Das System funktioniert relativ einfach. Die Fahrzeugkennzeichen werden aufgenommen, sie werden abgeglichen und sofort wieder gelöscht, wenn es keine besonderen Vorkommnisse bei der Abgleichung gibt. Akustisch und optisch wird ange
zeigt, wenn es sich um einen Fall handelt, der bei dieser Abgleichsituation auffällig ist. Damit ist diese Technologie in der Lage, zum Beispiel ein entwendetes Fahrzeug, das per Kennzeichen erfasst und im Computer eingegeben ist, sofort zu erkennen und die Fahndungskräfte sofort zu alarmieren. Ich glaube, dass in diesem Hohen Hause Übereinstimmung darin besteht, dass diese Technologie ausgereift ist und die gewünschten Ergebnisse erbringen kann.
Bayern hat mit diesen Pilotversuchen – ich sage dies ganz offen – bundesweit eine Vorreiterrolle. Das erkennt man auch daran, dass viele andere Bundesländer auf unsere Erfahrungen, die wir gesammelt haben, zurückgreifen. So konnte zum Beispiel ein Fahrzeug, das in Baden-Württemberg gestohlen wurde, sofort erkannt werden. Die Täter konnten sofort dingfest gemacht werden, weil man gewusst hat, mit welchem Fahrzeug sie unterwegs waren. Diese Fahndungserfolge machen sehr deutlich, dass dieses System gut und einsatzfähig ist. Darüber hinaus können mit diesem System auch weitere Ermittlungen begleitend unterstützt werden, insbesondere im Bereich der Schleusung, des Schmuggels von Rauschmitteln und von Waffen sowie der Förderung von Prostitution. In all diesen Bereichen ist es ebenfalls ein wirksames Instrument.
Es ist natürlich richtig, dass sich die Sicherheitssituation an den Grenzen zu den Ostländern verändern wird. Das haben wir in den eben von den Fraktionen gehaltenen Vorträgen bereits gehört. Ich kann das nur ausdrücklich unterstreichen. Wir müssen uns aber auch mit der Frage befassen, wo diese Technologie an besonderen Brennpunkten im Inneren des Landes zum Einsatz kommen kann.
Kollege Thomas Kreuzer hat eben das Thema „Ringfahndung“ angesprochen. Das ist ein gutes und präzises Beispiel, das deutlich macht, dass diese Methode hier exzellent verwendet werden kann. Es geht uns nicht darum – das kann auch nicht Sinn der Angelegenheit sein –, sozusagen eine flächendeckende Kennzeichenerfassung zu machen. Das wäre auch ein finanzielles Problem und ist nicht notwendig. Es ist vielmehr an den Grenzen, in besonderen Situationen und an besonderen Brennpunkten, wie ich sie eben dargestellt habe, notwendig und sinnvoll, diese Methode anzuwenden und dieses neue technische Instrument einzuführen.
Frau Kollegin Kamm, dass wir neue Herausforderungen durch die Grenzöffnung ab dem 1. Mai haben werden, ist unbestritten. Ich will nicht das Wort „Stimmungsmache“ verwenden, das Sie für den Antrag der CSU verwendet haben. Aber dass es ein Problem ist, so glaube ich, ist unbestritten. Wenn Sie heute zum Beispiel in Augsburg mit den Mitarbeitern der Autobahnpolizei sprechen, werden Sie
erfahren, dass die durchreisende Kriminalität in Richtung Portugal, Spanien und Frankreich ein ganz zentrales Problem darstellt. Deswegen müssen wir uns mit diesen Fragen intensiv beschäftigen.
Die Belange des Datenschutzes sind ebenfalls angesprochen worden. Sie liegen mir ebenfalls sehr am Herzen. Wir wollen nicht den gläsernen Bürger. Wir wollen vielmehr, dass derjenige, der sich ungesetzlich verhalten hat, gefunden und bestraft wird. Wir wollen, dass gestohlene Fahrzeuge zurückgebracht werden, dass Schleusungen verhindert werden und dass kriminelles Handeln unterdrückt und bekämpft werden kann. Darum geht es uns. Das müssen wir auch im Einklang mit dem Datenschutz machen. Deshalb muss eine Regelung gefunden werden, dass der unbescholtene Bürger nicht betroffen ist, aber der Kriminelle dingfest gemacht werden kann. Aus diesem Grunde wird es auch keine Bewegungsbilder geben, sondern es wird die Aufnahme des Kennzeichens geben, seine Abgleichung, und dann werden die Daten anschließend sofort wieder gelöscht. Ich bin Ihnen dankbar, Herr Kollege Schuster, dass Sie an dieser Stelle in Ihrem Dringlichkeitsantrag eine Änderung vorgenommen haben, der wir auch zustimmen können.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz war in diese Projekte eingebunden. Das war wichtig und notwendig; da gibt es nichts zu verbergen. Es galt, mit offenen Karten zu spielen.
