Protokoll der Sitzung vom 10.10.2007

Ich glaube, wir haben damit ein gutes Paket zur Fortentwicklung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes geschnürt, das sich in den letzten 25 Jahren exzellent bewährt hat, das aber auch neuen Situationen angepasst werden muss. Ich bitte um eine zügige Beratung in den Ausschüssen und um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt 5 Minuten. Herr Kollege Schuster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kol

legen! Wir beraten heute in Erster Lesung die Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Diese Novellierung ist notwendig geworden, weil seit Erlass des Bayerischen Feuerwehrgesetzes mehr als 25 Jahre vergangen sind. Daher ist die Begründung im Gesetzentwurf der Staatsregierung, dass sich in diesem Zeitraum die Lebens- und Arbeitsverhältnisse sowie die Industrie- und Gewerbestruktur erheblich verändert haben, dass das Verkehrsaufkommen gestiegen sei und sich die Technik rasch entwickelt habe, richtig. Herr Staatssekretär, Sie haben es auch schon angesprochen.

Die Einsätze der Feuerwehr sind komplexer geworden. Sie haben sich nahezu verdreifacht. Die Gemeinden und die Betriebe stehen vor der Aufgabe, unter diesen veränderten Bedingungen den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst in ihrem Zuständigkeitsbereich sowohl personell als auch fi nanziell sicherzustellen. Dies hatte zur Folge, dass die Verbände bereits vor der Ersten Lesung gehört worden sind und dabei eine ganze Palette von Fragen aufgeworfen haben, unter anderem auch die Frage nach der Hilfsfrist von zehn Minuten als Planungsgröße. Sie haben es schon angesprochen, dass geplant war, diese Hilfsfrist von zehn Minuten im Gesetz festzuschreiben. Meine Fraktion hätte nichts dagegen gehabt, diese Hilfsfrist dadurch zu unterstreichen, dass sie ins Gesetz aufgenommen wird. Wir können aber damit leben, dass sie auch in Zukunft nur in der Vollzugsbekanntmachung steht.

Aufgeworfen worden ist auch die Frage, ob Feuerwehrzweckverbände gegründet werden sollen. Darüber besteht aus unserer Sicht schon noch Diskussionsbedarf. Die SPD-Landtagsfraktion hatte bereits einen Gesetzentwurf zu diesem Thema eingebracht, der in die gleiche Richtung gegangen ist, der allerdings mehr Einfl uss der Feuerwehren vorgesehen hätte. Leider wurde dieser Gesetzentwurf von der CSU-Mehrheit im Hause abgelehnt.

Weitere Fragen betrafen vor allem die im Wirtschaftleben aufgetretenen Probleme bei den Werkfeuerwehren. Große Betriebe werden heute oft zerschlagen und in kleinere Einheiten aufgeteilt. Da stellt sich dann die Frage, ob das Industriegelände noch eine Werkfeuerwehr benötigt. Alle diese Fragen sind aufgetaucht.

Unter anderem ist auch die Frage nach der Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst aufgeworfen worden, die von 60 auf 63 Jahre angehoben werden soll. Das war zunächst kein Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes. Das muss man klarstellen. Je länger die Diskussionen gedauert haben, umso mehr Einfl uss haben aber die einzelnen Stadt- und Kreisbrandinspektoren und Kommandanten der freiwilligen Feuerwehren bekommen. Jetzt müssen wir darauf achten – das sage ich nicht nur aus eigenem Interesse –, dass diese Altersgrenze nicht auf die Mitarbeiter bei den Berufsfeuerwehren übertragen wird.

Eine weitere Frage war der Freistellungsanspruch für Schüler und Studenten sowie die Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade und, nicht zu vergessen, die Doppelmitgliedschaft, die wir für richtig halten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat lange gedauert, bis es zur Ersten Lesung gekommen ist. Ich kann mich erinnern, dass meine Kollegin Karin Radermacher in der letzten Legislaturperiode, im Jahr 2002, auf mich zugekommen ist und gesagt hat, in Kürze würde das Feuerwehrgesetz novelliert. Das war vor fünf Jahren. Ich bin aber froh, dass wir es jetzt geschafft haben und heute die Erste Lesung stattfi ndet. Die SPD-Landtagsfraktion freut sich trotz der Verzögerung auf die Beratungen im Innenausschuss und in den Ausschüssen für das Allgemeinwohl, für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Ettengruber. Hab ich Sie jetzt überrascht?

(Herbert Ettengruber (CSU): Ja!)

Das dachte ich mir.

(Herbert Ettengruber (CSU): Aber ich schaffe das schon!)

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über die Novellierung des Feuerwehrgesetzes. Offenbar sind viele Kolleginnen und Kollegen bei Veranstaltungen der Feuerwehren, sonst wären sie jetzt hier. Ich freue mich, dass bei diesem Thema zwischen den Fraktionen weitgehend Übereinstimmung herrscht. Über dieses Thema müssen wir keine großen politischen Debatten führen.

