Peter Paul Gantzer
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Damit ist dieser Abstimmungsvorgang beendet.
Ich lasse jetzt abstimmen, namentlich, über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 15/10691. Das ist der Tagesordnungspunkt 47. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 15/11055 die unveränderte Annahme. Achten Sie bitte auf die Stimmkarte Ihrer Fraktionsvorsitzenden. Die Zeit läuft. Vier Minuten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Damit ist dieser Abstimmungsvorgang beendet.
Ich gebe jetzt die Ergebnisse der letzten drei namentlichen Abstimmungen bekannt:
Tagesordnungspunkt 41: Antrag der Abgeordneten Joachim Wahnschaffe, Dr. Simone Strohmayr, Christa Steiger u. a. SPD, betreffend „Bayern, aber gerechter – Gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen (3) – Jedem Kind in Bayern eine warme Mahlzeit am Tag“, Drs. 15/9680. Mit Ja haben 44 Abgeordnete, mit Nein 95
umstritten, aber ich meine, gerade auch auf Wunsch der Experten war es eine gute Entscheidung, nichtöffentlich zu tagen; denn dadurch wurde mancher parteipolitischer Streit aus der Arbeit herausgehalten.
Der Bericht gliedert sich wie folgt: Zuerst kommt die grundsätzliche Haltung der Fraktionen – diese stand und steht nicht zur Diskussion –, dann kommt der deskriptive Teil mit Statistiken und Studien. Wir haben uns bewusst darauf beschränkt, nur das Material zu verwenden, das wir leicht in Anspruch nehmen konnten, also vorhandene Studien und vorhandene Informationen der Ministerien. Dort, wo das Material nicht ausreichte, haben wir einen Handlungsauftrag an die Politik formuliert, künftig mehr Erhebungen durchzuführen.
Die subjektive Sicht junger Menschen war uns sehr wichtig. Wir haben sie eingebracht, indem wir zum Beispiel junge Migranten in die Enquete-Kommission eingeladen haben. Diese jungen Migranten haben uns sehr eindrücklich geschildert, wie sie ihre Lebenssituation sehen. Wir haben auch Jugendorganisationen eingeladen, die katholische, die evangelische Jugend; wir haben die Jugend der israelitischen Kultusgemeinde eingeladen; wir haben die Bund-Naturschutz-Jugend eingeladen – also ein breites Spektrum. Wir haben sechs Ortstermine durchgeführt, in denen wir vor Ort beispielgebende Projekte besichtigt und uns informiert haben.
Einer längeren Diskussion bedurfte natürlich der Bereich der Handlungsempfehlungen an die Landespolitik. Ich bedauere auch, dass wir zum Schluss etwas in Zeitprobleme gekommen sind. In den ersten zweieinhalb Jahren haben wir uns jedoch sehr viel Zeit genommen, um intensiv zu diskutieren und auszuarbeiten. So manche Schlussfolgerung hat sich daraus schon ergeben. Ich meine, der Bericht ist trotzdem hervorragend gelungen, auch wenn die Zeit zum Schluss knapp war und wir einmal sogar bis 22.00 Uhr gearbeitet haben.
Ich danke allen Seiten für die gezeigte Kompromissbereitschaft. Es war nicht immer einfach. Es gibt Lieblingsthemen der einzelnen Fraktionen, vor allem auch so mancher Experten. Alle Beteiligten haben dazu beigetragen, manchmal etwas zurückzustehen, in dem sie gesagt haben: Gut, das Thema müssen wir nicht im Detail ausdiskutieren; wir sind auch mit einem Kompromiss einverstanden, der uns weiterbringt.
Ganz bewusst haben wir die Bildungspolitik im engeren Sinne ausgespart, nämlich das Schulsystem; denn das war nicht unser Auftrag. Unser Auftrag war die Jugendpolitik, nicht die Bildungspolitik. Dafür war die Enquete nicht eingesetzt.
Natürlich haben wir sie diskutiert; der Kollege Pfaffmann lacht. Aber wir haben uns mit der Darstellung der Grundsätze als jeweilige Minderheits-Voten oder im Rahmen der grundsätzlichen Haltung begnügt. Denn dort gehört die Bildungspolitik hin. Wir wollten den aktuellen Parteienstreit, der im Plenum immer wieder aufbrandet, nicht in der Enquete-Kommission für die Jugendarbeit fortführen.
Die Arbeit der Kommission wurde zuerst von Kollegen Bernd Siebler geleitet, der jetzt Staatssekretär ist und noch sprechen wird. Ich danke ihm an dieser Stelle ganz besonders für die ersten zweieinviertel Jahre, in der er die Arbeit hervorragend geleistet hat. Ich wurde im November zu seinem Nachfolger bestellt. In den drei Jahren fanden insgesamt 52 Kommissionssitzungen statt. Allein in den letzten neun Monaten waren es 20. Wir waren in den letzen neun Monaten also überdurchschnittlich aktiv, natürlich auch aufgrund des Abschlussberichtes, der erstellt werden musste.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Ihnen 264 Seiten vorgelegt. Das ist sehr viel. Ich hoffe, Sie nehmen sie als Bettlektüre mit in die Sommerpause. Die Landeszentrale für politische Bildung wird den Bericht im Herbst veröffentlichen, ergänzt mit einem Glossar und Quellenangaben.
Die Enquete-Kommission – das wissen Sie – besteht aus sechs Kollegen Abgeordneten und fünf externen Mitgliedern, die wir immer als Experten bezeichnet haben und die es natürlich auch sind. Ich danke an dieser Stelle allen elf für die hervorragende Arbeit, die sie geleistet haben, vor allem für das angenehme Betriebsklima; denn wir haben in der gemeinsamen Überzeugung gearbeitet, dass wir miteinander für die Jugend etwas erarbeiten, nicht gegeneinander. Das hat uns auch manche lange Sitzung schmackhaft gemacht.
Besonders danke ich natürlich meinem Stellvertreter, Linus Förster, und den Kollegen Thomas Mütze, Ulrike ScharfGerspeck, Thomas Obermeier und Gerhard Wägemann für ihren hohen Einsatz und auch Gertraud Goderbauer, die die fleißigste Vertreterin war. Ich danke unseren Experten, die heute schon begrüßt wurden, der Präsidentin des Bayerischen Jugendrings, Martina Kobriger, der Leiterin des Amtes für kommunale Jugendarbeit Regensburg, Annerose Raith, dem stellvertretenden Direktor des Deutschen Jugendinstituts, Dr. Christian Lüders, dem Leiter des Bayerischen Landesjugendamtes, Dr. Robert Sauter, und natürlich dem Leiter der Forschungsgruppe Jugend und Europa, Dr. Stefan Rappenglück.
Ein ganz besonderes Vergelt’s Gott hat unser Herr Heigl verdient. Er war Tag und Nacht für uns aktiv, und in der Schlussphase hat er nicht nur die Abende und die Nächte, sondern sogar die Wochenenden im Landtag verbracht. Ohne ihn wäre dieser Bericht so nicht fertig geworden.
Ein Dank gilt auch seiner Mitarbeiterin und auch Herrn Engel, der für einen erkrankten Experten eingesprungen ist, und für die CSU-Fraktion unserem Herrn Dr. Klinger, der ebenfalls manche Nachtschicht eingelegt und sehr kompetent gearbeitet hat.
Ich danke allen Mitarbeitern in den Ministerien, den Experten, für ihre Zuarbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Enquete-Kommission hat nichtöffentlich getagt. Das war zu Beginn etwas
wir in Kindergarten und Schule entsprechende Arbeit leisten können.
Ehrenamt und Freizeit: Hier ist gerade die bayerische Jugend führend. Im bundesweiten Vergleich gibt es besonders viele junge Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, die in Vereinen und Verbänden organisiert und aktiv sind. Dies gilt auch zu einem relativ hohen Prozentsatz für Jugendliche mit Migrationshintergrund. Diese Bereitschaft, sich zu engagieren, gilt es zu stärken. Dazu brauchen wir eine bedarfsgerechte Förderung der Jugendarbeit. Dazu gehört natürlich die Jugendbildung, die Mitarbeiterbildung und vieles mehr. Wir brauchen Berücksichtigung der ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Studienbeiträgen, weil das Ehrenamt nicht nur innerhalb der Uni, sondern auch außerhalb der Uni gelten soll. Die Finanzierung lasse ich jetzt einmal dahingestellt; ob das auf die anderen Studenten umgelegt werden soll oder aus einem eigenen Etat bestritten werden soll, ist sekundär. Aber der Grundsatz erscheint uns wichtig. Genauso muss es bei der BAföG-Rückzahlung eine Verbesserung für Ehrenamtliche geben. Beim wohnortnahen Einsatz im Bereich der Bundeswehr, des Zivildienstes und auch bei der Studienplatzwahl soll das Ehrenamt berücksichtigt werden, um wohnortnah tätig bleiben zu können. Wir müssen die Jugendlichen in die Entscheidungen mit einbinden. Partizipation ist ein Schlagwort, das vor allem auch in den Kommunen wichtig ist. Junge Menschen müssen rechtzeitig in Entscheidungen mit einbezogen werden.
