Protokoll der Sitzung vom 28.01.2004

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Helga Schmitt-Bussinger, Stefan Schuster, Franz Schindler und anderer und Fraktion (SPD)

Kennzeichenscanning in Bayern (Drucksache 15/229)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote, Christine Kamm und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auswertung und Bericht der Modellversuche Kennzeichenscanning (Drucksache 15/232)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Thomas Kreuzer.

Herr Präsident, Hohes Haus! Europa wächst zusammen; wir begrüßen dies. Wir begrüßen auch die Erleichterungen bezüglich der Reisefreiheit der Bürgerinnen und Bürger in Europa, dass sie sich in einem großen Gebiet ohne Grenzkontrollen bewegen können. Aber, meine Damen und Herren, wir versuchen alles, um zu erreichen, dass diese Vorteile nicht durch Nachteile auf dem Gebiet der inneren Sicherheit erkauft werden müssen. Wir wollen die Freizügigkeit für Straftäter, soweit es irgend möglich ist, einschränken. Hierzu müssen wir uns auch aller möglichen technischen Maßnahmen bedienen. Diese techni

schen Maßnahmen erleichtern der Polizei die Arbeit, sind geeignet, Personal einzusparen, um es anderweitig sinnvoller einzusetzen, und erhöhen somit den Standard der inneren Sicherheit.

Ein mögliches Mittel ist der Einsatz der automatischen Kennzeichenerkennung bei der Fahndung. Dies bedeutet: Durch ein Computersystem werden Kennzeichen erfasst und mit einem Fahndungscomputer im Bundskriminalamt abgeglichen. Wenn der Abgleich erfolgreich ist und beispielsweise ein gesuchtes Fahrzeug erkannt wird, wird Alarm ausgelöst, damit die Vollzugskräfte tätig werden können. Ist dies nicht der Fall, werden die Daten gelöscht, also nicht weiter gespeichert.

Ich erkläre dies, weil damit klar wird, dass Unbeteiligte – also Fahrzeuge und darin befindliche Personen, die nicht im Fahndungssystem enthalten sind – nicht dauerhaft gespeichert werden und es mit diesem System, so wie wir es vorschlagen, nicht möglich ist, Bewegungsprofile von Fahrzeugen oder Ähnliches zu erstellen. Dies wollen wir nicht, sondern wir wollen den sofortigen Abgleich mit dem Computer und im negativen Fall die Löschung der Daten.

Wir haben dies in einem Dringlichkeitsantrag zum Ausdruck gebracht und verweisen auf die positiven Erfahrungen, die wir mit Versuchen an den bayerisch-tschechischen Grenzübergängen Waidhaus und Schirnding gemacht haben. Diese Versuche sind überaus erfolgreich abgeschlossen worden. Bei den Testbetrieben haben wir ständig Personen und Fahrzeuge herausfiltern können. Wir hatten während der Testphase wöchentlich Treffer, von gestohlenen Fahrzeugen bis hin zur Festnahme von Kfz-Haltern, die zur Fahndung ausgeschrieben waren. Das System betrifft aber nicht die Leute, die nicht im Computer ausgeschrieben sind. Diese bemerken nicht einmal, dass hier eine Fahndungsmaßnahme stattfindet.

Im Übrigen möchte ich ergänzend bemerken, dass der Einsatz solcher Systeme auch bei Ringfahndungen möglich ist, beispielsweise bei einer wegen eines Banküberfalls in einem bestimmten Gebiet ausgelösten Ringfahndung. Wenn dort ein solches System installiert ist, kann dieses natürlich auch dazu verwendet werden, das bei einem Banküberfall in einem aktuellen Fall verwendete Fahrzeug einzuspeichern und es dann, wenn es an der Fahndungsstelle vorbeikommt, ausfindig zu machen, was die Arbeit auch bei der aktuellen Verbrechensbekämpfung erleichtert.

Ich sehe in diesem System große Vorteile für die Fahndungsarbeit. Ich sehe in diesem System keine Nachteile bezüglich des Datenschutzes, wenn es so eingesetzt wird, wie wir dies wünschen. Ich bitte daher, dem Dringlichkeitsantrag der CSU zuzustimmen.