Ich sage es noch einmal: Im Fokus unserer Überlegungen steht der Kriminelle, der sich durch Bayern bewegt, und nicht der Normalbürger. Wir werden dazu einen Gesetzentwurf einbringen, der in diesem Hohen Hause umfassend diskutiert werden muss, und es muss natürlich auch das notwendige Gespräch und die Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten gesucht werden.
Wir haben schon einmal am 2. Dezember einen kurzen Bericht im Landtag abgegeben; ich habe ihn dabei. Herr Kollege Schuster, ich kann ihn Ihnen zur Verfügung stellen, sodass Sie alles noch einmal nachlesen können. Im Übrigen: Wenn der Wunsch des Hohen Hauses besteht – ich habe das eben so durch die Wortmeldung von Frau Kollegin Kamm aufgenommen –, sind wir selbstverständlich bereit, im Innenausschuss zu berichten und den Bericht zu diskutieren, vielleicht auch im Vorgriff auf die Diskussion, die wir bei der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes ohnehin zu führen haben werden. Ich sage noch einmal: Es ist ein bundesweiter Pilotversuch, mit dem Bayern erneut Spitzenreiter und Marktführer im Bereich der inneren Sicherheit ist.
und das System haben wollen. Das ist ein gutes Zeichen. Wir haben immer in Fragen der inneren Sicherheit eine Spitzenposition eingenommen.
Wir werden diesen Bericht selbstverständlich so geben, wie er gefordert wurde, Frau Kollegin Kamm, da haben wir überhaupt keine Probleme.
Sie haben doch die Erfolge eben dargestellt; ich glaube, die sind unbestritten. Es geht also nicht um diese Frage, sondern eher um Detailfragen, die ich gerne nicht hier im Plenum, aber im Ausschuss erläutern möchte. Ich halte es für gut und richtig, dass dort eine möglichst breite Information stattfindet.
Ich glaube, wir sind hier auf einem guten Weg, und ich hoffe auf die Unterstützung des ganzen Parlaments, wenn es um die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes geht.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf der Drucksache 15/207 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen so beschlossen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 15/229 bei neuer Fassung des letzten Satzes, der folgendermaßen lautet: „Es muss sichergestellt sein, dass die Daten Unbeteiligter nach einem Abgleich unverzüglich gelöscht werden“ zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/232 – das ist der Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Dann einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Dringlichkeitsantrag wendet sich gegen die Zerschlagung der Staatsforstverwaltung. Der Wald stellt neben Luft, Wasser und Boden eine Zentralressource unserer Gesellschaft dar und ist als Schutz gegen Lawinen, Muren und Starkregenereignisse, die angesichts der Klimaveränderung sicher zunehmen werden, durch nichts zu ersetzen. Deshalb muss die Grundlage jeder Entscheidung sein, die Gemeinwohlfunktionen des Waldes zu erhalten und sogar noch zu stärken. Die Vorbildfunktion des Staatswaldes bei der Bewirtschaftung und die Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben müssen gewährleistet sein.
Die Expertenanhörung in der letzten Woche im Bayerischen Landtag zur geplanten Forstreform hat die vorbildliche Arbeit der Staatsforstverwaltung in eindrucksvoller Weise bestätigt. Die Vorschläge der Staatsregierung, die Staatsforstverwaltung zu zerschlagen, wurden einhellig abgelehnt. Die Experten bescheinigten den Vorschlägen der Staatskanzlei nicht nur höheren Verwaltungsaufwand und größere Unübersichtlichkeit und nahezu keine bzw. keine schnell realisierbaren Einsparungen. Sie stellten insbesondere in Frage, dass die in der Verfassung und im Waldgesetz festgeschriebene Gemeinwohlfunktion bei einer Privatisierung sicherzustellen wäre.
Deshalb fordern wir: Das Einheitsforstamt ist als Ansprechpartner für alle waldbaulichen Fragen zu erhalten. Es hat sich als bürgernahe Einrichtung bestens bewährt. Durch die Bündelung von Beratung, Förderung, Hoheitsaufgaben und Staatswaldbewirtschaftung entstehen Synergieeffekte, die Kosten sparen. Die Bewirtschaftung des Staatswaldes verbleibt einschließlich der Jagd bei den Forstämtern. Diese legen wirtschaftliche Ziele für ihre Betriebe nach von der Ministerialforstverwaltung insgesamt festgelegten Rahmendaten fest.
Wir fordern die Staatsforstverwaltung auf, ein Konzept vorzulegen, wie das in der Anhörung angegebene Einsparpotenzial von circa 15 % zu realisieren ist.