Das Megathema Bildung hat uns, wie gesagt, lange beschäftigt. Wir haben aber vor allem die Bezüge zur Jugendarbeit hergestellt. Jugendsozialarbeit an Schulen soll ausgebaut und gestärkt werden. Wenn es Ganztagsangebote gibt oder wenn sie ausgebaut werden, was wir für wichtig und zielführend halten, müssen die Jugendverbände mit aufgenommen werden. Die freien Träger müssen die Möglichkeit haben, sich hier verstärkt einzubringen. Es muss an Nachmittagen Freiräume geben für die Angebote der Jugendarbeit. Das heißt: Es geht nicht nur um den Freitagnachmittag, um den Samstag, sondern auch ein weiterer Nachmittag sollte frei bleiben, zum Beispiel der Mittwoch. Das sollte auch möglichst einheitlich sein, damit die Jugendarbeit sich danach orientieren kann.
Junge Menschen in Ausbildung und Beruf – das ist ein weiterer bayerischer Schwerpunkt, denn gerade hier setzen ja die CSU und die Staatsregierung Schwerpunkte. Natürlich brauchen wir basale Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben, Rechnen. Das muss jeder können, um ausbildungsfähig zu sein. Aber wir brauchen auch für diejenige Gruppe von Jugendlichen, die nachhaltig Schwierigkeiten hat – diese Gruppe wird von ihrer absoluten Zahl her nicht wesentlich kleiner, obwohl die Jahrgangsstärken aufgrund der demografischen Entwicklung zurückgehen – passgenaue Angebote und wir brauchen auch einfache, unbürokratische Regelungen für die Träger, zum Beispiel spreche ich da die ESF-Förderung an. Da gibt es immer wieder Probleme. Hier muss aber passgenau gearbeitet werden können. Die Träger müssen zielgerichtet tätig werden können, ohne finanzielle Probleme zu haben.
Auch die frühkindliche Bildung und Erziehung haben wir bewusst ausgeklammert, weil wir sagen, dass gerade der Bereich des klassischen Jugendalters in der Diskussion immer zu kurz kommt. Die frühkindliche Erziehung und Bildung bis ins Grundschulalter hat eine große Lobby; da kommen immer wieder Initiativen und Vorschläge. Die Jugend hingegen wird nur dann zur Kenntnis genommen, wenn sie Schwierigkeiten macht und wenn es Probleme gibt. Ich glaube, diese Sichtweise entspricht keineswegs der Realität. Die große Mehrheit der Jugendlichen meistert die Herausforderungen gut, und der Freistaat Bayern bietet seiner jungen Generation die besten Grundlagen dafür.
Natürlich haben wir auch eine mehr oder weniger große Gruppe von Jugendlichen, die Schwierigkeiten hat. Diesen Jugendlichen müssen wir uns besonders widmen. Generell gesagt, ist Jugendpolitik eine eigenständige Aufgabe, die allerdings Bezüge zu allen Politikfeldern hat. Für mich und die CSU-Fraktion sind hier eine nachhaltige Politik und damit die Frage der Generationengerechtigkeit besonders wichtig. Zu Beginn und an erster Stelle steht da zunächst einmal die Haushaltspolitik, denn hier werden die Grundlagen dafür gelegt, damit die jetzige junge Generation auch in Zukunft Handlungsspielräume hat. Hier ist ja Bayern führend. Natürlich gehört dazu auch der Bildungssektor, wobei wir die jugendpolitischen Verknüpfungen, wie gesagt, in den Mittelpunkt gerückt haben. Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich zwei, drei Grundaussagen treffen: Wir sind für eine solidarische Leistungsgesellschaft, wir sind für Chancengerechtigkeit für alle. Wir müssen fördern und fordern und wir stehen zum gegliederten Schulsystem. Das möchte ich an dieser Stelle sagen, wenn es auch nicht Inhalt der Enquete war, um jedes Missverständnis auszuschließen.
Wichtig war natürlich auch für die CSU insbesondere der Bereich Ausbildung und Arbeitsmarkt. Hier haben wir in Bayern mit einer Jugendarbeitslosigkeit von 2,9 Prozent beste Startchancen.
Ich möchte nun einzelne Bereiche herausgreifen zu jedem Kapitel, das wir behandelt haben, Punkte streifen, die mir wichtig erscheinen und diese exemplarisch für andere ausführen. Zunächst zu den Werteorientierungen, zur Selbstwahrnehmung der Jugendlichen. Wir haben festgestellt, dass die junge Generation durchaus Werte hat, die sie prägen, wenn auch der Wertecocktail, der der jungen Generation heute angeboten wird, natürlich eine große Auswahl ermöglicht. Wir sind der Meinung, dass man ein stabiles Fundament braucht. Deshalb fordern wir auch, dass man jedem jungen Menschen weiterhin in der Schule Religion und Ethik anbieten soll. Die Arbeit in den kirchlichen Jugendorganisationen ist sehr stabil; das ist auch ein erfreuliches Ergebnis, das wir feststellen konnten.
Weniger Erkenntnisse haben wir zu den Bereichen Heimat, Tradition, Dialekt gefunden. Dazu gibt es kaum Studien. Wir waren uns alle einig, dass das ein wichtiger Bereich ist, eine Grundlage, die auch im Kindergarten und in der Schule nicht zu kurz kommen darf. Hier besteht aber Forschungsbedarf; hier ist ein Auftrag an die Landespolitik ergangen, die Grundlagen zu ermitteln, damit
Rolle, auch im Bereich der Migranten-Jugendlichen haben wir hier eine höhere Quote. Das liegt oft an der familiären Tradition, aus der sie kommen, und dagegen müssen wir arbeiten. Wir müssen riskanten männlichen Sozialisationsverläufen durch eigene, durch neue Konzepte begegnen. Wir fordern ein Landesprogramm gewaltpräventive, offene und mobile Jugendarbeit.
Wir brauchen mehr Informationen über islamische Bildungs- und Schulungsangebote. Hier, haben wir festgestellt, wissen wir eigentlich sehr wenig. Wir brauchen auch mehr Informationen über das Freizeitverhalten von jugendlichen Migrantinnen und Migranten.
Im Vorfeld wurde auch in den Medien sehr intensiv eine Aussage von mir diskutiert, dass wir uns vor allem auf den Vollzug der bestehenden Gesetze konzentriert haben. Das ist richtig. Wir haben gesagt: Vorrang für die Enquete-Kommission hat die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts, des Jugendstrafrechts.
Ich freue mich, muss ich sagen, dass gegen die beiden U-Bahn-Täter harte Strafen verhängt worden sind und hoffe, dass diese auch in der 2. Instanz bestehen bleiben; das wäre ein Nachweis, dass die bestehenden Regelungen ausreichen.
Wir haben aber auch gesagt – das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen –, dass über die bestehenden Gesetzesinitiativen hinaus keine weiteren notwendig sind. Die bestehenden, das heißt die Erhöhung des Jugendstrafrechts auf 15 Jahre Höchststrafe und das Erwachsenenstrafrecht als Regelfall bei Heranwachsenden, werden von den Beschlüssen der Enquete-Kommission nicht konterkariert. Wir wollen keine weiter darüber hinausgehenden Initiativen.
Das ist eine Interpretation. Wenn man es wörtlich liest, heißt es, über die bestehenden Initiativen hinaus, keine weiteren. Wie weit man die bestehenden bewertet, damit haben wir uns nicht beschäftigt. Und das ist vielleicht auch gut so; denn dadurch konnten wir Übereinstimmung erzielen zu sagen, die konsequente Anwendung des bestehenden Rechtes ist uns sehr wichtig.
Auch die geschlechtsspezifische Situation hat uns beschäftigt. Wir haben festgestellt, dass Mädchen und junge Frauen in der Schule, in der Ausbildung und im Studium besser sind als ihre männlichen Kollegen,
dass sie anschließend im Beruf aber trotzdem bei der Bezahlung und den Aufstiegschancen noch benachteiligt sind.
Wir brauchen auch Werkstätten für erheblich benachteiligte Jugendliche in einer beschützenden Art.