Wir stimmen auch dem Dringlichkeitsantrag der SPD mit einer Umformulierung zu. Hier heißt es im Moment, dass die Daten nicht gespeichert werden dürfen. Sie werden aber natürlich für einen kurzen Zeitraum gespeichert, bis der Abgleich mit dem Fahndungscomputer erfolgt ist. Uns kommt es darauf an, dass die Daten nach dem Abgleich mit dem Fahndungscomputer sofort gelöscht werden; aber das ist eine rein technische Frage. Wir haben auch hier Übereinstimmung erzielt.

Dem Antrag der GRÜNEN können wir nicht zustimmen. Die GRÜNEN sprechen in ihrem Antrag von der Erstellung von Bewegungsprofilen. Sie bringen ihr Misstrauen und ihre Ablehnung gegenüber dieser Technik in ihrem Antrag zum Ausdruck. Wir glauben, dass diese Technik uns voranbringt und dass diese Technik die Sicherheit der Menschen in Bayern und in Deutschland erhöht. Wir fordern auch den Innenminister – Herr Staatssekretär Schmid ist hier – auf, darauf hinzuwirken, dass das System flächendeckend in Deutschland eingeführt wird, also auch in anderen Bundesländern. Damit haben wir einen erhöhten Sicherheitsgewinn. Deswegen sind wir für diese Technik. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Dem Antrag der GRÜNEN können wir nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Schuster.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen mit Ihnen überein, dass durch die EUOsterweiterung am 1. Mai 2004 der Bundesrepublik Deutschland – und damit auch Bayern – durch ihre zentrale Lage in Europa eine besondere sicherheitspolitische Bedeutung und Verantwortung zukommt. Dieser Verantwortung wurde die Bundesregierung unter anderem durch die Sicherheitspakete I und II gerecht, und zwar nicht nur im Hinblick auf den durch die EU-Osterweiterung zu erwartenden Kriminalitätsimport – wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben –, sondern auch im Hinblick auf den internationalen Terrorismus und im Hinblick auf die organisierte Kriminalität.

Natürlich sind wir verpflichtet, dafür zu sorgen, dass einer möglichst lückenlosen Kontrolle nach den rechtlich verpflichtenden Schengen-Vorgaben entsprochen wird. Wir brauchen deshalb eine leistungsfähige Polizei, die auch über eine moderne und leistungsfähige Technik verfügt. Wir brauchen natürlich auch die entsprechenden Gesetze, damit der Einsatz dieser Technik gesetzlich abgesichert ist. Auch wir haben deshalb einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, weil aus unserer Sicht die automatische Erkennung von Kfz-Kennzeichen zu Fahndungszwecken eine wirksame Möglichkeit zur

Verfolgung von Straftätern darstellt und damit die Polizeiarbeit effektiv unterstützt wird.

Wichtig für uns ist allerdings, dass der Einsatz von Kennzeichenlesesystemen nur dort erfolgen darf, wo es polizeilich sinnvoll und vor allem rechtlich zulässig ist. In Ihrem Dringlichkeitsantrag sprechen Sie sich dafür aus, auf der Basis einer noch zu schaffenden Rechtsgrundlage im Polizeiaufgabengesetz diese Lesegeräte im Einsatz der bayerischen Polizei einzuführen. Eigentlich wollten Sie von der CSUFraktion mit Ihrem großen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes dies schon im letzten Jahr vornehmen, haben aber damals den Fehler gemacht, dies in einem Gesetzentwurf zusammen mit der präventiven Telefonüberwachung zu fordern, und mussten dann nach heftigen Protesten der Opposition, den Kirchen und von Ärzte- und Journalistenverbänden den Gesetzentwurf wieder zurückziehen. Ich möchte darauf hinweisen: Die Proteste hat es wegen der präventiven Telefonüberwachung und nicht wegen der automatischen Kfz-Kennzeichenerkennung gegeben.

Aufgrund dieses Fehlers mussten nach dem sechsmonatigen Probebetrieb an den deutsch-tschechischen Grenzübergängen Schirnding und WaidhausAutobahn insgesamt fünf Anlagen zur Kennzeichenerfassung wieder abgeschaltet werden, da die gesetzliche Grundlage gefehlt hat. Hier entzündet sich die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten Vetter. Ich zitiere aus seinem 20. Tätigkeitsbericht:

Für das vom Staatsministerium des Inneren am Grenzübergang Waidhaus probeweise eingeführte Kennzeichen-Scanning zum anlasslosen Erkennen gesuchter Fahrzeuge gibt es keine gesetzliche Grundlage. Von einer Beanstandung habe ich im Hinblick auf den dreimonatigen Erprobungscharakter

der ja dann auf sechs Monate verlängert wurde –

deshalb vorerst abgesehen, weil ich mich davon überzeugt habe, dass Daten Unbeteiligter nicht gespeichert werden. Für die endgültige Einführung bestehe ich auf einer gesetzlichen Grundlage, die unter anderem die Einsatzbereiche, Speichervoraussetzungen und Grenzen zu regeln haben wird.