Bayern ist ein Land, in dem sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in Institutionen und Vereinen aller Art, Sportvereinen und kulturellen Vereinen, betätigen. Dies schafft eine Lebensqualität, die es in anderen Bundesländern in dieser Weise nicht gibt. Bei uns in Bayern ist das Leben vielleicht menschlicher und sozialer als in vielen anderen Bundesländern.

Eine fl ächendeckende Bürgerinitiative auf ehrenamtlicher Basis sind unsere freiwilligen Feuerwehren. Wir alle sind daher gut beraten, diese freiwilligen Feuerwehren zu fördern und die Rahmenbedingungen, unter denen diese Feuerwehren tätig sind, immer wieder neu zu gestalten und den Erfordernissen der Zeit anzupassen. Die Feuerwehren sind eine historisch gewachsene Einrichtung. Wahrscheinlich wissen viele gar nicht, dass sie unter dem Märchenkönig Ludwig II. gegründet worden sind. Wir alle gehen immer wieder auf Feuerwehrjubiläen, bei denen zum Beispiel das 125-jährige, das 130-jährige oder das 140-jährige Bestehen gefeiert wird. König Ludwig II. hat nicht nur Schlösser gebaut, er hat sich auch um so reale Dinge wie die Förderung des Feuerwehrwesens gekümmert. Er hat dabei Bahnbrechendes geleistet. Das sollte man einmal sagen.

Inzwischen gehen die Aufgaben der Feuerwehren weit über den abwehrenden Brandschutz hinaus. Sie umfassen beispielsweise auch technische Hilfeleistungen. Unsere Feuerwehren erfüllen außerdem Aufgaben für den Umweltschutz, zum Beispiel wenn irgendwo Öl ausläuft. Sie kümmern sich auch um die Gewässer und um die

Umwelt. Die gesellschaftliche Rolle der Feuerwehren ist jedem bekannt. Ich brauche dazu keine weiteren Ausführungen zu machen.

Die Novellierung des Feuerwehrgesetzes ist von unserem bisherigen Innenminister und jetzigem Ministerpräsidenten Dr. Beckstein angeregt worden. Wie alle Reformen, die er bisher gemacht hat, ob das die Polizeireform oder die Reform des Rettungswesens war, ist diese Reform transparent und nach einer guten Diskussion mit allen Beteiligten erarbeitet worden. Wir haben mit den Beteiligten eine weitgehende Übereinstimmung gefunden. Es gibt nur noch einen Punkt bei den Feuerwehrzweckverbänden. Hier darf ich an den schönen SPD-Entwurf zum Feuerwehrzweckverbanderprobungsgesetz erinnern. Das gefällt mir heute noch.

Inhaltlich waren wir uns damals weitgehend einig. Wir haben uns jedoch für die Einbringung einer gesamtgesetzlichen Regelung und gegen ein eigenes Gesetz für die Zweckverbände ausgesprochen. Heute legen wir diesen Gesetzentwurf vor. Ich freue mich, dass Herr Kollege Schuster zu diesem Gesetzentwurf weitgehend seine Zustimmung signalisiert hat.

(Susann Biedefeld (SPD): Das war ja unsere Idee!)

Ihre Idee war das nicht. Wir haben diese Idee auch schon gehabt. Wir wollten dazu aber kein eigenes Gesetz machen. Darüber müssen wir aber jetzt nicht mehr diskutieren.

Wir werden dieses Gesetz sehr intensiv in den zuständigen Ausschüssen beraten und mit dem Landesfeuerwehrverband Gespräche zu einzelnen Punkten, bei denen vielleicht noch Diskussionsbedarf besteht, führen. Ich freue mich auf die Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit der letzten Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind über 25 Jahre vergangen. In diesen 25 Jahren hat sich viel verändert. Es gibt aufgrund einer komplexeren Industrie- und Gewerbestruktur andere Anforderungen. Es gibt mehr Gefahrenlagen, vor allem bei Gefahrguttransporten und beim Strahlenschutz. Es gibt wesentlich mehr Großeinsätze, beispielsweise aufgrund von Unwetterkatastrophen und Überschwemmungen. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass allein der Sturm Kyrill zu 20 000 zusätzlichen Feuerwehreinsätzen geführt hat.