Ein wichtiges Thema war uns auch der Bereich Medien, Jugendkultur, Jugendinformation. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Medienlandschaft ist so vielfältig, dass sich daraus viele Chancen, aber auch Gefahren für das Jugendalter ergeben. Wir müssen die Medienkompetenz der jungen Menschen, aber auch der Eltern und der Lehrer stärken. Alle zusammen sorgen dafür, dass Jugendliche die richtige Auswahl treffen und dass sie kompetent durchs Internet oder andere Angebote surfen. Wir brauchen einen ordnungsrechtlichen Rahmen, der transparent gestaltet ist. Die Kommission für Jugendmedienschutz soll nach unserer Meinung an einem Ort, nämlich in München, konzentriert werden. Eine Geschäftsstelle und eine Stabsstelle machen wenig Sinn, vor allen Dingen, wenn die Außenstelle dort sitzt, wo es wenig Angebote gibt.
Sehr lange hat uns auch das Thema Jugendschutz und Gesundheit beschäftigt. Hier waren vor allem der Alkoholmissbrauch, Stadelfeste und Vereinsfeste Schlagworte. Hier muss weiterhin konsequent kontrolliert werden. Hier muss auch im Vorfeld präventiv gearbeitet werden, hier muss aufgeklärt werden, damit die Veranstalter richtig handeln und damit die Jugendlichen geschützt sind.
Wir brauchen eine Klarstellung im Bereich der Erziehungsbeauftragung. Das Jugendschutzgesetz sieht hier eine Formulierung vor, die keinerlei genaue Vorgaben macht. Es gibt unterschiedliche Urteile mittlerweile dazu. Diese unterschiedlichen Urteile führen dazu, dass man nicht mehr genau sagen kann: Braucht es nun ein Autoritätsverhältnis zwischen dem Erziehungsbeauftragten und dem Minderjährigen oder braucht es das nicht? Kann der 18-jährige Freund seine 16-jährige Freundin als Erziehungsbeauftragter begleiten oder geht das nicht? – Nach unserer Anschauung sollte hier eine klare Differenzierung stattfinden.
Flatrate-Partys müssen natürlich weiterhin unterbunden werden. Der Jugendschutz richtet sich im Übrigen vor allem an die Erwachsenen, nicht an die Minderjährigen. Das muss man ganz deutlich sagen: Jugendschutz ist keine Strafe für Minderjährige, sondern er bedeutet eine Aufforderung an alle Beteiligten, an die Gaststättenbetreiber, an die Verantwortlichen in den Vereinen, hier ganz klar auch an die Geschäftsinhaber von Tankstellen etc., darauf zu achten, dass Jugendliche geschützt werden, denn Jugendliche können sich in diesem Bereich nicht selbst schützen.
Bei Gewalt und Extremismus konnten wir die erfreuliche Feststellung machen, dass es gerade im Bereich der schweren Gewaltkriminalität keinen dramatischen Anstieg gegeben hat. Hier haben wir in Bayern hervorragende Zahlen. Aber man muss auch sagen: Die kleine Gruppe der Mehrfachtäter, der sogenannten Intensivtäter, stellt ein Problem dar. Wir müssen besonders darauf achten, woran das liegt. Gewalt wird überwiegend von männlichen Jugendlichen gegen männliche Jugendliche ausgeübt. Das heißt: Männliche Jugendliche, Burschen, sind Täter, aber auch die Opfer. Darauf müssen wir besonders eingehen. Hier spielt die Sozialisation eine große
Der Bereich Ökologie ist mir persönlich etwas zu kurz gekommen. Die allgemeine Feststellung ging dahin, dass das Umweltbewusstsein zwar weitgehend vorhanden ist, aber der persönliche Handlungsansatz, die persönliche Bereitschaft, das umzusetzen, was man als richtig erkennt, ist gesunken. Das heißt, man hat das Umweltbewusstsein vergesellschaftet. Jeder sagt: Ja, aber macht ihr das, das machen die anderen, das macht der Staat, die Allgemeinheit. Hier brauchen wir ein erhöhtes Bewusstsein, wieder selbst zu handeln, und deshalb wollen wir das freiwillige ökologische Jahr ausbauen. Damit sollen konkret ökologische Bildung und ökologische Handlungsaufforderungen erfahren und gelebt werden.
Parteiübergreifend empfiehlt die Enquete-Kommission, ein neues Kinder- und Jugendprogramm in der nächsten Legislaturperiode zu schaffen. Nach zehn Jahren ist eine Überarbeitung notwendig.
Dieses Kinder- und Jugendprogramm soll auf den Ergebnissen der Enquete-Kommission aufbauen. Wir wollen zur Mitte der nächsten Legislaturperiode einen Bericht über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen durch die Staatsregierung hier im Hohen Hause. Was wir nicht wollen, ist ein Jugendbericht in Bayern, wie es ihn auf Bundes- und Europaebene gibt. Das wäre mit sehr hohem Aufwand verbunden und erscheint uns nicht zielführend. Allerdings sollten sich alle Fraktionen im Landtag verstärkt und häufiger mit der Jugendpolitik beschäftigen und mehr Initiativen in diesem Bereich einbringen.
Im Zusammenhang mit der Forderung nach dem Jugendbericht, vor allem auch durch den Vertreter der SPDFraktion, Kollegen Förster, möchte ich betonen, dass uns die Verbindung von Politikern und Experten in der Enquete-Kommission sehr zielführend erschienen ist. Das hat Charme und Reiz; man lernt gegenseitig und voneinander. Ich denke, es war genau die richtige Methode für die Zusammensetzung der Enquete-Kommission. Das heißt auch, die Forderung, einen Jugendbericht nur von Experten erstellen zu lassen, mag man so stehen lassen, wir teilen sie aber nicht und wir teilen vor allem keine in dieser Forderung enthaltene Kritik an der Enquete-Kommission, wenn das so gemeint sein sollte.
Zum Schluss darf ich noch auf eines hinweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das französische Wort „Enquete“ hat eine lateinische Wurzel; es stamm von inquirere. Das bedeutet, nachforschen, untersuchen. Sie wissen aber, dass inquirere auch das Stammwort für Inquisition ist.
Ein Untersuchungsausschuss, sagt Kollege Kupka; so könnte man das auch sagen. Die Inquisition hat immer auch vorgegebene Konstanten gehabt, in der Regel auch vorgegebene Urteile. Das war bei uns nicht so. Im Gegensatz dazu, sind wir nicht mit vorgefassten Urteilen zusammengekommen, sondern wir haben die jungen Menschen
Das heißt, wir brauchen hier eine weitere Förderung. Gleichzeitig brauchen wir aber auch – das ist ganz wichtig – mehr Förderung für die Buben, für die Burschen, die jungen Männer. Denn bei ihnen gibt es einen höheren Anteil von im Bildungsbereich schlechter qualifizierten Jugendlichen, die dann im Beruf Schwierigkeiten haben.
In diesem Zusammenhang haben wir gesagt, wir wollen, dass die Erziehung wieder etwas männlicher wird.
Im Kindergarten und in der Grundschule arbeiten überwiegend Frauen. Aber das können wir von der Politik her nicht alleine steuern, sondern wir brauchen auch einen Bewusstseinswandel. Da müssen wir ansetzen, damit wieder mehr Männer in diesem Bereich tätig werden.
In Bezug auf die jungen Menschen mit Behinderungen wollen wir die Integration am Ausbildungsplatz und auf dem Arbeitsmarkt verstärken. Wir setzen auf Kooperation, auf Partnerschaft mit der Wirtschaft. Eine zwangsweise Ausbildungsabgabe hat die Kommission mehrheitlich abgelehnt; wir halten sie für zu bürokratisch und für zu wenig passgenau, denn es könnte zu einem Freikauf von der moralischen Verpflichtung, diese Jugendlichen auszubilden, kommen.
Auch das Thema junge Menschen mit Migrationshintergrund haben wir eingehend besprochen. Circa 19 % der Jugendlichen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund. Das ist ein erheblicher Anteil, der uns zum Handeln zwingt. Hier hat für uns klaren Vorrang die deutsche Sprache in der Bildung. Wir wollen, dass jeder junge Mensch mit Migrationshintergrund die deutsche Sprache beherrscht; denn nur dadurch kann er gleichberechtigt an der Bildung, der Ausbildung, am Arbeitsmarkt, an der Gesellschaft und an der Politik teilhaben. Junge Migrantinnen und Migranten sind wichtige und notwendige Mitglieder der Gesellschaft. Auch das ist eine zentrale Feststellung der Kommission. Wir brauchen diese jungen Menschen und wollen sie in vollem Umfang integrieren. Demgegenüber fordern wir aber von ihnen auch die Bereitschaft, sich zu integrieren. Dazu brauchen wir unter anderem mehr muttersprachliche Ansprechpartner in den Bildungseinrichtungen; denn gerade die Mütter sind ein großer Schlüssel im Zugang zu den jungen Migranten, um ihnen von Anfang an gute Chancen zu bieten.
Wir sagen zur Muttersprache: Wir schätzen sie Wert; es ist eine Chance.
