommunale Selbstverwaltung nicht begrenzen und beschränken.

(Zuruf des Abgeordneten Mehrlich (SPD))

Herr Kollege Mehrlich, schön dass Sie gerade versuchen, dazwischen zu rufen, ich komme zu meinem dritten Argument: Wir sollten uns einmal auf der Zunge zergehen lassen, was Sie mit dem Antrag der SPD machen, indem Sie fordern: „Keine Erweiterung der Privatisierungsmöglichkeiten kommunaler Pflichtaufgaben“. Was gegenwärtig Ihr Oberbürgermeister Ude in München macht, der das Rathaus und Liegenschaften der Stadt verhökert, während Sie ansonsten den Kommunen die Wahlmöglichkeit absprechen wollen, ist schon ein starkes Stück.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten uns die Zeit nehmen, die Anhörung sauber auszuwerten, offen darüber zu diskutieren und dann seriös zu entscheiden.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Tausendfreund.

Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Zunächst kurz zum Dringlichkeitsantrag der SPD: Ich habe mich mit Herrn Mehrlich über eine kleine Änderung geeinigt, und zwar bei der Ziffer 1, zweiter Spiegelstrich, wo in der zweiten Zeile das Wort „mögliche“ durch „praktizierte“ ersetzt werden soll. In dieser Form können wir dem Antrag selbstverständlich zustimmen.

Jetzt aber zu den beiden Wortmeldungen. Der Vergleich zwischen Pommes und Spagetti im Zusammenhang mit Ihrem Sohn zeigt, dass Sie diese Diskussion nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit führen. Hier geht es um eine ganz andere Sache. Ob Pommes oder Spagetti ist ziemlich egal, ob aber Trinkwasser und Abwasser in

eigener Verantwortung bei den Gemeinden belassen werden – auch der Diskussionspunkt Einrichtungsprivatisierung – ist ein ganz anderes Thema. Hier geht es um eine Schwelle der Verführbarkeit. Der Druck der großen Energieversorgungsunternehmen wird steigen. Die großen Energieversorgungsunternehmen oder andere Konzerne haben ganz andere Möglichkeiten, lockende Angebote zu machen. Sie kommen mit ihren Rechtsexperten. Das war auch das Argument der kommunalen Spitzenverbände, um einen gewissen Schutz der Kommunen einzubauen.

Zum Verfahren selbst: Ich greife hier gerne Ihr Wort von der Scheinheiligkeit auf. Bei der Anhörung zu diesem Thema heißt es plötzlich – Herr Herrmann und Herr Minister –: „Wir brauchen noch Zeit, wir müssen das erst einmal genauer prüfen, es haben sich neue Gesichtspunkte ergeben.“ Bei einer anderen Anhörung war es ganz anders; das war die Anhörung zur Zukunft der Bezirke. Noch während die Anhörung lief, hat die CSUFraktion eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie das Ergebnis bekannt gegeben hat, wonach sie zu der Überzeugung gekommen sei, die Bezirke sollten bestehen bleiben. Zu diesem Zeitpunkt waren noch nicht einmal die Wissenschaftler gehört, die die interessantesten Beiträge geliefert haben. Zu diesem Zeitpunkt stand für Sie das Ergebnis dieser Anhörung schon fest. Es war natürlich eine peinliche Panne, dass die Pressemitteilung noch während der Anhörung herausgeschickt worden ist. Das im Zusammenhang mit dieser Diskussion zum Thema Scheinheiligkeit.

Wir stimmen dem Dringlichkeitsantrag der SPD in dieser Form natürlich zu.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Gibt es noch Wortmeldungen? – Dann kommen wir zur Abstimmung. Zur Abstimmung werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/10526 – das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN – die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Gibt es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/10537 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion, zu dem beantragt ist, beim zweiten Spiegelstrich das Wort „mögliche“ durch „praktizierte“ zu ersetzen; es heißt dann: „... die bisher nur bei der Trinkwasserversorgung praktizierte – „Einrichtungsprivatisierung“...“ – in der eben verlesenen Form seine Zustimmung geben will, bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die CSU. Stimmenthaltungen? – Gibt es keine. Dann ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Ach, Zeller und anderer und Fraktion (CSU)

betreffend „Aufweichung des Europäischen Stabilitätspakts verhindern“ (Drucksache 14/10527)

Ich eröffne die Aussprache. Herr Kollege Zeller hat das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Wer hätte sich einmal bei der gesamten Diskussion über die Europäische Währungsunion vorstellen können, dass Deutschland eines Tages auf der Anklagebank sitzen würde, wenn es um die Stabilität des Euros geht.

Ich glaube, dass zu den großen Errungenschaften in der Entwicklung der Europäischen Union seit 1957, seit den Römischen Verträgen, und zu den zielorientierten Entscheidungen Europas gerade die gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion gehört. Diese Wirtschaftsund Währungsunion ist natürlich – ob die Opposition das gerne hört oder nicht – vor allem mit zwei Namen verbunden. Es sind dies Helmut Kohl und Theodor Waigel. Ich glaube, wenn man sich einmal vorstellt, dass wir gerade bis zu diesem Zeitpunkt der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion einen Binnenmarkt mit fünfzehn Ländern hatten, in dem dreizehn unterschiedliche Währungen gültig waren, dann sieht man an diesem Beispiel am allerbesten, wie notwendig es war, die gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion auf die Beine zu bringen.