Während einerseits die Anforderungen an die Feuerwehren – gerade im Hinblick auf die Ausbildung – immer

größer werden und sich die Zahl der jährlichen Einsätze im genannten Zeitraum mehr als verdreifacht hat, verschlechtert sich andererseits die Situation der Feuerwehren. Allein durch den demografi schen Wandel – so sagte beispielsweise die Fachgewerkschaft Komba – verlieren die Feuerwehren jährlich circa 1 % ihrer Einsatzkräfte. Zudem könnten aufgrund der wachsenden berufl ichen Mobilität die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren oft nicht vor Ort sein, wenn dies nötig wäre. Die Feuerwehren hätten zudem mit weiteren Problemen zu kämpfen, etwa mit dem noch nicht abgearbeiteten Förderstau bei Geräte- und Fahrzeuginvestitionen.

Die Frage ist, warum dieses Feuerwehrgesetz, dem jahrelange Diskussionen vorausgegangen sind, gerade jetzt kommt. Ich erinnere beispielsweise an die lange Diskussion um die 10-Minuten-Hilfsfrist, die die Staatsregierung gesetzlich verankern wollte. Die Frage ist außerdem, was diese Novelle des Feuerwehrgesetzes zu einer Verbesserung der Situation und zur Lösung der Probleme beiträgt. Ich denke, dass sie dazu nur teilweise einen Beitrag leistet, indem sie zum Beispiel kommunale Zusammenschlüsse ermöglicht.

Herr Kollege Schuster hat angesprochen, dass die SPD bereits vor über einem Jahr einen Entwurf für ein Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz vorgelegt hat. Dieser Entwurf fand leider nicht die Zustimmung der CSU. Jetzt wird diese Erprobung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möglich. Ich möchte an dieser Stelle allerdings auch darauf verweisen, dass es beim Brandschutz und beim Katastrophenschutz nicht zu diesen unseligen Monstergebilden kommen darf, die es bei der kommunalen Parkraumüberwachung und bei der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung gegeben hat. Dies ist zu verhindern.

Kooperationen vor Ort sind wesentlich sinnvoller als Zweckverbandskonstruktionen. Große Zweckverbandskonstruktionen in diesem Bereich sind abzulehnen. Unpraktikabel und überarbeitungsbedürftig sind in diesem Gesetzentwurf weiterhin die Regelungen zur Heraufsetzung der Altersgrenze auf 63 Jahre mit dieser etwas seltsamen Antragsklausel. Zu überarbeiten sind die Regelungen zur Führung von Feuerwehreinsätzen, wenn dabei Ehren- und hauptamtliche Einsatzkräfte vor Ort sind. Überarbeitungswürdig sind ferner die Vorschläge zur Reduzierung kommunaler Handlungskompetenzen.

Problematisch sind auch die Regelungen zum Kostenersatz sowie die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Werksfeuerwehren. Problematisch ist zudem die Sicherstellung der Kostenfreiheit bei der Rettung von Menschen und Tieren bei Feuerwehreinsätzen. All diese Punkte bedürfen einer gründlichen Diskussion. Ich hoffe daher nicht – wie der Herr Staatssekretär – auf zügige Beratungen, sondern auf gründliche Beratungen. Herr Kollege Ettengruber, ich würde es sehr begrüßen, wenn es vorher noch einmal ein intensives Gespräch und eine Anhörung des Landesfeuerwehrverbandes gäbe.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds der Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“

Die CSU-Fraktion hat mitgeteilt, dass anstelle von Herrn Kollegen Prof. Dr. Waschler künftig Frau Kollegin ScharfGerlspeck stellvertretendes Mitglied der Enquete-Kommission sein soll. Gemäß § 32 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgt die Bestellung durch den Landtag. Gibt es irgendwelche Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt darüber Beschluss fassen.

Wer mit der Bestellung von Frau Kollegin Scharf-Gerlspeck zum stellvertretenden Mitglied der Enquete-Kommission einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist einstimmig so beschlossen und Frau Kollegin Scharf-Gerlspeck zum stellvertretenden Mitglied der Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“ bestellt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlage mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 4)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – So beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Einführung einer Kerosinsteuer (Drs. 15/7235)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Magerl. Redezeit fünf Minuten – das sage ich vorsorglich an.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag wollen wir die Einführung einer Kerosinsteuer in Deutschland erreichen. Dass auf Kerosin keine Steuer erhoben wird, empfi ndet eine ganz große Mehrheit unserer Bevölkerung als Ungerechtigkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Steuerfreiheit geht auf das sogenannte Chicagoer Abkommen des Jahres 1944 zurück, als zum Ende des Krieges ein Abkommen zur Förderung der Luftfahrt beschlossen wurde, womit die Alliierten ihre groß angelegte Luftfahrtindustrie sozusagen in das industrialisierte Zeitalter mit der entsprechenden Steuerfreiheit hineinbringen wollten. Es mag damals – das lasse ich jetzt dahin gestellt sein – in Ordnung gewesen sein, dies so zu machen. In der heutigen Zeit ist diese Steuerbefreiung für Kerosin aber völlig überholt und nicht mehr hinnehmbar.