Denn selbstverständlich werden viele Muttersprachen in unserer globalisierten Gesellschaft gebraucht. Gleichwohl meinen wir, die deutsche Sprache muss Vorrang haben. Die Förderung der Muttersprache kann nur dort geschehen, wo es nicht zum Vorrang vor der deutschen Sprache kommt.
Das merken wir spätestens an der Sprache. Um das zu verdeutlichen, hatte ich eine 8. Klasse in meiner Heimatstadt Augsburg gebeten, mein Fazit der Enquete in einen entsprechenden Jugendjargon zu übersetzen. Dieser lautet: Jugendliche sind herbe cool, aber voll korrekt drauf.
Das klingt seltsam und für manche sogar wie eine Fremdsprache, und es ist aus meiner Sicht der Dinge vielleicht auch ein bisschen das Problem der Jugend-Enquete, dass wir die Sprache der Jugend nicht direkt sprechen, weder verbal noch vom Lebensstil und vom Lebensgefühl her. Wir können viele Sorgen und Nöte nicht verstehen, auch wenn wir sie statistisch erfassen und quantifizieren können. Auch ich musste im Laufe der Beratungen in der Enquete-Kommission erkennen, dass mein Berufsjugendtum da einen kleinen Kratzer hat.
Gerade deshalb aber war es auch so wichtig, uns auf einer breiten Basis so ausführlich mit der Lebenssituation junger Menschen in Bayern auseinanderzusetzen. Wir waren nicht, wie eine der größeren bayerischen Zeitungen gemutmaßt hatte, die überflüssigste Kommission des Bayerischen Landtags. Wir waren eine dringend notwendige und längst fällige Institution,
die Daten und Fakten sammeln musste und sollte, auf deren Basis wir in der nächsten Legislaturperiode beweisen können, wie sehr es jede einzelne Fraktion hier in diesem Hohen Hause ernst meint, wenn wir immer das Wort auf den Lippen tragen: die Jugend ist unsere Zukunft.
Die beachtliche Präsenz der Kolleginnen und Kollegen hier im Plenum zeigt auch, wie wichtig den Fraktionen das Thema „Jugend“ ist. Vielen Dank dafür.
Wenn wir vielleicht auch mit diesen Vertretern der Jugend manchmal etwas kritisch umgehen, mit der Jugend selber muss es uns nicht bange werden; denn wir haben sowohl von der Datenlage her als auch bei den Anhörungen, Fachgesprächen und bei den Besuchen der Enquete-Kommission vor Ort ein sehr positives Bild der bayerischen Jugendlichen gewonnen. Und so kehre ich zu meinem eingangs genannten Satz zurück: „Jugendliche sind herbe cool, aber voll korrekt drauf!“ Ich übersetze diesen Satz für diejenigen, die ihn nicht verstanden haben: Jugendlichen haben ihre Eigenheiten, aber sie sind ansonsten total in Ordnung!
Die Jugendlichen im Freistaat sind engagiert, etwa in der Jugendarbeit, in der Schule, gesellschaftlich in Vereinen, nachbarschaftlich, kulturell. Sie haben Werte, positive Werte; jawohl! Hier gibt es keinen Werteverfall. Jugendliche zeigen – gerade auch, weil sie Werte haben – Engagement. Sie setzen sich für andere ein und finden auch ökologische Fragen wichtig. Es besteht eine hohe Ach
einbezogen und den Experten gute Beteiligungsmöglichkeiten gegeben. Wir haben vieles aufgenommen, was von den Experten kam und wir haben nichts aus ideologischen Gründen verurteilt und abgelehnt.
Zusammenfassend kann man sagen: Die Jugend in Bayern hat nur einen großen Fehler, liebe Kolleginnen und Kollegen, nämlich, dass wir alle hier im Hohen Haus nicht mehr dazugehören.
Vielen Dank, Herr Kollege, aber bitte keine Altersdiskriminierung.
Ich rufe auf die nächste Wortmeldung: Herr Dr. Linus Förster.
Herr Jungkollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Mütze.
Herr Kollege, vielen Dank. Ich habe jetzt noch Wortmeldungen von zwei Jungstaatssekretären bzw. Staatssekretärinnen. Es hat Irritationen gegeben, ob die Staatsregierung ein Rederecht hat. Ich stelle dazu Folgendes fest: Für die Enquete-Kommission gelten die §§ 31 bis 36 der Geschäftsordnung. Im letzten Paragraphen, dem § 36, heißt es: „Die Vorschriften über die Ausschüsse finden entsprechend Anwendung.“ Damit wird verweist auf die §§ 136 Abs. 4 und 155 Abs. 4 der Geschäftsordnung verwiesen. Diese verweisen auf § 177 der Geschäftsordnung. Danach hat die Staatsregierung Rederecht. Frau Staatssekretärin Huml, bitte schön – aber nicht zu lang.
Frau Staatssekretärin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Biedefeld?
Ich freue mich heute ganz besonders, dass der Bericht der Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“ dem Landtag überreicht wurde, und zwar deshalb, weil ich selbst über zwei Jahre in der Enquete-Kommission dabei sein durfte. Ich sage „durfte“, weil es eine tolle Arbeit war. Auch ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die daran mitgearbeitet und die der Enquete-Kommission zugearbeitet haben. Ich selbst habe empfunden, dass stets ein offenes, gutes Arbeitsklima herrschte, mit einer stets sachlichen Debatte, durchaus kontrovers geführt, doch immer den Blick auf die Kinder und Jugendlichen gerichtet. Ich werde auch nie vergessen, wie Herr Dr. Lüders immer wieder, mit Blick auf den Fragenkatalog, wissen wollte: „Was haben sich die Fragesteller dabei gedacht?“
Damit hat er immer wieder gezeigt, dass wir in den Jugendpolitik noch viel dazulernen müssen. Es war für mich immer eine Bereicherung, mitzuarbeiten. Ich fand es auch sehr interessant, dass wir, Staatssekretär Sibler und ich, den Teil der Informationen noch mit erarbeitet haben, während die Empfehlungen nun mit unserer Nachfolgerin und unserem Nachfolger erarbeitet wurden.
Jetzt sind wir dabei, zu eruieren, wie geht es mit den Empfehlungen weiter. Darauf bin ich sehr neugierig.
Die Tätigkeit der Enquete-Kommission wurde von der Staatsregierung von Anfang an begrüßt. Es war auch von Anfang an so, dass die Staatsregierung durch Mitarbeiter in beratender Funktion die Arbeit der Kommission unterstützt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese Enquete-Kommission ein wichtiges Ziel verfolgt hat, das wissen wir alle; denn gerade bei dem raschen gesellschaftlichen Wandel gibt es vielfältige Risiken für unsere Kinder und Jugendlichen. Ich nenne nur Alkohol, falscher Medienkonsum, Schlankheitswahn oder Übergewicht, aber auch schulische Herausforderungen. Aufgabe von Jugendpolitik ist es vor allem, Chancen zur Entwicklung und Entfaltung für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Es geht aber auch darum, sozial benachteiligten jungen Menschen zu helfen; denn wir wollen kein Auseinanderdriften von Gewinnern und Verlierern in unserer Gesellschaft im Kindes- und Jugendalter. Interkulturelle Kompetenz ist dabei immer ein Muss.
Die bayerische Jugendpolitik ist in dieser Hinsicht vielfach schon gut aufgestellt. Ich möchte als Highlights nur die Jugendsozialarbeit an Schulen, „Fit for Work“, die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, die Stärkung von Medienkompetenz und die Aktionen gegen Alkoholmissbrauch nennen. Lassen Sie mich auf einige Einzelheiten dieser Programme kurz eingehen.
Ich komme zur Jugendsozialarbeit an Schulen, die im Kapitel D „Bildung und Schule“ zu finden ist. Das bayerische Programm zur Jugendsozialarbeit an Schulen ist auf dem diesjährigen Deutschen Jugendhilfetag in Essen als
Frau Staatssekretärin, bleiben Sie bitte gleich stehen; denn ich erteile jetzt zu einer Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Biedefeld das Wort.
Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Staatssekretär Sibler.
gehen. Ich will aber auch darauf verweisen, dass wir viele engagierte Lehrkräfte haben, die ihre Arbeit gut machen. Wir wollen das noch ausdehnen.
Der Unterricht für Buben und Mädchen ist ein spannendes Thema. Man muss beide Bereiche ansehen. Das Thema „Naturwissenschaften und Girls-Day“ – auch der Begriff, liebe Johanna Werner-Muggendorfer ist eingeführt – weißt schon – –
Man könnte auch „Mädchen-Tag“ sagen. Aber es gibt einen Fachbegriff. „Deandl-Tag“ wäre noch besser.