Aber ein Weiteres: Deutschland war letztendlich das Modell mit einer unabhängigen Bundesbank, wobei es nicht ganz einfach war, beispielsweise den Franzosen, den Spaniern oder den Italienern zu vermitteln, dass die Politik unmittelbar in Bezug auf die Währungsstabilität keinen Einfluss mehr hat. Dies ist Deutschland anhand seiner Modellsituation gelungen. Vor allem die Stabilität der D-Mark hat dazu geführt, dass Deutschland – ich glaube, das kann man heute so sagen – das Wirtschaftswunderland in der Welt geworden ist.

Diese Währung hat dafür gesorgt, Wohlstand für alle zu sichern, soziale Sicherheit zu geben und wirtschaftliche Prosperität zu entwickeln.

Ein Markenzeichen dieser Stabilität, die von Deutschland ausgegangen ist, war die D-Mark. Wer heute die Währungsstabilität, den Euro und die Kriterien für den Stabilitätspakt zur Disposition stellt, der versündigt sich an künftigen Generationen. Der SPD-Bundeskanzler hat im Wahlkampf vor dem 22. September x-mal – richtigerweise – erklärt, dass die Verschuldung und das erhöhte Defizit der öffentlichen Haushalte für die künftigen Generationen eine hohe Belastung seien und er dies deshalb ablehne. Diese Worte waren nur Schall und Rauch, wenige Stunden nach der Wahl waren diese Behauptungen nur noch Makulatur.

Wie glaubwürdig beispielsweise der Finanzminister Hans Eichel ist, möchte ich an einem Beispiel zeigen. Dabei schließe ich auch den Kommissionspräsidenten Prodi ein. Man muss sich einmal vorstellen, dass beide

die Stabilitätskriterien nicht mehr absolut in den Vordergrund der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion stellen. Die Finanzmärkte haben darauf kaum reagiert.

Nun stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Als vor der Einführung des Euro der damalige Bundesfinanzminister Waigel in kleiner Runde einmal einen Partner, nämlich Italien, etwas kritisiert hat, musste die Deutsche Bundesbank innerhalb von 24 Stunden Lire im Wert von nicht weniger als 26 Milliarden DM aufkaufen, um den Kurs der Lira nicht völlig zu ruinieren. Heute können der deutsche Finanzminister und der Kommissionspräsident plaudern wie sie wollen, aber nichts geschieht. Daran sieht man, wie ernst die internationalen Finanzmärkte den deutschen Finanzminister nehmen. Er ist für sie nahezu unbekannt.

Wir wissen alle, mit welchen Mühen und mit welchem politischen Druck der Bundesfinanzminister alles daran gesetzt hat, um den blauen Brief vor den Wahlen, vor dem 22. September, zu verhindern. Heute hört man, dass man den blauen Brief wahrscheinlich annehmen müssen wird, weil nichts anderes übrig bleibt. Schauen Sie sich einmal die Entwicklung des Bundeshaushalts an. Wir werden ein Defizit von 35 Milliarden e erreichen. Der Bundesfinanzminister hat diese Zahl nicht dementiert, die in den Medien nachzulesen ist.

Vor den Wahlen war davon die Rede, dass das Defizit 2,5% betragen werde, später hörte man die Zahl 2,9%, und heute bestreitet niemand mehr, dass wir sauber über die 3%-Marke springen. Wie ernst ist ein solcher Bundesfinanzminister zu nehmen? Ist das eine Lüge gegenüber der deutschen Bevölkerung gewesen? – Ich sage hier in aller Deutlichkeit: Ja. Der Bundesfinanzminister kannte die richtigen Zahlen, aber er hat der Bevölkerung etwas vorgemacht. Aus dem sogenannten SparHans ist der Schulden-Hans geworden, um es einmal deutlich auszudrücken.

Ich glaube, dass es eine ganze Reihe von hervorragenden Gründen gibt, warum der vorliegende Dringlichkeitsantrag dringend notwendig ist. Wir in Deutschland sind nicht nur eine stabile Währung gewohnt, sondern auch dringend darauf angewiesen. Für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes – das gilt für ganz Europa – ist Stabilität enorm wichtig. Wir waren in Europa das Musterland. Ein zu hohes Defizit und zu hohe Schulden bedeuten aber alles andere als Stabilität. Haushaltskonsolidierung ist heute nur noch ein Lippenbekenntnis, die Tatsachen sehen anders aus. Selbst die Überlegungen der Europäischen Kommission, wie man aus dieser Falle herauskommen könnte, sind alles andere als zukunftsorientiert. Wir wissen seit wenigen Stunden, dass Kommissar Solbes keine Änderungen am Stabilitätspakt vornehmen will.