Das ist genau der Punkt, der für die SPD-Fraktion sichergestellt sein muss. Es dürfen nur Kennzeichen von Kraftfahrzeugen gespeichert werden, nach denen gefahndet wird. Eine Speicherung von KfzKennzeichen eines unbescholtenen Bürgers bzw. Autofahrers oder gar die Erstellung eines Bewegungsbildes darf durch die Fahndungsmaßnahme nicht erfolgen. Die Rechtstaatlichkeit muss gewahrt bleiben.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte auf einen Satz in Ihrem Dringlichkeitsantrag eingehen. Sie schreiben:

Der Landtag begrüßt deshalb den erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts für den Einsatz von Kennzeichenlesesystemen an den deutsch-tschechischen Grenzübergängen Schirnding und Waidhaus-Autobahn.

Ein Teil des Landtages, zumindest die Fraktion der SPD und auch – davon gehe ich aus – die Fraktion der GRÜNEN haben bisher nicht erfahren, ob das Pilotprojekt erfolgreich war. Wenn die CSU-Fraktion davon aber Kenntnis hat – ich gehe davon aus, dass dies der Fall ist, weil es so in Ihrem Antrag steht –, haben Sie den Abschlussbericht vielleicht auf Ihrer Klausur in Kreuth behandelt, aber Kreuth ist nicht der Landtag.

(Beifall bei der SPD)

Wir können nichts begrüßen, wovon wir noch keine Kenntnis haben.

Im Übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Landesdatenschutzbeauftragte den Abschlussbericht im letzten Jahr angefordert, im Dezember nochmals angemahnt und bis heute noch nicht erhalten hat. Hat es vielleicht bis heute noch gar keine Auswertung der Daten gegeben, oder gibt es noch gar keinen Abschlussbericht? Dann könnten Sie aber den erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts in Ihrem Antrag noch nicht begrüßen. An dieser Verfahrensweise muss ich Kritik üben; denn es muss auch sichergestellt sein, dass der noch zu schaffende Gesetzentwurf, der einen ganz sensiblen Bereich betrifft, in enger Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten erstellt wird. Auch wir von der SPD-Fraktion – ich habe es eingangs gesagt – sind für die Einführung einer automatischen Kennzeichenerfassung, weil wir der Meinung sind, dass diese Technik eine wirkungsvolle Möglichkeit zur Verfolgung von Straftätern darstellt, allerdings unter der Maßgabe, dass die Daten der Kfz-Kennzeichen unbescholtener Bürger sofort nach einem negativen Datenabgleich gelöscht werden. Ich bitte Sie deshalb, unserem geänderten Antrag – Herr Kollege Kreuzer, Sie haben es bereits erwähnt, dass unser Antrag geändert wurde – zuzustimmen. Wir werden dem Antrag der CSU ebenso zustimmen wie dem Antrag der GRÜNEN.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Antragsteller von der CSU-Landtagsfraktion und von der SPDLandtagsfraktion! Sie haben in Ihrem Antrag, Kol

legen der CSU, Formulierungen gebraucht, die nicht ganz mit dem übereinstimmen, was Herr Kreuzer am Anfang ausgeführt hat. Sie haben gesagt, Europa wachse zusammen und das wollten Sie auch. Wenn man das will, dann halte ich es nicht für produktiv, diffuse Ängste mit solchen Formulierungen, wie Sie sie hier gebraucht haben, zum Beispiel der, es gelte, einem Kriminalitätsimport in Folge der Ausdehnung der EU zu begegnen, zu schüren. Ich finde, hier werden nutz- und sinnlos Stimmungen verbreitet, diffuse Ängste geschürt und Ressentiments geweckt. Das dient unserer Sicherheit nicht, im Gegenteil.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wollen eine sachgerechte Politik, wir wollen eine sachgerechte Sicherheitspolitik. Herr Kreuzer, ich glaube, Sie haben etwas missverstanden. Wir haben Ihnen kein Misstrauen entgegengebracht, wir wollen den Dingen auf den Grund gehen, wir wollen nicht auf den Wolken über allem schweben, sondern wir wollen nachfragen und wollen – wie es auch Herr Kollege Schuster gefordert hat – einen genauen Bericht im Innenausschuss.