Ich denke, es ist deutlich geworden, dass wir einige Dinge auf den Weg gebracht haben. Wir arbeiten auch mit Verbänden der Wirtschaft zusammen. In den Ferien laufen die Veranstaltungen wieder an. In der Technologiebranche gibt es eine ganze Menge.
Wir können unser Potenzial, ähnlich wie für Jugendliche mit Migrationshintergrund, für einen guten interkulturellen, religiösen Unterricht nutzen. Wir haben viele gute Beispiele, aber auch einige Bereiche, die besser werden könnten. Auch hier sage ich zu, dass wir uns entsprechend einbringen werden.
Zur „klassischen Jugendarbeit“ könnte ich viele Zahlen nennen, will aber nur darauf hinweisen, dass wir Medienpädagogik und Forschung und Praxis mit knapp 400 000 Euro jedes Jahr unterstützen und fördern. Wir haben bereits ein paar Gespräche geführt, um etwas voranzubringen. Wir haben 8,6 Millionen Euro im Nachtragshaushalt eingestellt, um insbesondere Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen der Jugendarbeit abzufinanzieren und die äußeren Voraussetzungen zu schaffen.
Da sind wir wieder gut beieinander. Ich könnte die Zahlen alle zusammenzählen und die Haushaltssperren einberechnen. Die Zahlen kenne ich sehr gut, weil ich zwei Jahre lang Berichterstatter im Haushaltsausschuss war.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf einen Punkt möchte ich noch zu sprechen kommen. Das schwang zwar in den Reden der Berichterstatter mit, wurde aber nicht konkret angesprochen. Für mich ist und bleibt das markante Gefälle zwischen städtischen und ländlichen Strukturen in Bezug auf die Partizipation und bei Alkoholkonsum und vielem anderem mehr Anlass, in den nächsten Monaten intensiver auf die Strukturen zu schauen. Wir haben die großartige Möglichkeit, die Jugendarbeit in Bayern noch besser zu gestalten.
Es macht den jungen Menschen auch Spaß. Viele Dinge, die wir in der Schule abstrakt vermitteln wollen, gibt man ihnen spielerisch und nebenbei mit. Unsere Strukturen sind gut, weil die jungen Menschen ehrenamtliches Engagement erbringen, viel für sich lernen, aber auch viel für die Gesellschaft tun können. Thomas Mütze hat davon gesprochen, dass das „Null-Bock-Phänomen“ praktisch weg ist. Ich bin froh, dass wir Kompetenz, aber auch viel Sinnstruktur vermitteln können, so dass junge Menschen in der Tat viel für sich mitnehmen können. Eine der zentralen Aufgaben ist es, die Türen für junge Migrantinnen und Migranten weiter aufzumachen. Das ist ein ganz wichtiger Gedanke, den wir aus dieser EnqueteKommission mitnehmen können und sicherlich umsetzen werden. Dass das Kultusministerium eine ganze Menge für die Anerkennungskultur tut, will ich der Vollständigkeit halber sagen.
Zum Thema „junge Menschen in Schule und Bildung“ will ich nicht mehr viel sagen. Diese Dinge wurden gestern wieder brennglasartig streitig diskutiert. Wir sind der Meinung, dass wir viel auf den Weg gebracht haben. Wir sind in punkto Ganztagsschulen, Werteerziehung und Verbesserung der individuellen Förderung gut und werden noch mehr tun.
Ich möchte noch einen weiteren Akzent setzen, der vom Bayerischen Jugendring immer wieder angesprochen wird. Es handelt sich um das Verhältnis der schulischen und der außerschulischen Lernorte – der formalisierten und der informellen Bildung. Es ist müßig, darüber zu streiten, ob die schulische Bildung 40 % ausmacht und die außerschulische 60 %. Jedenfalls müssen wir klar und deutlich erkennen, dass es vielfältige außerschulische Lernorte gibt, dass es vielfältige außerschulische Erziehungsinstanzen gibt. Ich denke, dass das gut ist. Davon kann Schule profitieren. Mit den vielfältigen Modellen der Ganztagsschule und der Rahmenvereinbarung mit dem Bayerischen Jugendring haben wir weitere wichtige Schritte getan.
Für mich als Staatssekretär im Kultusministerium waren in den letzten Wochen und Monaten die Themen zur Medienarbeit entscheidend. Linus Förster hat es sehr schön pointiert auf die Spitze getrieben und die medialen Möglichkeiten der Jugend unserer Zeit dargestellt, die sich mit dem Commodore C 64 und, wenn sie Glück hatte, mit fünf Fernsehprogrammen beschäftigen konnte; ein Radio war eine relevante Größe, und am Freitag Abend konnte man die Top Ten am eigenen Kassettenrecorder mitschneiden. Hier haben sich die Dinge fundamental verändert. Es gibt mindestens dreißig Kabelprogramme, 500 Satellitenprogramme, chatten – das ist ein Fachbegriff, liebe Johanna Werner-Muggendorfer – war damals im doppelten Sinne ein absolutes Fremdwort. All diese Dinge müssen wir in den Blick nehmen. Ich bin froh und dankbar, dass wir in der Tat in den letzten Wochen und Monaten einige Maßnahmen abschließen konnten. Wir haben im Rahmen der Medieninitiative bereits 500 bayerische Lehrkräfte dezentral in allen Strukturen weitergebildet und werden in der nächsten Woche an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen zu dem Thema eine Abschlussveranstaltung durchführen. Wir werden bei diesem Thema nicht stehen bleiben, sondern weiter
Ich rufe Tagesordnungspunkt 48 auf:
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Johanna Werner-Muggendorfer, Joachim Wahnschaffe u. a. u. Frakt. (SPD) Bayern, aber gerechter Anhebung des Basiswertes für das Kindergartenjahr 2008 und 2009 (Drs. 15/10890)
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurden fünf Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Stahl?
Herr Minister.
Damit schaffen wir in Bayern nun auch ausdrücklich das liberalste Uniformierungsverbot in Deutschland. Wie man diese Regelung daher als Verschärfung oder zu weitgehende Einschränkung kritisieren kann, ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar.
Ich will, weil das wirklich ein besonders bezeichnender Punkt für die Irreführung in der Debatte der letzten Wochen ist, noch einmal ausdrücklich zitieren
erstens die bisherige Regelung des Versammlungsgesetzes des Bundes. Der entscheidende Satz lautet:
Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.
Zweitens das neue Gesetz, das wir Ihnen heute zur Beschlussfassung vorlegen:
Es ist verboten, in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, sofern damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist.
Der erste Halbsatz ist also wörtlich übernommen und dann wird ein einschränkender zweiter Halbsatz angehängt. Das ist eine ganz klare Rechtslage.
Jetzt kommt es aber noch schöner. Ich zitiere Ihnen nun noch einen dritten Gesetzestext. Er stammt aus dem auch vorliegenden Gesetzentwurf der GRÜNEN. Dort heißt es: „Es ist verboten, öffentlich oder in einer öffentlichen Versammlung Uniformen, Uniformteile oder uniformähnliche Kleindungsstücke zu tragen, wenn dadurch eine gemeinsame politische Gesinnung in einer auf Außenstehende bedrohlich und einschüchternd wirkende Weise zum Ausdruck gebracht werden soll.“ So der Wortlaut des Gesetzentwurfs der GRÜNEN.
Es ist doch wirklich hanebüchen gewesen, in den letzten Wochen draußen bei den Jugendlichen den Eindruck zu erwecken, wir wollten mit unserem Gesetzentwurf die Aktivitäten der Jugendverbände wie beispielsweise der Pfadfinder einschränken.
Das ist hanebüchen.
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schindler?
dieses Thema „Rechte Dritter“ aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen.
Ich sage Ihnen aber auch Folgendes. Nach dieser Entscheidung waren kaum zwei Wochen vergangen, als die ersten evangelischen Pfarrer in unserem mittelfränkischen Ballungsraum wegen der Erfahrungen aus Gräfenberg auf mich zukamen und fragten, warum die Rechte Dritter aus dem Gesetz herausgenommen worden seien. Das wäre ein löblicher Ansatz gewesen, um Neonaziumtrieben entgegenzuwirken. Es ist eine ganz schwierige Gratwanderung, eine Balance. Aber ich betone bewusst, dass wir hier jegliche Missverständnisse vermeiden wollten und es deshalb herausgenommen haben. Das ändert aber nichts an einer Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, wonach in bestimmten Situationen natürlich auch die Rechte Dritter mit zu bedenken sind.
Auf den dringenden Wunsch der Gewerkschaften hin haben wir auch die Verpflichtung der „öffentlichen“ Bekanntgabe einer Versammlung aus dem Gesetzentwurf herausgenommen. Auch da war das Argument, dass eine Gewerkschaft vielleicht eine Versammlung vorbereitet mit der Begründung, die Mitglieder zu informieren. So etwas muss ich natürlich vorher nicht öffentlich bekannt machen. Das war so nicht gemeint, und mir hat das auch eingeleuchtet, dass sich die Gewerkschaft da entsprechend eingeschränkt fühlen könnte. Deshalb haben wir es herausgenommen.