Wir fordern, die Einsparpotenziale aufzuzeigen, die eine erhebliche Verschlankung der Ministerialforstverwaltung und die deutliche Reduzierung der Forstdirektionen erbringen würden.
sitzer und der forstwirtschaftlichen Waldvereinigungen notwendig ist. Deshalb wäre es mehr als kontraproduktiv, das Einheitsforstamt plattzumachen, weil hier eben alles sinnvoll gebündelt ist, Herr Brunner. Es ist alles sinnvoll gebündelt. Vielleicht hören Sie zu, damit Sie dann auf das antworten können, was ich sage.
Erwin Huber schrieb als Leiter der Staatskanzlei im April 2003 dem Vorsitzenden von „Naturgemäße Waldwirtschaft“, Sinner, wörtlich:
Die Bündelung von Staatswaldbewirtschaftung, hoheitlichen Aufgaben sowie der Beratung und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes ermöglicht die Optimierung des Gesamtnutzens für alle Waldbesitzarten und dient dem Wald und den Gesamtinteressen der Gesellschaft am besten.
Ich glaube, besser kann das wohl keiner sagen, selbst in der Anhörung, wo die Fakten wirklich deutlich gemacht worden sind. Deshalb frage ich Sie ganz ernsthaft: Was hat sich seit April 2003 eigentlich geändert, abgesehen davon, dass Sie jetzt die Zweidrittelmehrheit hier im Landtag haben.
Minister Miller schreibt im „Forst-Info“, Dezember 2003, unter anderem, dass er eine Forstverwaltung als Dach für alle forstlichen Aufgabenbereiche und als Plattform für eine einheitliche Forstpolitik erhalten will. Außerdem will er keine Abstriche bei der vorbildlichen Forstwirtschaft machen. Warum, frage ich Sie, wollen Sie dann das Einheitsforstamt plattmachen? Hier werden doch all diese Forderungen wirklich bestens erfüllt. Wir brauchen in diesem hoch sensiblen umweltpolitisch sehr wichtigen Bereich keine Experimente, sondern eine effektive Weiterentwicklung des Systems mit den notwendigen Einsparungen. Wenn Sie, Herr Minister, eine neutrale gemeinwohlorientierte Beratung der Waldbesitzer und der FBGs für unverzichtbar erklären und anerkennen, warum setzen Sie sich dann dafür nicht ein?
Aus der Kabinettsvorlage am 12. Januar 2004, die den Zeitplan des Projektes Verwaltung 21 beinhaltet, steht, dass der Ministerrat am 3. Februar abschließend über die Forstreform, und zwar mit folgenden Eckpunkten befinden wird, ich zitiere:
Die Privatwaldberatung als gesetzliche Pflichtaufgabe soll schrittweise mit gewissen Übergangsfristen eingestellt werden.
Weil die Kommunen – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – „die Bewirtschaftung ihrer Wälder nicht mehr länger auf den Staat übertragen
können sollen“, soll im Rahmen der Forstreform der Artikel 19 des Bayerischen Waldgesetzes sowie die Kommunale Waldverordnung dahin gehend geändert werden, dass der zulasten der Staatsforstverwaltung bestehende Kontrahierungszwang, also die Rechtspflicht des Staates, für Kommunen die Be-ratung und die Bewirtschaftung zu übernehmen, abgeschafft wird. Sie, Herr Minister, schreiben in besagtem „Forst-Info“, dass Sie am Angebot der Betriebsleitung und Ausführung für die Kommunen festhalten wollen. Wo bleibt denn Ihr Protest? Was denn nun? Machen wir es weiter, oder machen wir es nicht weiter? - Machen wir es weiter, dann sagen Sie auch bitte, was das unter den neuen Bedingungen die Kommunen kostet.
Um die betriebswirtschaftliche Tendenz zu festigen, soll die Staatswaldbewirtschaftung, die bisherigen Geschäftsfelder Produktion und Schutz einem neu zu gründenden voll verselbstständigten Unternehmen in staatlicher Hand übertragen werden.
Also voll auf Gewinn orientiert! Wo bleibt da die Gemeinwohlfunktion und wo bei Kalamitäten und schwachen Holzpreisen der Privatwaldbesitzer? Auch die forsthoheitlichen Aufgaben werden von Superminister Huber in Frage gestellt. Er will, dass den Forstämtern im Wesentlichen nur noch das bisherige Geschäftsfeld „Hoheitliche Betätigung“ bleibt, und dafür sei eine eigene Sonderverwaltung nicht mehr erforderlich. Das heißt auf gut Deutsch: Konsequent will Huber die Staatsforstverwaltung zerschlagen, wenn auch jetzt nicht auf einen Streich, aber die Weichen werden gestellt, mit ungewissem Ausgang. Und wiederum muss ich fragen, warum von Herrn Forstminister Miller kein Wort kommt. Anstatt sich öffentlich vor die von ihm ebenfalls hoch gelobte Staatsforstverwaltung zu stellen, taucht er ab.