Wenn die Pilotversuche so erfolgreich waren, wie Sie sagen, warum haben Sie uns dann nicht schon längst im Innenausschuss einen sachgerechten Bericht gegeben? Ich muss sagen, seit ich hier im Landtag bin, habe ich im Innenausschuss eigentlich noch überhaupt kein inhaltliches Thema behandeln dürfen. Das ist schade.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wollen, dass das Kennzeichen-Scanning konzeptionell und rechtlich auf eine solide und im Einklang mit den Datenschutzerfordernissen stehende Grundlage gestellt wird. Wir brauchen hierfür klare Regelungen, um die Gefahren eines Missbrauchs auszuschließen. Das ist wohl nicht zuviel verlangt. Wir haben in unserem Antrag, den Sie vielleicht noch nicht ganz durchgelesen haben, lediglich gefordert, dass im Innenausschuss ein Bericht über die bisherigen Modellprojekte gegeben wird und ein Vertreter der Arbeitsgruppe, der die Projekte betraut hat, eingeladen wird, und dass in dem Bericht verschiedene Fragen beantwortet werden, zum Beispiel Fragen nach den Kosten, zu der Art des Datenschutzes oder der Datensicherheit. Es geht auch um die Datensicherheit der Daten des LKA oder des BKA. Diese Kennzeichen-Daten werden – möglicherweise im Online-Verfahren, möglicherweise aber auch nur in Form gespeicherter CDs – mit hochsensiblen Daten verglichen, auf die Dritte nicht zugreifen dürfen sollten. Wir würden deshalb gerne wissen, ob die Datensicherheit gegeben ist. Wir wollen aber auch gerne wissen, ob der Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger, die unbescholten an einer solchen Erfassungsstelle vorbeifahren, ebenfalls gesichert ist, und ob die Gefahr von Bewe

gungsbildern ausgeschlossen wird.

Ganz wichtig ist mir: Wir wollen, dass unsere Polizei möglichst effizient eingesetzt wird. Wir wollen nicht, dass aus reinem Aktionismus mal dies und mal das getan wird, sondern wir wollen, dass unsere Polizei die Mittel anwendet, mit denen sie am besten arbeiten kann und mit denen sie am meisten Erfolge erzielt. Ich denke, unsere Beamten haben es verdient, sinnvoll eingesetzt zu werden. Auch dazu dient unsere Anfrage. Ich denke, die Forderung, dass diese Fragen beantwortet werden, ist berechtigt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kollege Schuster von der SPD hat ebenfalls die Probleme geschildert. Auch er wünscht einen Abschlussbericht. Wir fragen nach und hoffen, von Ihnen diese Fragen demnächst beantwortet zu bekommen. Ich denke, diesem Antrag werden Sie zustimmen können.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Staatssekretär Schmid.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es waren die strategischen Sicherheitsüberlegungen nach den Anschlägen am 11. September, die uns dazu bewogen haben, uns mit der Frage zu beschäftigen, welche modernen Technologien zusätzlich einsetzbar sind, um weiterhin die Sicherheit in unserem Lande zu erhalten.

Die Kennzeichenerfassung ist ein solches Produkt aus diesen strategischen Überlegungen. Deswegen haben wir vom Oktober 2002 bis zum März 2003 diese Technik in einem Pilotprojekt gewissermaßen einer Echtsituation an den beiden Grenzübergängen Waidhaus und Schirnding sowie in einem weiteren Versuch auf der Autobahn München–Salzburg ausgesetzt. Diese Pilotprojekte sind dann auch in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten zum 31.03. pünktlich beendet und abgeschlossen worden, sodass kein Gerät mehr im Einsatz der bayerischen Polizei ist.

Die Pilotversuche sind ein großer Erfolg – das ist von meinen Vorrednern eben deutlich gemacht worden, und das ist über die Fraktionen hinweg unbestritten. Es hat sich herausgestellt, dass die Technologie den polizeilichen Anforderungen gerecht wird.

Das System funktioniert relativ einfach. Die Fahrzeugkennzeichen werden aufgenommen, sie werden abgeglichen und sofort wieder gelöscht, wenn es keine besonderen Vorkommnisse bei der Abgleichung gibt. Akustisch und optisch wird ange