Wir haben bezüglich der Datenerfassung der Ordner ausdrücklich klargestellt, dass die Kreisverwaltungsbehörde solche Daten nur dann anfordern kann, lieber Herr Blume-Beyerle, wenn sie selber Probleme für die Veranstaltung sieht. Es ist aber keineswegs generell notwendig, die Daten von Ordnern zu erheben. Wichtig ist allerdings, die Möglichkeit dazu zu haben; denn wir haben es durchaus in der Vergangenheit schon erlebt, dass zum Beispiel in einer NPD- oder Neonazikundgebung Personen als Ordner eingesetzt werden sollten, die wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft waren. Da muss eine Kreisverwaltungsbehörde in der Tat die Möglichkeit haben zu sagen, wenn jemand wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft ist, wird er nicht als Ordner bei einer Demonstration zugelassen. Es ist wichtig, so etwas zu ermöglichen.
Wir haben dann auch über die polizeilichen Übersichtsaufnahmen gesprochen. Ich habe mir das persönlich angeschaut bei den Kundgebungen gegen die Sicherheitskonferenz im Februar dieses Jahres. Da habe ich gesehen, wie bei der Münchner Polizeieinsatzleitung gearbeitet wird. Auch hier haben wir auf Wunsch der Gewerkschaft aber sicherlich auch manch anderer potenzieller Demonstranten eine Klarstellung vorgenommen, dass dort, wo es für die Einsatzsteuerung notwendig ist, eine Live-Übertragung in die Einsatzzentrale stattfindet. Es findet aber in der Regel nicht schon von vornherein eine Speicherung statt. Wenn zum Beispiel hinter dem Marienplatz eine Videokamera aufgebaut wird, um dort aufzunehmen, wohin sich möglicherweise der schwarze Block einer Demonstration gerade bewegt, dann ist das
Herr Minister, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Stahl.
Vielen Dank Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Welnhofer. – Keine Wortmeldung? – Er zieht zurück, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann habe ich als nächste Wortmeldung Herrn Kollegen Ritter. – Rückziehungen wären natürlich schöner, wenn Sie vorher angekündigt wären.
Frau Kollegin, Frau Kollegin! Ich habe tatsächlich den Einwurf zu machen, dass ich es nicht für angemessen halte, wenn wir hier im Plenum debattieren, dass dann im Plenarsaal ein Interview gegeben wird.
Tue ich ja.
Herr Innenminister. – Ich habe die Bitte, das Interview draußen fortzusetzen. Der Kameramann hat mich nicht um Erlaubnis gefragt. Von welchem Sender ist der Kameramann?
Zum Zweiten ist es so, dass Sie eine neue Regelung aufgenommen haben. Das heißt, dass Versammlungen verboten und eingeschränkt werden können, wenn eine unmittelbare Gefahr einer erheblichen Verletzung grundlegender sozialer oder ethischer Anschauungen besteht. Da sind wir dann wieder bei der Unbestimmtheit der Regelungen. Der Anwaltsverband weißt darauf hin, dass es bei dieser Regelung keine vernünftige Definition gibt und ein Sachbearbeiter in einer Ordnungsbehörde nicht weiß, was er damit anfangen soll. Es gibt durchaus höchstrichterliche Entscheidungen die solche Begrifflichkeiten aufgreifen. Sie glauben aber nicht allen Ernstes, dass eine Entscheidung, die von einem Sachbearbeiter einer Ordnungsbehörde getroffen wird, nicht regelmäßig einer richterlichen Überprüfung unterworfen wird und sich damit die Frage stellt, ob die Sachbearbeitung einer Behörde die Stelle ist, die zu definieren hat, was grundlegende soziale oder ethische Anschauungen sind.
Es gibt einen weiteren Punkt im Artikel 15, der nahtlos aus dem Strafgesetzbuch abgeschrieben ist. Sie verweisen in Ihrer Rede, Herr Minister, darauf dass speziell dieses über die Entschließung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Wunsiedel, zum Thema Hess-Gedenkmarsch hinausgeht. Wenn man sich allerdings die Entschließung des Bundesverwaltungsgerichts genauer ansieht, erkennt man, dass doch eigentlich das Gegenteil der Fall ist. Die Entschließung, die das Bundesverwaltungsgericht getroffen hat, geht über das, was Ihr Entwurf an Möglichkeiten gibt, gegen die Rechtsextremisten vorzugehen, deutlich hinaus. Das zum Wirkungsgrad ihres Gesetzentwurfs, gerade in Bezug auf den Rechtsextremismus. Man muss feststellen, dass sich daraus keine Verbesserung ergibt.
Sie weisen an einigen Punkten darauf hin, dass es nicht nur um die Bekämpfung des Rechtsextremismus geht, sondern auch um die Bekämpfung von schwarzen Blöcken oder anderen militanten Gruppen, die Demonstrationen missbrauchen würden. Sie tun in Ihrem Redebeitrag geradezu so, als ob, wenn heute dieses Gesetz nicht beschlossen werden würde, dann in Bayern nicht das Strafgesetzbuch gelten würde. Sie tun auch so, als ob an Stelle des Bundesversammlungsgesetzes, das weiter gelten würde, nun plötzlich das ungarische Versammlungsgesetz gelten würde. Dem ist nicht so. Darauf sollte man bei der Diskussion tatsächlich hinweisen.
Abschließende Bemerkung zu diesem ganzen Themenbereich: Wenn es Ihnen so stark um die Einschränkung der Möglichkeiten von Rechtsextremisten geht, dann frage ich mich schon, warum Sie sich an den Prüfungsverfahren, die einige Bundesländer gegenwärtig am Laufen haben, um zu prüfen, wie ein NPD-Verbotsverfahren wieder eingeleitet werden könnte, ohne auf die Äußerungen von V-Leuten zurückgreifen zu müssen, offensichtlich nicht beteiligen. Eine NPD, die unserer aller Auffassung nach eine verfassungswidrige Organisation ist und die aufgrund des Parteienprivilegs in diesem Land finanziell gemästet wird, ist eine größere Bedrohung, die man nicht durch ein, wie auch immer ausgestaltetes Versammlungsgesetze beseitigen kann; auch darauf möchte ich hinweisen.
merkung machen zum Beginn der Debatte, als auf die Petitionen eingegangen wurde. Ich glaube, man muss schon einmal herausstellen, dass es bei den Petitionen, die eingereicht worden sind, einen substanziellen Unterschied zu den Petitionen gibt, wie wir sie üblicherweise haben. Ich greife beispielsweise das Thema auf, mit dem ich immer wieder zu tun habe auf, den kommunalen Kanalanschluss. Hier sind die Leute in einer individuellen Weise von einer Regelung betroffen. Bei diesem Gesetz sind viele Bürgerinnen und Bürger in gleicher Weise von dem Gesetz betroffen. Von daher sehe ich kein Problem darin, wenn hier Petitionen vorliegen, die wortgleich oder wortähnlich sind.
Das ist das eine. Auf der anderen Seite: Sie, Herr Kollege Obermeier, ziehen daraus den Schluss, dass es offensichtlich Petitionen erster, zweiter und dritter Klasse gibt. Das möchte ich zurückweisen. Das steht in keinem bayerischen Gesetz. In Bayern ist es so geregelt, dass die Petitionen alle gleichermaßen mit der gleichen Ernsthaftigkeit zu behandeln sind.
Herr Minister Herrmann hat vorhin gesagt – daran kann man gleich nach den Petitionen anknüpfen –, die Bürger könnten sich bei diesem Gesetz ja nur an denjenigen orientieren, die rechtskundig sind. Damit sind wir beim eigentlichen Problem. Dieses Gesetz versteht in seinem Wesensgehalt tatsächlich niemand mehr. Ich denke, das hat in dem Fall der Herr Minister Herrmann bestätigt. Das Problem bei der Sache ist, das Demonstrationsrecht, das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht, das jede Bürgerin und jeder Bürger anwenden können muss. Das heißt: Es muss auch für jeden verständlich sein, es muss für jeden klar sein, was er letztendlich im Rahmen dieses Gesetzes tun darf und was er im Rahmen dieses Gesetzes nicht tun darf. Dies ist durch dieses Gesetz nicht gewährleistet. Es gibt vielmehr jede Menge Regelungen, die nicht bestimmt sind, es gibt jede Menge Regelungen, die es an der nötigen Rechtsklarheit fehlen lassen. Dieses Gesetz müsste ein Gesetz sein, das es in seiner Formulierung denjenigen, die es anwenden, ermöglicht, aus dem Gesetzestext zu lesen, wo die Grenzen und Möglichkeiten des Versammlungsrechts liegen.
Aber wenden wir uns durchaus noch einmal den Rechtskundigen zu, nämlich den Anwaltskammern und dem Anwaltsverband, der zum Gesetzentwurf noch Petitionen eingereicht hat. Vorher möchte ich aber noch auf etwas eingehen, was von Ihnen sehr stark als einer der zentralen Anlässe dieses Gesetzentwurfes eingebracht worden ist, nämlich die verbesserten Möglichkeiten, gegen Rechtsextremismus vorzugehen. Da muss man sich natürlich schon die Frage stellen: Welche tatsächlich verbesserten Möglichkeiten bietet denn dieser Gesetzentwurf im Vergleich zum bestehenden Bundesversammlungsgesetz? Der Artikel 15 Ihres Gesetzentwurfs ist weitgehend vom bestehenden Bundesversammlungsgesetz abgeschrieben. Änderungen ergeben sich letztendlich an drei Punkten: Das ist zum einen, dass Sie das mit der Definition der Orte anders geregelt haben. Es hätte aber auch völlig ausgereicht, zum bestehenden Bundesversammlungsgesetz eine entsprechende bayerische Regelung zu treffen, in der Orte benannt werden.
tition. Hier heißt es, dass diese die Vorschrift der Absätze 2 und 3 – hier geht es unter anderem um Schutzwaffen – nicht für Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wahlfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste gilt. Jetzt muss man sich einmal darüber im Klaren sein, was eine Schutzwaffe ist. Eine Schutzwaffe ist ein Gegenstand, der von seiner Bestimmung her dafür geeignet ist und mitgeführt wird, um obrigkeitsstaatliches Handeln abzuwehren. Jetzt frage ich Sie, wonach Ihrer Auffassung nach in Gottesdiensten unter freiem Himmel, in gewöhnlichen Leichenbegängnissen, kirchlichen Prozessionen, Bittgängen und Wahlfahrten in diesem Lande Gegenstände mitgeführt werden, die von ihrem Sinngehalt her von den Trägern dafür bestimmt sind staatliches Handeln abzuwehren?
Das ist nämlich – –
Ja, das ist Quatsch. Damit haben Sie Recht. Aber das steht in Ihrem Gesetzentwurf.
Sie gehen in Ihrem Gesetzentwurf davon aus, dass dem so ist. Sie machen dann nur die Einschränkung, dass es bei Gottesdiensten und kirchlichen Walfahrten möglich ist, solche Gegenstände mit sich zu führen.
Ich habe eingangs darauf hingewiesen, dass es in diesem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Bestimmungen gibt – einige davon habe ich genannt –, die völlig unklar und für die Bürgerinnen und Bürger nicht anwendbar sind. Diese Bestimmungen lassen gar nicht erkennen, wie sie eigentlich angewandt werden sollen. Sie können davon ausgehen, dass ein Großteil dieser Regelungen, die Sie heute beschließen wollen, vor den normalen Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben werden.
Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.
Frau Kollegin, ich wollte mich eigentlich bedanken, weil Ihre Redezeit schon seit einer halben Minute abgelaufen ist.
Ach so. Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Wörner.
Herr Kollege, vielen Dank. Laut unserer Tagesordnung folgt jetzt die Mittagspause. Diese endet um 14.00 Uhr; um 14.00 Uhr Fortsetzung der Sitzung.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Magerl. Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass er eine Jacke angezogen hat. Ich will mich nicht weiter über Kleidervorschriften äußern, aber ich bin der Meinung: Im Parlament sollte ein bisschen Respekt bei der Kleiderordnung vorherrschen.
Das gilt für alle Parteien. Herr Kollege Magerl, Parlament kommt von parlare, das heißt, das gesprochene Wort ist das Entscheidende, nicht das getragene. In diesem Sinne haben Sie das Wort, Herr Kollege.
Herr Kollege, das war im alten Plenarsaal. Dieser ist jetzt klimatisiert.
Ich möchte erst einmal dem Kollegen Magerl für seine Wortmeldung danken. Dann habe ich den Kollegen Runge auf der Rednerliste. Die Geschäftsordnung sagt, dass ein Mitglied des Landtags nur sprechen darf, wenn ihm vom Präsidenten das Wort erteilt ist. Ich bitte, das T-Shirt einzustecken. Danke. Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass wir Zuschauer auf der Tribüne haben. Ich darf mich für das elegante Jackett bedanken, das Sie angezogen haben, und erteile Ihnen jetzt das Wort.
Herr Kollege, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen. Darf ich einige Anmerkungen zum Verfahren machen, damit Sie sich auf den Verlauf des Nachmittags, des Spätnachmittags, des Abends und der Nacht einstellen können.
Ich habe jetzt noch drei Wortmeldungen: zwei Wortmeldungen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und dann Herrn Staatssekretär Heike. Dann würden die Abstimmungen erfolgen, als Abschluss der Zweiten Lesung. Es könnte sich daran unmittelbar die Dritte Lesung anschließen. Nachdem wir aber in der Zweiten Lesung Änderungen beschließen werden, und das BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt hat, dass die Beschlüsse, die wir gefasst haben, ausgehändigt werden, kann die Dritte Lesung erst erfolgen, wenn diese Beschlüsse in schriftlicher Form ausgehändigt wurden. Das hat zur Folge, dass wir nach der Zweiten Lesung den Bericht des Untersuchungsausschusses Landesbank aufrufen und ihn diskutieren werden. Und erst dann wird die Dritte Lesung mit Abstimmung in namentlicher Form erfolgen. Wenn ich eine Zeitberechnung aufstelle, dann können Sie sich aufgrund des Programms darauf einstellen, dass es noch gut drei bis vier Stunden dauern wird, bis wir mit der Dritten Lesung fortfahren.
Ich weiß, dass heute Abend ein Parlamentarischer Abend angesetzt wurde, und ich weiß, dass beim Notarverein immer opulente Mahle gereicht werden. Wenn Sie aber dem Parlament den Vorzug geben, und ich meine, das Parlament hat den Vorrang,
dann bin ich der Meinung, Sie sollten so höflich sein und dort anrufen und sagen, dass Sie nicht kommen können, weil es hier so lange dauert. Oder Sie nehmen einen Antrag auf Kostenerstattung mit, damit Ihnen vom Notarverein die Kosten für die namentliche Abstimmung erstattet werden. Das ist aber die schlechteste Lösung.
Ich rufe jetzt die nächste Wortmeldung auf: Das ist Frau Kollegin Ackermann.
Sie überziehen jetzt schon Arbeitsloseninitiativen mit einer überbordenden Bürokratie, um sie zu behindern. Sie behindern Menschen, die anderen helfen wollen, zum Beispiel die Insolvenzverwaltung, Pflegepersonal, Wohlfahrtsverbände, Krankenhausärzte. All diese Menschen könnten eigentlich auf Ihrer Seite sein.
Diese Menschen haben Sie so verprellt, dass sie auf die Straße gehen müssen. Deshalb brauchen Sie jetzt ein Gesetz, das ihnen auch das noch verwehren und sie kriminalisieren soll.
Dass Protest nützen kann, zeigt zum Beispiel Ihr Einknicken vor dem Hausärzteverband. Die haben es Ihnen gezeigt; die haben Plakate aufgehängt und Ihren Wahlerfolg, den Sie im Herbst sowieso nicht haben werden, gefährdet. Schon werden den Hausärzten schöne Versprechungen gemacht. Ob Sie die halten werden, ist die andere Frage. Aber die Versprechungen haben Sie ihnen gemacht und damit den Protest der Hausärzte erst einmal zum Stillstand gebracht. Den Hausärzten haben Sie damit einen gewissen Erfolg beschert.
Sie wollen – und das ist ganz klar – Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt einschränken. Wer Angst vor der Meinungsfreiheit hat, der braucht dieses Gesetz. Wer keine Angst hat vor den Meinungen der Bürger, wem die Meinungen der Bürger sogar wichtig sind, der braucht dieses Gesetz nicht.
Wir brauchen dieses Gesetz nicht.
Der viel zitierte Artikel 113 der Bayerischen Verfassung, den wir auch auf unseren wunderschönen T-Shirts tragen, lautet: „Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.“ Dieser Artikel ist wichtig. Dieses Recht braucht Bayern, auch Bayern und gerade Bayern; denn Bayern ist in weiten Teilen nicht sozial, nicht gerecht und demnächst auch nicht mehr demokratisch.
Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Scharfenberg.
Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Welnhofer.
weil ich der Meinung bin, dass zu diesem Thema mehr als genug geredet worden ist.
Ich habe mich auch – das gebe ich zu – nur noch gemeldet, damit es nicht so aussieht, als hätte sich die CSU an dieser Debatte überhaupt nicht mehr beteiligt.
Deswegen will ich Ihnen auch noch einmal in aller Kürze unsere Beweggründe für unsere Zustimmung zu dem Gesetzentwurf nennen. Ich habe es Ihnen schon heute früh in der Geschäftsordnungsdebatte gesagt, wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, das aus dem Jahr 1953 stammt, und von dem sogar Kollege Schindler gesagt hat, dass es reformbedürftig ist. Und wenn wir Reformbedarf erkennen, dann gehen wir – offenbar anders als Sie – sofort an die Sache heran, vor allem dann, wenn wir neue Zuständigkeiten bekommen haben. Wir haben diese Zuständigkeiten bekommen, und deswegen nehmen wir sie auch wahr, und zwar ohne zuzuwarten,
ohne eine Verzögerung, die absolut nicht notwendig ist.
Meine Damen und Herren, des Weiteren habe ich Ihnen gesagt, es gibt Erfordernisse für die Praxis, die nicht zu bestreiten sind, jedenfalls vernünftigerweise nicht zu bestreiten sind. Ich sage es noch einmal: Keiner von uns will mit diesem Gesetz Demonstrationen oder Versammlungen erschweren oder gar verhindern. Das will niemand.
Dieses Gesetz ist auch objektiv dazu nicht geeignet. Dass aber auch Versammlungen in geordneter Form ablaufen müssen, sollte selbstverständlich sein, und zwar aus zwei Gründen:
Zum einen bedarf die Versammlung selbst unter Umständen des Schutzes – das weiß man manchmal vorher, manchmal weiß man es nicht genau, es ist jedenfalls nicht möglich, Versammlungen schutzlos sich selbst zu überlassen. Zum anderen bedürfen unter Umständen auch Dritte des Schutzes vor Übergriffen aus einer Versammlung heraus. Auch dafür braucht man ein praktikables Gesetz. Nicht mehr, aber auch nicht weniger wollte die Staatsregierung und will die CSU-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf erreichen. Alles andere sind Zerrbilder der Realität.
Ich verstehe offen gestanden nicht, wie es Ihnen gelungen ist, die Debatte über dieses Gesetz in dieser Art und Weise zu emotionalisieren und zum großen Teil irrational zu führen. Sicherlich hat es auch heute in diesem Haus das eine oder andere Argument gegeben, das rational begründbar ist, wenn man auch darüber, ob es sticht oder nicht, wie fast immer verschiedener Meinung sein kann. Aber Sie haben darüber hinaus die Stimmung in einer Art
Ich kann dem Kollegen Obermeier nur zu seinem Einfall gratulieren, einmal mit dem einen oder anderen Petenten Kontakt aufzunehmen und nachzufragen, was er sich bei seiner Petition gedacht hat. Meine Damen und Herren, ich unterstelle zunächst jedem, dass er eine Petition auch ernst nimmt, wenn er sie einbringt, aber es zeigt sich bei näherem Hinsehen dann doch, dass das Ganze eine organisierte Kampagne gewesen ist und dass viele von denen, die Petitionen bis aufs letzte Komma in gleicher Abfassung eingereicht haben, nicht so genau gewusst haben, was sie da tun. Das hat sich eben herausgestellt.
Meine Damen und Herren von der Opposition, mir war bisher nicht bekannt, dass es die Aufgabe von Fraktionsgeschäftsstellen, die mit Staatsmitteln finanziert sind, ist, Petitionskampagnen zu organisieren.
Ich bedanke mich für den Zwischenruf, dass das eine Lüge ist. Ich empfehle, einen Blick auf die Homepage von Ver.di zu werfen und dort nachzulesen, in welcher Kooperation die ganze Kampagne stattfindet. Da steht nämlich dankenswerterweise, dass man Abdrucke der Petitionen an die Geschäftsstellen senden soll.
Nun weiß ich schon, dass das Versenden von Abdrucken dem Empfänger keine Kosten verursacht; aber das riecht man doch gegen den Wind, dass da ein Joint Venture vorliegt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das riecht man doch gegen den Wind. Dann haben sich Ihre Spitzenkandidaten freundlicherweise auch noch zusammen ablichten lassen bei der sogenannten Mahnwache, die da stattgefunden hat. Wenn man das alles im Zusammenhang betrachtet, ergibt sich ein eindeutiges Bild davon, was hier vorgegangen ist. Das können Sie bestreiten, solange Sie wollen, es glaubt Ihnen am Ende niemand.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Kamm?
Herr Kollege Welnhofer, ge-statten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Kamm?
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Franz Maget.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von der Sachfrage ist aus den Reihen der SPD-Fraktion eben ein Schimpfwort in Richtung des Kollegen Welnhofer gerufen worden. Bitte, das sollten wir lassen. Wir sollten wirklich anständig, wenn auch hart, miteinander diskutieren. Aber da ist ein Schimpfwort gefallen. Das darf nicht sein. Das weise ich zurück, – liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz aller Aufregung.
Jetzt fahren wir fort in der Diskussion. Und ich erteile das Wort Herrn Innenminister Herrmann.
Ich erteile Herrn Kollegen Welnhofer das Wort.
Herr Minister, vielen Dank.
Ich habe jetzt noch zwei Wortmeldungen. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Stahl.
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Kamm?
Frau Kollegin, Zwischenfrage!
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Kreuzer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
Damit ist die Aussprache geschlossen und Tagesordnungspunkt 33 erledigt.
Ich fahre in der Tagesordnung fort und rufe Tagesordnungspunkt 32 a auf:
Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN beantragt hat, die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung, wie in § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form durchzuführen.
Ich gehe davon aus, dass das schon bekannt gegeben worden ist. –
Dann, bitte. – Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Obermeier.
Herr Kollege Schindler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Obermeier?
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Franz Schindler.
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dürr.
Herr Kollege Schindler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dürr?
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Innenminister Herrmann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Zwei geschäftsleitende Hinweise:
Erstens kommen gleich die namentlichen Abstimmungen, die ich hiermit ankündige. Danach ist über die Petitionen zum Versammlungsgesetz abzustimmen. Sie dürfen also
darüber geredet hat, in unserem Land die Pressefreiheit einzuschränken wie Oskar Lafontaine.
Auch so etwas sollte man bei der Gelegenheit ganz deutlich ansprechen.
Lieber Kollege Maget, wenn Sie Franz-Josef Strauß erwähnen, kann ich nur sagen, dass ich mich bei dieser Debatte heute schon manchmal an den Satz von FranzJosef Strauß erinnert habe, der gesagt hat: „Liberal san ma scho, aber bläd san ma ned.“
Genau darum geht es hier. Heute war zum Beispiel auch von der alljährlichen Sicherheitskonferenz in München die Rede. Dazu gehört auch, dass diese Veranstaltung in München sicher ablaufen kann. Es ist völlig legitim, wenn dagegen demonstriert wird. In den letzten Jahren kam es aber so weit, dass Ladeninhaber in der Münchner Innenstadt aufgrund der Erfahrungen aus früheren Jahren reihenweise ihre Läden verbarrikadiert und mit Latten zugenagelt haben. Das ist ein Beispiel dafür, dass in den Vorjahren offensichtlich Demonstrationen stattgefunden haben, die mit friedlichen Versammlungen nichts mehr zu tun hatten. Genau das ist die aktuelle Herausforderung.
Ich zitiere noch einmal Charlotte Knobloch. Davon kommen Sie nicht los, lieber Herr Kollege Dürr. Charlotte Knobloch hat am 14. Juli wörtlich erklärt:
Mit dem neuen Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung wird die demokratische Grundordnung gefestigt. Der Gesetzentwurf ist nichts anderes als ein Bekenntnis gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Wir sollten parteiübergreifend gegen Extremisten demonstrieren und nicht gegen eine Gesetzesregelung, die Aufmärsche von braunen Banden unterbindet.
Darum geht es, und deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Es hat sich jetzt noch Frau Kollegin Stahl zu Wort gemeldet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Sitzung wieder auf. Ich gebe als Erstes bekannt, dass die Verwaltung einen neuen Auszählungsrekord mit zwei Minuten acht Sekunden aufgestellt hat.
Ich bitte, das zu honorieren, denn unser Landtagsamt hat heute einen schwierigen Tag, das gilt auch für gestern und morgen. Ich bedanke mich daher insgesamt bei der Landtagsverwaltung für ihre hervorragende Arbeit.
Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 15/10181 lautet: Mit Ja haben gestimmt: 100 Abgeordnete. Mit Nein haben gestimmt: 45 Abgeordnete. Stimmenhaltungen: Keine. Das Gesetz ist somit angenommen. Es hat den Titel: Bayerisches Versammlungsgesetz.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 15/10812 seine Erledigung gefunden.